MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Warum dieser Prozess voller Überraschungen steckt

Bei der Polizei abgegeben wurde Hannas Handy am 30.05.2023, ausgewertet erst Wochen später. Die Anklage lag schon bei Gericht. Deshalb konnten die aus dem Handy gewonnenen Erkenntnisse in die Anklageschrift nicht einfließen. Dazu zählen vor allem die Indizien für den Zeitpunkt, wann das Handy ins Wasser kam:
• letzte genaue GPS-Koordinate,
• „Verschwimmen“ der GPS-Daten,
• Temperaturabfall des Akkus.

Andere Erkenntnisse dagegen dürften schon im Oktober 2022 gewonnen worden sein – durch Anfrage beim Provider:
• die SMS über entgangene Anrufe
• in der nördlichen Funkzelle und
• evtl. der Anrufversuch zu den Eltern
• in der südlichen Funkzelle.
Ebenso waren im Oktober 2022 die Videoaufzeichnungen des Eiskellers im Hinblick auf Hannas Verlassen des Clubs ausgewertet.


Mit dem Wissensstand vor Anklageerhebung ergab sich damit ein kritischer Zeitraum, der mit Hannas Erreichen der Kampenwandstraße (2:28:00 Uhr) beginnt, und der mit dem Empfang der SMS (2.40 Uhr) nicht zwangsläufig enden muss. Hinzu kam, dass der Fundort von Holzuhr und Ring am Seilbahnparkplatz zunächst einen Tatort im Bereich dieses Parkplatzes implizierte. In diesem Rahmen war ein ausgedehnteres, gewaltsames Tatgeschehen ohne weiteres denkbar.

Nach Auswertung des Handys beginnt zwar der kritische Zeitraum ebenfalls um 2:28:00 Uhr, wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits um 2:33:35 Uhr beendet, als das Handy ins Wasser geriet. Diese neuen Umstände schränken ein mögliches Tatgeschehen zeitlich ganz wesentlich ein. Und auch räumlich ergeben konkrete GPS-Koordinaten einen anderen Tatort am Brückerl.


Anklage erhoben wurde spätestens am 11.05.2023. Bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens wäre eine Rücknahme der Anklage noch möglich gewesen. Das Verfahren wäre dann in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurückversetzt worden.

Am 28.06.2023 wurde das Hauptverfahren eröffnet (Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung). Das Handy konnte bis dahin zwar „ausgelesen werden“, wie es in der Pressemitteilung des LG Traunstein heißt, ob jedoch schon alle Ergebnisse im Detail vorlagen, geht daraus nicht klar hervor.
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... -fall_.pdf

Fest steht, dass ab dem 28.06.2023 die StA keine Möglichkeit mehr hatte, die Anklage zurückzunehmen (§ 156 StPO). Wahrscheinlich hätte die StA bei Kenntnis aller Ergebnisse der Handy-Auswertung ihre Entscheidung nach § 170 StPO (Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens) anders oder – nach weiteren Ermittlungen! – später getroffen.

So aber offenbaren sich im laufenden Hauptverfahren immer wieder neue Ermittlungslücken (z. B. Fragen zur Notfallfunktion und zur Akkutemperatur des Handys), die versucht werden, unter rollendem Rad zu flicken.


Noch am 06.10.2022 sagte Soko-Leiter Butz:
… Auf Grundlage der aktuellen Einschätzungen von Experten, insbesondere der rechtsmedizinischen Untersuchungsergebnisse, gehen wir im vorliegenden Fall von einem Gewaltdelikt aus und priorisieren diese Ermittlungsrichtung. Natürlich berücksichtigen wir aber bei unseren Ermittlungen stets auch andere denkbare Fallkonstellationen, wie beispielsweise ein Unfallgeschehen.

Pressemitteilung PP Oberbayern Süd vom 06.10.2022
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... en/036271/
Trotz vorliegender Obduktionsergebnisse bezog die Polizei zunächst auch die Möglichkeit eines Unfalls in ihre Überlegungen ein. Als sogenannte „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ aber hatte die StA wohl frühzeitig den Hut auf – und ein Unfallgeschehen wenig im Blick.

Demzufolge wurde schon im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit von Treibverletzungen im Rahmen eines Unfalls nicht hinreichend untersucht. Denn für nicht ausreichend kompetent bei Fragen zu Verletzungen in fließenden Gewässern befindet sich nach eigener Aussage der beauftragte biomechanische Sachverständige Adamec von der Rechtsmedizin München:
viewtopic.php?p=238683#p238683


Daran ändert nichts, dass die Polizei auf Betreiben der StA eine der umfangreichsten Ermittlungen führte, die es je beim PP Oberbayern Süd gegeben hat – von der massenhaften Vernehmung von Eiskeller-Gästen einschließlich „Kostümprobe“ und DNA-Test bis hin zur wohl ergebnislosen Priorisierung von 26 Personen. Eine ebenso akribisch genaue Untersuchung von Bärbach und Prien auf potentielle Verletzungsursachen jedoch schien der federführenden StA wohl entbehrlich.

Gleichfalls wurde die Aussage der Hauptbelastungszeugin Verena R. nicht mit der gebotenen Sorgfalt auf Plausibilität geprüft. Andernfalls hätte sich schon spätestens im Dezember 2022 herausstellen müssen, dass die zeitlichen Angaben der Zeugin im Widerspruch stehen zu objektiven Fakten: zu den Daten ihres Handys, der Datierung einer WhatsApp-Nachricht und zu Webcam-Aufnahmen.

War das für RA Baumgärtl nicht aus den Akten ersichtlich? Wurden diese Aktenteile von der StA bei der Akteneinsicht des Verteidigers damals noch zurückgehalten? Mit diesen Kenntnissen wäre eine Haftprüfung womöglich erfolgreich verlaufen! Denn der dringende Tatverdacht dürfte im Kern auf der Aussage von Verena R. beruht haben.

Auch die StA Traunstein ist verpflichtet, Entlastendes genauso zu ermitteln wie Belastendes. Statt dessen wurden die Untersuchungen voreilig in Richtung einer Gewalttat und eines ganz bestimmten Beschuldigten gelenkt.

Was nun noch geblieben ist: symmetrische Schulterdachfrakturen, fünf gleichartige Riss-Quetsch-Wunden am Schädel – und Aussagen der Rechtsmediziner.

Weitere Überraschungen könnten die neuen Gutachten bereithalten. Zu bezweifeln wage ich, ob die Fließgeschwindigkeiten in der reißenden Prien und im Bärbach nebst allen denkbaren Hindernissen im Flusslauf bislang wissenschaftlich adäquat berücksichtigt wurden. Anschließend sollten die Ergebnisse der Computertomographie erneut bewertet werden.


Die Wahrheit wird sich nicht finden lassen und Gerechtigkeit kann ein Gericht nicht liefern, sondern nur ein Urteil.

Am Ende wird ein Ergebnis stehen:
• eine Gewalttat mit plausiblem Szenario trotz des sehr engen Zeitfensters,
• ein Unfall trotz der auffälligen Verletzungen oder
• in dubio pro reo.

Der Weg dorthin wird gespickt sein mit Überraschungen wie aus einer billigen Gerichtsshow im Trash-TV …
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__55.html

Wenn sich Verena nicht mehr genau erinnern könnte und eine Falschaussage machen würde wäre sie dran wegen Falschaussage, Verleumdung oder übler Nachrede. Genaueres von unseren Juristen hier.

Von Catch22
dass der Fundort von Holzuhr und Ring am Seilbahnparkplatz zunächst einen Tatort im Bereich dieses Parkplatzes implizierte.
Die beiden Sachen wurden im Bärbach auf Höhe des Seilbahnparkplatzes gefunden und die Uhr zeigte damals die ominöse Uhrzeit 2.38 an und das wurde hier dann diskutiert.
viewtopic.php?p=203101#p203101

Die Möglichkeiten bis jetzt:
Selbstverschuldeter Unfall
Unfall unter Beteiligung des TV
Tötung durch TV
Tötung durch unbekannten Dritten
Ich glaub erst was wenn ich 50 Berichte von Schulterdachbrüchen gelesen habe.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Giulia »

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 05. Dezember 2023, 12:45:13 Warum dieser Prozess voller Überraschungen steckt

Bei der Polizei abgegeben wurde Hannas gefundenes Handy am 30.05.2023, ausgewertet erst Wochen später. Die Anklage lag schon bei Gericht. Deshalb konnten die aus dem Handy gewonnenen Erkenntnisse in die Anklageschrift nicht einfließen. Dazu zählen vor allem die Indizien für den Zeitpunkt, wann das Handy ins Wasser kam:
• letzte genaue GPS-Koordinate,
• „Verschwimmen“ der GPS-Daten,
• Temperaturabfall des Akkus.

Andere Erkenntnisse dagegen dürften schon im Oktober 2022 gewonnen worden sein – durch Anfrage beim Provider:
• Anrufversuch zu den Eltern
• in der südlichen Funkzelle und
• SMS über entgangenen Anruf
• in der nördlichen Funkzelle.
Ebenso waren im Oktober 2022 die Videoaufzeichnungen des Eiskellers im Hinblick auf Hannas Verlassen des Clubs ausgewertet.


Mit dem Wissensstand vor Anklageerhebung ergab sich damit ein kritischer Zeitraum, der mit Hannas Erreichen der Kampenwandstraße (2:28:00 Uhr) beginnt, und der mit dem Empfang der SMS (2.40 Uhr) nicht zwangsläufig enden muss. Hinzu kam, dass der Fundort von Holzuhr und Ring am Seilbahnparkplatz zunächst einen Tatort im Bereich dieses Parkplatzes implizierte. In diesem Rahmen war ein ausgedehnteres, gewaltsames Tatgeschehen ohne weiteres denkbar.

Nach Auswertung des Handys beginnt zwar der kritische Zeitraum ebenfalls um 2:28:00 Uhr, wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits um 2:33:35 Uhr beendet, als das Handy ins Wasser geriet. Diese neuen Umstände schränken ein mögliches Tatgeschehen zeitlich ganz wesentlich ein. Und auch räumlich ergeben konkrete GPS-Koordinaten einen anderen Tatort am Brückerl.


Anklage erhoben wurde spätestens am 11.05.2023. Bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens wäre eine Rücknahme der Anklage noch möglich gewesen. Das Verfahren wäre dann in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurückversetzt worden.

Am 28.06.2023 wurde das Hauptverfahren eröffnet (Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung). Das Handy konnte bis dahin zwar „ausgelesen werden“, wie es in der Pressemitteilung des LG Traunstein heißt, ob jedoch schon alle Ergebnisse im Detail vorlagen, geht daraus nicht klar hervor.
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... -fall_.pdf

Fest steht, dass ab dem 28.06.2023 die StA keine Möglichkeit mehr hatte, die Anklage zurückzunehmen (§ 156 StPO). Wahrscheinlich hätte die StA bei Kenntnis aller Ergebnisse der Handy-Auswertung ihre Entscheidung nach § 170 StPO (Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens) anders oder – nach weiteren Ermittlungen! – später getroffen.

So aber offenbaren sich im laufenden Hauptverfahren immer wieder neue Ermittlungslücken (z. B. Fragen zur Notfallfunktion und zur Akkutemperatur des Handys), die versucht werden, unter rollendem Rad zu flicken.


Noch am 06.10.2022 sagte Soko-Leiter Butz:



Trotz vorliegender Obduktionsergebnisse bezog die Polizei zunächst auch die Möglichkeit eines Unfalls in ihre Überlegungen ein. Als sogenannte „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ aber hatte die StA wohl frühzeitig den Hut auf – und ein Unfallgeschehen wenig im Blick.

Demzufolge wurde schon im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit von Treibverletzungen im Rahmen eines Unfalls nicht hinreichend untersucht. Denn für nicht ausreichend kompetent bei Fragen zu Verletzungen in fließenden Gewässern befindet sich nach eigener Aussage der beauftragte biomechanische Sachverständige Adamec von der Rechtsmedizin München:
viewtopic.php?p=238683#p238683


Daran ändert nichts, dass die Polizei auf Betreiben der StA eine der umfangreichsten Ermittlungen führte, die es je beim PP Oberbayern Süd gegeben hat – von der massenhaften Vernehmung von Eiskeller-Gästen einschließlich „Kostümprobe“ und DNA-Test bis hin zur wohl ergebnislosen Priorisierung von 26 Personen. Eine ebenso akribisch genaue Untersuchung von Bärbach und Prien auf potentielle Verletzungsursachen jedoch schien der federführenden StA wohl entbehrlich.

Gleichfalls wurde die Aussage der Hauptbelastungszeugin Verena R. nicht mit der gebotenen Sorgfalt auf Plausibilität geprüft. Andernfalls hätte sich schon spätestens im Dezember 2022 herausstellen müssen, dass die zeitlichen Angaben der Zeugin im Widerspruch stehen zu objektiven Fakten: zu den Daten ihres Handys, der Datierung einer WhatsApp-Nachricht und zu Webcam-Aufnahmen.

War das für RA Baumgärtl nicht aus den Akten ersichtlich? Wurden diese Aktenteile von der StA bei der Akteneinsicht des Verteidigers damals noch zurückgehalten? Mit diesen Kenntnissen wäre eine Haftprüfung womöglich erfolgreich verlaufen! Denn der dringende Tatverdacht dürfte im Kern auf der Aussage von Verena R. beruht haben.

Auch die StA Traunstein ist verpflichtet, Entlastendes genauso zu ermitteln wie Belastendes. Statt dessen wurden die Untersuchungen voreilig in Richtung einer Gewalttat und eines ganz bestimmten Beschuldigten gelenkt.

Was nun noch geblieben ist: symmetrische Schulterdachfrakturen, fünf gleichartige Riss-Quetsch-Wunden am Schädel – und Aussagen der Rechtsmediziner.

Weitere Überraschungen könnten die neuen Gutachten bereithalten. Ob die Fließgeschwindigkeiten in der reißenden Prien und im Bärbach nebst allen denkbaren Hindernissen im Flusslauf bislang adäquat berücksichtigt wurden, wage ich zu bezweifeln. Anschließend sollten die Ergebnisse der Computertomographie erneut bewertet werden.


Die Wahrheit wird sich nicht finden lassen und Gerechtigkeit kann ein Gericht nicht liefern, sondern nur ein Urteil.

Am Ende wird ein Ergebnis stehen:
• eine Gewalttat mit plausiblem Szenario trotz des sehr engen Zeitfensters,
• ein Unfall trotz der auffälligen Verletzungen oder
• in dubio pro reo.

Der Weg dorthin wird gespickt sein mit Überraschungen wie aus einer billigen Gerichtsshow im Trash-TV …
Danke!

So ist eben mit der "Kavallerie der Juristen", nicht umsonst gab man ihnen diesen trefflichen Namen, weil ihnen mehr der Sinn nach Tatütata und großem Auftritt und Karriere steht, als analytisch an die Dinge heranzugehen.

Schön ist ja, dass Sebastian T. aller Wahrscheinlichkeit nach das Genditzki-Los erspart bleiben wird.

Und warum Kollege Baumgärtl spätestens nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungsakten und den nun langsam bekannt werdenden Ermittlungsinhslten nicht per se Haftprüfungstermine versucht hat, auch um zu wissen, womit die StA argumentiert, das habe ich die gesamte Zeit nicht verstanden.

Aber die StA ist hier nicht so ganz allein. Mal sehen, auf welche Art und Weise Jacquelinchen sich nun zur Sache räuspert.
Aus den Träumen mit Wunderkerzen unterm Christbaum auf "lebenslänglich", besonderer Schwere und anschließender Sicherheitsverwahrung wird wohl nichts.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Allerallergrößte Vorsicht bei Aussagen aus dieser Lernbehindertenszene. Ich wollte das vor Wochen schon mal einbringen, da es aber eigentlich diskriminierend gegenüber benachteiligten Menschen ist, habe ich es gelassen. Nichts liegt mir ferner als eine bestimmte Menschengruppe zu diskriminieren, aber es sind nun mal Erfahrungswerte. Da wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht und ausgeschmückt was das Zeug hält und im Mittelpunkt steht man plötzlich auch noch und ist wichtig. Ich unterstelle noch nicht mal böse Absicht , aber die steigern sich dann so in eine Sache rein, dass sie sie selbst irgendwann glauben. Gab es nicht eine Schulfreundin von Verena die ausgesagt hat, Verena würde gerne mal dramatisieren?
Es wäre die Aufgabe von erfahrenen Beamten mit gesunden Menschenverstand und Menschenkenntnis gewesen hier Rat einzuholen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Dienstag, 05. Dezember 2023, 14:15:50 Wenn sich Verena nicht mehr genau erinnern könnte und eine Falschaussage machen würde wäre sie dran wegen Falschaussage, Verleumdung oder übler Nachrede. …
Uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB) und Meineid (§ 154 StGB) können nur vorsätzlich begangen werden. Erforderlich ist mindestens bedingter Vorsatz: Der Zeugin müsste die Möglichkeit, dass der tatbestandlich geforderte Erfolg (die Unwahrheit der Aussage) eintreten könnte, bewusst gewesen sein und sie hätte den Eintritt des Taterfolgs billigend in Kauf nehmen müssen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/154.html

Entsprechendes gilt für üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB). Eine Verfolgung findet nur auf Antrag des Geschädigten statt (§ 194 StGB).

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/194.html


Schon zweimal vor dem heutigen Termin hatte die Zeugin Verena R. ausgesagt. Sie zeigte große Unsicherheit, weinte und fand sich wohl in einer weit mehr als nur unangenehmen Lage wieder. Hinzu kommt ein intellektuell eher reduziertes Potential. Bei eigentlich markanten Details weisen ihre Aussagen Erinnerungslücken auf, wohingegen sie sich an Nebensächlichkeiten genauer erinnerte.

Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass Verena R. mit ihren bisherigen Aussagen auch nur in die Nähe eines Vorsatzes der Falschaussage gekommen sein sollte. Selbst dann nicht, wenn ich an die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Widersprüche zu Handy-Daten, WhatsApp-Nachricht und Webcam-Bildern denke. Verena R. hat subjektiv bisher – soweit für mich aus der Ferne erkennbar – nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt.

Deshalb bin ich skeptisch, ob ihre heutige Verweigerung der Auskunft Bestand haben wird. Gleichwohl genügt für § 55 StPO die bloße ernsthafte Möglichkeit einer Strafverfolgung. Ob eine solche Möglichkeit bei der bevorstehenden Konfliktbefragung wirklich ausgeschlossen werden kann?

https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html

Wir werden sehen, wie die Kammer weiterverfährt: Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Beugehaft – oder Schweigen?

https://dejure.org/gesetze/StPO/70.html

Mir ist nicht klar, welchen Beweiswert die Aussage dieser Zeugin noch haben sollte, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie erst am 04.10.2022 von Sebastian T. das angebliche Täterwissen erfahren hatte, das zu diesem Zeitpunkt schon das ganze Dorf wusste. Und Sebastians „Geständnis“ auf der Hausparty enthielt kein Täterwissen und wirkt auf mich weder ernsthaft noch glaubwürdig.

Die bisherigen Aussagen der Zeugin werden von § 55 StPO nicht tangiert und bleiben weiterhin verwertbar.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Verena sagt nichts
Die Mundwinkel der Richterin Jacqueline Aßbichler fallen sichtlich nach unten.

Befragung sollte mehr Licht in hochkomplexen Prozess bringen
Die Befragung heute sollte endlich etwas mehr Licht in den hochkomplexen Prozess bringen. Wie ist die 23-jährige Hanna in den frühen Morgenstunden des 3. Oktobers 2022 zu Tode gekommen? Hat der Angeklagte die Medizinstudentin aus sexuellen Motiven überfallen, bewusstlos geschlagen und in einen Hochwasser führenden Bach geworfen, wo sie ertrunken ist? Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Oder könnte es doch ganz anders gewesen sein, ein tragischer Unfall zum Beispiel? Diese Hypothese scheint die Verteidigung beweisen zu wollen. Die gerichtsmedizinischen Gutachter halten das für wenig wahrscheinlich.

Jedes Indiz, jedes kleine Detail zählt
Weil der Angeklagte seit über einem Jahr schweigt, zählt im Prozess jedes Indiz, jedes kleine Detail. Die Aussagen von Verena R. hatten den Angeklagten bisher schwer belastet. Sie war die wohl beste – oder einzig richtige – Freundin des 21-Jährigen.

Am Abend des 3. Oktobers seien sie spazieren gewesen, in der Nähe des Eiskellers, wo Hanna in der Nacht ihres Todes Feiern war. Da habe ihr der Angeklagte von einem Mord in Aschau erzählt, sie habe sich erschreckt. Die Aussage hatte sie schon bei der Polizei gemacht, sie war mitentscheidend dafür, dass ihr Schulfreund vom Zeugen zum Tatverdächtigen wurde.

Zeugin mit Erinnerungslücken
Doch schon beim ersten Auftritt von Verena R. am Landgericht Traunstein Mitte Oktober kommen Zweifel auf. Die junge Frau ist sichtlich überfordert von der Situation, die Verhandlung muss ständig unterbrochen werden. An manche Details erinnert sie sich genau, an wesentliche Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hat, nicht mehr. Die Richterin wirft ihr vor, sie wolle den Angeklagten schützen.

Andererseits macht sie neue, belastende Aussagen, die sie bei der Polizei noch nicht gemacht hatte. So soll der Angeklagte die Tat bei einem Abend in ihrem Elternhaus kurz vor seiner Festnahme gestanden haben. Auch eine zweite Vernehmung Anfang November, bei der sie nur per Video zugeschaltet ist, räumt nicht alle Widersprüche aus. Noch immer decken sich die Aussagen der Zeugin nicht voll mit denen, die sie bei der Polizei gemacht hatte.

Handydaten sorgen für Überraschung
Mitte November werden die Handydaten von Verena R. ausgewertet. Ein exaktes, vollkommen zuverlässiges Bewegungsprofil eines Menschen können diese zwar nicht liefern, erklären die Experten der Polizei. Doch es scheint, als könnte der Spaziergang in der Nähe des Eiskellers eher am 4. Oktober stattgefunden haben.

Die Aussagen des Angeklagten über einen Mord an einem Mädchen in Aschau wären damit kein Täterwissen mehr - ein wichtiges Indiz für eine mögliche Schuld des Angeklagten wären damit vom Tisch. Doch was sich wirklich am 3. oder 4. Oktober abgespielt hat, dazu will sich die Zeugin jetzt nicht mehr äußern.

Schweigender Angeklagter, schweigende Zeugin
Hannas Eltern sind Nebenkläger in dem Prozess, heute waren sie nicht vor Ort. Ihr Anwalt Walter Holderle sagt nach dem unerwartet kurzen Prozesstag: "Das macht den Prozess nicht leichter. Jetzt haben wir nicht nur einen schweigenden Angeklagten, sondern auch noch eine schweigende Zeugin".

Theoretisch könnte das Gericht noch prüfen, ob die Zeugin wirklich das Recht hat, ihre Auskünfte zu verweigern. Vorerst sieht es aber so aus, als würde es für Hannas Eltern noch schwieriger werden, die Wahrheit über den Tod ihrer Tochter zu erfahren.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ha ... in,TxZisDS
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

ZickZack hat geschrieben: Dienstag, 05. Dezember 2023, 11:28:59 So schnell kann's gehen:

"Update, 11.17 Uhr - Beste Freundin verweigert die Aussage
Und er sitzt weiter und weiter und weiter .... Ohne Urteil. Mit schweigender, unglaubwürdiger Zeugin. :lol:
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Unfassbar inzwischen.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass Verena R. mit ihren bisherigen Aussagen auch nur in die Nähe eines Vorsatzes der Falschaussage gekommen sein sollte. Selbst dann nicht, wenn ich an die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Widersprüche zu Handy-Daten, WhatsApp-Nachricht und Webcam-Bildern denke. Verena R. hat subjektiv bisher – soweit für mich aus der Ferne erkennbar – nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt.
*********
Wie diese Aussage von Verena zum Selbstläufer wurde habe ich doch ausgeführt. Ja, wahrscheinlich hat sie nach besten Wissen und Gewissen ausgesagt, aber man muss hier andere Maßstäbe ansetzen. Und dass jemand wie Verena bei einer Zeugenbefragung in eine bestimmte Richtung manipulierbar ist, ist für mich subjektiv auch klar. Da müssen die vernehmenden Beamten nicht mal Druck ausüben. Daher für mich keine Überraschung , dass sie sich selbst belasten würde. Und wenn die Schwester von Verena am Donnerstag das angebliche Geständnis bestätigt, na und? Sebastian der
Möchtegern-Obergangster hat ja auch erzählt, er hätte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@andi55
Du hast wohl etwas missverstanden.

Mit „subjektiv“ war die subjektive Tatseite (= Vorsatz) gemeint. Und wenn ich schrieb, Verena habe „subjektiv bisher nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt“, bedeutet das: ohne Vorsatz einer Falschaussage.

Mit anderen Worten: Wenn ein Zeuge wirres Zeug bezeugt, selbst aber (subjektiv!) davon überzeugt ist, dass es der Wahrheit entspricht, dann mag zwar objektiv eine Falschaussage vorliegen, aber es fehlt auf der subjektiven Tatseite am Vorsatz. Falschaussage ist nur bei vorsätzlicher Begehungsweise strafbar.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Und jetzt greift Rick zusammen mit ihren Verteidiger-Kollegen Markus Frank und Harald Baumgärtl eine der zentralen Zeuginnen der Staatsanwaltschaft an. „Handydaten zeigen ganz deutlich, dass der Spaziergang und das Gespräch zwischen unserem Mandanten und seiner Bekannten einen Tag später stattgefunden haben, als diese angab“, sagte Rick auf Nachfrage. Durch Funkzellen-Auswertungen, Sprachnachrichten sowie den Schrittzähler auf dem Mobiltelefon von Verena R. werde deutlich, dass der besagte Spaziergang in Aschau nicht am 3. Oktober 2022, sondern erst einen Tag später stattgefunden hatte. Rick: „Zu dem Zeitpunkt war der Fall in Aschau längst in der Öffentlichkeit bekannt.“
https://www.bild.de/regional/muenchen/m ... .bild.html
Ja haben sie sich jetzt am Feiertag 3. und auch am Arbeitstag 4. getroffen oder nur an einen von beiden und was sie sich da erzählt haben weiss sowie so nur sie. Sie stammt doch glaube ich aus der Ecke Traunstein
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Sorry, Rolle rückwärts, ich hab dich tatsächlich mißverstanden. Das kleine Wörtchen "subjektiv" macht den Unterschied. Hast du ja so ausgedrückt.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Bei allem was geschrieben wird: und gewesen ist: es gibt eh keine Gerechtigkeit im Leben glaube ich..weder fuer Handlungen, die jemand im guten Glauben tut fuer andere .es wird niemandem wirklich gezollt ..oder Suehne fuer das was man anderen antit..siehe Hanna und deren Familie..Taeter wurd eingebuchtet..falls man einen wirklich festmachen kann..kommt nach Jahrzehnten wieder aus Knast...kann woeder ..Dank " Resozialisierung' wieder halbwegs draussen Leben....Familie von Opfer..eben hier Hannas Familie ..kann nie wieder normales Leben fuehren..das ist nicht gerecht..sondern einfach nur grausam
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Mit welchem Recht nimmt man junger Frau das Leben
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Im Forum "drüben" wieder super Berichterstattung von fassbinder vom heutigen Prozesstag. Es ging auch um Besuche die der Angeklagte im Knast erhalten hat. Im Dezember letzten Jahres hauptsächlich von der Familie, anscheinend war RA Baumgärtel äußerst selten vor Ort um Dinge zu besprechen. RA Baumgärtel meinte heute , er hätte dem Angeklagten per Post die Akten zugeschickt. Man muß nicht wegen jeder neuen kleinen Erkenntnis seinen Mandanten besuchen, aber 1mal im Monat, so kurz nach der Verhaftung , finde ich schon mager. Ich kann mich auch an ein Interview erinnern des Herrn Baumgärtel, indem er sagte, er würde regelmäßig mit seinem Mandanten die Akten besprechen. Hat sich heute aber nicht danach angehört. Man muss es so sagen, Foristin Guilia hatte bisher in vielem Recht, auch mit der Kritik an den Anwälten. Alleine schon, dass Frau RA Rick jetzt NEBEN Sebastian sitzt , nicht hinter ihm, hat Symbolkraft.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Dienstag, 05. Dezember 2023, 21:41:07 https://www.bild.de/regional/muenchen/m ... .bild.html

Ja haben sie sich jetzt am Feiertag 3. und auch am Arbeitstag 4. getroffen oder nur an einen von beiden und was sie sich da erzählt haben weiss sowie so nur sie. Sie stammt doch glaube ich aus der Ecke Traunstein
Detaillierter als die Bild-Zeitung berichtete Rosenheim24 über die Indizien, die Verenas Aussagen widerlegen. Es war die Sitzung am 16.11.2023:

Dann kommt ein Kripo-Beamter zu Wort: Zuerst zeigt er Fotos von einer Webcam am Schloss Hohenauschau. Man kann den Festhallen-Parkplatz sehen, der sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Clubs „Eiskeller“ befindet. Die Fotos wurden im 10-Minuten-Takt gemacht …

Am 4. Oktober zeigen die Webcam-Fotos ab 20 Uhr das Auto der Schulfreundin von Sebastian T. auf dem Festhallen-Parkplatz. Um etwa 22.20 Uhr sieht man auf den Fotos sogar angeschaltete Scheinwerfer und die geöffnete Fahrertür. Gegen 22.20 Uhr ist das Auto dann wieder verschwunden. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Schulfreundin des Angeklagten sich bei ihrer Zeugenaussage im Datum irrte: Der Spaziergang, bei dem ihr Sebastian T. von einem Gewaltverbrechen in Aschau erzählte, könnte demnach erst am 4. Oktober stattgefunden haben.



Nach einer kurzen Pause werden drei Polizeibeamte in den Zeugenstand gerufen, die zu den Handy-Daten aussagen sollen. Es geht um die Geo- und Anrufdaten sowie die Nachrichten auf den Smartphones von Hanna, dem Angeklagten und dessen bester Freundin. Aus den Daten geht hervor, dass Sebastian T. von seiner Schulfreundin am Vormittag des 3. Oktober 2022 kontaktiert wurde, weil ihr „fad“ war.

Man hatte dann ein Treffen am Eiskeller ausgemacht, wobei die Nachrichten darauf hinweisen, dass ein Freund der beiden mitkommen sollte. Gegen 14.49 Uhr zeigen die Handy-Daten der Freundin, dass sie sich in der Nähe des Wohnhauses von Sebastian T. in Aschau befand. Etwa eine Stunde später war man wohl in einem Fast-Food-Restaurant in Prien, und gegen 17.47 Uhr muss man dann zu der Schulfreundin nach Hause gefahren sein.

Um 18.19 Uhr des 3. Oktober deuten die Handy-Daten dann darauf hin, dass die Freundin Sebastian T. wieder nach Aschau brachte und gegen 18.54 Uhr wieder bei sich zu Hause ankam. Eine ganze Reihe von Sprachnachrichten und Aktionen an ihrem Handy weisen darauf hin, dass die beste Freundin des Angeklagten an diesem Tag wohl nicht mehr mit Sebastian T. spazieren ging. Das Smartphone des Angeklagten zeigt an, dass er am 3. Oktober um 19.57 Uhr in Aschau befand.



Um mehr über den Aufenthaltsort der besten Freundin des Angeklagten im Zeitraum zwischen dem 2. und 5. Oktober 2022 zu ermitteln, werden eine ganze Reihe von ihren Sprachnachrichten abgespielt. Laut eigener Aussage soll sie am 3. Oktober 2022 zwischen 19.15 Uhr und 20 Uhr – also wenige Stunden nach dem Fund von Hannas Leichnam – einen Spaziergang mit Sebastian T. unternommen haben. Bei dieser Gelegenheit soll er ihr erzählt haben, dass ein Mädchen in Aschau umgebracht wurde.

Die Auswertung ihrer Handydaten ergeben nun, dass sie am 4. Oktober um 20.08 Uhr eine Nachricht an Sebastian T. schrieb. Um 20.42 Uhr befand sich dann ihr Handy bis 22.25 Uhr in Aschau. Das stimmt auch mit den Webcam-Fotos vom Festhallen-Parkplatz überein, auf denen ihr Auto zu sehen war. Ab 22.47 Uhr war sie dann laut der Handy-Daten wieder zu Hause in Traunstein. Dies untermauert, dass sich die Schulfreundin des Angeklagten in ihrer Aussage im Datum geirrt haben könnte.

Auch das Handy von Sebastian T. befand sich an diesem Tag ab 18.30 Uhr in Aschau. Gegen 21.00 Uhr wurde darauf eine Internetseite zu „Gewaltverbrechen in Aschau“ aufgerufen. Am 5. Oktober um 15.04 Uhr wurde dann von dem Handy seiner Freundin eine Sprachnachricht versendet: Darin berichtet sie ihrer Schwester davon, dass sie „gestern“ von Sebastian T. von dem Gewaltverbrechen in Aschau hörte.

„Seitdem lässt mich der T. nicht mehr allein“, sagt sie darin. „Ich habe gestern so Schiss gehabt, dass ich auch umgebracht werde“, heißt es weiter. Diese Sprachnachricht könnte darauf hindeuten, dass die Schwester nicht dabei war, als Sebastian von dem Gewaltverbrechen erzählte. Die Aussagen der Geschwister hatten bereits bei ihren Zeugenaussagen nicht ganz übereingestimmt.


Rosenheim24.de am 16.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 75536.html

In früheren Posts hatte ich von einer „WhatsApp-Nachricht“ Verenas geschrieben. Das war falsch erinnert. Richtig ist: „Sprachnachricht“. Ich bitte um Entschuldigung.

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 05. Dezember 2023, 22:48:11 … Das kleine Wörtchen "subjektiv" macht den Unterschied. Hast du ja so ausgedrückt.
Ja, war vielleicht ungeschickt von mir ;-)
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Kann man nicht endlich mal diese Verena aussen vor lassen. Es gibt doch noch dieses "Geständnis" gegenüber dem anderen Kumpel,der sich daraufhin gleich krankschreiben lassen mußte. Vermutlich alles nur Wichtigtuerei weil Sebastian einen auf Gangster machen wollte. Wann kommt nun endlich mal der Gutachter der über den geistigen Zustand des Angeklagten etwas sagen kann ?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 01:49:21 Kann man nicht endlich mal diese Verena aussen vor lassen. …
Verena S. ist die zentrale Zeugin, die der StA bereits im November 2022 zur Begründung des dringenden Tatverdachts für den Haftbefehl reichte. Kernpunkte:
• Täterwissen bei Spaziergang („Aschauerin ermordet“),
• Geständnis.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 01:49:21 … Es gibt doch noch dieses "Geständnis" gegenüber dem anderen Kumpel,der sich daraufhin gleich krankschreiben lassen mußte. …
Solche Zeugen gibt es mehrere, darunter auch den jüngeren Partygast. Alle Aussagen haben einen Kern:
• Geständnis.

Zusammengefasst (ohne Gewähr):
• Verena S.,
• Verenas Schwester,
• Verenas Mutter,
• jüngerer Partygast,
• dessen Hausarzt (Zeuge vom Hörensagen),
• Adrian M. (Mithäftling).


Das Täterwissen beim Spaziergang mit Verena („junge Aschauerin ermordet“) ist inzwischen durch Sachbeweise widerlegt. Was geblieben ist: die Geständnisse.

Hier gilt es zu beleuchten:
• das jeweilige Geständnis,
• die Glaubhaftigkeit des jeweiligen Zeugen.

Bei der Bewertung der Geständnise kommt es an auf
• Inhalt,
• Ernsthaftigkeit,
• Glaubhaftigkeit.

Schon am Inhalt hapert es. Die Geständnisse enthielten allesamt kein Täterwissen, sondern nur Informationen, die Sebastian zum jeweiligen Zeitpunkt aus den Medien bzw. durch Akteneinsicht des Verteidigers erlangt haben konnte.

Von ernsthaft und glaubwürdig kann bei dem knappen Geständnis im Kreise Verenas keine Rede sein. Gegenüber dem Mithäftling war das Geständnis deutlich umfangreicher, enthielt aber keinerlei Täterwissen (siehe oben).

An dieser Stelle gilt es, die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage des Mithäftlings zu bewerten. Die Verteidigung zieht diese mit guten Gründen in Zweifel, wahrscheinlich wird darüber noch Beweis erhoben (z. B. Akte des Verfahrens gegen die Mutter des Mithäftlings oder Zeugenvernehmung des dortigen Richters).

Erst nach alledem sollte der persönliche Hintergrund des Angeklagten ins Feld geführt werden. Denn was könnte dessen bestmögliche Darlegung helfen, wenn dennoch ein mit Täterwissen gespicktes, ernsthaftes und glaubwürdiges Geständnis vorläge? (Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit ergeben sich in erster Linie aus objektivierbaren Inhalten eines Geständnisses, weniger aus den subjektiven Befindlichkeiten seines Autors!)

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 01:49:21 … Wann kommt nun endlich mal der Gutachter der über den geistigen Zustand des Angeklagten etwas sagen kann ?
Geduld! Der psychiatrische Gutachter wird in der Regel ganz am Schluss gehört. Hierbei geht es u. a. um die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten.

Und wenn dann noch Klärungsbedarf zur Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit von Sebastians „Geständnissen“ bestehen sollte, wird sich der Gutachter auch dazu äußern:
andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 01:49:21 … alles nur Wichtigtuerei weil Sebastian einen auf Gangster machen wollte. …

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 01:49:21 Kann man nicht endlich mal diese Verena aussen vor lassen. …
Im Themenkomplex Geständnis und Täterwissen ist sie die zentrale Figur. Und dieser Komplex ist – aus Sicht der StA – längst nicht abgeschlossen. Für morgen steht die Vernehmung von Verenas Schwester auf dem Programm.

Ich hoffe, die Zusammenhänge wurden nun etwas verständlicher.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Leute, es gibt keine Geständnisse von Sebastian, außer dass er unter Alkoholeinfluss aufgezogen wurde, und er dann gesagt hat, dann war ich es halt, ich bin der Mörder von Aschau. Selbst die Mutter der Freundin hat es anfangs nur als schlechten Scherz aufgenommen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 12:48:33 Leute, es gibt keine Geständnisse von Sebastian …
Ach, und das Vorbringen der StA halluzinieren wir alle?

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 12:48:33 … und er dann gesagt hat, dann war ich es halt, ich bin der Mörder von Aschau. …
Genau das wird von der StA als Geständnis der Tat bezeichnet. Begrifflich korrekt.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 06. Dezember 2023, 12:48:33 … Selbst die Mutter der Freundin hat es anfangs nur als schlechten Scherz aufgenommen.
Tatsächlich? Die StA jedenfalls zeigt wenig Sinn für solche Späße.

Ob die Sichtweise der StA zutrifft, ist eine ganz andere Frage. Und die gilt es vor Gericht sachgerecht zu klären.
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