MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

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Reouterdaten
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Reouterdaten »

Das Gericht wird den Angeklagten wohl verurteilen werden, was einige Beobachter ja schon seit Wochen erwarten ;-)

Was aber noch ungeklärt bleibt, ist die genaue Motivlage. Ich denke hier werden Restunsicherheiten bleiben, aber es wird wahrscheinlich auf Lebenslänglich und Mord hinauslaufen.
FFMer Mädsche
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von FFMer Mädsche »

Gast hat geschrieben: Das Ding ist komplett gelaufen - im Sinne des Opfers.
Könnte mir vorstellen, dass man sich mit dem Urteil nicht abfinden und munter durch die nächsten Instanzen rödeln wird. Indizienprozess halt.
Reouterdaten hat geschrieben:Das Gericht wird den Angeklagten wohl verurteilen werden, was einige Beobachter ja schon seit Wochen erwarten ;-)
Ersetze in deinem Fall „seit Wochen“ mit „seit immer“
Reouterdaten hat geschrieben:Was aber noch ungeklärt bleibt, ist die genaue Motivlage. Ich denke hier werden Restunsicherheiten bleiben, aber es wird wahrscheinlich auf Lebenslänglich und Mord hinauslaufen.
Er kann ja auch für Totschlag lebenslänglich kassieren.
Habgier kann man wohl als „Lebensmerkmal“ unterstellen, wobei 175k einsparen die Kuh ja mal so gar nicht vom Eis geholt hätte. Sinnfrei wie bolle, da hatte zB Bence Toth weitaus einleuchtendere Gründe.
Heimtücke wird hier mE sehr schwierig.
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talida
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

FFMer Mädsche hat geschrieben: Könnte mir vorstellen, dass man sich mit dem Urteil nicht abfinden und munter durch die nächsten Instanzen rödeln wird. Indizienprozess halt.
Eine weitere Instanz gibt es nicht.
Es besteht nur die Möglichkeit beim BGH Revision einzulegen. Dort prüft man dann nicht den Fall an sich (Beweise, Zeugen etc.), sondern lediglich das Verfahren/Urteil auf Rechtsfehler.
Selbst wenn die Revision durchginge (was äußert unwahrscheinlich ist), würde man das gleiche Verfahren wie jetzt (gleiche Zeugen, gleiche Beweise) noch einmal durchlaufen lassen.

Eine weitere Möglichkeit wäre noch das Wiederaufnahmeverfahren, aber dafür müsste dann eindeutig Entlastendes, oder am besten der "wahre Täter" den Behörden geliefert werden.
Reouterdaten hat geschrieben:Das Gericht wird den Angeklagten wohl verurteilen werden, was einige Beobachter ja schon seit Wochen erwarten ;-)
Ersetze in deinem Fall „seit Wochen“ mit „seit immer“
Reouterdaten hat geschrieben:Was aber noch ungeklärt bleibt, ist die genaue Motivlage. Ich denke hier werden Restunsicherheiten bleiben, aber es wird wahrscheinlich auf Lebenslänglich und Mord hinauslaufen.
FFMer Mädsche hat geschrieben: Er kann ja auch für Totschlag lebenslänglich kassieren.
Habgier kann man wohl als „Lebensmerkmal“ unterstellen, wobei 175k einsparen die Kuh ja mal so gar nicht vom Eis geholt hätte. Sinnfrei wie bolle, da hatte zB Bence Toth weitaus einleuchtendere Gründe.
Heimtücke wird hier mE sehr schwierig.
LL bei Totschlag hätte den Vorteil für den Verurteilten, dass ein Teil der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann (z.B. 15 Jahre bekommen, nach 10 Jahren auf Bewährung frei) was bei Mord nicht der Fall ist, da müssen die 15 Jahre komplett abgesessen sein.

Aber ich mache mir um Mordmerkmale keinen Kopf .. die Habgier ist nicht dringend notwendig, da wären noch die niedrigen Beweggründe, die Heimtücke, die Grausamkeit.
Vielleicht brummt man ihm auch noch die besondere Schwere auf.
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
FFMer Mädsche
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von FFMer Mädsche »

talida hat geschrieben: Es besteht nur die Möglichkeit beim BGH Revision einzulegen. Dort prüft man dann nicht den Fall an sich (Beweise, Zeugen etc.), sondern lediglich das Verfahren/Urteil auf Rechtsfehler.
Selbst wenn die Revision durchginge (was äußert unwahrscheinlich ist), würde man das gleiche Verfahren wie jetzt (gleiche Zeugen, gleiche Beweise) noch einmal durchlaufen lassen.

Eine weitere Möglichkeit wäre noch das Wiederaufnahmeverfahren, aber dafür müsste dann eindeutig Entlastendes, oder am besten der "wahre Täter" den Behörden geliefert werden.
Ja eben, wenn gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung oder Revision eingelegt wird, ist man doch schon bei der zweiten Instanz.

Und ja, exactly my point, wenn alles nicht hilft, murkst man dann halt irgendwann noch mit großem Getöse an einem Wiederaufnahmeantrag rum.
Dass es dafür eigentlich neue Beweise geben muss, bremst waschechte Kampfdackel-Juristen nicht unbedingt aus, sieht man ja sehr schön bei anderen Fällen, denen auch Indizienprozesse vorausgingen und bei denen die Schuldfrage ebenfalls ziemlich eindeutig geklärt und die Urteilsbegründungen hieb- und stichfest waren.
Ich sag nur Darsow und Toth.
Was da in den Anträgen einzig taktisch gedreht und gemurkst wurde, um es als "neue Beweise" zu verkaufen, die eigentlich gar keine waren.... Juristerei at its finest.

Die Erfolgsquote bei WAA ist bekanntlich sehr niedrig, ABER man kann sich über Jahre medial schön jammernd als Justizopfer darstellen. Ist doch viel bequemer als zu gestehen, die Tat aufzuarbeiten und von der ganzen Welt als Mörder geächtet zu werden. Irgendeine Fangemeinde findet sich immer, ob das Justizgegner sind, die auf jeden Verschwörungs-Zug jauchzend aufspringen oder emotional leicht beeinflussbare Menschen.


Ob das alles am Ende des Tages was am Urteil ändert, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber schau dir doch Jens Söring an und was der Typ für Wellen schlägt seit er wieder draußen ist = super viele Leute begreifen nicht, dass seine Begnadigung rein gar nichts mit Unschuld oder Justizirrtum zu tun hat... PR-Genius!!
Über 30 Jahre gesessen hat er natürlich trotzdem, hat aber seine Masche konsequent durchgezogen und ist der Justiz unglaublich auf den Sack gegangen - Ergebnis: Jetzt wird er hier überwiegend gar nicht als verurteilter Mörder wahrgenommen, der schlicht seine Strafe abgesessen hat und begnadigt wurde - Nö, der wird gefeiert :lol:

Ver-rückte Welt.
FFMer Mädsche
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von FFMer Mädsche »

talida hat geschrieben: LL bei Totschlag hätte den Vorteil für den Verurteilten, dass ein Teil der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann (z.B. 15 Jahre bekommen, nach 10 Jahren auf Bewährung frei) was bei Mord nicht der Fall ist, da müssen die 15 Jahre komplett abgesessen sein.

Aber ich mache mir um Mordmerkmale keinen Kopf .. die Habgier ist nicht dringend notwendig, da wären noch die niedrigen Beweggründe, die Heimtücke, die Grausamkeit.
Vielleicht brummt man ihm auch noch die besondere Schwere auf.
Blühen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld nicht sogar über 20 Jahre? Und spielt dabei nicht auch noch eine Rolle, ob jemand geständig ist und somit seine Tat aufarbeiten kann?

Denkst du, dass Heimtücke hier leicht durch zu bekommen ist?
Hab da so meine Zweifel, ob das mit dem „arg und wehrlos in den Park gelockt“ so übernommen wird.
Bin mal gespannt, was tatsächlich bei raus kommt.
FFMer Mädsche
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von FFMer Mädsche »

Die Bemühungen des Immobilienkaufmanns aus Bad Vilbel, seine ausstehenden 475 000 Euro zu erhalten, können nun nicht gerade als vehement beschrieben werden. Ab und an fragte er mal nach, M. hielt ihn mit Verweis auf die Freundschaft hin.
LOL
Als der Gläubiger dann bei einem Treffen im Rothschildpark 2014 deutlicher wurde, soll M. dem Zeugen zufolge die subtile Drohung ausgesprochen haben, er wisse ja wohl, dass er die Hells Angels gut kenne.
Bruno sollte vielleicht einfach dankbar sein, dass es der Rothschildpark (in der Stadt und überschaubar) war?!
Das italienische Restaurant hatte M. wohl zu teuer gekauft und alsbald Umsatzeinbußen von 40 Prozent zu beklagen, weil der Verkäufer nur unweit in der Meisengasse wieder ein ähnliches Restaurant aufmachte und viele Stammkunden mitnahm.
Es sei an der Stelle als belustigende Randnotiz erwähnt, dass JM da gerechterweise auch mal ein bisschen veräppelt wurde. Kauft Gregorelli das bis dahin gutlaufende Garibaldi ab, Gregorelli schlappt drei Meter weiter und macht übergangslos den nächsten Italiener auf - der wohlgemerkt mind. doppelt so groß und von Beginn an immer gut ausgebucht war, weil alles zu ihm rüber wechselte... Karma is a bitch.

https://www.fr.de/frankfurt/finanzielle ... 43206.html
Reouterdaten
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Reouterdaten »

Gerade in den Presseberichten - JM schuldet einem Geschäftspartner 500.000 Euro und hat ihm "Stadtverbot" erteilt und mit Kontakten in die Rockerszene geprahlt. Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus.

@FFMM

Warum verhält sich JM so, anstatt die Tat zu gestehen und "aufzuarbeiten"? Manche Menschen erzählen zu ihrer "Ehrenrettung" alle möglichen absurden Geschichten, warum nicht auch (mutmaßliche) Mörder? Er hat so oder so nichts mehr zu verlieren und auch nicht viel zu gewinnen.

BT und JS sehe ich etwas anders gelagert und ganz unabhängig von der Frage, ob die wirklich zu Recht verurteilt worden sind hatten beide ein konkretes, greifbares, berechtigtes Interesse ihre Umwelt außerhalb des Justizsystems hinsichtlich der Schuldfrage zu täuschen.
FFMer Mädsche
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

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@Reouterdaten
Jeder Fall ist anders gelagert, allerdings waren BT, JS und AD ebenfalls Indizienprozesse, was immer diverse Unstimmigkeiten, Raum für Zweifel und juristische Versuche, dagegen anzukämpfen, lässt.
Den Raum für die juristischen Versuche nach vorne seh ich hier auch und wie man von Darsow weiß, braucht's dafür nicht mal Kohle. Mit ein bisschen Medienpräsenz machen das die renommiertesten Strafverteidiger pro bono #hüstel
Nicht Insider
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

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Hmmm war heute nicht verwunderlich das sein Schuldenberg immer größer wird.
Seine affinität zu Frankfurter Parks ist auch interessant!

Bin mal gespannt wann Eulers immer roter werdene Birne platzt! :-)
Rindswurst

Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

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@ FFMer Mädsche @Routerdaten

Ergänzend sei hinzugefügt, dass J. M. mit dem erwähnten B. K. aus Bad Vilbel eine gemeinsame, mittlerweile liquidierte, Firma unterhielt. [........]

Quelle: Gewerberegister

Vielleicht speiste sich aus der Zusammenarbeit mit B. K. sein medial verbreiteter Wahnwitz, er verwalte 200 ETW's
Zuletzt geändert von talida am Donnerstag, 16. Januar 2020, 11:15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: unrelevante Äußerung entfernt
Adlerauge
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Adlerauge »

talida hat geschrieben:
LL bei Totschlag hätte den Vorteil für den Verurteilten, dass ein Teil der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann (z.B. 15 Jahre bekommen, nach 10 Jahren auf Bewährung frei) was bei Mord nicht der Fall ist, da müssen die 15 Jahre komplett abgesessen sein.
Nicht ganz. Wer wegen Totschlages zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird ohne Mörder zu sein kann nicht vorzeitig entlassen werden. Nur bei einer Zeitstrafe von 15 Jahren kann man nach 7,5 Jahren vorzeitig entlassen werden.
Adlerauge
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Adlerauge »

FFMer Mädsche hat geschrieben: Blühen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld nicht sogar über 20 Jahre? Und spielt dabei nicht auch noch eine Rolle, ob jemand geständig ist und somit seine Tat aufarbeiten kann?

Denkst du, dass Heimtücke hier leicht durch zu bekommen ist?
Hab da so meine Zweifel, ob das mit dem „arg und wehrlos in den Park gelockt“ so übernommen wird.
Bin mal gespannt, was tatsächlich bei raus kommt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslan ... eitsstrafe

Gute Info. Kennen viele nicht.
Stille Mitleserin

Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

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Kann bitte einer nochmal die aktuellsten noch anstehenden Verhandlungstermine durchgeben? Da wurde ja einiges gestrichen und geändert und ich hatte vergessen am Mittwoch die Termine am Gericht zu notieren.
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talida
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

Stille Mitleserin hat geschrieben:Kann bitte einer nochmal die aktuellsten noch anstehenden Verhandlungstermine durchgeben? Da wurde ja einiges gestrichen und geändert und ich hatte vergessen am Mittwoch die Termine am Gericht zu notieren.
Seckbacher hat geschrieben:Termine laut Aushang im Gericht:
13.1.
15.1. 15:30 korrigiert 13.30 Uhr
22.1. a b g e s a g t
29.1. a b g e s a g t
5.2.
12.2.
19.2.
27.2.
Verhandlungsbeginn jeweils 8:30 in Saal 1 oder 2
Bin mal gespannt wer da alles geladen wurde von KK
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nicht Insider »

Ist der 24.01. auch abgesagt worden??
Stille Mitleserin

Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Stille Mitleserin »

Danke für die flotten Rückmeldungen. Genau das hatte mich alles durcheinander gebracht, einiges wurde abgesagt, dafür noch andere Tage eingeschoben, deswegen hatte ich nochmal explizit nachgefragt. Also sind theoretisch der 24.01. und dann der 05.02. die nächsten beiden Termine.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von talida »

Oh sorry, den 24. habe ich dann wohl übersehen .. den schiebe ich noch dazwischen.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nicht Insider »

Guten Morgen,

richtig, es geht am 24. weiter und dann am 5. Februar.

Begründung für den 24. war, das man keine 14 tage zwischen den Verhandlungen haben wollte, nachdem der 22. und 29. abgesagt worden waren.
Frankfurdder

Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Frankfurdder »

ist am 24.01. der Start auch um 8.30 Uhr?
Gast

Re: MORDFALL IRINA A. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Frankfurdder hat geschrieben:ist am 24.01. der Start auch um 8.30 Uhr?
Ich glaube mich zu erinnern, auf dem Aushang was von 11:00 Uhr gelesen zu haben
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