VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Gast987654321
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast987654321 »

Gast hat geschrieben:...
...der Leser wird verstehen, was damit gesagt werden soll.
Ja...
Neben "Betriebsblindheit", "zu viele Köche verderben den Brei" und "interne Querelen" nun auch das Beispiel.
... in fast 13000 Kommentaren alles schon mal da gewesen, was das von dir genannte darstellt.

An dem Fall arbeiten Menschen.
Menschen machen eventuell auch mal Fehler.
Das lässt sich derzeit nicht ändern.
Ich denke, bzw. hoffe, dass man auch in Zukunft keine KI mit der Auswertung von Ermittlungsergebnissen betraut um eventuelle Fehler zu verhindern.
Ich persönlich lebe da lieber mit dem möglichen menschlichen Fehlversagen.

Und auch die besten Schulungen werden da nicht viel ändern, sondern bestenfalls abmildern.
Menschliche Fehler sind und bleiben unvermeidbar.
Wer sich da was anderes wünscht, verlässt den Pfad der Menschlichkeit.
Reouterdaten
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Reouterdaten »

"Falls sich jemand wundert, warum der Fall R vermutlich nie gelöst wird,..."
So allgemein gehalten, finde ich den Hinweis nicht besonders hilfreich.

Ich danke, mögliche Fehler der Ermittler sind hier konkret identifizierbar, beispielsweise die späte Hausdurchsuchung oder die frühe Verhaftung des Schwagers. Hier erkennt man schon wie schwer es ist, alles "richtig" zu machen :-)
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Reouterdaten hat geschrieben:beispielsweise die späte Hausdurchsuchung
Können ja nicht einfach die Bude auseinander nehmen, weil sie gerade das Verlangen haben. Bei Vermisstenfall.
Erst richterliche Genehmigung. Und für die brauchts einen Grund. Kann eine Zwickmühle sein, wenn der Grund im Haus vermutet wird.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

z3001x hat geschrieben: Können ja nicht einfach die Bude auseinander nehmen, weil sie gerade das Verlangen haben. Bei Vermisstenfall.
Erst richterliche Genehmigung. Und für die brauchts einen Grund. Kann eine Zwickmühle sein, wenn der Grund im Haus vermutet wird.
Bei Gefahr für Leib und Leben oder im Verzug könnten die Ermittler zur Not sogar das Haus zerlegen ... ohne Beschluss.

Da man aber, wie bekannt, schon ab dem 3. Tag von einem Tötungsdelikt ausging, hatte man ja alle Zeit der Welt. Eine Leiche läuft ja nicht mehr weg und den vermeintlichen Täter hatte man unter Observation. Was soll da noch passieren?

Höchstens der Fakt, das die „Tat“ eben keine Tat war und das Mädel noch lebt.
Dumm sowas, aber das fällt dann unter „Schwund“.
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gast hat geschrieben:Bei Gefahr für Leib und Leben oder im Verzug könnten die Ermittler zur Not sogar das Haus zerlegen ... ohne Beschluss.
Ja stimmt, aber lag die vor? Nix von gehört.
Eine KTU, mit Wohnungszutritt wg Gefahr im Verzug, wär auch mal was Neues.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gast hat geschrieben:
Bei Gefahr für Leib und Leben oder im Verzug könnten die Ermittler zur Not sogar das Haus zerlegen ... ohne Beschluss.

Da man aber, wie bekannt, schon ab dem 3. Tag von einem Tötungsdelikt ausging, hatte man ja alle Zeit der Welt. Eine Leiche läuft ja nicht mehr weg und den vermeintlichen Täter hatte man unter Observation. Was soll da noch passieren?

Höchstens der Fakt, das die „Tat“ eben keine Tat war und das Mädel noch lebt.
Dumm sowas, aber das fällt dann unter „Schwund“.

Die Moko ging nicht ab dem 3.Tag von einem Tötungdelikt aus. Sie haben nicht mehr ausgeschlossen das R. einer Straftat zum Opfer gefallen ist.

https://www.berlin.de/polizei/polizeime ... 786693.php

Auch gegenüber den Angehörigen hat man noch nicht von einem Tötungsdelikt gesprochen. Siehe hierzu das Radiointerview vom 25.02 morgens mit der Mutter.

Und auch bei Gefahr im Verzug braucht es bei einer Hausdurchsuchung einen Beschuldigten gegen den ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde.
F. war bis dahin aber nur Zeuge. Erst am 26.02 hat V. gegenüber der Bild erwähnt das er wieder verhört wurde und das sein Handy beschlagnahmt wurde.
https://m.bild.de/regional/berlin/berli ... obile.html

Wäre er schon Tage vorher Beschuldigter gewesen, hätte man sein Telefon schon vorher einkassiert.
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talida
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

Bei Vermisstenfällen ist es völlig üblich, bzw. Routine, dass das häusliche Umfeld genauestens unter die Lupe genommen wird ... besonders, wenn es sich um Kinder bzw. Minderjährige handelt.
In den Häusern, Wohnungen, Gärten werden Leichenspürhunde eingesetzt und falls sich Anhaltspunkte ergeben, dann wird wohl auch die komplette KTU angekarrt kommen.

Ein richterlicher Beschluss dürfte in solchen Fällen das kleinste Problem sein ...
da stellt sich doch kein Angehöriger quer und selbst wenn ... alles reine Formsache, es geht schließlich um ein Kind, da sollte nichts unversucht bleiben, schon garnicht, wenn man zu eher fragwürdigen Methoden wie KESY anfragt ... dann sollte doch zumindest auch mal nach Blut im Haus geschaut worden sein.

@Gast .. was du über den "Beschuldigten" schreibst ist in diesem Fall absolut quakquak, weil das Haus des "Beschuldigten" letzter bekannter Aufenthaltsort des vermissten Kindes war. Insofern hätte in diesem Haus Tür und Tor für die Spurensuche (schon aus Eigeninteresse) offenstehen sollen.
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Offenbar ist dir nicht bewusst, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

Und ob die Polizei in eine Wohnung geht, um nachzuschauen ob eine vermisste Person sich dort eventuell aufhält oder ob eine Ktu durchgeführt wird, dass ist ein himmelweiter Unterschied.

Und für letzteres braucht es einen richterlichen Beschluß, bei dem ein Beschuldigter benannt werden muß sowie die vorgeworfene Straftat und der Zweck für diese Maßnahme.
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

talida hat geschrieben:In den Häusern, Wohnungen, Gärten werden Leichenspürhunde eingesetzt und falls sich Anhaltspunkte ergeben, dann wird wohl auch die komplette KTU angekarrt kommen.
Das passiert erst ab dem Verdacht auf ein Tötungsdelikt, in der Wohnung.
Das ist aber nicht der Standard bei Vermisstenfällen, von denen es > 10.000 / Jahr gibt, also a) dass ein Tötungsdelikt angenommen wird und b) dass die Wohnung forensisch untersucht wird. Ist ja nicht dasselbe wie ein freiwillig gewährte Durchsicht, wo man sich mal kurz einen Eindruck verschafft.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

@talida:

Soweit korrekt.
Das Kind war, logischerweise, nicht mehr im Haus, daher musste das Objekt nicht mehr Zwangsgeöffnet werden.
Die erste Inaugenscheinnahme dürfte entweder schon am 18., spätestens aber am 19. erfolgt sein.
Höchstwahrscheinlich ohne Beisein von F, da dieser am 19. arbeiten musste.

Die unterschiedlichen Zeitangaben über die Aussage „Tötungsdelikt“ erklären sich ohnehin selbstredend.
Eine Abgabe an die MoKo wäre, ohne Hinweis seitens der PD Neukölln gar nicht erfolgt.
Ergo muss diese bereits entweder eine Fehleinschätzung getroffen, oder einen deutlichen Hinweis gefunden haben.
Im letzteren Fall hätte die MoKo sehr schnell reagieren müssen, was unterblieb.
Eine Untersuchung durch KTU hätte erfolgen müssen und da die beteiligten Personen ja ein Interesse am Wiederauffinden haben, gäbe es keinen Grund, Zutritt zum Haus zu verweigern.
Es hat, soweit bekannt, auch keine Verweigerung gegeben.

Da den Ermittlern bekannt ist, das die meisten Kameras, wie z.B. jene der Öffis Max 48h aufzeichnen bzw. speichern, ist ohnehin schnelles handeln angesagt.
Selbiges gilt für die Spurensicherung, damit solche weder verunreinigt, oder verändert werden.
Vor allem bei Spuren auf Straßen.
Trotzdem legte man eine deutliche „Gemütlichkeit“ an den Tag und handelte zunächst nach Schema F.
(Hier sogar im doppelten und fatalen Sinne)

Das seitens der Familie zunächst die Personenbeschreibung nicht wirklich hilfreich war, die eigenen Suchaktionen zwar verständlich, aber kontraproduktiv zur Ermittlung, und die Zusammenarbeit mit den Ermittlern sehr ausbaufähig gewesen wäre, sind weitere Punkte, die ursächlich der Suche nicht wirklich geholfen haben.
Im Gegensatz dazu hätten die Ermittler wiederum mit weniger Scheuklappenblick sicher auch diese Ablehnungshaltung vermeiden können.

Trotzdem ... der sehr extrem verspätete Einsatz der KTU ist unentschuldbar.
Gleiches gilt für die planlosen, und personell im Endeffekt völlig sinnlosen, Suchaktionen der brandenburger Wälder (und Autobahnen).
Die mangelnde Sicherung und Absperrung des Hausumfeldes, die halbherzigen und mit falschen Mitteln durchgeführten ersten Trailsuchen (viel zu früh abgebrochen und in zu wenig Richtungen), die komischerweise ständig präsenten Reporter (woher die nur immer wussten, was wo passiert ... vor allem Bild und RTL), die Fehlerliste wäre endlos.

Im Endeffekt weis man, nach 7 Monaten jetzt:
Auf der Autobahn sind Kennzeichenerfassungssysteme, Bild kennt Vorfälle schon bevor diese passieren, eine 15jährige ist verschwunden und in den brandenburger Wäldern kann man Pilze finden.



BTW... die, als vermisst gemeldete, 15jährige, welche in einem PKW Diebstahl am 21.09., in der Nähe von Oberursel, verwickelt war, ist NICHT R!
Lt. Polizeimeldung Königstein / Oberursel.
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gast hat geschrieben:Eine Untersuchung durch KTU hätte erfolgen müssen und da die beteiligten Personen ja ein Interesse am Wiederauffinden haben, gäbe es keinen Grund, Zutritt zum Haus zu verweigern.
Wenn eine ganze Truppe Forensiker vor einem Haus aufmarschiert, und der Einsatz vorher vorbereitet wurde, holt sich der Einsatzleiter vorher aber üblicherweise eine richterliche Genehmigung.
Weil sonst steht er dumm da wenn der Hauseigentümer den Zutritt verweigert und sie wieder heimdackeln dürfen.

Und der Grund die Ermittlungen an die Moko zu übertragen, ist ja in der Regel der erste Verdacht, dass ein Tötungsdelikt vorliegen könnte. Ab dem Punkt fangen diesbezügliche Ermittlungen erst an. Das heisst da hat man noch nicht unbedingt etwas in der Hand um eine Wohnung durchsuchen zu dürfen.
Gast hat geschrieben:Es hat, soweit bekannt, auch keine Verweigerung gegeben.
Von einer Anfrage, dass man auf freiwilliger Basis das Haus durchsuchen wollte, ist allerdings auch nichts bekannt.
Kommt das in real life überhaupt vor, eine KTU ohne richterlichen Beschluss? Noch nie gehört, dass sich die Polizei da nicht absichert. Wenn es später Unstimmigkeiten bzgl der Freiwilligkeit gibt, können sie am Ende die Ergebnisse nicht verwenden.

MMn ist der Grund für die angebliche späte Hausdurchsuchung, dass sie früher keine Genehmigung bekamen. So schlampig werden sie schon nicht sein, dass sie das wichtigste vergessen oder vertrödeln.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Nur dumm gefragt:

Waren alle Richter in Berlin zw. 18. - 28.02. ausgewandert?
Oder musste man 10 Tage lang suchen, bis man einen „blinden“ Richter fand?

Ich denke mal eher, man hat den Antrag auf Durchsuchung schon wesentlich eher gestellt, jedoch hat kein Richter die vorgelegten Fakten als ausreichend angesehen.
Da sich im Nachhinein auch die Durchsuchung nicht wirklich als hilfreich herausgestellt hat, war also nichts gewonnen.
Gleiches gilt für die Suchaktionen.

Ich möchte nicht wissen, was der Verantwortliche beim Rapport zu hören bekommen hat.
Schließlich hat man mittlerweile fast 1,5mio € „verblasen“ und steht, nach wie vor, mit Null da.
Weder R ist aufgefunden, noch hat sich der Tatvorwurf als haltbar herausgestellt.
1,5mio für n paar Vermutungen kommt auch im Senat nicht wirklich gut an.
Else
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Else »

Was würdest du für ein Menschenleben ausgeben??
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von sistab »

@Else

Ich denke, es geht dem User Gast sicher nicht persönlich um die 1,5Mio € bzw. die Man-Power, die sich hinter dieser Zahl verbirgt.
Die Frage lautet viel eher: Waren diese teuren und fast einseitigen ERmittlungen gerechtfertigt? Gab es tatsächlich Indizien, die man erhärten wollte und Fakten, die dies unterstützten oder jagte man Statistiken nach und den Daten aus KESY (die übrigens auch halbseiden sind, da a) sie gar nicht hätten übermittelt werden dürfen b) der Fahrer des PKW's nicht F sein musste . Ja, ja ich weiß er hat die Fahrten gegenüber Vater Reusch eingeräumt, dass muss aber immer noch nicht bedeuten, dass er selbst am Steuer saß.

Das Photo, dass anfangs durch die Medien geisterte, um R zu finden ... da hätte der versierte EB ja auch um ein anderes bitten können. Solch ein Photo für die Suche zu verwenden, ist schon unprofessionell... Leider :-( ist in dem Fall wohl einiges schief gelaufen, warum auch immer.
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Reouterdaten »

Als Rechtsgrundlage für die Hausdurchsuchung hätte ein Anfangsverdacht auf eine Straftat genügt, der ja nach wenigen Tagen offenbar schon vorlag, nachdem der Fall zur Mordkommission ging.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

F. war bis dahin aber nur Zeuge. Erst am 26.02 hat V. gegenüber der Bild erwähnt das er wieder verhört wurde und das sein Handy beschlagnahmt wurde...

Könnte zumindest die Durchsuchungen in den Altkleidercontainern danach am 28 02 und der tags darauf am 01. März erstmaligen Festnahme erklären, wenn wie hier bereits erwähnt von V. das HANDY von F. am 26.02. beschlagnahmt wurde. HINTER den Gropius Passagen befinden sich KINTERTAGESSTÄTTEN u. Altkleidercontainer.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Reouterdaten hat geschrieben:Als Rechtsgrundlage für die Hausdurchsuchung hätte ein Anfangsverdacht auf eine Straftat genügt, der ja nach wenigen Tagen offenbar schon vorlag, nachdem der Fall zur Mordkommission ging.
Der gute Reouterdaten mag sich evtl. mit Routerdaten auskennen, mit den Feinheiten der StPO jedoch nicht.

Hier sei folgendes Problem der Hausdurchsuchung am Beispiel erklärt:

Welche Gewichtigkeit der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetztes zukommt, zeigt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.6.2006. Dieses stellt fest, dass eine Wohnungsdurchsuchung bei Tag ohne richterliche Anordnung verfassungswidrig sei. Dem Urteil liegt eine Entscheidung des Amtsgerichts München zugrunde, in dem der Antrag des Beschwerdeführers zurückgewiesen wurde, der die Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung, die am Tage während seiner Abwesenheit erfolgte, feststellen lassen wollte. Der Beschwerdeführer war an einem Werktag in seiner Wohnung in München an einer Messerstecherei beteiligt. Die alarmierte Polizei traf gegen 18.00 in der Wohnung ein. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Beschwerdeführer nicht mehr in der Wohnung. Zum Auffinden der Tatwaffe vollzogen die Polizeibeamten eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass mit der Entscheidung des Münchner Amtsgerichts der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 verletzt worden war. Denn es könne nicht hingenommen werden, dass in einer Großstadt wie München nach 18.00 Uhr kein Richter mehr zu erreichen wäre. Der bloße abstrakte Hinweis, dass kein Richter zu erreichen gewesen wäre, rechtfertigt auch nicht eine Durchsuchung aufgrund der Annahme, dass Gefahr in Verzug gewesen sei. [BVerfG, 28.09.2006, 2 BvR 876/06]

Kurz, ein konkreter Anfangsverdacht reicht allein nicht aus.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

talida hat geschrieben: Ein richterlicher Beschluss dürfte in solchen Fällen das kleinste Problem sein ...
da stellt sich doch kein Angehöriger quer und selbst wenn ... alles reine Formsache, es geht schließlich um ein Kind, da sollte nichts unversucht bleiben, schon garnicht, wenn man zu eher fragwürdigen Methoden wie KESY anfragt ...
Wieso wird hier von einem Kind gesprochen. Ich stell mal die Behauptung auf dass sie, wenn sie 2 Jahre jünger gewesen wäre der Täter kein Motiv gehabt hätte. Für ihr Alter war sie bestimmt kein Mauerblümchen was man auf ein paar Bildern von ihr sehen kann, aber sie war genau in dem Abhaualter aber ohne bis jetzt wieder aufzutauchen.

Nur wenn der Täter schlampig gearbeitet hat wird man eines Tages doch was über ihr Schicksal erfahren.

Ich denke ein Streetcastingangebot hätte sie vllt angenomen und dann ...
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Reouterdaten »

@Gast

von einer Hausdurchsuchung wegen Gefahr im Verzuge und ohne richterliche Anordnung war hier nie die Rede. Es ging um Anfangsverdahcht (der ausgereicht hätte) vs. dringenden Tatverdacht (der hier im Fall der HAusdurchsuchung voranging).

Das ist ein Problem bei so einigen Forenbeiträgen hier. Einfach mal ein Misverständnis konstruieren um anschließend oberlehrerhaft dagegen schimpfen zu können. Sehr durchschaubar und total primitiv.
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Reouterdaten hat geschrieben:von einer Hausdurchsuchung wegen Gefahr im Verzuge und ohne richterliche Anordnung war hier nie die Rede. Es ging um Anfangsverdahcht (der ausgereicht hätte) vs. dringenden Tatverdacht (der hier im Fall der HAusdurchsuchung voranging).

Das ist ein Problem bei so einigen Forenbeiträgen hier. Einfach mal ein Misverständnis konstruieren um anschließend oberlehrerhaft dagegen schimpfen zu können. Sehr durchschaubar und total primitiv.
Magst einfach mal erklären, wie Du zur Annahme kommst ein Anfangsverdacht sei ausreichend für eine Hausdurchsuchung?
In der StPO steht das nicht.
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