PÄDOKRIMINALITÄT

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Yanell
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

http://www.anrufen-hilft.de

www.Bundesregierung.de schreibt:
Jeden Tag werden etwa 50 Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder bekannt. Laut Studien ist von ein bis zwei betroffenen Kindern in jeder Schulklasse auszugehen. Missbrauch findet am häufigsten innerhalb der Familie und im sozialen Umfeld eines Kindes statt – täglich, real und überall. „Die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs, dem tausende Kinder jährlich in Familien, Einrichtungen und vor laufenden Kameras ausgesetzt sind, muss in Deutschland endlich als nationale Aufgabe verstanden werden“, so der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Melden Sie sich, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen: per Hilfetelefon 0800/ 2255530 oder auf anrufen-hilft.de.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... -soZzaQ6Wg

Vom Dienst suspendiert

Polizistin wegen Kinderpornobesitz angeklagt
06.02.2020, 12:34 Uhr | AFP, t-online.de, joh


Bayern – Landshut: Polizistin wegen Kinderpornobesitz angeklagt. Schwere Vorwürfe in Landshut: Eine Polizeihauptmeisterin ist angeklagt.

Im bayerischen Landshut soll eine Polizistin pornografische Bilder von Minderjährigen auf ihrem Computer gehabt haben. Es ist nicht der einzige strafrechtliche Vorwurf gegen die Beamtin.

Eine Polizeihauptmeisterin ist für den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Bildern angeklagt. Zusätzlich dazu werden der Beamtin aus Bayern mehrere Wohnungseinbrüche und Verletzungen des Dienstgeheimnisses von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Sie sei inzwischen vom Dienst suspendiert, teilte die Anklagebehörde in Landshut mit.

Wohnungseinbrüche bei kürzlich Verstorbenen
Insgesamt werden der Frau drei Einbrüche und zwei versuchte Einbrüche im November 2017 vorgeworfen. Sie soll dafür gezielt "im polizeilichen Datenbestand nach kürzlich verstorbenen Personen" gesucht haben. Grund dafür sei eine finanzielle Schieflage gewesen. Ans Licht gekommen war alles nur, weil einem Zeugen der Wagen der damaligen Lebensgefährtin der Polizistin aufgefallen war. Im April 2018 durchsuchten Beamte ihre Wohnung – und fanden dabei "auf ihrem Computer kinder- und jugendpornografische Bilder".

Die damalige Freundin der Angeklagten war bereits Ende 2018 vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. "Das Verfahren gegen die Polizeibeamtin dauerte hingegen länger, weil die Ermittlungen immer mehr Tatvorwürfe zu Tage förderten", teilte die Staatsanwaltschaft mit.


www.nicht-wegsehen.net
www.anrufen-hilft.de

https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... eo-1715680
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://rp-online.de/nrw/panorama/kinde ... d-48694127

Pädokriminellen-Netzwerk
:
Täter sollen Missbrauchstreffen veranstaltet haben
Köln/Bergisch Gladbach Die Täter des Missbrauchs-Netzwerks sollen Treffen organisiert haben, um sich an Kindern zu vergehen. Bei den Ermittlungen in dem Fall setzt die Kölner Polizei auf ungewöhnliche Methoden: Mit Hilfe von Anthropologen und Lehrern sollen die Täter identifiziert werden.

Im Fall des Missbrauchs-Netzwerks, das in Bergisch Gladbach seinen Anfang nahm, gibt es Hinweise darauf, dass die Täter in Privathäusern Treffen organisiert haben sollen, um sich gegenseitig an ihren Kindern zu vergehen. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Weiteren Ermittlungen der Ermittlungsgruppe „Berg“ der Kölner Polizei zufolge sollen manche Sexualstraftäter ihre Opfer regelrecht so erzogen haben, dass die Jungen und Mädchen den Missbrauch vom Babyalter an als normal empfinden mussten. Es sei erschreckend, dass diese Erwachsenen die Gedanken der Kinder manipulierten, um sie zu missbrauchen, sagte Polizeisprecher Wolfgang Baldes der Zeitung. Die Jungen und Mädchen hätten das Unrecht gar nicht erfassen können. „Andere Kinder gucken zu Hause Sandmännchen“, sagt Baldes. Einige der Opfer seien hingegen mit Pornos konfrontiert worden.


Die Ermittlungen der Polizei nahmen ihren Anfang im Oktober 2019 in Bergisch Gladbach. Ein 42-jähriger Mann soll in seinen Wohnräumen Kinder missbraucht, die Taten gefilmt und weiterverbreitet haben. Die Ermittler finden mehrere Terabyte Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt. Der Tatverdächtige kam in Untersuchungshaft. Ausgehend von diesem Fall stießen die Ermittler auf ein bundesweites Netzwerk von Verdächtigen, die - teilweise ihre eigenen - Kinder missbraucht und Bilder der Taten getauscht haben sollen. Die Beamten arbeiten sich derzeit durch riesige Datenmengen mit kinderpornografischem Material.


Für Opfer von Pädokriminalität:
www.anrufen-hilft.de


Bei Verdacht auf Pädokriminalität und Hinweise für Opfer:
www.nicht-wegsehen.net
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.infosperber.ch/FreiheitRech ... l-in-Paris

Pädokriminalität im Internet: Wegweisendes Urteil in Paris
Tobias Tscherrig / 20. Jan 2020 - Die französische Justiz hat zum ersten Mal einen Mann wegen Beihilfe zu sexuellen Übergriffen via Internet verurteilt.

Das Urteil, das die 15. Kammer des Strafgerichtshofs von Paris am 13. Januar gesprochen hat, ist eine Premiere in Frankreich. Sie verurteilte einen Angeklagten wegen Komplizenschaft bei sexuellen Übergriffen auf Minderjährige. Das Urteil fiel aber nicht, weil sich der 50-Jährige direkt an Menschen vergangen hatte – vielmehr hatte er über das Internet Live-Streaming-Sitzungen mit philippinischen Mädchen im Alter zwischen fünf und zehn Jahren bestellt und den Mädchen oder ihren «Aufpassern» gegen Bezahlung per Chat direkte Handlungsanweisungen gegeben.

Das Pariser Gericht wertete diese Handlung als eine Mittäterschaft bei sexueller Nötigung durch Anstiftung über das Internet – und verurteilte den angeklagten Flugzeugpiloten und ehemaligen Soldaten zu fünf Jahren Gefängnis. Ausserdem wurden weiterführende Überwachungsmassnahmen und ein Reiseverbot in Asien ausgesprochen.

Premiere mit klarer Botschaft

Gemäss französischen Kinderschutzverbänden und Vertretern der Staatsanwaltschaft ist das Urteil eine bedeutende Premiere. Man könne denken, dass diese Taten weniger schwerwiegend seien, weil der Angeklagte sie zu Hause, hinter seinem Computer sitzend, begangen hatte, sagte Staatsanwalt Barthélémy Hennuyer laut französischen Medien. Derartige Taten seien allerdings nicht weniger schlimm als direkte sexuelle Übergriffe. «Für das Opfer macht es keinen Unterschied, dass das, was es durchmacht, in zehntausenden Kilometern Entfernung angeordnet wurde.»

Gemäss dem französischen Online-Portal «mediapart» teilte die Präsidentin des Gerichts, Sonja Lumbroso, die Auffassung der Staatsanwaltschaft. «Das Urteil war unvermeidlich», sagte sie. «Es ist unvorstellbar, dass solche schweren Vergehen nicht mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.»

Internationale Zusammenarbeit bei Ermittlungen

Der Flugzeugpilot wurde erstmals 2003 wegen des Konsums von pädokriminellen Bildern verurteilt, das Bildmaterial hatte er sich in einem Cyber-Café in Versailles angesehen. Da der französische Staatsbürger aber mehrheitlich in Singapur lebte, konnte er erst im Jahr 2014 verhaftet werden – als er sich zusammen mit seiner Familie in einem Hotel unweit des Gare de Lyon in Paris aufhielt. Bei seiner Anhörung bedauerte er den Umstand, dass er «vor seinen Töchtern in Handschellen gelegt wurde». Anschliessend befand sich der Franzose während 28 Monaten in Untersuchungshaft.

Der 50-jährige Franzose ist kein Unschuldslamm. Die Ermittlungsbehörden verfügen über umfangreiche Akten, die seine Tätigkeiten im Internet belegen. Die Daten stammen unter anderem auch vom amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI), das zwischen 2011 und 2014 ein Netzwerk von Kinderpornografie-Foren infiltrierte und aushob. Zu den äusserst aktiven Forennutzern gehörte auch der 50-jährige Franzose, der unter dem Pseudonym «benjibenji» Bilder austauschte, die philippinische Mädchen im Alter von fünf bis zehn Jahren bei sexuellen Handlungen zeigen.

Ein entsprechender Datenbericht wurde von Europol an die französische Zentralstelle für die Bekämpfung von Gewalt gegen Personen (OCRVP) übermittelt – was schliesslich zur Verhaftung des Flugzeugpiloten führte.

«Ich mag kleine Mädchen von 6 bis 11 Jahren»

Als die französische Polizei den Computer des 50-jährigen Franzosen auswertete, fand sie fast 15'000 Bilder und 500 Videos, die den sexuellen Missbrauch von meist sehr junge Mädchen zeigen. In einem der Videos, das vor Gericht zur Sprache kam, wird ein zweijähriges Mädchen gefoltert und vergewaltigt. Gemäss «mediapart» fragte die vorsitzende Richterin: «Ist das ein Video, das Sie sich angesehen haben?». Der Pilot antwortete, er habe sich den Anfang angesehen, allerdings habe ihn das Video angeekelt.

In Foren, wie zum Beispiel dem sogenannten «pedobook», das als soziales Netzwerk für Pädokriminelle galt, zeigte der Angeklagte ein anderes Gesicht: «Ich mag kleine Mädchen von 6 bis 11 Jahren, harte Pornographie mit Sperma», schrieb er in seiner Präsentation. «Pedobook» und andere Kinderpornographie-Netzwerke wurden seit dem Jahr 2011 vom FBI in einer koordinierten Aktion unterwandert. Nach der Identifizierung einiger Nutzer wurden die Netzwerke schliesslich abgeschaltet.

Geld-Transfers und eindeutige Handlungsanweisungen

Bei den Untersuchungen fanden die Ermittlungsbehörden auch 57 Überweisungen in der Höhe von jeweils rund 30 Euro, die der Franzose zwischen 2010 und 2014 getätigt hatte. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Geldbeträge im Zusammenhang mit Webcam-Sitzungen überwiesen wurden, bei denen Mädchen auf Befehl von Nutzern sexuelle Handlungen tätigen mussten. Zwar wurden die entsprechenden Videos gelöscht, allerdings fanden die Ermittlungsbehörden 250 Seiten an Gesprächen und Handlungsanweisungen, die die Kommunikation zwischen den Anbietern des «Dienstes» und dem 50-jährigen Franzosen zeigen.

Die Befehle und Handlungsanweisungen, die vor dem Pariser Gericht verlesen wurden, sind eindeutig und abstossend, «Infosperber» verzichtet auf eine Wiedergabe.

Skrupellose Argumentationen

Der Angeklagte stellte sich vor Gericht auf den Standpunkt, die Handlungsanweisungen seien lediglich Anweisungen für eine Inszenierung gewesen. Man könne Leute mit Lichteffekten und schlecht platzierten Kameras dazu bringen, vieles zu glauben. Im Übrigen erklärte er – immerhin ein ehemaliger Soldat, – dass es noch immer einen Unterschied zwischen einem Befehl und der Ausführung dieses Befehls gebe.

«mediapart» liefert einen Auszug von der Befragung des Angeklagten durch die vorsitzende Richterin:

Richterin: «Wussten Sie, dass Sie es mit Minderjährigen zu tun haben?»

Angeklagter: «Ich konnte das Alter dieser Menschen nie feststellen. Auf den Philippinen gibt es viele weibliche Kinder, ich weiß nicht, ob es eine Geschichte der Unterernährung ist... aber die Leute... nun, die Leute sind klein.»

Richterin: «Auf einigen dieser Bilder kann man sehen, wie kleine Mädchen vergewaltigt werden...»

Angeklagter: «Ich bin nicht derjenige, der es gefilmt hat, das überlasse ich den Leuten, die das Material ausstrahlen.»

Richterin: «Diese Kinder werden zu Ihrem Profit vergewaltigt, ich könnte sagen, zu Ihrer sexuellen Befriedigung...»

Angeklagter: «Es war Bulimie. Wie jemand, der süchtig ist und sich in fünf Minuten den nächsten Schuss holt. (...) Weit weg von Frankreich fühlte ich ein Gefühl der Unberührbarkeit, das gebe ich zu.»

Richterin: «Hatten Sie schon mal Orgasmen mit Kindern?»

Angeklagter: «Ich war mit der Inszenierung zufrieden. Das war alles, was ich tun musste, um ein bisschen Wohlbefinden zu bekommen, mehr nicht. Die Realität war nie hart, es waren wirklich weiche, erotische Shows.»

Richterin: «Für ein zehnjähriges Mädchen, das sich auszieht, sich auf alle Viere legt und Masturbation simuliert, ist es nicht schwer, meinen Sie?»

Angeklagter: «Es gibt einen Unterschied zwischen einer Person, die vergewaltigt wird und einer Person, die sich selbst auf die Bühne stellt.»

Der Angeklagte wurde zunächst der Mittäterschaft an sexueller Nötigung und Vergewaltigung angeklagt, bevor der Untersuchungsrichter das zweite Delikt «aus Mangel an Beweisen» zurückzog. Ausserdem musste er sich wegen dem Besitz und der Weiterverbreitung von pädokriminellen Bildern verantworten.

Kriminelles Live-Streaming nimmt zu

Wie verschiedene französische Medien im Nachgang des Prozesses berichten, nehmen die Fälle von Live-Shows, in denen im Internet sexuelle Handlungen von Minderjährigen gezeigt werden und bei denen die Nutzer gegen Bezahlung Handlungsanweisungen geben können, stark zu.

So habe etwa Staatsanwalt Barthélémy Hennuyer erklärt, man werde immer mehr über dieses neue Phänomen des Live-Streamings hören. Nicht nur, weil es öfter vorkomme, sondern auch, weil es zunehmend strafrechtlich verfolgt werde. So habe sich die Pariser Staatsanwaltschaft noch vor einem Jahr mit nur einem derartigen Fall beschäftigt, inzwischen seien es elf.


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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft- ... enhaendler

Lydia Cacho ist für viele mexikanischen Männer der Inbegriff von Provokation und das Ziel grösster Aggressionen. Nach jahrelangen Recherche veröffentlichte die Journalistin 2005 das Buch «Los demonios del Edén».

Damit deckte sie einen Kinderpornografie-Ring in Cancún auf, worin mächtige Industrielle und korrupte Politiker verwickelt waren. Diese deckten sich gegenseitig, nur ganz wenige wurden überhaupt zur Rechenschaft gezogen.

Seit dieser Publikation lebt Lydia Cacho mit Anschlägen und ständigen Morddrohungen. Trotzdem kämpft sie weiter.

Lydia Cacho
Lydia Cacho
Legende:
IMAGO IMAGES / ZUMA PRESS
Lydia Cacho, geboren 1963 in Mexiko-City, ist Journalistin und Menschenrechtlerin. Nach der Veröffentlichung ihres ersten Buches 2005, in dem sie einen mächtigen Pädophilen-Ring in Mexiko aufdeckt, wurde sie verhaftet, gefoltert und einem jahrelangen Gerichtsverfahren unterzogen, in dem sie sich gegen die Klage der Diffamierung behaupten musste.

2007 wurde sie freigesprochen, lebt seitdem aber unter ständiger Bedrohung. Für ihre investigativen Arbeiten wurde Lydia Cacho mehrfach ausgezeichnet.

Machismo als kulturelle Norm
Der übermächtige Machismo Zentralamerikas etabliere die Vorherrschaft des Mächtigeren über den Schwächeren, des Mannes über die Frau, sagt Cacho. Männer des organisierten Verbrechens nehmen sich Frauen und Mädchen als Sexobjekte zum eigenen Vergnügen.

Prostitution wird geradezu als Lebensziel für junge Frauen angepriesen.
Autor:Lydia Cacho
Die Tatsache, dass dieses Verhalten zu einer kulturellen Norm geworden ist, steht laut Cacho auch im Zusammenhang mit der Förderung der Prostitution. Diese wird geradezu als Lebensziel für junge Frauen angepriesen, wie eine Karriere.

Neun Frauenmorde pro Tag
In einer Welt, die vom organisierten Verbrechen beherrscht wird, hätten die Frauen oft nur zwei Optionen: Entweder als Opfer eines Femizides zu sterben oder die Sexpuppe eines mächtigen Mannes zu werden, der als Gegenleistung Schutz und ein einigermassen anständiges Leben bietet.

Für Frauen ist Mexiko eines der gefährlichsten Länder der Welt. Laut den Vereinten Nationen werden in Mexiko täglich durchschnittlich neun Frauen ermordet.

Es stimmt nicht, dass Narcos Gutes für die Gesellschaft tun. Sie bauen keine Schulen für die Armen.
Autor:Lydia Cacho
Warum es nicht cool ist, «Narcos» cool zu finden
TV-Serien wie «Narcos» oder «El Chapo» führten dazu, dass die echten Mitglieder der Drogenartelle verherrlicht und gefeiert würden, sagt Cacho. Es sei «chic» und «cool», ein Narco zu sein, wie ein Narco zu sprechen, die Musik der Narcos zu hören.

Es stimme nicht, dass die Narcos Gutes für die Gesellschaft tun würden, etwa Schulen für die Armen bauen oder den Zugang zu sauberem Wasser und Elektrizität sichern. Solche Lügen müsse man demontieren. Damit könne man gegen die Verherrlichung dieser Verbrecherbanden und gegen den Machismo kämpfen, so Cacho.

Identitätskrise in Zentralamerika
#MeToo bewegt auch Zentralamerika. Dank der internationalen Bewegung wollten nun viele junge Frauen herausfinden, wie ein Leben ohne Sexismus möglich ist. Das sei ein Lernprozess, sagt Cacho.

Viele junge Frauen bezeichnen sich zwar als Feministinnen, wollen aber nicht auf die Privilegien des «Hembrismo» verzichten. «Hembrismo» bezeichnet die unterwürfige Haltung, die Frauen annehmen, um sich bestimmte Privilegien zu sichern. Das sei Teil der aktuellen ideologischen und kulturellen Identitätskrise in Mexiko, Chile und anderen zentralamerikanischen Ländern, erklärt Lydia Cacho.

Die Aktivistin kämpft indes weiter und träumt davon, eines Tages frei und unbehelligt wieder in ihrem Heimatland Mexiko leben zu können.

Sendung: Sternstunde Philosophie, SRF 1, 2.2.2020, 11 Uhr

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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

Staufen, Lügde, Bergisch Gladbach - immer wieder neue Fälle sexuell missbrauchter Kinder. Die 90-minütige Dokumentation "Dunkelfeld - Kindesmissbrauch in Deutschland" geht der Frage nach, was seit 2010 getan wurde, um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen. Zu sehen ist sie am Donnerstag, 13. Februar 2020, um 20.15 Uhr in ZDFinfo, und bereits ab Montag, 10. Februar 2020, 10.00 Uhr, in der ZDFmediathek.


Zehn Jahre, nachdem der Rektor des Canisius-Kollegs in Berlin, Pater Klaus Mertes, zur Aufklärung von zahlreichen Missbrauchsfällen innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland beigetragen hat, fragt der Film von Carsten Binsack: Was ist seit 2010 geschehen, um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen? Und was muss noch immer getan werden? Die Dokumentation beschäftigt sich mit Opfern und Tätern, mit potenziellen Tätern sowie zu Unrecht Beschuldigten. Zu Wort kommen Wissenschaftler und Juristen, Politiker, Trainer, Lehrer, Pfarrer und Erzieher.

Sexueller Missbrauch ist eines der schlimmsten Verbrechen, das einem Kind widerfahren kann. Häufig kommen die Täter aus dem engsten Umfeld - Väter, Mütter, Onkel, Tanten, Erzieher, Lehrer. Das Leiden der Opfer, deren Urvertrauen mit dieser Tat komplett zerstört wird, geht nach dem Missbrauch oft weiter. Denn nicht selten gibt es niemanden, an den sie sich wenden können - niemanden, der ihnen zuhört. Angesichts der gestiegenen medialen und teilweise auch gesellschaftlichen Aufmerksamkeit sind erste Verbesserungen in Bezug auf Opferhilfe und Prävention spürbar.

In die umfangreichen Recherchen zum Film sind nicht nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse der von Bundesregierung und Kirche initiierten Studien eingeflossen, sondern auch die praktischen Erfahrungen aus dem Präventionsprojekt "Kein Täter werden" der Charité sowie Erkenntnisse von Opfer- und Sportverbänden, von Zeitzeugen und namhaften Journalisten.

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 - 70-13802; Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, 06131 - 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/dunkelfeld

Für akkreditierte Journalisten steht die Dokumentation im Vorführraum des ZDF-Presseportals vorab zur Verfügung.

Pressemappe: https://kurz.zdf.de/ii3/

Sendungsseite in der ZDFmediathek: https://kurz.zdf.de/PoR/

ZDFinfo in der ZDFmediathek: https://zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku

https://twitter.com/ZDFinfo

https://facebook.com/ZDFinfo

https://twitter.com/ZDFpresse

Pressekontakt:

ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121
https://www.presseportal.de/pm/105413/4 ... HGDUK4FsFg

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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

Er ist Teil eines päokriminellen Rings

https://www.gmx.net/magazine/panorama/a ... faYfpeNOOQ

Aktualisiert am 10. Februar 2020, 12:15 Uhr
Ein 57 Jahre alter Arzt ist in Österreich wegen des mutmaßlichen Missbrauchs von 109 Kindern und Jugendlichen angeklagt worden.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Wie die Staatsanwaltschaft Wels am Montag mitteilte, sollen 40 von seinen Patienten dabei keine 14 Jahre alt gewesen sein. Neben den "teils schweren sexuellen Missbrauchshandlungen" wird dem 57 Jahre alten Urologen vorgeworfen, Personen zum Dreh von Porno-Videos von Minderjährigen angestiftet zu haben.

Er selbst soll ein pornografisches Foto eines Achtjährigen angefertigt haben. Außerdem soll er Kinder und Jugendliche mit Cannabis versorgt haben. Zumindest drei seiner Opfer haben laut einem Gutachten "schwere Folgeschäden" davongetragen.

Bei dem Mediziner wurde laut Staatsanwaltschaft eine Pädophilie festgestellt, "die den Grad einer schwerwiegenden psychischen Störung erreicht".

Dem Mann drohen bis zu 15 Jahre Haft. "Aufgrund der Prognose, der Beschuldigte könne erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen, wurde - zusätzlich zur Verurteilung - auch dessen Unterbringung in einer Anstalt beantragt", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die ersten Taten soll der Mann bereits im Jahr 2000 begangen haben. Einige Vorfälle sollen sich auch außerhalb der Praxis ereignet haben, als Tatort wird unter anderem Ägypten angegeben. Festgenommen wurde der 57-Jährige im Januar 2019.

Der Mediziner war durch die Anzeige eines Opfers aufgeflogen. Die Ermittler durchforsteten daraufhin die Patientenkartei und stießen so auf weitere Opfer. © dpa


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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

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https://www.tagblatt.ch/schweiz/suizidz ... ld.1066738

Sterben hinter Gittern: Für Schweizer Häftlinge soll es Suizidzellen geben
Ein Strafvollzugsexperte fordert drei Sterbezimmer in Schweizer Gefängnissen. Der Basler Bischof warnt davor. In der Debatte gehe es nur vordergründig um ein Selbstbestimmungsrecht.

Andreas Maurer
03.11.2018, 05.00 Uhr

Spezialisiertes Personal soll gemeinsam mit einer Freitodorganisation die Insassen betreuen, schlägt der Experte vor.

Peter Vogt, 68, pädophiler Serienvergewaltiger, lädt das Schweizer Fernsehen in die Strafanstalt ­Bostadel (ZG) ein. Ein übergewichtiger alter Mann tritt vor die Kamera, er atmet schwer. Seit 14 Jahren hat Vogt seine Strafe abgesessen, doch voraussichtlich wird er für immer verwahrt bleiben, denn er gilt als gemeingefährlich. Irgendwann wird er hier sterben. Vogt möchte den Zeitpunkt selber bestimmen. Er ist der erste Schweizer Häftling, der Suizidhilfe für sich verlangt. Er spricht ins Mikrofon: «Das Leben hat doch keinen Sinn mehr. Wofür soll ich am Leben bleiben? Damit man mich einsperren kann?»


Rechtlich war bisher ungeklärt, wie der Staat mit diesem Gesuch umgehen soll. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat deshalb ein Grundlagenpapier in Auftrag gegeben, das 2019 vorliegen soll.

Recht auf Selbstbestimmung auch bei Häftlingen
Benjamin Brägger prescht nun vor. Er ist Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz, das die Anstalten von elf Kantonen koordiniert. Zudem ist er Chefredaktor der Schweizerischen Zeitschrift für Kriminologie. Dort analysiert er in einem Fachbeitrag die recht­lichen Rahmenbedingungen des Sterbens hinter Gittern. Er kommt zum Schluss, dass Justizvollzugsanstalten Suizidhilfe in ihren Räumen zulassen müssten. Das Recht auf Selbstbestimmung des Todes dürfe bei Gefangenen nicht von ihrem strafrechtlichen Status abhängig gemacht werden. Dies gelte nicht nur für Verwahrte, die ihre Strafe abgesessen haben, sondern auch für Täter im Strafvollzug. Sogar nicht rechtskräftig verurteilte Häftlinge sollten sich umbringen dürfen.

Brägger sagt auf Anfrage: «In jedem der drei Strafvollzugskonkordate der Schweiz sollte je eine Anstalt ein Sterbezimmer einrichten.» Dafür fordert er spezialisiertes Aufsichtspersonal, das die Insassen gemeinsam mit Freitodorganisationen betreut. Die Sterbebegleitung müsse professionalisiert werden. In der Fachwelt werde das Thema schon länger diskutiert: «Jetzt ist dringend eine politische Diskussion nötig.»

Suizidhilfe hinter Gittern wird in der Schweiz aus drei Gründen zum Thema. Erstens steigt die Zahl der über 60-jährigen Insassen, weil die Lebenserwartung steigt. Zweitens wird die Haftdauer tendenziell länger, weil die Bereitschaft, Rückfälle zu riskieren, gesunken ist. Drittens entspricht Suizidhilfe einem gesellschaftlichen Trend.

In der Fachwelt stösst der Vorschlag auf kontroverse Reaktionen. Peter Schaber, Ethikprofessor der Universität Zürich, unterstützt den Vorschlag:

«Wenn ein Insasse die normalen Bedingungen für Suizidhilfe erfüllt, sollten aus humanitärer Sicht die gleichen Kriterien gelten wie ausserhalb des Gefängnisses.»
Es müsste darum gehen, einem unheilbar Kranken ein qualvolles Leiden zu ersparen. Es sollte aber nicht darum gehen, dass sich ein gesunder Gefangener durch einen assistierten Suizid seiner Strafe entziehen könnte, sagt er.

Psychiater Josef Sachs ist hin und her gerissen. Er sieht drei heikle Punkte. Die Gesellschaft müsse einen Konsens finden, wie sie mit diesen umgehe. Erstens: «Hat die Person den Entscheid tatsächlich wohlerwogen? Für ­einen assistierten Suizid im Gefängnis bräuchte es zusätzliche Abklärungen.» Zweitens: «Würde die Person auch Suizid begehen, wenn sie nicht in Haft wäre? Wenn nein, wäre das problematisch.» Das wäre wie eine freiwillige Todesstrafe, sagt Sachs. Auf Langzeitgefangene würde ein gesellschaftlicher Druck entstehen, weil die Öffentlichkeit viel Geld sparen könnte. «Das fände ich heikel. Zudem würde so auch die Todesstrafe rasch wieder ein Thema.» Drittens: «Gefangene könnten mit der Forderung nach einem assistierten Suizid Druck auf die Haftbedingungen ausüben.» Wie bei einem Hungerstreik könnte die appellative Wirkung im Vordergrund stehen. Sachs fragt: «Wie gehen wir damit um?»

«Eine bedenkliche Entwicklung»
Der reformierte Pfarrer Alfredo Díez präsidiert den Schweizer Verein für Gefängnisseelsorge. Er persönlich sei in seiner 20-jährigen Laufbahn als Gefängnisseelsorger vielen Menschen begegnet, die Suizidabsichten äusserten. Aber niemand habe Suizidhilfe tatsächlich in Anspruch nehmen wollen. Er schliesse zwar nicht aus, dass ­dieses Bedürfnis bei anderen vorhanden sei. Er fände es aber falsch, wenn es erfüllt werden würde: «Ein Mensch in Haft ist in einer sehr vulnerablen Lebens­situation und nicht im gleichen Masse frei wie ein Mensch, der in Freiheit lebt.» Der Basler Bischof Felix Gmür lässt über seinen Sprecher ausrichten, dass es in der Debatte vordergründig um das Selbstbestimmungsrecht gehe. Hintergründig gehe es jedoch darum, welche Lebensformen gesellschaftlich als lebenswert betrachtet würden. Die Debatte weite sich immer mehr auf vermeintlich «unproduktives» Leben aus, auf Langzeitpatienten, betagte Menschen und jetzt auf Verwahrte. «Insgesamt eine bedenkliche Entwicklung», sagt Gmürs Sprecher.


Die für Vogt zuständigen Justizbehörden versuchen derweil, den lebensmüden Verwahrten in einen anderen Kanton zu verlegen, in die Solothurner Justizvollzugsanstalt Schachen. Nach Vogts Fernsehbeitrag beantragten sie den Umzug. Vogts Anwalt unterstellt den Behörden, sie wollten das Problem auf diese Weise vom Tisch haben. Vogt wehre sich dagegen: Er habe keine Kraft mehr für einen Umzug.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

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https://www.aargauerzeitung.ch/blaulich ... -136144233

Ein Gefangener, der von der Staatsanwaltschaft Zofingen vorläufig festgenommen wurde, beging am Wochenende in seiner Zelle Suizid. Die genaue Todesursache wird durch die Rechtsmedizin abgeklärt.

Ein Schweizer Staatsbürger, der sich seit dem 19. Dezember im Bezirksgefängnis Zofingen in vorläufiger Festnahme befand, beging in der Nacht vom 21. auf den 22. Dezember Suizid. Das teilt das kantonale Amt für Justizvollzug mit. Gestern Montag hätte die Verhandlung vor Zwangsmassnahmengericht stattgefunden.


Dort wäre entschieden worden, ob er in Untersuchungshaft versetzt oder freigelassen worden wäre. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Zofingen wegen des Vorwurfs von pädophilen Handlungen vorläufig festgenommen.


Anlässlich der Verteilung des Frühstücks am Sonntag wurde der Suizid von Vollzugsangestellten bemerkt. Die unverzüglich aufgebotene Ambulanz sowie der kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Aargau konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Gemäss ersten Abklärungen gab es im Vorfeld keine Hinweise auf einen drohenden Suizid. Der Verstorbene hatte mehrmals Kontakt mit dem Gefängnispersonal und keine Suizidabsichten geäussert oder angedeutet. Es bestanden auch keine Anhaltspunkte für psychische Störungen oder Krankheiten. Praxisgemäss wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren eröffnet. (az)
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/ ... onazis.pdf

"4.4 Sexualisierte Gewalt innerhalb der rechten Szene Esther Lehnert
Die Tatsache, dass das Thema sexueller Missbrauch zu einem relevanten für die
rechtsextreme Szene geworden ist, wirft auch die Frage danach auf, wie es innerhalb
dieser verhandelt wird. Nach wie vor handelt es sich beim Thema sexualisierter
Gewalt gesamtgesellschaftlich um ein unbeliebtes. Jenseits einer mitunter voyeuristischen Berichterstattung über besonders monströse Einzelfälle wird im Allgemeinen hierüber nur ungern gesprochen. Zu erkennen ist eine allgemeine Täterfokussierung. Diese hilft den Betroffenen in der Regel nicht weiter. Im Rechtsextremismus
darf es – auf der programmatischen und ideologischen Ebene – sexualisierte Gewalt
innerhalb der »Volksgemeinschaft« nicht geben. Innerhalb des VolksgemeinschaftsKonzeptes und der Konstruktion »richtiger Männer« und »wahrer Frauen« hat das
Thema sexualisierter Gewalt keinen Platz. Diesem Anspruch steht die reale Gewalt26 Vgl. www.kein-taeter-werden.de, aufgerufen am 27.01.2016.
förmigkeit der Szene diametral entgegen. Sie findet auf unterschiedlichen Ebenen
ihren Ausdruck. Während Gewalt gegen »Feinde« grundsätzlich legitimiert wird (als
Kampf ums Überleben oder gegen den »Volkstod«), werden auf programmatischer
Ebene Frauen und Kinder geachtet und es wird ein gewaltfreier Schutzraum imaginiert.
Besonders drastisch wird sexualisierte Gewalt von neonazistischen Subkulturen
verhandelt. In Liedtexten und Selbstdarstellungen unterschiedlicher Spielarten von
Rechtsrock wird mitunter ganz offen zu (sexueller) Gewalt gegen Frauen aufgerufen
oder diese wird verharmlost. Weitere Indizien für das Vorhandensein von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern geben Berichte von Aussteigerinnen. Zudem hat die
Veröffentlichung einer rechtsextremen Funktionärin in 2012 auf Facebook zu einer
kontroversen Diskussion über häusliche Gewalt innerhalb der Szene geführt. Ricarda Riefling beschrieb ihre häusliche Situation, die seit Jahren durch schwere Gewalt ihres Ehemannes bestimmt war. Aus Forschung und jahrelangen Erfahrungen
aus der Beratungspraxis ist der Zusammenhang von häuslicher und sexualisierter
Gewalt hinreichend belegt. Über sexualisierte Gewalt zu sprechen, scheint jedoch
nach wie vor schwieriger und hochschwelliger. Auch wenn es bis dato noch keinen
Diskurs innerhalb der Szene darüber gibt, wie damit umgegangen werden kann
und soll, wenn es sich bei dem Täter (oder der Täterin) um einen Neonazi handelt,
weisen bereits die Veröffentlichungen und Verlautbarungen zum Thema häusliche
Gewalt auf manifeste sexualisierte Gewalt hin.
Weitere Hinweise finden wir in Berichterstattungen über Funde kinderpornografischen Materials im Rahmen von Razzien und Hausdurchsuchungen bei Neonazis. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die Funde kinderpornografischer DVDs in
der zerstörten Wohnung der Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrundes
(NSU). "
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... meJEh8oh5E

Neue Erkenntnisse im Fall Max R.
"Ein gesunder 13-Jähriger, der nicht so einfach stirbt"
23.02.20 | 15:21 Uhr
Im August 2018 wird im brandenburgischen Ahrensfelde die Leiche des 13-jährigen Max R. gefunden. Nach intensiven Ermittlungen schließt die Polizei jetzt sowohl einen Unfall als auch einen Tod durch Drogen aus. Von Kathrin Specht

Fotos, Blumen und Kuscheltiere erinnern noch immer an den 13-jährigen Max R. aus Berlin-Marzahn. Auf dem Gelände der alten Kläranlage in Ahrensfelde (Barnim), direkt an der Berliner Stadtgrenze, entdeckte ein Spaziergänger am 2. August 2018 die Leiche des Jungen.

Jens Höwer von der Mordkommission Eberswalde erinnert sich an die Situation, in der Max. R. damals gefunden wurde: "Auffällig war, dass der Junge teilentkleidet war." Deshalb schlossen Höwer und seine Kollegen schon damals ein Verbrechen - möglicherweise sexuell motiviert - nicht aus.

Max war ein gesunder Junge
Doch die Ermittlungen gestalten sich schwierig. Denn Max R. ist bereits am 31. Juli 2018 verschwunden und, wie aus der rechtsmedizinischen Untersuchung später hervorgeht, auch an diesem Tag zu Tode gekommen. Die Leiche war somit zwei Tage sommerlichen Temperaturen von über 35 Grad ausgesetzt. "Das hat natürlich zu ziemlich schnellen und fortschreitenden Veränderungen des Körpers geführt", sagt Jens Höwer. Deshalb ließen sich auch keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder ähnliches mehr feststellen.

Eine giftige Substanz als Todesursache schließt der Mordermittler ebenfalls nach umfangreichen toxikologischen Gutachten aus. "Max hat weder in der Vergangenheit noch am Tag seines Todes Drogen konsumiert." Jens Höwer fasst zusammen: "Es handelte sich bei Max um einen gesunden 13-Jährigen, der nicht so einfach stirbt."


© rbb, honorarfrei - Verwendung gemäß der AGB im engen inhaltlichen, redaktionellen Zusammenhang mit genannter rbb-Sendung und bei Nennung "Bild: rbb" (S2). rbb Presse & Information, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin
23.02.2020 | 19:00 Uhr
Täter | Opfer | Polizei
Der rbb-Kriminalreport "Täter | Opfer | Polizei" berichtet am Sonntagabend über den Fall Max R. und den Stand der Ermittlungen.
Der Tag, an dem Max verschwand
Deshalb geht die Polizei jetzt davon aus, dass Max getötet wurde und rekonstruiert noch einmal den Tag, an dem er verschwand: Es ist der 31. Juli 2018, ein Dienstag in den Sommerferien. Am Nachmittag besucht Max eine Bekannte der Familie, bei der er an diesem Tag auch übernachten will. Sie wohnt wie er in Marzahn.

Am frühen Abend geht er von dort wieder los, weil er noch verabredet ist. "Mit einem 15-Jährigen. Das hat die Handyauswertung ergeben", sagt die Polizei. Die Jungs treffen sich in Marzahn-Nord und laufen gemeinsam zu Fuß zwei Kilometer zu dem Gelände in Ahrensfelde, auf dem Max später tot aufgefunden wird.

Handy wurde abgestellt
Die Mordkommission zieht in Betracht, dass noch weitere Personen involviert waren. Möglicherweise hat sich Max an dem Abend noch mit jemand anderem getroffen? Und es kam vielleicht zu einer Annährung und schließlich zu einer Eskalation?

Am Abend macht sich die Bekannte der Familie, bei der Max übernachten soll, erste Sorgen um den Jungen. Sie ruft ihn an. Er geht zwar an sein Handy, benimmt sich ihren Angaben zufolge aber merkwürdig. Mitten im Gespräch bricht er den Anruf ab. "Die Bekannte hat versucht, ihn noch einmal zu erreichen. Aber da war das Handy abgestellt", ergänzt Kommissar Jens Höwer.

Hat Max das Telefon selbst ausgeschaltet? Wenn ja, warum hat er es getan? Oder wurde er dazu gezwungen? Von wem? Fragen, die die Polizei noch nicht beantworten kann. Zwei Tage später wird Max Leiche auf dem Gelände in Ahrensfelde gefunden.

Der 15-Jährige ist der einzige Zeuge
Der bisher einzige Zeuge ist der 15-jährige Junge, mit dem sich Max am Abend seines Verschwindens verabredet hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass der 15-Jährige am 31. Juli 2018 um 23 Uhr zurück in Marzahn ist. Er ist verletzt. Doch er kann sich nicht an den Abend erinnern. Die Polizei erklärt: "Zu dem, was auf dem Gelände passiert ist, kann er bis heute keine verständlichen Angaben machen."

Sendung: Täter | Opfer | Polizei, 23.02.2020, 19:00 Uhr

Beitrag von Kathrin Specht
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Gast

Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Gast »

https://www.ksta.de/koeln/missbrauchsfa ... n-36396442

Missbrauchsfälle in der Kirche Erzbistum Köln muss Untersuchungsbericht stoppen

Von
Joachim Frank ist Chefkorrespondent von Kölner Stadt-Anzeiger, Berliner Zeitung und Mitteldeutsche Zeitung.
Joachim Frank
10.03.20 21:37


Am Donnerstag wollte das Erzbistum Köln eigentlich eine Untersuchung über Fälle von sexuellem Missbrauch im Erzbistum vorstellen.
Doch dazu wird es jetzt nicht kommen. Wann es soweit ist, bleibt einstweilen offen.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sah sich das Erzbistum der Drohung mit rechtlichen Schritten gegenüber.

Köln -

Wegen erheblicher rechtlicher Risiken hat das Erzbistum Köln die Publikation einer Untersuchung über sexuellen Missbrauch in letzter Minute gestoppt. Der Bericht einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei sollte am Donnerstag vorgelegt werden.


:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :oops: :cry: :o :o :o :o :o :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
Gast

Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Gast »

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 73943.html

Missbrauchsfall Lügde : Ermittlungen gegen Behördenmitarbeiter und Polizei eingestellt

Aktualisiert am 11.03.2020-14:10

Über viele Jahre hinweg wurden Kinder auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde hundertfach schwer sexuell missbraucht – die zwei Haupttäter sind bereits seit September in Haft.
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Über viele Jahre hinweg wurden Kinder auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde hundertfach schwer sexuell missbraucht – die zwei Haupttäter sind bereits seit September in Haft.

Im Fall des Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde wurde auch gegen Mitarbeiter des Jugendamts und Polizei ermittelt. Einen hinreichenden Tatverdacht gab es nun aber nicht.



Die Detmolder Staatsanwaltschaft hat im Missbrauchsfall von Lügde alle Verfahren gegen Behördenmitarbeiter im Kreis Lippe und Hameln-Pyrmont eingestellt. Die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Polizei Lippe, der Jugendämter sowie gegen vom Jugendamt beauftragte Familienhelfer hätten nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht geführt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Detmold mit.

Bei zwei Polizisten sei nicht nachzuweisen, dass sie frühe Hinweise vorsätzlich nicht beachtet hätten, hieß es. Ein gegen Unbekannt geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verschwindens von 155 CDs und DVDs aus den Räumen der Kreispolizei Lippe wurde ebenfalls eingestellt. Es habe keinen Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten gegeben.

Bei den Mitarbeiterinnen der beiden Jugendämter sei keine Verletzung der Fürsorgepflicht festzustellen gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Hier ging es um sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts Hameln-Pyrmont und dessen Leiter sowie um eine Mitarbeiterin des Jugendamt Lippes und drei externe Familienhelferinnen.

Im Fall des Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde waren beiden Haupttäter im September des vergangenen Jahres zu Freiheitsstrafen von 13 und zwölf Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Laut Gericht hatten sich ein Mann, der auf einem Campingplatz im lippischen Lügde nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen lebte, und der Mitangeklagte in rund 400 Fällen des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht. Unter den Opfern war auch das Pflegekind des Hauptangeklagten.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------
https://www.lz.de/lippe/luegde/22721208 ... i-ein.html


Fall Lügde: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Jugendämter und Polizei ein

Janet König am 11.03.2020 um 07:20 Uhr



Detmold. Nach mehr als einem Jahr Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft Detmold alle Verfahren gegen Behörden im Missbrauchsfall Lügde eingestellt. Es habe weder einen hinreichenden Tatverdacht noch Beweise dafür gegeben, dass Polizeibeamte oder Mitarbeiter der Jugendämter Hameln-Pyrmont und Lippe sowie der eingesetzten Familienhelfer Hinweise auf den Missbrauch des Pflegekindes durch Andreas V. nicht ernst genommen oder gar fahrlässig behandelt hätten.

Auch der Koffer, der mit rund 155 CDs aus dem Besitz von Andreas V. aus den Räumen der Kreispolizeibehörde Lippe verschwunden war, sei nicht wieder aufgetaucht und werde nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht weiter gesucht. Damit gibt es wohl keine weiteren juristischen Konsequenzen. Insgesamt war gegen 14 Amtsträger ermittelt worden.

Information
Alle Artikel zum Missbrauchsfall Lügde lesen Sie hier.

Polizei

Ein Verfahren gegen einen Beamten der Kreispolizeibehörde Lippe wurde am 17. Dezember 2019 eingestellt. Dem inzwischen regulär pensionierten Polizisten wurde der Vorwurf gemacht, einen im August 2016 eingegangenen Hinweis des Familienvaters Jens R. beziehungsweise des Kinderschutzbundes nicht an das damals zuständige Kriminalkommissariat in Blomberg zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet zu haben.

Anhand der Akten der Jugendämter hätten die Ermittler nachvollziehen können, dass der Beamte einen Vermerk über die von ihm mit den Zeugen geführten Telefonate gemacht hatte. Er habe gegenüber der Staatsanwaltschaft unwiderlegbar ausgesagt, diesen Vermerk an das zuständige Kriminalkommissariat weitergeleitet zu haben.

Aufgrund des Zeitablaufs und eines damaligen Computerausfalls ließ sich nicht mehr aufklären, warum dieser Vermerk zwar zeitnah den beteiligten Jugendämtern übermittelt geworden sei, im Kriminalkommissariat aber anscheinend ein Vorgang nicht angelegt und weiter bearbeitet wurde. Es habe sich daher nicht feststellen lassen, dass der Polizeibeamte nicht das im Rahmen seiner Zuständigkeit Erforderliche veranlasst hätte, heißt es in der Pressemitteilung.

Gegen eine weitere Polizeibeamtin stand der Vorwurf im Raum trotz des Hinweises einer Mitarbeiterin des Jobcenters des Kreises Lippe im November 2016 nicht ermittelt und diesen Hinweis auch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet zu haben. Das Verfahren wurde laut Staatsanwaltschaft ebenfalls bereits Ende 2019 eingestellt worden, weil der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt oder der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch (jeweils durch Unterlassen) durch die Ermittlungen nicht erhärtet werden konnte, heißt es weiter.

Die beschuldigte Polizeibeamtin habe aufgrund des Hinweises Telefonate mit Mitarbeiterinnen der Jugendämter in Lippe und Hameln geführt und war danach offenbar überzeugt, ein sexueller Missbrauch durch Andreas V. habe tatsächlich nicht stattgefunden. Den für eine Strafbarkeit erforderliche Vorsatz hätten die Ermittler somit nicht festgestellt.

Auch das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verschwindens von 155 CDs und DVDs in einem Aluminiumkoffer und einer CD-Mappe aus den Räumen der Kreispolizeibehörde Lippe stelte die Staatsanwaltschaft Detmold am 5. Februar 2020 ein. Einen Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten oder eine andere Person hätten die Ermittlungen nicht ergeben.

Der Verbleib der Asservate bleibe jedoch weiter ungeklärt. Nach den Angaben des mit der Sichtung der Datenträger beauftragten Kommissaranwärters handelte es sich überwiegend um ältere Computerprogramme, Musik-CDs und Spiel- und Kinderfilme. Dateien mit pornographischem Inhalt hätten sich nicht darunter befunden. Die Aussage schätzen die Ermittler als glaubhaft ein.
Jugendamt

Darüber hinaus stellte die Staatsanwaltschaftz die Verfahren gegen sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Hameln-Pyrmont sowie gegen dessen Leiter, gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Lippe und gegen drei externe Familienhelferinnen jeweils am 4. Februar 2020 wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts eing. Auch hier hätten die Ermittler keine Verletzung der Fürsorgepflicht feststellen können.

Oberstaatsanwalt Ralf Vetter begründet die Einstellung des Verfahrens ausfühlich. Objektiv betrachtet hätte sich keine erhöhte Gefahr erheblicher körperlicher oder psychischer Entwicklungsschäden durch die mangelhafte Unterbringung des Kindes in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz ergeben. Das gleiche gelte für die hygienisch fragwürdigen Zustände bei einer Person ohne anerkannte Erziehungskompetenz.

Während in den ersten Berichten des Jugendamtes, als das Kind noch bei der leiblichen Mutter lebte, von erheblichen Entwicklungsverzögerungen und von der Gefahr einer geistigen Behinderung die Rede war, werde das Mädchen, das erst unter der Obhut des Andreas V. regelmäßig den Kindergarten besucht haben soll, später insbesondere von den Mitarbeitern der Familienhilfe als aufgeweckt beschrieben.

Hinsichtlich der Gefährdung des Kindes durch den sexuellen Missbrauch war bei keinem der Beschuldigten ein Vorsatz feststellbar. Auch wenn die Beschuldigten intensive Versuche, die ihnen zur Kenntnis gebrachten Verdachtsmomente durch wie auch immer geartete Untersuchungen zu bestätigen oder auszuräumen, nicht unternommen wurden, könne letztlich nur festgestellt werden, dass alle Beschuldigten davon ausgingen, dass ein sexueller Missbrauch nicht stattfand, weil das Kind ihnen und den anderen bei der Betreuung des Kindes involvierten Personen gegenüber keine Verhaltensauffälligkeiten zeigte.

Auf Nachfrage der Ermittler hätten die jeweiligen Familienhelferinnen bestätigt, dass Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch nicht vorlägen. Das Unterlassen weiterer Aufklärung zum Beispiel durch eine Befragung oder Begutachtung des Kindes, würde allenfalls einen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen können, wobei das spätere Aussageverhalten des Kindes vermuten lässt, dass das Mädchen wohl vielmehr versucht hätte, seinen Pflegevater zu schützen.

Bezüglich der Mitarbeiterin des Jugendamtes Lippe ergab sich zusätzlich, dass sie die ihr zugetragenen Missstände unverzüglich an das zuständige Jugendamt Hameln-Pyrmont weitergeleitet hat. Sie hat, als nach dem Hinweis der Mitarbeiterin des Jobcenters eine akute Kindeswohlgefährdung durch die Unterbringung des Kindes auf einem Campingplatz zu befürchten war, unverzüglich einen Hausbesuch durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch nicht ergeben.

Die Wohnsituation hat sie laut Angaben der Staatsanwaltschaft zwar als grenzwertig, jedoch für nicht so schlimm erachtet, dass eine sofortige Herausnahme des Kindes erforderlich gewesen wäre. Ihre Bedenken hätte sie aber unverzüglich dem Jugendamt Hameln-Pyrmont mitgeteilt. Weiter hat sie zeitnah eine erneute Überprüfung der Wohnsituation durchgeführt und festgestellt, dass diese zumindest für die aktuelle Situation hinnehmbar war. Grundsätzliche Bedenken hat sie aber erneut dem Jugendamt Hameln-Pyrmont mitgeteilt.

Auf eine weitere Meldung der Jobcentermitarbeiterin, in der sich nunmehr auch Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch ergaben, hat sie wiederum unverzüglich dem Jugendamt Hameln-Pyrmont Mitteilung gemacht. Die Polizei war, wie sie wusste, bereits involviert.

Die Mitarbeiterin des Jugendamtes Lippe konnte vor dem Hintergrund der engmaschigen Betreuung des Kindes durch das Jugendamt des Kreises Hameln-Pyrmont sowie aufgrund der Einschaltung der sozialpädagogischen Familienhilfe davon ausgehen, dass für ein Eingreifen des Jugendamtes des Kreises Lippe kein Anlass bestand und sowohl durch die Polizei, als auch durch das zuständige Jugendamt Hameln-Pyrmont eine ordnungsgemäße Überprüfung der Vorwürfe erfolgen werde.

Eine Strafbarkeit wegen eines Urkundendelikts durch Einfügen bzw. Austausch von Seiten in der Jugendamtsakte des Kreises Hameln-Pyrmont durch eine der Mitarbeiterinnen sowie den Amtsleiter schied sowohl aus rechtlichen als auch tatsächlichen Gründen aus. Wesentlicher Gesichtspunkt ist, dass es sich bei der betreffenden Akte nicht um eine Gesamturkunde handelt.

Ein Verfahren gegen den zuletzt tätigen Familienhelfer stellte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben bereits am 17. Juni 2019 wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts an, da sein Aufgabenbereich durch das Jugendamt nicht klar definiert war und eher die Unterstützung des Pflegevaters als die Fürsorge des Pflegekindes umfasste. Er sei nur unzureichend informiert gewesen, insbesondere in keiner Weise über den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs.
Gast

Re: PÄDOKRIMINALITÄT

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https://rp-online.de/nrw/panorama/unter ... d-48683747

Untersuchungsausschuss zu Lügde : „Sie sehen uns alle ziemlich erschüttert und entsetzt“

Ein Zeuge, der für die Familienhilfe der Arbeiterwohlfahrt tätig ist, wird vom Ausschussvorsitzenden Andreas Kossiski (SPD) befragt. Foto: dpa/Roland Weihrauch

Düsseldorf Entsetzen im NRW-Untersuchungsausschuss zu Lügde: Ein arbeitsloser und alleinstehender Camper wird Pflegevater. Als der Pädokriminelle auf einem Fest Mädchen belästigt, findet deren Vater bei Polizei und Jugendämtern keine Hilfe.



Die ersten Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags zum Kindesmissbrauch in Lügde haben am Freitag eklatante Defizite im Umgang mit dem Fall offenbart. Demnach gab es gravierende Kommunikationsmängel zwischen Jugendamt und Familienhilfe und - trotz mehrerer Hinweise - kein geordnetes Frühwarnsystem über den Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz in Lügde. Dort hatte es über viele Jahre hundertfache pädokriminelle Übergriffe auf zahlreiche Kinder gegeben. Ein Vater, der den Haupttäter ertappte, lief nach eigenen Angaben bei Polizei und Jugendamt auf.

Bei einem Grillfest in Pyrmont habe sich der später zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteile Pädokriminelle Andreas V. 2016 an seine kleinen Töchter herangemacht, berichtete der 57-jährige Frührentner als Zeuge. Unter anderem habe Andreas V. die Mädchen auf seine Schultern gesetzt. Als er den Mann aufgefordert habe, das zu unterlassen, habe Andreas V. (57) ihm mit einem obszönen Spruch zu verstehen gegeben, warum er die kleinen Mädchen gerne an seinem Hals fühle. „Da habe ich ihm eine gelangt“, sagte der Zeuge.

Als er der Polizei und dem Notruftelefon des Jugendamts Hameln von seinen Beobachtungen habe erzählen wollen, hätten die sich für nicht zuständig erklärt, weil Andreas V. in NRW wohne. Das Jugendamt habe ihn sogar vor einer Anzeige wegen übler Nachrede gewarnt.
Fotos: Campingplatz in Lügde Tatort in Fällen von Kindesmissbrauch

Campingplatz in Lügde Tatort in Fällen von Kindesmissbrauch.
Foto: dpa/Guido Kirchner

Zeuge im Missbrauchsfall : AWO-Mitarbeiter sah keine Hinweise auf Vergehen in Lügde

Nach Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz : Fall Lügde: Jugendämter reformieren

Parlamentarische Aufarbeitung stockt : Lügde-Untersuchungsausschuss kämpft mit Aktenbergen und Datenschutz

Die Polizei habe ihm dann später gesagt, sie seien mit dem Jugendamt auf dem Campingplatz gewesen und dort sei „alles in allerbester Ordnung“. Er habe „gekocht“, sagte der Vater von fünf Kindern. „Ich bin selbst Missbrauchsopfer und habe ganz andere Antennen dafür.“

Andreas V. war im November 2018 verhaftet worden, nachdem eine Bekannte des Frührentners den Camper wegen Missbrauchs ihrer eigenen Kinder angezeigt hatte. „Ich hatte sie gewarnt“, sagte der Zeuge.

Ein Sozialpädagoge von der Arbeiterwohlfahrt Höxter sagte, sein erster Eindruck von dem Campingplatz in Lügde sei gewesen: „Da muss ein Kind nicht leben, aber das war weit entfernt von Kindeswohlgefährdung.“ Von sexueller Gewalt sei im Austausch mit dem Jugendamt nie die Rede gewesen. „Das war für mich ein Fall von vielen.“ Der Familienhelfer hatte den später als Haupttäter verurteilten Pflegevater auf dem Campingplatz mehrfach besucht.

Der Umgang des Mädchens mit dem Mann sei ihm vertrauensvoll erschienen. Auf dem Campingplatz sei ihm nichts aufgefallen: „Da stand kein Schild an der Tür: Ich habe Sex mit Kindern.“

Dass dem Jugendamt bereits Meldungen über Kindeswohlgefährdung vorgelegen hätten, habe er seiner Erinnerung zufolge auch nicht erfahren. Solche Meldungen bedeuten aber nicht automatisch, dass wirklich etwas Schwerwiegendes passiert sei, meinte der Pädagoge.

Einen konkreten Auftrag vom Jugendamt habe er nicht gehabt. Es habe auch keinen schriftlichen Bericht und keine Übergabe vom vormaligen Träger der Familienhilfe gegeben. Das sei so üblich. Er selbst habe keine Notizen oder Akten über den Fall angelegt. Auf die Frage, ob da nicht sämtliche Kontrollmechanismen versagt hätten, antwortete sein Vorgesetzter: „Ich glaube, da ist ganz viel schief gelaufen. Ja.“

Die Abgeordneten im Ausschuss äußerten sich schockiert über die fehlende Kontrolle, Kommunikation und das Verschieben von Verantwortung zwischen den beteiligten Behörden und Trägern. „Sie sehen uns alle ziemlich erschüttert und entsetzt“, sagte FDP-Vizefraktionschef Marc Lürbke. „Da wird ins Blaue gearbeitet und von keinem kontrolliert.“

Der CDU-Abgeordnete Dietmar Panske fragte, ob es bei niemandem Fragen aufwerfe, wenn ein 53-jähriger, alleinstehender, arbeitsloser Mann auf einem Campingplatz Pflegevater für eine Siebenjährige werde. „Mein Raster ist: Habe ich Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung“, antwortete der Sozialpädagoge.

Ein Campingplatz oder ein verdreckter Schlafplatz - wie dort vorgefunden - seien keine Kindeswohlgefährdung. Auch nicht, dass der Camper abfällig über Mütter gesprochen und gerne Blondinenwitze gerissen habe. „Wenn das Jugendamt ein Pflegeverhältnis genehmigt, stelle ich das nicht infrage.“

Er habe zwar eine Zusatzausbildung zur Kinderschutzfachkraft gemacht, aber das bedeute nicht, dass er Kinder vor Missbrauch schützen könne, sagte der Sozialpädagoge. „Ich bin nicht spezialisiert, Dinge zu sehen, die nicht sichtbar sind.“

Dass Andreas V. Kindern schon zehn Jahre lang sexuelle Gewalt angetan hatte, als er dort im Sommer 2018 als Familienhelfer auftauchte, habe er nicht wissen können. Es gebe auch kaum Fortbildungsmaßnahmen, um sexuelle Gewalt gegen Kinder zu erkennen, sagte sein Vorgesetzter.
(seda/dpa)
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Straftaten_OWL_2018.pdf
Straftaten 2018
(1.76 MiB) 129-mal heruntergeladen
nur mal so!!

zum jahr 2018

Siehe Anhang!
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
Gast

Re: PÄDOKRIMINALITÄT

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https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Miss ... -ermitteln

Do., 14.02.2019
Missbrauchsfall in Lügde Tatort Campingplatz: Generalstaatsanwältin will nicht gegen Behörden ermitteln


Der Campingplatz in Lügde Foto: dpa

Lügde/Köln/Düsseldorf (epd). Im Fall des mutmaßlichen mehrfachen Kindesmissbrauchs in Lügde wird die Staatsanwaltschaft Berichten zufolge offenbar nicht gegen die Polizei und Jugendämter ermitteln.

Die Generalstaatsanwältin von Hamm sehe keinen Grund, gegen die mit dem Fall befassten Beamten und Mitarbeiter zweier Jugendämter vorzugehen, berichtete der »Kölner Stadt-Anzeiger« unter Berufung auf einen vertraulichen Bericht von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU).

»Nach meiner Bewertung rechtfertigt der berichtete Sachstand nicht die Aufnahme des Anfangsverdachts strafrechtlich relevanten Verhaltens gegen Beamte der Kreispolizeibehörde Lippe und Mitarbeiter der Jugendämter der Kreise Hameln und Bad Pyrmont«, wird die Generalstaatsanwältin zitiert.
Der Fall Lügde im Überblick:

Laut Staatsanwaltschaft in Detmold hatten Polizei und Jugendämter bereits seit 2016 wiederholt Hinweise auf einen möglichen Missbrauch erhalten. Ein Verfahren wurde aber nicht eingeleitet.

Im lippischen Lügde an der Grenze zu Niedersachsen sollen drei Männer Kinder im Alter zwischen vier und 13 Jahren über mehrere Jahre schwer sexuell missbraucht haben. Haupttatort soll ein Campingplatz sein, auf dem der 56-jährige Hauptverdächtige als Dauercamper lebte.

Vermutlich mehr als 1000 Mal sollen sich die Täter an Kindern vergangen und Kinderpornografie verbreitet haben. Die Zahl der identifizierten Opfer ist nach Angaben der Ermittler zuletzt auf 31 gestiegen. Die mutmaßlichen Täter sitzen in Untersuchungshaft. Einer der Täter aus Stade hat laut Ermittlern ein Teilgeständnis abgelegt.

Die Zahl der Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch ist in NRW im Jahr 2018 um 3,6 Prozent auf 2422 angestiegen.
Gast

Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Gast »

https://www.deutschlandfunk.de/studie-z ... _id=472231

Studie zu sexuellem Missbrauch Forensiker Dreßing: „Ich nenne keine Namen“

Das Erzbistum Köln hat die geplante Veröffentlichung einer Untersuchung abgesagt, in der Verantwortliche für die Vertuschung von sexuellem Missbrauch genannt werden sollten. Der Studienleiter Harald Dreßing sagte im Dlf: Um Namen nennen zu können, müsse die Politik die Bedingungen klären.

Harald Dreßing im Gespräch mit Christiane Florin
Hören Sie unsere Beiträge in der Dlf Audiothek

Harald Dreßing, Professor am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim (dpa / Arne Dedert)
Harald Dreßing, Professor am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, hat die MHG-Studie über sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche geleitet (dpa / Arne Dedert)



Katholische Kirche Zehn Jahre Missbrauchsskandal

Katholische Kirche Raus aus dem System der Missbrauchstäter

Ein Jahr nach Missbrauchsstudie Viele Täter, wenig Gerechtigkeit

Christiane Florin: Sie haben vor eineinhalb Jahren die MHG-Studie veröffentlicht. Diese Studie hat das Ausmaß sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche in Deutschland erfasst, zumindest im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Darin war alles anonymisiert, die Namen von Beschuldigten und von Opfern sowieso, aber auch die einzelnen Diözesen waren nicht identifizierbar. Warum war das so?

Harald Dreßing: Das war der Wunsch unserer Vertragspartner, dass die Daten anonymisiert erfasst werden. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es für uns nicht so bedeutsam gewesen, das einzelnen Diözesen zuzuordnen, weil wir eine epidemiologische Studie machen wollten. Da kommt es auf die Gesamtstichprobe an und nicht auf die einzelnen Diözesen.

Florin: Hat es auch gewisse wissenschaftliche Vorteile, alles zu anonymisieren?

Dreßing: Ohne Zweifel. Es zeigt sich jetzt ja auch: Wenn man personenbezogene Akte studiert, muss man bestimmte rechtliche Dinge im Vorfeld klären. Als Wissenschaftler kann man auf Befunde stoßen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind oder aber nicht mehr strafrechtlich relevant, aber für die Betroffenen von enormer Wichtigkeit. Da brauchen Sie als Wissenschaftler ein sauberes Konzept, wie man mit solchen Daten umgehen darf. Das ist derzeit nicht geklärt. Als Wissenschaftler darf ich nicht einfach Namen nennen, die mir bei einem solchen Aktenstudium bekannt werden, weil ich mich dann eigener strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sehen könnte.
„Die Nöte von Betroffenen hintangestellt“

Florin: Das heißt, wenn Sie Namen gesehen hätten von Fällen, die noch nicht verjährt sind, hätten Sie nicht sagen können: So, das muss jetzt an die Staatsanwaltschaft?

Dreßing: Bei strafrechtlich relevanten Dingen durchaus, aber das Problem ist ja eigentlich weitergehend: Dass man auch auf Dinge stoßen kann, die strafrechtlich verjährt sind, aber trotzdem für Betroffene und auch für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Etwa wenn Verantwortliche, die jetzt noch in Amt und Würden sind, sich falsch verhalten haben, ohne dass das strafrechtliche Konsequenzen jetzt noch haben kann.

Florin: Wie definieren Sie Vertuschung?

Dreßing: Vertuschung ist das bewusste, willentliche Verschleiern von Tatvorgängen, hier der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Das heißt, dass andere Menschen davon nicht erfahren, dass die Institution geschützt wird und die Nöte von Betroffenen hintangestellt werden. Das würde ich als Vertuschung sehen und das haben wir in der MHG-Studie zeigen können, dass ein probates Mittel die Versetzung von Beschuldigten in andere Gemeinden, in andere Diözesen gewesen ist, ohne dass diese aufnehmenden Gemeinden und Diözesen unter Umständen von den Missbrauchsvorwürfen Kenntnis hatten, was natürlich grob fahrlässig ist.

Florin: Während unser Gespräch zu hören ist, hätte eigentlich eine Pressekonferenz des Erzbistums Köln stattfinden sollen. Diese ausgefallene Pressekonferenz ist der Anlass unseres Gesprächs. Da hätten die Ergebnisse einer Untersuchung präsentiert werden sollen, die erstmals Verantwortliche im Erzbistum Köln benennt. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat diese Untersuchung gemacht und zwar dieselbe, die auch schon vor zehn Jahren für das Erzbistum München tätig war. Der Generalvikar des Erzbistums Köln hat gesagt: „Es werden Namen genannt, es gibt keine Tabus.“ Das stammt aus einem Interview im Februar dieses Jahres. Nun findet diese Pressekonferenz aus juristischen Gründen nicht statt. Aber bevor wir über die Gründe nachdenken, würde ich gern wissen: Was unterscheidet eine juristische Untersuchung von einer wissenschaftlichen, wie Sie es in MHG-Studie gemacht haben?

Dreßing: Wissenschaft bedeutet, an ein Problem heranzugehen mit transparentem Konzept, mit Hypothesen, die geprüft werden, die man bestätigen oder falsifizieren kann. Ein Vorgehen, das bezogen auf die katholische Kirche, für alle Diözesen in gleicher Weise vorgeht. Ich sehe es durchaus auch kritisch, wenn im Nachgang zur MHG-Studie einzelne Diözesen weitere Untersuchungen in Auftrag geben. Ich weiß nicht, wie ich das nennen soll. Manche Diözesen nennen das Studien, es sind aber keine Studien in dem Sinne, wie ich das vorhin definiert habe. Es sind Untersuchungen nach nicht näher definierten Regeln, die auch nicht einheitlich in den einzelnen Diözesen gehandhabt werden.
„Es ist vielleicht eine Chance vertan worden“

Florin: Sie haben jetzt angesprochen, dass nicht nur Köln, sondern auch Münster, Paderborn, Hamburg, Essen und München eigene Untersuchungen in Auftrag gegeben haben. Aber eben keine einheitliche Studie, die an die MHG Studie anknüpft. Hätten Sie den Auftrag gern gehabt?

Dreßing: Ich hätte den nicht gerne gehabt. Ich will mich auch nicht um irgendwelche Studien bewerben. Aber ich glaube, wir haben mit der MHG-Studie eine Studie vorgelegt, die national und international große positive Resonanz gefunden hat, die auch wirklich in hochrangigen wissenschaftlichen Journals publiziert wurde. Das ist im Übrigen auch ein Kriterium von Wissenschaft, dass die Daten, die man erhebt, auch in der wissenschaftlichen Community Anerkennung finden und in sogenannten Peer Review Journals dann auch publiziert werden können. In diesen kleinen Studien wird es nicht der Fall sein, dass sie das hochrangig publizieren können. Ich glaube, es ist vielleicht eine Chance vertan worden, denn wir haben ja anonymisierte Fälle erhoben in der MHG-Studien. Man hätte jetzt, in einem zweiten Schritt, durchaus diese Fälle sich anschauen können, nicht nur bezogen auf die Beschuldigten, sondern auch auf die Netzwerke der Verantwortlichen: Wie sind die damit umgegangen? Wer hat davon gewusst? Bevor man eine solche zweite Studie macht, hätte aber ganz klar vorab geklärt werden müssen, welche Rechte und welche Pflichten diese Kommission hat, die sich an eine solche Studie heranwagt. Eine solche Kommission müsste auch zwingend wissenschaftlich interdisziplinär besetzt sein. Sie brauchen Juristen, Kriminologen, Soziologen, Ärzte, Psychologen, also das gesamte Spektrum.

Florin: ... und eben nicht nur Juristen. Nun wurde die Veröffentlichung der Ergebnisse im Erzbistum Köln vorerst abgesagt beziehungsweise verschoben. Das Erzbistum sagt, eine juristische Untersuchung der Untersuchung habe gezeigt, dass es gravierende äußerungsrechtliche Bedenken gibt. Man könnte sich da zum Beispiel vorstellen, dass noch lebende Beschuldigte gegen die Nennung ihres Namens Einwände erheben, dass sie nicht möchten, dass ihr Name genannt wird. Dass Namen brisant sind, ist eigentlich nicht so überraschend. Es heißt schon in der Bibel: „Ich habe dich bei deinen Namen gerufen“. Wir kennen diese Brisanz auch aus unserer journalistischen Arbeit. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Namen nennen wollen?

Dreßing: Ich nenne keine Namen in einer Studie! Und wenn ich das machen würde, müsste das im Vorfeld wirklich sauber abgeklärt sein. Das ist übrigens etwas, was ich von Anfang an gesagt habe. Deswegen wundert mich das jetzt auch nicht, dass diese Pressekonferenz zu der Untersuchung abgesagt wurde. Das sind genau die Themen, die man eigentlich, bevor man eine solche Studie angeht, sauber klären muss für alle Beteiligten. Mir sind ähnliche Untersuchungen angeboten worden, die ich abgelehnt habe, weil genau das nicht geklärt ist. Sie können nicht Wissenschaftler oder irgendeine juristische Kanzlei in die Bredouille bringen, wenn solche Rahmenbedingungen nicht geklärt sind. Man könnte das klären, die Politik zum Beispiel könnte das klären. Wenn Sie an den VW-Dieselskandal denken: Da hat eine Anwaltskanzlei sich auf ihr Schweigerecht berufen. Da sind die Untersuchungsergebnisse einfach beschlagnahmt worden.
„Man müsste die Netzwerke erkennen können“

Florin: Welche Rolle geben Sie da der Politik?

Dreßing: Die sind zögerlich, finde ich. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass da forsch nach einer verlässlichen Lösung gesucht wird für die Leute, für die Kommission, die solche Untersuchungen durchführen sollen.

Florin: Ich hatte beim Erzbistum Köln unter anderem nachgefragt, welche Akten außer den Personalakten noch ausgewertet worden sind, und wurde um Verständnis dafür gebeten, dass diese Frage jetzt nicht beantwortet werden könne. Welche Akten wären sinnvoll, abgesehen von den nun auch schon mehrfach ausgewerteten Personalakten?

Dreßing: Genau. Das ist weitgehend sinnlos. Es müssten jetzt für jeden Beschuldigten auch die Akten durchgesehen werden von den Personen, die Personalverantwortung für diese Menschen hatte. Aber nicht nur Personalakten, sondern darüber hinaus auch Sitzungsprotokolle von Personalkonferenzen. Dann könnten Sie die Netzwerke erkennen: Wer wusste etwas? Also das könnte man sehr schön aufarbeiten.

Florin: Personalkonferenz – da sitzen in der Regel der Bischof, Weihbischöfe, der Generalvikar, der Personalverantwortliche des Bistums. Und da kommen dann Fragen auf den Tisch wie: Welcher Priester wird aus welchen Gründen versetzt? Wer war aus welchen Gründen in einer Therapie? Man könnte dann sehen, wer war anwesend, wer hat da zugestimmt? Meinen Sie das?

Dreßing: Anzunehmen ist, dass das so dokumentiert wird. Also davon gehe ich aus. Es ist eigentlich Standard.
„Man darf das nicht auf die Schulter der Betroffenen verlagern“

Florin: Ein einfacher Weg, Datenschutzprobleme zu umgehen. Könnte sein, dass Amtsinhaber, sagen wir mal, Bischöfe, Generalvikare und Personalverantwortliche öffentlich sagen: „Ich habe vertuscht.“ Ein paar wenige waren dazu bereit. Etwa der frühere Erzbischof von Hamburg, Werner Thissen. Er hat in einem Video immerhin Fehler eingestanden. Ist es naiv, zu erwarten, dass das auch noch andere machen können?

Dreßing: Es wäre moralisch in jedem Falle zu erwarten. Eigentlich ist es auch nicht naiv, sondern es wäre letztlich auch ein Zeichen von Stärke. Es sind auch nicht einzelne Personen gewesen, die Fehler gemacht haben, die vertuscht haben. Ich gehe davon aus, dass das eher Netzwerke gewesen sind von weiteren Mitwissern. Das kann runtergehen bis zur Pfarrsekretärin, die vielleicht etwas gewusst hat und hinter vorgehaltener Hand irgendetwas gemunkelt hat.

Florin: Erwarten Sie überhaupt noch diese Art von Schuldbekenntnissen?

Dreßing: Es ist viel Zeit vergangen, ich halte nichts für unmöglich. Besonders optimistisch bin ich jetzt nicht. Aber es bewegt sich doch einiges in der katholischen Kirche. Man soll die Hoffnung nicht aufgeben. Wichtig ist jetzt auch die Öffentlichkeit. Man darf das nicht auf die Schultern der Betroffenen verlagern. Es ist auch im Interesse der Öffentlichkeit und der Mitglieder der katholischen Kirche, dass die sich für diese Dinge interessieren und den Verantwortlichen den notwendigen Druck machen.

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

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Nachdem man zugeben musste, was man zugegeben hat (mehr als 3000 Opfer allein nur in der katholischen Kirche), steht für mich noch eine wichtige Frage im Raum.


Da die Verschwiegenheit einer Voraussetzung ist solche Taten zu begehen, stellt sich für mich die Frage- Ab wann wird denn hier eigentlich vertuscht?

Das was hier als gesondertes Element als Vertuschung bezeichnet wird, ist für mich ein fester Bestandteil der Tat selbst.

Und diese Tat wurde gemeinschaftlich begangen.

Dass hier das Parlament im Reichstag, sowie die Regierungsmitglieder (Regierung) Bedingungen und Verhältnisse aufrecht erhält die einen oben beschriebenen Zustand zu lassen, ist eine Schande. Für mich ein Verbrechen aus der Politik heraus.

Es geht hierbei nicht nur um die hier oben genannten Taten. Sondern bei einem gehörigen Teil dieser Opfer ist ja auch durch Zwangsarbeit, auch von der Institution der katholischen Kirche bereichert worden. Wiedergutmachung und Ersatzleistungen und Rentenansprüche werden aufs Minimum herunter gerechnet und in Bezug auf Rentenanwartschaften vollkommen versagt. (heimkinder in der BRD)

Es ist einfach ekelhaft was wie hier vorgeführt bekommen

Ich hoffe ich habe mich nicht allzu wild ausgedrückt, denn ich bin wirklich richtig sauer.
Yanell
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

Gast hat geschrieben:
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Nachdem man zugeben musste, was man zugegeben hat (mehr als 3000 Opfer allein nur in der katholischen Kirche), steht für mich noch eine wichtige Frage im Raum.


Da die Verschwiegenheit einer Voraussetzung ist solche Taten zu begehen, stellt sich für mich die Frage- Ab wann wird denn hier eigentlich vertuscht?

Das was hier als gesondertes Element als Vertuschung bezeichnet wird, ist für mich ein fester Bestandteil der Tat selbst.

Und diese Tat wurde gemeinschaftlich begangen.

Dass hier das Parlament im Reichstag, sowie die Regierungsmitglieder (Regierung) Bedingungen und Verhältnisse aufrecht erhält die einen oben beschriebenen Zustand zu lassen, ist eine Schande. Für mich ein Verbrechen aus der Politik heraus.

Es geht hierbei nicht nur um die hier oben genannten Taten. Sondern bei einem gehörigen Teil dieser Opfer ist ja auch durch Zwangsarbeit, auch von der Institution der katholischen Kirche bereichert worden. Wiedergutmachung und Ersatzleistungen und Rentenansprüche werden aufs Minimum herunter gerechnet und in Bezug auf Rentenanwartschaften vollkommen versagt. (heimkinder in der BRD)

Es ist einfach ekelhaft was wie hier vorgeführt bekommen

Ich hoffe ich habe mich nicht allzu wild ausgedrückt, denn ich bin wirklich richtig sauer.
Die Kirchen haben von Anfang an zumeist den Frauenhass gelebt und dadurch die Pädokriminalität kultiviert, je eher jemand durch das sog. Stockholmsyndrom an die Täter gebunden ist, desto wahrscheinlicher eine lebenslange abhängige Anbindung über Scham, Erniedrigung und Ausbeutung.
No one actually thinks all men.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

https://www.merkur.de/bayern/vogtareuth ... 38994.html

Bluttat in Bayern: Bundespolizistin (36) soll ihre zwei Töchter getötet haben - Neue erschreckende Details bekannt

Die TV war darin ausgebildet sich für Kinder in Notlagen einzusetzen.

Was soll uns das sagen?

Was ist eure Meinung dazu?
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

https://www.diepresse.com/5797265/kardi ... 2c14a9d587


Kardinal Pell kommt nach 404 Tagen Haft frei
Kardinal Pell kann das Gefängnis verlassen.

APA/AFP/WILLIAM WEST
07.04.2020 um 15:41
von unserer Korrespondentin Barbara Barkhausen

Das Höchstgericht sprach den 78-jährigen, ehemaligen Finanzchef des Vatikans vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs frei: Es äußerte Zweifel, dass die Übergriffe gegen Buben in den 1990er-Jahren stattgefunden haben.

Zweites angebliches Opfer äußerste sich nie

Im März 2019 war das Strafmaß dann auf sechs Jahre Haft festgelegt worden, von denen er bei guter Führung nur knapp vier Jahre hätte absitzen müssen. Pell jedoch ging nach dem Urteil sofort in Berufung; ein erster Antrag war im Vorjahr noch abgelehnt worden. Damals hatten Pells Anwälte versucht zu argumentieren, dass die Geschworenen sich zu stark auf „unbestätigte Beweise“ des einzigen überlebenden Opfers gestützt hätten. Das zweite Opfer war 2014 an einer Überdosis Heroin gestorben und hatte sich niemals zu dem Missbrauchsvorwurf geäußert.

Die damalige Richterin betonte jedoch, das Opfer sei überzeugend gewesen, „eindeutig kein Lügner, kein Fantast und ein Zeuge der Wahrheit“ sei. Zum Zeitpunkt des behaupteten Übergriffs vertrauten sich die Burschen niemandem an, da sie fürchteten, ein Stipendium zu verlieren. Doch das neue Urteil des australischen Höchstgerichts hob den Schuldspruch Pells nun endgültig auf. Nach 404 Tagen im Gefängnis ist er wieder auf freiem Fuß.

Das Gericht in Brisbane hob seine Verurteilung mit folgender Begründung auf: Es bestehe eine „vernünftige Möglichkeit“, dass die Straftat nicht stattgefunden habe. Pell – einst der drittmächtigste Mann der katholischen Kirche – schrieb in einer Erklärung nach dem Freispruch, er hege keinen Groll gegenüber dem, der ihn beschuldigt hatte.
Ursprünglich war der Kardinal im Dezember 2018 von einem Gericht in Melbourne wegen Kindesmissbrauchs in fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Der Vorwurf lautete, er habe zwischen Dezember 1996 und Anfang 1997 zwei 13-jährige Chorknaben in der St. Patrick's Kathedrale in Melbourne sexuell missbraucht. Pell soll die beiden Buben nach der sonntäglichen Messe in der Sakristei beim Weinstehlen erwischt und missbraucht haben.
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
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