Steglitzer hat geschrieben:Nochmals der Hinweis von mir: in der rbb-sendung Täter-Opfer-Polizei vom 3.3. (!) war der Ermittlungsstand EIN ANDERER, was den morgendlichen Ablauf betraf:
https://www.rbb-online.de/taeteropferpo ... wager.html
Ab Stelle 1.05 mal bitte genau zuhören: nachdem AGH Haus um 7.00h verlassen hat, ruft sie bei ihrem Mann an mit der Bitte, nach Rebecca zu schauen. F gibt später an, nach ihr geschaut zu haben, doch sie sei schon weg. Dann die Frage: Aber warum hat Rebecca schon kurz nach 7.00h das Haus verlassen?
Am 3.3. gab es DIESEN Ermittlungsstand. Am 10.03. einen anderen.
Ich wiederhole meine Frage: Was bedeutet das für diesen Fall?
Solange sich F. in U-Haft befand, hat sich die Faktenlage nach der Aussage der Staatsanwaltschaft nicht geändert. Dementsprechend wird dieser erste vermeintliche Weckversuch wohl fehlgedeutet oder falsch kommuniziert worden sein. Zumindest scheint dessen nachträgliche Negierung keine essentielle Auswirkung auf die Arbeitshypothese bewirkt zu haben.
Zum Vorwurf des Ermittler-Verprügelns: Mit den uns vorliegenden Informationen ist F. zweifelsfrei der Haupverdächtige. Ein abschließendes Bild oder lückenloses Ablaufszenario lässt sich damit aber nicht basteln. Mein Zynismus galt daher der Überzeugung einiger User, dass das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen sei.
Schließlich akzeptierte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Haftbefehls, womit sie indirekt bestätigte, dass die Indizienkette noch entscheidende Lücken aufweist. Denn wenn im Haus eindeutige Spuren gesichert wurden, die nur durch tödliche Gewalteinwirkung zu erklären sind, ist das Ermittlungsverfahren automatisch abgeschlossen. Wie hier schon des öfteren angemerkt wurde, ist diesem Fall für eine Verurteilung nicht mal mehr eine Leiche notwendig.
Die übliche Vorgehensweise bei derartig klaren Sachlagen ist es auch nicht, den gewissermaßen überführten Täter in Freiheit zu belassen, um darauf zu warten, dass er lossprintet wie Forrest Gump. Vielmehr wird in der Regel U-Haft beantragt, die Anklageschrift aufgesetzt und der Beschuldigte mit den überzeugenden Ermittlungserkenntnissen konfrontiert. Diesem werden daraufhin zumeist gewisse Erleichterungen der Haftbedingungen oder u. U. auch eine leichte Haftverkürzung offeriert, wenn er im Gegenzug dazu bereit ist, den Standort der Leiche preiszugeben.
Dass das Ermittlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist und keine Konsequenzen nach zieht, kann man also gerne annehmen. Ich erachte so einen Vorgang jedenfalls als Fehler in der Matrix und habe lediglich dies zum Ausdruck bringen wollen.