Und das entnimmst du dem § 261 StPO? Interessant.Giulia hat geschrieben: ↑Samstag, 18. November 2023, 11:08:26 Was Du schreibst, gilt lediglich subsidiär.
Die zu prüfenden Tatbestandsmerkmale sind vollständig (100%) zu prüfen UND müssen als zutreffend zu bejahen sein, anderweitig komme ich nicht zum Mord etc..
Ist eines der Tatbestandsmerkmale nicht zutreffend, muss der Richter prüfen, ob etwaig andere Straftatbestände zutreffen.
Also, Klugscheißer, nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Diese Google Suchen sind nicht tatrelevant. Ausserdem ist ein sexuelles Motiv nicht nachweisbar, es gibt nicht ein Indiz in dieser Richtung. Er ist ohne Vorstrafen. Er wird von Zeugen, auch von Frauen nahezu ausnahmslos positiv geschildert. Er ist introvertiert, aber sozial integriert. Arbeit, Pfadfinder, Sport, Familie, Freunde, Kirche. Das spricht alles weder für noch gegen eine Tat. Mich persönlich nervt nur das zwanghafte suchen nach einer „Macke“ nur weil ein gestörter besser in ein Täterklischee passt?. Bitte bitte gebt uns Abartigkeit. Zum Glück befremdliche Ausnahme das mit dem Messer. Gott sei Dank Porno Suche mit Gewaltbezug.lawine hat geschrieben: ↑Samstag, 18. November 2023, 15:04:40 Danke!
Wenn es zutrifft, dass er in der Tatnacht tatrelevante goggle-Suchen betrieben hat (Stichwort: Vergewaltigung, Entführung, Porno) und er davon möglicherweise sexuell so erregt war, dass er nicht schlafen konnte sondern joggen gehen musste (nachts nach 2 Uhr) dann frag ich mich echt, wo hier der Verteidígungsreflex bei einigen herkommt.
Findet ihr den Angeklagten süß, gefällt er euch? triggert er Beschützerinstinkte in euch, weil er keinen überragenden IQ hat, gleichwohl aber fähig zu einem Schulabschluss, einer regulären Ausbildung und zum Schachspielen ist?
Ein IQ- was immer der aussagen mag, wäre allenfalls interessant hinsichtlich falscher Geständnisse. Hier gibt es einen Zusammenhang, sonst irrelevant.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Es ist oben alles ausführlich erklärt.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Samstag, 18. November 2023, 19:24:28 Und das entnimmst du dem § 261 StPO? Interessant.
Es gibt Straftatbestände und feststehende, im Strafrecht stets angewendete Prüfungsabläufe, ob ein Straftatbestand erfüllt wurde oder nicht, nicht gewusst?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich finde es ehrlich gesagt scheusslich was an Oeffentlichkeit an den Tag gelegt wird..TV betreffend .noch ist er nicht der Tat ueberfuehrt und hier wird ueber seine Vorlieben im Internet berichtet.Finde ich nicht korrekt.
Wie iele" anstaendige" Familienvaeter sind wohl in solchen Foren unterwegs....dies Breittretung ist schrecklich..sollte er als unschuldig entlassen werden..mangels Beweisen.er kann einpacken.Habe das Gefuehl, in diesem Prozess wwerden Jntrigen gestreut .vertuscht und manches beschoenigt.Es geht nicht ehrlich zu
Wie iele" anstaendige" Familienvaeter sind wohl in solchen Foren unterwegs....dies Breittretung ist schrecklich..sollte er als unschuldig entlassen werden..mangels Beweisen.er kann einpacken.Habe das Gefuehl, in diesem Prozess wwerden Jntrigen gestreut .vertuscht und manches beschoenigt.Es geht nicht ehrlich zu
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich denke..er war vielleicht nicht Taeter..sondern Beobachter..und Helfeshelfer Hanna zu beseitigen
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Denke eher an Trouble mit Nachbar..und dessen Freundin etc...der Abholer oder Begleiter
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wie sieht es eigentlich mit Hanas Geodaten aus..letzte Handyaktivitaeten? wurde nix berichter
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Finde es halt ekelhaft..dass man glaubt alles eines vermeintlichen Taeters an die Oeffentlichkeit zu bringen..mit welchem Recht ueberhaupt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Gerichtsverhandlungen müssen nun mal öffentlich zugänglich sein, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.Gast hat geschrieben: ↑Samstag, 18. November 2023, 23:02:42 Finde es halt ekelhaft..dass man glaubt alles eines vermeintlichen Taeters an die Oeffentlichkeit zu bringen..mit welchem Recht ueberhaupt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich möchte wieder einmal ausdrücklich betonen, dass ich weder für Tat noch Täter eine Rechtfertigung suche, die gibt es nicht. JEDOCH-falls denn wirklich Sebastian der Täter ist, gibt es in diesem Fall Mitverantwortliche! Nämlich die Menschen, die anscheinend mit aller Gewalt und mit der Brechstange versucht haben , ihn in ein "normales" Leben zu pressen, das was halt landläufig als normal angesehen wird. Habt ihr den Bericht von Fassbinder gelesen im Forum drüben, wie ihn die anderen Mithäftlinge beschreiben?? Es hat exakt meinen Verdacht bestätigt. Wie zur Hölle kommt jemand wie Sebastian in eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker und das auf dem ersten Arbeitsmarkt? Dieser Handwerksberuf ist mittlerweile sehr anspruchsvoll. Er muss sich permanent überfordert gefühlt haben, wie der letzte Depp der sich immer nur dumm anstellt. Sehr förderlich für die Persönlichkeitsentwicklung eines eh schon gehandicapten jungen Mannes. Der junge Mann in meinem Umfeld, auch mit Lernbehinderung und minimalen autistischen Tendenzen, hat seine Ausbildung in einem sogenannten Berufsförderungswerk absolviert, mit Erfolg, und steht heute im Berufsleben. Solche Berufsförderungswerke sind exakt für junge Menschen wie Sebastian. Kostenträger sind die Agenturen für Arbeit , und ihr ahnt es schon, es muss ja gespart werden in unserem Land, also versucht man mit aller Gewalt und der Brechstange, einen Betrieb zu finden, der alle Augen zudrückt ob ein Lehrling geeignet ist oder nicht. Nächste Woche sagt ja der Arbeitgeber von Sebastian aus, wir werden sehen was er aussagt. Sebastians Hausärztin hat vor wenigen Jahren die Praxis vom Vorgänger übernommen, weder Vorgänger noch die jetzige Ärztin sind wohl jemals auf die Idee gekommen hier etwas gründlicher abklären zu lassen. Und aus der Förderschule hat man ihn wohl auch ohne jegliche Empfehlung, wie es weitergeht entlassen. Man könnte jetzt auch den Eltern einen Vorwurf machen, aber erfahrungsgemäß werden diese als hysterisch und überehrgeizig hingestellt und nicht ernst genommen. Das alles entbindet ihn nicht von Schuld, falls er der Täter ist, aber es gibt Mitschuldige, welche Menschen wie Sebastian jegliche Unterstützung verwehren. Jetzt sitzen gleich mehrere Psychogutachter bei Gericht, hätte man das mal lieber vorher gemacht ihn zu begutachten, um dann zu sehen mit welchem Beruf und Hobbys er ein für sich einigermaßen gutes Leben hätte führen können. Das alles ist eine Demonstration von Komplettversagen unseres Systems.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das ist in diesem Verfahren - vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung und der Tatsache, dass dem Angeklagten womöglich keine Tötung nachweisbar ist - ziemlich problematisch, wenn die privatesten Dinge des Angeklagten der Öffentlichkeit, auch zum Missbrauch durch die Medien, preisgegeben werden. Das hätte die Vorsitzende von sich aus tun müssen, spätestens aber hätte es die Verteidigung beantragen müssen.Gast hat geschrieben: ↑Samstag, 18. November 2023, 23:02:42 Finde es halt ekelhaft..dass man glaubt alles eines vermeintlichen Taeters an die Oeffentlichkeit zu bringen..mit welchem Recht ueberhaupt.
Diese richterliche "Rumsudele" voller Machtgehabei in der Privatsshäre eines fremden Menschen (Juristen sind leider oft Voyeure) zum immer rechtfertigenden Zweck, einem Tatnachweis auf die Spur zu kommen, und dann schweigt der Angeklagte auch noch (wo gibts denn sowas), kann man sachdienlich genauso gut unter Ausschluss der Öffentlichkeit erreichen.
Aber das Blitzlichtgewitter zu Beginn ähnelte ja bereits mehr der Eröffnung der Berlinale als einem Strafverfahren nach JGG. Das hat die Vorsitzende sich zurechnen zu lassen.
Ich bin relativ sicher, dass RAin Rick da schon früh dazwischen gehauen hätte.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@giulia...... genauso sehe ich es auch.Diese RAW Baumgärtel hätten schon viel früher ein Veto einlegen können.Ich hoffe auch auf Frau Rick.
Im Interview sagte Herr Baumgärtel.....er dachte der TV wurde gut verteidigt.
Wie gesagt....Klar wenn der TV es gewesen sein sollte,dann muss er für sein tun geradestehen.Aber was da momentan bei Gericht abläuft,spricht mit Sicherheit nicht für im Namen des Volkes.
Auch die Vorsitzende sollte ihr Ego gewaltig zurück nehmen
Im Interview sagte Herr Baumgärtel.....er dachte der TV wurde gut verteidigt.
Wie gesagt....Klar wenn der TV es gewesen sein sollte,dann muss er für sein tun geradestehen.Aber was da momentan bei Gericht abläuft,spricht mit Sicherheit nicht für im Namen des Volkes.
Auch die Vorsitzende sollte ihr Ego gewaltig zurück nehmen
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Giulia
Mit dem Blitzlichtgewitter gebe ich dir völlig recht und ich bin jetzt nicht gerade diejenige die auf Kuschelkurs ist. Wenn sich ein Täter wie ein wildes Tier benimmt, darf man ihn auch so behandeln. Aber man weiß ja hier in diesem Fall noch nicht mal , ob er es tatsächlich ist. Die Fotografen stehen im Abstand von 1 Meter vor ihm und halten drauf. Du hast vor einiger Zeit mal geschrieben, gleich zu Anfang, Richterin Aßbichler würde "schwimmen" daher die wiederholte Aufforderung zum Geständnis. Da dachte ich noch , so ein Unsinn, die Sache ist spätestens in 2 Wochen eh durch mit einem Geständnis. Im Nachhinein gebe ich dir glatt recht. Und dann noch diese schlechte Vorbereitung der Anklage. Ich weiß nicht mehr ob es hier im Forum war, oder in dem Bericht drüben von Fassbinder, dieses rumgeeiere , wann und zu welcher Zeit die Fahrzeuge auf dem Eiskeller Parkplatz standen, zwecks einer Übung Wasserwacht und dann noch die Fahrzeuge Zivilpolizei und irgendwann die Blaulichtfahrzeuge . Mehrfach war man sich da nicht so ganz sicher und einig vor Gericht.
Sowas muss die Anklage doch minutiös darstellen können, wer wann wie wo stand. Dafür gibt es Präsentationen mit Zeitstrahl. Jegliche Unsicherheit seitens der Anklage wird von der Verteidigung natürlich ausgenutzt und das zu Recht. Ich vermute, die waren sich allesamt ziemlich sicher, die Sache ist eh relativ zügig durch mit einem Geständnis.
Mit dem Blitzlichtgewitter gebe ich dir völlig recht und ich bin jetzt nicht gerade diejenige die auf Kuschelkurs ist. Wenn sich ein Täter wie ein wildes Tier benimmt, darf man ihn auch so behandeln. Aber man weiß ja hier in diesem Fall noch nicht mal , ob er es tatsächlich ist. Die Fotografen stehen im Abstand von 1 Meter vor ihm und halten drauf. Du hast vor einiger Zeit mal geschrieben, gleich zu Anfang, Richterin Aßbichler würde "schwimmen" daher die wiederholte Aufforderung zum Geständnis. Da dachte ich noch , so ein Unsinn, die Sache ist spätestens in 2 Wochen eh durch mit einem Geständnis. Im Nachhinein gebe ich dir glatt recht. Und dann noch diese schlechte Vorbereitung der Anklage. Ich weiß nicht mehr ob es hier im Forum war, oder in dem Bericht drüben von Fassbinder, dieses rumgeeiere , wann und zu welcher Zeit die Fahrzeuge auf dem Eiskeller Parkplatz standen, zwecks einer Übung Wasserwacht und dann noch die Fahrzeuge Zivilpolizei und irgendwann die Blaulichtfahrzeuge . Mehrfach war man sich da nicht so ganz sicher und einig vor Gericht.
Sowas muss die Anklage doch minutiös darstellen können, wer wann wie wo stand. Dafür gibt es Präsentationen mit Zeitstrahl. Jegliche Unsicherheit seitens der Anklage wird von der Verteidigung natürlich ausgenutzt und das zu Recht. Ich vermute, die waren sich allesamt ziemlich sicher, die Sache ist eh relativ zügig durch mit einem Geständnis.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Nicht zu vergessen die Vorsitzende.Hab mittlerweile den Eindruck,SIE kommt sich Allmächtig vor.andi55 hat geschrieben: ↑Sonntag, 19. November 2023, 13:32:42 @Giulia
Mit dem Blitzlichtgewitter gebe ich dir völlig recht und ich bin jetzt nicht gerade diejenige die auf Kuschelkurs ist. Wenn sich ein Täter wie ein wildes Tier benimmt, darf man ihn auch so behandeln. Aber man weiß ja hier in diesem Fall noch nicht mal , ob er es tatsächlich ist. Die Fotografen stehen im Abstand von 1 Meter vor ihm und halten drauf. Du hast vor einiger Zeit mal geschrieben, gleich zu Anfang, Richterin Aßbichler würde "schwimmen" daher die wiederholte Aufforderung zum Geständnis. Da dachte ich noch , so ein Unsinn, die Sache ist spätestens in 2 Wochen eh durch mit einem Geständnis. Im Nachhinein gebe ich dir glatt recht. Und dann noch diese schlechte Vorbereitung der Anklage. Ich weiß nicht mehr ob es hier im Forum war, oder in dem Bericht drüben von Fassbinder, dieses rumgeeiere , wann und zu welcher Zeit die Fahrzeuge auf dem Eiskeller Parkplatz standen, zwecks einer Übung Wasserwacht und dann noch die Fahrzeuge Zivilpolizei und irgendwann die Blaulichtfahrzeuge . Mehrfach war man sich da nicht so ganz sicher und einig vor Gericht.
Sowas muss die Anklage doch minutiös darstellen können, wer wann wie wo stand. Dafür gibt es Präsentationen mit Zeitstrahl. Jegliche Unsicherheit seitens der Anklage wird von der Verteidigung natürlich ausgenutzt und das zu Recht. Ich vermute, die waren sich allesamt ziemlich sicher, die Sache ist eh relativ zügig durch mit einem Geständnis.
Nicht zu vergessen diese Verteidiger Baumgärtel ....der hat doch bis jetzt auch nix Zrissen.
Ich persönlich hoffe auf die neue Verteidigung,jene vielleicht auch kritisch nachfrägt
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das sehe ich ähnlich. Aber selbst das "wilde Tier" ist nach der Selbstbindung des Staates an die Verfahrensvorschriften nicht öffentlich "zum Abschuss" freizugeben, denn auch bei dem gilt die Unschuldsvermutung nicht minder und das selbst dann, wenn ein polizeilich protokolliertes Geständnis vorliegt.andi55 hat geschrieben: ↑Sonntag, 19. November 2023, 13:32:42 @Giulia
Mit dem Blitzlichtgewitter gebe ich dir völlig recht und ich bin jetzt nicht gerade diejenige die auf Kuschelkurs ist. Wenn sich ein Täter wie ein wildes Tier benimmt, darf man ihn auch so behandeln. Aber man weiß ja hier in diesem Fall noch nicht mal , ob er es tatsächlich ist. Die Fotografen stehen im Abstand von 1 Meter vor ihm und halten drauf. Du hast vor einiger Zeit mal geschrieben, gleich zu Anfang, Richterin Aßbichler würde "schwimmen" daher die wiederholte Aufforderung zum Geständnis. Da dachte ich noch , so ein Unsinn, die Sache ist spätestens in 2 Wochen eh durch mit einem Geständnis. Im Nachhinein gebe ich dir glatt recht. Und dann noch diese schlechte Vorbereitung der Anklage. Ich weiß nicht mehr ob es hier im Forum war, oder in dem Bericht drüben von Fassbinder, dieses rumgeeiere , wann und zu welcher Zeit die Fahrzeuge auf dem Eiskeller Parkplatz standen, zwecks einer Übung Wasserwacht und dann noch die Fahrzeuge Zivilpolizei und irgendwann die Blaulichtfahrzeuge . Mehrfach war man sich da nicht so ganz sicher und einig vor Gericht.
Sowas muss die Anklage doch minutiös darstellen können, wer wann wie wo stand. Dafür gibt es Präsentationen mit Zeitstrahl. Jegliche Unsicherheit seitens der Anklage wird von der Verteidigung natürlich ausgenutzt und das zu Recht. Ich vermute, die waren sich allesamt ziemlich sicher, die Sache ist eh relativ zügig durch mit einem Geständnis.
Im Hinblick auf Deine weiteren Ausführungen zeigt sich m. E. ja gerade, dass die bisherigen Juristen jenseits von Frau Rick alle aus einem regionalen "Arbeitskreis" kommen, was immer schlecht ist, weil man sich gemeinsam zu überlegen fühlt, keinen anderen TV hatte als den hinsichtlich seiner Wahrnehmungshelligkeit besonderen Angeklagten und "das Ding schon deixeln wird", so mein Eindruck. Zwar wussten alle beteiligten Juristen, dass es keine Primärbeweise gibt und dass der Angeklagte vermutlich beraten worden ist zu schweigen, also auf Indizien angewiesen sein wird und daher weiträumig bis Weihnachten durchterminierte.
Von den Staatsanwälten darf man in der Regel nicht zu viel erwarten, nicht umsonst gelten sie als "Kavallerie der Juristen", schneidig und "schlicht", daher nimmt es auch nicht Wunder, dass sie im Detail nicht informiert ist. Es ging bislang um schneidig und das zerbröselt in der Sache gerade.
Im Hintergrund staatsanwaltlicher Tätigkeit steht dann immer noch, dass der Staat überwiegend personell seinem Auftrag der Resozialisierung in der JVA nicht nachkommt und dass gerade solche Unsicherheitskandidaten wie Sebastian dort, in den sog. "kriminellen Trainingscamps" JVA erst recht unter die Räder kommen bzw. auf die schiefe Bahn gelangen.
Im vorliegenden Fall nehme ich an, dass die Verteidigerin Rick einige Zeit benötigen wird, um etwaige °Korken" im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu orten. Spezies sagen nicht umsonst: Eine gute Verteidigung entscheidet sich bereits im Ermittlungsverfahren". Insoweit riefen die Eltern des Angeklagten spät, aber nicht zu spät.
Aber durch diese Rahmenaspekte darf man das Wesentliche nicht aus dem Auge verlieren: Auch im Zuge eines Indizienprozesses gilt weiter der Amtsermittlungsgrundsatz und der Staat im Gewand der Justiz nach Maßgabe der selbstgesetzten Vorschriften zu liefern. Und das heißt: Er muss nachweisen, dass der Angeklagte eine Tötungshandlung beging. Das versucht er gerade über den langen Marsch, wobei immer auch die Frage besteht, welche Anforderung die Justiz an die Anforderungen von Indizien stellt und ob sich diese Definition dann mit den Behauptungen der Kripo deckt. Nicht alles, was der Arbeitsweise nützt, ist dann auch gleich ein Indiz. Daszu lesenswert ist übrigens der "Anastasia-Fall", der zwar im Zivilrecht stattfand, aber bei dem sich der BGH zu den Anforderungen an das Indiz äußerte, ewig her, aber immer noch uptodate. Und daraus ergibt sich, dass es dann sehr auf den vorsitzenden Richter ankommt, wie er das anwendet.
Schönen Sonntag noch!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
lawine hat geschrieben: ↑Samstag, 18. November 2023, 15:04:40 Danke!
An diejenigen, die bereits ein unschuldiges Opfer bayerischer Dorfjustiz wittern:
Der Angeklagte hat 2 Strafverteidiger, die die Akte kennen und evt Zugang zum TV haben.
Keiner der beiden Anwälte hat eine Haftprüfungsantrag gestellt. IdR kann man daraus vorsichtig schließen, dass sie kein Komplott gegen ihren Mandanten wittern.
Wenn es zutrifft, dass er in der Tatnacht tatrelevante goggle-Suchen betrieben hat (Stichwort: Vergewaltigung, Entführung, Porno) und er davon möglicherweise sexuell so erregt war, dass er nicht schlafen konnte sondern joggen gehen musste (nachts nach 2 Uhr) dann frag ich mich echt, wo hier der Verteidígungsreflex bei einigen herkommt.
Findet ihr den Angeklagten süß, gefällt er euch? triggert er Beschützerinstinkte in euch, weil er keinen überragenden IQ hat, gleichwohl aber fähig zu einem Schulabschluss, einer regulären Ausbildung und zum Schachspielen ist?
War es üblich, dass der Angeklagte nach Mitternacht, bei Regen/Nieselwetter joggte?
War es üblich, dass er Vergewaltigung,Entführung, Sex Vater/Schwester etc googelte ? in diesem Zusammenhang gebracuhte Kondome in seinem Zimmer fände ich nicht ungewöhnlich. Ungewöhlich finde ich, dass eine junge Frau nachts genau dort ums Leben kam, wo der Angeklagte zu der Uhrzeit schlaflos (evt sexuell übererregt) joggen war.
Die Verteidiger werden mehr wissen als ihr!
Im Übrigen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung , solange der Angeklagte nicht rechtskröftig verurteilt ist.
Danke dafür!! Du sprichst mir aus der Seele.
Übrigens, die Kondome waren benutzt, war an dem Tag vor Gericht - an denjenigen, der gesagt hat, wer sagt, dass sie benutzt waren. (Keine Ahnung bei wem es zwar dann normal ist, unbenutzte überall liegen zu haben)
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Auch mir geht dieser Nachbar nicht aus dem Kopf.Gast hat geschrieben: ↑Samstag, 18. November 2023, 22:54:39 Denke eher an Trouble mit Nachbar..und dessen Freundin etc...der Abholer oder Begleiter
Zwar gehen die beiden laut Philipp gemeinsam nach draußen, aber dann sucht er noch mal im Gedrängel unten im Eiskeller nach seiner Freundin und deren Schwester, um ihnen den Haustürschlüssel zu geben
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-939467
Wozu wollte er seiner Freundin den Haustürschlüssel geben?
Er sagte, sie und die Schwester wollten noch bleiben. Doch wie wäre er dann zu Hause reingekommen?
Er sei ja dann - nach mehrmaligem Übergeben - wieder zum Eiskeller zurück, weil er die Eltern nicht rausklingeln wollte
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
...habt ihr euch jetzt tatsächlich getraut das auszusprechen mit dem Nachbarn? Als Verteidigung würde ich gerne wissen wollen, ob die Nachbarn der Familie W. und der Polizisten-Bekannte sich auch kennen? Durch Geburtstagsfeiern, wo alle die man kennt zusammenkommen, Grillfeiern im Sommer?
Ich würde es einfach nur wissen wollen. Jeder der schon mal Geschädigter war, weil jemand anderer genau die richtigen Kontakte hatte, wird jetzt genau wissen wovon ich spreche. Nein, ich halte diesen Nachbars-Studenten nicht für verdächtig, aber trotzdem sollte man da ein bißchen reinbohren und nachfragen, ob etwas im Vorfeld von einer bevorstehenden Hausdurchsuchung durchgesickert ist.
Ich würde es einfach nur wissen wollen. Jeder der schon mal Geschädigter war, weil jemand anderer genau die richtigen Kontakte hatte, wird jetzt genau wissen wovon ich spreche. Nein, ich halte diesen Nachbars-Studenten nicht für verdächtig, aber trotzdem sollte man da ein bißchen reinbohren und nachfragen, ob etwas im Vorfeld von einer bevorstehenden Hausdurchsuchung durchgesickert ist.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wenn ich es mal so schreiben darf: Verliert Euch nicht immer wieder im Detail.
Hier geht es um den Mordvorwurf durch den Angeklagten an Hanna....und nachgewiesen ist bislang nichts, nicht einmal Sekundärbeweise über geladene Zeugen lassen bislang den erhobenen Vorwurf begründeter erscheinen.
Immer mehr stellt sich die Frage, insbesondere aber nach Vorlage der negativen DNA-Gutachten, warum die Pflichtverteidiger keine Haftprüfungstermine erzwungen, selbst jetzt noch.
Es scheint eher der Fall vorzuliegen, dass an Sebastian als Täter nichts ist, als dass man ihn als Mörder, Totschläger, Körperverletzer mit Todesfolge etc etc sehen könnte.
Daher stellt sich langsam die Frage nach der Berechtigung der Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
Auch etwaige Erfolgsmotive der Jugendkammer oder der StA sind inzwischen inhaltsleer (der große Karrierebaustein muss leider verschoben werden).
Auch das sexuelle Interesse von Sebastian besagt nichts, wenn es inzwischen sozialtypisch ist, dass sich 14jährige gegenseitig über smartphones die härtesten Pornofilme zusenden.
Gerade aber, da selbst von BGH-Richtern angenommen wird, dass ca jedes 4. Strafurteil fehlethaft ist und lasse man es nur jedes 8. Sein, das genügt schon, ist vorliegend ganz besonders darauf zu achten, dass der etwas einfältig scheinende Angeklagte nicht das Opfer eines fehlgeleiteten richterlichen und staatsanwaltlichen Ehrgeizes wird.
Übrigens: bei diesem heftigen Regen der vergangenen Tage in Aschau und dem sichtbaren Wasserhöherstand der Prien besteht eine Fließgeschwindigkeit von ca 15-20km/h. Zu dieser Zeit aber bleibt der Bärbach natürlich genauso schmal wie immer, nur dass mehr Wasser durchfließt, so dass bei diesen etwa der Tatzeit entsprechenden Verhältnissen immer noch höchstfragwürdig bleibt, wie da einerseits ein lebloser Körper von 1,83m Länge und etwa 65kg durch den Bärbach gekommen sein soll und für den Fall, dass doch, dass die Wasserwucht in der Prien mir den Schwellen und hetausragenden Felsen im Flussbett intensive körperliche Einwirkungen auf den Körper bis zum Fundort verursacht haben müsste, wenn - wie es gesagt wurde - das Gesicht von Hanna nicht mehr erkennbar gewesen sein soll.
Mithin erhebt sich hier erneut die Frage, ob der angenommene Tatort der angenommene Tatort gewesen srin muss und ob Hanna in der Nähe des bisher angenommenen Tatortes ins Wasser kam. Auch das ist bis heute alles höchstfraglich geblieben, trotz Uhr etc etc.
Auch wird davon auszugehen sein, dass die Autos von Sebastian und dessen Mutter auf DNA-Spuren hin untersucht wurden, bei 15? negativ verlaufenen Gutachten.
Ergo: wenn nichts ist nach den Regeln der StPO, dann kann man substantiell auch nichts draus machen.
Interessant wäre ja, wenn Frau Rick nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme (mit praktisch nichts in der Hand) einen Haftprüfunhgstermin anstrengen würde.
Nach meinem Eindruck fand öffentlich durch die Vorgehendweise der Justiz schon eine Vorverurteilung statt. Keine Haftprüfungen, in Ketten in den Gerichtssaal (wo waren die Bleikugeln an den Füßen?), Blitzlichtgewitter bei Beginn der Hauptverhandlung wie bei Filmfestspielen, kein Ausschluss der Öffentlichkeit bei sensiblen Details aus dem Privatleben des Angeklagten. Wiederholtes Drängen der Vorsitzenden ggü dem Angeklagten bei Androhung von Nachteilen der Strafuumessung für den Fall, dass er nicht ein Geständnis ablegt (was einer weiteren Vorverurteilung gleichsteht).
Wo also ist die Streckbank, um ihn geständig zu machen, jenen, der vermtl intellektuell mit seiner Situation so schon stark überfordert ist? Das haut doch schon einen gesunden Menschen völlig vom Hocker und ist natürlich nicht im Sinne
eines ordnungsgemäßen Verfahrens.
Wie gesagt, bislang hat man zentral nach 14 Monaten und ausgiebigsten Ermittlungen und einer bisher ergebnislosen Beweisaufnahme nichts gegen ihn in der Hand.
Hier geht es um den Mordvorwurf durch den Angeklagten an Hanna....und nachgewiesen ist bislang nichts, nicht einmal Sekundärbeweise über geladene Zeugen lassen bislang den erhobenen Vorwurf begründeter erscheinen.
Immer mehr stellt sich die Frage, insbesondere aber nach Vorlage der negativen DNA-Gutachten, warum die Pflichtverteidiger keine Haftprüfungstermine erzwungen, selbst jetzt noch.
Es scheint eher der Fall vorzuliegen, dass an Sebastian als Täter nichts ist, als dass man ihn als Mörder, Totschläger, Körperverletzer mit Todesfolge etc etc sehen könnte.
Daher stellt sich langsam die Frage nach der Berechtigung der Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
Auch etwaige Erfolgsmotive der Jugendkammer oder der StA sind inzwischen inhaltsleer (der große Karrierebaustein muss leider verschoben werden).
Auch das sexuelle Interesse von Sebastian besagt nichts, wenn es inzwischen sozialtypisch ist, dass sich 14jährige gegenseitig über smartphones die härtesten Pornofilme zusenden.
Gerade aber, da selbst von BGH-Richtern angenommen wird, dass ca jedes 4. Strafurteil fehlethaft ist und lasse man es nur jedes 8. Sein, das genügt schon, ist vorliegend ganz besonders darauf zu achten, dass der etwas einfältig scheinende Angeklagte nicht das Opfer eines fehlgeleiteten richterlichen und staatsanwaltlichen Ehrgeizes wird.
Übrigens: bei diesem heftigen Regen der vergangenen Tage in Aschau und dem sichtbaren Wasserhöherstand der Prien besteht eine Fließgeschwindigkeit von ca 15-20km/h. Zu dieser Zeit aber bleibt der Bärbach natürlich genauso schmal wie immer, nur dass mehr Wasser durchfließt, so dass bei diesen etwa der Tatzeit entsprechenden Verhältnissen immer noch höchstfragwürdig bleibt, wie da einerseits ein lebloser Körper von 1,83m Länge und etwa 65kg durch den Bärbach gekommen sein soll und für den Fall, dass doch, dass die Wasserwucht in der Prien mir den Schwellen und hetausragenden Felsen im Flussbett intensive körperliche Einwirkungen auf den Körper bis zum Fundort verursacht haben müsste, wenn - wie es gesagt wurde - das Gesicht von Hanna nicht mehr erkennbar gewesen sein soll.
Mithin erhebt sich hier erneut die Frage, ob der angenommene Tatort der angenommene Tatort gewesen srin muss und ob Hanna in der Nähe des bisher angenommenen Tatortes ins Wasser kam. Auch das ist bis heute alles höchstfraglich geblieben, trotz Uhr etc etc.
Auch wird davon auszugehen sein, dass die Autos von Sebastian und dessen Mutter auf DNA-Spuren hin untersucht wurden, bei 15? negativ verlaufenen Gutachten.
Ergo: wenn nichts ist nach den Regeln der StPO, dann kann man substantiell auch nichts draus machen.
Interessant wäre ja, wenn Frau Rick nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme (mit praktisch nichts in der Hand) einen Haftprüfunhgstermin anstrengen würde.
Nach meinem Eindruck fand öffentlich durch die Vorgehendweise der Justiz schon eine Vorverurteilung statt. Keine Haftprüfungen, in Ketten in den Gerichtssaal (wo waren die Bleikugeln an den Füßen?), Blitzlichtgewitter bei Beginn der Hauptverhandlung wie bei Filmfestspielen, kein Ausschluss der Öffentlichkeit bei sensiblen Details aus dem Privatleben des Angeklagten. Wiederholtes Drängen der Vorsitzenden ggü dem Angeklagten bei Androhung von Nachteilen der Strafuumessung für den Fall, dass er nicht ein Geständnis ablegt (was einer weiteren Vorverurteilung gleichsteht).
Wo also ist die Streckbank, um ihn geständig zu machen, jenen, der vermtl intellektuell mit seiner Situation so schon stark überfordert ist? Das haut doch schon einen gesunden Menschen völlig vom Hocker und ist natürlich nicht im Sinne
eines ordnungsgemäßen Verfahrens.
Wie gesagt, bislang hat man zentral nach 14 Monaten und ausgiebigsten Ermittlungen und einer bisher ergebnislosen Beweisaufnahme nichts gegen ihn in der Hand.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wahrscheinlich womoeglich in der Annahme des falschen Tatherganges, Tatortes und vermeintlichen TV....da passt so viel nicht zusammen..hab langsam auch das Gefuehl, dass hier eventl.manches uebersehen wurde