
Was aber noch ungeklärt bleibt, ist die genaue Motivlage. Ich denke hier werden Restunsicherheiten bleiben, aber es wird wahrscheinlich auf Lebenslänglich und Mord hinauslaufen.
Könnte mir vorstellen, dass man sich mit dem Urteil nicht abfinden und munter durch die nächsten Instanzen rödeln wird. Indizienprozess halt.Gast hat geschrieben: Das Ding ist komplett gelaufen - im Sinne des Opfers.
Ersetze in deinem Fall „seit Wochen“ mit „seit immer“Reouterdaten hat geschrieben:Das Gericht wird den Angeklagten wohl verurteilen werden, was einige Beobachter ja schon seit Wochen erwarten
Er kann ja auch für Totschlag lebenslänglich kassieren.Reouterdaten hat geschrieben:Was aber noch ungeklärt bleibt, ist die genaue Motivlage. Ich denke hier werden Restunsicherheiten bleiben, aber es wird wahrscheinlich auf Lebenslänglich und Mord hinauslaufen.
Eine weitere Instanz gibt es nicht.FFMer Mädsche hat geschrieben: Könnte mir vorstellen, dass man sich mit dem Urteil nicht abfinden und munter durch die nächsten Instanzen rödeln wird. Indizienprozess halt.
Ersetze in deinem Fall „seit Wochen“ mit „seit immer“Reouterdaten hat geschrieben:Das Gericht wird den Angeklagten wohl verurteilen werden, was einige Beobachter ja schon seit Wochen erwarten
Reouterdaten hat geschrieben:Was aber noch ungeklärt bleibt, ist die genaue Motivlage. Ich denke hier werden Restunsicherheiten bleiben, aber es wird wahrscheinlich auf Lebenslänglich und Mord hinauslaufen.
LL bei Totschlag hätte den Vorteil für den Verurteilten, dass ein Teil der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann (z.B. 15 Jahre bekommen, nach 10 Jahren auf Bewährung frei) was bei Mord nicht der Fall ist, da müssen die 15 Jahre komplett abgesessen sein.FFMer Mädsche hat geschrieben: Er kann ja auch für Totschlag lebenslänglich kassieren.
Habgier kann man wohl als „Lebensmerkmal“ unterstellen, wobei 175k einsparen die Kuh ja mal so gar nicht vom Eis geholt hätte. Sinnfrei wie bolle, da hatte zB Bence Toth weitaus einleuchtendere Gründe.
Heimtücke wird hier mE sehr schwierig.
Ja eben, wenn gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung oder Revision eingelegt wird, ist man doch schon bei der zweiten Instanz.talida hat geschrieben: Es besteht nur die Möglichkeit beim BGH Revision einzulegen. Dort prüft man dann nicht den Fall an sich (Beweise, Zeugen etc.), sondern lediglich das Verfahren/Urteil auf Rechtsfehler.
Selbst wenn die Revision durchginge (was äußert unwahrscheinlich ist), würde man das gleiche Verfahren wie jetzt (gleiche Zeugen, gleiche Beweise) noch einmal durchlaufen lassen.
Eine weitere Möglichkeit wäre noch das Wiederaufnahmeverfahren, aber dafür müsste dann eindeutig Entlastendes, oder am besten der "wahre Täter" den Behörden geliefert werden.
Blühen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld nicht sogar über 20 Jahre? Und spielt dabei nicht auch noch eine Rolle, ob jemand geständig ist und somit seine Tat aufarbeiten kann?talida hat geschrieben: LL bei Totschlag hätte den Vorteil für den Verurteilten, dass ein Teil der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann (z.B. 15 Jahre bekommen, nach 10 Jahren auf Bewährung frei) was bei Mord nicht der Fall ist, da müssen die 15 Jahre komplett abgesessen sein.
Aber ich mache mir um Mordmerkmale keinen Kopf .. die Habgier ist nicht dringend notwendig, da wären noch die niedrigen Beweggründe, die Heimtücke, die Grausamkeit.
Vielleicht brummt man ihm auch noch die besondere Schwere auf.
LOLDie Bemühungen des Immobilienkaufmanns aus Bad Vilbel, seine ausstehenden 475 000 Euro zu erhalten, können nun nicht gerade als vehement beschrieben werden. Ab und an fragte er mal nach, M. hielt ihn mit Verweis auf die Freundschaft hin.
Bruno sollte vielleicht einfach dankbar sein, dass es der Rothschildpark (in der Stadt und überschaubar) war?!Als der Gläubiger dann bei einem Treffen im Rothschildpark 2014 deutlicher wurde, soll M. dem Zeugen zufolge die subtile Drohung ausgesprochen haben, er wisse ja wohl, dass er die Hells Angels gut kenne.
Es sei an der Stelle als belustigende Randnotiz erwähnt, dass JM da gerechterweise auch mal ein bisschen veräppelt wurde. Kauft Gregorelli das bis dahin gutlaufende Garibaldi ab, Gregorelli schlappt drei Meter weiter und macht übergangslos den nächsten Italiener auf - der wohlgemerkt mind. doppelt so groß und von Beginn an immer gut ausgebucht war, weil alles zu ihm rüber wechselte... Karma is a bitch.Das italienische Restaurant hatte M. wohl zu teuer gekauft und alsbald Umsatzeinbußen von 40 Prozent zu beklagen, weil der Verkäufer nur unweit in der Meisengasse wieder ein ähnliches Restaurant aufmachte und viele Stammkunden mitnahm.
Nicht ganz. Wer wegen Totschlages zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird ohne Mörder zu sein kann nicht vorzeitig entlassen werden. Nur bei einer Zeitstrafe von 15 Jahren kann man nach 7,5 Jahren vorzeitig entlassen werden.talida hat geschrieben:
LL bei Totschlag hätte den Vorteil für den Verurteilten, dass ein Teil der Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann (z.B. 15 Jahre bekommen, nach 10 Jahren auf Bewährung frei) was bei Mord nicht der Fall ist, da müssen die 15 Jahre komplett abgesessen sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslan ... eitsstrafeFFMer Mädsche hat geschrieben: Blühen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld nicht sogar über 20 Jahre? Und spielt dabei nicht auch noch eine Rolle, ob jemand geständig ist und somit seine Tat aufarbeiten kann?
Denkst du, dass Heimtücke hier leicht durch zu bekommen ist?
Hab da so meine Zweifel, ob das mit dem „arg und wehrlos in den Park gelockt“ so übernommen wird.
Bin mal gespannt, was tatsächlich bei raus kommt.
Stille Mitleserin hat geschrieben:Kann bitte einer nochmal die aktuellsten noch anstehenden Verhandlungstermine durchgeben? Da wurde ja einiges gestrichen und geändert und ich hatte vergessen am Mittwoch die Termine am Gericht zu notieren.
Seckbacher hat geschrieben:Termine laut Aushang im Gericht:
13.1.
15.1. 15:30 korrigiert 13.30 Uhr
22.1. a b g e s a g t
29.1. a b g e s a g t
5.2.
12.2.
19.2.
27.2.
Verhandlungsbeginn jeweils 8:30 in Saal 1 oder 2
Bin mal gespannt wer da alles geladen wurde von KK
Ich glaube mich zu erinnern, auf dem Aushang was von 11:00 Uhr gelesen zu habenFrankfurdder hat geschrieben:ist am 24.01. der Start auch um 8.30 Uhr?