von talida » Samstag, 11. Mai 2019, 17:30:12
Moralisch und emotional „verwildert“
Eine Sicherheitsverwahrung sorgt dafür, dass ein Täter, der als Gefahr für die Allgemeinheit gilt, auch nach Verbüßung seiner Strafe nicht freikommt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein und hatte Erfolg damit. Die menschenverachtende Weise, in der Silvio S. die Morde begangen habe, sei nicht ausreichend gewichtet worden.
Das Potsdamer Landgericht muss deshalb jetzt noch einmal darüber befinden, ob Silvio S. den Hang besitzt, abermals schwere Straftaten zu begehen.
Wiederum ist der forensische Gutachter, der Psychiater Matthias Lammel, als Zeuge geladen, der schon im ersten Prozess das Gutachten angefertigt hatte. Er hatte dem zweifachen Mörder eine Persönlichkeitsstörung attestiert; der sozial isolierte Täter sei moralisch und emotional „verwildert“ gewesen. Er habe sich Kinder als Opfer ausgesucht, weil die für ihn leichter beherrschbar gewesen seien.
Der Prozess wurde am Freitag zunächst wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung unterbrochen. Rechtsanwalt Mathias Noll begründete den Antrag damit, dass der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann einem Schmerzensgeldantrag der Mutter von Elias in einem Hinweis Aussicht auf Erfolg bescheinigt hatte.
Der Antrag der Verteidigung wurde vom Gericht abgelehnt, weil Feldmann sich nur auf Wertungen aus dem ersten Prozess bezogen und keine eigene Wertung abgegeben habe.
Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 81007.html
[quote] [b]Moralisch und emotional „verwildert“[/b]
Eine Sicherheitsverwahrung sorgt dafür, dass ein Täter, der als Gefahr für die Allgemeinheit gilt, auch nach Verbüßung seiner Strafe nicht freikommt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein und hatte Erfolg damit. Die menschenverachtende Weise, in der Silvio S. die Morde begangen habe, sei nicht ausreichend gewichtet worden.
Das Potsdamer Landgericht muss deshalb jetzt noch einmal darüber befinden, ob Silvio S. den Hang besitzt, abermals schwere Straftaten zu begehen.
Wiederum ist der forensische Gutachter, der Psychiater Matthias Lammel, als Zeuge geladen, der schon im ersten Prozess das Gutachten angefertigt hatte. Er hatte dem zweifachen Mörder eine Persönlichkeitsstörung attestiert; der sozial isolierte Täter sei moralisch und emotional „verwildert“ gewesen. Er habe sich Kinder als Opfer ausgesucht, weil die für ihn leichter beherrschbar gewesen seien.
Der Prozess wurde am Freitag zunächst wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung unterbrochen. Rechtsanwalt Mathias Noll begründete den Antrag damit, dass der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann einem Schmerzensgeldantrag der Mutter von Elias in einem Hinweis Aussicht auf Erfolg bescheinigt hatte.
Der Antrag der Verteidigung wurde vom Gericht abgelehnt, weil Feldmann sich nur auf Wertungen aus dem ersten Prozess bezogen und keine eigene Wertung abgegeben habe.
Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt.
[/quote]
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/kindesmoerder-silvio-s-wieder-vor-gericht-16181007.html