Marci hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Dezember 2022, 14:31:09
Nein, diese Informationen werden ausschließlich durch Dich verbreitet, über dein Endgerät ubd die dazugehörige IP-Adresse.
Niemand, aber wirklich niemand des ermittelden Personenkreises, hat eine Indikation hinterlassen oder Deine dargestellten Szenarien nur ansatzweise kommuniziert.
Dies sind fortlaufend Mutmaßungen und Unterstellungen von dir.
Hätte es eine geringe Annahme gegeben, wäre NIEMALS ein Bild des Tatverdächtigen veröffentlicht worden.
Dies bedarfs einen gerichtlichen Beschlusses, dieser durchgehend als plausibel betrachtet werden muss.
Der Haftbeschwerde wurde gefolgt, aus dem Grund das keine Leiche präsentiert wurden konnte.
Überlege dir lieber vorher, was und wie du etwas veröffentlichst.
Du bist hier nicht anonym.
Danke, hab herzlich gelacht.
Welche „geringere Annahme“ hätte denn, für eine Einzelperson, die allein in einem Haus ist, zugetroffen?
Da bin ich jetzt aber mal gespannt.
(Bis hierhin reden wir nämlich noch vom Zuständigkeitsbereich der Polizei und somit auch der dazugehörigen PDV).
Veröffentlichung von Bildern regelt zunächst einmal der Datenschutz!
Dieser kann zum Teil, im Rahmen öffentlicher Fahndung durch die ermittelnden Behörden/Gerichte eingeschränkt werden.
Dumm nur ist, das der erste Richter einen Haftbefehl - ABLEHNTE !!
Begründung: fehlende Beweise !!
Lediglich aufgrund einer Beschwerde (mit immer noch gleicher Beweislage) und Druck vorgesetzter Dienstpersonen, wurde der Beschwerde durch einen zweiten Richter stattgegeben.
Soviel zum Thema plausibel.
Der Haftbeschwerde wurde deswegen stattgegeben, weil keine Beweise für eine Tat vorliegen !!
Nicht nur keine Leiche, sondern keine Spuren, keine sonstigen Beweise, nichts.
Außerdem hatte man die Haftbeschwerde erst nach Ablauf der notwendigen Fristen gestellt - und - unter Berücksichtung der Unzumutbarkeit einer weiteren Haftzeit.
Da weder Fluchtgefahr bestand, noch zwingend weitere Beweise erwartet wurden, war der Beschwerde stattzugeben.
Was in deiner Auflistung interessanterweise fehlt, ist die erste Verhaftung, aus der F, nach 24h, entlassen wurde.
Auch hier fehlten bereits, im Falle eines Haftbefehls der UHaft, die nötigen Beweise.
So, Marci, ab hier darfst du weiter proklamieren.
Aber halt dich bitte an die Wahrheit, nicht deine Fantasie, danke.