BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

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Coco
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Coco »

Tötungsdelikt Kerstin Simone G./Hannover- Burgwedel
Nach Hinweisen auf einen Suizidversuch hat der Mordprozess nach dem Verschwinden einer Frau aus Burgwedel ohne den Angeklagten begonnen.
Demnach soll der 54-Jährige aus Warburg im Kreis Höxter am Dienstagmorgen zunächst nicht ansprechbar gewesen sein und dann über Herzflimmern geklagt haben. Es habe Hinweise auf einen Suizidversuch gegeben.
https://www.ruhrnachrichten.de/regional ... 000799903/
Coco
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Coco »

Gast hat geschrieben: Montag, 17. April 2023, 18:09:42 Tötungsdelikt Tabitha E./Ludwigsburg-Asperg
Ein weiterer Bericht zum Strafprozess. 6 Zeugen sagen aus, u.A. der Bruder von Tabitha. Sehr traurig, dass sich das Mädchen ihrer Familie offenbar nicht anvertraut hat. Diese Tat hätte womöglich verhindert werden können.
https://www.bietigheimerzeitung.de/inha ... 03cb8.html
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gast hat geschrieben: Montag, 23. Januar 2023, 14:35:55 Doppelmord Mistelbach
Langjährige Jugendstrafen für Tochter und Freund
In anderen Artikeln findet man auch Einzelheiten über die Tat der jungen Menschen.


https://www.stern.de/panorama/stern-cri ... 26526.html
Etwas ausführlicher
Richterin beleuchtet Tathintergründe
„Sie hinterging ihre Eltern, missachtete elterliche Verbote“, so Richterin Deyerling. Hannah habe immer wieder die Schule geschwänzt. „Die Eltern fühlten sich mit der Erziehung überfordert.“ Die Eltern Antje und Stefan S. sprachen mit Freunden darüber, wandten sich im Herbst 2021 ans Jugendamt. Die Mutter äußerte, dass sie einen Selbstverteidigungskurs belegen wolle, um sich vor ihrer Tochter zu schützen.

Zu dieser Zeit waren Hannah und Felix ein Paar. Felix hatte seine Ausbildung zum Spengler wegen zu vielen Fehlzeiten verloren, die Mutter hatte ihn zum 18. Geburtstag aus der Wohnung verwiesen. In der Folge kam er bei Familie S. unter. Er sei gut in die Familie integriert gewesen, so die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. „Er war zusammen mit den vier Kindern auf dem Weihnachtsgruß der Familie abgebildet. Wie die Kinder erhielt auch Felix S. ein Weihnachtsgeschenk.“

Felix hätte keinen Streit mit dem Ärzte-Ehepaar gehabt. Gegenüber Freunden habe er sich geäußert: „Die sind echt lieb zu mir. Die haben mir ein Zuhause gegeben.“ Hannah habe ihm hingegen immer wieder davon erzählt, wie ihre Eltern sie „unterjochen“ würden. Sie berichtete ihm von regelmäßigen Faustschlägen des Vaters, dass er sie am Hals gepackt und hochgehoben hätte. Felix sei nie Zeuge eines solchen angeblichen Vorfalls geworden, auch vor Gericht stellten sich die Vorwürfe als falsch heraus. Doch Felix glaubte Hannah. Sie habe festgestellt, dass er leicht manipulierbar wäre, so Richterin Deyerling – und habe dies bewusst ausgenutzt.

Zudem habe Hannah gegenüber Freunden und Bekannten immer wieder geäußert, dass sie ihre Eltern hasse und dass sie deren Tod wünshe.....

Der 8. Januar 2022, ein Samstag, verlief im Haus der Familie S. in Mistelbach zunächst ohne besondere Vorkommnisse, so Richterin Deyerling. Felix frühstückte mit den Eltern und Hannahs drei Geschwistern – zu dem Zeitpunkt 14 Jahre, 12 Jahre und 5 Jahre alt. Hannah schlief zu dieser Zeit noch. Die Mutter ging am Nachmittag mit Hannahs Geschwistern zum Eislaufen; der Vater baute am späten Nachmittag mit seinen Söhnen ein Iglu im Schnee.

Hannah blieb zuhause, sie sollte Bewerbungen schreiben. Stattdessen startete sie gegen Mittag eine Internetsuche, die während des Gerichtsprozesses ans Licht kam. Um 11:59 Uhr tippte sie in die Suchmaschine: „Darf man mit 16 alleine im Haus der Eltern wohnen bleiben, wenn diese verstorben sind?“

Am Abend sahen sie alle gemeinsam fern – auch Felix und Hannah. Als alle ins Bett gingen, zogen sich Felix und Hannah in deren Kinderzimmer zurück. „Im weiteren Verlauf des Abends sagte Hannah, dass es endgültig genug sei. Die Eltern müssten weg“, so die Richterin. „Hannah S. äußerte entschieden, sie wolle die Eltern jetzt umbringen.“ Sie und Felix fassten gemeinsam den Entschluss zur Tat.

Im Schlaf erstochen
Hannah reichte ihm eine Stirnlampe und schwarze Arbeitshandschuhe. Felix nahm sein Messer, probierte vor Hannah die schwarze Sturmhaube auf. „Du siehst echt sexy aus“, sagte sie zu ihm. Gegen 0:30 Uhr ging er im Dunkeln ins Untergeschoss zum elterlichen Schlafzimmer. Er ging zunächst zum schlafenden Vater, mit seinem Messer mit acht Zentimeter Klingenlänge.

Ohne Vorwarnung stach er auf Stefan S. ein, wollte die Hauptschlagader treffen. Nach mehreren wuchtigen Stichen wandte er sich vom Vater ab, wollte auf die andere Seite des Betts zu Antje S. Der Vater aber war noch nicht tot. „Stefan S. stand aus dem Bett auf und ging dem Angeklagten hinterher“, sagte die Richterin. Er griff nach Felix, der drehte sich um und stach „mit massiver Wucht“ in Kopf, Hals und Brustbereich. Stefan S. sank zu Boden.

Anschließend ging Felix zur Mutter, stach mit dem Messer in Richtung Kopf, Hals, Brust. Sie wachte auf, begann panisch zu schreien. Sie wollte sich aufrichten, er drückte sie mit der freien Hand zurück aufs Bett, stach mit der anderen weiter schnell und kraftvoll auf sie ein, „bis ihre Schreie verstummten“.

Beide starben binnen Minuten an den schweren Verletzungen.

Geschwister vom Notruf abgehalten
Hannah wartete derweil in ihrem Kinderzimmer. Durch die Schreie der Mutter wachte ihr 14-jähriger Bruder auf, ging in den Flur. Hannah kam ihm entgegen, hielt ihn auf. Der kleine Bruder fragte seine Schwester, was los sei. Hannah sagte, dass Felix gerade die Eltern töte. Er solle nicht nach unten gehen.

Felix verließ das Schlafzimmer, ging zum Balkon, schlug mit einem Hammer die Balkonscheibe ein. Es sollte wie ein Einbruch aussehen. Dann kam er ins Obergeschoss, traf dort auf Hannah und ihren 14-jährigen Bruder. Felix sagte beiden, dass er die Eltern umgebracht habe. Der Bruder rannte daraufhin panisch hin und her, wollte einen Notruf absetzen. Hannah und Felix hielten ihn davon ab. Hannah sagte zu ihrem Bruder: „Das ist doch nicht so schlimm. Wir können alle im Haus wohnen bleiben. Der Felix ist schon 18, der kann dich adoptieren.“

Auch die 12-jährige Tochter wachte auf, kam aus ihrem Zimmer. Der Bruder rief ihr zu, sie solle den Notruf wählen. Hannah und Felix nahmen ihnen die Telefone weg.

Flucht nach Bayreuth
Hannah und Felix entschlossen sich zur Flucht. Hannah packte Klamotten in ihrem Zimmer zusammen, dann wollten sie im Ford Galaxy der Eltern davonfahren. Der Versuch misslang, weil Felix es nicht schaffte, den Rückwärtsgang einzulegen. Daraufhin flüchteten sie zu Fuß und händchenhaltend, liefen vier Kilometer bis nach Bayreuth.

Felix schlug vor, sich der Polizei zu stellen – er wollte die Tat auf sich nehmen und sie raushalten. Sie willigte ein. Gegen 3:50 Uhr ging Hannah in die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt, Felix hielt sich in der Nähe auf. Sie sagte den Polizisten, wo sie Felix finden könnten.

So verlief der Prozess
Wie Richterin Deyerling bei der Urteilsverkündung ausführte, hatte Felix schon zu Beginn ein umfassendes Geständnis über die Tat abgelegt. Zunächst behauptete er noch, eigenständig gehandelt zu haben, während Hannah schlief. Er habe aus angestauter Wut und einer Aggressionsstörung heraus gehandelt, so die Behauptung. Sie stellte sich als falsch heraus – er wollte seine Freundin damit lediglich beschützen. Seine Angaben zur Tat selbst stellten sich in allen Details als wahr heraus.

Hannah stritt bis zum Schluss jegliche Tatbeteiligung ab. Das Gericht hingegen kam zu dem Schluss: „Hannah ist die Initiatorin dieser Tat“, so die Richterin. Ohne ihre Manipulation von Felix hätte es den Doppelmord nicht gegeben.

Begründung der Strafen
Das Gericht kam zum Schluss, dass Hannah von einem „abgrundtiefen Hass“ gegen ihre Eltern getrieben war. Die angebliche grausame Behandlung durch die Eltern stellte sich hingegen als Lüge heraus. Felix habe gehandelt, um seine Freundin zu schützen „und sie glücklich zu machen“. Er habe sich im Prozess als leicht manipulierbar erwiesen, mit wenig Selbstwertgefühl und großen Verlustängsten.

Felix habe beim Prozess seine Schuldeinsicht und seine Reue gezeigt, so die Richterin. Immer wieder sei er in Tränen ausgebrochen. Dass es Tränen der Reue waren, habe sich erstens daran gezeigt, dass er weinte, wenn es um die Folgen seiner Tat für andere ging – nicht um die eigenen Bestrafung. Außerdem habe er seine Emotionen nicht ausgestellt, sondern zu verbergen versucht. Hannah hingegen habe beim Prozess keinerlei Empathie gezeigt, auch nicht gegenüber ihren Geschwistern.

Diese Strafen erwarten die beiden
Das Gericht hat Felix S. wegen Mord in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht hat Hannah S. wegen Mord in zwei tateinheitlichen Fällen zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Beide wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Felix S. war zum Zeitpunkt der Tat zwar schon volljährig, aber nach Einschätzung des Gerichts noch nicht in einem erwachsenen Entwicklungsstadium. Sein umfassendes Geständnis und seine Reue wirkten sich positiv für ihn aus. Das Gericht entschied wegen der Schwere der Tat, das normale Jugendstrafmaß zu übersteigen. Eigentlich ist bei jugendlichen Straftätern eine Höchststrafe von 10 Jahren vorgesehen.

Hannah S. kam zugute, so die Richterin, dass sie nicht aktiv an der Tat beteiligt war.

Wie Richterin Deyerling erinnerte, bleiben die drei kleinen Geschwister von Hannah S. als Vollwaisen zurück. „Diese Tat hat unendlich viel Leid über so viele gebracht. Sie lässt sich nicht begreifen und nicht verstehen.“
https://www.bayreuther-tagblatt.de/nach ... erfranken/
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

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https://www.het-forum.de/viewtopic.php? ... en#p158906


Justizskandal in Hessen: „Erhebliches Maß an krimineller Energie“: Anklage fordert siebeneinhalb Jahre Haft für korrupten Oberstaatsanwalt
Bender, René - Gestern um 19:19

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Die Affäre erschüttert seit Sommer 2020 die hessische Justiz. (Bild: dpa) Foto: APdata-portal-copyright=
Die Affäre erschüttert seit Sommer 2020 die hessische Justiz. (Bild: dpa) Foto: APdata-portal-copyright=
© Bereitgestellt von Handelsblatt
Oberstaatsanwalt Alexander Badle war Hessens bekanntester Korruptionsbekämpfer. Dann flog auf, dass der selbst viele Jahre korrupt war. Nun steht das Urteil bevor.

Im Strafprozess gegen den früheren Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht in Hessen, Alexander Badle, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Sie legt dem 56-Jährigen gewerbsmäßige Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zur Last.

Badle habe seine Position „vorsätzlich missbraucht“ und „dem Land Hessen erheblichen Schaden zugefügt“, argumentierte die Staatsanwaltschaft an diesem Freitag vor dem Landgericht Frankfurt. Sie attestierte ihm ein „hohes Maß an krimineller Energie.“

Seit dem 13. Januar läuft dort der Prozess gegen Badle, der einst als das Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Behörde repräsentierte und selbst bundesweit als Gesicht des Kampfes gegen Korruption galt. Dies änderte sich auf einen Schlag im Juli 2020. Badle wurde an seinem Arbeitsplatz in der Generalstaatsanwaltschaft festgenommen – der Fall erschütterte die hessische Justiz nachhaltig.

Angeklagter Oberstaatsanwalt: Ex-Lebensgefährtin gab erste Hinweise

Vieles von dem, was dort weit darüber hinaus zu Beginn für ungläubiges Staunen sorgte, räumte Badle später ein. Im Verlauf der Ermittlungen weiteten sich die Vorwürfe sogar noch aus. Den Anstoß für die Ermittlungen hatte dabei die frühere Lebensgefährtin Badles gegeben.

Im Juni 2022 legte die Staatsanwaltschaft schließlich ihre 259 Seiten lange Anklage gegen Badle vor. Darin legten die Strafverfolger dem einstigen Kollegen 101 Fälle der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, 55 Fälle der schweren Untreue sowie Steuerhinterziehung in neun Fällen zur Last. Der Gesamtschaden für das Land Hessen soll in zweistelliger Millionenhöhe liegen.

Im Kern geht es darum, dass Badle in Verfahren wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen Schmiergelder für die Vergabe von Gutachtenaufträgen an externe Dienstleister kassierte. Dies geschah insbesondere im Zusammenspiel mit einem alten Schulfreund Badles, der ebenfalls angeklagt ist.

Die Firma des Schulfreundes, der Badle gegen Schmiergelder Aufträge verschaffte, lebte fast ausschließlich von Aufträgen der Staatsanwaltschaft: 90 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaftete sie laut Anklage mit staatlichen Aufträgen.

Badle gesteht Schmiergelder und Steuerhinterziehung ein

Für Badles Komplizen forderte die Staatsanwaltschaft am Freitag wegen Bestechung eine Strafe von dreieinhalb Jahren. Er hatte die Korruptionsvorwürfe ebenso wie Badle vor Gericht eingestanden.Allein im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 kassierte Badle demnach Bestechungsgelder in Höhe von 280.000 Euro von einem Unternehmen, 66.000 Euro von einem weiteren.

Während Badle dies und auch die Steuerhinterziehung einräumte, wies er die ihm ebenfalls zur Last gelegte Untreue zurück. Er habe keine Gutachten in Auftrag gegeben, die nicht erforderlich gewesen seien und auch keine Gutachtenaufträge ausgeweitet, sagte Badle. Er sitzt seit Januar 2022 in Untersuchungshaft – nach einer zwischenzeitlichen Haftentlassung war er seinerzeit erneut festgenommen worden, nachdem sich die Vorwürfe ausgeweitet hatten.

In der kommenden Woche werden zunächst die Verteidiger Badles und dessen Komplizen plädieren, am Freitag soll dann das Urteil verkündet werden.

Mehr: Was dem verhafteten Oberstaatsanwalt offenbar zum Verhängnis wurde.
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Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Mord an Nathalia in Coburg

Genugtuung verschaffte ihnen die Verurteilung von Konrad G. zu elf Jahren Haft wegen Totschlags aber nicht: „Für mich haben solche Men­schen keine Menschenrechte mehr, die gehören für immer eingesperrt“, sagte Natalias Bruder Krystian (26) nach dem Urteil zu BILD.

Insgeheim verwischte Konrad G. jedoch Spuren, streute Kaffeepulver auf das Grab Natalias im Wald, löschte Handy-Chats. Seine zwei Ge­sichter hatte er auch der Fa­milie schon früher gezeigt. Rosenbusch: „An Heilig­abend 2021 hat er mit seinen Kindern noch Geschenke ausgepackt, über die Weih­nachtsfeiertage seine Ehefrau mit dem dritten Kind beglückt und war dann zum Jahres­wechsel mit seiner Geliebten nach Polen gefahren und hat­te ihr einen Verlobungsring geschenkt.“
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html


Auf einmal habe er deren Stimme draußen aus dem Garten gehört. „Es gab Streit zwischen Ella und Na­talia. Ich lief raus. Meine Frau lag schwanger im 5. Monat am Boden, Natalia über ihr. Sie schrie ‚Ich habe dir dei­nen Mann genommen, jetzt nehme ich dir auch das Kind.‘“

Aus Angst um seine Frau habe er ausgeholt und Nata­lia am Kopf oder Hals getrof­fen. „Sie fiel um und rang nach Luft.“ Dann habe er sei­ne Frau heimgeschickt. Bei der Rückkehr in den Garten sei Natalia tot gewesen.
https://www.bild.de/regional/nuernberg/ ... .bild.html

Der Angeklagte G. will noch in derselben Nacht Mülltüten und Klebeband zusammen­gerafft, dann die Natalias Leiche in ihren eigenen Audi A6 ge­packt und verscharrt haben. Auto und Spaten habe er im Wald zurückgelassen und sei nach Hause zurückgelaufen.
https://www.bild.de/regional/nuernberg/ ... .bild.html
Dabei hatte Konrad G. neben Natalia noch vier weitere Affären. Oberstaats­anwalt Christopher Rosen­busch: „Er fuhr die Mitleids­masche, behauptete, seine Familie sei bei einem Autoun­fall ums Leben gekommen oder er habe einen Gehirntu­mor. Er ist ein notorischer Lügner.“
https://www.bild.de/regional/nuernberg/ ... .bild.html
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Gast hat geschrieben: Donnerstag, 11. Mai 2023, 09:56:07 Mehr zum obigen Staatsanwalt
https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=EK92YukrvZc
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... e-ausnahme
Hallo und danke,

ich habe selber unter diesen falschen Gutachten (Schlechtachten) bis heute gelitten. Meine Krankheiten haben sich immer weiter verschlimmert. Obwohl ich die sich für mich ergebende Situation immer wieder beim Sozialgericht (Landessozialgericht) vorgebracht habe, wurde nicht darauf eingegangen. Ich denke mir die Menschen die darunter leiden müssen, werden hier in diesem Land von verantwortlichen Stellen einfach im Stich gelassen.
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Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Schwere staatsgefährdende Tat
Weiden. "Nehmt den Bunsenbrenner zum Lösen!" Für diesen Satz unter einem Facebook-Post des Bayerischen Rundfunks über Klimaaktivisten zahlt ein Maurer (63) aus dem Landkreis Neustadt/WN zwei Monatslöhne.
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/sa ... natsloehne
Tja die Zeiten ändern sich..

Also ich hätte geschrieben: Das der Kleber so gut hält, dass er Jahre dort klebt, gefüttert und gewickelt wird, damit sich seine Aktion auch lohnt und die Stadt eine Umgehungsstrasse baut.

Dann wär ja allen geholfen und die Konjunktur würde belebt werden.
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ludwigshafen - Im Prozess um den Doppelmord in Oggersheim ist das Urteil gegen den geständigen Angeklagten gefallen – Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Er legt Revision ein:

Update vom 25. Mai: Kurz nach der Urteilsverkündung am Landgericht Frankenthal durch Richterin Mirtha Hütt am Mittwoch (24. Mai) hat Liban M., dessen vermutliches Alter das Gericht mit 30 Jahren angibt, Revision eingelegt. Der Somalier reagierte mithilfe eines Dolmetschers mit den drastischen Worten: „Nur über meine Leiche. Ich lehne ihr Urteil sofort ab und gehe in Revision.“
https://www.ludwigshafen24.de/ludwigsha ... 80778.html
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Getötete Tabitha aus Asperg: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

24.5.2023, 20:10 UHR

Richter: Angeklagter tötete vorsätzlich
Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann die 17-Jährige vorsätzlich und "aus Machtstreben" getötet. Er sei voll schuldfähig, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der 36-Jährige habe in der Vorstellung gelebt, die junge Frau gehöre ihm. Er habe an einer Liebesbeziehung, die es nie gegeben habe, festhalten wollen. "Das war das Wunschdenken des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter. Als Tabitha sich ihm widersetzt habe, habe er sie aus niedrigen Beweggründen umgebracht. Eine besondere Schwere der Schuld ist laut dem Gericht aber nicht gegeben, deshalb wird der Mann nach Absitzen seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung untergebracht.

36-Jähriger nach Mord an Tabitha zu lebenslanger Haft verurteilt

Staatsanwaltschaft: Tabitha wollte keinen Kontakt mehr
Der 36-Jährige und das Mädchen hatten sich vor einigen Jahren kennengelernt. Das Mädchen wollte dann offenbar im Juli vergangenen Jahres den Kontakt abbrechen und habe sich dazu noch einmal mit dem Mann getroffen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich auf Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren fokussiert hatte. Er habe sich ihr Vertrauen erschlichen, sie herumgefahren, bewirtet und ihnen Geschenke gemacht. Ziel sei es gewesen, irgendwann sexuell übergriffig zu werden.

Der Angeklagte habe das Mädchen kontrolliert und überwacht
Dazu habe der Angeklagte das Opfer auch überwacht. Er habe die junge Frau aufgefordert, im Mobiltelefon ihre Standortanzeige einzuschalten. Außerdem habe er ihre Kleidung kontrolliert. Da die 17-Jährige eine Beziehung zu einem anderen Jugendlichen hatte, habe vermutlich auch Eifersucht eine Rolle gespielt. Der Angeklagte selbst machte keine Angaben und schwieg den ganzen Prozess über.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... g-100.html
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

PROZESS WEGEN MORDES IN ILLERKIRCHBERG
Warum musste die junge Illerkirchbergerin sterben? Ein Psychologe hatte den Angeklagten vernommen, trug die Aussagen im Gericht vor. Der Psychologe erzählte, dass der Mann heiraten wollte.

Er wollte eine Frau in Äthiopien kennenlernen und nach Deutschland holen. Doch das Landratsamt habe ihm keinen Pass ausgestellt. Der Psychologe: „Er sagte zu mir: ,Die Leute vom Landratsamt haben mein Leben kaputt gemacht.‘“

Unfassbar: Als Grund für seine Tat nannte B. dem Psychologen gegenüber Erektionsprobleme! Weil er keine Frau habe, sei er krank geworden, habe keine Prostituierten mehr besuchen können.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
Wird jetzt der Landrat eingesperrt?
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

27.06.2023 - 19:48 Uhr
Wesel (NRW) – Es war eine Tragödie, die sich am Rosenmontag 2022 in Wesel abspielte: Ein mit fünf Teenagern besetzter Audi stürzte ins Hafenbecken, drei junge Menschen (16, 18, 19) starben. Fahrer Oday A. (21) überlebte, stand jetzt wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen vor Gericht....

Umso überraschender am Dienstag das Urteil des Jugendschöffengerichts: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, kam aber mit einer Verwarnung davon. Er muss unter anderem 200 Sozialstunden leisten und sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Sein Führerschein bleibt für weitere drei Monate gesperrt und er muss ein Fahrsicherheitstraining absolvieren.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... .AR_2.bild
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

Wunstorf , Schüler tötet Schüler
Der Prozess beginnt am Montag.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... rf704.html
Alle meine Beiträge sind als Hypothese gedacht und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit!
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

tomte33 hat geschrieben: Donnerstag, 06. Juli 2023, 14:07:37 Wunstorf , Schüler tötet Schüler
Der Prozess beginnt am Montag.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... rf704.html
Tomte33, ist schön, dass du den Prozessbeginn bekannt machtest. Aber die Türen bleiben verschlossen. Auch Berichte soll es nicht geben.
Du kannst nichts dafür, aber ich bin unzufrieden. Es geht nicht um Neugierde, sondern um einen Nachvollzug, wie es zu einer solchen Tat kommen konnte. Wenigstens ein paar Zeilen darüber. Es ist mein Inneres, das mir sagt, dass das nicht in Ordnung ist. Der Mord wird mitgeteilt. Alle sind bestürzt und können es nicht fassen. Dann werden die Türen zugemacht und der bereits strafmündige "Jugendliche müsse geschützt werden". Vor wem? Vor mir? Ich will ihm nichts antun.

Die Staatsanwaltschaft spricht von "heimtückischem Mord". Nachbarn soll der Schüler gedroht haben, ihren Kindern etwas anzutun. Er verteilte Erpresserbriefe.

Die Schule konnte nichts Ungewöhnliches an dem Schüler erkennen.

Und alles andere geht die Öffentlichkeit nichts an. Leute müssen ihre Kinder per Schulpflicht in solche Schulen geben, wo nichts erkannt wird. Auf einmal bringt ein Schüler einen anderen um, und die Schulleiterin meint, es sei "an Unfassbarkeit nicht zu überbieten". Das würde ich auch sagen, würde es aber auf etwas anderes beziehen: Mord, Erpressung, Drohung passierten. Die Schule erkennt nichts und ist unfassbar betroffen. Der Täter braucht nun Schutz. Der Vorhang geht zu, und alle Fragen bleiben offen. Das kann ich nicht verstehen. Für mich ist das unfassbar.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

tomte33 hat geschrieben: Donnerstag, 06. Juli 2023, 14:07:37 Wunstorf , Schüler tötet Schüler
Der Prozess beginnt am Montag.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... rf704.html
Ich lebe nicht bei Wunsdorf, würde mich aber dafür interessieren, ob das die Elternschaft dieser Schule, oder auch andere Menschen, einfach so hinnehmen und in Ordnung finden, dass über das WARUM nichts verlautbart werden darf. Über Hinweise auf Leserbriefe oder Kommentare zu diesem Fall wäre ich dankbar.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Zum Schüler-Mord in Wunsdorf

Da wird der Sarg gezeigt, die Kirche, vom Pastor ist die Rede, von der Öffnung der Kirche auch in den Ferien zum Abschiednehmen, also eine einfühlsame Emotionalisierung der Öffentlichkeit ...
und dann heißt es lt. Schulleiterin,
dass der mutmaßliche Mörder sehr still war, dass er klug war, und einfallsreiche Ideen hatte.
Im Gegensatz dazu heißt es
Angeklagter soll Nachbarn gedroht haben, ihren Kindern etwas anzutun
Andererseits soll der Jugendliche schon vor dem Tod seines Mitschülers straffällig geworden sein. Ihm wird vorgeworfen, Erpresserbriefe in die Briefkästen von Nachbarn geworfen zu haben. In diesen sollen die Empfänger aufgefordert worden sein, Geldbeträge zu deponieren. Andernfalls - soll der Absender gedroht haben - werde er ihre Häuser in die Luft sprengen und ihren Kindern etwas antun.
Dann heißt es zum mutmaßlichen Mörder:
Angesichts des Alters der Beteiligten ist die Schutzbedürftigkeit besonders groß. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bis zu einem Urteil werde es keine Informationen geben, heißt es vom Pressesprecher.
Aber mutmaßlich morden konnte der Schutzbedürftige doch mutmaßlich, oder? Einen arglosen Mitschüler mutmaßlich fesseln und mit stumpfer Gewalt mutmaßlich erschlagen konnte der Schutzbedürftige doch mutmaßlich, oder? Und da die Schutzbedürftigkeit des mutmaßlichen Mörders besonders groß ist, braucht niemand zum Zustandekommen dieses mutmaßlichen Mordes mehr zu wissen bekommen. Ach so ist das? Ich höre und verwirre!

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... rf704.html
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Ich kriege so langsam an der Schulpflicht meine Zweifel.

Ich sehe einen Handlungsbedarf dergestalt, dass die Schüler besser geschützt werden müssen. Und auch die Eltern müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder nicht mit unerkannt Radikalen, tötungsbereit Aggressiven oder psychisch kranken Schülern zwangsweise (durch die Schulpflicht) zusammen kommen.

Wir haben Heerscharen von Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiatern, psychologischen Beratungslehrern. Ich hoffe, dass diese nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Der Mord ist in einer Schule mit kirchlicher Trägerschaft passiert. Wie sieht denn die Werteerziehung aus? Wie sieht es mit der ethisch-moralischen Erziehung aus? Es soll angeblich keine Anzeichen auf diesen mutmaßlichen Mord gegeben haben. Der mutmaßliche Mörder soll sich unauffällig, klug und einfallsreich gezeigt haben.

Ich als Elternteil würde mich nicht mehr wohlfühlen, meine Kinder dorthin zu schicken.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Hbs900 »

Hallo w.
Der Fehler in Deutschland ist..... Man will immer nur helfen und helfen... Es soll alles schoen sein. Solche kriminellen Jugendliche kann man nicht erziehen., wir können sie in Deutschland nicht gebrauchen
Weil sie niemals umdenken werden.
Weil sie mit anderen Zielen hier leben. Bereits vor 2 Jahren hatte ich mal geschrieben, das in ca 5 Jahren in den Schulen Sicherheitsdienste zum Schutz und zum eindämmen von Messern mit eingestellt werden müssen.
Deutschland hat sich sehr zum Nachteil entwickelt.

Das Problem was ich zur Zeit Sehe, ich schweige ja nicht.
Starker Hass von Migranten Jugendlichen auf unsere Polizei..... Sogar ist die Bereitschaft Vorhanden, sie notfalls im Kampf zu töten. 1zu1
Grundsätzlich mochte ich auch nie die Polizei besonders
Ich hatte früher zb das Problem, das ich mich beim Fahren nur selten angeschnallt hatte und das ich haeufiger während der Fahrt telefoniert hatte. Ich hatte denen dann geantwortet, ich sitze doch auch in einem Tresor.
Manchmal tun die sich sehr wichtig...und man hat dann einen dummen Spruch gemacht
Aber als Deutscher habe ich letztendlich zb die funktion dieser Leute trotzdem immer anerkannt.
Der fahrende Tresor w140 von Mercedes ist auch schon lange Geschichte. aufgrund ganz anderer Benzinpreise und Unterhaltskosten habe ich den Tresor nicht mehr und wäre auch zu alt.
Widasedumi
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Hbs900 hat geschrieben: Freitag, 07. Juli 2023, 07:56:27
Hallo Hbs

Ich glaube nicht, dass der Täter einen MiHu hat. Ich weiß es nicht, aber mein Gefühl sagt mir, dass es ein Einheimischer war. Wäre vielleicht sonst schon durchgesickert? Es ist eine evang. Schule. Die MiHu-Schüler gehen im allgemeinen nicht auf religiöse Schulen.

Es interessieren mich vor allem die Hintergründe, wie es zu einem solchen Verbrechen kommen konnte, ob mit MiHu oder ohne MiHu.

MiHu meint Migrationshintergrund
Irrtumsvorbehalt
Widasedumi
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Hbs900 hat geschrieben: Freitag, 07. Juli 2023, 07:56:27
Hbs

Ich las, dass ein Pastor davon sprach, dass das Opfer aus einem russischen Waisenhaus adoptiert worden wäre.
Ob das eventuell mit der Emotionalisierung in dieser Kriegsauseinandersetzung etwas zu tun hat?
Und kommen die Eltern des Opfers eventuell aus dem Kriegsgebiet?
Und ob deshalb alle Türen verschlossen sind und auch keine Prozessberichte nach außen gehen dürfen?
Und man mehr oder weniger nur das "Schutzbedürfnis eines Jugendlichen", das es sicher auch gibt, als Ursache nennt?

Ist jedoch allein meine Spekulation.
Irrtumsvorbehalt
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