VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

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lesender_Gast_01
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von lesender_Gast_01 »

z3001x hat geschrieben: Servus Gast. Er ist kein dringend Tatverdächtiger und kein hinreichend Tatverdächtiger.
Das sind die beiden relevanten Grade von Tatverdacht. Um mich nicht zu wiederholen: http://www.tnmultimedia.de/het-forum/vi ... 20#p138659
Hier liegt nur ein Anfangsverdacht vor - zumindest insofern dass die letzte offizielle Info dazu die Aufhebung des dringenden TV und die Enthaftung des Schwagers war.
Anfangsverdachtsstufen werden aber ansonsten nicht nach außen kommuniziert.
@z3001x
Dass der "dringende Tatverdacht", nicht gegeben ist, erscheint zweifelsfrei. (Zumindest war das am 22.03.2019 so.)
Bezüglich des "hinreichenden Tatverdachts", bin ich nicht sicher.
StPO § 203 Eröffnungsbeschluss:
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.
Allerdings bin ich nicht sicher, ob dein Umkehrschluß in dem o.g. Beitrag richtig ist:
z3001x hat geschrieben: [...] Hinreichend verdächtig ist er auch nicht, weil diese Einstufung erst bei der Anklageerhebung vorgenommen wird, die außer Sichtweite ist. [...]
Ich verstehe den § 203 so, dass der hinreichende Tatverdacht zu jedem Zeitpunkt im Ermittungsverfahren gegeben sein könnte.

Mein Fazit bezüglich der Verdachtsgrade, in diesem Fall, wäre dann:
dringender Tatverdacht: Ist zweifelsfrei nicht gegeben.
hinreichender Tatverdacht: Der Öffentlichkeit ist darüber nichts bekannt. Im Zweifelsfall sollte davon ausgegangen werden, dass dieser nicht gegeben ist.
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gast hat geschrieben:Auch wenn du es nicht wahrhaben willst.
Er ist immernoch Tatverdächtiger.
Punkt.
Auch wenn Du es nicht wahr haben willst, mit dem Grad an Verdacht, der vorliegt,
kann sich der Staatsanwalt nichts kaufen.
Er wird damit keine Anklage erheben können - wenn sich nicht noch ganz viel tut.

Und auch wenn Du es ausserdem vergessen hast, Verdacht ist nicht gleich Schuld.
Ein Verdacht bestätigt sich häufig dann nicht, wenn er ganz einfach falsch ist.
Wie ist das hier?

Was ist der geheime Sinn dabei, ständig einen Verdacht zu wiederholen, der sich auf ganz wenige Indizien gründet?
MMn Unfähigkeit oder Unwille, die Möglichkeit des Irrtums zu erwägen.
Oder aber mangelhaftes Frustrationsmanagement und gekränkter Stolz.
Wie es beim erfolglosen Versuch entsteht, einen Verdacht zu erhärten, an dem man sich zu sehr fest gebissen hat.
Beides keine sehr noblen Gründe.

Es kann schon sein, dass die Kripo am Ende doch recht behält, so ist es nicht.
Aber solange sie da nicht mehr findet, ist das ganze Rumdeuteln müssig und man sollte durchaus die Grundregeln anwenden, dass jemand solange als unschuldig anzusehen ist - auch in der öffentlichen Rhetorik - wie seine Schuld nicht erwiesen ist, oder zumindest massive Beweise bzgl seiner Schuld bekannt sind, wie DNA des TV am Mordopfer, Tatwaffe aus Besitz des TV usw.
Derartige Beweise fehlen hier zu 100% und nein, die Kripo verfügt auch nicht insgeheim derzeit über solche Beweise - weil dann wäre der TV derzeit inhaftiert und dringend verdächtig.

Es liegt also letztlich fast nicht vor, dennoch werden durch den ganzen Verdächtigungszirkus ohne rechte objektive Beweisbasis dessen Persönlichkeitsrechte maximal verletzt und er in den Dreck gezogen und vermutlich langjährig beschädigt. Letztlich ist derjenige momentan sozial geächtet, wie ein Pestkranker in einer Gesellschaft, die an Hexen und Dämonen glaubt.
Das ist selbst wenn dieses Verdächtchen am Ende doch bewahrheiten sollte inakzeptabel und entgegen aller rechtlichen und ethischen Normen im Umgang mit Verdacht in der Ermittlungsphase.
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

lesender_Gast_01 hat geschrieben:@z3001x
Dass der "dringende Tatverdacht", nicht gegeben ist, erscheint zweifelsfrei. (Zumindest war das am 22.03.2019 so.)
Bezüglich des "hinreichenden Tatverdachts", bin ich nicht sicher.

StPO § 203 Eröffnungsbeschluss:
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.


...
Ich verstehe den § 203 so, dass der hinreichende Tatverdacht zu jedem Zeitpunkt im Ermittungsverfahren gegeben sein könnte.
Die Frage, ob ein hinreichender Verdacht vorliegt, wird ja erst beim Abschluss des Ermittlungsverfahrens gestellt und bei Anfertigung und Aushändigung der Anklageschrift an den Richter geklärt, der mit der Klärung dieser Frage die Anklage entweder zulässt und einen Prozess eröffnet oder die Klage abwehrt und das Verfahren einstellt. https://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdac ... atverdacht
Geht ja auch aus deinem Zitat der StPO hervor.

Vorher, während der laufenden Ermittlungen gibt es die Fragestellung, ob ein Verdacht hinreichend ist, noch gar nicht. Ein StA wird gegen Ende des Verfahrens natürlich prüfen, ob er genug hat, um einen Prozess zu führen und zu gewinnen. Wenn was fehlt wird er versuchen die Schwachstellen fixen zu lassen.

Da es hier noch nicht so weit ist, dass Anklage erhoben wird, wurde die Frage, ob hinreichender Verdacht besteht, noch nicht einmal offiziell gestellt und kann dementsprechend auch nicht mit "JA" beantwortet worden sein.

Der Sprecher der Berliner StA, OStA Steltner, hat übrigens ausdrücklich gesagt, dass die Beweislage "dünn" sei und "ohne Leiche" Anklage und Prozess "schwierig" seien. Hört sich nicht so an, also er denkt, mit großer Wahrscheinlichkeit eine Anklage erheben und den Prozess gewinnen zu können. Das ist was ein "hinreichender Verdacht" aussagt. Also schätzt er es Stand 22.März ncith so ein als ob diese Variante des Verdachts gegeben sei. https://www.merkur.de/welt/rebecca-reus ... 71612.html

Die Polizei führt jemand als Beschuldigten, die Verdachtsstufen klärt zur jeweiligen Ermittlungsphase ein Richter.
Dabei kann man festhalten bzgl Vorwurf des Totschlags z Nt RR ggn FR:
- Anfangsverdacht wurde erkannt und hat seitens der StA das Ermittlungsverfahren eingeleitet (benötigt keine richterliche Bestätigung).
- Dringender Tatverdacht wurde 2x gesehen und zweimal mal revidiert, letzter Stand: Kein dringender Tatverdacht.
- Hinreichender Tatverdacht kann mangels Anklageerhebung noch gar nicht vorliegen.

Wird oft gesagt, dass das drei Abstufung bzgl der Intensität eines Verdachts wären. Effektiv sind es aber unterschiedliche Bewertungen zu unterschiedlichen Phasen der Verfahren.
lesender_Gast_01
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von lesender_Gast_01 »

z3001x hat geschrieben: Die Frage, ob ein hinreichender Verdacht vorliegt, wird ja erst beim Abschluss des Ermittlungsverfahrens gestellt und bei Anfertigung und Aushändigung der Anklageschrift an den Richter geklärt,
[...]
Da es hier noch nicht so weit ist, dass Anklage erhoben wird, wurde die Frage, ob hinreichender Verdacht besteht, noch nicht einmal gestellt und kann dementsprechend auch nicht mit "JA" beantwortet worden sein.
[...]
- Hinreichender Tatverdacht kann mangels Anklageerhebung noch gar nicht vorliegen.
@ z3001x
Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich bezweifle nicht, dass du recht hast.

Es scheint klar zu sein, dass die Frage bezüglich des "hinreichenden Tatverdachts" erst bei Anklageerhebung eine Relevanz bekommt.
Für mich ergibt sich aber (nach den mir bekannten Informationen) nicht der Umkehrschluss, dass dieser nicht vorher trotzdem schon gegeben sein kann. Nicht mehr und nicht weniger

Wie auch immer, ich denke wir sollten diese Diskussion hier beenden. Das geht Off -Topic und für mich ändert sich daraus sowieso nichts von Bedeutung.
Eventuell hast du Fachwissen. Falls du noch etwas anmerken möchtest, dann gerne per PN.
hobba

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von hobba »

Culain hat geschrieben:Man darf wohl festhalten, das derzeit, ob mangelnder neuer Infos, eigentlich nur eines zutage gekommen ist - reichlich "Spekulatius".

Dem Publikum geht langsam die Geduld aus.
Den einen, weil sie ihre "Felle" schwimmen sehen, den Tv noch öffentlich nach ihrem eingeschränkten Horizont "hinzurichten".
Den anderen, weil so langsam die Möglichkeit schwindet, einer ggf. in Gefahr befindlichen R. eine reelle Überlebens-chance zuzugestehen.

Bleibt zu hoffen, das die EB so langsam dem richtigen auf der Spur sind.
Die dauerhafte Stille lässt darauf schliessen.


Genau so seh ich das (grün markierte) auch. Endlich jemand, der sieht wie es wirklich gewesen sein könnte und es schreibt.
Swasti K.

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Swasti K. »

talida hat geschrieben:
In diesem Fall wurden die Daten rückwirkend angefordert, das sieht das Gesetz aber nicht vor.

Wobei sich auch noch über den Grund der Anfrage, nämlich die "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person" streiten lässt ..
Lt. Polizei soll Rebecca das Haus doch nicht mehr lebend verlassen haben, was eine Abwehr nicht mehr nötig macht.

Wie kann man den behaupten, dass die Kesy Daten illegal wären und eine rückwirkende Anforderungen derer im Gesetz nicht vorgesehen sind und gleichzeitig das Gesetz zitieren aus dem die Möglichkeit eine rückwirkende Anforderung eindeutig hervorgeht?

Der Tv wurde bei seiner ersten Festnahme am 28.02. mit den Kesyfahrten konfrontiert. Die Ehefrau wurde an diesem Tag abends auch nochmal als Zeugin vernommen. Mit Sicherheit wurde da bestätigt das zum fraglichen Zeitpunkt nur der tatverdächtige Besitzer und Halter des Fahrzeuges Zugang zu diesem hatte.

Bis zur Festnahme des Tv war überhaupt noch keine Rede von einem Tötungsdelikt oder das Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Sachstand der Ermittlungen war bis zu diesem Zeitpunkt “Da nicht mehr ausgeschlossen werden kann, dass das Mädchen einer Straftat zum Opfer gefallen ist, hat am gestrigen Tag die 3. Mordkommission des Landeskriminalamtes die Ermittlungen übernommen“.

Damit sind die Kesydaten nicht illegal oder gesetzeswidrig angefordert worden.

Ich finde es interessant, dass die “Kämpfer gegen Vorvorurteilung und Unterstellung“ des Tv sofort auf den Medienbericht und das Interview einer Politikerin anspringen. Es entscheidet also nicht ein Gericht ob irgendwas illegal ist, sondern eine Politikerin die etwas behauptet und rein zufällig Mitglied der Grünen ist. Jener Partei die in Brandenburg in der Opposition ist, die schon immer gegen dieses Polizeigesetz opponiert haben und bei der Abstimmung gegen dieses Gesetz gestimmt haben.

Aber bei Ermittlungsbehörden nehmen diese “Kämper“ es mit der eigenen Vorverurteilungen und Unterstellung dann nicht mehr so genau.

Genau das selbe trifft auf die Unterstellung zu wo behauptet wird, dass Opfer würde ganz gern mal die Schule schwänzen oder würde mit ihren Freundinnen gern mal einen über den Durst trinken und betrunken Whats app Nachrichten schreiben. Sowas bleibt hier aber unkommentiert, unzensiert und ohne Konsequenzen für den Verfasser stehen. Aber gleichzeitig wird der Tv hier zum Justiz und Medienopfer stilisiert.
Sieht so der Respekt und der Schutz gegenüber eines potenziellen Opfers aus, dass so ein hobbyloser Social Media Stalker irgenwelchen Mist im Forum verbreiten darf?
Culain

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Culain »

Swasti K. hat geschrieben: Bis zur Festnahme des Tv war überhaupt noch keine Rede von einem Tötungsdelikt oder das Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat.
Bereits nach 5 Tagen (23.02) war seitens der Ermittler (zu diesem Zeitpunkt noch die zuständige Polizeidirektion) gegenüber der Familie von einem Tötungsdelikt gesprochen worden.
Dies äusserte J. mehrfach in Interviews.
Zu diesem Zeitpunkt war noch gar keine KTU im Haus gewesen.
Erst am Nachmittag übernimmt offiziell eine MoKo die Ermittlungen. - NACH - der Aussage durch die Polizeidirektion.

Erst am 28.02. erfolgte die erste Festnahme des TV.
10 Tage nach dem Verschwinden.

Am 01.03., also am nächsten Tag (Und somit 11 Tage nach dem Verschwinden) war die KTU bis 15.00 im Haus.
Um 17.41 wird der TV aus der Haft entlassen.

Die KESY-Daten waren deswegen gespeichert, weil das Fahrzeug im Fahndungsraster war - schon vor dem Fall R.
Diese Daten hätten, gem. Verordnung, allerdings zum Zeitpunkt der KESY-Abfrage durch die Ermittler im Fall R. längst wieder gelöscht sein müssen.
Dies wurden sie nicht. Im Zuge der Veröffentlichung wurde gleichsam festgestellt, das dies nicht nur auf die Daten zum Twingo, sondern in hunderten Fällen zutrifft (Vorratsdatenspeicherung).
Hier liegt ein klarer Verstoss gegen geltendes Gesetz vor und somit sind diese Messungen nicht gerichtsverwertbar.
Welcher Politiker da jetzt gern auf dieses Thema aufspringen möchte, ist völlig unerheblich.
(Das halte ich ohnehin nur für Imagebashing)
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talida
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

talida hat geschrieben:
In diesem Fall wurden die Daten rückwirkend angefordert, das sieht das Gesetz aber nicht vor.

Wobei sich auch noch über den Grund der Anfrage, nämlich die "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person" streiten lässt ..
Lt. Polizei soll Rebecca das Haus doch nicht mehr lebend verlassen haben, was eine Abwehr nicht mehr nötig macht.
Swasti K. hat geschrieben:[Wie kann man den behaupten, dass die Kesy Daten illegal wären und eine rückwirkende Anforderungen derer im Gesetz nicht vorgesehen sind und gleichzeitig das Gesetz zitieren aus dem die Möglichkeit eine rückwirkende Anforderung eindeutig hervorgeht?

Der Tv wurde bei seiner ersten Festnahme am 28.02. mit den Kesyfahrten konfrontiert. Die Ehefrau wurde an diesem Tag abends auch nochmal als Zeugin vernommen. Mit Sicherheit wurde da bestätigt das zum fraglichen Zeitpunkt nur der tatverdächtige Besitzer und Halter des Fahrzeuges Zugang zu diesem hatte.

Bis zur Festnahme des Tv war überhaupt noch keine Rede von einem Tötungsdelikt oder das Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Sachstand der Ermittlungen war bis zu diesem Zeitpunkt “Da nicht mehr ausgeschlossen werden kann, dass das Mädchen einer Straftat zum Opfer gefallen ist, hat am gestrigen Tag die 3. Mordkommission des Landeskriminalamtes die Ermittlungen übernommen“.

Damit sind die Kesydaten nicht illegal oder gesetzeswidrig angefordert worden.

Ich finde es interessant, dass die “Kämpfer gegen Vorvorurteilung und Unterstellung“ des Tv sofort auf den Medienbericht und das Interview einer Politikerin anspringen. Es entscheidet also nicht ein Gericht ob irgendwas illegal ist, sondern eine Politikerin die etwas behauptet und rein zufällig Mitglied der Grünen ist. Jener Partei die in Brandenburg in der Opposition ist, die schon immer gegen dieses Polizeigesetz opponiert haben und bei der Abstimmung gegen dieses Gesetz gestimmt haben.

Aber bei Ermittlungsbehörden nehmen diese “Kämper“ es mit der eigenen Vorverurteilungen und Unterstellung dann nicht mehr so genau.

Genau das selbe trifft auf die Unterstellung zu wo behauptet wird, dass Opfer würde ganz gern mal die Schule schwänzen oder würde mit ihren Freundinnen gern mal einen über den Durst trinken und betrunken Whats app Nachrichten schreiben. Sowas bleibt hier aber unkommentiert, unzensiert und ohne Konsequenzen für den Verfasser stehen. Aber gleichzeitig wird der Tv hier zum Justiz und Medienopfer stilisiert.
Sieht so der Respekt und der Schutz gegenüber eines potenziellen Opfers aus, dass so ein hobbyloser Social Media Stalker irgenwelchen Mist im Forum verbreiten darf?
Es sollte dir nicht entgangen sein, dass ich versuche diese Bude frei von Mist und social Media Stalkern zu halten, aber leider, leider gelingt das nicht immer ...
denn immer und überall kann und will ich gar nicht sein.

Was die Abfrage des KESY-Systems angeht möchte ich gerne fragen wo das mit dem "rückwirkend" steht ...
ich muss Tomaten auf den Augen habe , ich sehe nicht

"Abwehr von Gefahr" ist für mich selbsterklärend... falls nicht hilft Google bestimmt.
Rückwirkend etwas abzuwehren dürfte sich als schwierig herausstellen.

Der Artikel ist auch ganz nett zu lesen ....
https://www.preussische-allgemeine.de/n ... paeht.html
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Yanell
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Yanell »

talida hat geschrieben:
Was zugelassen wird ist ganz einfach erklärt ... es muss legal sein, und das kann es nicht sein, wenn man sich den Gesetzestext anschaut.

Mich wunderte es schon sehr, dass man die Quelle "KESY" überhaupt genannt hat.

Bei Tollcollect macht man keinerlei Ausnahmen, dann sollte es die bei KESY auch nicht geben, genau wie bei allen anderen Quellen die man illegal nennt, wie Dashcams.

Der Gesetzestext lautet:
§ 36a BbgPolG – Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung

(1) Die Polizei kann die Kennzeichen von Fahrzeugen ohne Wissen der Person durch den Einsatz technischer Mittel automatisiert erheben, wenn

1.
dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist,

2.
dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist und die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen oder

3.
eine Person oder ein Fahrzeug nach § 36 Abs. 1 und 1a polizeilich ausgeschrieben wurde und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die für die Ausschreibung relevante Begehung von Straftaten unmittelbar bevorsteht.

Der Einsatz technischer Mittel ist zum Zweck der Kontrolle in geeigneter Weise zu dokumentieren.

(2) Die erhobenen Daten können mit zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten polizeilichen Daten automatisch abgeglichen werden. Im Trefferfall ist unverzüglich die Datenübereinstimmung zu überprüfen. Bei Datenübereinstimmung können die Daten polizeilich verarbeitet und im Falle des Absatzes 1 Nummer 3 zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen an die ausschreibende Stelle übermittelt werden. Andernfalls sind sie sofort zu löschen.

(3) Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung erstattet dem Landtag jährlich einen Bericht über jede Maßnahme, der Angaben enthält über deren Anlass und Dauer.

In diesem Fall wurden die Daten rückwirkend angefordert, das sieht das Gesetz aber nicht vor.

Wobei sich auch noch über den Grund der Anfrage, nämlich die "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person" streiten lässt ..
Lt. Polizei soll Rebecca das Haus doch nicht mehr lebend verlassen haben, was eine Abwehr nicht mehr nötig macht.
Hat sich die Polizei mit der Ausschreibung des Fahrzeugs und des Fotos des FR hier noch eine Rechtsicherheit geholt gehabt? Könnte ja sein, dass es auch noch die Möglichkeit gegeben hätte, eine lebende, aber von FR entführte Rebecca zu finden?
No one actually thinks all men.
Just too many men.
Just enough men to be afraid.
Just enough men that all women have experienced it.
Just enough men to make it a social problem not a personal one.
Swasti K.

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Swasti K. »

Es spielt überhaupt keine Rolle was J. in irgendeinem Interview gesagt hat. Im übrigen gab es im Februar überhaupt kein Interview mit J. bei dem sie diesbezüglich irgendwas geäußert hat.

Fakt ist, dass seit 23.02 die Moko ermittelt und bis zur Festnahme Stand der Dinge war, dass eine Straftat nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Quelle https://www.berlin.de/polizei/polizeime ... 786693.php

Ob und wann gegen F. bereits vor dem 28.02. ein Anfangsverdacht bestand und was ihm genau als Straftat zu irgendeinem Zeitpunkt vorgeworfen wurde, ist öffentlich überhaupt nicht bekannt.

Aber allein der Anfangsverdacht einer Straftat verpflichtet und befugt die Ermittlungsbehörden zu ermitteln und in dem Fall eine Abfrage des Kesy systems vorzunehmen.

@Talida die Daten waren durch eine andere Straftat und durch richterlichen Beschluss bereits erhoben und verfügbar. Da das spurlose Verschwinden eine Teenager's und der Verdacht einer Straftat im Raum steht greift hier Abs.1

Legitimiert wird das mit dem letzten Absatz

“Die erhobenen Daten können mit zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 gespeicherten polizeilichen Daten automatisch abgeglichen werden. Im Trefferfall ist unverzüglich die Datenübereinstimmung zu überprüfen. Bei Datenübereinstimmung können die Daten polizeilich verarbeitet und im Falle des Absatzes 1 Nummer 3 zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen an die ausschreibende Stelle übermittelt werden“

Mag sein das das juristische Grauzone ist aber wo kein Kläger da kein Richter und mir ist nicht bekannt ob es zu dieser Praxis ein laufendens Gerichtsverfahren gibt.

Und zur Dauer wie lange diese Daten gespeichert werden dürfen, einfach mal die nachfolgenden Paragraphen nach §36a durchlesen. Das hinterlässt viel Spielraum zur Interpretation. Es kann aber gut sein das es in Brandenburg Richtlinien gibt die die Dauer regeln.
Culain

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Culain »

Swasti K. hat geschrieben:Es spielt überhaupt keine Rolle was J. in irgendeinem Interview gesagt hat.
Naja, so kann man sich seine Welt auch zusammenbauen.
Dann spielt es ja auch keine Rolle, was die StA gesagt hat, oder?
Wäre die gleiche Ignoranz.
Swasti K. hat geschrieben: Im übrigen gab es im Februar überhaupt kein Interview mit J. bei dem sie diesbezüglich irgendwas geäußert hat.
Das spielt auch eine untergeordnete Rolle. Fakt ist vielmehr, das es hierzu, mit entsprechender Äusserung, Interviews gab. Im Februar gabs es zuhauf nur Presseberichte, die, wie wir mittlererweile wissen, äusserst fragwürdig oder teils sogar frei erfunden waren.
Ergo sollte man diese, sofern deren Inhalt nicht nachläufig bestätigt wurde, aussen vor lassen.
Gesprochenes Wort aber, wie aus den Videos/Interviews, kann man eher als bestätigt ansehen.
Swasti K. hat geschrieben:Fakt ist, dass seit 23.02 die Moko ermittelt und bis zur Festnahme Stand der Dinge war, dass eine Straftat nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Fakt ist, das bis zum Nachmittag des 23.02. die Polizeidirektion Neukölln für den Fall zuständig war und von dieser auch die Aussage auf Tötungsdelikt getroffen wurde.
Erst ab Nachmittag des 23.02. übernahm dann die MoKo die Ermittlung.
Die Festlegung auf Tötungsdelikt erfolgte also nicht von der MoKo.
Swasti K. hat geschrieben:Ob und wann gegen F. bereits vor dem 28.02. ein Anfangsverdacht bestand und was ihm genau als Straftat zu irgendeinem Zeitpunkt vorgeworfen wurde, ist öffentlich überhaupt nicht bekannt.
Ohne Anfangsverdacht hätte es den Haftbefehl am 28.02. überhaupt nicht gegeben, das ist dir schon klar? Durch Übernahme der MoKo am 23.02. sind auch die entsprechenden Verdachtsmomente festgelegt gewesen, andernfalls wäre keine MoKo eingesetzt worden.
Swasti K. hat geschrieben:Aber allein der Anfangsverdacht einer Straftat verpflichtet und befugt die Ermittlungsbehörden zu ermitteln und in dem Fall eine Abfrage des Kesy systems vorzunehmen.
Grundlegend richtig, nur erfolgte lediglich ein Abfrage, welche erst nach dem Zeitrahmen erfolgte, in welcher solch Daten hätten schon gelöscht sein müssen.
Es sei denn, es hätte eine Fahndung vorgelegen, in welche das Fahrzeug aktuellerweise involviert gewesen wäre. Dies war zum Zeitpunkt der Abfrage aber nicht der Fall.
Somit galt und gilt die Messung als Vorratsdatenspeicherung und ist ob der Dauer unzulässig gewesen.
Da das KESY im besagten Zeitraum nicht zur Verkehrsflusskontrolle eingesetzt war, entfällt auch dieser Punkt.
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Swasti K. hat geschrieben:Wie kann man den behaupten, dass die Kesy Daten illegal wären und eine rückwirkende Anforderungen derer im Gesetz nicht vorgesehen sind und gleichzeitig das Gesetz zitieren aus dem die Möglichkeit eine rückwirkende Anforderung eindeutig hervorgeht?
Hallo Swastika, netter Name :x

Ähm wirkt so, als ob das Problem mit dem Verstehen des Gesetzestexts eher auf Deiner Seite liegt.
Der § 36a BbgPolG, den @Talida zitiert, sagt eigentlich unzweideutig, dass es drei Varianten gibt, unter denen die der Datenerfassung überhaupt erst "erhoben" werden darf.
Alle drei Bedingungen sind in dem Fall hier nicht erfüllt, und zwar weil eine Gefahr für Leib und Leben nicht rückwirkend abgewendet werden kann (betrifft Nummer 1 und 2 aus Absatz 1) und der Twingo ausserdem nicht zur Fahndung ausgeschrieben war - er war ja immer bei seinen Haltern (betr Nummer 3) und das Gesetz eben vorsieht, dass das Geltend-Machen der Voraussetzungen zur Erfassung der Daten vor der Durchführung der Massnahme geschieht.

Die Daten wurden im Kontext einer anderen Massnahme, die nichts mit RR zu tun hat, von der Brandenburger Polizei erfasst. Und die Befugnis der Erhebung bezieht sich auf diese eine konkrete Massnahme mit konkreten Autokennzeichen, die es im Nachgang abzugleichen gilt. Ergibt sich auch aus dem Gesetzestext.

Damit die Verwendung der KEYS-Daten seitens der Berliner Kripo legal wäre, hätte die Berliner Behörde ihrerseits erst einen Antrag zur Erfassung stellen müssen und eine der drei rechtfertigenden Voraussetzungen aus § 36 a geltend machen müssen, und dann die dabei erfassten Kennzeichen auswerten können.

Hat sie nach heutigem Stand der Dinge aber nicht.
Wäre auch nicht wirklich möglich, weil sie ja schon am Morgen des 18.2 die KESY-Erfassung hätte beauftragt haben müssen.

Man kann es ja hinterfragen, ob es so sinnvoll ist der Polizei so viele Knüppel in den Weg zu legen.
MMn wär es sinnvoller der Polizei mehr Befugnisse zu erteilen.

Aber die Gesetzeslage wird von mal von Politikern bestimmt. Die bekommen der Bevölkerung durch Wahl die Kompetenz zugesprochen, derartige Gesetze zu verabschieden.
Und ab da sind sie nun mal gültig.
Wer's ändern will, muss Parteien wählen, die bereit sind, die Befugnisse polizeifreundlicher zu gestalten.
Swasti K.

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Swasti K. »

@culain

Wenn dir das Interview von J. so wichtig ist dann gib bitte eine Quelle an, bei der eindeutigt hervorgeht,
1. Ab wann war F. Tatverdächtiger
2. Was wurde ihm im genauen Worlaut vorgeworfen

Auch zu der Behauptung, dass die Polizeidirektion Neukölln bereits am 23.02 öffentlich von einem Tötungsdelikt gesprochen hat, hätte ich gern eine Quelle

@z3001x

Ähm wirkt so, als ob das Verstehen von Gesetzen eher auf deiner Seite liegt.

Ein Gesetz besteht aus mehreren Teilen,Paragraphen,Absätzen.
Man pickt sich nicht einfach ein beliebiges raus und ignoriert alle anderen.

Die Speicherung und die Verwendung von bereits gespeicherten Daten sind in den
nachfolgenden Paragraphen geregelt. Lies dir diese einzelnen Punkten ab §37 mal durch.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpolg#36a

Und die Polizei braucht dafür keinen Antrag stellen in Brandenburg gibt es diese Daten ohne Richterbeschluss. Das sind auch nicht die einzigsten Daten die seitens der Polizei abgefragt werden können.Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsches Parken, Verkehrskontrollen mit Halterabfrage alles was irgendwie in Verbindung mit dem Kennzeichen und öffentlichen Behörden steht.

P.S. Mein Name ist Swasti Khanna bin halb Deutscher halb Inder. Hast du ein Problem damit?
Pegastern
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pegastern »

z3001yx

Aber weiß man, ob der Twingo nicht doch schon vorher unter Beobachtung stand?
Wegen andere Sachen jetzt mal.
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Swasti K. hat geschrieben:@z3001x

Ähm wirkt so, als ob das Verstehen von Gesetzen eher auf deiner Seite liegt.

Ein Gesetz besteht aus mehreren Teilen,Paragraphen,Absätzen.
Man pickt sich nicht einfach ein beliebiges raus und ignoriert alle anderen.

Die Speicherung und die Verwendung von bereits gespeicherten Daten sind in den
nachfolgenden Paragraphen geregelt. Lies dir diese einzelnen Punkten ab §37 mal durch.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpolg#36a
@Swasti K.
Ok jedenfalls hörst Du Dich sachkundig an. Ich will mich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, möglicherweise ist es doch nicht so einfach, danke für den Hinweis Jedenfalls.
Swasti K. hat geschrieben:P.S. Mein Name ist Swasti Khanna bin halb Deutscher halb Inder. Hast du ein Problem damit?
Nein nicht im geringsten. Wenn es so ist, will ich mich entschuldigen.
Du wirst sicherlich verstehen dass meine Bemerkung den Hintergrund hatte, dass es ein wenig nach einer Variation von "Swastika" klingt, was häufig mit Hakenkreuz übersetzt wird, auch wenn es nicht wirklich dasselbe ist.
OK, dann hab ich mich offensichtlich auch hier getäuscht. Nichts für ungut :)
Pegastern hat geschrieben:Aber weiß man, ob der Twingo nicht doch schon vorher unter Beobachtung stand?
Wegen andere Sachen jetzt mal.
Ich wüsste davon nichts, was nichts heisst ;)
Vll jemand anders? @Culain hatttes es auch angedeutet....
Aber 'ne Quelle (nicht aus Socmed bitte) wär dabei schon ganz okay...
lesender_Gast_01
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von lesender_Gast_01 »

Pegastern hat geschrieben:Aber weiß man, ob der Twingo nicht doch schon vorher unter Beobachtung stand?
Wegen andere Sachen jetzt mal.
z3001x hat geschrieben: Ich wüsste davon nichts, was nichts heisst ;)
Vll jemand anders? @Culain hatttes es auch angedeutet....
Aber 'ne Quelle (nicht aus Socmed bitte) wär dabei schon ganz okay...
Nach der Quelle unten war das Fahrzeug wohl nicht zur Fahndung ausgeschrieben.
Kennzeichen des Autos von Rebeccas Schwager zufällig gespeichert

Im Fall Rebecca war das Auto des verdächtigen Schwagers aber nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Das Fahrzeug wurde auf der A12 gefilmt, weil nach einem Richterbeschluss in einem anderen Verfahren die automatische Kennzeichenerfassung lief. Das dabei zufällig gespeicherte Kennzeichen des Wagens wurde dann der Berliner Polizei übermittelt, die die Suche nach der vermissten Schülerin Rebecca leitet.

https://www.pnn.de/brandenburg/fall-reb ... 81924.html
Pegastern
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pegastern »

Na dann wurde die Aufnahme aber auch von der Polizei Brandenburg an die Berliner gegeben und denen müsste ja dann das Fahrzeug oder so bekannt vorgekommen sein, warum sollten sie das denn sonst einfach weiter leiten ohne dass die da gefragt hätten.?
Kappa
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kappa »

z3001x hat geschrieben: Du wirst sicherlich verstehen dass meine Bemerkung den Hintergrund hatte, dass es ein wenig nach einer Variation von "Swastika" klingt, was häufig mit Hakenkreuz übersetzt wird, auch wenn es nicht wirklich dasselbe ist.
OK, dann hab ich mich offensichtlich auch hier getäuscht. Nichts für ungut :)
@z3001x Echt? Ich bin mir gar nicht sicher, dass du dich getäuscht hast.
Zufälle gibt's, die gibt's gar nicht.
Zfaktor
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Zfaktor »

Ich sehe im Moment kein wirkliches Weiterkommen in dem Fall :shock: , wir sind doch alle gesättigt was die Polizei vorbringt , zerbrechen uns den Kopf und doch stehts still .
Wie furchtbar aber die Leiche müsste her :cry: , am besten aus einem bestimmten Gebiet , ist aber nicht und kommt bestimmt auch nicht.
Ich kann mir einiges vorstellen was am Morgen von Rebeccas verschwinden passiert sein kann , genau so wie die Hauptstadt Ermittler Profis , schade nur das das was die Denken und meinen , so wie ich ,nicht weiterbringt - also Unschuldsvermutung gegenüber dem Verdächtigen , Friede sei mit ihm bis die Cops ihm was weiteres wirklich gewichtiges beweisen .
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Muhabbetci »

Kappa hat geschrieben: @z3001x Echt? Ich bin mir gar nicht sicher, dass du dich getäuscht hast.
Zufälle gibt's, die gibt's gar nicht.
Darf ich mich dir anschließen, ich glaube nicht an Zufälle. Jegliches hat einen Grund und Zufälle nennen wir nur jene Begebenheiten die wir nicht verstehen.

Nun gut wenn er meint das er Swasti Khanna heißt dann müssen wir das wohl so akzeptieren.
Aber wenn er doch aus Deutschland ist und diesen Namen des öfteren benutzt hat, müßte er dann nicht immer wieder mal darauf angesprochen worden sein? Er müßte doch wissen das es zu verwechslungen kommen kann und hätte er dann nicht einen anderen Namen oder den Namen ganz ausgeschrieben? Ihn öffentlich zu nennen damit scheint er ja keine Probleme zu haben.
Auch seine Intelligenz scheint normal zu sein also weiß er genau was er tut.

Daher kann man daraus folgern das er den Namen bewusst ausgewählt hat und er nicht so heißt :)
Oder er will Provozieren, dazu passt aber nicht die Antwort die er gibt, in dem er so tut als ob er nicht wüßte um was es geht.
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