Dias hat geschrieben:Was sind "sonst aus niedrigen Beweggründen" ?
z3001x hat geschrieben:So beantworten Juristen die Fragestellung, was eigentlich ein niedriger Beweggrund ist:
BGH, Beschl. v. 12.09.2019 – 5 StR 399/19:
„a) Ein Beweggrund ist dann niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. Die Beurteilung der Frage, ob ein Beweggrund „niedrig“ ist und – in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag – als verachtenswert erscheint, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen. Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. November 2018 – 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206 mwN). Wut oder Verärgerung sind als niedrig einzustufen, wenn sie unter Berücksichtigung der Beziehung zwischen Täter und Opfer eines beachtlichen Grundes entbehren (vgl. MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 73 mwN). Entscheidungserheblich sind demnach die Gründe, die den Täter in Wut oder Verzweiflung versetzt oder ihn zur Tötung aus Hass oder Eifersucht gebracht haben. Anzustellen ist eine Gesamtbetrachtung, die sowohl die näheren Umstände der Tat sowie deren Entstehungsgeschichte als auch die Persönlichkeit des Täters und dessen Beziehung zum Opfer einschließt (MüKo-StGB/Schneider, aaO, Rn. 100 mwN).
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stich ... beweggrund
z3001x hat geschrieben:Kasus knacksus scheint, ob es eine Vorbeziehung gab und sich in dieser nachvollziehbare, erhebliche ("beachtliche") Gründe für die Wut/Hass/Erregung ergeben haben, die den Täter zum Töten veranlassten.
Also dass sie z.B. vom Opfer provoziert wurden, betrogen, oder in anderer Weise schwer gekränkt.
Also irgendwas, was in "normalen Menschen" auch schwere negative Emotionen auslöst.
Wenn das Opfer nur Objekt ist, dürften i.d.R. schon niedrige Beweggründe vorliegen.
Danke für deinen hilfreichen Beitrag!
Diese "niedrigen Beweggründe" können dann also auch sowohl vor der Tat (als Frauke noch im Pub saß (Täter wurde durch irgendwelche Sichtung die er durch Frauke sah oder auch hörte, verletzt)), während der Tat (als Frauke in Gefangenschaft war) und eben auch in einer Zeit zwischen dem "als man Frauke das letzte mal sah" und der 00:49 Uhr SMS stattgefunden haben, tiefer hinein bis in den gesamten Zeitraum den man
nicht mehr feststellen konnte wie lange Frauke noch nach dem letzten Telefonat am Dienstag, 27. Juni 23:24 Uhr lebte, ereignet haben.
Wenn bis heute aber niemand sich ein Bild machen kann, wer Frauke entführt haben könnte (außer vielleicht die Ermittler), dann wird es wohl mehr als nur schwierig, dem Täter dies (sofern man einen hat) das ohne eine Frauke nachzuweisen. Somit bleibt der Fall wohl ein bis dahin unbestimmte Zeit, Mord.Selbstmord scheidet aus. Kriminaltechnische Untersuchungen legten nahe, dass der Fundort nicht der Tatort war, ein Selbstmörder legt sich nach seinem Suizid nicht noch wo anders hin und warum sollte der logischerweise Mitwissende es nicht melden dass sich Frauke suizierd hat?
Das Frauke in der Zeit als Sie im Wald die Welt verlassen hat, überhaupt gar keine Spuren hinterlassen haben soll, kann ich mir eigentlich fast nicht so richtig vorstellen. Im Bauchnabel (sofern vielleicht noch etwas Haut gesichert werden konnte) oder in der Kleidung von Frauke sollten doch irgendwelche Fasern sich befunden haben, denn glaubt man tatsächlich das Frauke eine Woche lang ihre Kleider an hatte? Immer haften sich irgendwelche Fremdpartikel an, und diese werden wohl auch "gesichert" worden sein (in der Kleidung). Eigentlich sind "keine Spuren auffindbar" wenn sich Opfer und Täter nur über einen ganz kurzen Zeitraum miteinander aufgehalten haben. Nach einer Woche wie das durch die gelegten Telefonate ja für alle wohl so war, ist das wirklich schon ein Wunder.