TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
Bntzrnm
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Bntzrnm »

ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 Man verlangt von der Anklage eine stringente Beweisführung,
so wie ich es beschrieben habe, natürlich auch ich.
Die Anklage hat selbst auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Indizien nicht für eine Verurteilung ausreichen,
also Freispruch aus Mangel an Beweisen.
So hat auch das Gericht geurteilt.
Wen meinst du denn mit "man"?
Ja, die Anklage hat für Freispruch plädiert, weil es ihnen nicht gelungen war, gegen den Ex-Angeklagen etwas Belastendes vorzubringen. Und ja, auch das Fehlen jeglicher Beweise und Indizien ist letztlich ein Mangel an Beweisen, das möchte ich auch gar nicht bestreiten. Darauf kommt es aber nicht an, relevant ist, dass das Gericht keinen Zweifel daran hatte, dass der Ex-Angeklagte unschuldig ist. Im zweiten Prozess konnten die wenigen Indizien, die von der StA auch schon im ersten Prozess gegen den Ex-Angeklagten vorgebracht wurden, widerlegt werden. Übrig blieben die Indizien, die laut der StA gegen einen Unfall sprachen (unabhängig von dem Ex-Angeklagten), diese verloren an Relevanz, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Ex-Angeklagte damit nichts zu tun hatte.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 Die Verteidigung sieht anhand ihrer neuen Gutachten die Unschuld des Freigesprochenen als erwiesen an.
Woraus schließt du das?
Auf mich wirkt es so, dass sie die Unschuld als bereits erwiesen ansehen, aber die Gutachten als geeignet sähen, auch die letzten Zweifel in der Bevölkerung zu zerstreuen. Deshalb hätten sie die Gutachen gerne im Verfahren vorgebracht.
Aus nachvollziehbaren Gründen hat man sich seitens der Verteidigung einfach breit aufgestellt und es nicht nur dabei belassen, die belastenden Indizien auszuräumen, sondern auch versucht das tatsächliche Geschehen aufzuklären. Aufgrund des Ablaufs des ersten Prozesses musste damit gerechnet werden, dass es auf den Nachweis eines Unfalls ankommen könnte.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 @Bntzrnm, warum müsste die Anklage etwas beweisen, was sie gar nicht behauptet?
Kann ich dir nicht beantworten, etwas derartiges hab ich nicht behauptet.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 Seit 26. November kündigt die Verteidigung an, die Beweise zu liefern, sprich, die Gutachten zu veröffentlichen.
Meines Wissens nach, sollte Rücksprache mit den Sachverständigen bezügliche einer eventuellen Veröffentlichung gehalten werden, von einer Ankündigung habe ich nichts gehört.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 In meinem letzten Beitrag hab ich aufgezeigt, dass die Feststellung der Richterin, es sei sicher,
wer an in jener Nacht CoC gespielt habe, alles andere als sicher ist (und das ohne Konjunktiv).
Welche Meinung habt ihr denn dazu?
Bei dem CoC-Spiel fand ich den Umstand, dass den Ermittlern die Daten dazu entgangen sind, viel dramatischer. Hat man wirklich das Handy nicht nach einem möglichen Alibi überprüft? Obwohl sowohl Entlastendes als auch Belastendes ermittelt werden muss?!?
Die Annahme, dass dem Ex-Angeklagten das Spiel zugerechnet wird, bereitet mir hingegen kein Kopfzerbrechen. Es ist naheliegend, es ist sein Spiel, sein Handy (Hauptnutzer) und es wurde zu einer Zeit gespielt, die zu seinen Angaben und den Angaben der Zeugen passt, während die Übrigen im Haus schliefen. Natürlich gibt es die theoretische Möglichkeit, dass es irgenjemand anderes gespielt hat, aber darauf kommt es nicht an;
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 10:47:24Ich sag dir nur: Lass das! Du machst das schon zum 2. Mal!

Entschuldige dich gefälligst, und zwar öffentlich, und gut ist's!
Was soll das?
Was spricht dagegen, seine Beiträge im Nachhinein zu verändern? Wenn es nicht erlaubt wäre, hätte man die Funktion nicht implementiert.
Soweit ich weiß, hast du dich dieser Funktion auch schon bedient, welcher Umstand würde es dir gestatten und anderen nicht?
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 12:53:14 Der Beitrag mit dem defekten Link und der Folgebeitrag existiert heute noch?

Jetzt erklär mal, wie ist das möglich?
"FAQ" kann dir da weiterhelfen.
andi55
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Herr Genditzki bekommt 1,3 Millionen Entschädigung !! Muss er zwar noch versteuern und Rentenbeiträge nachzahlen, aber immerhin wurde ein Zeichen gesetzt. Nicht zu vergessen die Anwaltskosten !
Mal sehen wie es hier weitergeht. Ob Sebastian auch eine Entschädigung bekommt ?
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Januar 2026, 12:15:42 Herr Genditzki bekommt 1,3 Millionen Entschädigung!! …
Danke für die Info!

► Süddeutsche Zeitung:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... li.3368471
► Beck aktuell:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... ionenhoehe
► Legal Tribune online:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... chaedigung
► Pressemitteilung des bayerischen Justizministeriums:
https://www.bayern.de/freistaat-bayern- ... edarf-bei/
► Bayerische Staatszeitung (insbes. letzter Absatz):
https://www.bayerische-staatszeitung.de ... staat.html
► Welt:
https://archive.ph/20250115033851/https ... eiter.html (vollständig)
https://www.welt.de/politik/deutschland ... eiter.html (Paywall)
(Anm.: Der letzte Absatz irrt, der Eiskeller-Freispruch ist rechtskräftig.)
► Focus (dpa):
https://www.focus.de/panorama/welt/13-j ... ad1d3.html
Leserkommentare:
https://www.focus.de/panorama/welt/13-j ... l#comments
► OVB (Rosenheim24):
https://www.rosenheim24.de/bayern/muenc ... 22100.html
► SAT.1:
https://youtu.be/jqCW2H_wbWE
► Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_G ... Verfahrens

Darin heißt es auch, das Bayerische Staatsministerium der Justiz setze sich auf Bundesebene für die Erhöhung der Pauschale für die immaterielle Haftentschädigung von derzeit 75 auf künftig 100 Euro pro Tag ein. Auch sehe ein Gesetzentwurf vor, auf die bisher zulässige [und vom Freistaat Bayern gern gepflegte] Anrechnung der Ersparnis für Unterkunft und Verpflegung während der Haft zu verzichten.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Januar 2026, 12:15:42 … Ob Sebastian auch eine Entschädigung bekommt?
Die Strafkammer des LG Traunstein hat Sebastian nicht nur freigesprochen, sondern auch bestimmt, dass er für die zu Unrecht erlittene U-Haft zu entschädigen ist.

Zur Höhe der Haftentschädigung siehe hier:
viewtopic.php?p=295664#p295664

Vor allem über den Ersatz des materiellen Schadens wird wohl noch vor Gericht gestritten werden. Eine entsprechende Amtshaftungsklage (also eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz gegen staatliche Institutionen) hatte die Verteidigung Sebastians bereits angekündigt. Als Anspruchsgegner in Betracht gezogen werden offenkundig Beamte der KPI Rosenheim (also das Innenministerium des Freistaats) sowie die VorsRi‘inLG Aßbichler (also das Justizministerium des Freistaats). Für letztere gilt das sogenannte Spruchrichterprivileg (§ 839 Abs. 2 Satz 1 BGB), d. h. eine Haftung eines Richters kann nur dann erwachsen, wenn der Pflichtverstoß in einer Straftat besteht (z. B. § 339 oder § 344 StGB). Das tatbestandliche Vorliegen einer Straftat muss nicht von einem Strafgericht festgestellt werden; die diesbezügliche Sachverhaltsaufklärung und -feststellung kann auch vor dem im Wege der Amtshaftungsklage angerufenen Zivilgericht erfolgen. Zuständig: eine Zivilkammer des LG Traunstein.

Geltend gemacht werden könnten beispielsweise Verdienstausfall, jahrelange Verzögerung der Ausbildung (Anspruch auf Ersatz des am Ende des Erwerbslebens fehlenden Einkommens) Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, ein über die o. a. pauschale Haftentschädigung hinausreichendes Schmerzensgeld sowie diejenigen Kosten der Verteidigung, die nicht als „notwendige Auslagen“ nach § 467 Abs. 1 StPO von der Staatskasse getragen werden (ggf. auch die Kosten für privat eingeholte Gutachten).

Inwieweit diese Schadenersatzansprüche durchdringen werden, wird sich zeigen. Die Öffentlichkeit wird dabei faktisch weitestgehend ausgeschlossen sein: Mündliche Verhandlungen vor einem Zivilgericht sind zwar öffentlich, jedoch gilt hier (anders als im Strafprozess) nicht der Mündlichkeitsgrundsatz. Vornehmlich wird nur mündlich Bezug genommen auf Schriftsätze oder Aktenteile, deren Inhalt jedoch dem Publikum nicht bekannt ist. Insbesondere werden die Klageschrift und die Erwiderung der Beklagtenseite nicht verlesen. Dies erschwert es am Verfahren unbeteiligten Zuhörern wie auch der Presse ungemein, einer zivilgerichtlichen Verhandlung sachlich folgen zu können. Nur die Einvernahme von Zeugen, Sachverständigen und Prozessparteien erfolgt Wort für Wort coram publico.

Zumindest über das Ergebnis (Vergleich oder Urteil) wird die Öffentlichkeit informiert werden. Vielleicht gibt es zwischendurch auch die eine oder andere Presseerklärung der Klägerseite und des Freistaats Bayern. Spannend bleibt‘s weiterhin.
andi55
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Dass Sebastian die Haftentschädigung bekommt, habe ich schon verstanden. Aber alles was on top noch dazukommen soll, muss ja erst mal wieder erstritten werden. Ich hoffe mit Erfolg ! Wird teuer für den Staat und nicht nur für den, auch Hanna's Eltern bleiben auf den Kosten für den Nebenklagevertreter sitzen, welcher so große Töne von sich gegeben hat !
Dabei hätte es einen pflichtbewussten Beamten gegeben, welcher umgehend den zuständigen Sachbearbeiter kontaktiert hat, als sich bei der Auswertung von Verena's Handy herausstellte, dass diese sich in einem wichtigen Datum getäuscht hat !! Wäre diese Info nicht einfach ignoriert worden, hätte es kein Täterwissen gegeben und die U-Haft wäre für Sebastian beendet gewesen und somit alles was danach kam.
Ist das zu einfach gedacht ? Was um alles in der Welt hat die allesamt nur geritten ?
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Januar 2026, 23:30:35 … auch Hanna's Eltern bleiben auf den Kosten für den Nebenklagevertreter sitzen, welcher so große Töne von sich gegeben hat! …
Auch die Nebenkläger können Schadenersatzansprüche geltend machen, etwa gegen den Freistaat im Wege der Amtshaftung.

Alternativer Kausalverlauf: Hätte die Polizei fehlerfrei ermittelt, wäre es gar nicht zu einer Anklage und zu einem Hauptverfahren gegen Sebastian gekommen …

Nicht bekannt ist, ab welchem Zeitpunkt die Hinterbliebenen anwaltlichen Beistand in Anspruch genommen hatten. Denkbar wäre dies bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen; in der frühen Phase aber wäre daraus noch kein Schaden erwachsen. Und soweit der RA der Nebenklage fehlerhafte Ermittlungen selbst schuldhaft befeuert haben sollte, müssten sich seine Mandanten dies zurechnen lassen, was aufgrund sogenannten Mitverschuldens zu einer Minderung des Schadenersatzanspruchs gegen den Freistaat führen würde.

Daneben kommen auch Schadenersatzansprüche gegen den Nebenklagevertreter in Betracht aufgrund schuldhaft falscher Beratung und Vertretung. Jeder RA verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Hannas Eltern sollten sich anwaltlich beraten lassen – von einem RA außerhalb des Chiemgaus! Kaum ein ortsansässiger RA würde in puncto Anwaltshaftung einem Rosenheimer Kollegen unbefangen gegenübertreten. Gleiches gilt in puncto Amtshaftung der örtlichen Polizei.

Für den Fall, dass die Kosten der Nebenklage von einer Rechtsschutzversicherung getragen worden sein sollten, wird der Versicherer alles tun, um die o. a. Anspruchsgegner in Regress zu nehmen. Denn welcher Versicherer will sich dem Vorwurf der Veruntreuung der Beiträge seiner Versicherungsnehmer aussetzen?

Am Ende haftet der Steuerzahler für den Bockmist von Staatsbediensteten, für die eine Regierung die Verantwortung trägt, die von einem Parlament eingesetzt wurde, das der Steuerzahler selbst gewählt hatte. ;-)
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

In meinem gestrigen Beitrag habe ich die Auswahl aktueller Berichterstattung zur Entschädigung im Badewannen-Fall um weitere Links ergänzt (siehe hier).
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

OVB: Mehr Geld für Sebastian?

Die Entschädigung im Badewannen-Fall nimmt das Oberbayerische Volksblatt (OVB) zum Anlass, um Spekulationen über Sebastians Entschädigung anzustoßen. Als „Dauergast“ im zweiten Eiskeller-Prozess sei Manfred G. aufgetreten – wieder ein versteckter Vorwurf gegen die Verteidigung?

Als wohlgesonnen und geradezu mildtätig wird das Justizministerium des Freistaats dargestellt. Verschwiegen wird, dass dasselbe Ministerium im Badewannen-Fall ursprünglich Kost und Logis sowie den in der JVA gezahlten Arbeitslohn auf die Entschädigung des Herrn G. anrechnen wollte – immerhin zweimal rund 50.000 Euro! Erst eine Petition im Landtag hatte dieser Begehrlichkeit ein Ende gesetzt.

RAin Rick:
► neben Haftentschädigung Antrag auf entgangenen Lohn
► Amtshaftungsklage (LG Traunstein)
► „Verschulden vor allem bei der Polizei“
► keine Haftung Aßbichlers angestrebt (Irrtum der Medien)
► disziplinarische Maßnahmen des Justizministeriums?

Die OVB-Medien berichten, gespickt mit Unschärfen und Fehlern, auf Rosenheim24 – schon die Headline soll wohl Neid erwecken:

Spoiler – hier klicken!
Freistaat zahlt Entschädigung
Nach … [G.]-Einigung: Darf Sebastian T. … mit noch mehr Geld rechnen?

Bild
Der [Straf-] Prozess ist beendet, das Nachspiel hat begonnen: Die Anwälte Regina Rick und Dr. Yves Georg kämpfen um Geld und Ruf ihres Mandanten … © Michael Weiser

Juristisch [richtig: strafrechtlich] beendet und doch noch nicht abgeschlossen: Der Eiskeller-Fall beschäftigt die Justiz wohl weiter. …

… Im zweiten Prozess um den Tod von Hanna … [W.] … saß er als Dauergast im Publikum: Manfred … [G.]. Ist seine Millionen-Einigung mit dem Freistaat ein Fingerzeig darauf, was Sebastian T. an Geld erwarten kann? Manfred … [G.] saß 13 [richtig: 13½] Jahre unschuldig im Gefängnis. Er wird nun mit über einer Million Euro entschädigt.

Und Sebastian T.? … Der wegen Mordes angeklagte [richtig: angeklagt gewesene] junge Mann … hörte aus dem Mund der vorsitzenden Richterin Heike Will Worte der Sympathie und des Zuspruchs. Das Rechtssystem habe ihm „großes Unrecht“ angetan, sagte Will. …

Bild
Wiedersehen … in Laufen: Regina Rick begrüßt Manfred … [G.]. Der 65-Jährige war Dauergast im zweiten Eiskeller-Prozess … © Felix Hörhager/dpa

Fall Hanna: Gibt es mehr als warme Worte?

Gibt es für den freigesprochenen Aschauer mehr als warme Worte? Die jüngste Einigung im Fall … [G.] gibt Anlass für Spekulationen. … 1,3 Millionen Euro wird der 65-Jährige als Entschädigung erhalten. Allerdings ist das Geld nach Angaben des Justizministeriums zu versteuern [richtig: wohl nur zum Teil, Schmerzensgeld ist steuerfrei]. Und Kosten für Anwälte sind auch noch offen.

Rund 70.000 Euro für zweieinhalb Jahre U-Haft

Darf Sebastian T. ebenfalls mit mehr Geld rechnen? 70.950 Euro dürfte er allein für zweieinhalb in U-Haft verbrachte Jahre erhalten, 75 Euro für jeden der 946 Tage … Doch wird diese Summe absehbar nicht ausreichen, um auch nur die Kosten für die beiden renommierten Anwälte Rick und Georg zu begleichen.

Justizministerium zeigt sich einsichtig

Sebastian T. kann aber hoffen. Denn das bayerische Justizministerium zeigt sich in seiner Mitteilung zu der Einigung mit … [G.] selbstkritisch: „Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.“ Rechtsprechung bedeute eine „enorme persönliche Verantwortung“. Jeder, der diese Verantwortung trage, müsse sich dessen bewusst sein und ihr „bestmöglich gerecht“ werden.

Auch setzt sich Bayern seit einigen Jahren im Bund dafür ein, dass die Haftentschädigung höher ausfällt, mit künftig 100 statt 75 Euro. Sebastian T. werde allerdings nach dem aktuell geltenden Satz entschädigt, teilte das Ministerium auf OVB-Anfrage mit. Bis Oktober 2020 wäre die Entschädigung übrigens noch geringer ausgefallen – mit 25 Euro pro Tag.

Fall Hanna: Verteidigung wird klagen

Regina Rick teilte dem OVB mit, dass man neben der Haftentschädigung auch Ausgleich des entgangenen Gehalts beantragen werde. Außerdem werde man am Landgericht Traunstein auf Amtshaftung klagen. Auf dem Wege der Amtshaftung entschädigt der Staat Bürger, die durch Fehler oder Versäumnisse von Beamten Schaden erlitten haben, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich. „Dieses Verschulden sehe ich vor allem bei der Polizei”, sagt die Münchner Verteidigerin.

Sie räumt gegenüber dem OVB überdies mit einem Irrtum auf. Gelegentlich ist aus diversen Medien zu erfahren, die Verteidigung wolle Richterin Jacqueline Aßbichler, Vorsitzende im ersten Verfahren am Amtsgericht [richtig: Landgericht] Traunstein, persönlich zur Verantwortung ziehen, sie gar persönlich haftbar machen. Regina Rick sagt jedoch: „Das habe ich nie angekündigt.” Was anderes seien eventuelle disziplinarische Maßnahmen, etwa vom Justizministerium aus. Doch „darauf habe ich keinen Einfluss”.

Rosenheim24.de am 18.01.2026
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 26110.html
ohne Paywall („Option 4“ wählen):
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 26110.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Fränkin
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Am Montag den 26.01.26 von 23:45 - 00:20 Uhr präsentiert die ARD "Tod nach der Disco - Der Eiskeller-Fall" mit dem Untertitel "Der Jogger in der Nacht".
(Wiederholung am Dienstag, 27.01. 02:05 - 02:40 Uhr)

Hier der Link zur Mediathek

Aus der Beschreibung:
Eine Nacht im Oktober 2022 verbindet die Geschichte zweier junger Menschen auf unheilvolle Weise: Die Studentin Hanna W. (23) wird nach einem Besuch in der Diskothek "Eiskeller" tot in einem Wildbach gefunden. Sebastian T. (20) war in jener Nacht in der Gegend joggen und gerät in Verdacht, sie ermordet zu haben. Es gibt keine Tatwaffe, keine DNA-Spuren, keine Tatzeugen. In einem ersten Indizienprozess wird er schuldig gesprochen, über zwei Jahre verbringt er in Haft. Zwei Familien gefangen in einem Albtraum. Die eine Familie hat ihre Tochter verloren, die andere erlebt, wie ihr Sohn zum Mörder erklärt wird. Im April 2025 hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die Neuverhandlung im Herbst 2025 nimmt eine unerwartet schnelle Wende: Sebastian T. wird freigesprochen.

Mit exklusiven Interviews und einer aufwendigen journalistischen Recherche wird der Kriminalfall nachgezeichnet und es kommen entscheidende Fragen auf: Wie konnten sich Ermittler, Staatsanwaltschaft und die Richterin im ersten Prozess so sicher sein, dass es kein Unfall gewesen sein könnte und die alkoholisierte Studentin nicht betrunken in den angestiegenen Bach fiel? Wie schnell kann man in Deutschland ins Gefängnis kommen, ohne eindeutige Beweise? Aus Verdachtsmomenten werden Urteile – mit Folgen, die eine ganz normale Nachbarschaft und eine ganze Gemeinde auseinanderreißen.

Über zwei Jahre hat die Filmemacherin Meike Pommer zum Fall recherchiert. Ihr gelingt es, diesen True Crime-Fall sensibel in all seinen Facetten zu beleuchten.
Film von Meike Pommer
Ob der Film später in der Mediathek abrufbar ist, wird nicht so ganz klar.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

OVB: ARD-Doku beleuchtet Eiskeller-Fall

Einen larmoyant geprägten Blick wirft das Oberbayerische Volksblatt (OVB) auf die ARD-Doku. Mit chronisch betonter Emotionalisierung vernebelt das OVB abermals den Fokus auf die Klärung und Aufarbeitung von Sachfragen. Zu hoffen bleibt, dass der ARD-Autorin Meike Pommer mehr Professionalität zu Gebote gestanden haben möge.

► nach Ausstrahlung in ARD-Mediathek abrufbar
► Interviews mit
• Verteidigern,
• Gutachtern,
• Medizinern,
• Nebenklagevertreter
► Recherchen nach erstem Urteil gestartet
► im Mittelpunkt Leid der Familien W. und T.
► Geschehen weiterhin ungeklärt
► solle zur Selbstkritik bei Polizei, StA und Gericht anregen

Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Das Schicksal zweier Familien
True-Crime-Doku beleuchtet Eiskeller-Fall … – warum so viele Fragen offen sind

Bild
Hanna W. … wurde … nach einem Disco-Besuch tot aufgefunden. © Natalja Mittermaier

… Die ARD-Dokumentation „Tod nach der Disco – Der Eiskeller-Fall“ rekonstruiert Ermittlungsfehler, Justizversäumnisse und das Leid zweier Familien. Ein True-Crime-Fall, der bis heute mehr Fragen als Antworten hinterlässt.



True-Crime-Dokumentation „Tod nach der Disco – Der Eiskeller-Fall“

Die ARD widmet dem Fall nun die dreiteilige True-Crime-Dokumentation „Tod nach der Disco – Der Eiskeller-Fall“, die am Montag (26. Januar) erstmals im Ersten ausgestrahlt wird und anschließend in der ARD-Mediathek abrufbar ist. Produziert im Auftrag von NDR und SWR, stammt die Doku von der Filmemacherin Meike Pommer. Sie begann ihre Recherchen nach dem ersten Urteil, weil sie aus journalistischer Sicht überzeugt war, dass Sebastian T. aufgrund der schwachen Beweislage niemals hätte verurteilt werden dürfen.

Wie die Abendzeitung berichtet, zeichnet Pommer in der Doku detailliert die Ermittlungen und Gerichtsverfahren nach. Sie geht der Frage nach, warum Polizei und Rechtsmedizin früh von einem Gewaltverbrechen ausgingen, weshalb sich die Ermittler rasch auf einen Tatverdächtigen festlegten und wie das erste Gericht zu seinem Urteil kam. Gleichzeitig zeigt der Film, welche Argumente gegen eine Täterschaft von Sebastian T. sprechen. Interviews mit Verteidigern, Gutachtern, Medizinern sowie dem Anwalt von Hannas Familie sollen den Fall aus möglichst vielen Perspektiven beleuchten, so die Abendzeitung weiter.

Fall für alle Beteiligten hoch emotional

Im Mittelpunkt steht dabei das Leid zweier Familien: Hannas Eltern, die ihre Tochter für immer verloren haben, und die Familie von Sebastian T., deren Sohn als Mörder gebrandmarkt wurde und unschuldig im Gefängnis saß. Der Freispruch von Sebastian T. im November kam überraschend früh und war für alle Beteiligten hoch emotional. Er bedeutete zwar eine juristische Entlastung, ließ aber die zentrale Frage offen, was Hanna in den letzten Minuten ihres Lebens tatsächlich widerfahren ist.

Auch in Aschau selbst hat der Fall tiefe Spuren hinterlassen: Viele Menschen reagieren bis heute zurückhaltend, der Tod der jungen Frau hat eine Lücke in der Gemeinde hinterlassen. Mit ihrer Dokumentation will Meike Pommer nicht nur einen Justizirrtum aufzeigen, sondern offenbar auch zur Selbstkritik bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten anregen. (vs)

Rosenheim24.de am 23.01.2026
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 36305.html (ohne Paywall)

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


ARD: Trailer zur Doku
Bild
Trailer (bis 25.01.2026, 16.00 Uhr):
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZ ... GZmYzViNGY
https://www.ndr.de/fernsehen/trailer-to ... r-190.html
MP4-Download: https://ndr-progressive.ard-mcdn.de/pro ... 200.hd.mp4

Alle Videos:
https://www.ardmediathek.de/serie/Y3JpZ ... 5kZS81MTYz

Vorschau:
https://www.ndr.de/ard-crime-time-tod-n ... l-106.html
https://www.daserste.de/information/rep ... l-100.html
https://www.ardmediathek.de/tv-programm ... d855b6b08b

Folgen:
1. Der Jogger in der Nacht
2. Ein fragwürdiger Zeuge
3. Ein neues Urteil

Sendetermine:
Folge 1: ARD, Mo 26.01.2026, 23.45–0.20 Uhr (Wdh. 2.05–2.40 Uhr)
Folgen 2 + 3: in der Mediathek (2 Jahre)
Folgen 1–3: NDR, Mi 04.02.2026, 22.50–0.20 Uhr
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Fränkin hat geschrieben: Samstag, 24. Januar 2026, 16:52:52 Wem der Wechsel der Bilder ab der 20. Sekunde auch etwas zu schnell war, hier sind die Bilder, die alle innerhalb von ca. 2 Sekunden in dem Trailer gezeigt wurden: …
Danke für Deinen scharfen Blick! Mir war die Relevanz dieser Bilder in der rasanten Schnittfolge glatt durch die Lappen gegangen. ;-)

Zur Erinnerung für alle nochmals Deine Screenshots aus dem Bilder-Thread:

Spoiler – hier klicken!

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Nun wissen wir endlich, wie Hannas Jacke aussieht und wir bekommen eine Vorstellung von „einigen kleineren (ca. 2 mm großen) Defekten im Kniebereich“ der Hose (siehe aufgehobenes Urteil, Rdnr. 122). Können diese Defekte durch Treiben über Grund entstanden sein? Schaut eher nach einem Aufprall des Knies aus, oder?

Ich freue mich auf bekannte Gesichter: mit dem Fall eng vertraute Prozessbeobachter wie Benedikt Warmbrunn (Süddeutsche Zeitung) und Sabine Rückert („Die Zeit“). Und auf weitere Details zu den Erkenntnissen aus Rechtsmedizin, Geodäsie und Hydrologie, z. B. zur Strömung vor dem Stufenwehr und dem Schütz der Oberprienmühle:

Bild
Mit Schwimmkörpern messen Hydrologen der RWTH Aachen den Strömungsverlauf der Prien (Quelle: Vorschau des NDR).

Abgedroschene Floskeln aus dem Holderianeum werden uns nicht erspart bleiben. Ob Holderle die Gelegenheit nutzte, um endlich stringente Sachargumente vorzubringen? Kaum ein Aschauer wird sich diese Jahrhundert-Doku zum Jahrhundert-Irrtum in einem Jahrhundert-Mord(s)fall entgehen lassen. Zu wünschen wäre ein Impuls zu Selbstreflexion und Selbstkritik an den Stammtischen sowie verdiente Schelte für die regionale Krawallpresse – als ein wichtiger Schritt für Sebastians Rehabilitierung.

Jeder könnte der nächste Sebastian oder der nächste Manfred G. sein!
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ARD-Doku: Alle 3 Folgen ab sofort online

Bild
Tod nach der Disco – Der Eiskeller-Fall

https://www.ardmediathek.de/serie/Y3JpZ ... 5kZS81MTYz
Verfügbar bis 25.01.2028, 16.00 Uhr

► Folge 1: Der Jogger in der Nacht
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... VNlbmR1bmc
Inhaltsangabe der ARD – hier klicken!
Bild
Die 23-jährige Medizinstudentin Hanna W. kehrt nach einem Besuch im Eiskeller-Club nicht nach Hause zurück. Tags darauf wird sie tot in der Prien gefunden – ein Albtraum für ihre Familie und Freunde. Zeugen berichten von einem Jogger in Hanna W.s Todesnacht: Es ist Sebastian T., der in jener Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2022 durch Aschau läuft. Nach einem Zeugenaufruf in den Medien rät ihm seine Mutter, sich bei der Polizei zu melden. Sebastian T. rückt ins Visier der Ermittler. Die Polizei überprüft auch sein Umfeld.

► Folge 2: Ein fragwürdiger Zeuge
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... VNlbmR1bmc
Inhaltsangabe der ARD – hier klicken!
Bild
Die Staatsanwaltschaft klagt Sebastian T. an, die 23-Jährige Hanna W. heimtückisch getötet zu haben. Der sogenannte Eiskeller-Fall spaltet die Gemeinde und sorgt für bundesweites Aufsehen. In der Boulevardpresse ist Sebastian T. bereits der „Killer von Aschau“. Während die einen an seine Schuld glauben, sind andere von seiner Unschuld überzeugt: Seine Familie lässt keinen Verhandlungstag aus. Als sich eine Verurteilung abzeichnet, bitten sie die Münchner Strafverteidigerin Regina Rick um Hilfe. Dann meldet sich ein Mann aus dem Gefängnis – mit einer belastenden Aussage.

► Folge 3: Ein neues Urteil
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... VNlbmR1bmc
Inhaltsangabe der ARD – hier klicken!
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Die Verteidiger von Sebastian T. wollen das erste Urteil kippen. Sie verfassen eine knapp 1.800 Seiten starke Revision. Und sie geben neue Gutachten in Auftrag. Die zentrale Frage: War es wirklich Mord? Oder stürzte die alkoholisierte Studentin in den Bach, ohne Fremdeinwirkung? Dann die Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hebt das erste Urteil gegen Sebastian T. auf. Der Fall muss neu verhandelt werden. Der neue Prozess im Spätherbst 2025 nimmt eine überraschende Wende.

► Trailer
https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZ ... mZlOTQ4ZjI
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Oktober 2022: Hanna W. (23) aus Aschau wird nach einem Besuch in der Diskothek „Eiskeller“ tot in einem Wildbach gefunden. Sebastian T. (20) war in jener Nacht joggen und gerät unter Mordverdacht. In einem Indizienprozess wird er verurteilt und verbringt 945 Tage in Haft. Wie kann man in Deutschland ohne eindeutige Beweise ins Gefängnis kommen? Zwei Familien in einem Albtraum: Die eine hat ihre Tochter verloren, die andere erlebt, wie ihr Sohn vor Gericht zum Mörder erklärt wird. Dann hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die Neuverhandlung 2025 bringt eine unerwartete Wende.

► Infos
https://www.ndr.de/ard-crime-time-tod-n ... l-106.html
https://www.daserste.de/information/rep ... l-100.html

► TV-Termine
Folge 1: ARD, Mo 26.01.2026, 23.45–0.20 Uhr (Wdh. 2.05–2.40 Uhr)
Folgen 2 + 3: in der Mediathek (2 Jahre)
Folgen 1–3: NDR, Mi 04.02.2026, 22.50–0.20 Uhr



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Verfügbar bis 25.01.2028, 16.00 Uhr

► Folge 1: Der Jogger in der Nacht
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► Folge 2: Ein fragwürdiger Zeuge
HD (633 MByte): https://ndr-progressive.ard-mcdn.de/pro ... 0.1080.mp4
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► Folge 3: Ein neues Urteil
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► Trailer
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Abendzeitung: Autorin im Interview

Meike Pommer ist die Autorin der Crime-Time-Doku der ARD zum Fall Hanna. Mit ihr sprach die Münchener Abendzeitung (AZ):

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Interwiew
Filmemacherin über ihre Hanna-Doku: „Diese Frage hat mich die ganze Zeit über sehr beschäftigt“



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Filmemacherin Meike Pommer hat sich ausführlich mit dem Fall Hanna aus Aschau beschäftigt. Ihre Dokumentation heißt „Tod nach der Disco – Der Eiskeller-Fall“ – © NDR

AZ: Frau Pommer, der Fall Hanna hat in Oberbayern viele Menschen beschäftigt. Sie stammen aus Hamburg – wann haben Sie zum ersten Mal davon gehört und was ging Ihnen dabei durch den Kopf?

MEIKE POMMER: Ich habe den Fall zunächst in der Presse verfolgt. In dieser allerersten Berichterstattung ging es primär um den Tod einer jungen Studentin. Das hat mich total berührt. Ich habe selbst Kinder und habe Mitgefühl mit Hannas Eltern. Als ich später mitbekommen habe, dass die Strafverteidigerin Regina Rick in den Prozess eingestiegen ist, hat das mein Interesse geweckt.

Warum?

Das war für mich ein Anzeichen dafür, dass irgendwas an dem Fall besonders war. Ich habe auch den Fall Manfred … [G.] (Justizopfer im „Badewannenmord“-Fall; d. Red.) verfolgt, bei dem sie ebenfalls die Strafverteidigerin war.

Warum haben Sie sich dazu entschieden, eine True-Crime-Dokumentation über den Fall Hanna zu drehen?

Den Dreh habe ich nach dem ersten Urteil begonnen. Ich war zu diesem Zeitpunkt davon überzeugt, dass Sebastian T. aufgrund der nicht vorhandenen Beweislage niemals hätte verurteilt werden dürfen. Aus meiner Sicht als Journalistin gab es zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten. Es gab keine Tatwaffe, keine Tatzeugen, keine DNA-Spuren. Dem wollte ich mit der Dokumentation aus journalistischer Perspektive auf den Grund gehen.

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Hanna ist nach einem Disco-Besuch in Aschau ums Leben gekommen. – © privat

Was erwartet Zuschauer in der dreiteiligen Doku?

Ich lege darin die Abläufe und Ermittlungen dar. Warum sind die Ermittler von einem Gewaltverbrechen ausgegangen? Warum hat die Rechtsmedizin diese These auch verfolgt? Wie hat das erste Gericht agiert? Was spricht dagegen, dass Sebastian T. etwas mit dem Tod der jungen Studentin zu tun hat? Wir haben zugleich das Leid zweier Familien im Blick: Die eine verliert ihre Tochter für immer, die andere muss erleben, wie ihr Sohn als Mörder abgestempelt wird. Wir sprechen mit den Verteidigern, mit dem Anwalt von Hannas Familie, mit Gutachtern und Medizinern. Der Film soll den Fall mit all seinen Facetten beleuchten.

Was hat Sie dabei besonders bewegt?

Man darf nie vergessen: Es ist ein junger Mensch ums Leben gekommen. Das berührt mich heute noch. Es wird aber auch ein junger Mann für einen Mord verurteilt, den er nicht begangen hat. Das berührt mich ebenso sehr. Die Familien sind auf unheilvolle Weise miteinander verknüpft und das leider nur, weil sich die Ermittler zu früh auf einen Täter festgelegt haben und die Richterin im ersten Prozess weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt ist und offensichtlich andere Erkenntnisse kaum in Betracht gezogen hat.

Unschuldig im Gefängnis: „Eine für mich unvorstellbare Belastung“

Werden die Auswirkungen für Sebastian T. zu oft übersehen?

Es gab in der Presse ab einem gewissen Punkt eine Wende. Ich glaube, dass es auch Mitleid für ihn gibt. In diesen jungen Jahren unschuldig im Gefängnis zu sitzen, ist eine für mich unvorstellbare Belastung.

Welches Bild haben Sie nach Ihren Recherchen von Hanna?

Ihre Familie wollte leider nicht vor die Kamera treten, was ich sehr gut verstehen kann. Aber es gab E-Mail-Verkehr und ich habe versucht, mir ein eigenes Bild zu machen. Hanna muss ein sehr lebenslustiger und liebenswerter Mensch gewesen sein. Sie hat viel gelacht und war eng mit ihren Freunden.

Ihre Eltern stiegen im zweiten Prozess als Nebenkläger aus.

Ihre Eltern, so sagt es ihr Anwalt, wollten wissen, was mit Hanna in den letzten Sekunden ihres Lebens passiert ist. Beim zweiten Prozess ging es aber hauptsächlich darum, ob Sebastian T. die Schuld an ihrem Tod trifft, und nicht primär um die Frage, was Hanna zugestoßen ist.

Wie ist Sebastian T.? „Ich habe ihn relativ früh in der JVA besucht“

Wie nah sind Sie an Sebastian T. herangekommen?

Ich habe ihn relativ früh in der JVA besucht. Das war sehr besonders: Er war sehr schüchtern und zurückhaltend. Später war ich dabei, als er aus dem Gefängnis entlassen wurde. Wir haben viele Gespräche geführt, auch mit seiner Familie.

Waren Sie auch in Aschau vor Ort? Wie hat der Fall den Ort geprägt?

Hannas Tod ist tragisch und das fühlt man dort auch. Wir haben einige Anfragen gestellt, aber viele wollten sich vor der Kamera nicht dazu äußern. Ich glaube, dass der Fall eine riesige Lücke in der Gemeinde hinterlassen hat. Und zunächst auch wahnsinnig viele Fragen.

Diese Fragen bleiben in dem Fall vorerst offen

Es bleiben immer noch Fragen. Denn der Tod von Hanna ist letztlich nicht vollumfänglich geklärt.

Das ist das Tragische. Zum einen ist es gut, dass die Kammer im zweiten Prozess sehr früh zu einem klaren Ergebnis gekommen ist, dass Sebastian T. nicht der Täter sein kann. Aber es wäre auch wünschenswert gewesen, die Gutachter zu hören, die die Verletzungsmuster herleiten konnten. Die Frage, die für mich unbeantwortet ist: Wird man sich an den entsprechenden Stellen – Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Zeugen – die Frage stellen: Was ist hier nicht gut gelaufen? Wird man versuchen, solche Fehler in Zukunft zu vermeiden und Kontrollinstanzen einzuführen? Und: Wird es den Menschen in Aschau gelingen, Sebastian T. die Chance auf ein normales Leben zu ermöglichen? Das wünsche ich ihm sehr.

Was ist in den Ermittlungen aus Ihrer Sicht schiefgelaufen?

Die Polizei hat sehr viel angestrebt. Es wurde eine Soko mit 60 Ermittlerinnen und Ermittlern gegründet, man hat mehr als 1000 Zeugen befragt und ist mehr als 2000 Spuren nachgegangen. Das war gute und akribische Polizeiarbeit. Aber Ermittler hätten dann auch nach links und rechts gucken und stichhaltigere Beweise suchen müssen. Letztlich wurde Sebastian T. verhaftet, weil eine Freundin erzählt hat, er habe ihr bereits am 3. Oktober von einem Mord in Aschau erzählt. Aber das stimmte gar nicht, Sebastian war mit dieser Freundin erst am 4. Oktober zusammen unterwegs. Nach ihrer Vernehmung hat die junge Frau in Chat-Nachrichten auf ihren Fehler aufmerksam gemacht, aber leider nicht bei der Polizei. Ein ermittelnder Beamter wurde auf diese Chat-Nachrichten aufmerksam, ging zu seinem Vorgesetzten, aber das wurde eben nicht gehört.

Tränen im Gericht: Filmemacherin erlebt den Freispruch mit

Wie überraschend war für Ihre Recherchen der Freispruch im November?

Wir wussten natürlich vorher nicht, wann ein Urteil fällt. Keiner von uns hat damit gerechnet, dass es so früh kommt.

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Yves Georg und Regina Rick, die Anwälte des Angeklagten, sprechen im November 2025 mit Journalisten, nach dem Freispruch im Prozess um den Fall Hanna. – © Lukas Barth-Tuttas/dpa

Waren Sie vor Ort dabei?

Ja. Es war wahnsinnig emotional. Sebastian T. war immer eher ruhig und hat keine Regung gezeigt. Als die Richterin hereinkam und den Freispruch verkündete, hat er kurz geweint. Man hat gespürt, dass ihn das sehr berührt hat und welche Last von ihm abgefallen ist.

Dieser Gedanke beschäftigt Meike Pommer während der Dreharbeiten

Auch die Richterin hat geweint.

Ihr ist die Stimme gebrochen. Das hatte schon eine große Aussagekraft.

Sie haben einen Film gedreht, den viele Menschen deutschlandweit schauen werden, vielleicht auch die Angehörigen und Freunde von Hanna. Was macht das mit Ihnen als Filmemacherin?

Diese Frage hat mich die ganze Zeit über sehr beschäftigt. Ich fühle sehr mit der Familie und den Freunden der Verstorbenen. Aber ich habe die journalistische Pflicht zu dokumentieren, auch wenn das möglicherweise schwierig für die Betroffenen sein könnte. Ich wünsche mir, dass es mir gelungen ist, Hanna zu würdigen.

Abendzeitung München am 25.01.2026
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... rt-1107961 (ohne Paywall)
Gast

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Bereits am 14. Okt 2022 habe ich diese Zeichnung, die jetzt nur noch Angemeldete anschauen können eingestellt, und zeigt den Parkpatz vom Hotel Berge und man ist damals noch von einem Täter ausgegangen.
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=202876#p202876
Im Video Teil 3 kommen die ergrauten Sachverständigen auf die Stelle gegenüber vom Hotel-Berge-Parkplatz und meinen, dass sie da beim Versuch ihre Jacke zu waschen in den Bach gefallen ist, weil sie dachte der Nachbar P. könnte sie auf dem Nachhauseweg noch einholen, was ihr dann vllt peinlich gewesen wäre.
Wäre da noch was gegangen, denn der P. hat ja seiner Freundin seinen Hausschlüssel gegeben und durch das Unglück war er ja monatelang down.
Teil 3 ab 6:02 hier
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... tartTime=0

Der Seilbahnparkplatz und diese Stelle müsste etwa rechts vom blauen Auto, das die Beifahrertür auf hat, sein
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... tartTime=0

Auch hier in Bildmitte
https://www.google.com/maps/@47.7651294 ... FQAw%3D%3D
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Montag, 26. Januar 2026, 02:30:15 … Teil 3 ab 6:02 hier
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... tartTime=0
Ab Minute 8:25 in der 3. Folge (Link mit Sprungmarke):
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... rtTime=505

Diese markante Stelle mit dem Regenwasserabfluss des Seilbahnparkplatzes verleitet offenbar mehrere Menschen, genau dort an den Bärbach heranzutreten.

Hier war eine Woche zuvor auch der Betriebsausflügler in den Bärbach gestürzt. In unmittelbarer Nähe sind die Fundorte seiner Holzkern-Uhr und von Hannas Ring. (Beide Fundorte liegen laut Pressemitteilung der Polizei vom Oktober 2022 sehr nahe beieinander.)

Gast hat geschrieben: Montag, 26. Januar 2026, 02:30:15 … dass sie da beim Versuch ihre Jacke zu waschen in den Bach gefallen ist, weil sie dachte der Nachbar P. könnte sie auf dem Nachhauseweg noch einholen, was ihr dann vllt peinlich gewesen wäre. …
Woher stammt diese Kausalität? In der Doku ist keine Rede davon.

Kann ein natürliches Hygienebedürfnis nicht auch ganz ohne den Einfluss Dritter erwachsen? Erst vergebliche Versuche an den Brunnen beim Burghotel und auf dem Seilbahnparkplatz (die womöglich beide kein Wasser führten) – und schließlich am Bärbach …

Gast hat geschrieben: Montag, 26. Januar 2026, 02:30:15 … Wäre da noch was gegangen, denn der P. hat ja seiner Freundin seinen Hausschlüssel gegeben und durch das Unglück war er ja monatelang down. …
Was meinst Du damit? Was sollte wie „gegangen“ sein?
Gast

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 26. Januar 2026, 13:00:03
Woher stammt diese Kausalität? In der Doku ist keine Rede davon.

Kann ein natürliches Hygienebedürfnis nicht auch ganz ohne den Einfluss Dritter erwachsen?
Ich kann ja auch ein bisschen selber weiter denken und es war ihr vllt zu spät irgendwas erst zuhause zu waschen.
Sie wird ja als lebenslustig bechrieben ...
Ausserdem wollte sie nicht von Freundinen nach Hause gebracht werden weil ...


Schön dass jetzt auch der reissende Bärbach mal gezeigt wurde.

Ach wie schön, dass es dem Holderle nicht versagt blieb die 3 Folgen verbal zu bereichen und wie ihm dabei die Stirn schwillt.

Im ersten Prozess sassen ja noch 4 Andere neben der Assbichler-mitgehangen mitgefangen!
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

OVB: Autorin im Exklusiv-Interview

Exklusiv interviewte das Oberbayerische Volksblatt (OVB) die Autorin der ARD-Doku, Meike Pommer:

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NDR-Doku über Fall Hanna aus Aschau
„Man müsste weiter ermitteln“: Warum der Eiskeller-Prozess eine Filmemacherin nicht loslässt

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„Hat Freunde verloren“: Filmemacherin Meike Pommer sprach für ihre Doku … auch mit dem freigesprochenen Sebastian T. © re/Foto ARD

… Was … [Filmemacherin Meike Pommer] am Prozess um Hannas Tod fasziniert und wie es der Familie von Sebastian T. geht, erzählt sie uns im OVB-Exklusiv-Interview.



Sie wohnen in Hamburg, hoch im Norden. Was an diesem Fall im tiefsten Oberbayern ist für Sie so interessant?

Pommer: Da gibt es zwei Gründe. Zum einen ist es ja so, dass die Landesrundfunkanstalten der ARD für die Mediathek Crime-Time-Serien mit bundesweitem Fokus produzieren, und die müssen nicht zwangsläufig immer im jeweiligen Sendegebiet spielen. Und ich habe natürlich die Presse mitverfolgt und vom Tod dieser jungen Studentin gelesen. Ich habe selbst Kinder. Und so habe ich großes Mitgefühl mit den Angehörigen. Deswegen habe ich den Fall von Anfang an mitverfolgt. Und dann trat Strafverteidigerin Regina Rick ins Verfahren ein. Und da wurde ich nochmals anders auf den Fall aufmerksam.

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Verurteilt im ersten, freigesprochen im zweiten Prozess: Sebastian T. © ARD

Sie kannten Regina Rick bereits?

Pommer: Ja, ich kenne Regina Rick schon länger. Weil ich Filme über sie gemacht habe, und weil ich auch den … [G.]-Fall [den Badewannen-Fall] begleitet habe. So war mein Interesse geweckt, und ich habe gefragt, was da los ist. So ist das in Gang gekommen.

„Zwei Menschen zu Unrecht im Gefängnis“

Sehen Sie Parallelen zwischen dem Fall … [G.] und dem Verfahren um den Tod von Hanna … [W.]?

Pommer: In gewisser Weise natürlich schon. Da haben zwei Menschen zu Unrecht im Gefängnis gesessen, und ich glaube, dass in beiden Fällen irgendwann nur noch in eine Richtung ermittelt wurde.

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„Beweislage reichte nicht aus“: Meike Pommer hat … eine Doku über den Eiskeller-Fall … gedreht. © re

Dass Sebastian T., der Angeklagte im Eiskeller-Prozess, mit Hannas Tod nichts zu tun hat, das stellte am Ende die Richterin fest. Ab wann hatten Sie persönlich die Überzeugung, dass Sebastian T. zu Unrecht auf der Anklagebank sitzt?

Pommer: Tatsächlich ungefähr mit dem ersten Urteil. Ich fand, dass die Beweislage einfach überhaupt nicht ausgereicht hat. Für mich gab es aus journalistischer Sicht zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten. Und es gab keine DNA-Spuren, keine Tatwaffe, kein Geständnis. Und genau das war der Punkt, an dem ich hellhörig geworden bin.

Wie haben Sie sich über den Fall informiert?

Pommer: Ich habe natürlich zum einen sehr viel gelesen, ich habe mit vielen Kollegen gesprochen, die zu diesem Zeitpunkt den Fall eng verfolgt haben und auch beim ersten Prozess schon anwesend gewesen waren. In der Arbeit als Autorin ist es wichtig, einen Fall nicht nur inhaltlich, sondern auch auf emotionaler Ebene zu verstehen und trotzdem den gebotenen journalistischen Abstand zu halten.

Es ist ja noch nicht einmal klar, ob es ein Unfall oder ob es nun ein Gewaltverbrechen war. Die Verteidigung sagt, es war ein Unfall. Die Staatsanwaltschaft geht weiter von einem Gewaltverbrechen aus. Hätte das Gericht in der zweiten Verhandlung vielleicht doch klären sollen, was da passiert ist?

Pommer: Sie waren ja selbst bei der Urteilsverkündung dabei. Und dabei hat Richterin Will ja erklärt, warum sie dieses Verfahren so aufgebaut hat, dass man, zunächst aus verfahrenstechnischen oder vielmehr verfahrensökonomischen Gründen, erstmal die Schuldfrage von Sebastian T. klären wollte. Und als die Kammer dann frühzeitig davon überzeugt war, dass Sebastian T. keine Schuld am Tod von Hanna trifft, musste sie diesen Prozess nicht mehr weiterführen. Diese Frage war geklärt – die Frage, ob Sebastian T. Schuld trifft oder nicht.

Ist es nicht bedauerlich, dass es so gar nicht mehr um das Ereignis selbst ging?

Pommer: Es ist natürlich schade. Man sieht in meinem Film, dass die Verteidigung viele Gutachter hinzugezogen hat, um ihre Unfalltheorie zu beweisen. Wenn man sich das Gesamtbild anschaut, hätte es ganz gut getan, wenn man diese Gutachter noch gehört hätte. Wie wichtig es gewesen wäre, wenn die Eltern die letzten Sekunden im Leben ihrer Tochter irgendwie nachzuvollziehen könnten, hat ja auch ihr Anwalt Walter Holderle immer wieder betont. Ich kann mir vorstellen, dass es für alle Seiten besser gewesen wäre, man hätte das aufgeklärt.

Mit wie vielen Menschen konnten Sie sprechen?

Pommer: Diejenigen, die vor die Kamera treten wollten, sind in meinem Film zu sehen. Da sind Gutachter, Rechtsmediziner, der Sprecher vom Oberlandesgericht München, da ist der Anwalt der Familie, da sind die Verteidiger. Ich habe auch mit vielen Journalisten sprechen können. In der Dokumentation steckt viel journalistische Recherchearbeit, aber letztendlich ist nur ein Teil davon zu sehen.

Am Montag, 26. Januar, ist im TV der erste von drei Teilen zu sehen. Was erzählen Sie da genau?

Pommer: Im ersten Teil geht es hauptsächlich darum, dass ein junger Mensch zu Tode gekommen ist. Wir erzählen die Geschichte von Hanna. Ich fand es schade, dass ich nicht die Möglichkeit hatte, persönlich mit den Eltern oder den Freunden von Hanna zu sprechen, aber ich kann sehr gut nachvollziehen, dass sie nicht vor die Kamera treten wollten. Ich hatte aber E-Mail-Austausch mit den Eltern. So konnte ich mir ein Bild von der Verstorbenen machen. Im ersten Teil geht es eben um sie, um jenen Tag in Aschau, also um den 3. Oktober 2022. Wir stellen auch Sebastian T. vor. Und dann geht es auch schon direkt in die Ermittlungsarbeit der Polizei. Auf die Suche nach einem Mörder.

Hannas Eltern hatten schon zu Beginn des zweiten Prozesses die Hoffnung aufgegeben, noch etwas über den Tod ihrer Tochter zu erfahren.

Pommer: Ich verstehe das gut. Sie waren trotzdem immer sehr freundlich und haben mir auch Bilder von Hanna zur Verfügung gestellt. Aber in dieser Doku geht es nicht primär darum, was Hanna passiert ist, sondern darum, wie jemand unschuldig im Gefängnis landen konnte. Dennoch habe ich aus Respekt vor den Eltern versucht, Hanna zu würdigen, so gut es ging mit den Informationen, die ich hatte. Ich hoffe, das ist mir gelungen.



Wenn er es nicht war, warum sagt er es dann nicht vor Gericht? Das denken sich womöglich noch heute viele Menschen in der Region.

Pommer: Sebastian T. hat ja niemals ein Geständnis abgelegt.

Richtig.

Pommer: Warum er nichts vor Gericht gesagt hat, kann ich natürlich abschließend nicht beantworten. Man muss wissen, dass Sebastian T. nicht besonders gewandt mit Worten ist. Und ich denke, dass die Verteidigung sehr schnell zu dem Schluss gekommen ist, dass Sebastian T. den Fragen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts möglicherweise nicht gewachsen ist. Das war, glaube ich, der Grund, warum er nicht gesprochen hat.

Jetzt ist er zu Hause in Aschau. Im selben Ort wie die Familie von Hanna. Wie haben Sie die Stimmung erlebt?

Pommer: Wie ich es mitbekommen habe, ist es nicht immer einfach. Ich habe den Film natürlich mit dem Urteil beendet. Zur Stimmung kann ich wenig sagen, aber ich habe viele Gespräche mit der Mutter und der Familie geführt. Die erzählten mir, wie die Menschen reagieren. Es gab Menschen, die weiterhin freundlich waren und sie grüßten. Es gab aber auch Menschen, die sich umgedreht haben oder die Straßenseite gewechselt haben. Das war, als Sebastian noch angeklagt war. Ob sich das heute geändert hat, kann ich nicht sagen. Ich weiß aber, dass Sebastian auch Freunde verloren hat. Ich hoffe jetzt, nach dem Urteil, dass die Menschen nachdenken und Sebastian eine Chance geben.

War das ein Filmbeitrag wie viele andere auch, oder wird Sie der Fall länger beschäftigen?

Pommer: Nein, das war kein Film wie viele andere. Dieser Film hat mich persönlich sehr interessiert, betroffen und in vielerlei Hinsicht berührt. Und ich werde immer ein Auge drauf behalten, wie es weitergeht und ob nun weiter ermittelt wird. Wenn die Staatsanwaltschaft immer noch davon ausgeht, dass ein Unfall nicht in Frage kommt, müsste man ja eigentlich weiter ermitteln.

Einen Ermittlungsauftrag gibt es nur, wenn es neue Ermittlungsansätze gibt. Sehen Sie die Möglichkeit?

Pommer: Ich glaube nicht. Aber auf meine Anfragen an die Staatsanwaltschaft wurde mir mitgeteilt, dass sie erst das schriftliche Urteil prüfen und sich danach äußern werden.

Rosenheim24.de am 26.01.2026
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 40473.html
ohne Paywall („Option 4“ wählen):
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 40473.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 26. Januar 2026, 18:42:39 OVB: Autorin im Exklusiv-Interview

Exklusiv interviewte das Oberbayerische Volksblatt (OVB) die Autorin der ARD-Doku, Meike Pommer:

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Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Einfach nur grausig, was da in den Kommentaren abgeht. Ich dachte, das hat sich selbst auf der Plattform ein bisschen beruhigt.
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

fassbinder hat geschrieben: Montag, 26. Januar 2026, 22:41:23 Einfach nur grausig, was da in den Kommentaren abgeht. …
Eine toxische Region! Auch in der Abendzeitung (siehe hier, ganz unten) zeugen nicht alle Leserkommentare von überschäumender Geisteskraft:

https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... kommentare
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

OVB: Nacherzählung der ARD-Doku

In Kooperation mit der „Teleschau“ (MSN) fasst das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Inhalt der ARD-Doku zusammen:

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„Tod nach der Disco – Der Eiskeller-Fall“
„Wie im falschen Film“: ARD-Doku zeigt, wie Sebastian T. Justizopfer im „Eiskeller-Fall“ wurde

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ARD Crime Time: … Obwohl es keine Beweise gibt, die ihn belasten, wird Sebastian T. für die Ermittler zum Hauptverdächtigen. © NDR/Thomas Bresinsky

Wegen Mordes an der Medizinstudentin Hanna W. sitzt Sebastian T. 945 Tage unschuldig im Gefängnis. Eine ARD-Doku zeigt, wie Ermittler, Staatsanwaltschaft und das Gericht den jungen Mann im Stich ließen.

Seit dem 3. Oktober 2022 ist im oberbayerischen Aschau im Chiemgau nichts mehr, wie es einmal war. Die 23-Jährige Medizinstudentin Hanna W. wird tot aufgefunden. Polizei und Rechtsmedizin gehen schon bald von einem Gewaltverbrechen aus: Ein Mann soll sie aus sexuellen Motiven umgebracht und in einen Wildbach geworfen haben.

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ARD Crime Time: … Sebastian T. saß 945 Tage unschuldig in der JVA Traunstein. © NDR/Thomas Bresinsky

Nachdem verschiedene Zeuginnen und Zeugen von einem Jogger in der Nacht berichten, scheinen die Behörden überzeugt zu sein, einen ersten Tatverdächtigen gefunden zu haben. Dabei weist nichts darauf hin, dass der damals 20-jährige Sebastian T. etwas mit dem Tod von Hanna W. zu tun hat.

Trotzdem wird der Auszubildende vom Landgericht Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt – zu Unrecht, wie sich mehr als ein Jahr später in einem zweiten Prozess herausstellt. Eine dreiteilige „ARD Crime Time“-Doku zeigt nun, wie Sebastian T. zum Justizopfer wurde.

Trotz mangelnder Beweise wird Sebastian T. zum Hauptverdächtigen

Eigentlich ist am 2. Oktober nur wenigen so richtig zum Feiern zumute: Schon den ganzen Tag prasselt der Regen auf die Straßen des kleinen Ortes herab. Entsprechend hoch fließt bereits das Wasser in der Prien und einem ihrer Zuflüsse, dem Bärbach. Dennoch macht sich Hanna W. auf den Weg zu einer Freundin – schließlich hat sie es ihr versprochen. Gegen 23 Uhr macht sich die Freundesgruppe auf den Weg in den Eiskeller und feiert dort weiter. Dabei greift Hanna W. immer wieder zum Alkohol. Als sie gegen halb drei den Club verlässt, hat sie 2,09 [richtig: 2,06] Promille im Blut.

Sebastian T. ist nicht feiern. Der 20-Jährige versucht vergebens, in seinem Elternhaus einzuschlafen, und beschließt schließlich, joggen zu gehen. Auf seiner Runde läuft er über den Parkplatz des Clubs. Laut Polizei habe er dort Hanna W. gesehen und eine extra Runde gedreht, um der Studentin zu begegnen. Dass er sie wegen einer Mauer kaum hätte erkennen können, scheint keine Rolle zu spielen. Auch die später ermittelten GPS-Daten der Handys der beiden stehen im Gegensatz zur Theorie der SOKO „Club“.

Woher kommen die Verletzungen von Hanna W.?

Am nächsten Morgen wird Hanna W.s Leiche gefunden. Sie war am Ufer der Prien hängengeblieben. Die Todesursache ist in der Rechtsmedizin in München schnell geklärt: Die Medizinstudentin ist ertrunken. Doch bei der Obduktion werden die Mediziner stutzig: Am Kopf entdecken sie mehrere gleiche Wunden. Außerdem sind beide Schulterdächer der Studentin gebrochen. Aufgrund der Verletzungen gehen sie von einem Verbrechen aus.

Klaus Püschel, Rechtsmediziner und Gutachter der Verteidigung, kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis: Er geht davon aus, dass Hanna W.s Verletzungen entstanden sind, als sie insgesamt zwölf Kilometer durch den Bärbach und die Prien trieb. Im zweiten Prozess unterstützen weitere Gutachten diese Theorie.

Bei der Befragung „ist es halt ein bisschen lauter geworden“

Nach den Zeugenhinweisen ruft die Polizei den Jogger auf, sich zu melden. „Dann nahm das Ganze seinen Lauf“, erinnert sich Iris T., die Mutter von Sebastian T. Schnell wird klar, dass er für die Beamten weit mehr als ein Zeuge ist.

„Da ist es halt ein bisschen lauter geworden“, erzählt der mittlerweile 23-Jährige von der zweiten Befragung. Immer wieder wollen die Polizisten von Sebastian wissen, was er denkt, was Hanna W. zugestoßen sei. Sebastian T. hat „keine Ahnung“, doch er wird immer weiter gedrängt: „Dann haben sie halt gesagt: ‚Sie können erst gehen, wenn Sie diese Frage beantwortet haben‘“, an dieser Stelle muss er sich kurz sammeln – „Und dann habe ich mir halt was ausgedacht.“

Im Interview mit der ARD spricht Sebastian T. mit kleinen Pausen zwischen einzelnen Wörtern. Es fällt ihm manchmal schwer, die richtigen Worte zu finden. Er habe „keinen sehr hohen Intelligenzquotienten“, erklärt die Kriminalreporterin Sabine Rückert, die den Fall für die „Zeit“ begleitet hat. Sebastian T. sei „dieser Situation nicht im Ansatz gewachsen“ gewesen, ist sie überzeugt.

„Mama, ich bin jetzt der Hauptverdächtige“

Wie naiv der 23-Jährige der Polizei gegenüber stand, zeigt sich auch, als er den Ermittlern von seiner Freundin Verena R. erzählt. Deren Aussage wird ihm zum Verhängnis: Weil er ihr angeblich am 3. Oktober von Hanna W. erzählt habe, hätte er Täterwissen gehabt, schlussfolgern die Beamten. Doch direkt nach ihrer Befragung gibt diese Freundin gegenüber Sebastian T. zu, dass sie sich im Datum geirrt habe.

Am 18. November 2022 wird Sebastian T. schließlich festgenommen. Seine Mutter erinnert sich noch genau an diesen Anruf: „Mama, ich bin jetzt der Hauptverdächtige“, habe ihr Sohn gesagt. „Dann steht man erst mal da und denkt sich, man ist im falschen Film“, erzählt sie kopfschüttelnd.

Ein fragwürdiger Zeuge kommt den Ermittlern gelegen

Für die Ermittler und das Verfahren spielen die Ungereimtheiten jedoch keine Rolle. Stattdessen scheint die vorsitzende Richterin erpicht darauf, den damals 20-Jährigen zu verurteilen. „Da war sie ganz erkennbar sich sicher: Da sitzt der richtige Mann“, beschreibt Gerichtsreporter Benedikt Warmbrunn von der „Süddeutschen Zeitung“ seine Eindrücke.

Der Prozess gegen Sebastian T. ist ein Indizienprozess – Beweise oder gar ein Geständnis gibt es nicht. Da kommt der Staatsanwaltschaft die Aussage eines Mithäftlings entgegen: Adrian M. behauptet, er habe ein Geständnis von Sebastian T. gehört. Obwohl er, wie die Strafverteidigerin Regina Rick herausfindet, bereits mindestens sechsmal andere Häftlinge fälschlich belastet hat, glaubt die Polizei dem verurteilten Sexualstraftäter.

Doch Rick ist überzeugt, dass Hanna W. betrunken in den Bach gestürzt und mehrere Kilometer durch das reißende Hochwasser getrieben ist: kein Mord also, sondern ein Unfall. Dass am vermeintlichen Tatort weder von Hanna W. noch von Sebastian T. DNA- oder Blutspuren gefunden wurden, stärkt ihre Theorie. Indes besprechen sich die vorsitzende Richterin und ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hinter dem Rücken der Verteidigung. Doch ein Befangenheitsantrag wird abgelehnt und Sebastian T. wird am 19. März 2024 zu neun Jahren Haft verurteilt.

„Erbärmlich und schäbig“: Verteidiger von Sebastian T. kritisiert Staatsanwaltschaft

Rick und ihr Kollege Yves Georg stellen einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof – mit Erfolg. Einerseits sei die vorsitzende Richterin befangen, andererseits widersprechen zahlreiche Gutachten der Tatversion der Polizei. Auch die Aussage von Adrian M. wird durch ein psychologisches Gutachten entkräftet.

Für Sebastian T. bedeutet das: Er darf die JVA Traunstein nach 945 Tagen wieder verlassen. Iris T. schließt ihren Sohn weinend in die Arme, als er gemeinsam mit seiner Verteidigerin vor die Tore des Gefängnisses tritt. Seit dem 25. November 2025 ist er auch rechtlich wieder frei: Im zweiten Prozess stellt eine neue Richterin seine Unschuld fest und entschuldigt sich bei ihm für die Fehler der Justiz. Dass die Staatsanwaltschaft im Anschluss beantragt, Sebastian T. eine Entschädigung für seine Zeit in Haft zu verweigern, ist für Georg „erbärmlich und schäbig“. Letztlich wird dem 23-Jährigen die Strafverfolgungsentschädigung jedoch zugesprochen.

Doch die verlorene Zeit und die verlorenen Freundinnen und Freunde, das kann ihm das Geld nicht zurückgeben. Und auch für die Eltern von Hanna W. hat das Leid weiterhin kein Ende: Bis heute wissen sie nicht, was ihrer so lebensfrohen Tochter passiert ist.

Alle drei Folgen „ARD Crime Time: Tod nach der Disco – Der Eiskeller-Fall“ sind in der ARD-Mediathek zu sehen. (Dieser Artikel entstand in Kooperation mit teleschau.)

Rosenheim24.de am 27.01.2026
https://www.rosenheim24.de/stars/wie-im ... 41200.html (ohne Paywall)

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/stars/wie-im ... d-Comments

Bislang einziger Kommentar:
Über 2 Promille intus… das wurde leider in den ganzen Beiträgen meist wissentlich verschwiegen. Warum wohl?
Womöglich verbreitet sich auch im Chiemgau die Erkenntnis, dass Hanna einem ganz banalen Unfall zum Opfer gefallen sein dürfte – und dass Betrunkene sich besser von Gewässern aller Art fernhalten sollten.

Sogar mit dem Auto (!) zu fahren, wurde angesichts des Regens erwogen. Siehe Chat, Folge 1 der Doku ab Minute 2:11 (Link mit Sprungmarke):
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... rtTime=131


Focus: dito

Auch der „Focus“ blickt in Koopersation mit der „Teleschau“ auf die ARD-Doku:
https://www.focus.de/kultur/kino-tv/ard ... 4caa3.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.focus.de/kultur/kino-tv/ard ... l#comments
fassbinder
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 27. Januar 2026, 12:05:50 OVB: Nacherzählung der ARD-Doku

In Kooperation mit der „Teleschau“ (MSN) fasst das Oberbayerische Volksblatt (OVB) den Inhalt der ARD-Doku zusammen:

Spoiler – hier klicken!

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/stars/wie-im ... d-Comments

Bislang einziger Kommentar:



Womöglich verbreitet sich auch im Chiemgau die Erkenntnis, dass Hanna einem ganz banalen Unfall zum Opfer gefallen sein dürfte – und dass Betrunkene sich besser von Gewässern aller Art fernhalten sollten.

Sogar mit dem Auto (!) zu fahren, wurde angesichts des Regens erwogen. Siehe Chat, Folge 1 der Doku ab Minute 2:11 (Link mit Sprungmarke):
https://www.ardmediathek.de/video/tod-n ... rtTime=131
Hat ein Teil davon auch nach dem Eiskeller gemacht. Haben die Fahrer in der HV auch den Hinweis bekommen, dass man das nicht machen sollte.
Catch22
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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

fassbinder hat geschrieben: Dienstag, 27. Januar 2026, 13:39:28 Hat ein Teil davon auch nach dem Eiskeller gemacht. Haben die Fahrer in der HV auch den Hinweis bekommen, dass man das nicht machen sollte.
Berichtet wurde über (stattgehabte oder beabsichtigte) Trunkenheitsfahrten in den Medien bislang nicht. Auch dies zählte offenbar zum Konzept des Totschweigens und Heiligsprechens.
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