Klugscheißer hat geschrieben: ↑Dienstag, 05. April 2022, 16:09:44
Verstehe ich dich richtig? Wenn das Opfer vorher weiß, dass es getötet werden wird und die Tötung mit Vorsatz erfolgt, dann ist das für dich Mord?
Bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten wird zwischen Mord (§211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) unterschieden. Gleich ist dabei, dass der vermeintliche Täter vorsätzlich und somit willentlich den Tod eines anderen Menschen herbeiführt.
Wie ich es schrieb, wenn Frauke diesen Satz von sich gab, das sie ja noch lebe, wenn sie weinte, dann ist die Verzweiflung sehr hoch bis sogar kritisch, und das Opfer erkennt die misserable Lage in der es sich befindet. Wenn man jetzt noch davon ausgehen sollte, das Frauke in dem Gespräch vermutlich zusätzlich in einem sedierten Zustand war, ist der Versuch dem sie trotzte, ihre Angst zu lindern da schon gescheitert, was bedeutet kann dass das Opfer den Tod vor sich sah.
Dies kann nun bedeuten:
A) Das Frauke tatsächlich diesen Moment bis zum 27.06. 2006 in vollen zügen erleben musste.
Die Telefonate waren ihr letzter „Strohhalm“ an den sie sich klammerte, der jedoch wissentlich für Frauke im letzten Telefonat sich nach unten zu biegen schien.
B) Es wurde ein „Schnitt“ gemacht, und es könnte Totschlag (also diese 3 Punkte wie unten angeführt mit "Nein" beantworten) gewesen sein. Indem es Frauke in der Woche der ganzen Maskerade schon gar nicht mehr gab, da sie versehentlich ungewollt um ihr Leben kam, (also kann Frauke nicht mehr sagen das sie ja noch lebe).
C) Man könnte Frauke auch verdursten gelassen haben oder ertränken oder ersticken, was wäre das dann... schon wieder Mord.
Frauke könnte damit gerechnet haben, das ihr Leben auf dem Spiel steht. Wir wissen nicht was Frauke und Täter gespochen haben.
https://www.strafrecht-bundesweit.de/st ... totschlag/
Vorsatz oder Fahrlässigkeit – worin besteht der Unterschied?
Ein wesentlicher Unterschied in der Einordnung eines Tötungsdelikts besteht darin, ob die Tötung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte. So ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein Mord vorsätzlich geschieht, während der Totschlag „im Affekt“ passiert. Tatsächlich handelt es sich bei beiden Straftatbeständen um vorsätzliche Tötungsdelikte. Erfolgte die Tötung lediglich fahrlässig, dann kommen dagegen Straftatbestände wie die fahrlässige Tötung oder der Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.
Aber wann genau liegt nun ein vorsätzliches Tötungsdelikt vor? Vorsatz liegt in der Regel dann vor, wenn eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantwortet werden kann:
Wollte der Täter, dass die Person stirbt?
Wusste der Täter sicher, dass die Person stirbt?
Hat der Täter zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Person stirbt?
Und nach dem letzten Telefonat, was glaubst Du wieviele Fragen hier mit „JA“ beantwortet werden können?