VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Jolu65
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Was soll das hier eigentlich werden ?
Der Eine bezichtigt sich selbst Opfer geheimdienstlicher Aktivitäten geworden zu sein, die einem James Bond Drehbuch entsprungen sein könnte, dem Anderen tut es offenbar leid bei Allm. rausgeflogen zu sein- ich bin dort übrigens schon dreimal dort gesperrt worden, einmal nach nicht einmal 3 Stunden Teilnahme an einer ganz harmlosen Diskussion. Deshalb nehme ich dort auch an keinem Austausch mehr teil- regt mich nämlich irgendwie auf und macht mir schlechte Laune.
Ich selbst hatte ja auch die Möglichkeit, dass BA Kontakt zu einem Geheimdienst hatte, erwogen. Ich finde es auch immer noch als nicht völlig abwegig. Man kann doch darüber ganz normal diskutieren. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht......
Gast_23

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Gast_23 »

Da man mich ungerechtfertigt gesperrt hat - eben auf diesem Weg
z3001x hat geschrieben: Samstag, 21. November 2020, 21:48:24 Hallo zusammen, bitte keine persönlichen Gefechte hier austragen
und schön im Thema bleiben.

Danke im Vorraus ;)
Wo ist das ein persönliches Gefecht, wenn @lindenstein Tatsachen widrig behauptet ich hätte hier was im öffentlichen Forum geschrieben, das ich nicht geschrieben habe und ich mich da dagegen verwehre und aufzeige das gerade lindenstein hier seine eigenen Beiträge im Nachhinein editiert und damit seine Texte heraus nimmt.

Mir stellt sich die ernsthafte Frage, ob lindenstein in soweit überhaupt "salonfähig" und genügend sozialisiert ist, um hier diskutieren zu können.

Im übrigen habe ich die damaligen Beiträge im Original gesichert und das alles sehr akribisch durchgelesen, auch da sind die Namen von denen lindenstein hier heute behauptet, ich hätte die hier im öffentlichen Forum geschrieben, von keinem User geschrieben worden geschweige denn zu finden.

Somit behauptet lindenstein etwas was faktisch und belegbar unwahr ist.

Daran kann ich nichts ändern. Ich denke aber ich habe das Recht mich gegen derartige falsche Unterstellungen erwehren zu dürfen und auch zu müssen.

Die Sperrung ist als ein extremer Angriff auf die Meinungsfreiheit anzusehen, da dabei ganz offensichtlich auch das Recht in massiver Weise unterdrückt wird.
So etwas ist kein Spaß.
Zumal ich auch darauf hingewiesen habe, dass lindenstein das im OT gerne diskutieren kann und darf.

Gast23
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Iven
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Iven »

@ Gast23
@ lindenstein

Die für Euch verhängten Sperren (lt. Mod z3001x "zum Abkühlen") laufen nur jeweils sechs Stunden (also bis heute früh 04:13 Uhr).
Ich glaube, das könnt Ihr beiden ganz gut verschmerzen. ;)
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

lindenstein hat geschrieben: Samstag, 21. November 2020, 19:47:13 @wida,

es liegt jedem Menschen offen in Bezug etwas zu sagen oder zu schweigen.

Du bewegst dich doch hier im Thread sowohl im Öffentlichen als auch im sogenannten OT also off topic.

Schmittinger Baumaschinen wurde hier ganz klar von Gast23 in den Thread gebracht und du hast das auch selbstverständlich gelesen.

Zu sagen, nein ich habe das nicht gelesen ist dein gutes Recht, jedoch würdest du dann auch zu dem Pfad nichts beitragen können. Ergo diskutieren wir dann ohne dich.
lindenstein

deine Art der Unterstellung "ich hätte was von 'Schmittinger Baumaschinen' gelesen" ist unerhört. Ich habe im öffentlichen BA-Thread alle Beiträge ignoriert, wenn es um den Geheimdienst gegangen ist. Das waren teilweise ganz lange Beiträge. Wenn du glaubst, dass mich das interessiert hat, irrst du. Ich habe nur nach Foristen geschaut wie AngRa, z3001x, CIC, und weitere, welche meiner Auffassung zum Fall näher kommen. All dieses las ich mit großem Interesse und es erfreute mich sehr.

Ich fand es gut von MOD Winbo, dass man in der Theoriefrage zweigleisig gefahren ist, weil diese Vermischung für neue Leser verwirrend sein kann. Vielleicht wäre der elegantere Weg gewesen (wie in anderen Fällen 'Drage' oder 'RR'), einen theoriegebundenen Thread anzulegen. Das ist aber keine Kritik an MODs, denn sie müssen situationsnah befrieden und haben eine vorläufige Trennung beschlossen, was man später immer noch verfeinern kann.

Deine Art und Weise, lindenstein, wie du einzelne Personen mit dem Mist-Forum in Zusammenhang bringst, finde ich deplaciert. Was soll das? Es ist mir z.B. völlig egal, ob jemand auch woanders schreibt. Für mich spielt nur HIER die Musik. Deine Anmerkungen gegen z3001x sind überflüssig wie ein Kropf. Ich finde die Recherchearbeit von z3001x in allen Themen, wo er sich einbringt, von allererster Güte. Und wenn er die Arbeit eines Moderators angenommen hat, ist das höchst anerkennenswert. Menschen, die bereit sind, etwas zu tun, sind keine Selbstverständlichkeit, und man sollte ihnen 'zum Dank' nicht noch ans Bein treten. Das gehört sich nicht. Das hat was mit Anstand zu tun.
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Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

lindenstein hat geschrieben: Samstag, 21. November 2020, 19:47:13 @wida,
Du bewegst dich doch hier im Thread sowohl im Öffentlichen als auch im sogenannten OT also off topic.
Von mir wurde ein Beitrag hierher verschoben, der nichts mit Geheimdienst zu tun hat. Es ging um die bunte Farbe, die ich mir von CIC wünsche um ihre Beiträge schneller zu finden. Da wollte ich mal nachschauen, ob auch ein anderer Beitrag verschoben worden ist, auf den sich mein Beitrag bezogen hatte. Daher geriet ich auf den OFF TOPIC Thread.
lindenstein hat geschrieben: Samstag, 21. November 2020, 19:47:13 Schmittinger Baumaschinen wurde hier ganz klar von Gast23 in den Thread gebracht und du hast das auch selbstverständlich gelesen.
Schmittingersachen habe ich weder im Hauptthread noch in OFF TOPIK noch sonstwo gelesen. Ist mir überhaupt kein Begriff.
Ich finde es unverschämt, zu schreiben: "und du hast das auch selbstverständlich gelesen". Welche Unterstellungen nimmst du dir eigentlich heraus?
Der Geheimdienstkäse interessiert mich nicht die Bohne! Ich bin froh, diese Romane nicht lesen zu brauchen, weil ich sie für Quatsch halte.
lindenstein hat geschrieben: Samstag, 21. November 2020, 19:47:13 Zu sagen, nein ich habe das nicht gelesen ist dein gutes Recht, jedoch würdest du dann auch zu dem Pfad nichts beitragen können. Ergo diskutieren wir dann ohne dich.
Ich werde zu diesem Pfad, was die Geheimdiensttheorie anbelangt, nichts beitragen. Aber wenn wichtige Leute wie Iven, z3001 oder AngRa unter dem Button "Aktive Themen" ganz oben erscheinen und was neues geschrieben haben, das interessiert mich sehr. Deshalb geriet ich eben heute morgen auf diesen OFF TOPIK Thread, weil ich wissen wollte, was Iven schrieb, und habe dann natürlich geschaut, was da los war. Nur dadurch habe ich deinen an mich gerichteten Beitrag entdeckt, sonst hätte ich hier nämlich nichts verloren gehabt.
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 21. November 2020, 22:48:48 Ich selbst hatte ja auch die Möglichkeit, dass BA Kontakt zu einem Geheimdienst hatte, erwogen. Ich finde es auch immer noch als nicht völlig abwegig. Man kann doch darüber ganz normal diskutieren. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht......
Jolu65

Ich habe diese Theorie vor dem Auffinden von BA auch mal kurze Zeit nicht ganz ausgeschlossen (5%), weil mir die Berichterstattung in den Medien zu dünn war, weil der Fall nicht bei xy war und weil ich eine Profiler-Arbeit zum Fall vermisste. Aber glauben konnte ich es nicht. War dann auch schnell abgehakt, als ich sah, welche Romane geschrieben wurden, wo mich bereits der Umfang davon abhielt, auch nur eine Zeile zu lesen. Das Thema Geheimdienst uferte m.E. aus, dass sich viele Anhänger einer anderen Theorie ganz zurückgezogen haben. Wenn ich unter der Übersicht "Aktive Themen" Neues zu BA von bestimmten Usern sah, habe ich den Thread überhaupt nicht mehr aufgemacht. Es waren Parallel-Welten, die besser in zwei verschiedenen Threads aufgehoben sind, ist meine Meinung.
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Gast23 »

Iven hat geschrieben: Sonntag, 22. November 2020, 01:10:46 @ Gast23
@ lindenstein

Die für Euch verhängten Sperren (lt. Mod z3001x "zum Abkühlen") laufen nur jeweils sechs Stunden (also bis heute früh 04:13 Uhr).
Ich glaube, das könnt Ihr beiden ganz gut verschmerzen. ;)
Nein kann ich nicht.
Denn lindenstein hat etwas behauptet, dass nachweislich gelogen ist und mich in etwas hinein ziehen kann mit dem ich nichts zu tun habe.

Zudem – offiziell ist es hier nicht erlaubt Namen auszuschreiben – das lindenstein aber getan hat – da war kein MOD da und hat das sofort unterbunden – warum nicht?

Aber als ich lediglich festgestellt habe, dass ich das, was lindenstein mir unterstellt hat nicht den Tatsachen entspricht, da war auch kein MOD da und hat das mal geprüft und lindenstein in die Schranken verwiesen.
Aber mich ungerechtfertigt zu sperren, dass soll in Ordnung sein?
Mit was für einen Maß wird hier gemessen?

Zudem, durch lindensteins falsche Behauptungen können Rechtsnachteile entstehen, vor allem wenn man durch eine ungerechtfertigte Sperrung nicht sofort dagegen eine öffentliche Erklärung abgeben kann. Oder würdet Ihr alle zusammen die Anwalts und Gerichtskosten übernehmen, wenn irgend jemand dessen Name von lindenstein hier ausgeschrieben veröffentlicht wurde und diese Person annehmen würde, ich hätte das hier geschrieben, was ja nicht zutreffend ist, gegen meine Person eine Unterlassungsklage anstrebt, nebst einer einstweiligen Verfügung und dazu einen Streitwert von 5.000.000 Euro als Grundlage bei Gericht angibt. Das wären dann mal locker 200.000 Euro an Anwaltskosten und eben so viel, nur um vor Gericht gegen diese Klage zu erwidern. Und alles nur weil ein MOD der nicht weiß was er da anrichtet einen ungerechtfertigt sperrt.

So ist die reale Welt bester iven.

Denn letztlich steht der von lindenstein gepostete Name immer noch im Forum – obwohl er diesen als erster hier in einem Beitrag herein gebracht hat – aus welchem Grund auch immer er das gemacht hat. Was man durch eine kurze Stichwortsuche auch binnen Sekunden hätte feststellen können!
Aber die MOD sind offenbar nicht in der Lage die Einhaltung der Forenregeln durchzusetzen.
Aber sie sind voreilig dabei User zu sperren, die überhaupt nichts anstößiges gemacht haben, außer ihr Recht auf Verteidigung wahr zu nehmen – was ich ja musste, um unangenehme Rechtsfolgen abwenden zu können.

Also, bitte zu erst mal nachdenken und dann vor allem die Leute erst mal um eine Stellungnahme bitten, damit man künftig hier nicht Gefahr läuft, unverschuldet in massive Probleme hinein zu kommen.
Gast23
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT AMEIS (54 J.), FLUGH. HAHN, APRIL 2015

Ungelesener Beitrag von Gast23 »

Gegendarstellung im Internet

Bei Zeitungen, Zeitschriften, im Rundfunk und im Fernsehen ist die Gegendarstellung schon seit langem bekannt und ein probates Mittel des Einzelnen, sich gegen eine unzutreffende Berichterstattung zur Wehr zu setzen. Auch im Online-Bereich besteht die Möglichkeit einer Gegendarstellung.

Die Gegendarstellung ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und gibt dem Einzelnen die Möglichkeit, auf die Darstellung seiner Person in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien, Einfluss zu nehmen. Der Gegendarstellungsanspruch ermöglicht es dem von einer öffentlichen Berichterstattung Betroffenen, seine eigene Sachverhaltsdarstellung der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Die Voraussetzungen des Gegendarstellungsanspruchs in Telemedien sind in § 56 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geregelt.
Tatsachenbehauptung
Voraussetzung für eine Gegendarstellung ist stets, dass es sich bei der Behauptung, gegen die sich die Gegendarstellung wendet, um eine Tatsachenbehauptung handelt. Eine Tatsachenbehauptung ist dann gegeben, wenn die Aussage mit Mitteln des Beweises auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann.
Keinem Beweis zugänglich sind reine Meinungsäußerungen, wie z. B. die Aussage, eine Person sei zu dumm zum Autofahren. Dem Beweis zugänglich ist hingegen die Aussage, eine Person habe die Führerscheinprüfung dreimal nicht bestanden. Auch rhetorische Fragen können Tatsachenbehauptungen und damit der Gegendarstellung zugänglich sein, wenn dadurch ein unzutreffender Eindruck entsteht. Gleiches gilt für sog. verdeckte Tatsachenbehauptungen, bei denen die Tatsachenbehauptung zwischen den Zeilen versteckt ist.

Problematisch ist die Abgrenzung zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Meinungsäußerung, wenn in einer Äußerung beide Elemente vermischt sind. Hier ist zu prüfen, ob Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung untrennbar miteinander verbunden sind. Ist dies der Fall, so ist von einer Meinungsäußerung und nicht von einer Tatsachenbehauptung auszugehen.
Für den Gegendarstellungsanspruch ist es nicht erforderlich, dass die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung feststeht.
Weitere Voraussetzung für einen Gegendarstellungsanspruch ist, dass die Tatsachenbehauptung über eine Person erfolgt, die für den Empfänger der Mitteilung, also den Internetnutzer erkennbar ist. Die Erkennbarkeit ist nicht nur dann gegeben, wenn der Name der Person ausdrücklich genannt wird. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus anderen Umständen ergeben.
Richtet sich eine Tatsachenbehauptung pauschal gegen eine allgemeine Personengruppe (alle Autofahrer), so kann eine Person, die zu dieser Gruppe gehört, keine Gegendarstellung verlangen, da gerade diese bestimmte Person für den Empfänger der Mitteilung nicht erkennbar ist.

Journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot
Der Gegendarstellungsanspruch nach § 56 RStV besteht nur bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten. Eine gesetzliche Definition, was ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ist, gibt es jedoch nicht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot vorliegt, wenn der Inhalt des Angebots zur Meinungsbildung beiträgt, regelmäßig aktualisiert wird und sich nicht in einer bloßen Eigenwerbung erschöpft.
Nach dieser Definition besteht eine Gegendarstellungspflicht bei Online-Zeitungen und Blogs. Aber auch eine Homepage, wie z. B. ein Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei kann ein solches Angebot darstellen, wenn dort regelmäßige bearbeitete Neuigkeiten eingestellt werden, z. B. wenn aktuelle Geschehnisse kommentiert oder Pressemitteilungen veröffentlicht werden, die sich nicht auf eine reine Eigenwerbung beschränken (vgl. OLG Bremen, Az. 2 U 115/10).

Berechtigtes Interesse
Einen Anspruch auf Gegendarstellung hat nur derjenige, der von der Tatsachenmitteilung betroffen ist. Dies ist in jedem Fall die Person, über welche die Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde. Aber auch Dritte können betroffen sein, so z. B. Eltern bei Tatsachenbehauptungen über ihre minderjährigen Kinder oder ein Unternehmen bei Tatsachenbehauptungen über einen Mitarbeiter.
Ein berechtigtes Interesse fehlt, wenn der Inhalt der Gegendarstellung offensichtlich unwahr oder irreführend ist. Auch bei bloßen Belanglosigkeiten, die nicht geeignet sind, das Bild des Betroffenen in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, wird das berechtigte Interesse verneint.
Ausnahmen
Von der Pflicht zur Gegendarstellung gibt es verschiedene gesetzliche Ausnahmen, die in § 56 Abs. 2 und Abs. 4 RStV enthalten sind. Keine Gegendarstellungspflicht besteht, wenn die Gegendarstellung im Umfang nicht angemessen ist, sie sich nicht auf Tatsachenbehauptungen beschränkt oder sie nicht unverzüglich gefordert wird. Nach § 56 Abs. 4 RStV besteht auch dann keine Pflicht zur Gegendarstellung, wenn über öffentliche Sitzungen übernationaler parlamentarischer Organe oder der gesetzgebenden Organe des Bundes und der Länder, also z. B. über Sitzungen des Bundestages, wahrheitsgemäß berichtet wird.
Quelleangabe: https://www.channelpartner.de/a/gegenda ... et,3042791




Gegendarstellung:

Das die Person, welche unter dem Benutzername „lindenstein“ im Forum:
viewtopic.php?f=54&t=330&start=2200
am Samstag, 21. November 2020, 18:29:37 nachstehende Tatsachenbehauptung veröffentlicht hat:
lindenstein hat geschrieben: Samstag, 21. November 2020, 18:29:37 Es ist schon wichtig immer mal auf die Pauke zu hauen, damit man alte Fälle nicht vergisst.

Mir erschließt sich hier explizit jedoch nicht, warum man hier die Schmittingers in Bezug artikuliert, nebst Drogen und Kokain im Grossformat über den Hahn abwickelt, dann aber fortlaufend wieder zur Tagesordnung übergeht und sich im Kollektiv über Fotos auslässt und wie toll die sind. Klar ist das löblich, wenn hier ein Forist sich die Mühe macht und extra dorthin fährt um eben mal eine Vorort Recherche zu machen..

Nur, warum blendet man jetzt Dinge aus, die hier ggf. exorbitante Wichtigkeit in dem Fall haben könnten?

Auch ist man geneigt durch die Beiträge den Geheimdienst betreffend, doch den Schwanz einzuziehen, denn was hier ein Gast23 so vom Stapel lässt, dürfte ja dann auch den letzten Hinterbänkler einschüchtern.

Beweis unterschieben, hier ein Haar platziert, das Kondom aus der Mülltonne gefischt und am Tatort abgelegt und und und..

Da muss man sich dann sicher nicht wundern, wenn hier ein Hobby so step by step fallengelassen wird, weil man Angst haben muss, eine Kugel pustet einem das Gehirn mal so eben rein "zufällig" weg.
in Bezug auf den Namen „Schmittinger“, sowie der Tatsachenbehauptung, dass dieser von meiner Person – Gast23 – als erstes und zuvor im Forum veröffentlicht worden sein sollen, die Unwahrheit behauptet.
Es wird hierzu festgestellt, dass der Benutzer „lindenstein“ diesen Namen als Erster im Forum an dem oben ausgeführten Datum und zu jener Urzeit im Forum eingebracht hat und weiter vorsätzlich, wissentlich und gewollt Tatsachen widrig behauptet hat, dass dieser Name zuvor im Forum veröffentlicht worden sein sollen.

Wie unschwer zu ermitteln, entsprechen die vom Benutzer „lindenstein“ hier gemachten Tatsachenbehauptungen in keinster Weise den Tatsache.
Dies kann durch eine einfache Stichwortsuche überprüft werden, die ergeben wird, das es der Benutzer „lindenstein“ gewesen ist, welcher diesen Namen als Erster und Einziger veröffentlicht hat.

Für den Fall der Wiederholung von unwahren Behauptungen des Benutzers „lindenstein“ in Bezug auf von meiner Person gemachte Veröffentlichungen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen diesen vor.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass von Seiten der Verantwortlichen dieser Internetpräsenz, eine ungerechtfertigte Sperrung von 6 Stunden gegen meine Person verhängt worden ist, wodurch die Gegendarstellung nicht unverzüglich sofort erhoben werden konnte.

Das das uneingeschränkte Recht auf eine Gegendarstellung gemäß den oben angeführten gesetzlichen Regelungen, auch formlos, besteht und zur Vermeidung von ungerechtfertigten Hinderungsgründen, wie ungerechtfertigten Sperrungen und Verweigerungen des ungehinderten Zuganges, ist darauf hinzuweisen, dass eine Sperrung dieses uneingeschränkte Recht auf Gegendarstellung vereitelt.



PS: Ich will hier keinen Streit mit niemand und ich suche auch keinen solchen. Aber, wenn ich hier in die Gefahr gebracht werde massive Rechtsnachteile zu erleiden, nur weil sich irgend welche MOD´s rechtlich nicht auskennen, dann kann das für mich einen extremen Schaden bedeuten.
Vielleicht hat man das ja übersehen, oder bis jetzt nicht gewusst.
Interessant ist dabei, dass ich eine Juristin hier bei mir zu Hause sitzen habe, die sich auch im Medienrecht sehr gut und genau auskennt. Die also weiß wann und wie die Lügend es „lindenstein“ für mich als völlig Unschuldigen zu einem extremen Problem werden können.
Ich meine das nicht böse – ich sichere mich hier nur ab.
Das solltet Ihr allerdings in sofern auch tun, dass Ihr euch die entsprechenden Rechtsnormen anschaut und vor allem in Beiträgen wie dem von „lindenstein“ die von ihm hier veröffentlichten Namen und Bezeichnungen so kürzt, dass euch niemand was kann.
Letztlich ist immer der Betreiber und seine Verantwortlichen, für das was hier veröffentlicht wird verantwortlich...
Gast23
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Gast23 »

Gegendarstellung im Internet

Bei Zeitungen, Zeitschriften, im Rundfunk und im Fernsehen ist die Gegendarstellung schon seit langem bekannt und ein probates Mittel des Einzelnen, sich gegen eine unzutreffende Berichterstattung zur Wehr zu setzen. Auch im Online-Bereich besteht die Möglichkeit einer Gegendarstellung.

Die Gegendarstellung ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und gibt dem Einzelnen die Möglichkeit, auf die Darstellung seiner Person in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien, Einfluss zu nehmen. Der Gegendarstellungsanspruch ermöglicht es dem von einer öffentlichen Berichterstattung Betroffenen, seine eigene Sachverhaltsdarstellung der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Die Voraussetzungen des Gegendarstellungsanspruchs in Telemedien sind in § 56 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geregelt.
Tatsachenbehauptung
Voraussetzung für eine Gegendarstellung ist stets, dass es sich bei der Behauptung, gegen die sich die Gegendarstellung wendet, um eine Tatsachenbehauptung handelt. Eine Tatsachenbehauptung ist dann gegeben, wenn die Aussage mit Mitteln des Beweises auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann.
Keinem Beweis zugänglich sind reine Meinungsäußerungen, wie z. B. die Aussage, eine Person sei zu dumm zum Autofahren. Dem Beweis zugänglich ist hingegen die Aussage, eine Person habe die Führerscheinprüfung dreimal nicht bestanden. Auch rhetorische Fragen können Tatsachenbehauptungen und damit der Gegendarstellung zugänglich sein, wenn dadurch ein unzutreffender Eindruck entsteht. Gleiches gilt für sog. verdeckte Tatsachenbehauptungen, bei denen die Tatsachenbehauptung zwischen den Zeilen versteckt ist.

Problematisch ist die Abgrenzung zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Meinungsäußerung, wenn in einer Äußerung beide Elemente vermischt sind. Hier ist zu prüfen, ob Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung untrennbar miteinander verbunden sind. Ist dies der Fall, so ist von einer Meinungsäußerung und nicht von einer Tatsachenbehauptung auszugehen.
Für den Gegendarstellungsanspruch ist es nicht erforderlich, dass die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung feststeht.
Weitere Voraussetzung für einen Gegendarstellungsanspruch ist, dass die Tatsachenbehauptung über eine Person erfolgt, die für den Empfänger der Mitteilung, also den Internetnutzer erkennbar ist. Die Erkennbarkeit ist nicht nur dann gegeben, wenn der Name der Person ausdrücklich genannt wird. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus anderen Umständen ergeben.
Richtet sich eine Tatsachenbehauptung pauschal gegen eine allgemeine Personengruppe (alle Autofahrer), so kann eine Person, die zu dieser Gruppe gehört, keine Gegendarstellung verlangen, da gerade diese bestimmte Person für den Empfänger der Mitteilung nicht erkennbar ist.

Journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot
Der Gegendarstellungsanspruch nach § 56 RStV besteht nur bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten. Eine gesetzliche Definition, was ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ist, gibt es jedoch nicht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot vorliegt, wenn der Inhalt des Angebots zur Meinungsbildung beiträgt, regelmäßig aktualisiert wird und sich nicht in einer bloßen Eigenwerbung erschöpft.
Nach dieser Definition besteht eine Gegendarstellungspflicht bei Online-Zeitungen und Blogs. Aber auch eine Homepage, wie z. B. ein Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei kann ein solches Angebot darstellen, wenn dort regelmäßige bearbeitete Neuigkeiten eingestellt werden, z. B. wenn aktuelle Geschehnisse kommentiert oder Pressemitteilungen veröffentlicht werden, die sich nicht auf eine reine Eigenwerbung beschränken (vgl. OLG Bremen, Az. 2 U 115/10).

Berechtigtes Interesse
Einen Anspruch auf Gegendarstellung hat nur derjenige, der von der Tatsachenmitteilung betroffen ist. Dies ist in jedem Fall die Person, über welche die Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde. Aber auch Dritte können betroffen sein, so z. B. Eltern bei Tatsachenbehauptungen über ihre minderjährigen Kinder oder ein Unternehmen bei Tatsachenbehauptungen über einen Mitarbeiter.
Ein berechtigtes Interesse fehlt, wenn der Inhalt der Gegendarstellung offensichtlich unwahr oder irreführend ist. Auch bei bloßen Belanglosigkeiten, die nicht geeignet sind, das Bild des Betroffenen in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, wird das berechtigte Interesse verneint.
Ausnahmen
Von der Pflicht zur Gegendarstellung gibt es verschiedene gesetzliche Ausnahmen, die in § 56 Abs. 2 und Abs. 4 RStV enthalten sind. Keine Gegendarstellungspflicht besteht, wenn die Gegendarstellung im Umfang nicht angemessen ist, sie sich nicht auf Tatsachenbehauptungen beschränkt oder sie nicht unverzüglich gefordert wird. Nach § 56 Abs. 4 RStV besteht auch dann keine Pflicht zur Gegendarstellung, wenn über öffentliche Sitzungen übernationaler parlamentarischer Organe oder der gesetzgebenden Organe des Bundes und der Länder, also z. B. über Sitzungen des Bundestages, wahrheitsgemäß berichtet wird.
Quelleangabe: https://www.channelpartner.de/a/gegenda ... et,3042791




Gegendarstellung:

Das die Person, welche unter dem Benutzername „lindenstein“ im Forum:
viewtopic.php?f=54&t=330&start=2200
am Samstag, 21. November 2020, 18:29:37 nachstehende Tatsachenbehauptung veröffentlicht hat:
lindenstein hat geschrieben: Samstag, 21. November 2020, 18:29:37 Es ist schon wichtig immer mal auf die Pauke zu hauen, damit man alte Fälle nicht vergisst.

Mir erschließt sich hier explizit jedoch nicht, warum man hier die Schmittingers in Bezug artikuliert, nebst Drogen und Kokain im Grossformat über den Hahn abwickelt, dann aber fortlaufend wieder zur Tagesordnung übergeht und sich im Kollektiv über Fotos auslässt und wie toll die sind. Klar ist das löblich, wenn hier ein Forist sich die Mühe macht und extra dorthin fährt um eben mal eine Vorort Recherche zu machen..

Nur, warum blendet man jetzt Dinge aus, die hier ggf. exorbitante Wichtigkeit in dem Fall haben könnten?

Auch ist man geneigt durch die Beiträge den Geheimdienst betreffend, doch den Schwanz einzuziehen, denn was hier ein Gast23 so vom Stapel lässt, dürfte ja dann auch den letzten Hinterbänkler einschüchtern.

Beweis unterschieben, hier ein Haar platziert, das Kondom aus der Mülltonne gefischt und am Tatort abgelegt und und und..

Da muss man sich dann sicher nicht wundern, wenn hier ein Hobby so step by step fallengelassen wird, weil man Angst haben muss, eine Kugel pustet einem das Gehirn mal so eben rein "zufällig" weg.
in Bezug auf den Namen „Schmittinger“, sowie der Tatsachenbehauptung, dass dieser von meiner Person – Gast23 – als erstes und zuvor im Forum veröffentlicht worden sein sollen, die Unwahrheit behauptet.
Es wird hierzu festgestellt, dass der Benutzer „lindenstein“ diesen Namen als Erster im Forum an dem oben ausgeführten Datum und zu jener Urzeit im Forum eingebracht hat und weiter vorsätzlich, wissentlich und gewollt Tatsachen widrig behauptet hat, dass dieser Name zuvor im Forum veröffentlicht worden sein sollen.

Wie unschwer zu ermitteln, entsprechen die vom Benutzer „lindenstein“ hier gemachten Tatsachenbehauptungen in keinster Weise den Tatsache.
Dies kann durch eine einfache Stichwortsuche überprüft werden, die ergeben wird, das es der Benutzer „lindenstein“ gewesen ist, welcher diesen Namen als Erster und Einziger veröffentlicht hat.

Für den Fall der Wiederholung von unwahren Behauptungen des Benutzers „lindenstein“ in Bezug auf von meiner Person gemachte Veröffentlichungen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen diesen vor.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass von Seiten der Verantwortlichen dieser Internetpräsenz, eine ungerechtfertigte Sperrung von 6 Stunden gegen meine Person verhängt worden ist, wodurch die Gegendarstellung nicht unverzüglich sofort erhoben werden konnte.

Das das uneingeschränkte Recht auf eine Gegendarstellung gemäß den oben angeführten gesetzlichen Regelungen, auch formlos, besteht und zur Vermeidung von ungerechtfertigten Hinderungsgründen, wie ungerechtfertigten Sperrungen und Verweigerungen des ungehinderten Zuganges, ist darauf hinzuweisen, dass eine Sperrung dieses uneingeschränkte Recht auf Gegendarstellung vereitelt.



PS: Ich will hier keinen Streit mit niemand und ich suche auch keinen solchen. Aber, wenn ich hier in die Gefahr gebracht werde massive Rechtsnachteile zu erleiden, nur weil sich irgend welche MOD´s rechtlich nicht auskennen, dann kann das für mich einen extremen Schaden bedeuten.
Vielleicht hat man das ja übersehen, oder bis jetzt nicht gewusst.
Interessant ist dabei, dass ich eine Juristin hier bei mir zu Hause sitzen habe, die sich auch im Medienrecht sehr gut und genau auskennt. Die also weiß wann und wie die Lügend es „lindenstein“ für mich als völlig Unschuldigen zu einem extremen Problem werden können.
Ich meine das nicht böse – ich sichere mich hier nur ab.
Das solltet Ihr allerdings in sofern auch tun, dass Ihr euch die entsprechenden Rechtsnormen anschaut und vor allem in Beiträgen wie dem von „lindenstein“ die von ihm hier veröffentlichten Namen und Bezeichnungen so kürzt, dass euch niemand was kann.
Letztlich ist immer der Betreiber und seine Verantwortlichen, für das was hier veröffentlicht wird verantwortlich...

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winbo
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

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Es reicht! Hier ist ein Mensch gestorben. Kommt zurück zum Thema! Auseinandersetzungen könnt ihr per PN führen.

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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Hbs900 »

Was haben manche Leute nur fuer probleme.
Niemand der sich hier nicht selbst outet ist bekannt.
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Ich möchte den Thread OFF TOPIC zur Deeskalation nutzen.

Ein wichtiger Grundsatz im Recht ist die Verhältnismäßigkeit.

Noch eine Anmerkung: Lange wurde in verschiedenen Threads beklagt, dass nicht genügend moderiert werden würde.
Nun wird moderiert, weil Bedarf wegen persönlicher Angriffe gegeben war, und nun wird übel gegen Moderatoren geschossen. Die Moderatoren mühen sich ab und nehmen ihre Verantwortung wahr. Nun werden sie der Inkompetenz bezichtigt. Man kann es nicht allen recht machen, aber eine bewährte Regel ist, dass an einem Konflikt beide einen Anteil haben, so dass man halt beiden Einhalt gebietet.

Wir sind nun alle über die grundsätzliche Rechtslage informiert. Aber jeder Moderator hat einen Ermessensspielraum und muss
spontan eine Eskalation mit seinen Mitteln beruhigen. Wie ich sah, gab es schon vor dieser deeskalierenden "Kurzsperre zum Abkühlen"
einige Löschungen, weil Forenregeln verletzt worden waren. Auch hatte ein MOD gebeten, nicht zu streiten, sondern beim Thema zu bleiben.
Und trotzdem ging der Streit öffentlich weiter. Daher muss der Moderation die Wahl eines anderen Mittels zugestanden werden.

Ich finde es schade, die Moderatoren für ihre mühsame Arbeit anzugreifen. Was wäre, wenn sie das Handtuch werfen und Iven das
Forum schließen würde, weil sie sich fragen, warum sie das eigentlich machen? Das wäre dann ein großer Nachteil und ein spürbarer Verlust für all die vielen Mitglieder, Gastleser und Gastschreiber. Und das ist ja nicht ausgeschlossen, wenn sie zum Dank für die Bereitstellung eines Forums auch noch angegriffen werden.

Deshalb bringe ich den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ins Spiel, der noch vor allem Inhalt rangiert. Ist eine Angelegenheit nicht verhältnismäßig, ist sie rechtswidrig und wird nicht zur Verhandlung angenommen.
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Jolu65
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Ich weiß nicht..... ich selbst bin nicht so für "Moderation", AUßER wenn es tatsächlich um Rechtsverstöße geht, dazu zählen natürlich auch Beleidungen. Ansonsten muss ich ja das nicht lesen was andere schreiben und noch viel weniger muss ich darauf eingehen, wenn ich glaube, dass es Unsinn ist bzw. mein Gegenüber gar nicht auf das eingeht, was ich schreibe.

Ja, es ist mir schon klar, dass wir hier heikle Themen besprechen und manches was hier gesagt wird auch als pietlos empfunden werden kann. Aber das reale Leben ist pietlos und meistens auch noch mehr als das........
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 22. November 2020, 09:08:22 manches was hier gesagt wird auch als pietlos empfunden werden kann. Aber das reale Leben ist pietlos und meistens auch noch mehr als das........
Jolu65

Du machst es dir sehr bequem, eine Pietätlosigkeit zu entschuldigen. Du behauptest, dass das Leben pietätlos wäre und deshalb sei es wohl ganz normal, pietätlos zu sein, oder was? Natürlich, wenn man über den Säugetierstatus der Evolution nicht hinausgekommen ist und dem Darwinismus anhängt, dann ist diese Einstellung erklärbar. Doch es ist und bleibt eine persönliche Entscheidung, ob man die göttlichen Gebote achtet oder ob man Darwinist ist.

Das Leben an sich im luftleeren Raum gibt es nicht. Es gibt Menschen, die interagieren, die Werte haben, die eine Moral haben oder sie abgelegt haben, und die sich dem Leben stellen müssen. Da liegt es ganz an mir allein, ob ich eine Pietät walten lasse oder nicht. Und ich lasse sie walten, und für mich ist das Leben nicht pietätlos, weil ich vor dem Schöpfer des Lebens Respekt habe.
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Nein, ganz gewiss bin ich einer derjenigen in diesem Forum, der es sich bei der gedanklichen Rekonstruktion von Fällen eben nicht einfach macht. Einfach macht man es sich jedoch, wenn man, wie Du das tust, einfach nicht in die ein oder andere Richtung denken WILL. Man kann sich bei der Motivsuche in zwischenmenschlichen Bereichen keine Denkverbote auferlegen, auch wenn man das aus der moralischen Sozialisation heraus gerne so möchte. Was ich aber überhaupt nicht billigen kann, ist die Attitüde mit den eigenen moralischen Maßstäben andere zu messen. Umgekehrt wäre es nach Immanuel Kant besser und richtiger.

Morde und andere Gewalttaten passieren aus den unschiedlichsten Motiven heraus. Um diese Motive herauszufinden, soll und muss man alle Motive berücksichtigen, auch wenn man selbst gar nicht diese Motive jemanden unterstellen möchte. Im Falle der BA sollte man eben alle Möglichkeiten ausloten, so dass man in Rede und Gegenrede ein Bild von Lage entwerfen kann, wenn es schon möglich ist sich am Tatort selbst ein Bild zu machen, wie das ja z300x gelungen ist. Ob das nun ein heimlicher Liebhaber, nähere Verwandte oder gar ein Geheimdienst war, der zum Verschwinden der BA beigetragen hat oder ob sie sich selbst das Leben nahm- darüber muss man innerhalb zivilisatorischer Normen reden können. Manche mögen das jedoch als pietlos empfinden. Denen sei aber gesagt, dass sie sich vielleicht nicht in dieser Form mit Morden oder Verbrechen im Allgemeinen beschäftigen sollten.
Denn es ist ja immer pietlos, wenn man solche Behauptungen aufstellt, von denen keiner wissen kann, ob sie der Wahrheit entsprechen oder sich im Nachhinein als völlig haltlos herausstellen. Gerade Du hast im Fall der BA, BgtS und HM auch ziemlich konkreten Verdächtigungen benannt, die wenn sie sich als unwahr herausstellen sollten, ziemlich "pietlos" wären. Für mich ist es das völlig richtig, dass Du so argumentiert hat, jedoch würde es dem kategorischen Imperativ des Immanuel Kant höchstwahrscheinlich nicht genügen.
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 22. November 2020, 10:07:21 ... Umgekehrt wäre es nach Immanuel Kant besser und richtiger.
...

Denn es ist ja immer pietlos, wenn man solche Behauptungen aufstellt, von denen keiner wissen kann, ob sie der Wahrheit entsprechen oder sich im Nachhinein als völlig haltlos herausstellen. Gerade Du hast im Fall der BA, BgtS und HM auch ziemlich konkreten Verdächtigungen benannt, die wenn sie sich als unwahr herausstellen sollten, ziemlich "pietlos" wären. Für mich ist es das völlig richtig, dass Du so argumentiert hat, jedoch würde es dem kategorischen Imperativ des Immanuel Kant höchstwahrscheinlich nicht genügen.
Jolu65 du bist auf dem Holzweg.

Der kategorische Imperativ bezieht sich auf menschliches Verhalten und Handeln im direkten Leben miteinander.
Hypothetische Fallkonstruktionen und ihre Wahrscheinlichkeiten sind keine Unterstellungen, sondern Möglichkeiten, deren eindeutige Zuordnung unterbleibt durch die Klausel der Unschuldsvermutung.

Hier im Thema ist eine Frau unschuldig zum Opfer geworden. Wenn man sich dann gegenseitig beleidigt und dann auch noch die Moderatoren angeht, ist das daneben. Wenn du das zur Pietatsfrage erklärst und einen gesellschaftlichen Darwinismus konstatierst, kriegst du von mir immer Contra. Ich decke die Wertehaltung auf.
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65

Ich stelle erneut fest, dass du Probleme damit zu haben scheinst, wenn eine Frau dir das Wasser reichen kann, oder dir auf den Zahn deiner Werte fühlt. Das scheint dich zu stören. In meinem Fall fallen dir verschiedene Taktiken und Unterstellungen ein, um dich gegen mich als der Besserwisser mit Liberalmoral zu profilieren.

Das soll dir nicht gelingen!!

Ausnahmen:
Zum Beispiel in den Bereichen des nächtlichen Geschehens auf Parkplätzen, bei Kenntnissen zum Homosex oder was auch immer es an Sexspezialitaten gibt, da werde ich es nicht mit dir aufnehmen können und wollen.

Aber sonst kriegst du von mir Contra. Unangemessenes Verhalten kaschieren zu wollen und die Verantwortung der Gesellschaft zuzuschieben, pflege ich mit Klarheit und Wahrheit aufzudecken.
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 22. November 2020, 10:07:21
Morde und andere Gewalttaten passieren aus den unschiedlichsten Motiven heraus. Um diese Motive herauszufinden, soll und muss man alle Motive berücksichtigen.
Nein, die gesamten Kriminalitätsreisser aus wilden Drogengehirnen halte ich für Senf.
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Gast23 »

Allerdings basteln wir hier nicht an einem billigen Groschenroman herum. Es wird keine schnulzige Geschichte mit einem Happy End und einem einsamen Cowboy der singend in den Sonnenuntergang reitet.
Ja es ist ein Menschen verstorben, und zwar vor 5 Jahren.
Irgend wann und irgend wo muss man auch mal in der harten Realität ankommen und diese Realität ist nun einmal so wie die Faktenlage ist.
Mit beiden Füßen auf dem Boden blieben und sich nicht zum Herrgöttchen aufschwingen, nur weil man hier glaubt Chef zu sein, weil man User mal eben so sperrt, obwohl das weder gerechtfertigt noch in Ordnung war - aus objektiver Sicht. Aber wenn man eben durch die rosarote Brille schaut und das eine oder andere in seinem Menthos nicht zulassen will, dann wird gesperrt und zensiert was das Zeug hält.
Das hat nichts mehr mit Objektivität zu tun, das ist dann Schönfärberei.

So und wenn es am Hahn nun mal diese Drogenschmuggelei gegeben hat, dann ist das so.
Ob und wie das mit BA zu tun hat, dass gilt es heraus zu finden. Dazu ist es aber notwendig das auch zu diskutieren. Und wenn das jemand nicht so toll findet, ok, dann darf jeder das in einer angepassten und salonfähigen Weise zum Ausdruck bringen.
Wenn man diesen Aspekt dann vom eigentlichen Strang abspaltet und einen eigenen Raum gibt und oder zuweist, dann ist das auch ok und sogar gut.
Nur wenn man dann ständig angegangen wird und zudem einem noch das Recht auf eine geeignete Argumentation und auf eine Gegendarstellung, insbesondere bei falschen Anschuldigungen genommen wird. Dann wird es vielleicht nicht ganz unverständlich sein, dass man da auch mal Bescheid sagen muss.
Tut mir ja leid das ich Bescheid sagen musste. Aber wie anders soll man es denn machen?

Zumal ich es für höchst komisch halte, wenn dann User her gehen und einen ignorieren, dann aber höchst echauffiert reagieren, wenn sie gar nicht richtig mitbekommen was einem da geschieht.

Das ist eher traurig. Und Spaß macht das sicher nicht.
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Re: VERMISSTENFÄLLE - OFF-TOPIC

Ungelesener Beitrag von Gast23 »

Widasedumi hat geschrieben: Sonntag, 22. November 2020, 08:20:26 Ich möchte den Thread OFF TOPIC zur Deeskalation nutzen.

Ein wichtiger Grundsatz im Recht ist die Verhältnismäßigkeit.

Man kann es nicht allen recht machen,
aber eine bewährte Regel ist,
dass an einem Konflikt beide einen Anteil haben, so dass man halt beiden Einhalt gebietet.[/color]

Wir sind nun alle über die grundsätzliche Rechtslage informiert.

Aber jeder Moderator hat einen Ermessensspielraum und muss
spontan eine Eskalation mit seinen Mitteln beruhigen.

Wie ich sah, gab es schon vor dieser deeskalierenden "Kurzsperre zum Abkühlen"
einige Löschungen, weil Forenregeln verletzt worden waren. Auch hatte ein MOD gebeten, nicht zu streiten,
sondern beim Thema zu bleiben.
Und trotzdem ging der Streit öffentlich weiter. Daher muss der Moderation die Wahl eines anderen Mittels zugestanden werden.

Ich finde es schade, die Moderatoren für ihre mühsame Arbeit anzugreifen. Was wäre, wenn sie das Handtuch werfen und Iven das
Forum schließen würde, weil sie sich fragen, warum sie das eigentlich machen? Das wäre dann ein großer Nachteil und ein spürbarer Verlust für all die vielen Mitglieder, Gastleser und Gastschreiber. Und das ist ja nicht ausgeschlossen, wenn sie zum Dank für die Bereitstellung eines Forums auch noch angegriffen werden.

Deshalb bringe ich den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ins Spiel, der noch vor allem Inhalt rangiert. Ist eine Angelegenheit nicht verhältnismäßig, ist sie rechtswidrig und wird nicht zur Verhandlung angenommen.
Und genau daran hatte ich mich gehalten, an die Forenregeln.

Und Deine bewährte Regel, her zu gehen und jemanden dem eine falsche Tatsachenbehauptung mit der von lindenstein hier dargebrachten Impertinenz angedichtet wird, das Recht darauf zu nehmen das klarzustellen, also jegliches Recht zu brechen, das ist mehr als nur überheblich.
Du hast keinen Sinn für Recht und Gerechtigkeit - denn wenn Du das, wie von Dir dargestellte vertrittst, dann bist Du vollkommen im Unrecht.

So etwas tut man nicht - man tut keinem Menschen Unrecht und behauptet dann auch noch man habe ja im guten Glauben gehandelt - sorry aber das ist vollkommen daneben.
Du bist in Deinem Leben vielleicht nie unrecht behandelt worden und hast vielleicht keinen Gerechtigkeitssinn, aber wenn man so angegangen wird wie lindenstein das mit mir veranstaltet hat, dann ist das aller unterste Schublade, wenn man her geht und auch noch behauptet, man habe rechtens gehandelt mit der Sperre.
Denn ich habe lediglich mich gegen die falschen Tatsachenbehauptungen des lindenstein gewendet und dazu habe ich nun einmal das Recht - wohl gemerkt das Recht, aber Du spricht hier den User ihre Rechte ab, wenn es Dir mal gerade nicht passt oder Du nicht erkennst was wirklich Lage ist.

Dann beschwerst Du Dich das Du überfordert bist mit der Situation. Obwohl jeder durch eine Eingabe des betreffenden Namen in die Suche hätte herausfinden können, das lindenstein das hier vollkommen aus der Luft gegriffen hat und ich ja zu Recht dagegen geschrieben habe.

Also habe ich da mal nicht versagt.

Und wenn jetzt noch irgend einer daher kommt und denkt er müsse nun nochmal und nochmal da dagegen argumentieren und behaupten, dass ja alles gut sei und man bloß ganz still und leise sein soll und bloß nichts darüber schreiben soll, das man hier zu unrecht angegangen wird, dann verliere ich wirklich den Glauben an Recht und Moral.


Sorry, aber die Wahrheit ist nicht immer das was wir uns wünschen, sie ist sehr oft das was uns erschreckt und was wir akzeptieren müssen!
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