MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 03. Dezember 2023, 20:00:20 @Gast
Da war kein Matsch ????? Nach tagelangen monsunartigen Regenfällen bei dem halb Bayern abgesoffen ist, war da kein Matsch im Gebüsch ???
Aha, spannend.
Nix tagelang Monsum das kann man auf Wetterseiten und Pegelstandseiten nachlesen.
Am Vorabend hat es zwar stark geregnet aber das ist nichts besonderes für die Gegend.
Es war halt feucht vom Regen und da gab es keinen angeschwemmten Matsch und die Polizei hat auch keine Gummistiefel an.
viewtopic.php?p=238782#p238782

Wieso hat man die Verhandlungen nicht gleich mit den IT lern begonnen und eine schöne grosse Pinwand in den Saal gestellt.
Auf der Karte der Eiskeller mit Parkplatz, die Kampenwandstr, der Seilbahnparkplatz und der südliche Seilbahneingang. Dann das Opfer, ihr angedachter Begleiter und der TV als Sticker und jemand liest die Telefonereignisse und Gps daten vor und Justizbeamte setzen die Sticker jede Minute ein errechnetes Stück weiter und dann hätte man sehen können wer wen getroffen hat oder was gehört hat im Zeitraum von 2.20 bis 2.50
Gust

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. Dezember 2023, 03:24:352.26 Uhr: Kamera Eiskeller-Eingang
2.27 Uhr: Kamera Eiskeller-Notausgang, H. geht auf Schlossbergstr. Richtung Kampenwandstr.
2:28:00 Uhr: Kamera Eiskeller, H. biegt rechts auf Kampenwandstr. ab
2.31 Uhr: Anrufversuch, südliche Funkzelle
2:31:41 Uhr: letzter genauer GPS-Punkt
2:33:35 Uhr: GPS-Daten ungenau
2.40 Uhr: SMS empfangen, nördliche Funkzelle

Für den Anrufversuch nennst Du „2.31 Uhr“. Rosenheim24.de gab „2:32:09 Uhr“ an. Liegt hier ein Tippfehler oder ein Missverständnis vor? In den Medien war zudem die Rede von einem Delta von 86 Sekunden. Das würde exakt von 2:32:09 bis 2:33:35 Uhr passen. Wo ist der Fehler?

Das ganze Argument „..86 Sekunden zu kurz für Mordausführung durch TV“ ist ein einziger Schmarrn.
Das Handy kann durchaus zeitlich einige Minuten vor Hanna durch TV ins Wasser geschmissen worden sein, eben weil er sah, dass sie telefonieren wollte. Zweiter Punkt: Wer sagt, dass die Zeitangabe der Mobiltelefonie synchron mit der Eiskeller-Kamera war? Ist es nicht vielmehr so, dass zwei unterschiedliche Geräte meist unterschiedliche Zeiten anzeigen? Angenommen, die Eiskellerkamera ging z.B. 5 Minuten vor (ggü. iPhone von H). Schon wieder 5 Minuten „mehr“ zur Tatausübung durch TV…
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gust hat geschrieben: Sonntag, 03. Dezember 2023, 23:59:53 … Wer sagt, dass die Zeitangabe der Mobiltelefonie synchron mit der Eiskeller-Kamera war? …
IT-Forensiker kommen nicht auf der Brennsuppn daherg'schwumma – und dürften die jeweiligen Systemzeiten überprüft haben. Insbesondere bei Smartphones findet zumeist eine Sychronisation der Systemzeit per Internet statt. Dies könnte auch für das Überwachungssystem des Eiskellers gelten. Und ebenso dürfte der Mobilfunk-Betreiber mit einer per Internet sychronisierten Systemzeit arbeiten.

Ich bin überzeugt, dass etwaige Diskrepanzen offengelegt worden wären und dass auch die bloße Möglichkeit solcher Diskrepanzen bei Gericht erörtert wurde. In der Presse, die z. T. sekundengenaue Uhrzeiten aus dem Gerichtssaal berichtete, war darüber rein gar nichts zu lesen – was wohl der Fall gewesen wäre, wenn es hier derart kritische Unklarheiten gäbe.

Übrigens: Die GPS-Daten, die Daten zur Akkutemperatur und auch die Daten zum Anrufaufbau (letztere zumindest teilweise) stammen von Hannas Handy – einem einzigen Gerät mit einheitlicher Systemzeit. Deshalb kann es bei den Zeitangaben zum Anrufversuch und zum Tauchgang des Handys gar keine Diskrepanzen geben.

Gust hat geschrieben: Sonntag, 03. Dezember 2023, 23:59:53 … Das Handy kann durchaus … einige Minuten vor Hanna durch TV ins Wasser geschmissen worden sein, eben weil er sah, dass sie telefonieren wollte. …
Wie kann das sein, wenn das Handy erst nach dem Anrufversuch ins Wasser kam?

Für die Wegstrecke von der Ecke Schlossberg- und Kampenwandstraße (2:28:00 Uhr) bis zum Brückl halte ich 4 Minuten für adäquat. Selbst wenn sie hier ein Täter in den Bärbach gestoßen hätte, musste Hanna schließlich erst einmal dort hinkommen. Indiz:
• Eiskeller-Kamera.

Gestartet wurde der Anrufversuch um 2:32:09 Uhr. Indiz:
• Verkehrsdaten (Hannas Handy + Provider).

Ins kalte Wasser kam das Handy um 2:33:35 Uhr. Indizien:
• Ungenauigkeit der GPS-Daten,
• Temperaturabfall des Akkus.
(Zum Temperaturabfall soll noch experimentell genau ermittelt werden, wie lange es dauert, bis der Sensor auf die veränderte Temperatur reagiert.)

Der Beginn des Anrufversuchs liegt 86 Sekunden vor dem Tauchgang des Handys.

Wenn ein Täter „sah, dass sie telefonieren wollte“, kann das nur ziemlich genau um 2:32:09 Uhr (oder wenige Sekunden später) gewesen sein. Dann kann das Handy nicht „einige Minuten vor Hanna durch TV ins Wasser geschmissen worden“ sein – denn das hätte erst um 2:33:35 Uhr passiert sein können.

Nur falls die Nummer der Eltern als Notfallkontakt gespeichert war und die Nummer durch die Notfallfunktion angewählt wurde, könnte der Rufaufbau vielleichtohne Hanna – unwillkürlich (z. B. beim Herunterfallen des Handys) ausgelöst worden sein. Dies forensisch zu klären, steht derzeit noch aus!

Und nicht zu vergessen: Nach hinten wird das Zeitfenster für eine Tat limitiert durch das Handyvideo einer Zeugin, das um 2:40 Uhr unverfänglich den Jogger mit Stirnlampe zeigt.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 02:57:05 IT-Forensiker kommen nicht auf der Brennsuppn daherg'schwumma – und dürften die jeweiligen Systemzeiten überprüft haben. Insbesondere bei Smartphones findet zumeist eine Sychronisation der Systemzeit per Internet statt. Dies könnte auch für das Überwachungssystem des Eiskellers gelten. Und ebenso dürfte der Mobilfunk-Betreiber mit einer per Internet sychronisierten Systemzeit arbeiten.

Ich bin überzeugt, dass etwaige Diskrepanzen offengelegt worden wären und dass auch die bloße Möglichkeit solcher Diskrepanzen bei Gericht erörtert wurde. In der Presse, die z. T. sekundengenaue Uhrzeiten aus dem Gerichtssaal berichtete, war darüber rein gar nichts zu lesen – was wohl der Fall gewesen wäre, wenn es hier derart kritische Unklarheiten gäbe.

Übrigens: Die GPS-Daten, die Daten zur Akkutemperatur und auch die Daten zum Anrufaufbau (letztere zumindest teilweise) stammen von Hannas Handy – einem einzigen Gerät mit einheitlicher Systemzeit. Deshalb kann es bei den Zeitangaben zum Anrufversuch und zum Tauchgang des Handys gar keine Diskrepanzen geben.




Wie kann das sein, wenn das Handy erst nach dem Anrufversuch ins Wasser kam?

Für die Wegstrecke von der Ecke Schlossberg- und Kampenwandstraße (2:28:00 Uhr) bis zum Brückl halte ich 4 Minuten für adäquat. Selbst wenn sie hier ein Täter in den Bärbach gestoßen hätte, musste Hanna schließlich erst einmal dort hinkommen. Indiz:
• Eiskeller-Kamera.

Gestartet wurde der Anrufversuch um 2:32:09 Uhr. Indiz:
• Verkehrsdaten (Hannas Handy + Provider).

Ins kalte Wasser kam das Handy um 2:33:35 Uhr. Indizien:
• Ungenauigkeit der GPS-Daten,
• Temperaturabfall des Akkus.
(Zum Temperaturabfall soll noch experimentell genau ermittelt werden, wie lange es dauert, bis der Sensor auf die veränderte Temperatur reagiert.)

Der Beginn des Anrufversuchs liegt 86 Sekunden vor dem Tauchgang des Handys.

Wenn ein Täter „sah, dass sie telefonieren wollte“, kann das nur ziemlich genau um 2:32:09 Uhr (oder wenige Sekunden später) gewesen sein. Dann kann das Handy nicht „einige Minuten vor Hanna durch TV ins Wasser geschmissen worden“ sein – denn das hätte erst um 2:33:35 Uhr passiert sein können.

Nur falls die Nummer der Eltern als Notfallkontakt gespeichert war und die Nummer durch die Notfallfunktion angewählt wurde, könnte der Rufaufbau vielleichtohne Hanna – unwillkürlich (z. B. beim Herunterfallen des Handys) ausgelöst worden sein. Dies forensisch zu klären, steht derzeit noch aus!

Und nicht zu vergessen: Nach hinten wird das Zeitfenster für eine Tat limitiert durch das Handyvideo einer Zeugin, das um 2:40 Uhr unverfänglich den Jogger mit Stirnlampe zeigt.
Umso mehr man weiß, desto mehr weiß man, dass man nichts weiß betr. Tatüberführung des Angeklagten. Die Zeit scheint gar für ihn zu spielen, weil samtliche verfolgten Aspekte hinsichtlich Verdachtsbestätigung ein Schuss in den Ofen sind.
Viel Spaß beim Aufbau einer Indizienkette, vielleicht kann die Staatsanwaltschaft dabei behilflich sein, die wissen doch immer alles.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Ich habe ja hier schon mehrfach den jungen Mann aus meinem "näheren Umfeld" erwähnt, leichte Intelligenzminderung, leichte autistische Tendenzen, trotzdem Job auf dem ersten Arbeitsmarkt und auch Führerschein. Weil hier einige anscheinend meinen der Führerschein wäre ein Indiz, dass Sebastian gar nicht so gehandicapt sein kann. Der junge Mann von dem ich hier berichte, hat einfach stur alle Fragen zum Führerschein auswendig gelernt und gut wars, ist ihm nicht mal sonderlich schwer gefallen.
Ich glaube vieles in diesem Fall steht und fällt mit Sebastians nicht diagnostizierten Zustand. Ich kann hier komplett falsch liegen, trotzdem stelle ich mir folgendes Szenario vor, wenn ich hier von dem jungen Mann aus meinem Umfeld berichte:
Er geht nachts noch raus spazieren um den Kopf frei zu bekommen, ist emotional aufgewühlt durch den Zoff mit der Mutter (war ja bei Sebastian so),
dann hört er aus dem nichts Hilferuf von Hanna und sieht sie in einer Notlage ( z.B Absturz in den Bach beim wildbiseln). Sammelt sich sogar noch kurz, versucht sie an den Handgelenken aus dem Wasser zu ziehen ( daher diese Griffspuren an Hannas Handgelenken), es gelingt ihm aber nicht, so und jetzt setzen bei "normalen" Menschen die Reflexe ein, wenn man kein Handy dabei hat, läuft man zum nächsten Haus, drückt sämtliche Klingelknöpfe, fängt an lauthals um Hilfe zu rufen um Aufmerksamkeit zu erzeugen, joggt dann weiter Richtung Eiskeller, da sind schließlich viele Menschen mit Handy dabei um auch dort um Hilfe zu bitten. Jemand wie Sebastian ist sowohl geistig als auch emotional völlig überfordert, laut um Hilfe rufen wird er schon mal gar nicht, schließlich hat er gelernt sich zu benehmen und nicht lauthals rumzubrüllen, so wie er überhaupt gelernt hat möglichst nicht aufzufallen mit seinem Handycap. Er weiß in dem Moment einfach nicht was er tun soll. Daheim kann er es dann auch nicht erzählen, sofort wäre eine Tirade losgegangen, warum hast du dies nicht gemacht, warum hast du jenes nicht gemacht. Wieder einmal hat er in seinen Augen kläglich versagt. Und später kann er es auch nicht mehr erzählen und die Karten auf den Tisch legen, dann wäre die Schlagzeile in der Zeitung gewesen " Junger sportlicher Mann läßt hilflose junge Frau absaufen ohne ihr zu helfen" .
Natürlich kann alles auch ganz anders gewesen sein und es ging um einen reinen Vernichtungsakt in dem Moment. Ich frage mich ja immer noch wie einem Foristen "lawine" hier derart der Gaul durchgegangen ist. Gibt es im Dorf eine Vorgeschichte zu Sebastian von der wir nichts wissen, die auf einen völlig gestörten Charakter schließen lassen???
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Von Catch22
Ins kalte Wasser kam das Handy um 2:33:35 Uhr. Indizien:
• Ungenauigkeit der GPS-Daten,
• Temperaturabfall des Akkus.
Von Catch22
… sein Diagramm zur Batterietemperatur … zeigt die Temperatur im Zeitraum zwischen 2.22 Uhr … und … 14.45 Uhr. Die Darstellung zeigt eindeutig, dass um 2.32 Uhr ein drastischer Abfall der Temperatur stattfand. Um 2.38 Uhr erreicht die Temperatur … einen Tiefststand, der danach kaum noch überschritten [gemeint ist wohl unterschritten?] wird. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023, a. a. O.
Da passt was nicht, alle Meldungen zu den Zeiten aus den Medien sind nicht eindeutig.
Konnte ihr Handy überhaupt alleine bis hinter Aschau schwimmen oder nur in Jacke oder offener Handtasche.
Welche Treibverletzungen hat es?
In welchen Abstand werden Gps-Punkte errechnet?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 12:09:15 Da passt was nicht, alle Meldungen zu den Zeiten aus den Medien sind nicht eindeutig. …
Möglich:

• Anrufversuch: 2:32:09 Uhr
• Temperaturabfall des Akkus: 2.32 Uhr
• Ungenauigkeit der GPS-Daten: 2:33:35 Uhr

Das könnte aber nur bedeuten, dass das ohnehin schon knappe Zeitfenster zwischen Anruf und Wasser noch enger wird …

Gast hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 12:09:15 … Konnte ihr Handy überhaupt alleine bis hinter Aschau schwimmen oder nur in Jacke oder offener Handtasche. …
Das wird wohl noch zu klären sein. Siehe hier:
viewtopic.php?p=238742#p238742

Gast hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 12:09:15 … Welche Treibverletzungen hat es [das Handy]? …
Berichtet wurde nur über den tiefenentladenen und defekten Akku, nicht über Schäden durch das Treiben im Wasser.

Gast hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 12:09:15 … In welchen Abstand werden Gps-Punkte errechnet?
Das weiß ich leider nicht. Vor allem das Intervall der Speicherung wäre interessant.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 11:48:15 … [Sebastian] versucht sie [Hanna] an den Handgelenken aus dem Wasser zu ziehen ( daher diese Griffspuren an Hannas Handgelenken) …
Griffspuren an den Armen will nur die Ärztin Dr. Weimann erkannt haben, die am Fundort der Leiche die Leichenschau vornahm. Dr. Weimann ist eine ortsansässige Ärztin, keine Forensikerin. Die Rechtsmedizinerin Prof. Mützel dagegen konnte diese „Spuren“ nicht als Griffverletzungen einordnen. Das von Dir entworfene Szenario hinkt daher ein wenig.

Bemerkenswert aber ist:
… An der Stirn des Leichnams habe sich eine Platzwunde befunden, an den Armen wurden blaue Flecke festgestellt, die von Fr. Dr. Weimann als Griffspuren bezeichnet werden. Wegen dieser Hämatome sei schnell klar gewesen, dass es sich wohl nicht um einen Unfall handelte. Der Angeklagte lauscht den Aussagen der Zeugin konzentriert. Als die Griffspuren erwähnt werden, rötet sich sein Gesicht – ein Zufall? Bei der ersten Leichenschau sei auch bereits der Eiskeller-Stempel entdeckt worden. Als Todesursache hatte Fr. Dr. Weimann einen Verdacht auf Tod durch Ertrinken notiert. …

Rosenheim24.de am 23.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 89250.html
An ein rein zufälliges Erröten kann ich schwer glauben, wird der Angeklagte sonst doch eher als teilnahmslos beschrieben. Ausgerechnet beim Thema Griffspuren spitzt er die Ohren und es regt sich sein Unterbewusstsein …

Wäre Sebastian T. in jener Nacht Zeuge einer hilflosen Lage Hannas geworden und hätte womöglich helfen wollen (was er aber nicht tat oder nicht schaffte), könnte dies zu Schuldgefühlen und später zu Verlegenheit und Erröten führen, wenn nun die Rede auf genau die Situation kommt, die ihm Schuldgefühle bereitet.

Deshalb gingen mir auch schon Szenarien durch den Kopf, die dem von Dir geschilderten recht ähnlich sind. Das Problem dabei: Es gibt keine realen Anhaltspunkte dafür.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Giulia »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 15:06:05 Griffspuren an den Armen will nur die Ärztin Dr. Weimann erkannt haben, die am Fundort der Leiche die Leichenschau vornahm. Dr. Weimann ist eine ortsansässige Ärztin, keine Forensikerin. Die Rechtsmedizinerin Prof. Mützel dagegen konnte diese „Spuren“ nicht als Griffverletzungen einordnen. Das von Dir entworfene Szenario hinkt daher ein wenig.

Bemerkenswert aber ist:



An ein rein zufälliges Erröten kann ich schwer glauben, wird der Angeklagte sonst doch eher als teilnahmslos beschrieben. Ausgerechnet beim Thema Griffspuren spitzt er die Ohren und es regt sich sein Unterbewusstsein …

Wäre Sebastian T. in jener Nacht Zeuge einer hilflosen Lage Hannas geworden und hätte womöglich helfen wollen (was er aber nicht tat oder nicht schaffte), könnte dies zu Schuldgefühlen und später zu Verlegenheit und Erröten führen, wenn nun die Rede auf genau die Situation kommt, die ihm Schuldgefühle bereitet.

Deshalb gingen mir auch schon Szenarien durch den Kopf, die dem von Dir geschilderten recht ähnlich sind. Das Problem dabei: Es gibt keine realen Anhaltspunkte dafür.
Such is life und das ewige Rumstochern in Vermutungen führt auch nicht weiter, außer vielleicht zu der nächsten Vermutung, dass das auch nicht sein kann.

Ich gehe mittlerweile davon aus, dass dieser Fall nicht aufgeklärt wird. Dann geht es nur noch darum, welche Juristen zu entscheiden haben, wie diese Instanz endet, Anastasia-Fall lässt grüßen, der bei der Bewertung ob oder ob nicht, ein besonders hohes Verantwortungsgefühl voraussetzt, damit die Pferde der Phantasie nicht den Ausschlag geben oder die Eitelkeit der frühen Festlegung.

Aber vollständig Licht in die Dunkelheit wird es nicht geben.

Man soll sich also beizeiten eher damit befassen, wie und wo man dem Angeklagten eine Rückkehr ins bürgerliche Leben ermöglicht und ihm erforderlichenfalls, bei Unterstützung durch seine Familie, behilflich ist, etwaige psychische Probleme zu überwinden.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ist das so ueblich vor Gericht..dass erst im laufe dem Prozess noch naehere weiter Untersuchungen gestartet werden..also in meinem Job waere das ein no go...genaue Daten etc. muessten da bereits auf Tisch liegen..aber mei..kst auch bisdle Provinzprozess..mit entsprechenden Beteiligten..arme tern von Hanna
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Sorry...aber verstehe ich nicht: wie arbeiten da die Sachverstaendigen eigentlich?
In meinen Job koennte ich mir es nicht erlauben..erst da und da nochmal nachfragen ...nochmal nachschauen .da muessten Egenisseauf Tisch liegen..nicht so wie beim Prozess..aber langsam kommt mir das Ganze auch wie eine Provinzposse vor ..ich kann doch nicht als Gutachter vor die Leute treten um diese wissen zu lassen: ja..da muessen wir noch mal nachforschen .da werden doch Fakten verlangt, oder liege ich falsch..Geit dazu hatten sie schon lange genug...ohne Worte
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Und immer wieder wegen Hanas 2.06 Promile..das ist der Preis unsrer heutigen Zeit..Vorgluehen gab es bei mir frueher nicht..die Maedels waren nach 2 Pils..einem GlasxWein oder einem Whiskey - Cola schon prall ...die Kerle zogen sich..ohhh ! !! drei Weizen rein und wenns dumm kommt noch nen Tequilla..um cool zu sein..heutzutage reicht das leider nicht mehr..zwei drei Flaschen Wein oder Schnaps..das muss schon sein..um richtig abfeiern zu koennen..so ist es heute mit allem..kein Mass kein Ziel..traurig das Ganze..kann ja nichts Gescheites dabei rauskommen
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gepaart mit Partydrogen oder BTM- Mittel ..so traurig das Ganze
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Entschuldigung..hab mich voll vertippt..hoffe meine Ausfuehrung kann trotzdem gelesen werden...ich echauffiere mich immer..und dann kommt so ein Text dabei raus..sorry
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Giulia »

Gast hat geschrieben: Montag, 04. Dezember 2023, 22:08:09 Ist das so ueblich vor Gericht..dass erst im laufe dem Prozess noch naehere weiter Untersuchungen gestartet werden..also in meinem Job waere das ein no go...genaue Daten etc. muessten da bereits auf Tisch liegen..aber mei..kst auch bisdle Provinzprozess..mit entsprechenden Beteiligten..arme tern von Hanna
Das scheint von außen nur so oder auch nicht: Oftmals werden von Amts wegen Gutachten in Auftrag gegeben und da spielt bis zur Erhebung der Anklage erst einmal nur eine Rolle, was aufgrund gutachterlicher Gründe den TV belastet. Hierbei kommt es für den Gutachter sehr darauf an, wie präzise der Arbeitaustrag gefasst ist, über den er sich gutachterlich äußern soll, denn nur dann kann er auch eine genaue Aussage treffen.

Im Zuge des Prozesses und bei Hinzukommen der Verteidigung kommen Aspekte hinzu, die in Frage stellen, ob der Madant die ihm zur Last gelegte Tat begangen haben kann, Logik unter Hinzuziehung inzwischen festdtehender Details.

Das bedeutet, dass ein Strafprozess in seinem Verlauf eine Entwicklungsdynamik haben kann, die wieder ganz neue für entscheidungserheblich angesehene Aspekte beinhalten. Und damit dann zB die Verteidigung nicht nur behaupten, sondern sich auch auch fallspezifische wissenschaftliche Erkenntnisse stützen kann, wird die Einholung eines weiteren Gutachtens erforderlich, je nachdem wohin die Reise im Strafprozess für den Angeklagten gerade geht.

Genditzki hatte vermtl nur lahme Pflichtverteidiger, denen fiel nichts auf, u. U. machten sie auch kaum was und schwuppdiwupp gibts lebenslänglich. Und DA musst du erst einmal rauskommen, wenn du unschuldig bist, obwohl dort Fehler begangen wurden bei der Ermittlung, die Staatsanwaltschft wie Strafgericht hätte auffallen müssen.

Hier hat RAin Rick jetzt einen Beweisantrag zu den denkbaren Verletzungen in einer schnelllaufenden Wasserwalze eingebracht, um nach Möglichkeit den wissenschaftlich geführten Nachweis zu erhalten, dass die in der Pathologie festgestellten Brüche etc auch in der Prien entstanden sein könnten. Geht das klar, also bestätigt das der Gutachter, dann wird die Wahrscheinlichkeit, dass diese Körperverletzungen nur im Zuge einer Gewalttat entstanden sein können, weitaus geringer und es ist wieder offener, ob überhaupt eine Straftat ursächlich für den Tod von Hanna ist.

So etwa läuft der Hase. Wer keinen guten Verteidiger hat, ist arm dran. Zum Glück haben bei den Eltern noch rechtzeitig die Alarmglocken angeschlagen, ihren Sohn einen engagierten und couragierten Wahlverteidiger an die Seite zu stellen.
Gust

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gust »

Im Nachbarforum wird auch bemerkt - jetzt sollte die Stunde der Staatsanwaltschaft schlagen. Rechtsmedizinisch betracht, gibt es kaum Zweifel: symmetrische Frakturen beider Schulterdächer, HWS-Distorsion, einheitliche Kopfverletzungen etc. sollten Tätereinwirkung belegen.
Wenn die „Starverteidiger“ meinen, jetzt Hydromechaniker, 3D-Modellierer und andere Ingenieure mit Gutachten zu versehen - dann sollte man sich doch zuerst den in München hoffentlich angefertigten Computertomographie-Datensatz des Opfers H. genauer mit entsprechender 3D-Software ansehen (Knochen, Weichteile), um die Gewalttat in Bauchlage des Opfers auch für den letzten Skeptiker zweifelsfrei zu diagnostizieren.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Guilia
Sehe ich ganz genauso. Es gibt so viele Szenarien, unglaublich. Selbst wenn das Gutachten von Prof. Syn Schmitt vorliegt, bringt es nicht den Durchbruch. Selbst wenn er komplett ein Unfallgeschehen ausschließt, heißt es nicht, dass Sebastian der Täter war und wenn ein Unfallgeschehen möglich war/ist, heißt es noch lange nicht, dass ein Gewaltverbrechen auszuschließen ist.
Der eigentliche Marathon kommt sowieso nach dem Prozess, falls Sebastian freigesprochen wird. Ich hoffe die Eltern verpennen da jetzt nichts und es laufen im Hintergrund schon Überlegungen. Ich hätte vollstes Verständnis wenn den Eltern derzeit die mentale Kraft dazu fehlt, aber ich würde dann Geld investieren und einen Sozialarbeiter engagieren, welcher schon mal ein wenig auslotet wie es für alle Beteiligten einigermaßen erträglich weitergehen könnte.
Eine Rückkehr des Sebastian nach Aschau halte ich für keine gute Idee. Die Annahme mit einem Freispruch wäre er rehabilitiert ist ein Irrglaube.
Er hat doch diesem älteren Mithäftling erzählt, er habe früher dem Opa gerne in der Landwirtschaft geholfen. Vielleicht ein Projekt in einem anderen Bundesland wo der Fall nicht so bekannt ist. Wie gesagt, es gibt Fachleute die sich mit sowas auskennen und Möglichkeiten kennen.
Gast493

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast493 »

Was ist denn eigentlich mit dem Handy des TV? Gab es da keine Daten zu oder hab ich das irgendwo überlesen. 🤔
Oder hatte er das in der Nacht zum Joggen nicht dabei?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Gast493
Er hatte es in der Nacht nicht dabei.
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ZickZack »

So schnell kann's gehen:

"Update, 11.17 Uhr - Beste Freundin verweigert die Aussage
Der lang erwartete Auftritt von Sebastians bester Freundin vor Gericht war in null Komma nichts vorbei. Schnellen Schrittes ging die 21-Jährige auf die Zeugenbank zu, in Begleitung ihres Anwalts Andreas Leicher. Dann hieß es kurz und knapp: „Sie beruft sich auf Paragraf 55 der Strafprozessordnung.“ Zeugen dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich dadurch selbst belasten und strafbar machen.

Dann der zweite Tiefschlag fürs Gericht: Eigentlich war geplant, dass im Anschluss ein Video gezeigt wird, wie die beste Freundin des Angeklagten voriges Jahr bei der Polizei aussagte. Auch daraus wird nichts. „Wir gehen davon aus, dass das Zeigen des Videos wegen Paragraf 55 unzulässig ist“, so Verteidiger Markus Frank. Ansonsten werde man Einspruch erheben, dass die Aussagen der jungen Frau vor Gericht verwertet werden dürfen.

Damit ist der heutige Prozesstag schon wieder beendet. Für die Prozessbeteiligten nicht ganz überraschend, denn sie wurden am Montag darüber informiert, dass die Zeugin ihre Aussage verweigert. Die Verhandlung wird am Donnerstag um 9 Uhr fortgesetzt. Dann soll die Schwester der besten Freundin des Angeklagten aussagen. Auch sie sei bei jener Hausparty am 17. November 2022 dabei gewesen, als Sebastian T. die Tat vor versammelter Mannschaft gestanden haben soll."
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