Bei all den Forderungen nach angemessener Bestrafung - ich habe bis jetzt noch keine sinnvolle Begründung zur Zielsetzung gehört.
Das einzige, was bei dem/der jeweiligen Beitragsschreiber/in immer wieder durchscheint, ist Vergeltungsbedürfnis. Also Konsequenzen, die erklärtermaßen nicht als sinnvoll bzgl. Wirksamkeit, sondern als eine "gerechte Rache" gemeint und definiert sein sollen.
Ebenso einschneidende, unangenehme für die Täterinnen zwingende, jedoch nicht StGB- sondern JA-motivierte Konsequenzen reichen da offensichtlich nicht. Warum, sind die in ihrem Duktus, in ihrer Intention nicht passend, weil sie eine aggressive Haltung gegenüber den Täterinnen vermissen lassen?
Oder liegts inhaltlich an den Konsequenzen? Was sollte eine Bestrafung als Solche denn alternativ oder zusätzlich leisten? Geht es darum, die Täterinnen explizit leiden zu lassen? Möglichst demonstrativ und für sie erkennbar ohne weiteren sinnvollen Grund? Geht es um die demonstrative Botschaft an die Täterinnen "wir halten euch für den letzten Dreck"?
Da sind wir wieder am Anfang, an meinen anfänglichen Punkten. Die Fassungslosigkeit und Betroffenheit, zusammen mit dem Empfinden, von den Täterinnen emotional quasi auch persönlich angegriffen und erheblich verletzt worden zu sein. Empfinde ich auch deutlich, keine Frage.
Aber das Bedürfnis, da (selbst zumindest verbal) massiv zurückzuschlagen, möglichst harte Konsequenzen zu fordern und diese irgendwie mit viel adjektivlastiger Begründung als "das einzig Richtige" zu motivieren - an dem Punkt wünsche ich doch jedem die Fähigkeit, sich selbst zu durchschauen.
Wer sich hier nicht angesprochen fühlt, braucht sich auch nicht angesprochen fühlen
Ist es Sinn und Aufgabe von Staat und Justiz, aggressives Vergeltungsbedürfnis von Teilen der Gesellschaft zu bedienen? Dann sollte das konsequenterweise auch bezüglich des Strafmaßes geschehen, machen wir doch Nägel mit Köpfen. Todesstrafe für jeden, bei dem ein Teil der Bevölkerung meint, derjenige habe es verdient. Am besten möglichst kurz nach der Tat abfragen, da schlagen die Wellen erfahrungsgemäß besonders hoch. Jeden, der irgendeine Straftat wiederholen könnte, nie wieder rauslassen. Und die beiden Mädchen ebenso bestialisch bestrafen, als wie wir ihre Tat empfinden. Foltern, quälen, auf dass sie auch ja realisieren, was sie angerichtet haben. Und dann für den Rest des Lebens wegsperren, oder gleich hinrichten.
Nägel mit Köpfen. Wenn schon strafrechtliche Konsequenzen nach Empfinden des Volks, dann auch Auge um Auge. Keine halben Sachen, kein Kuschelkurs. Warum? Schon allein, weil es sonst
immer welche geben wird, die härtere Strafen fordern.
Und christlich sind wir ja sowieso schon längst nur noch an den Feiertagen mit dem Baum oder dem Hasen.
Phil Durchblick hat geschrieben: ↑Dienstag, 21. März 2023, 07:21:54
Ganz genau, wir haben unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln eine Verantwortung, ihnen ein gelingendes Leben zu ermöglichen und dieses auch zu fördern. Um sich auf ein gelingendes Leben (wie du es formulierst) vorzubereiten, braucht es solide, gewaltfreie Grundstrukturen, damit sich ein Kind sorgenfrei entfalten kann. Natürlich können wir nicht von heute auf morgen die Welt verändern, aber der Gesetzgeber kann Rahmenbedingungen schaffen. Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre wäre eine dieser Bedingungen.
Was würdest du den Eltern von Luise erzählen, Gesetz dem Fall, die Familie+Täterin kehren irgendwann nach Freudenberg zurück? Was glaubst du, wie die Eltern von Luise sich dann fühlen, wenn sie zufällig auf der Straße begegnen?! Oder aber den Eltern, die Kinder im Alter von Luise haben. Was glaubst du wohl, wie ohnmächtig sie sich fühlen hören zu müssen, dass die TÄTERINNEN straffrei bleiben. Dieses Mobbing an Schulen etc. Kannst du dir vorstellen, wie hilflos einige Eltern dem Ganzen gegenüberstehen? Was würdest du denen erzählen? Alles halb so schlimm, wir müssen die Täterinnen schützen, ihnen ein gelingendes Leben ermöglichen.
Hier gilt es ganz klar, die Mehrheit der Kinder unserer Gesellschaft vor tickenden Zeitbomben zu schützen. Opferschutz vor Täterschutz, ohne Wenn und Aber.
Eine Gesellschaft, die wegschaut, züchtet Menschen heran, die den Eindruck bekommen, dass ihre Taten toleriert werden. Wenn auf solche Handlungen keine ernst zu nehmenden Konsequenzen folgen, verschiebt sich die Toleranzgrenze immer mehr in Richtung Gleichgültigkeit!
Die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters allein würde in deinem Sinne (so wie ich dich verstehe) wenig bewirken. Auch im jetzigen Jugendstrafrecht (14-17, im Einzelfall nach Einschätzung des Täters auch bis 21) wird der persönliche Entwicklungszustand und entsprechend die Schuldfähigkeit des Täters individuell berücksichtigt, entsprechend fallen Urteile zumindest gegen Ersttäter in aller Regel recht milde aus. Auch bei schweren Straftaten gibts da sehr selten eine Freiheitsstrafe, allerdings gern mal Auflagen wie Therapie, Kurse/Trainings (Drogen, Antiaggression usw.). Also im Grunde das Gleiche, was auch das JA leistet, wenn zuständig, halt hier und da mit ein paar Sozialstunden garniert, aber nicht immer.
Ich weiß, wovon ich rede, berufsbedingt "darf" ich öfters mal bei Jugendstrafsachen den Verhandlungen beiwohnen, die ja im Allgemeinen unter Ausschluss von Öffentlichkeit/Presse stattfinden.
Wenn da nun einfach das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt würde - naja, dann landen eben auch Fälle mit 12-jährigen vorm Richter, der dann wie gewohnt Entwicklungsstand und Schuldfähigkeit begutachtet/begutachten lässt, diese bei einem so jungen Menschen als kaum gegeben ansieht und was tut? Genau, eine Begleitung der weiteren Entwicklung durch das JA verschreibt.
In welche Richtung du tatsächlich argumentierst, ist ein genereller Richtungswechsel bei der Rechtsprechung hin zu Strafen, die zum einen vor allem für andere potentielle Täter abschreckend sein sollen (Funktioniert erfahrungsgemäß nicht. In den USA gibts Todesstrafe, aber das hält die Bevölkerung nicht davon ab, mehr Morde im Jahr gemessen an Einwohnerzahl zu verüben als in Angola, Brasilien oder sonstwo). Zum anderen soll sichergestellt werden, dass der Täter der Gesellschaft garantiert nie wieder schaden wird. Völlig sinnvoll. Nur, wo zieht man da die Grenze? Wenn es "sichergestellt" werden soll, müsste man z.B. auch jeden Alkoholfahrer (erhebliche Gefährdung und erhebliche Wiederholungsgefahr, ob mit oder ohne Lappen) dauerhaft wegsperren. Oder wie ist das bei minderschweren Taten? Da ist der Schaden geringer, allerdings die Wiederholungsquote besonders hoch.
Und drittens, das mutmaße ich, weil sich manche deiner bisherigen Aussagen genau danach anhören, soll eine "gerechte Vergeltung" stattfinden. Der Täter soll ein angemessenes Leid erfahren, das keinen anderen Zweck als eben diesen hat. Wie oben etwas polemisch ausgeführt - wer entscheidet, was hier angemessen ist, was gerecht? Ich? Du? Der Stammtischbruder, dem keine Strafe hart genug erscheint? Der einzige objektive Eichstrich wäre da ein "gleiches mit gleichem". Wer mutwillig oder fahrlässig tötet, wird getötet. Wer jemandem den Sohn nimmt, dem soll sein Sohn genommen werden.