MORDFALL MIA V. - Diskussion
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Die Staatsanwaltschaft legt gegen das Urteil Revision ein.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/k ... 26649.html
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Hoffentlich können sie Verfahrensfehler gut begründen.AngRa hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft legt gegen das Urteil Revision ein.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/k ... 26649.html
Auf eine Verurteilung wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht, kann man wohl nicht bauen, so wünschenswert es bauchmässig auch wäre.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Revision nichts am Urteil ändern wird.
Das Gericht hat den Angeklagten mE nicht zur Höchststrafe verurteilt, weil es strafmildernd berücksichtigen musste, dass der Angeklagte die Tat gestanden hat und dass er Reue gezeigt hat. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Beweise erdrückend waren und er durch das Geständnis überhaupt nicht zur Aufklärung beigetragen hat. Das ist höchstrichterliche Rechtsprechung.Reue hat er offenbar auch gezeigt und wie will man schon nachweisen, dass die Reue nur vorgespielt war. Den Ansatz kann man getrost vergessen. Ich wäre aber trotz allem auf die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft gespannt. Nur erfahren wird man nichts. Alles, was mit dem Prozess zusammen hängt , findet zum Schutz des Minderjährigen im Geheimen statt.
Ich finde an der Sache schlimm, dass es zwar Zweifel über das Alter des Angeklagten gibt, dass man ihm wegen zweier sich in der Altersfrage offenbar widersprechender Gutachten aber nicht nachweisen konnte, dass er zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war. Insofern galt in dubio pro reo. Da beißt vermutlich auch in der Rechtsmittelinstanz die Maus keinen Faden ab. Erwachsenenstrafrecht kann unter diesen Umständen dann nicht angewendet werden. Rechtsstaatlich ist das alles korrekt, die Gesellschaft spaltet das Urteil aber noch tiefer, denn es ist halt so, dass die hier eingereisten Asylbewerber davon profitieren, dass das Alter bei Einreise nicht geprüft wird, sondern dass sie angeben können, was sie wollen. Sie verschaffen sich dadurch Vorteile und sie verursachen enorme Kosten, denn wir wissen ja aus anderen Fällen, was die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen kostet. Das alles ist nur schwer erträglich.
Das Gericht hat den Angeklagten mE nicht zur Höchststrafe verurteilt, weil es strafmildernd berücksichtigen musste, dass der Angeklagte die Tat gestanden hat und dass er Reue gezeigt hat. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Beweise erdrückend waren und er durch das Geständnis überhaupt nicht zur Aufklärung beigetragen hat. Das ist höchstrichterliche Rechtsprechung.Reue hat er offenbar auch gezeigt und wie will man schon nachweisen, dass die Reue nur vorgespielt war. Den Ansatz kann man getrost vergessen. Ich wäre aber trotz allem auf die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft gespannt. Nur erfahren wird man nichts. Alles, was mit dem Prozess zusammen hängt , findet zum Schutz des Minderjährigen im Geheimen statt.
Ich finde an der Sache schlimm, dass es zwar Zweifel über das Alter des Angeklagten gibt, dass man ihm wegen zweier sich in der Altersfrage offenbar widersprechender Gutachten aber nicht nachweisen konnte, dass er zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war. Insofern galt in dubio pro reo. Da beißt vermutlich auch in der Rechtsmittelinstanz die Maus keinen Faden ab. Erwachsenenstrafrecht kann unter diesen Umständen dann nicht angewendet werden. Rechtsstaatlich ist das alles korrekt, die Gesellschaft spaltet das Urteil aber noch tiefer, denn es ist halt so, dass die hier eingereisten Asylbewerber davon profitieren, dass das Alter bei Einreise nicht geprüft wird, sondern dass sie angeben können, was sie wollen. Sie verschaffen sich dadurch Vorteile und sie verursachen enorme Kosten, denn wir wissen ja aus anderen Fällen, was die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen kostet. Das alles ist nur schwer erträglich.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Ich denke nicht, dass die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hätte, wenn sie keine Erfolgsaussichten sehen würde.AngRa hat geschrieben:Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Revision nichts am Urteil ändern wird.
In der Ruhe liegt die Kraft.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Es ist doch eigentlich völlig egal, wie alt ein Mörder ist. Da bringt ein Mensch einen anderen Menschen geplant und eiskalt um und bekommt dafür in Deutschland nur fünf Jahre acht Monate als Strafe aufgebrummt (ein Drittel Strafnachlass wegen guter Führung schon abgezogen). Das ist doch ein Witz und eine Verhöhnung des Opfers und der Angehörigen
In den USA würde diese Bestie 100 Jahre oder mehr bekommen und folglich den Knast nicht mehr lebendig verlassen. Und das wäre aus meiner Sicht auch völlig richtig so.


In den USA würde diese Bestie 100 Jahre oder mehr bekommen und folglich den Knast nicht mehr lebendig verlassen. Und das wäre aus meiner Sicht auch völlig richtig so.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall in Italien. Dort wurde ein Ehepaar wegen schweren Betrugsdelikten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Mann bekam 30 und die Frau 20 Jahre Haft.
Quelle: darüber wurde vor einiger Zeit (in 2017) in der ARD-Sendung BRISANT berichtet
So stelle ich mir das auch in Deutschland vor, das wäre Gerechtigkeit und dann hätten wir auch irgendwann wieder einen Rechtsstaat!
Quelle: darüber wurde vor einiger Zeit (in 2017) in der ARD-Sendung BRISANT berichtet
So stelle ich mir das auch in Deutschland vor, das wäre Gerechtigkeit und dann hätten wir auch irgendwann wieder einen Rechtsstaat!
Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Es bestehen hier durchaus juristische Möglichkeiten ohne Zeitlimit. Zum Beispiel der Paragraph 63 StGB. Von diesem wird auch gebrauch gemacht....leider ist das Umsetzen des Schuldspruchs nach § 63 StGB vergleichsweise teuer, um weitere Opfer von z.B. Psychophaten zu vermeiden sollte dies aber von der Gesellschaft toleriert und getragen werden.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Die Staatsanwaltschaft hat meiner Meinung nach Revision eingelegt, weil sie sich in dieser spannungsgeladenen Stimmung nicht nachsagen lassen möchte, dass sie als Strafverfolgungsbehörde nicht alles unternommen hat um nicht doch noch in einer höheren Instanz mit ihrem Strafantrag auf eine Höchststrafe von 10 Jahren durchzudringen. Diesen Strafantrag muss sie schon im Plädoyer gut begründet haben und dennoch ist sie damit nicht durchgedrungen. Aber schaun mer mal.
Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Es ist alles in allem ein sehr traurigr Fall, der mich persönlich immer sehr betroffen macht.
Dieses juristische Ping-Pong kann an dieser Stelle wirklich depressiv machen.
Aber wir leben in einem Rechtsstaat und auch wenn das manchmal hinderlich ist und betroffen macht, so ist es doch die beste aller allternativen.
Dieses juristische Ping-Pong kann an dieser Stelle wirklich depressiv machen.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Aber ein Rechtsstaat, der Volljährige bewusst als Minderjährige behandelt und den Betrug bei Alter und Identität fördert, akzeptiert und sogar schützt - das ist kein funktionierender Rechtsstaat.Oliver hat geschrieben:Es ist alles in allem ein sehr traurigr Fall, der mich persönlich immer sehr betroffen macht.
Dieses juristische Ping-Pong kann an dieser Stelle wirklich depressiv machen.
Aber wir leben in einem Rechtsstaat und auch wenn das manchmal hinderlich ist und betroffen macht, so ist es doch die beste aller allternativen.
Im Fall Mia begegnen wir einfach politischer Kriminalität durch die Regierung.
Die Aufgabe, Recht und Gesetz durchzusetzen, kommt sie nicht nach.
Der Hintergrund ist u.a. das sie parteinahes Klientel damit unterstützt - im Falle der RLP-Regierung, die damit absichert dass Milliarden Steuergelder in soziale Organisation fliessen, die der SPD-nahe stehen oder struktruell in ihr Netzwerk gehören.
Ist aber nicht das einzige Motiv dafür.
Und die ausführenden Behörden werden genötigt, gegen Gesetz und Dienstordnungen zu agieren, z.B. Bundespolizei.
Insofern kann man das zwar schon unterschreiben, dass ein Rechtsstaat etwas kardinal Wertvolles ist, aber unser deutscher Rechtsstaat funktioniert an einigen wichtigen Ecken nicht mehr.
Der Fall ist also nicht alternativlos. Sondern dringend notwendig, ist eine politische Führung, die Rechtsstaatlichkeit wieder herstellt.
Dazu muss die aktuelle Regierung weg.
Die zerstört Recht und Demokratie an allen Enden.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Nenne mir ein Land in der Welt, welches seine eigenen Bürger vor kriminellen Asylanten weniger schützt als Deutschland?
Mir tun die Eltern Leid und hoffentlich werden keine weiteren Eltern in Deutschland trauern müssen, weil verblendete Politiker und Realitätsverweigerer das verursacht haben. Mord an der eigenen Bevölkerung.
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Mias Mörder wurde heute tot in seiner Zelle gefunden, schreibt die BILD.
https://www.bild.de/news/2019/news/mord ... .bild.html
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Beharrlichkeit führt auch zum Ziel!
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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Ich kann nicht behaupten, dass ich erschüttert bin.
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Auch eine Lösung.
Und in meinen Augen nicht die Schlechteste.
Er wollte es ja offensichtlich so.
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