von Gasti » Donnerstag, 02. März 2017, 10:48:08
talida hat geschrieben:@Gasti, reicht dir als Antwort "Dorfrunde machen"?
Was denkst du würde sich wie ein Lauffeuer durchs Städtchen und Ländle verbreiten, wenn man am Schwarzen Brett einen Mann suchen würde, der neben dem Fundort von Carolin Mais anbaut?
Davon mal abgesehen dürfte es doch nicht schwer sein diesen Maisbauern selbst ausfindig zu machen.
Das Frühjahr steht bevor, dort wird sich also demnächst was auf dem Acker tun ..
und ob der dann auch noch genau an welchem Tag er dort abgeerntet hat, ich weiß nicht, ob man darüber Buch führt.
Stell Dir vor, ein Heissluftballon sei an dem Tag über dem Tatort geflogen und würde jetzt nach Zeugen suchen, die den auch gesehen haben und besser beschreiben können.
Also irgendwann muss doch auch klar sein dass jemand so weit weg ist von einer möglichen Täterschaft oder allem was "heikel" ist, dass hier dann doch einfach nichts mehr "heikel" ist.
Für mich ist das beim Feldbesitzer bereits der Fall, ich kann mich da in die Bedenkenträger im Moment nicht richtig reinfühlen, nur eben indirekt, wenn ich dran denke, wie es wäre, wenn man so z.B. dem Baggy-Typ zu Leibe rücken würde.
Aber wie gesagt, für mich ist das jetzt Nebensache, es ist mir nicht wichtig ob jemand am schwarzen Brett nach dem Bauer frägt oder nicht.
Durch den LGL-Viewer bekommt man ja die Grundstücksnummern und kann sogar den offiziellen Weg gehen...
Nachtrag: Wobei es da doch eine Punkt gibt der Dir Recht gibt: Ich hab mich mal beim zuständingen Grundbuchamt schlau gemacht und da gilt:
http://www.amtsgericht-emmendingen.de/p ... bschriften
Einsichtnahme und Abschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten kann nur demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Entsprechendes gilt für die Erteilung von Abschriften.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger des Grundstückseigentümers durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Diesen Schritt ein berechtigtes Interesse darzulegen, würde man hier quasi überspringen. Das Gesetz bietet dem Grundstückseigentümer eine gewisse Anonymität bzw. Datenschutz und das durch einen Aushang zu "überspringen" könnte man kritisieren, das stimmt. Auch wenn sein Name ja nicht über uns publik würde, alleine dass wir ihn erfahren kann ihn schon stören, weil das Grundbuchamt hier ja Hürden aufstellt die wir umgangen hätten...
Man darf das Thema zwar im persönlichen Kontakt mit einem Kundigen anschneiden und so erfahren, aber ein Aushang würde dem Sinn der Hürden wie das Grundbuchamt sie aufstellt, widersprechen.
[quote="talida"]@Gasti, reicht dir als Antwort "Dorfrunde machen"?
Was denkst du würde sich wie ein Lauffeuer durchs Städtchen und Ländle verbreiten, wenn man am Schwarzen Brett einen Mann suchen würde, der neben dem Fundort von Carolin Mais anbaut?
Davon mal abgesehen dürfte es doch nicht schwer sein diesen Maisbauern selbst ausfindig zu machen.
Das Frühjahr steht bevor, dort wird sich also demnächst was auf dem Acker tun ..
und ob der dann auch noch genau an welchem Tag er dort abgeerntet hat, ich weiß nicht, ob man darüber Buch führt.[/quote]
Stell Dir vor, ein Heissluftballon sei an dem Tag über dem Tatort geflogen und würde jetzt nach Zeugen suchen, die den auch gesehen haben und besser beschreiben können.
Also irgendwann muss doch auch klar sein dass jemand so weit weg ist von einer möglichen Täterschaft oder allem was "heikel" ist, dass hier dann doch einfach nichts mehr "heikel" ist.
Für mich ist das beim Feldbesitzer bereits der Fall, ich kann mich da in die Bedenkenträger im Moment nicht richtig reinfühlen, nur eben indirekt, wenn ich dran denke, wie es wäre, wenn man so z.B. dem Baggy-Typ zu Leibe rücken würde.
Aber wie gesagt, für mich ist das jetzt Nebensache, es ist mir nicht wichtig ob jemand am schwarzen Brett nach dem Bauer frägt oder nicht.
Durch den LGL-Viewer bekommt man ja die Grundstücksnummern und kann sogar den offiziellen Weg gehen...
Nachtrag: Wobei es da doch eine Punkt gibt der Dir Recht gibt: Ich hab mich mal beim zuständingen Grundbuchamt schlau gemacht und da gilt:
http://www.amtsgericht-emmendingen.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt/Einsichtnahme+und+Abschriften
[quote]Einsichtnahme und Abschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten kann nur demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Entsprechendes gilt für die Erteilung von Abschriften.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger des Grundstückseigentümers durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.[/quote]
Diesen Schritt ein berechtigtes Interesse darzulegen, würde man hier quasi überspringen. Das Gesetz bietet dem Grundstückseigentümer eine gewisse Anonymität bzw. Datenschutz und das durch einen Aushang zu "überspringen" könnte man kritisieren, das stimmt. Auch wenn sein Name ja nicht über uns publik würde, alleine dass wir ihn erfahren kann ihn schon stören, weil das Grundbuchamt hier ja Hürden aufstellt die wir umgangen hätten...
Man darf das Thema zwar im persönlichen Kontakt mit einem Kundigen anschneiden und so erfahren, aber ein Aushang würde dem Sinn der Hürden wie das Grundbuchamt sie aufstellt, widersprechen.