MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

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Iven
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MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von Iven »

In diesem Thread kommen alle Presseberichte rein.

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böhnchen
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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von böhnchen »

Aktenzeichen XY nimmt Fälle von Carolin G. und Maria L. in Sendung auf
bz
Mo, 14. November 2016 um 15:05 Uhr



http://fudder.de/aktenzeichen-xy-nimmt- ... endung-auf
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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von Mrs.Murmur »

BZ/ ENDINGEN14.11.16, 17h30

Polizei: Untersuchungen zur möglichen Täter-DNA im Fall Carolin G. noch nicht abgeschlossen
Die Untersuchungen zur möglichen Täter-DNA im Fall der am Sonntag bei Endingen getöteten Joggerin sind laut Polizei noch nicht abgeschlossen. Damit bleibt offen, ob es einen Zusammenhang zum Fall Maria L. in Freiburg gibt.
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Mrs.Murmur
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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von Mrs.Murmur »

http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/a ... -130440123

Nach der brutalen Vergewaltigung in Emmen läuft der Täter noch frei herum – ist er im Ausland?
sdaZuletzt aktualisiert am 21.7.2016 um 10:41 Uhr

Am Dammweg in Emmen wurde am 21. Juli 2015 eine 26-jährige Frau von einem Unbekannten vom Velo gerissen und im nahen Wald vergewaltigt (Symbolbild).
Am Dammweg in Emmen wurde am 21. Juli 2015 eine 26-jährige Frau von einem Unbekannten vom Velo gerissen und im nahen Wald vergewaltigt (Symbolbild).
© KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
Trotz Massen-Gentest und Überprüfung tausender Handynutzer ist ein Jahr nach der Tat weiter unklar, wer bei Emmen LU im Juli 2015 eine 26-Jährige vergewaltigt und schwer verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter und will neue Ermittlungsansätze prüfen.
Bisher wurden knapp 10'000 Personendaten überprüft, wie die Luzerner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Der Täter konnte bislang allerdings nicht ausfindig gemacht werden.

Insgesamt wurden 371 Männer zu einem Massen-DNS-Test aufgeboten. Sechs Personen hätten noch nicht geprüft werden können, weil sie sich im Ausland aufhalten, heisst es in der Mitteilung. Die Luzerner Behörden stellten im Ausland entsprechende Rechtshilfeersuchen.


Oktober 2015: Massen-DNA-Test nach der Vergewaltigung von Emmen
Im Vergewaltigungsfall von Emmen LU kommt es zu einem Massen-DNA-Test. Insgesamt wurden 372 Männer per Post zur Speichelprobe aufgeboten.
© Keystone
Die Staatsanwaltschaft gibt zurzeit nicht bekannt, welche Länder betroffen sind. Damit sollen die Ermittlungen nicht gefährdet werden, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage sagte.

Personen im Ausland im Visier

Weiter erhob die Polizei tausende Handynummern, die zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts aktiv waren. 1863 Handydaten wurden genauer unter die Lupe genommen. 32 Personen mussten ebenfalls zu einem DNS-Test antreten. Auch diese Arbeit verlief bisher ohne Treffer. Drei Personen wurden allerdings noch nicht kontrolliert.

Bei den Personen, die noch überprüft werden sollen, handelt es sich laut Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft um Ausländer. Diese würden sich derzeit im Ausland aufhalten oder in den Ferien weilen. Die Nationalitäten gab der Sprecher ebenfalls nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft hält in ihrer Mitteilung fest, dass laufend neue Ermittlungsansätze geprüft würden. Details hierzu will sie nicht verraten.

Opfer gelähmt

Ein Unbekannter hatte am 21. Juli 2015 bei Emmen an der Reuss eine 26-jährige Frau vom Velo gerissen und in einem nahen Waldstück vergewaltigt. Die Frau erlitt bei dem Überfall schwerste Verletzungen. Ihre Arme und Beine waren laut Behörden nach der Tat gelähmt. Über den aktuellen Gesundheitszustand des Opfers ist nichts bekannt.

Die Ermittler konnten unter anderem an den Kleidern des Opfers die mutmassliche DNS des Täters sicherstellen. Gemäss der vagen Beschreibung des Opfers ist der Gesuchte ein 19 bis 25 Jahre alter Raucher mit dunklem, gekrausten Haar.

Der Fall löste eine der aufwändigsten Ermittlungsaktionen im Kanton Luzern aus. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, wurde eine Belohnung von 10'000 Franken ausgesetzt.
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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von Mrs.Murmur »

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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von Mrs.Murmur »

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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

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böhnchen
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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von böhnchen »

Bild.de 17.11.2016 - 22:37 Uhr
Spurensicherung abgeschlossen, Fundort freigegeben

http://www.bild.de/news/inland/mord/jog ... .bild.html
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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von keepitshort »

Nach den Sexualmorden – was eine DNA-Analyse kann und was sie darf

http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... s-sie-darf

Holländische Ermittler dürfen mehr In den Niederlanden dürfen seit 2003 phänotypische Merkmale analysiert werden.

Dabei könnte dieser "Zeuge" im Labor noch viel mehr sagen. Er könnte verraten, welche Augenfarbe und wohl auch welche Haarfarbe der Täter hat. Und er könnte mit nahezu absoluter Sicherheit sagen, aus welcher Weltregion der Erde der Mörder von Maria L. stammt – aus Europa, Afrika oder Asien. ---------- Der Grund für die Beschränkung der Rechtsmediziner findet sich im Paragraf 81e der Strafprozessordnung. Molekulargenetische Untersuchungen dürfen nur dem Feststellen der Identität dienen. Auch das Geschlecht darf bestimmt werden. Aber mehr ist nicht drin ------------- Holländische Ermittler dürfen mehr In den Niederlanden dürfen seit 2003 phänotypische Merkmale analysiert werden. Die Ermittler erfahren also aus der DNA, aus welcher Großregion der Welt der Täter stammt und welche Augenfarbe er hat. In Frankreich hat sich 2014 ein Staatsanwalt in einem schwierigen Ermittlungsfall über das einschränkende Gesetz hinweggesetzt und aus dem Genmaterial die zusätzlichen Informationen herauslesen lassen. Ein Gericht gab ihm später Recht. Seit diesem Präzedenzurteil nutzen die französische Polizisten die gleichen erweiterten Möglichkeiten wie ihre holländischen Kollegen.
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Re: MORDFALL GRUBER -- Presseberichte

Ungelesener Beitrag von keepitshort »

DNA darf nicht auf ethnische Zugehörigkeit untersucht werden

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 12-p2.html

Durch eine eng gefasste Regelung in der Strafprozessordnung (Paragraph 81g) ist die Verwertung von DNA-Spuren stark eingeschränkt - so dürfen Rückschlüsse auf eine ethnische Zugehörigkeit der Täter nicht gezogen werden. Wäre das möglich, könnte man den Täterkreis besser eingrenzen und andererseits auch mögliche voreilige Verdächtigungen gegen arabischstämmige Flüchtlinge ausräumen.
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