Gust hat geschrieben: ↑Sonntag, 03. Dezember 2023, 23:59:53
… Wer sagt, dass die Zeitangabe der Mobiltelefonie synchron mit der Eiskeller-Kamera war? …
IT-Forensiker kommen nicht auf der Brennsuppn daherg'schwumma – und dürften die jeweiligen Systemzeiten überprüft haben. Insbesondere bei Smartphones findet zumeist eine Sychronisation der Systemzeit per Internet statt. Dies könnte auch für das Überwachungssystem des Eiskellers gelten. Und ebenso dürfte der Mobilfunk-Betreiber mit einer per Internet sychronisierten Systemzeit arbeiten.
Ich bin überzeugt, dass etwaige Diskrepanzen offengelegt worden wären und dass auch die bloße Möglichkeit solcher Diskrepanzen bei Gericht erörtert wurde. In der Presse, die z. T. sekundengenaue Uhrzeiten aus dem Gerichtssaal berichtete, war darüber rein gar nichts zu lesen – was wohl der Fall gewesen wäre, wenn es hier derart kritische Unklarheiten gäbe.
Übrigens: Die GPS-Daten, die Daten zur Akkutemperatur und auch die Daten zum Anrufaufbau (letztere zumindest teilweise) stammen von Hannas Handy – einem einzigen Gerät mit einheitlicher Systemzeit. Deshalb kann es bei den Zeitangaben zum Anrufversuch und zum Tauchgang des Handys gar keine Diskrepanzen geben.
Gust hat geschrieben: ↑Sonntag, 03. Dezember 2023, 23:59:53
… Das Handy kann durchaus … einige Minuten
vor Hanna durch TV ins Wasser geschmissen worden sein, eben weil er sah, dass sie telefonieren wollte. …
Wie kann das sein, wenn das Handy erst
nach dem Anrufversuch ins Wasser kam?
Für die Wegstrecke von der Ecke Schlossberg- und Kampenwandstraße (
2:28:00 Uhr) bis zum Brückl halte ich
4 Minuten für adäquat. Selbst wenn sie hier ein Täter in den Bärbach gestoßen hätte, musste Hanna schließlich erst einmal dort hinkommen. Indiz:
• Eiskeller-Kamera.
Gestartet wurde der Anrufversuch um
2:32:09 Uhr. Indiz:
• Verkehrsdaten (Hannas Handy + Provider).
Ins kalte Wasser kam das Handy um
2:33:35 Uhr. Indizien:
• Ungenauigkeit der GPS-Daten,
• Temperaturabfall des Akkus.
(Zum Temperaturabfall soll noch experimentell genau ermittelt werden, wie lange es dauert, bis der Sensor auf die veränderte Temperatur reagiert.)
Der Beginn des Anrufversuchs liegt 86 Sekunden
vor dem Tauchgang des Handys.
Wenn ein Täter „sah, dass sie telefonieren wollte“, kann das nur ziemlich genau um
2:32:09 Uhr (oder wenige Sekunden später) gewesen sein. Dann kann das Handy
nicht „einige Minuten
vor Hanna durch TV ins Wasser geschmissen worden“ sein – denn das hätte erst um
2:33:35 Uhr passiert sein können.
Nur falls die Nummer der Eltern als Notfallkontakt gespeichert war
und die Nummer durch die Notfallfunktion angewählt wurde, könnte der Rufaufbau
vielleicht –
ohne Hanna – unwillkürlich (z. B. beim Herunterfallen des Handys) ausgelöst worden sein. Dies forensisch zu klären, steht derzeit noch aus!
Und nicht zu vergessen: Nach hinten wird das Zeitfenster für eine Tat limitiert durch das Handyvideo einer Zeugin, das um
2:40 Uhr unverfänglich den Jogger mit Stirnlampe zeigt.