INTERNE, NICHT ÖFFENTLICHE DISKUSSION UND ÖFFENTLICHE DISKUSSION Fälle in Foren: Charlotte Böhringer, Güthenke/Schroeder, Alexander H. (Haar), Ehepaar Schemmer, Familie Toll (Babenhausen)
Fälle in Themen: Maëlys de Araujo, Julia B. (Heidelberg), Mireille B. (Flensburg), Maria D. (Leipzig), Maria & Tatiana Gertsuski, Keira Gross, Patricia H. (Hannover), Eddy & Connie Hall, Ursula Herrmann, Daniel Hillig, Jona K. (Wenden), Manjinder K. (Hamburg), Maria K. (Usedom), Sylvia K. (Lindau/Berlin), Meredith Kercher, 4-fach Mord in Königs Wusterhausen, Georgine Krüger, Nadine L. (Schackendorf), Wilhelm L. (Stuttgart), Leo (8 † | Bahngleis-Mord in Frankfurt), Sophia Lösche, Walter Lübcke, Karsten Manczak, Viktoria Marinowa, Birgit Meier, Nathalie Minuth, Anja N. (Voerde), Mine O. (Duisburg), Armbrust-Morde in Passau, Doppelmord in Petershausen, Ehepaar Placzek, Iuliana R. (Viersen), Melanie Rehberger, Julia Reifer, Michael Riecher, Ivonne Runge, Lea S. (Hofheim), Elias & Mohamed - Revisionsprozess Silvio S., Steffi S. (Weißensberg), Anke Schäfer, Brigitte Scholl, Melissa Schröter, Manfred Seel, Sparkasse Siegelsbach (07.10.2004), Anna Smaczny, Anna-Lena T. (Barsinghausen), Jennifer V. (Wörgl), Dreifachmord in Villingendorf, Jana W. (Seelze), Natalie W. (Bünde), Elke Wieland/Beate Neuber
HG5 hat geschrieben:Aber Herr Lück, es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie mir einmal über den Weg laufen. Nôh schwätze schwäbisch, on wenn I schwäbisch schwätz bisch besser et d'rbei.
Räche dich nicht am Falschen! Herr Lück hat nur das Foto gemacht. Den Bericht schrieb ein Herr Ganswind. Doch besser nicht verhauen. Du schadest dir nur selbst.
Diese Schreiber bedienen halt die Sensationsgier der Leute. Das ist die Zeit. Und der Neid auf eine erfolgreiche Karriere kommt noch hinzu. Leider scheinen solche Schreiber wenig Pietätsbewusstsein zu haben. Herrn Riechers Schwester vertraue ich da mehr, als Schreibern, die auch so gar nicht mehr den Anspruch an sich selbst zu haben scheinen, einem Mordopfer wenigstens noch seine Würde zu lassen.
Dass es ein Herr Riecher auf die Frau eines Flüchtlings abgesehen haben könnte, das ist wirklich dem Opfer unwürdig, solche abstrusen und über sieben Ecken mühsam konstruierten Schmutzgedanken in der Zeitung herumzuschmieren, finde ich.
Es gab wieder einen Verhandlungstag am gestrigen Dienstag, 13.08.19
Es waren drei Zeugen, eine Richterin und zwei Bekannte der Angeklagten ein und zwei geladen.
Nicht viel Aufsehen Erregendes an diesem Gerichtstag. Hickhack zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft, ob eine Zeugin Zeugin sein darf oder nicht, ob die Frau eines anderen Zeugen ebenfalls geladen wird, ob die Aussagen zu Örtlichkeiten mit den Einloggdaten des Handys übereinstimmen, und wie die Zeugen den Ersten Angeklagten einschätzen hinsichtlich seines Finanzgebarens.
Die Fortschreibung der Märchen aus 1001 Nacht.
Der bedauernswerte Polizeibeamte als Zeuge scheint mit dem TV den Platz getauscht zu haben. Vermutlich bräuchte so mancher biodeutsche Angeklagte für das Juristen-Deutsch auch einen Übersetzer.
Das Edelmetall scheint jedenfalls auch schon wieder mehrere Verteidiger (s. im Fall Daniel Hillig) zu haben. Würde mich sehr interessieren, ob im Fall einer Verurteilung diverse NGO's die Finanzierung übernehmen.
Die Ermittler im Mordfall Michael Riecher haben offenbar Waffen im Schuppen des Hauses übersehen, in dem Mohammed O. gewohnt hat.
..der 57-jährige Kripo-Beamte, der als Zeuge vor der Kammer sitzt. Er sagt: "Wir haben das Anwesen, in dem O. wohnte, bis auf den Grund durchsucht. Bis auf das blutige Hemd des Opfers haben wir keine relevanten Spuren gefunden."
Die Nebenklägerin ist die älteste Schwester des Opfers. Sie sagt: "Wochen nach der Tat haben wir den Nachbarn das Holz geschenkt, welches im Schuppen gelagert hat. Unter dem Holz kamen Pistolen mit Munition hervor, die die Polizei nicht gefunden hat."
Richter Karlheinz Münzer: "Bei uns ist noch nichts eingegangen, dass dort Waffen gefunden worden." Riechers Schwester: "Ich kann Ihnen die Fotos zukommen lassen."
Urteil gefällt
O. erhielt dafür eine Haftstrafe von sechs Jahren, B. von viereinhalb Jahren
Pannenserie in Ermittlungen
Am 3. November 2018 wurde die Leiche des Unternehmers in seinem Haus gefunden – unter anderem vom Hauptangeklagten. Was dann folgte, war eine Pannenserie in den Ermittlungen, die möglicherweise ein klareres Bild verhinderte.
Zwar bemerkte der eintreffende Notarzt, dass hier auch eine unnatürliche Todesfolge möglich sein könnte, doch die hinzugerufene Leichenbeschauerin kam zu einer anderen Bewertung. Die zahlreichen Hämatome im Gesicht und am Körper des 57-Jährigen fielen ihr nicht auf. Sie zog die Leiche bis auf die Unterwäsche aus, verwischte möglicherweise Spuren und veränderte damit den Tatort.
Die erste Polizeistreife, die eintraf, sicherte den Tatort nicht ab und trug auch beim Betreten der Wohnung keine Handschuhe. Die möglicherweise nicht geschlossene Terrassentür blieb unbeaufsichtigt. Nach der Obduktion, die das Fremdverschulden nachwies, wurde die Leiche gewaschen, ohne sie vorher auf Spuren zu untersuchen.
Und als eine Gruppe fremder Männer zwei Monate später auf dem Grundstück eines Hauses – das Elternhaus des Unternehmers, in dem der Hauptangeklagte wohnte – nach etwas buddelten, dauerte es überraschend lang, bis die Polizei reagierte und ermittelte. Dabei hatte eine Zeugin die Männer beobachtet. Es vergingen fünf Tage, bis die Polizei Durchsuchungen bei den Männern startete. In der Verhandlung wurde klar: Ein möglicher Kontakt einer der Männer mit Mohammed O. in der Untersuchungshaft ist durchaus möglich gewesen. Wurde hier ein Großteil der Beute in Sicherheit gebracht?
Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) vor drei Jahren wird am heutigen Dienstag komplett neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte ein Urteil des Landgerichts Rottweil in allen Punkten aufgehoben und der Revision mehrerer Beteiligter stattgegeben. Die zweite Schwurgerichtskammer des Rottweiler Gerichts muss den ganzen Komplex mitsamt Beweiserhebung neu führen. Angesetzt sind 19 Verhandlungstage bis Ende März 2022. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei zur Tatzeit 27 Jahre und 32 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftlich begangene räuberische Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord vor.
Leider geht aus der Süddeutschen nicht hervor, wer die Revision betrieben hat. Aber im Schwarzwälder Boten vom April 2021 steht eine Bemerkung, bevor der Artikel hinter die Bezahlschranke verschwindet:
Rechtsanwalt Knut Rössler vertritt die Zwillingsschwester von Michael Riecher. Er war während der Erörterung im Bundesgerichtshof (BGH) und sagt: "Meine Mandantin ist glücklich über diese Entscheidung. Sie findet es äußerst gerecht, dass das Urteil aufgehoben wurde."
Deshalb nehme ich an, dass die Revision von der Anklageseite aus betrieben wurde.
Ich finde die Neuauflage auch gut, denn das Urteil hatte für mich ein G'schmäckle. Es war mMn heimtückischer Mord. Und warum die Angeklagten mit 6 bzw. 4,5 Jahren davon kamen, wollte mir auch nicht runter.
Wenn man in Google den Namen sowie Horb eingibt, kriegt man vom Schwarzwalder Bote einen Bericht vom 2.5.22 über einen Verhandlungstag. Ein weiterer Verhandlungstag wurde dort in Aussicht gestellt.
Der Prozess ist also noch am Laufen. Ein Hauptzeuge soll in GB untergetaucht sein, ein Friseur.
Es geht um Geld und Gold, das verschwunden ist. Niemand weiß was. Niemand hat was.
Die Prozessberichte sind dürftig. Keine Ahnung, wie man mehr erfahren kann?
24.6.2022 - Angeklagter Omran A. gerät weiter unter Bedrängnis
Omrans iPhone. Damals ein "Alibi" durch den W-Lan Router Es könnte ihn jetzt noch stärker belasten als im ersten Prozess. Damals wurden die von Apple gespeicherten "wichtigen Orte" ausgewertet. Komisch: Zwar wurde der Besuch seiner Wohnung als wichtiger Ort am Tattag gespeichert. Und gegen 23 Uhr der Flößerwasen. Der McDonalds-Besuch gegen 22.45 Uhr – der von einer Überwachungskamera belegt wird – nicht. Inzwischen ist es den Ermittlern gelungen, die genauen Bewegungsdaten von damals aus dem iPhone7 auszulesen. Die Details werden am nächsten Verhandlungstag – Dienstag, 28. Juni – Thema sein.
Der Angeklagte Omran A. hat ein Corona-Impfproblem
Omran A. macht sich offenbar Sorgen um seine Gesundheit. Der Angeklagte im Revisionsprozess um den Mord am Nordstetter Immobilienunternehmer Michael Riecher (57) möchte sich unbedingt impfen lassen. Doch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) ging das bisher nicht.
Horb/Rottweil - Der Schwurgerichtssaal 201 im Landgericht am Dienstagvormittag – eine Woche nach dem Prozessauftakt. Eine CO-Warnampel steht zwischen dem Angeklagten Iyad B. und dem Nebenklägervertreter Knut Rössler. Alle tragen Masken, Plexiglasscheiben zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern sollen die Rechtsanwälte vor Ansteckung schützen. Es gilt Maskenpflicht im Gerichtssaal. Nur wer redet, darf sie abnehmen. Doch diese Sicherheit reicht Omran A. offenbar nicht.
Angeklagter im Riecher-Prozess hatte Corona – und steckte vielleicht andere an
Der Angeklagte Omran A. hatte Corona. Es besteht der Verdacht, dass er einen der Prozessbeteiligten angesteckt hat.
Rottweil/Horb - Das war das beherrschende Thema in den ersten Terminen der Revision im Prozess: Welche Rolle spielt Corona? Schon am zweiten Prozesstag mahnte Alexander Kubik, Verteidiger von Omran A.: "Mein Mandant hätte gerne einen Impftermin."
Jetzt kommt raus: Omran muss sich nach diesem Verhandlungstermin mit Corona angesteckt haben. Mehrere Verfahrensbeteiligte bestätigen dem Schwarzwälder Boten: "Omran gilt als genesen. Das Gericht hat bestätigt, dass der Angeklagte an Corona erkrankt war und ein Verfahrensbeteiligter in Quarantäne musste."
Revisionsverfahren droht ins Endlose auszuufern
22 Termine sind bis zum 13. Dezember auf der Liste vor dem Schwurgerichtssaal 201 im Landgericht Rottweil noch gelistet.
Vielen Dank für diese unendliche Geschichte. Einen Vorteil hat sie aber: Diese Tat wird nicht vergessen. Man kann, wenn man will, sehr vieles aus dieser Tat lernen. Warum war ein cleverer Finanzexperte eigentlich so naiv? Was haben Zeitgeist, Bildung, Medien an Gutgläubigkeit bewirkt? Gefahren, Unvereinbarkeiten wurden totgeschwiegen. Das müssen leider auch viele junge Frauen an Leib oder Leben spüren. Aber natürlich auch die Persönlichkeit des Opfers spielt eine große Rolle. Vielleicht wollte er etwas Einmaliges schaffen, so ein kleines Wunder, kraft seiner Generosität? Ob dieser Getötete kein inneres Steuerungsrelais hatte? Also ein Pendent zur Außensteuerung, was einem der Zeitgeist weismachen möchte?
Dieser gescheite und erfolgreiche Mensch hat sich derartig geirrt, dass er mit dem Leben bezahlte. Mir will das nicht runter. In Finanz- und Immobiliensachen hatte er wohl ein gesundes Misstrauen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Und dann vertraut er den Falschen und merkt nicht ihre Täuschung? Coco, das ist mir zu hoch. Das Opfer war vielleicht zu gescheit. Er war ein Einzelgänger, war autonom, war vielleicht zu verblendet, um Warnungen ernst zu nehmen?
Habe mich emotional ganz aus dem Fall rausgenommen. Der Fall ist passiert. Er könnte als Mahnung dienen, dann könnte man dem Ganzen noch einen Sinn abgewinnen. Jetzt sollen eben seine Schwestern versuchen, was sie können. Unrecht Gut gedeihet nicht. Ich hoffe, dass den Tätern die Tat und ihre Beute kein Glück bringt.
Ganz wichtig ist ein inneres Relais, um sich nicht von der Außensteuerung vereinnahmen zu lassen. Innere Werte, eine Innensteuerung, und ein gesundes Misstrauen sind m.E. unentbehrlich. Darin hat mich dieser Fall sehr bestärkt.
@ Widasedumi, Ich nehme an, dass der Fall überregional kaum bekannt ist.
Einen Vorteil hat sicher der Verteidiger, der angesichts des aufgeblähten Verfahrens an den entstandenen und noch entstehenden Verfahrensgebühren ordentlich verdient.
Was Michael Riecher angetrieben hat, dem Täter Einlass in sein Leben zu gewähren, kann ich auch nicht nachvollziehen. Bestimmt kennst du aber auch den Spruch "Gutmütigkeit ist ein Stück von der Liederlichkeit"...
Ob er als erfolgreicher Geschäftsmann völlig uneigennützig gehandelt hat? Man weiß es nicht. Vielleicht suchte er auch nur einen treue Seele, die ihn in seiner zu erwartenden schweren Zeit unterstützt.
In der Rückschau scheinen auch Andere dem vorgetragenen Charme des Täters (Arbeitgeber z.B.) erlegen zu sein.
Omran A. stützt seinen Kopf mit der Hand ab, Iyad B. ist zusammengesunken. Soeben hat die Revisionskammer das Urteil in der Riecher-Revision verkündet: Lebenslänglich wegen Mordes für den syrischen Flüchtling.
Ein Kompliment an die Kammer, in diesem schwierigen Gemenge an Aussagen durchzublicken. Hätte mit diesem m. E. angemessenen Urteils nicht mehr gerechnet. Richter mit Format und Standhaftigkeit. Freut mich für die Hinterbliebenen, besonders für die Zwillingsschwester.