MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Danke an Gast, dass du uns von deinem Tag bei Gericht berichtet hast. Wer es ausführlicher will, der Bericht von fassbinder "drüben" ist bereits da.
Wie immer sehr interessant.
@Kalle
du hast es wie immer treffsicher ausgedrückt. Man befindet sich in einem Wechselbad von Überzeugungen zwischen Schuld und Unschuld von Sebastian.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 21:16:05 Danke an Gast, dass du uns von deinem Tag bei Gericht berichtet hast. Wer es ausführlicher will, der Bericht von fassbinder "drüben" ist bereits da.
Wie immer sehr interessant.
@Kalle
du hast es wie immer treffsicher ausgedrückt. Man befindet sich in einem Wechselbad von Überzeugungen zwischen Schuld und Unschuld von Sebastian.
Wenn es sich so fortsetzen sollte bis zum Ende der Beweisaufnahme, dann hält die Justiz, aus dem römischen Recht stammend, "in dubio pro reo", den Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten" bereit, man muss freisprechen.
Klugscheißer
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Giulia hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 17:29:46
Die Sache selbst ist nicht so schwierig zu verstehen: Der Staat muss dem Bürger über seine schärfste Waffe staatlicher Sozialkontrolle qua geltendem Strafrecht zu 100% nachweisen, dass er den verfahrensgegenständlichen Mord beging, ehe zu prüfen ist, ob und inwieweit er schuldhaft handelte.
Was die Nachweise und deine angenommenen 100 % anbelangt, ganz so ist das nicht:
§ 261 StPO
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Kalle
Kalle hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 19:05:48Denn ich persönlich “glaube” zwar dass er es war, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass er, Stand heute, freigesprochen werden muss.
Danke für diesen Satz und alle weiteren Ausführungen zu Deiner Wahrnehmung. Du warst auch anfangs sehr aufgebracht über den Tatverdächtigen, ich nicht minder.
Im Übrigen sehe ich auch keinen Sinn darin ihn als weniger schuldfähig mit Asperger oder ohne einzustufen oder ähnlichem, sofern ihm die Tat nachgewiesen werden kann. Denn würde wie hier schon glatt behauptet wurde, er unter einem konsequenten Gefälligkeitssyndrom leiden, so hätte er auch die Tat hier und da, immer wieder gelegentlich gestanden. Er weiß überdies sehr wohl in Absicht zu handeln und seine Gedanken und Gesten zu kontrollieren oder auch zu lügen. Entgegen dieser Logik nachfolgend, aufgrund einer etwa krankhaften Überangepasstheit unter Druck Menschen erzählen zu müssen, was auch immer sie hören wollen oder erwarten, hat er sich sogar noch vor seiner Inhaftierung tapfer und auch kontinuierlich danach geschlagen und sich niemals mehr zu einer Aussage wirklich manipulieren lassen. Irgendwie erscheint mir der Angeklagte auch schon diskret Sympathie Punkte einzuheimsen, wie es so einer Art Forest Gump Typen gebührt, mit einer nicht ganz so intakten, versehentlich minderbemittelten Intelligenz bestückt, sonst aber insoweit schüchtern, tapsig, aber eigentlich in Ordnung. Eigentlich ein ganz netter Kerl. Könnte man so stehen lassen, zugunsten des Angeklagten. Was er jedoch nicht mit Forest Gump gemein hat: Hang und Drang zu Gewaltpornos, insbesondere pervertierten Pornos, ungelebten Phantasien, frustriert sexuellen Trieben, Problemen auf der Arbeit, Problemen in der Famile, mindere Anerkennung und wie sich schon in der U-Haft gezeigt hat, Tendenz zu plötzlichen Gewaltausbrüchen aufgrund eines vielleicht minimalen Auslösers mit eher selbstverletzendem Verhalten. Allerdings, was hätte er denn auch bei dieser Gelegenheit sonst machen sollen? Dem untersuchenden Psychologen gleich an die Kehle springen?

Im Übrigen kann über die Verfassung des Tatverdächtigen zum jeweiligen Zeitpunkt, zum Tatzeitpunkt nichts gesagt werden. War er selbst überhaupt nüchtern? Auch diese Frage ist berechtigt. Weil er Jogging Kleidung trug und über einen gewissen Zeitraum unterwegs war, bedeutet es noch lange nicht, dass er wirklich laufen war, geschweigedenn wie er laufen war. Als trainierter Läufer brauchte er auch auffallend lange für eine überschaubare Strecke.
Er hatte gar vor an diesem Abend noch selbst mit einem Bekannten oder Freund weg zu gehen. Dieser hatte jedoch keine Lust oder keine Zeit. Da wollte der Tatverdächtige angeblich noch etwas an seinem Berichtsheft für die Arbeit oder Ausbildung erledigen, war aber eigentlich in Feierlaune.
Er fand sich dann als "Jogger" in der Nähe von Hanna irgendwann wieder, war auch selbst schon einmal Jahre zuvor im Eiskeller. Vermutlich wäre auch er dort an diesem Abend gerne gewesen, als cooler Typ, nicht als einer der schon die ganze Zeit immer wieder Körbe von Frauen über sich ergehen lassen muss.
Warum er sich dann zuletzt provoziert fühlte, ob er überhaupt etwas in Gradwanderung Sexualität wirklich vor hatte, denn das hat die Spurenlage gerade eben nicht ergeben, sei dahin gestellt. Es kann auch eine Gewalttat aufgrund absolut wiederkehrend, erlebt frustraner Situationen heraus entstanden sein. Es könnte sich für ihn tatsächlich eine Gelegenheit geboten haben, in der eine höchst attraktive Frau ihm quasi als Opfer wie vor die Füße gefallen ist. Es könnte sein, dass sie, also Hanna, genau in diesen Minuten wirklich höchst verletzbar war und schwankte, sie zudem die Gefahr spürte, er diese sonst noch nie empfundene Dominanz gegenüber einer solchen Frau gegenüber genoss und seine ganze Wut auf einmal an ihr ablud. Sich quasi an dieser sadistischen Abhandlung befriedigte und im Übrigen dies auch angenommen, in ähnlicher Form bei weiterer Gelegenheit wieder tun würde.
Als so signifikant schüchterner Kerl zu gelten, spricht doch mitunter viel eher für ein Indiz, im Hintergrund einen verborgenen, aggressiv hämischen Charakter zu verbergen, der sich erwiesener Maßen äußerst fragwürdige Pornos reinzieht und vielleicht schon zuvor öfters nachts herum gejoggt ist, um irgendwann einmal durch solche oder solche Zusammenfälle fündig zu werden. Auch fand er es witzig, von der Messer Geschichte bei seiner besten Freundin einmal ganz zu schweigen, einfach mal nebenbei mehr Körpergewicht anzulegen in U-Haft. Das erscheint wie ein lediglich amüsanter Aspekt. Er sagte allerdings, nicht etwa, Angst zu haben oder Frust Esser zu sein, weil er vielleicht zu Unrecht verdächtigt würde, sondern, weil er es einfach als lustig empfinde nun eben, mal so zuzunehmen. Das heißt wohl auch, er spielt eben gerne mit gewissen Gefühlen und Emotionen, empfindet sich in diesem Sinne dann auch mächtig, möchte anderen vielleicht sogar Rätsel über sein Verhalten aufgeben. Will auch unter anderem stärker wirken, als er ist.
Wie sehr er nun die momentane Aufmerksamkeit genießt, es ist nicht auszuschließen, dass er es nun tut. Mit der neuen Verteidigerin eher sogar wahrscheinlich. Schon allein, keine DNA Spuren zumindest an seiner Kleidung vorzufinden ist vielleicht sogar eine hilfsbereite Lösung seiner Mutter gewesen, denn er wäre schon ein seltener Fund an noch zu Hause wohnenden Junggesellen, in diesen jungen Jahren eine Waschmaschine sicher und effektiv bedienen zu können. Weitere nicht vorhandene Spuren sind auch nicht seiner Genialität geschuldet, wie ausgefallene Webcams oder in der jeweiligen Tatnacht nicht angelegte Fitness-Tracker. Einschließlich, selbstverständlich nicht vorhandener Zeugen. Er wird sehr früh in seinem Verdachtsfall Instruktionen, durch etwa seiner Familie erhalten haben, bloß seinen Mund nicht aufzumachen. Diese mögen auch nicht unbedingt, je an seine Unschuld geglaubt haben, aber sie wollen ihn rein waschen, womöglich um sich selbst rein zu waschen.
Der Angeklagte wird wohl ganz sicher nichts mehr sagen und sein stures Schweigen hat sich bislang auch völlig bewährt. Nun knickte auch schon ein wenig die Vorsitzende Frau Aßbichler ein und schlug zuletzt vor, den Geisteszustand des Angeklagten zu überprüfen, inwiefern dieser nach Jugendstrafrecht überhaupt belangt werden könne. Damit hinein schwingt auch schon ein Beiklang, sich gegenüber einer vieleher erdrückenden Nicht-Indizienlage zu ergeben, gegenüber der eigentlich vorgehabten, vielversprechenden Indizienlage, derer sich innerhalb der Anklage noch so sicher gewähnt wurde. Womöglich bedeutet dies eine Art Abfangversuch, eine kleinere Strafe, ohne großartigen Widerstand, vielleicht unter Gewahrsam zu erwirken, bevor auf Antrag der Bundesgerichtshof, aufgrund einiger Verfahrensfehler aufbegehrt und damit ein gesamtes Urteil revidiert werden würde.
Es ist nicht mehr viel dazu zu sagen, außer, dass sich Hannas unmittelbare Angehörige wirklich nicht gut fühlen werden, zur Zeit. Sie werden sicherlich außer sich sein und es wäre schön ihnen ihren Schmerz und ihre Trauer doch ein Stück weit abnehmen, mindestens aber Klarheit schaffen zu können.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Klugscheißer hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 21:46:29 Was die Nachweise und deine angenommenen 100 % anbelangt, ganz so ist das nicht:
Willst du deinem Namen alle Ehre machen? 🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️

Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass sie - im Rahmen der gesetzten Vorschriften - nicht abhängig von anderen sein dürfen, um zu ihrer Überzeugung zu gelangen.

Selbstverfreilich muss das Strafgericht, wenn es die Anklage auf Mord zulässt und insoweit das Hauptverfahren eröffnet, zu 100% den Mord nachweisen durch Begründung, dass alle dafür notwendigen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Nur so kommt das Gericht zu einer Entscheidung darüber, ob Mord erfüllt ist.
Falls das zutrifft, aber zB fehlt die Heimtücke, dann kann es nur auf Totschlag verurteilen usw, wie die Vorsitzende schon aufzählte.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Giulia hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 21:10:46 Übrigens, wen es interessiert und warum es so wichtig ist, einen wirklich erfahrenen und engagierten Verteidiger zu haben, der sich bis ins kleinste Detail interessiert, auch im Hinblick auf Ermittlungsergebnisse:

Seht mal in google unter "Fehlurteile in Deutschland", dort wird u.a. auf einen Artikel in der SZ vom Mai 2015 verwiesen, in dem diverse Fall- und Verfahrenskonstellationen genannt, in denen es "irrtümlich" zu rechtskräftigen Fehlurteilen kam, die Angeklagten über Jahre in der JVA einsaßen, bis Tatsachen ans Tageslicht kamen, die das rechtskräftige Urteil fehlerhaft machten. Ein BGH-Richter schätzt jedes 4. Strafurteil als fehlerhaft ein.
Interessant, gut gefällt mir:
"Der Verteidiger ist die Inkarnation der Alternativhypothese"

Tatsächlich ist doch der Verteidiger im Prinzip systemimmanent immer “zu spät dran” . In “alle Richtungen ermitteln” heißt letztendlich aus einer Vielzahl von Ansätzen erstmal nur eine Priorität zu erarbeiten. Am Ende steht dann der Hauptverdächtige. Es müsste aber dann davon losgelöst eine Nullhypothesen Ermittlung stattfinden, sprich eine “Gegenermittlung” die alles tut um zu belegen dass es der Auserwählte nicht gewesen sein kann. Wissenschaftliche Arbeit ruft immer Gegenpositionen hervor, nicht jedoch in der Ermittlungsarbeit, so scheint es. Haben sich alle mal eingeschworen geht es seinen Gang.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Giulia hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 22:27:22 Willst du deinem Namen alle Ehre machen? 🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️

Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass sie - im Rahmen der gesetzten Vorschriften - nicht abhängig von anderen sein dürfen, um zu ihrer Überzeugung zu gelangen.

Selbstverfreilich muss das Strafgericht, wenn es die Anklage auf Mord zulässt und insoweit das Hauptverfahren eröffnet, zu 100% den Mord nachweisen durch Begründung, dass alle dafür notwendigen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Nur so kommt das Gericht zu einer Entscheidung darüber, ob Mord erfüllt ist.
Falls das zutrifft, aber zB fehlt die Heimtücke, dann kann es nur auf Totschlag verurteilen usw, wie die Vorsitzende schon aufzählte.
Das scheinst du nicht ganz richtig verstanden zu haben:
Das Gericht entscheidet gem. § 261 StPO nach seiner freien Überzeugung nach der Beweisaufnahme.
Das Gericht ist bei seinen Annahmen jedoch etwa auf allgemein geltende Naturgesetze, die Grenzen der Logik, etc. gebunden.

Die freie Beweiswürdigung i.V.m. dem folgenden in dubio pro reo Grundsatz verlangt nicht, dass gar keine Zweifel mehr bestehen dürfen.
Es ist entscheidend, dass der Tatrichter prüft, „ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht“, BGHSt 10, 208 (209).
Es bedarf keines 100 %igen Nachweises, damit ein Täter verurteilt werden kann.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast1407 hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 20:30:07 Es wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass ein gewisser Zeuge, eigentlich vorgesehener Nachhausebegleiter von Hanna und Nachbar, offenbar unbewusst doch zeitgleich wie sie aufgebrochen ist von der Eiskeller Disko.
Er brauchte dann aufgrund seines hiesigen Alkohol Pegels und Übelkeit eine Pause, ungefähr auf Höhe des "Gästehaus Berge", wo er sich niedersetzte und bis drei Uhr in der früh verblieb. Von da ab hatte ihn seine Freundin aufgelesen.

Die Entfernung zum derzeit angenommenen Tatort hat gerade einmal fünfzig Meter betragen. Das ist merkwürdig und wirft Fragen auf.
So wie ich es verstanden habe, ist der Nachbar erst nach Hanna aufgebrochen. Natürlich nimmt man an, dass das niemals ihr Nachbar gewesen sein könnte. Aber wer weiß, Alkohol war im Spiel, und vielleicht hat er Hanna ja doch noch eingeholt und irgendwas ist aus dem Ruder gelaufen. Vielleicht ist da ja auch gerade Sebastian vorbei und hat Teile der Tat sogar beobachtet. Mittlerweile würde mich auch nicht mehr sehr verwundern, wenn er vielleicht aus Angst die Beobachtung nicht gemeldet hat, möglicherweise hat er vielleicht sogar noch den Täter (Nachbar) erkannt. Dies würde für mich auch den Ausraster in der JVA erklären. Möglicherweise zu Unrecht eingesperrt und dann noch Fragen von einem Psychologen, glaub da können einen Schub mal die Sicherungen durchbrennen.

Eindeutige Beweise, dass der Nachbar Hanna nicht mehr eingeholt haben kann, scheint es aber auch nicht gegeben zu haben, oder warum durchsucht man sonst sauber Wohnung?

Auch der Holzuhr Besitzer scheint ja schnell außer Verdacht gewesen zu sein, weil vielleicht Alibi zur Tatzeit?! Aber warum muss ich dann noch seine Wohnung durchsuchen? Vielleicht war sein Alibi ja doch nicht so glaubwürdig? Aber wurde sein Alibi nach der Durchsuchung seiner Wohnung dann glaubwürdiger, weil ja nichts gefunden wurde?

Hoffentlich kommt die Wahrheit ans Tageslicht.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Zum Thema Messer des Angeklagten:
Dass Sebastian scheinbar oft ein Messer mitführte und dies, zwar nur aus Spaß, Verena an den Hals gehalten hat, ist einer der relativ wenigen Punkte, der mir bei Sebastian nicht gefallen hat. Scheinbar war Sebastian aber bei den Pfadfindern. Dort gibt es wohl ein Fahrtenmesser, auch klappbar. Vielleicht hatte er deshalb ja Bezug zu Messern. Das würde für mich dann einiges relativieren. Zudem sind die zwei Messervorfälle alle andere als klar bewiesen. Überwiegend Verena hat ja davon berichtet, deren Glaubwürdigkeit ja alles andere als hoch ist.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Gast hat geschrieben: Samstag, 18. November 2023, 02:01:55

Auch der Holzuhr Besitzer scheint ja schnell außer Verdacht gewesen zu sein, weil vielleicht Alibi zur Tatzeit?! Aber warum muss ich dann noch seine Wohnung durchsuchen? Vielleicht war sein Alibi ja doch nicht so glaubwürdig? Aber wurde sein Alibi nach der Durchsuchung seiner Wohnung dann glaubwürdiger, weil ja nichts gefunden wurde?
Grundfalsch. Grober Unsinn :roll: Es gab keine Durchsuchung der Wohnung des Uhrenbesitzer. Er hat ein Alibi:
Augsburger Allgemeine hat geschrieben:Der Besitzer der Uhr konnte lange Zeit nicht ausgemacht werden. Bis jetzt. Die Polizei konnte einen 32-Jährigen aus Baden-Württemberg ausfindig machen, welcher der Besitzer der Holz-Uhr sein soll.

Die Polizei war bei der Recherche zunächst über den österreichischen Hersteller gegangen. Dieser hatte mitgeteilt, dass seit Herbst 2019 in etwa 1800 der Uhren verkauft wurden. Entweder online, oder über den stationären Handel. Bei dem 32-Jährigen soll es sich um einen der Käufer gehandelt haben. Und dieser war ein paar Tage vor Hannas Tod im Rahmen einer Firmenfeier in Aschau. Dort hat er die Holz-Uhr offenbar verloren, als er an einem Ast hängenblieb. Als Tatverdächtiger scheidet der Mann laut dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd zweifelsfrei aus. Sein Alibi wurde überprüft.
https://www.augsburger-allgemeine.de/pa ... 31321.html

Ebenso haben die wiederholten subtilen Verdächtigungen gegen den Nachbarn und verpassten Heimwegbegleiter absolut keinerlei reale Grundlage. Der war dermassen volltrunken, musste sich mehrmals übergeben so dass er mit sich selbst nicht zurecht kam, sich setzen musste, um sich später von der Freundin gegen 4 Uhr abholen zu lassen. Für eine Entfernung die zu Fuss keine 10 Minuten dauert - nüchtern.

Nebenbei bemerkt:
Die veröffentlichten Bilder der Holzkernuhr die "angeblich" zur vermuteten Tatzeit stehen geblieben ist, entsprachen einer Falschdarstellung durch manipulative Lumperei & Banditei der bayerischen Kriminalpolizei.

Mit Tunnelblick, weil Uhr und Ring sich an der gleichen unterspülten Stelle befunden haben, wurde die Uhr eilfertig zu 110 Prozent einem Mordbuben und Täter zugeordnet. Doch Irren ist menschlich, aber bei der Polizei unmenschlich, wegen falscher Hypothesen, Verdächtigungen und Annahmen, die sich in den allermeisten Fällen zu 99,9 % in blanke, reine Luft auflösen, wie hier auch geschehen.

Erst nachdem der Besitzer gefunden und als mutmasslicher Verdächtiger ausgeschlossen werden konnte, wurde das - Die Manipulation der Zeigerstellungen - eingeräumt. Sie nehmen "ihr Recht" fleissig in Anspruch: Die Polizeit hat die verbriefte Lizenz "zu Lügen und zu täuschen".
Wichtig ist sehr, daran IMMER denken, wenn man - in welcher Weise auch immer - mit den Uniformierten oder geheimen Zivilen zu tun hat! ;)
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 18. November 2023, 08:04:29
Nebenbei bemerkt:
Die veröffentlichten Bilder der Holzkernuhr die "angeblich" zur vermuteten Tatzeit stehen geblieben ist, entsprachen einer Falschdarstellung durch manipulative Lumperei & Banditei der bayerischen Kriminalpolizei.

:roll:
Nebenbei bemerkt scheint rein deiner Phantasie entsprungen, it Presse, z.B
“Ein Detail, das laut Stefan Sonntag aber keinerlei Relevanz für die Ermittlungen habe und – solange man nicht wisse, wem die Uhr gehört – nur ein interessanter Zufall sei.”
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 18. November 2023, 08:04:29
Mit Tunnelblick, weil Uhr und Ring sich an der gleichen unterspülten Stelle befunden haben, wurde die Uhr eilfertig zu 110 Prozent einem Mordbuben und Täter zugeordnet. Doch Irren ist menschlich, aber bei der Polizei unmenschlich, wegen falscher Hypothesen, Verdächtigungen und Annahmen, die sich in den allermeisten Fällen zu 99,9 % in blanke, reine Luft auflösen, wie hier auch geschehen.
Zum Zeitpunkt der Festnahme des Angeklagten wurde völlig richtig weiter nach dem Besitzer der Uhr gefahndet. Deiner Meinung nach hätte man das also sein lassen sollen? Das wäre jetzt sicher sehr hilfreich im Prozess, ach nö meine Damen und Herren im Saal, so wichtig fanden wir das nicht mehr, weil wir hatten ja den Täter. Uhr neben Ring des Opfers, das ist keine Spur? Falsche , unmenschliche Hypothese? Ernsthaft? Vielleicht denkst Du mal über den Begriff Hypothese nach.
Ich wüsste auch keine Quelle in der die Polizei behauptet dass die Uhr dem „Mordsbuben“ gehören muss.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Giulia »

Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 18. November 2023, 01:10:21 Das scheinst du nicht ganz richtig verstanden zu haben:



Es bedarf keines 100 %igen Nachweises, damit ein Täter verurteilt werden kann.
Was Du schreibst, gilt lediglich subsidiär.

Die zu prüfenden Tatbestandsmerkmale sind vollständig (100%) zu prüfen UND müssen als zutreffend zu bejahen sein, anderweitig komme ich nicht zum Mord etc..

Ist eines der Tatbestandsmerkmale nicht zutreffend, muss der Richter prüfen, ob etwaig andere Straftatbestände zutreffen.

Also, Klugscheißer, nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 18. November 2023, 08:04:29 Grundfalsch. Grober Unsinn :roll: Es gab keine Durchsuchung der Wohnung des Uhrenbesitzer. Er hat ein Alibi:

https://www.augsburger-allgemeine.de/pa ... 31321.html
Die „priorisierten Personen.“

Die Polizei hat 26 Stück davon gehabt. Die größte das können wir uns denken, war der Herr mit der Uhr. Was ich bisher nicht wusste, der wurde wohl als Beschuldigter geführt. Inklusive Beschuldigtenvenehmung und Hausdurchsuchung.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Wenn das mit Uhrzeit auf Armbanduhr stimmt..die Manipulation..das ist allerhand, da fragt man sich, was man ueberhaupt noch glauben soll und kann
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lawine »

Jurist hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 14:10:01

Ich hoffe, ich konnte etwas Ordnung reinbringen:-)
Danke!

An diejenigen, die bereits ein unschuldiges Opfer bayerischer Dorfjustiz wittern:
Der Angeklagte hat 2 Strafverteidiger, die die Akte kennen und evt Zugang zum TV haben.
Keiner der beiden Anwälte hat eine Haftprüfungsantrag gestellt. IdR kann man daraus vorsichtig schließen, dass sie kein Komplott gegen ihren Mandanten wittern.

Wenn es zutrifft, dass er in der Tatnacht tatrelevante goggle-Suchen betrieben hat (Stichwort: Vergewaltigung, Entführung, Porno) und er davon möglicherweise sexuell so erregt war, dass er nicht schlafen konnte sondern joggen gehen musste (nachts nach 2 Uhr) dann frag ich mich echt, wo hier der Verteidígungsreflex bei einigen herkommt.

Findet ihr den Angeklagten süß, gefällt er euch? triggert er Beschützerinstinkte in euch, weil er keinen überragenden IQ hat, gleichwohl aber fähig zu einem Schulabschluss, einer regulären Ausbildung und zum Schachspielen ist?

War es üblich, dass der Angeklagte nach Mitternacht, bei Regen/Nieselwetter joggte?
War es üblich, dass er Vergewaltigung,Entführung, Sex Vater/Schwester etc googelte ? in diesem Zusammenhang gebracuhte Kondome in seinem Zimmer fände ich nicht ungewöhnlich. Ungewöhlich finde ich, dass eine junge Frau nachts genau dort ums Leben kam, wo der Angeklagte zu der Uhrzeit schlaflos (evt sexuell übererregt) joggen war.

Die Verteidiger werden mehr wissen als ihr!
Im Übrigen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung , solange der Angeklagte nicht rechtskröftig verurteilt ist.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast1407 hat geschrieben: Freitag, 17. November 2023, 20:30:07
Die Entfernung zum derzeit angenommenen Tatort hat gerade einmal fünfzig Meter betragen. Das ist merkwürdig und wirft Fragen auf:

Frage an dich mit Bitte um klare Antwort und Beleg:
ist der von dir eingetragene Punkt Kampenwandstraße 94 der Tatort, an dem Das Opfer HW niedergeschlagen wurde?
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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lawine hat geschrieben: Samstag, 18. November 2023, 15:04:40 Danke!

An diejenigen, die bereits ein unschuldiges Opfer bayerischer Dorfjustiz wittern:
Der Angeklagte hat 2 Strafverteidiger, die die Akte kennen und evt Zugang zum TV haben.
Keiner der beiden Anwälte hat eine Haftprüfungsantrag gestellt. IdR kann man daraus vorsichtig schließen, dass sie kein Komplott gegen ihren Mandanten wittern.

Wenn es zutrifft, dass er in der Tatnacht tatrelevante goggle-Suchen betrieben hat (Stichwort: Vergewaltigung, Entführung, Porno) und er davon möglicherweise sexuell so erregt war, dass er nicht schlafen konnte sondern joggen gehen musste (nachts nach 2 Uhr) dann frag ich mich echt, wo hier der Verteidígungsreflex bei einigen herkommt.

Findet ihr den Angeklagten süß, gefällt er euch? triggert er Beschützerinstinkte in euch, weil er keinen überragenden IQ hat, gleichwohl aber fähig zu einem Schulabschluss, einer regulären Ausbildung und zum Schachspielen ist?

War es üblich, dass der Angeklagte nach Mitternacht, bei Regen/Nieselwetter joggte?
War es üblich, dass er Vergewaltigung,Entführung, Sex Vater/Schwester etc googelte ? in diesem Zusammenhang gebracuhte Kondome in seinem Zimmer fände ich nicht ungewöhnlich. Ungewöhlich finde ich, dass eine junge Frau nachts genau dort ums Leben kam, wo der Angeklagte zu der Uhrzeit schlaflos (evt sexuell übererregt) joggen war.

Die Verteidiger werden mehr wissen als ihr!
Im Übrigen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung , solange der Angeklagte nicht rechtskröftig verurteilt ist.
Oh, welch' Hochmut strahlt uns da entgegen?

Bist Du auch in der Lage, Deine Absätze plausibel darzustellen oder gingen bei Dir die Gäule durch?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gab's eigentlich beim Geodatentag noch weitere Infos zu seinen Laufuhrdaten? Es wurde ja am Tattag nichts aufgezeichnet, aber auch ca. 5 Tage vor und nach der Tat gab es keine Aufzeichnungen.

Meine Frage: Hatte der Angeklagte beim Laufen öfters so Aufzeichnungspausen und konnte man feststellen, ob er bei alten Aufzeichnungen auch öfters tief in der Nacht gelaufen ist oder wurden ggf. sogar auch Routen GPS getrackt?

Meines Wissens hatte er ja eine Laufuhr, die man scheinbar mit dem Handy glaub von der Mutter (?!) verbinden konnte. Auch hatte der TV laut Arzt meines Wissens schon länger mit dem Rücken zu tun. Vielleicht war das ja auch ein Grund, warum er in der Nacht relativ langsam unterwegs war.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@lawine
Jackpot-genau Leute wie du wecken in einigen von uns diese Beschützerinstinkte. Wer hat jemals gesagt oder wo stand jemals, dass die Kondome gebraucht waren?. Die wurden vielleicht gekauft, Schachtel aufgerissen und samt weiterer Verpackung überm Schreibtisch rausgekippt und schon heißt es bei dem Assi lagen vogelwild Kondome wüst im Zimmer rum. Es gibt weder für die Tat noch den Täter eine Rechtfertigung und falls Sebastian es war, kann er sehr wohl Recht von Unrecht unterscheiden und ich würde ihn auch für schuldfähig halten. Aber noch weiß niemand ob er es war.
Genau wegen Menschen wie dir , gibt es Gott sei Dank auch Verteidiger wie eine Regina Rick.
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