MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
AngRa
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ich befürchte, dass sich die Todesumstände der Kleinen nicht mehr vollständig aufklären lassen. Es gibt zwar viele Aussagen, aber es dürfte schwer fallen sicher herauszufinden welche Aussagen wahr und welche unwahr sind. Da hat jeder Zeuge seine eigene Suppe gekocht und es haben sich vermutlich auch Zeugen abgesprochen, weil sich die meisten kannten. Das sind keine guten Voraussetzungen. Mit einer Anklage gegen den nunmehr Inhaftierten rechne ich zwar, aber ob er verurteilt werden wird bleibt abzuwarten.
Melanie
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Melanie »

AngRa hat geschrieben:Ich befürchte, dass sich die Todesumstände der Kleinen nicht mehr vollständig aufklären lassen.
Das sehe ich auch so. Jedoch:

wenn ich mir diese Geschichte mit den Kinderausweisen für Peggy betrachte, wie bemüht die Mutter war, 5 Tage vor dem Verschwinden von Peggy, am 2.5.2001, den Ausweis verlängern zu lassen, obwohl der noch eine knapp einjährige Laufzeit aufwies, dann zweifle ich an den Vermutungen, dass Peggy schon kurz nach ihrem Verschwinden getötet worden ist. Zwar ließ die Mutter als Todestag den 7.5.2001 auf den Gedenkstein für Peggy schreiben; das war kongruent mit der Urteilsbegründung gegen Ulvi. Doch dieses Urteil ist nun aufgehoben worden.

Ganz abgesehen von der ominösen Story, dass man für Peggy zwei gültige Ausweise haben wollte. Am selben Tag, als die Verlängerung beantragt wurde, wurde auch ein ganz neuer Ausweis für Peggy beantragt. Wofür brauchte das Mädchen zwei Ausweise? Und wer der Antragsteller war, kam nicht raus, trotz Durchsuchung des Einwohnermeldeamtes Lichtenberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Das war öffentlich bekannt geworden und die Medien warteten gespannt auf eine Erklärung. Diese wurde auch konstruiert, war jedoch offensichtlich unglaubhaft, was selbst der Staatsanwalt einräumte. (Ich berufe mich hier auf das Interview, welches mit Herrn Wolfgang Eggert geführt wurde, und das ich gestern, um 13.10 Uhr, in meinem Kommentar verlinkt habe.)
AngRa hat geschrieben:Es gibt zwar viele Aussagen, aber es dürfte schwer fallen sicher herauszufinden welche Aussagen wahr und welche unwahr sind.
Also diese konstruierte Aussage, warum nun die Polizei selbst den Kinderausweis "vorsorglich" beantragt hätte, ist erwiesenermaßen falsch gewesen. Ich zitiere hier den diesbezüglichen Ausschnitt aus dem Interview von W. Eggert:

"In einer Pressemitteilung der Oberfränkischen Polizei wird bekanntgegeben, dass sich die Polizei 2001 „vorsorglich“ einen Kinderausweis ausstellen ließ, weil man Hinweisen nachgegangen sei, dass Peggy in die Türkei verschleppt worden sein könnte. Hätte man Peggy tatsächlich gefunden, hätte es ohne Ausweis Schwierigkeiten bei der Ausreise gegeben.
Nun sollte bereits einem Blinden mit Krückstock auffallen, dass ein für Sucharbeiten „vorsorglich“ beantragter Ausweis hochverdächtig anmutet, wenn er bereits vor (!) dem Verschwinden des Betreffenden angefordert wird: Herbert Potzel, Chef der Bayreuther Staatsanwaltschaft, erklärte daher auch auf Anfrage: „Dieser Vorgang ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Nicht nachvollziehbar ist zudem, warum die Ermittler, wenn sie selbst den Pass in Auftrag gegeben hatten, dann eine Durchsuchungsaktion durchführen mussten, bei dem es gerade darum ging, herauszufinden, wer dieser Antragsteller gewesen war."

Sehr seltsam, dass so etwas einfach auf sich beruhen bleiben kann.
AngRa hat geschrieben:Da hat jeder Zeuge seine eigene Suppe gekocht und es haben sich vermutlich auch Zeugen abgesprochen, weil sich die meisten kannten. Das sind keine guten Voraussetzungen.
Es fragt sich, auf welcher Seite es Absprachen gab, auf der Seite die den Ulvi als Täter wollten oder auf der Seite, die Ulvi nicht als Mörder sahen? Daher würde ich hier gerne differenzieren:

Tatsache ist, dass Frau Rödel als amtlicher Vormund von Ulvi Akteneinsicht hatte. Damit kamen gewisse Ungereimtheiten ans Licht, z.B. die "Niederbügelung" einer Aussage von Stadtrat Norbert Rank bei der Polizei, wie dieser selbst ins Mikrofon des BR sagte.

Das Ziel der Bürgerinitiative (BI) war, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, was auch gelungen ist. Wenn sich die Mitglieder der BI dahingehend austauschten, welche Fakten des Urteiles nicht stimmen können, sind das m.E. keine Absprachen in Richtung Täuschung oder Verschleierung wahrer Fakten.

Auf der Gegenseite sehe ich allerdings ein dickes Nebelfeld mit Aussagen im Prozess, auf die sich die Verurteilung Ulvis maßgeblich stützte. Da kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass manches auf eine Passung hin modelliert wurde, damit man den Ulvi als Täter verurteilen konnte. Meines Wissens wurde seitens der BI nach der Freisprechung Ulvis gegen bestimmte Personen eine Strafanzeige wegen Falschaussage zum Nachteil von Ulvi gestellt.

Nun wird mir ein möglicher Aspekt klar, weshalb man Ulvi nicht mehr öffentlich nannte, als diejenige Person, welche angeblich das tote Mädchen im Bushäuschen dem MS zur Beseitigung übergeben hatte.
Es könnte die Frage des Rechtes auf Akteneinsicht durch die Betreuerin, Frau Rödel betreffen? Ich nehme an, dass Frau Rödels Recht auf Akteneinsicht nun erloschen ist. Würde jedoch Ulvi wiederum als Tatbeteiligter mit hineingezogen werden, dann bekäme Frau Rödel wieder dieses Recht. Vielleicht hängt es auch damit zusammen? Andererseits soll Ulvi auch von einem Rechtsanwalt vertreten werden, habe ich gelesen. Nur hat auch der keine Akteneinsicht, wenn es nicht um Ulvi geht, oder?
Melanie
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Ich möchte meine Meinung zu Frau Rödel schreiben, weil sich an ihr die Geister scheiden. Sie hat eine Gegnerschaft und sie hat Sympathisanten.

Ich war stets eine Befürworterin, weil ich ihr keine Selbstdarstellungsgier unterstelle. Sie hat selbst ein behindertes Kind und ich denke, dass sie eine besondere Ader für Ungerechtigkeit hat. Jemand Behindertes kann sich nicht so gut wehren, das weiß sie. Da sie Erfahrung auf dem Gebiet von Behinderung hat, hat sie wohl auch diese Funktion bekommen.

Wie sie sich eingesetzt hat, was sie erreicht hat, dass sie nicht aufgab, dass sie trotz Widerstands durchhielt, dass sie unterschiedliche Leute zusammenhalten musste in der BI, da hat sie sich schon "herumgerissen". Und rechtliche Kenntnisse aus ihrem Beruf kamen ihr zugute. Ich fand diese zierliche Persönlichkeit sehr stark und einfach klasse.

Im Falle Ulvi passierten Fehler der Ermittlungsbehörden, die ihre Vorbehalte gegen das Justizwesen erzeugten. Wenn sie sich zu Wort meldete, dann um der Sache Ulvi und um des Verfahrens willen. Es ist auch eine Kunst, in jedem Fall aber eine Notwendigkeit, sich Gehör zu verschaffen, wenn man sich seitens des Ermittlungsapparates zuweilen ignoriert und vernachlässigt vorkommt.

Das ist die eine Seite, aber leider scheinen sich die Vorbehalte gegen die Justiz verselbständigt zu haben, weil sie sich in den Fall Böhringer einbringt, obwohl hier niemand wegen einer geistigen Behinderung seine Rechte nicht wahrnehmen kann.

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Und seit dem kommen mir Zweifel, ob die Frau nicht weiß, wann es gut ist und dass man auch aufhören können sollte. Seit sie nun meint, im Böhringer Fall auch gegen die Ermittler sein zu müssen, ist es aus mit meiner persönlichen Sympathie für sie. Hier mitzumischen, steht ihr m.E. nicht gut an. Hat sie eigentlich kein Bremspedal in sich oder meint sie tatsächlich, dass es nicht ohne sie ginge?
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Zfaktor »

@Melanie
Was Frau Rödel angeht schwanke ich, ich finde sie teilweise gut , teilweise grenzwertig - etwas fanatisch.
Das sie sich auch im Fall Böhringer äußerte wusste ich nicht.
Den Fall Böhringer verfolge ich, der befindet sich hart an der Grenze, aber einsteigen möchte ich da nicht.
Melanie
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Melanie »

@Zfaktor
Ich muss zugeben, dass ich in diesem Fall die Beteiligten nicht von einer gehobenen Lage wie Legomännchen betrachten konnte. Als ich auf den Fall stieß, war "die Kacke richtig stark am dampfen und es hat furchtbar gestunken". Da gab es schon die beiden Lager, das Urteil gegen Ulvi war grade gesprochen, die Mutter war Star in einigen Talks, in Foren ging es um die Lebensbedingungen von Peggy, … Da war ich von meinem Wesen und meinen Werten her eindeutig positioniert. Ich war sehr froh, dass diese kleine Frau den Kampf gegen Goliath aufgenommen hatte, denn dieses Urteil war so was von ausgerechnet und hingedeichselt, dass es bei wertkonservativen Menschen geradezu einen Aufschrei bewirken musste. Beckstein (der mir eigentlich gar nicht unsympathisch war) dachte vielleicht: "Die Leute brauchen einen Mörder, unabhängig vom Wahrscheinlichkeitsgrad? Das Rechtswesen dient u.a. dem gesellschaftlichen Frieden, und dafür will ich sorgen. Und der Ulvi, der sowieso eine Betreuung braucht, kriegt nun eine Betreuung auf Lebenszeit. Er ist von der Straße weg, und allen ist geholfen." Es wär so schön gewesen, wenn es mit Ulvi wahr gewesen wäre.

Und für mich ist genau dieses das Wunder an diesem Fall, dass es eine Wahrheit gibt, die bohrte und bohrte und die keine Ruhe gab. Eine rechtsunabhängige Wahrheit, die durch die Verurteilung eines Ersatztäters einen Zorn entstehen ließ, welcher der Vernunft nun dienstbar zur Hand ging, um sich mit einer Wucht an Energie dem Urteil entgegen zu stellen. Das war für mich phänomenal. Es war für mich das Wunder, das diese kleine Frau in die Hand nahm. Sie hatte meine volle Sympathie. Den Rest kennen wir.

Diese Geschichte könnte als Beispielgeschichte zu dem Spruch Mt 12,20 passen: "Das geknickte Schilfrohr wird er nicht abbrechen und den glimmenden Docht nicht auslöschen. Er wird das Recht schließlich zum Sieg führen."
Weil bei Gott der gesunde Politmanager nicht mehr wert ist, als ein behinderter Geistesschwache, sagt er in 2. Mose 23,6: "Beuge nicht das Recht eines von den Armen deines Volkes in einem Rechtshandel!"
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Beim Fall Böhringer geht es m.E. auffallend um die emotionale Stimmungsbeeinflussung. Ich habe das gemerkt vor Jahren, als da ein medienwirksamer Event organisiert war mit der Braut von BT in weiß, so im Stil "Dem unschuldigen Mädchen wurde der unschuldige Freund aus dem Herzen gerissen." Das Theater ist zwar nicht verboten und wenn es wirkt, hat es seinen Zweck erfüllt. Vielleicht höhlt der stete Tropfen doch den Stein.

Ich denke mir, dass sich der Freundeskreis an die Frau Rödel wandte und sie warb. In ihrer Person verkörpert sich quasi das positive Flair des biblischen David, der den Goliath besiegte. Und diese Schubkraft wollte sich der Freundeskreis vermutlich zu Nutze machen? Sie wollen also offensichtlich die Sachpunkte weiterhin sehr stark auf der Gefühlsebene begleiten.

Doch all die spektakulären Wiederaufnahmefälle wie z.B. Harry Wörz, wie Gustl Mollath, wie Ulvi Kulac wurden nur auf der Sachebene erstritten. Dies möge auch im Fall Böhringer so bleiben. Wenn sich hier sachliche Unrichtigkeiten auftun, die im Gericht nicht berücksichtigt wurden, dann ist das berechtigt.

Aber wie gesagt. Ich bin im Fall Böhringer auf der anderen Seite. Ich bin hier von Frau Rödels Rolle ganz und gar nicht überzeugt und halte persönlich diesen Einsatz für falsch. Wenn im Fall Peggy große Fehler gemacht und Recht gebeugt wurde, darf ich dennoch nicht vom Einzelfall auf das Ganze schließen und nun in jedem Fall die Fehler beim Gericht sehen. Es gibt auch noch ordentliche Gerichtsverfahren in Bayern. Ich glaube, dass sich Frau Rödel nun instrumentalisieren lässt. Meine Sympathie für sie ist erloschen. Das hätte sie nach meinem Dafürhalten nicht tun sollen.

Im Fall Böhringer ist nämlich außerdem so viel Geld vorhanden, um sich die besten Anwälte leisten zu können und in der Sache zu streiten. Wenn man aber eine Frau Rödel mit ihrem Davids-Flair nötig hat, möchte man auf einer sachfernen, jedoch gefühlvollen Klaviatur Musik machen. Das lehne ich ab.
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Die Polizei hat sich inzwischen zu den Vorwürfen des Beschuldigten geäußert und weitere Einzelheiten veröffentlicht..
Polizei widerspricht Haftbeschwerde im Fall Peggy

Im Mordfall Peggy hat die Polizei einer Beschwerde des 41-jährigen Tatverdächtigen widersprochen. Dieser habe freiwillig auf einen Rechtsbeistand verzichtet. Gleichzeitig veröffentlichte die Polizei weitere Einzelheiten.
Polizei widerspricht Darstellung

Völlig unkommentiert wollten die Beamten die Vorwürfe des Verteidigers aber nicht lassen. Der Beschuldigte sei am 12. September zwar nicht im Beisein eines Anwalts durch Beamte der Kripo Bayreuth und der Staatsanwaltschaft vernommen worden. Eine umfassende Belehrung über Rechte und darüber, dass eine Aufzeichnung der Vernehmung per Video vorgenommen werde, sei aber sehr wohl erfolgt.
"Die Vernehmung wurde nach umfassender Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass eine Aufzeichnung erfolge, als auf Video aufgezeichnete Vernehmung durchgeführt und dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8.40 Uhr bis 18.32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht wurde vom Beschuldigten nicht wahrgenommen." Polizeipräsidium Oberfranken
Keine weiteren Beschuldigten

Darüber hinaus gaben die Ermittler auch weitere Details zum Stand ihrer Arbeit bekannnt. Sie gehen davon aus, dass Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 ermordet wurde. Davon sei auch der Ermittlungsrichter überzeugt.
Verfahren gegen weitere Beschuldigte führt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/po ... gy,RCrIqBF
AngRa
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Interessant sind diese Neuigkeiten:
Im 18-seitigen Haftbefehl geht der Ermittlungsrichter von einem Mord an Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 aus. Letzte Sich­tung an diesem Tag war um 13.24 Uhr. Schon um 15.17 Uhr zeichnete ein Überwa­chungskamera in der Spar­kasse Lichtenberg Manuel S. bei einem Bankgeschäft auf.

Zu diesem Video sagt die Kri­po nun: „Im Zusammenhang mit den neueren Indizien kommt ihm nach derzeitigen Ermittlungsstand eine neue Bedeutung zu.“ Weitere Indi­zien sind Pollen im Nasenbe­reich der aufgefundenen sterblichen Überreste von Peggy, die die Ermittler dem Garten von Manuel S. in Lichtenberg zuschreiben.

https://www.bild.de/regional/nuernberg/ ... .bild.html
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Statistiker1 »

Es gibt doch diese Behauptungen, die Polizei würde in diesem Fall bis heute gewisse Leute schützen.

Ist bekannt, wer damit gemeint sein soll?
Meine Beiträge sind reine Spekulationen und keine Tatsachenbehauptungen.
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Nun ist der TV, wie von seinem Verteidiger schon zuvor angekündigt, zu Weihnachten aus der U-Haft entlassen worden.
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint. Der Grund: das widerrufene Teilgeständnis des Verdächtigen könne nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden. Außerdem ließen die Spuren am Ablageort der Leiche nur auf den Transport der Leiche schließen, nicht aber darauf, dass der Beschuldigte das Mädchen auch getötet hatte. Auch andere Ermittlungsergebnisse wie etwa die Aussagen von Zeugen ließen leinen Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy K. zu.
https://www.focus.de/panorama/welt/bayr ... 11158.html

Die Polizisten, die den TV ohne Anwalt vernommen haben, gehören suspendiert. Schon wieder ein solcher Fehler, wie vor einigen Jahren, der dazu geführt hat, dass der Staatsanwalt ausgewechselt worden ist. Aus den Fehlern wurde also nichts gelernt.
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Melanie »

AngRa hat geschrieben:Die Polizisten, die den TV ohne Anwalt vernommen haben, gehören suspendiert. Schon wieder ein solcher Fehler, wie vor einigen Jahren, der dazu geführt hat, dass der Staatsanwalt ausgewechselt worden ist. Aus den Fehlern wurde also nichts gelernt.
Das kann ich auch nicht verstehen, wenn ich an den Skandal um die Vernehmungsmethoden von Ulvi denke. Aber an eine Einfältigkeit der Polizisten glaube ich nicht. Da muss etwas anderes dahinter stecken.

Ich erinnere an die Aussage des Lichtenberger Stadtrats in Kamera und Mikro des BR, dass es nach dessen Meinung um sexuellen Missbrauch und um den Schutz von Personen ginge, die darin verwickelt seien. Dieser Stadtrat ist nicht die einzige Stimme, die in diese Richtung Überlegungen anstellt.

Ich neige zur Frage, was wahrscheinlicher ist im Resümee dessen, was ich über den Fall zur Kenntnis genommen habe, ebenfalls eher diesem Lager zu. In dem Kriminalsektor "Pädophilie und Kindesmissbrauch" waren im Fall Dutroux/Belgien Personen aus höchsten Kreisen involviert, was die Ermittlungen stark behindert hätte.

Ich glaube auch nicht, dass Peggy noch am Tag ihrer Entführung ermordet wurde. Das glaubt auch Gudrun Rödel aufgrund von Zeugenaussagen, die Peggy danach noch gesehen haben, nicht.

Wie die belgische Justiz mit Ermittlungen umgegangen ist, sagte der Journalist Jean Nicolas der Zeitschrift "die Welt" vom 03.04.2002:

DIE WELT: Und was steht nun in den Akten, die Ihnen so viel Ärger bereiten?
NICOLAS: Ich und andere Journalisten wissen, dass die Justiz in den Dutroux-Akten Fälschungen vorgenommen hat. Da wurde aus einem Ja in einer Aussage plötzlich ein Nein. Da wurde einfach beim Übertragen umgeschrieben. Die Akten, die ich im Internet veröffentliche, sind die Originalpapiere, noch vor der Fälschung. Das soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit zum Vergleich geben, wenn der Dutroux-Prozess dann mal stattfinden wird.


Hier die Internetquelle: http://www.vachss.de/mission/berichters ... utroux.htm

Auf derselben Seite werden weitere Schwierigkeiten geschildert, z.B. vom Polizisten Patick Debaets
"Sobald man gegen Pädophilie vorgehen will, stößt man auf ein System von Protektionen und bekommt sofort Probleme. In Belgien hat der größte Teil der Presse die Opfer und die Ermittler lächerlich und unglaubwürdig gemacht um selbst eben keine Probleme zu bekommen"


Sein Kollege Aimé Bille fügt hinzu: "Wir müssen gegen alle kämpfen, gegen die Richter, gegen unsere Hierarchie, gegen die Presse, selbst gegen Politiker, wir haben alle gegen uns."


Es heißt in der o.g. Quelle weiter: "Mit allen Mitteln hat man versucht, die Ermittlungen zu sabotieren."

Fazit: Wenn wir es im Fall Peggy - wie das der Lichtenberger Stadtrat äußerte - auch mit Personen zu tun haben, die hinter den Kulissen geschützt werden, dann könnte ich in solchen Verfahrens- und Formfehlern sogar einen Sinn bzw. eine Funktion hinsichtlich der Sabotierung von Ermittlungen erkennen. Und sowohl mein gesunder Menschenverstand, als auch meine Vernunft legen mir das nahe.

Ich frage im Fall Peggy nur noch: "Wem nutzt es, wem schadet es?" Wem nutzt der Fehler der Polizei? Wem schadet er? Er schadet dem Aufklärungsinteresse der Bevölkerung. Er nutzt denen, die etwas verborgen halten wollen.

Ich frage weiter: Wer sitzt am längeren Hebel? Antwort: Die Politik, welcher die Macht obliegt, und welcher die Justiz unterstellt ist.

Daher vermute ich, dass im Fall Peggy nichts herauskommt. Ich bin dann auch fest davon überzeugt, warum das leider so ist. "Es kann nicht sein, was nicht sein darf."
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Inzwischen gibt es eine gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth und des Polizeipräsidiums Oberfranken:
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird. Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24.12.2018 angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.
Weitergehende Auskünfte können im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren derzeit nicht erteilt werden
https://www.polizei.bayern.de/oberfrank ... tml/290344

Nach meinem Verständnis geht die Staatsanwaltschaft Bayreuth davon aus, dass die stundenlange Vernehmung des Tatverdächtigen, die letzten Endes zu einem Verbringungsgeständnis geführt hat, ohne Verteidiger erfolgen durfte, weil der Tatverdächtige auf die Anwesenheit eines Verteidigers verzichtet hatte. Es wird nun auf die Rechtsfrage hinauslaufen, inwieweit das im Strafprozessrecht geltende Fairnessgebot beinhaltet, dass zum Schutz eines Tatverdächtigen langwierige und schwierige Vernehmungen, nur im Beisein eines Verteidigers stattfinden dürfen.

Dass es problematisch ist einen Tatverdächtigen stundenlang ohne Verteidiger zu vernehmen, dürfte der Polizei bekannt sein. Da kann sich je länger sich eine Vernehmung hinzieht eine Überforderung des Tatverdächtigen einstellen. Die Vernehmung entwickelt eine Dynamik, die der TV vielleicht gar nicht erwartet hat und der er nicht stundenlang standhalten kann. Zumindest wird sich jeder Tatverdächtige darauf berufen, wenn er daraufhin inhaftiert wird und die Sache vom Verteidiger überprüft wird. Die Vernehmungsbeamten werden darauf gehofft haben, dass es ausreicht, wenn sie am Anfang der Vernehmung den Tatverdächtigen auf das Recht hinweisen einen Verteidiger beizuziehen. Nur ist das alles sehr fragil und von den Polizeibeamten zumindest grob fahrlässig gehandelt, wenn am Ende nach stundenlangen Vernehmungen ohne rechtlichen Beistand ein Teilgeständnis erfolgt. Es ist doch absehbar, dass der Tatverdächtige sich, wenn es hart auf hart kommt, darauf berufen wird, dass das Teilgeständnis unter Verletzung seiner Rechte zustande gekommen ist. Angesichts dieser bekannten Schwierigkeiten hätte die Polizei so nicht handeln dürfen.

Wahrscheinlich hatte die Staatsanwaltschaft aus diesem Grunde auch zunächst trotz des Verbringungsgeständnisses keinen Haftbefehl beantragt und auf weitere belastende Ermittlungsergebnisse gehofft. Letzten Endes haben sie dann doch die Flucht nach vorne angetreten und einen Haftbefehl beantragt, weil sich nichts Weiteres ergeben hat und sie das Verbringungsgeständnis nicht einfach im Raum stehen lassen wollten. Das ist ein sehr schwaches Ergebnis.

An Verschwörungstheorien mag ich nicht glauben. Ich sehe den Täter nach wie vor im Bereich Lichtenberg in Peggys Umfeld. Durch die Vorgehensweise der Polizei werden Verschwörungstheorien allerdings genährt.
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Melanie »

AngRa hat geschrieben:An Verschwörungstheorien mag ich nicht glauben. Ich sehe den Täter nach wie vor im Bereich Lichtenberg in Peggys Umfeld. Durch die Vorgehensweise der Polizei werden Verschwörungstheorien allerdings genährt.
Heute wird der Begriff "Verschwörungstheorie" inflationär gebraucht und oft gerade für dasjenige verwendet, welches der Gegenseite nicht recht ist.

Ich möchte den nahe am Ort des Skandals befindlichen Stadtrat nicht einfach als Verschwörungstheoretiker etikettieren, denn er hat Augen und Ohren näher an den Quellen, als ich.

Auch in Frau Rödel, die das Recht der Akteneinsicht bekam und durch deren Recherchen maßgeblich die ungeheuren Vernehmungsmethoden sowie auch die Idee dazu und diese Art einer "dropdown-Hypothesenvorlage" zur Geständniserreichung des Ulvi ans Licht kam, sehe ich allles andere als eine Verschwörungstheoretikerin.

Ich sehe die Verschwörungstheoretiker allerdings auf der Gegenseite, nämlich dort, wo man auskungelte, wie man den Ulvi zum Täter machen kann. Das sind nach meinem Dafürhalten nicht weniger Verschwörungstheoretiker, sondern könnten sogar solche par excellence sein.

Wo es um Satanskult gehen könnte (und der Vater von Peggy gab in einem Interview an, dass seine Exfrau in einem Club solchen Dunstkreises Mitglied war, ich habe die Quelle weiter vorne angegeben), möchte ich doch gerne mal wissen, ob es dahingehend Ermittlungen gab, was dort stattfand und ob man vielleicht eine Mitgliederliste erhoben hat? In Satansmessen finden, das ist bekannt, ganz schreckliche Riten statt, wobei es um Sexualität und Gewalt geht.

Ich erlaube mir, mir in diese Richtung meine Gedanken zu machen, denn es ist nicht meine Phantasie oder eine Verschwörung, sondern der Vater von Peggy, der mich in diese Denkrichtung stieß.

Der Fall Dutroux ist Realität gewesen und es passierten schreckliche Dinge. Im Zuge der Aufklärung passierten dann allerdings noch mehr sehr ungewöhnliche und merkwürdige Dinge, ich zitiere aus dem vorherigen verlinkten Bericht:

"Bisher sind mindestens 17 Personen aus dem Umfeld der Ermittlungen ums Leben gekommen: Eine Sozialarbeiterin starb bei einem Autounfall; sie hatte zuvor Todesdrohungen bekommen. Ein Polizeiinformant fiel plötzlich tot um. Eine Frau, die über Dutroux aussagen wollten, wurde erwürgt aufgefunden. Die Bekannte seines Komplizen fand man erhängt. Ein Verdächtiger raste gegen ein Haus und starb. Der Schrotthändler, der Dutroux' Tatfahrzeug zerlegte, wurde vergiftet. Die Ehefrau des Schrotthändlers verbrannte im Bett. Und der Staatsanwalt, der die Anklage gegen die Kinderschänder formulieren sollte, beging angeblich Selbstmord."

Jeder soll glauben, was er will. Aber zu den Presseverlautbarungen aus Bayreuth bin ich äußerst skeptisch. Von denen erwarte ich mir null Aufklärung. Warum sollte ich den Presseverlautbarungen der Staatsanwaltschaft mehr glauben, als einem Lichtenberger Stadtrat, der davon sprach, dass Personen geschützt werden könnten, welche in den sexuellen Missbrauch der Peggy involviert waren? Das sagt der doch nicht aus dem hohlen Bauch heraus, ohne Anhaltspunkte?

Da bin ich aber so frei und glaube das, was mir wahrscheinlicher erscheint, solange ich nicht die Interaktionen hinter den Kulissen mitbekomme.

Ich bin überzeugt, dass es im Justizwesen einer Gesellschaft die vorrangige Aufgabe ist, zur Befriedung einer Gesellschaft beizutragen und die Staatsloyalität aufrecht zu erhalten. Es ist viel nachrangiger, dem Aufklärungsbedürfnis nachzukommen, wenn dieses die Loyalität in die Justiz erschüttern würde. Den Fall Peggy halte ich für einen solchen Fall, in dem Anhaltspunkte gegeben sind, zu vermuten, dass die Staatsloyalität vor dem Aufklärungsbedürfnis rangieren könnte.
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

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Ein mir ebenfalls untergekommener Stolperstein ist die Annahme der Ermittler, dass Peggy sofort am Tag des Verschwindens umgebracht worden sein soll.

Zu Beginn von Peggys Verschwinden gab es Zeugen, welche Peggy nach ihrem Verschwinden noch gesehen und erkannt haben wollen. Soweit ich mich erinnere, ging die Polizei, Soko 1, diesen Hinweisen nach und es wurde angenommen, dass Peggy nicht sofort getötet worden sei.

In der Soko 2 passte das aber nicht mehr, denn da wurde die Ulvi-Hypothese in Anschlag gelegt, und nach dieser die Vernehmung durchgeführt.

In der Soko 3 ist man sich sicher, dass Peggy sofort umgebracht wurde.
Ich möchte wissen, was nach 17 Jahren die Behörden so sicher macht? Da ich in diesem Fall nach all den Eskapaden und Fehlern den sogenannten Ermittlungsergebnissen so gut wie keinen Glauben mehr schenke, glaube ich auch nicht automatisch an eine sofortige Tötung, nur weil die das schreiben.

Ich glaube gerade deshalb nicht daran, weil die Polizei nach 17 Jahren diese umgehende Tötung "so sicher" zu wissen glaubt, aber anderen Spuren, nach Überzeugung von Frau Rödel, in dem Fall nicht genügend nachging.

Ich weiß vieles nicht, ich kenne die Akten nicht, ich kenne den Täter nicht, ich weiß nur eines, nämlich dass ich in diesem Fall nicht glaube, dass es nur einen Täter gab, der ein Mädchen entführte, es dann umbrachte und es einem Mann mit Auto zur Bestattung übergab. Dieser will das Kind rückfragelos aufgenommen haben, als ob es das Normalste der Welt wäre, getötete Kinder ins eigene Auto zur unkomplizierten behördenfreien Bestattung zu übernehmen. Er begrub es zunächst in seinem Garten und bettete es später in ein Waldgrab um.
Dem Transporteuer der toten Peggy könne selbstverständlich keine Straftat angelastet werden.

Ja was soll denn das? Nein, das glaube ich nicht.
Gast

Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Gast »

Die Staatsanwaltschaft Bay­reuth wird die Begründung des Beschlusses und eine Beschwerde gegen die Auf­hebung des Haftbefehls nun prüfen. Für das Verstecken der Leiche Peggys in einem Waldstück bei Rodacher­brunn bleibt Manuel S. trotz seines widerrufenen Ge­ständnisses dringend tatver­dächtig – darauf deute das Spurenbild am Ablageort hin.
Bild
https://www.bild.de/news/inland/news-in ... .bild.html
AngRa
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Die Ermittlungen im Mordfall Peggy sehe ich wie die Verfasser des Kommentars in der Frankenpost als Aneinanderreihung von Pleiten und Pannen.
Zu glauben, dass der immer größere Druck, der auf den Ermittlern lastet, maximale Sorgfalt zur Folge hat, ist aber leider offenbar ein Trugschluss. Sonst hätten die Beamten von selbst auf die Anwesenheit eines Rechtsbeistands bestanden
https://www.frankenpost.de/region/oberf ... 88,6496650

Dem kann ich nur zustimmen. Auch wenn der TV anfangs auf die Anwesenheit eines Verteidigers verzichtet hat, war es von der Polizei fahrlässig ihn stundenlang ohne Rechtsbeistand zu vernehmen und darauf zu hoffen, dass das schon alles gut gehen wird. Für die weiteren Ermittlungen sehe ich schwarz.
Melanie
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Nach meinem Dafürhalten ist das alles unter besonderen Prämissen sehr logisch und zielführend, was hier abläuft.

Ich stehe auf der Seite des Lichtenberger Stadtrats, auf der Seite von Frau Rödel und auf der Seite von Peggys leiblichem Vater, was deren Einschätzung zu dem dunklen Hintergrund des Mädchenschicksals anbelangt.

"Es könnte Personen geben, die von der Polizei geschützt werden", so ähnlich meinte der Stadtrat.

Unter dieser Prämisse macht "die Panne" sehr wohl Sinn.

Was hat nach meiner Überzeugung Priorität in diesem Fall?
Dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Aufklärung und Täterbestrafung ist die politisch gewünschte Staatsloyalität übergeordnet. Das steht nicht irgendwo auf dem Papier, das ist keine telefonische Anordnung von oben. Das weiß man halt, und diese Fälle hat es immer gegeben und die Methoden ließen sich noch immer finden zu einem befriedenden Verfahrensabschluss (vgl. Prozessausgang des Mordprozesses zum Nachteil von Rosemarie Nitribitt).

- dass hochrangige Personen geschützt werden, diese Meinung steht im Raum.
Sie ist weder verifizierbar noch falsifizierbar.
- Pädophiler Kindermissbrauch ist als Gerücht ebenfalls virulent, aber wo kein Ermittlungswille ist, da ist auch kein Ermittlungsweg. Der Ermessensspielraum macht es möglich.
- Es gilt nicht überall der Satz: "Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen.". Kleinere Ganoven wissen zu gut, wen sie mit ihrem Wissen in der Hand haben und wie ihnen das Wissen selbst zu Nutze sein kann.

Die Frage stellte sich nach meiner festen Überzeugung hinter den Kulissen, wie man die Akten objektiv nach Recht und Gesetz schließen kann.
Hier im vorliegenden Fall ist das mit Verfahrensfehlern möglich.

Ich glaube absolut nicht, dass die Polizei nicht um die Brisanz des Rechts um anwaltlichen Beistand weiß. Das ist ein hochsensibles Thema und es ist mit höchster Wahrscheinlichkeit der Polizei bewusst gewesen. Ich glaube nicht an eine echte Panne, sondern an eine unechte Panne.

Da gibt es nun ein paar Watschenmänner, die "mussten" im Verfahren halt diese Rolle einnehmen.
Man wird die Akte sehr bald schließen. Der aus der Haft Entlassene wird sein Wissen für sich behalten. Die Peggy hat sowieso keine Lobby. Gibt es ein Problem? Alles ist doch gemäß den Verfahrensvorschriften rechtmäßig gelaufen, oder?
Thommy_Franke
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Thommy_Franke »

@Melanie

Generell finde ich deine Beiträge in diesem Forum sehr kenntnisreich und auch sehr gut formuliert

Meiner Meinung ist aber beim Fall Peggy Knobloch die Stoßrichtung deiner Tatablauftheorie falsch. Es gibt keine halbwegs belastbaren Indizien dafür, dass hochrangige Personen in die Tötung bzw. den Mißbrauch von Peggy Knobloch involviert waren. Den Fall Dutroux als Beleg deiner Theorie immer wieder zu zitieren, ist nicht zielführend. Das einflußreiche Menschen die Justiz beeinflussen können, bestreiten die wenigsten. Daraus zu folgern, auch hinter dem Mord an Peggy steckt eine Bande einflussreicher Menschen, ist lediglich eine nicht belegte Verschwörungstheorie.

Das Manuel S. Peggy allein oder zusammen mit einem weiteren Täter getötet hat, wird jedoch durch zahlreiche Indizien belegt.

Dies glaubt wohl ziemlich sicher auch die Polizei. Etwas Kombinationsgabe und gesunder Menschenverstand führt zu dieser Vermutung. Alles was in den letzten Monaten Manuel S. von Seiten der Polzei „angetan wurde“, hatte zum Ziel, ihm das Geständnis Peggy’s Mörder zu sein, zu entlocken. Die Polizei hat gehofft, dass Manuel S. psychisch einbricht. Damit er überhaupt etwas gesteht, hat die Polizei „vergessen“, Manuel S. auf das Recht auf den Beistand eines Rechtsanwalts hinzuweisen.

Man hat ihn dann erst einmal wieder nach Hause gehen lassen, nachdem er die Verbringung von Peggy gestanden hat. Er hat sich dann vielen Fragen aus seiner Familie und dem Bekanntenkreis stellen müssen. Sein Telefon war/ist sicher von Seiten der Ermittler verwanzt. Jetzt haben wir zumindest die Gewissheit, dass Manuel S. ziemlich psychisch stabil ist. Außerdem scheint er nicht der Dümmste zu sein. Er ist nämlich nicht psychisch eingebrochen.

Mit Manuel S. habe ich kein Mitleid. Selbst wenn er nur der Verbringer, der schon toten Peggy gewesen ist, hat er es „verdient“, dass jetzt jeder sein Gesicht kennt. Nehmen wir einfach mal an, das „ich-habe-NUR-die-Leiche-beiseite-geschafft-Geständnis“ von Manuel S. stimmt.

Welcher Mensch würde einen Freund bei der Verdeckung einer eben begangenen Vergewaltigung und Ermordung eines Kindes helfen? Dieser Freund hat eben zudem noch nachgewiesen, dass er seinen Sexualtrieb nicht unter Kontrolle hat und die Gefahr weiterer Kindsmißbräuche und Tötungen gegeben ist. So gut wie keiner würde dies tun. Wenn doch, dann belegt man moralische Degeneriertheit.

Die weitaus wahrscheinlichere Variante ist meiner Meinung, dass Manuel S. Peggy sexuell mißbraucht und dann getötet hat.
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Thommy Franke, ich akzeptiere voll deine Meinung. Will da auch gar nicht weiter herumfechten.

Ich will dir aber den Haken sagen, der mich an deiner Theorie zweifeln lässt. Du hast mir eine Steilvorlage geliefert:
Thommy_Franke hat geschrieben:Jetzt haben wir zumindest die Gewissheit, dass Manuel S. ziemlich psychisch stabil ist. Außerdem scheint er nicht der Dümmste zu sein. Er ist nämlich nicht psychisch eingebrochen.
Ich sag dir, Thommy, diese Stabilität kann man nur haben, wenn man ein Hinterpfand hat und weiß, dass das stärker ist als die Polizei. Genau deshalb bleibe ich bei meiner Hypothese.

Aber nichts für ungut. Warten wir es ab. Ich verfolge die Geschichte weiter. Und ich glaube eben an eine höhere Gerechtigkeit. Manchmal passieren Dinge, man sollte es nicht für möglich halten, da kommt die Antwort (das Schicksal) aus einer ganz anderen Ecke, als von der Gerichtsbarkeit.
Zfaktor
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von Zfaktor »

@AngRa
Ich bin nun nicht der große Justizkenner , weiß nur das wichtigste , das man als Verdächtiger/Beschuldigter bei der Polizei nix sagen muss und natürlich jederzeit einen Anwalt hinzuziehen kann .
Das es gerade an dieser Stelle mit dem Recht MSs einen Anwalt anzufordern einen Flüchtigkeitsfehler gegeben haben soll :shock: .
Man muss es leider so sagen , sei es drum - man weiß nicht warum es geschah und man ändert auch nichts daran , das man was die Aufklärung des Falles angeht nur noch schwarz sehen kann , da bin ich voll bei Dir .
AngRa
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Re: MORDFALL PEGGY KNOBLOCH (9 †), LICHTENBERG, 2001

Ungelesener Beitrag von AngRa »

@Zfaktor

Für eine Art Flüchtigkeitsfehler halte ich es nicht, dass die Polizei den MS stundenlang ohne Verteidiger vernommen hat. Da war schon so etwas wie Berechnung dahinter, weil nämlich die berechtigte Hoffnung besteht, dass ein Tatverdächtiger ohne Verteidiger reden wird wie ein Blumen- Buch und sich dabei vielleicht in Widersprüche verwickelt oder Täterwissen preisgeben wird, wo man als Vernehmungsperson nachhaken kann und endlich Vorhalte hat, die dann etwas bewirken können.

Ich gehe davon aus, dass MS am Anfang der Vernehmung auf einen Rechtsbeistand verzichtet hat und ich gehe weiter davon aus, dass dieser Verzicht auch gut dokumentiert worden ist, entweder per Video oder per Unterschrift auf dem Vernehmungsprotokoll. Die Polizei wird sich hierauf berufen. Nur dürfte einem jeden klar sein, dass es sich hier um eine Art Grauzone handelt, denn Mord ist eine schwere Beschuldigung und vor Gericht sogar ein Fall für eine notwendige Verteidigung, d.h. in einem Prozess muss ein Verteidiger beigeordnet werden. In einem Ermittlungsverfahren vor einer Anklage besteht dieser Zwang aus gesetzlicher Hinsicht nicht. Aber es gibt ja immer so etwas wie ein Fairnessgebot und dagegen verstößt es meiner Meinung nach, wenn die Polizei sich formal auf einen Verzicht am Anfang der Vernehmung beruft und einen Tatverdächtigen stundenlang vernimmt.

Ich meine, dass dieses Verhalten der Polizei fahrlässig war. Sie haben zwar ein Verbringungsgeständnis erreicht, aber sie müssen sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass es nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Evtl. legt die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Haftentlassung ein und man darf gespannt sein, wie eine höhere Instanz das Vorgehen der Polizei bewertet.

Da es nun in der Ermittlungshistorie schon so viele Pleiten und Pannen gegeben hat, hätte die Polizei gut daran getan alles zu vermeiden, was sie angreifbar macht, eben wie die Vernehmung eines Mordverdächtigen ohne Rechtsbeistand. Das gab es nämlich im Falle von Ulvi auch schon und die Folgen dürften doch bekannt sein.
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