VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Think hat geschrieben: Dienstag, 08. November 2022, 19:33:44 Oder die Halterin ist ihre Mutter, was ich für weniger wahrscheinlich halte.
Die Fliesenfirma läuft auf den Namen der Mutter.
Somit wäre es durchaus üblich, das man Fahrzeuge sehr naher Verwandter als Firmenfahrzeuge aus Kostengründen anmeldet.
Auch ergibt sich daraus die Logik, das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Zweitschlüssel sich, aus praktischen Gründen, in der Firma befindet.

Ob dies zutrifft, kann nur die Familie, die Strassenverkehrsbehörde oder die zuständige Versicherung definitiv beantworten.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

getAlifeG hat geschrieben: Dienstag, 08. November 2022, 22:17:02 Solange die EM davon ausgeht das R das Haus nicht lebend verlassen hat und F der einzige TV ist, darf auch über dieses Szenario geschrieben werden. Was spricht dafür und was dagegen ...
Oder wollen wir jetzt hier drinn nur noch über: Regendusche-fotoshooting, Schwimmunterricht und Drogenkurier Gangstergeschichten fachsimpeln?
Die Ermittler gehen eben nicht aufmerksamkeitsheischend und blind durch die Welt, im Gegensatz zu den Geschichtenschreibern.
Man arbeitet nach bestimmten Vorlagen und passt diese dem Ermittlungsstand an.
Das tun diese Mondgucker nicht !!

Ebenso ist es völlig normaler Vorgang der Ermittlungsbehörden, aufgrund der Arbeitshypothesen, Verdächtige zu führen.
Und da beginnt schon das erste Problem.
Den F ist Verdächtiger aufgrund eines Verdachtes.
Verdachts gleich unbewiesene Vermutung.
Er ist - nicht - Beschuldigter !!
Jedoch diesen Unterschied führen die meisten Mordtheoretiker nicht einmal ins Feld.
Für sie gilt Verdächtiger = Beschuldigter = Täter
Und das ist völliger Schwachsinn.

Man kann jemanden nur solange einer Tat Verdächtigen, wie man entweder die Tat selbst nachweisen kann oder nicht.
Ist dieser Nachweis nicht möglich, gilt die Person maximal noch als Verdächtiger einer Beteiligung im Fall.
Und selbst das wird schwierig.

Auch ob man BE-schuldigter oder AN-geschuldigter ist, regelt die StPO in den jeweiligen Verfahren.
Leider werfen viele diese Begriffe einfach in einen Topf.

Und genau durch dieses Durcheinanderwerfen entstehen fälschlicherweise Darstellungen, die sachlich nicht passen.
Von Beweisen noch gar nicht zu reden.

Was deine Frage zum Schreiben angeht:
Wenn es jemandem nur darum geht, seine Fantasie zu veröffentlichen, ist dies Forum sicherlich der falsche Platz.
Sowas bitte beim Internetmüllabladeplatz Facebook tun.

Wer aber seine Theorie einmal gemeinsam mit anderen auf Stichhaltigkeit prüfen möchte oder dem evtl. etwas aufgefallen ist, was bisher übersehen wurde, der ist sicherlich von allen hier herzlich willkommen.
… sofern er soweit kritikfähig ist, das er bei Nichtzutreffen, dies auch akzeptiert.
Zappenduster

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Zappenduster »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 11:29:19 Material untersucht und kein passendes Biomaterial gefunden. Ebenso keine Reinigungsspuren.
(Quelle: Pers. Gespräch mit dem Sta).

Die Essenz daraus ergibt, im Zusammenhang mit den fehlenden Reifenspuren an den Suchstellen, das der Twingo das Gebiet nicht befahren hat.
Sie haben keine Wald und Reinigungsspuren ausserhalb des Fahrzeugs gefunden sagst du? = der TV ist unschuldig? Die Theorien welche du dir da zusammendichtest sind absolut lächerlich. Das Auto wurde erst 11 Tage nach dem Verschwinden untersucht. Mal angenommen F war nach der Fahrt in der Waschstrasse mit Waschprogramm Unterbodenreinigung. Danach sind die Familienangehörigen weitere 9 Tage mit dem Auto rumgefahren. Das heisst, Waschspuren kaum mehr vorhanden plus neue Dreck / Staub usw. Ablagerungen an der Auto Aussenseite. Wenn Waschspuren gefunden wurden könnte man trotzdem nicht nachvollziehen an welchem Tag gereinigt wurde. Vielleicht am 17. Februar oder maybe auch am 20. Februar. Genau das gleiche mit Waldspuren. Man wüsste nicht von welchem Tag sie stammen und auch nicht aus welchem Waldgebiet.
Also würden irgendwelche Spuren/Waschspuren ausserhalb vom Auto den TV weder belasten noch entlasten.

Und zusätzlich erzählst du noch du hättest mit dem Sta gesprochen und dabei Insider Infos erhalten :?
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 11:51:29Den F ist Verdächtiger aufgrund eines Verdachtes.
Verdachts gleich unbewiesene Vermutung.
Er ist - nicht - Beschuldigter !!
Jedoch diesen Unterschied führen die meisten Mordtheoretiker nicht einmal ins Feld.
Für sie gilt Verdächtiger = Beschuldigter = Täter
Und das ist völliger Schwachsinn.
Die Gleichsetzung ist wirklich, sagen wir, naiv. Bzw. u.U. auch ein simpler Trick, um sich den wesentlichen Schritt Beweisführung zu schenken. Beschuldigter im Sinn der StPO war der Schwager mW aber auch nach der Haftentlassung schon noch. Sagte der damalige StA-Sprecher Steltner jedenfalls seinerzeit. Aber das ist über dreieinhalb Jahre, bald vier, her.
Was für einen Status im Verfahren er jetzt hat, weiß ich aber gar nicht. Wenn er nicht mehr beschuldigt wird und sonst auch niemand, müsste man sich fragen, gegen wen überhaupt ermittelt wird. Ggn unbekannt ggf.
Um als "Beschuldigter" geführt zu werden, muss wohl keine explizit ausgeprägte Verdachtsstufe (dringend bzw. hinreichend) bestehen - das ist entkoppelt im deutschen Strafrecht - einfacher Verdacht kann reichen. Der Status bezieht sich v.a. auf rechtl. Belange des Umgangs der Behörden mit dem Beschuldigten, z.B. in der Anhörung/Befragung und das Recht zu schweigen usw., auch was Akteneinsicht und notwendige schriftliche Dokumente, die verfasst werden müssen, angeht usw.
getAlifeG

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von getAlifeG »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 11:51:29
Wenn es jemandem nur darum geht, seine Fantasie zu veröffentlichen, ist dies Forum sicherlich der falsche Platz.
Das sagt genau der Richtige. Also bitte keine Geschichten mehr von wegen: Regendusche fotoshooting, Schwimmunterricht, Treppensturz, Drogenkurir, verschiebung grösserer Geldbeträge und Verbindung zum kriminellen Milieu.
Gast987654321
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast987654321 »

getAlifeG hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 12:37:48 Das sagt genau der Richtige. Also bitte keine Geschichten mehr von wegen: Regendusche fotoshooting, Schwimmunterricht, Treppensturz, Drogenkurir, verschiebung grösserer Geldbeträge und Verbindung zum kriminellen Milieu.
Vor allem aber... bitte keine Fantastereien wie folgende:
Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 11:29:19 ...
(Quelle: Pers. Gespräch mit dem Sta).
...
:roll:
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Zappenduster hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 12:23:26 Sie haben keine Wald und Reinigungsspuren ausserhalb des Fahrzeugs gefunden sagst du?
Nicht außerhalb.
INNERHALB der Schweller !
Diese besitzen üblicherweise Ablauflöcher für Feuchtigkeit, Wasser, etc.
Durch diese Ein/Auslässe kann man z.B. innen eingestanzte Fahrzeugnummern mit entsprechenden Sonden oder Kameras erkennen und feststellen, ob ein Fz verändert wurde usw.
Ebenso sammelt sich jedoch dort üblicherweise auch Material an, das durch Fahrten aufgenommen wird.

Sind diese Hohlräume dagegen blank wie ein Spiegel, wurden sie gezielt gereinigt.
Was üblicherweise kein Fahrer bei einer normalen Reinigung seines Fz tut.
Diese Spuren waren nicht vorhanden.

Sorry, falls ich das unverständlich ausgedrückt hatte.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

z3001x hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 12:30:26 Die Gleichsetzung ist wirklich, sagen wir, naiv. Bzw. u.U. auch ein simpler Trick, um sich den wesentlichen Schritt Beweisführung zu schenken. Beschuldigter im Sinn der StPO war der Schwager mW aber auch nach der Haftentlassung schon noch. Sagte der damalige StA-Sprecher Steltner jedenfalls seinerzeit. Aber das ist über dreieinhalb Jahre, bald vier, her.
Was für einen Status im Verfahren er jetzt hat, weiß ich aber gar nicht. Wenn er nicht mehr beschuldigt wird und sonst auch niemand, müsste man sich fragen, gegen wen überhaupt ermittelt wird. Ggn unbekannt ggf.
Um als "Beschuldigter" geführt zu werden, muss wohl keine explizit ausgeprägte Verdachtsstufe (dringend bzw. hinreichend) bestehen - das ist entkoppelt im deutschen Strafrecht - einfacher Verdacht kann reichen. Der Status bezieht sich v.a. auf rechtl. Belange des Umgangs der Behörden mit dem Beschuldigten, z.B. in der Anhörung/Befragung und das Recht zu schweigen usw., auch was Akteneinsicht und notwendige schriftliche Dokumente, die verfasst werden müssen, angeht usw.
Ein Verdächtiger ist eine (natürliche) Person, gegen die ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht (§ 152 Abs. 2 StPO).

Eine Person wird dadurch zum Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren, dass eine Strafverfolgungsbehörde entscheidet, die Ermittlungen gegen diese Person zu richten.

Ab der Beendung des Ermittlungsverfahrens durch Erhebung einer Anklage der Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft wird ein Beschuldigter zum Angeschuldigten (§ 157 2. Alt. StPO).

Der Angeschuldigte wird zum Angeklagten (§ 157 StPO), wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) beschlossen hat.

Fangen wir von hinten an.

Das Hauptverfahren wurde (bisher) nicht eröffnet.
F ist somit kein Angeklagter.

Das Ermittlungsverfahren insgesamt ist nicht beendet UND es wurde keine Klage erhoben.
F ist somit kein Angeschuldigter.

Das Ermittlungsverfahren wird weiterhin fortgeführt, jedoch nicht mit dem Ziel (F= Tatbeschuldigter/Verdächtiger), sondern offen in alle Richtungen.
F ist somit solange kein Beschuldigter (mehr), bis gegen ihn neue Beweise gefunden würden.

Der Anfangsverdacht hat sich nicht erhärtet, steht jedoch weiterhin als Möglichkeit im Raum.
F wird daher als Verdächtiger im Rahmen der Ermittlung weitergeführt. Der Status TATverdacht jedoch nicht.


Womit wir beim Verdacht sind.
Auch hier gibt es Unterschiede mit entsprechenden Folgen.

Anfangsverdacht liegt vor, wenn sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben (§ 152 Abs. 2 StPO). Er ist erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn es bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation wahrscheinlich ist, dass dder Beschuldigte wegen einer Straftat verurteilt wird. Er ist erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt bzw. einen Strafbefehl beantragt (§ 170 Abs. 1 StPO).

Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Er ist Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten (§ 112 Abs. 1 StPO).

Auch hier fangen wir von hinten an.

Es liegt kein dringender Tatverdacht aufgrund der vorliegenden Ermittlungskenntnisse (mehr) vor.
F wurde aus der U-Haft entlassen.

Es liegt kein hinreichender Tatverdacht (mehr) vor.
Der/die Straf/Haftbefehle wurden aufgehoben.
Eine Anklage wurde aufgrund des derzeitigen Ermittlungsstandes nicht erhoben.

Der Anfangsverdacht bleibt aufgrund der immer noch verschwundenen RR bestehen.
Deswegen wird der Fall auch „doppelt“, sprich sowohl als Vermisstenfall, als auch als Straftat geführt.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Berliner Morgenpost vom 14.2.2022:

Drei Jahre sind inzwischen verstrichen. Am 18. Februar 2019 verschwand Rebecca. Damals war sie 15 Jahre alt, jetzt wäre sie 18 und erwachsen. Außer den Eltern hat kaum noch jemand Hoffnung, dass die junge Frau lebend wieder auftaucht. Natürlich beendet die zuständige Mordkommission im Berliner Landeskriminalamt ihre Ermittlungen nicht. Mord verjährt nicht und auch in Vermisstenfällen werden die Akten nicht endgültig geschlossen. Aber weiter gekommen ist die Kripo im vergangenen Jahr nicht. „Es gibt leider keine Neuigkeiten in dieser Sache“, teilte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft mit - wie bereits vor einem Jahr.

Für die Mordkommission und die Staatsanwaltschaft ist der Schwager weiterhin der mutmaßliche Täter.

Das ist, soweit ich die Medienlandschaft überblicke, der letzte Stand. Und man darf ganz sicher sein: Sollte sich der Status von F aus Sicht der EB geändert haben, so hätten wir das ganz sicher irgendwo lesen können - kann ja gar nicht anders sein...
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 13:23:11 Nicht außerhalb.
INNERHALB der Schweller !
Diese besitzen üblicherweise Ablauflöcher für Feuchtigkeit, Wasser, etc.
Durch diese Ein/Auslässe kann man z.B. innen eingestanzte Fahrzeugnummern mit entsprechenden Sonden oder Kameras erkennen und feststellen, ob ein Fz verändert wurde usw.
Ebenso sammelt sich jedoch dort üblicherweise auch Material an, das durch Fahrten aufgenommen wird.

Sind diese Hohlräume dagegen blank wie ein Spiegel, wurden sie gezielt gereinigt.
Was üblicherweise kein Fahrer bei einer normalen Reinigung seines Fz tut.
Diese Spuren waren nicht vorhanden.
Hier eine Nachfrage meinerseits: Mit "Spuren waren nicht vorhanden" meinst Du, daß in dem Schweller keine Spuren vom Waldboden (o.ä.) waren, wo die Polizei gesucht hatte, oder? Oder meinst Du, daß die Schweller nicht gezielt gereinigt waren? Oder beides? Das wäre schon noch interessant zu wissen, da die Staatsanwaltschaft einmal verkündet hat, daß auch keine Spuren (also z.B. sehr saubere Schweller in diesem Fall) Spuren sein können.

Daß Du mit der Staatsanwaltschaft Kontakt hattest, glaube ich Dir ausserdem ;)
8kate

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von 8kate »

Gast987654321 hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 13:05:27 Vor allem aber... bitte keine Fantastereien wie folgende:

:roll:
Hm, schwierig. Du weißt doch gar nicht wer dieser User in Wirklichkeit ist. Es könnt ja stimmen das er mit dem Staatsanwalt geschnackt hat. Woher willst du so genau wissen das der User lügt?
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 15:40:35 Hier eine Nachfrage meinerseits: Mit "Spuren waren nicht vorhanden" meinst Du, daß in dem Schweller keine Spuren vom Waldboden (o.ä.) waren, wo die Polizei gesucht hatte, oder? Oder meinst Du, daß die Schweller nicht gezielt gereinigt waren? Oder beides? Das wäre schon noch interessant zu wissen, da die Staatsanwaltschaft einmal verkündet hat, daß auch keine Spuren (also z.B. sehr saubere Schweller in diesem Fall) Spuren sein können.

Daß Du mit der Staatsanwaltschaft Kontakt hattest, glaube ich Dir ausserdem ;)
Beides.

Keine passenden „Wald“spuren.
Kurz, gemäß der dort vorkommenden Gräser, Sträucher, Bäume etc., in der Zusammensetzung, berücksichtigt des Materials, das zum jahreszeitlichen Punkt auf Straßen und Wegen vorhanden ist.

Keine Reinigungsspuren.
Kurz, der Innenzustand war üblich, sprich ungereinigt, mit Ablagerungen.

Beides spricht zunächst DAFÜR, dass das Fz nicht in dem(n) Suchgebiet(ein) war.

Was jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, ist, das es sich in einem anderen Gebiet aufhielt, das nicht untersucht wurde.

Anhand der floristischen Zusammensetzung Brandenburgs ist es allerdings unmöglich, nur anhand der Materialspuren auf ein Gebiet zu schließen.
Dazu müsste der passende Gegenpart bekannt sein.
margarita
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von margarita »

:shock: Die Stories werden immer unglaubwürdiger hier. :lol: :lol: :lol:

Und das ist dir wirklich so erklärt worden? Würde mich sehr wundern.
Finde den Fehler …
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 13:50:13 Fangen wir von hinten an.

Das Hauptverfahren wurde (bisher) nicht eröffnet.
F ist somit kein Angeklagter.

Das Ermittlungsverfahren insgesamt ist nicht beendet UND es wurde keine Klage erhoben.
F ist somit kein Angeschuldigter.
Bishierhin Zustimmung
Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 13:50:13 Das Ermittlungsverfahren wird weiterhin fortgeführt, jedoch nicht mit dem Ziel (F= Tatbeschuldigter/Verdächtiger), sondern offen in alle Richtungen.
F ist somit solange kein Beschuldigter (mehr), bis gegen ihn neue Beweise gefunden würden.
Haftentlassung bedeutet nicht, er wäre kein Beschuldigter mehr. Die Vorwürfe wurden ja nicht widerlegt, nur als weniger gravierend bewertet. Und StA sagte wörtlich, er sei weiter Beschuldigter. Ist zwar lange her, aber das hat keine Verfallszeit und schließt auch Ermittlungen in andere Richtungen nicht aus. Ich weiß aber nicht, ob er, würde er nicht mehr beschuldigt, darüber aktiv informiert werden müsste. Nach außen müsste es wohl nicht kommuniziert werden. Insofern ist es schon möglich, dass er nicht mehr beschuldigt wird, aber es ist keine zwingende Schlussfolgerung. Und es ist meiner subjektiven Vermutung nach wahrscheinlicher, dass er weiter als Beschuldigter geführt wird. Bis die Ermittlungen eingestellt werden müssen. Nach einer Anklage sieht ja überhaupt nichts aus.
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

margarita hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 21:42:42 :shock: Die Stories werden immer unglaubwürdiger hier. :lol: :lol: :lol:

Und das ist dir wirklich so erklärt worden? Würde mich sehr wundern.
Finde den Fehler …
Finde es nicht unplausibel was der Gast hier schreibt. Warum machst Du Dich darüber lustig. Das mit den Türschwellern stimmt so, wie der Gast das beschrieben. Also, was gibt es da zu meckern. Seine Behauptung er habe das vom Staatsanwalt: Warum nicht? Wenn es z.B. eine der Podcast-Erstellerinnen ist kann das doch durchaus stimmen? Für mich hört sich das nach einer typischen Erkärung von Staatsanwalt Glage an...
Zappenduster

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Zappenduster »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 22:58:06 Finde es nicht unplausibel was der Gast hier schreibt. Warum machst Du Dich darüber lustig. Das mit den Türschwellern stimmt so, wie der Gast das beschrieben. Also, was gibt es da zu meckern. Seine Behauptung er habe das vom Staatsanwalt: Warum nicht? Wenn es z.B. eine der Podcast-Erstellerinnen ist kann das doch durchaus stimmen? Für mich hört sich das nach einer typischen Erkärung von Staatsanwalt Glage an...
Na klar, da kommt irgend so eine random Typ daher und der Sta sofort: Du willst was über den Fall wissen? Komm ich erzähl dir schnell ein paar Insider Infos .... Welche dann sofort in einem Forum mit halb Deutschland geteilt werden. Oder bist du etwa schon seit Jahren mit dem Sta per Du?

Wenn der Sta tatsächlich Ermittlungs-interne Informationen ausgeplaudert hat, dann gehört er meiner Meinung nach von seinem Posten entfernt!

"Das mit den Türschwellern stimmt so, wie der Gast das beschrieben" ... und woher willst du das wissen GastNr2? Hast du etwa auch mit dem Sta gesprochen?
gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von gast »

z3001x hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 22:00:01Ich weiß aber nicht, ob er, würde er nicht mehr beschuldigt, darüber aktiv informiert werden müsste.
Ja, müsste er! Die Einstellung des Verfahrens würde öffentlich werden. Und bei Abschluss der Ermittlungen würde sein RA vollumfänglich Akteneinsicht erhalten. Darum läuft das Ermittlungsverfahren noch. Es kann - und wird- in der Zukunft nur Einstellung oder Eröffnung des Hauptverfahrens geben. Denn der einzige! TV wurde öffentlich beschuldigt.

Im übrigen sind die Aussagen dieses einen Gastes nicht nachvollziehbar und niemals hat ein ermittelnder StA solche Aussagen gegenüber Dritten
getätigt. Die Podcasterinnen hatten nicht einen solchen Ton am Leib und sie haben nur abgesprochene Details in ihren Folgen herausgegeben. Vielleicht ist es ein Troll?!
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

z3001x hat geschrieben: Mittwoch, 09. November 2022, 22:00:01 Ich weiß aber nicht, ob er, würde er nicht mehr beschuldigt, darüber aktiv informiert werden müsste.
Ja und nein.

Wenn eine Person zuvor als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren geführt wurde und er, aus Erkenntnisgründen davon ausscheidet, wird dies dem Betroffenen mitgeteilt.
In diesem Fall würde der Betroffene trotz laufendem Verfahren noch als Beteiligter/Zeuge geführt.

Sollte sich weiterhin herausstellen, das der dann nur noch Beteiligte/Zeuge auch diesen Status verliert, wird er lediglich informiert, das im aufgrund des Verdachts und der Erkenntnisse ggf Rechtsmittel zustehen, er wird jedoch nicht förmlich aus dem Verfahren entlassen.
(Z.B. Zeugen werden nicht darüber informiert, ob sie noch als Zeuge geführt werden.)

Wird hingegen das Ermittlungsverfahren eingestellt, muss dies dem Betroffenen zur Kenntnis gegeben werden.
gast hat geschrieben: Donnerstag, 10. November 2022, 07:21:24 Und bei Abschluss der Ermittlungen würde sein RA vollumfänglich Akteneinsicht erhalten.
Der Verteidiger kann auch bereits vorher volle Akteneinsicht bekommen, falls die Sta dem zustimmt.

Volle Akteneinsicht in Verhör- bzw. Untersuchungsunterlagen steht jedoch dem Verteidiger schon vorher zu.
Dazu muss das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen sein.
(147 StPO)
gast hat geschrieben: Donnerstag, 10. November 2022, 07:21:24Darum läuft das Ermittlungsverfahren noch.
Das Ermittlungsverfahren läuft nicht deswegen noch, weil man blind wie einige hier, einen Mörder sucht.
Dankenswerterweise arbeiten unsere Ermittlungsbehörden nicht so dämlich.

Das Ermittlungsverfahren läuft einmal weiter, weil der Fall sowohl als Straftat, aber auch als Vermisstenfall geführt wird.
Solange nicht beide Punkte abgeschlossen sind, bleibt das Verfahren zunächst aufrecht.

Zum zweiten (jetzt nur der Teil Straftat), entscheidet die Sta, ob gemäß Kenntnissen ein - hinreichender Verdacht - besteht, kurz, die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung ist höher als für Freispruch.
Dann würde das Ermittlungsverfahren eingestellt und, in Folge, später das Hauptverfahren eröffnet.

Zum Dritten (jetzt nur Vermisstenfall) bleibt das Ermittlungsverfahren solange offen, bis das Schicksal der vermissten Person entweder ermittelt wurde oder sie behördlich für tot erklärt.
(Z.B. Cold case)
gast hat geschrieben: Donnerstag, 10. November 2022, 07:21:24 Es kann - und wird- in der Zukunft nur Einstellung oder Eröffnung des Hauptverfahrens geben.
Es gäbe diverse weitere Möglichkeiten.
Ein Ermittlungsverfahren kann offen bleiben (cold Case), das Verfahren kann an andere Behörden abgegeben (oder sogar Ausland) werden, falls der Ermittlungsstand dies erfordert.
Oder das Ermittlungsverfahren wird mit anderen zusammengeführt.
Um nur einige Beispiele zu nennen.
gast hat geschrieben: Donnerstag, 10. November 2022, 07:21:24 Denn der einzige! TV wurde öffentlich beschuldigt.
Woher will man wissen, wieviele Verdächtige die Sta führt?
Auch wenn sie sich zu einer Person einlässt, bedeutet das nicht, das man alles andere ausblendet.
Der obige Satz zeigt aber trotzdem sehr gut, warum sich der Fall so sehr auf das Schema F=Verdacht=Mörder reduziert.
Die Öffentlichkeit, blind wie Fortuna, hat sich den einen TV erkohren. Ob evtl. weitere hinzukämen, der Verdacht von F auf eine andere Person überginge oder es sich herausstellt, das gar keine Tat vorliegt, all das ist der Öffentlichkeit egal.
Man will einen Mörder „hängen“, egal wen und egal ob schuldig.
Das ist nunmal, sorry, häufig als Verhalten zu sehen.
Der Begriff Lynchmob passt ganz gut dazu.
gast hat geschrieben: Donnerstag, 10. November 2022, 07:21:24 Im übrigen sind die Aussagen dieses einen Gastes nicht nachvollziehbar und niemals hat ein ermittelnder StA solche Aussagen gegenüber Dritten
getätigt. Die Podcasterinnen hatten nicht einen solchen Ton am Leib und sie haben nur abgesprochene Details in ihren Folgen herausgegeben. Vielleicht ist es ein Troll?!
Aber Reportern von BILD, RTL & Co. gibt man stundenlange Interviews und die sind dann unbedenklich?

Und 2 unterbezahlte Podcaster, die ihr aufgewärmtes Sammelsurium von längst bekannten Informationen auch noch für Geld verkaufen, sieht man als adequate und bedenkenlos zutreffende Informationsquelle?

Sicherlich möchte man demnächst noch behaupten, das sämtliche Interviews ungeschnitten gezeigt wurden.
Etwas mehr Skepsis gegenüber Medien wäre da wohl eher angebracht.

Diejenigen, die gerade die Medien im Fall von Anfang an mitverfolgt haben, können ein Lied davon singen, wie sehr sich diverse Einzelpunkte im Fall über die Zeit deswegen verändert haben, weil die Medien darüber berichteten.
… und nicht die Ermittler.

Schaut man sich die Interviews an, so wurde fast alles vor die Kamera gezerrt, was irgendwie mit Mordfällen zu tun hat.
… obwohl niemand bis heute weiß, ob es überhaupt eine Tat gibt.

Man hat „Experten“ aufgefahren.
Die üblicherweise Buchautoren sind und sicher dank der Interviews nun reißend Absatz verbuchen.

Und zur Krönung bietet man sich selbst als Ermittler an, um Router oder andere Daten auszulesen, bis an die Ostsee zu fahren, etc.
… als Medienunternehmen.

Sehr glaubwürdig sowas.
Aber einzelnen Nutzern im Forum spricht man jegliche Kenntnisse ab. 👍
Marci
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Marci »

fair1 hat geschrieben: Dienstag, 08. November 2022, 18:28:23 Welch eine Arroganz!!

Anscheinend bist du hier der einzige, der Allwissend ist, der bei jeder Vernehmung dabei war, der alles in Frage stellt, sogar die Fakten,
die durch die Familie Reusch bestätigt worden sind (die Fahrten vom TV).

Du forderst immer Beweise die hieb und stichfest sind, aber
hier im Forum ist es niemanden möglich irgendwas zu Beweisen, wie denn auch, mit den wenigen Fakten die uns bekannt sind.
Wir alle haben keinerlei Einsicht in die Akten des Falles, um zu sagen, das ist richtig oder falsch, das ist die Wahrheit oder
gelogen.

Ist indiskutabel, ist man länger Im Forum, realisiert man sehr schnell, dass oftmals Kommentatoren per Gast eine Zustimmung erteilen.

Auch kannst Du easy filtern, das einige User viele Profile verwenden.

Ebenso, die obige Darstellung spiegelt nicht ein typisches Vorgehen von Ermittern. Absolut nicht.

Tatsachen zu relativieren und runter spielen, naja.

Nimm es nich persönlich, meist haben diese User ein Ding mit sich selbst am Laufen.🥱🥱😴
Gast

Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Einiges ist bei allem irgendwie seltsam.

1.) Warum gibt es in den Suchangaben keinerlei Erwähnung auf - unveränderliche - Merkmale ?
(Eine Zahnspange ist nicht unveränderlich)
Z.B. Narben, Muttermale, etc.

2.) Gerade weibliche Personen und Kinder/Teenys pflegen gern viele Kleinteile mit persönlichen Wert mitzuschleppen.
Ob nun Handtasche, in den Hosentaschen usw.

Warum fehlt solch Erwähnung in der, sehr kurz gehaltenen, Liste der verschwundenen Gegenstände?
Z.B. Schlüsselbund, Armbanduhr, Glücksbringer, etc.

3.) Man unterstellt gern den Teenys eine hohe Affinität zu Handys. Zwecks Chats, Selfies, usw.
Das bedingt regelmäßige Stromversorgung.
Entweder durch Lade-, USBkabel oder Powerbank.
Es war jedoch ausschließlich nur von -einem- Handy und nie von der Peripherie die Rede.
Fehlt die auch?

4.) Hat man regelmäßig von bestimmten Personen, auch über Nacht Besuch, ist es fast normal, das Dinge „vergessen werden. Ebenso, das man persönliche Gegenstände an bestimmten Orten platziert.
(Z.B. im, sofern vorhanden, Gäste-WC o.ä)

Es war bislang nur von „Wechselwäsche“ die Rede.
Was aber ist mit anderen Gegenständen?
(Zahnbürste, Schminkutensilien, etc.)
Gerade Damen/Mädchen legen bei bestimmten Dingen wert auf eigene Artikel.

5.) Geht man nach der beliebten Mord-Theorie, läge der Tatzeitraum irgendwo zwischen etwa 08.30-09.30.
Setzt man weiterhin ausschließlich F als möglichen Täter voraus, wäre ihm bekannt, das bis mindestens 12.00 keine anderen Personen im Hause zu erwarten sind.
Das wäre ein Mindestzeitrahmen von 2.5h.

Legt man nun etwa 30 Minuten für ein sauberes „Verpacken“ und Verbringen in das/ein KFZ zugrunde, weitere 20 Minuten für etwaige Spurenbeseitigung und flüchtige Überprüfung desselben, wäre man bereits bei 50 Minuten.

Nun folgt das Zusammenpacken der bekannten Gegenstände wie Schulsachen, getragener Wäsche, Schuhe etc., praktischerweise in die bekannte Decke als Beutel (schnellste Option), dafür seien 15 Minuten angemessen.

Nun kann, in aller Ruhe, eine Prüfung des Hauses erfolgen, ob nichts übersehen wurde. Da keine Eile von Nöten ist, darf angemessen 20-30 Minuten dafür veranschlagt werden.
Letztlich ist man somit bei 1,5h an Gesamtzeit.
(Nicht berücksichtigt, die Zeit, welche zur Vorbereitung des Kfz, die Suche und Bereitstellung von Reinigungsmaterial, die Störung(en) durch Anrufe, usw, zusätzlich vergehen).

Alles obige unter dem Aspekt, das es keinen Zeitdruck gibt.
Würde man jetzt, ebenso drucklos, die vermutete Fahrt Richtung Brandenburg antreten, wäre ein passendes Durchfahren der KESY-Messstelle nicht zeitlich möglich.
(Selbst wenn man 08.30 als Tatzeitraum setzt und nicht später)

Würde man hingegen den möglichen Tatzeitraum auf vor 08.30 setzen (ergo 07.00 - 08.30), ergäben sich, dank der Digitaldaten/Anrufe diverse zeitliche Probleme.

Um alles also trotzdem in dem möglichen Zeitrahmen zu schaffen (man setzt dabei immer noch voraus, das die Täterperson ein normal gebildeter Bürger und kein Spezialagent des MI6 ist), wäre zwangsläufig eine gewisse Vorbereitung notwendig, um entsprechend später Zeit zu sparen.
Ebenso ergäbe sich daraus, das dann ein klarer Vorsatz der geplanten Tötung vorläge.
Frage, ganz simpel: Warum ?

Ohne Vorbereitung und unter allen zeitlichen Aspekten wäre andernfalls die Zeitlinie „Verlassen des Hauses durch J - Tat - Reinigung - Prüfung - Fahrt“ rein zeitlich bei weitem nicht durchführbar - ohne Spuren zu hinterlassen!
Da aber durch die Sta deutlich bestätigt wurde, das weder im Hause, noch im Kfz irgendwelche Spuren festgestellt wurden, muss dieser Aspekt in die Zeitlinie einfließen.

Würde man das obige unter dem Aspekt einer vorher geplanten Fahrt betrachten, also einer bestimmten Abfahrtzeit, ergäbe sich ein weit höherer Handlungsdruck.
Damit verbunden automatisch eine weit aus höhere Fehlermöglichkeit bei allen Aktionen.
Da aber keine Spuren gefunden wurde, ist die Wahrscheinlichkeit, das ein Normalbürger eine Tat samt Verbringung Fehler- und Spurenfrei unter Druck begeht, gleich Null.

Zu dem obigen Gesamtkonzept auch eine Frage:
Wieviel Platz mag folgendes Benötigen:
- eine eingewickelte Person
- ihre persönlichen, bekannten Gegenstände
- Reinigungs- und Restmaterial, welches nicht im Haus verbleiben darf
Und wie sähe diese „Materialsammlung“ dann in einem Twingo aus.
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