MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Finde es wenig spektakulär, wenn Genditzki heute als Zuschauer beim Prozess dabei war, da er ja mit Rick weiter zur RTL Jahresrückblick Show müsste. Er ist ein freier Mann, und kann alls Zuschauer, wie auch wir, allen Prozessen beiwohnen. Nur für Presse spielt das ganze hoch.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Doch, geht.
Worüber ich seitens der Verteidigung nichts in der Presse finden konnte, dazu eine knappe Äußerung von Nebenklagevertreter RA Holderle in einem Interview vom Oktober 2023:
(Die von RA Holderle angesprochene Entscheidung des OLG bezieht sich auf die zwingende Prüfung der Fortdauer der U-Haft über sechs Monate hinaus.)…
Holderle: … Es wurde vor der Verhaftung ja schon ein dringender Tatverdacht geprüft, das Oberlandesgericht hat ihn bestätigt. Die Verteidigung hat bislang weder Haftprüfung beantragt noch Haftbeschwerde eingelegt, das hätte sie im Zweifel ja längst getan.
…
Rosenheim24.de am 13.10.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 74602.html
In der Presse wird nicht jedes Detail berichtet. Die Akten kennen wir nicht. Nach den Berichten zum gestrigen Sitzungstag mehren sich die Unstimmigkeiten, weitere Sachbeweise (z. B. Chats) sollen am Dienstag zum Zuge kommen, neue Beweisanträge wurden gestellt. Wenn alles ganz so klar wäre, wie es Medienberichte vermitteln, müsste ja nicht mehr verhandelt werden. In diesem Jahr würde ich nicht mehr mit einer Entlassung aus der U-Haft rechnen.
Manch einer versucht noch immer, von hinten durch die Brust ins Auge Argumente zu finden, weshalb der Angeklagte reden sollte. Nein, er ist gut beraten zu schweigen. Angenommen, des Angeklagten Intellekt, Sprachkompetenz und Erinnerungsvermögen lägen gleichauf mit denen von Verena und Lea S., er würde sich um Kopf und Kragen reden.
Eben drum: Der hilfsbereite Hausmeister half, wo er meinte der Polizei helfen zu können, und redete geradeheraus, bis er in der Falle saß – mehr als 13 Jahre lang.
Weil der Pöbel ihn längst vorverurteilt und hingerichtet hat. Ein Freispruch wird ihn in Aschau und Umgebung kaum rehabilitieren können. Dann besser Bavarian Shwinesbroatn verkaufen in Pago Pago.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Gast25 fasst die Indizien, die gegen Sebastian T. sprechen sehr gut zusammen.
Um Sebastian T. verurteilen zu können, muss das Gericht sich aber sicher sein, dass Sebastian T. schuldig ist. Dies geben die bisher bekannten Indizien meiner Meinung nach aber nicht her.
Um Sebastian T. verurteilen zu können, muss das Gericht sich aber sicher sein, dass Sebastian T. schuldig ist. Dies geben die bisher bekannten Indizien meiner Meinung nach aber nicht her.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Über ein paar weitere Eindrücke der Zeugin Lea S. am 18. Sitzungstag berichtet das Traunsteiner Tagblatt:
Bei der Schilderung zur Hausparty wird erkennbar, dass niemand der Anwesenden (die den Angeklagten offenbar über Jahre hinweg persönlich kennen!) das Geständnis vom 17.11.2022 spontan glaubte. Unsicherheit, Schock, Zweifel … und alkoholisiert waren alle.
Der Variantenreichtum verblüfft: Laut Verena soll Sebastian das Täterwissen bei einem Spaziergang zu zweit ausgeplaudert haben, nach Leas Version nach dem Tischtennis zu viert am Auto. Und eine Google-Suche nach „Mord Aschau“ führte selbst am 4.10.2022 noch nicht zum Fall Hanna, wenn ich mich recht erinnere.…
„Habt Ihr schon gehört, dass in Aschau ein Mädel umgebracht wurde?“ Diesen Satz von Sebastian T. am späten Nachmittag des 3. Oktober 2022 zitierte eine 18-jährige Zeugin … – wie bereits in ihrer ersten Aussage Ende Oktober. Auch an seinen Satz „Ja, ich war es. Ich hab' sie umgebracht“ bei einer Hausparty in Traunstein erinnerte sich die 18-jährige Zeugin.
…
… Die Frage des 21-Jährigen, ob man schon vom Tod eines Mädchens in Aschau gehört habe, sei nach dem Tischtennis-Spielen zu viert am Auto gefallen. Ob die anderen – ihre Schwester und ein 17-Jähriger – die Worte von T. ebenfalls vernommen hätten, konnte die 18-Jährige nicht sagen. Die Zeugin hatte sich nach der Bemerkung von T. im normalen Gespräch so nebenbei „keine großen Gedanken gemacht“. Irgendwann habe sie [im] Internet nach „Mord Aschau“ gegoogelt, aber nichts gefunden. Später habe sie mit der Schwester darüber geredet. Deren Antwort habe sie nicht im Gedächtnis, meinte die Zeugin.
Bei der Hausparty in Traunstein am 17. November 2022 sei Alkohol getrunken worden … Der Angeklagte sei auf der Couch gesessen, sie selbst, die Mutter, die Schwester und ein Mann an einem Tisch. Man habe über den Fall Hanna geredet. Unvermittelt habe der 21-Jährige geäußert, er habe die Frau umgebracht. Dazu die 18-Jährige: „Wir waren unsicher, ob er es wirklich war oder ob er es nur so sagt. Wir waren geschockt. Wir wussten ja nicht, ob er es ernst meint.“ Danach habe Sebastian T. „richtig Alkohol getrunken“ – so viel, dass er sich übergeben musste. Nach der Festnahme … am Folgetag … habe man darüber in der Familie geredet. Man sei nicht sicher gewesen, „ob das ernst war mit dem Umbringen“.
…
… Auf Frage der Vorsitzenden Richterin, ob sie früher bei der Polizei die Wahrheit gesagt, etwas unter- oder übertrieben habe, hob die 18-Jährige heraus: „Ich habe alles gesagt, was ich gewusst habe.“ …
…
Traunsteiner Tagblatt am 08.12.2023
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 36384.html
Bei der Schilderung zur Hausparty wird erkennbar, dass niemand der Anwesenden (die den Angeklagten offenbar über Jahre hinweg persönlich kennen!) das Geständnis vom 17.11.2022 spontan glaubte. Unsicherheit, Schock, Zweifel … und alkoholisiert waren alle.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich weiß nicht ob ich es verpasst hab, aber über die Handydaten des Angeklagten gab es doch noch keine Mitteilungen, oder ? Dass er es zum joggen in der Tat- oder Unfallnacht wohl nicht dabei hatte- ok, aber was war denn dann später am 3. und 4.10. ? Die Handydaten der Freundin wurden ja ausgewertet, diese haben den Widerspruch ja erst so richtig ins Rollen gebracht, (am 3.10.)- zum Zeitpunkt des angeblichen besagten Spazierganges wäre sie ja abends zu Hause gewesen ? Konnte man nicht feststellen wo sich der TV am 3. und 4.10 sich aufgehalten hat (ggf. dann ja auch überschneidend mit den Orten anderen)?Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 06:55:43 Über ein paar weitere Eindrücke der Zeugin Lea S. am 18. Sitzungstag berichtet das Traunsteiner Tagblatt:
Der Variantenreichtum verblüfft: Laut Verena soll Sebastian das Täterwissen bei einem Spaziergang zu zweit ausgeplaudert haben, nach Leas Version nach dem Tischtennis zu viert am Auto. Und eine Google-Suche nach „Mord Aschau“ führte selbst am 4.10.2022 noch nicht zum Fall Hanna, wenn ich mich recht erinnere.
Bei der Schilderung zur Hausparty wird erkennbar, dass niemand der Anwesenden (die den Angeklagten offenbar über Jahre hinweg persönlich kennen!) das Geständnis vom 17.11.2022 spontan glaubte. Unsicherheit, Schock, Zweifel … und alkoholisiert waren alle.
Was war denn mit dem Messer ? Wurde es sichergestellt ? Wurde es auf DNA von Verena hin untersucht (an den Hals gehalten ?) ?. Konnte Verena Angaben machen wie es aussieht, wie es funktioniert, und deckte sich das mit der Realität? Hat sie oder andere das Messer vorher schonmal bei ihm gesehen ? Wenn er ständig dort übernachtet hat, liegt das dann da nicht auch mal rum, oder war es von anderen nie gesehen ?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Absolute Zustimmung! So sieht es aus. Mir ist auch vollkommen klar, dass es hier bei der Urteilsfindung letztendlich natürlich nicht um Wahrscheinlichkeiten geht und seine etwaige Schuld nur durch ein weiteres Schließen der Indizienkette eindeutiger werden kann. Ich wollte hier nur mal genau dem Gegenteil entgegentreten... nämlich dem ständigen Versuch, trotz relativ hoher Wahrscheinlichkeit eines sich bestätigten Tatverdachts, dass alle anderen Thesen (Unfall, Dritter) als sehr viel wahrscheinlicher hingestellt werden. Und so tun mittlerweile doch einige hier. Alle Beteiligten sind zu doof, gehören zu einer unfähigen Bauernjustiz, sind befangen, folgen einer Vorverurteilung etc. pp..Thommy_Franke hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 06:38:36 Gast25 fasst die Indizien, die gegen Sebastian T. sprechen sehr gut zusammen.
Um Sebastian T. verurteilen zu können, muss das Gericht sich aber sicher sein, dass Sebastian T. schuldig ist. Dies geben die bisher bekannten Indizien meiner Meinung nach aber nicht her.
Momentan spricht nichts für einen Unfall oder einen anderen Täter. Die Wahrscheinlichkeit spricht bis jetzt eindeutig für ihn als möglichen Täter. Ob das gerichtsfest final für eine ausreichend begründete Verurteilung ausreicht, werden wir alle sehen.
Und noch eines: Wir diskutieren hier Info-Schnipsel aus den Medien, teilweise auch Wiedergaben von zeitweise Prozessbeobachtern, die sich aber aufgrund des zwangsweise schnellen und lückenhaften Info-Zusammenschriebs, selber tlw. widersprechen oder im Nachhinein korrigieren (kein Vorwurf!). Man sollte mit dieser Infolage nicht in die Falle tappen, dass man hier alle Aspekte vollumfänglich und detailliert zur Kenntnis hat. Eine der Hauptpunkte für mich, dass da für alle Prozessbeteiligten doch etwas im Busch ist, ist der Umstand, dass keiner eine U-Haftentlassung gefordert hat bzw. derzeit fordert. Und die wissen allesamt mehr bzw. vollumfänglich, wie die Faktenlage sich derzeit darstellt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Man wird vorliegend nicht umhinkommen mit einbeziehen zu müssen, dass die gesamten Aussagen von Verena und Lea zunächst im direkten Anschluss an die öffentliche Sensation eines vermuteten Mordes in Gottes eigenem Dorf vor allem auch von spätpubertierendem Geltungstrieb geprägt waren, was der "jagenden" Polizei mit ihren Geditzki-behafteten Ausnahmetalenten sehr passte (egal ob Aussagen stimmen können oder nicht).Kalle hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 07:51:57 Ich weiß nicht ob ich es verpasst hab, aber über die Handydaten des Angeklagten gab es doch noch keine Mitteilungen, oder ? Dass er es zum joggen in der Tat- oder Unfallnacht wohl nicht dabei hatte- ok, aber was war denn dann später am 3. und 4.10. ? Die Handydaten der Freundin wurden ja ausgewertet, diese haben den Widerspruch ja erst so richtig ins Rollen gebracht, (am 3.10.)- zum Zeitpunkt des angeblichen besagten Spazierganges wäre sie ja abends zu Hause gewesen ? Konnte man nicht feststellen wo sich der TV am 3. und 4.10 sich aufgehalten hat (ggf. dann ja auch überschneidend mit den Orten anderen)?
Was war denn mit dem Messer ? Wurde es sichergestellt ? Wurde es auf DNA von Verena hin untersucht (an den Hals gehalten ?) ?. Konnte Verena Angaben machen wie es aussieht, wie es funktioniert, und deckte sich das mit der Realität? Hat sie oder andere das Messer vorher schonmal bei ihm gesehen ? Wenn er ständig dort übernachtet hat, liegt das dann da nicht auch mal rum, oder war es von anderen nie gesehen ?
Offenbar kennt man sich seit der Kindheit, umgibt soch gern miteinander, macht irgendetwas zusammen und blödelt ansonsten miteinander rum: und da fallen selbstverständlich auch bewusst Sprüche, um lustig wirken zu wollen oder zu imponieren mit markigen Sprüchen.
Es zeigt sich bei guten und verantwortungsvoll arbeitenden Strafrechtlern, ob sie in der Lage sind, insoweit die Spreu vom Weizen unterscheiden zu können, oftmals nicht. Da wird bei dem kleinsten Anhaltspunkt gleich voll reingehauen und bei genauerem Betrachten der Fakten und der mündlichen Zeugenaussagen ist plötzlich alles gar nicht mehr so klar, wie das Justozleben in Traunstein gerade vermittelt.
Der Gesetzgeber hätte sich aber den großen Regelungsaufwand von StGB, StPO etc. ersparen können, wenn wie zu ehemaligen deutschen Zeiten jede angeklagte Person per se abwandert nach dem Prinzip "Rübe ab!" Dass genau das der Gesetzgeber nach der FDGO gerade nicht mehr will, zeigt nachdrücklich, wie wichtig es "im Namen des Volkes" ist, dass alles Mögliche strafrechtlich zu unternehmen ist, um Fehlurteile zu vermeiden bzw auch noch mit gestählten Muskeln zu begründen.
Aber so weit scheinen wir seit 1945 in Bayern noch nicht zu sein, daher ja auch in Traunstein das bundesweite Toppniveau bei Strafmaßen. Und wenn man dann noch "unter sich" am besten fährt, kann man es nur als göttliche Fügung betrachten, dass RAin Rick dieses "Dorfkrugambiente" aufmischt. So wie es RA Schwenn analog im Fall Kachelmann machte.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
"Das bisher zurückhaltende Auftreten der Pflichtverteidiger hat seinen Grund nicht in mangelnder Kompetenz oder mangelndem Engagement. Davon dürfen wir alle getrost ausgehen."Jurist hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. Dezember 2023, 21:24:14 Danke! Das nenne ich mal eine sachliche und aufgeräumte Zusammenfassung des bisherigen Prozessgeschehens. Natürlich gibt es beim ein oder anderen Punkt noch Details zu klären, u.a. beim Täterwissen, da hier die Aussagen der Schwestern und die Geodaten der Handys und die Webcam-Aufnahmen auf dem Parkplatz erstaunlich inkongruent sind. Für mich ist die Aussage des Angeklagten bei der polizeilichen Vernehmung auf die Frage, wie denn das Opfer zu Tode gekommen sein könnte, von wichtiger Bedeutung. Dort sagte er sinngemäß, der Täter werde ihr wohl einen Stein über den Kopf gehauen haben. Erstaunlicherweise passen die Kopfverletzungen sehr stark zu diesem Tathergang. Es wird sich auch durch ein biomechanisches Gutachten nicht wegdiskutieren lassen, dass die Verletzungen die Folge eines tätlichen Angriffs sind.
Wie in solchen Fällen üblich nehmen sich einige Kommentatoren sehr wichtig und glauben, einen Justizskandal gegen einen Unschuldigen herbeischreiben zu müssen. Da werden mit absurden Begründungen die Kompetenzen der Pflichtverteidiger und des Staatsanwalts in Frage gestellt. Fachlich, sachlich und nüchtern betrachtet kann man das alles ganz gelassen als Unsinn bezeichnen. Leider muss ich das so klar sagen.
Das bisher zurückhaltende Auftreten der Pflichtverteidiger hat seinen Grund nicht in mangelnder Kompetenz oder mangelndem Engagement. Davon dürfen wir alle getrost ausgehen. Im Gegensatz zu Frau Rick werden sie die Ermittlungsakten von vorne bis hinten gelesen haben und schnell erkannt haben, dass die Indizienlage für den Angeklagten erdrückend ist. Es kann also taktisch nur darum gehen, die Mordmerkmale des §211 StGB oder die Schuldfähigkeit des Angeklagten in Zweifel zu ziehen, um so Einfluss auf die Strafzumessung zu nehmen. Dies hat Herr Baumgärtl ja schon vor Prozessbeginn angedeutet.
Und nun kommt Frau Rick ins Spiel. Sie kommt mit der Trophäe eines erfolgreich bestrittenen Wiederaufnahmeverfahrens, was in der Praxis in der Tat selten vorkommt. Die Eltern des Angeklagten verpflichten sie und erhoffen sich einiges von ihr. Sie muss also liefern, denn sie bekommt schließlich Geld dafür und das nicht zu knapp. Sie kann sich in der kurzen Zeit noch nicht mit allen Einzelheiten des Falls vertraut gemacht haben, muss aber nun in dem Prozess irgendwas veranstalten. Was macht eine vermeintliche "Staranwältin" in solch einem Fall? Sie beginnt einen medienwirksamen Konfrontations- und Provokationskurs und schaltet auf psychologische Kriegsführung. Dass sie diesen Grenditzki oder wie der heißt heute anschleppt, ist als klare Provokation zu werten. Ebenso ihr heutiges Statement, das in vielen Medien erscheinen wird, welches aber zurückhaltend ausgedrückt sehr lückenhaft ist und einige steile Thesen beinhaltet, mit denen sie meiner Meinung nach baden gehen wird. Ok, sie mag dieses Getue als ihren Job betrachten, aber für die Eltern und Verwandten ist das schlicht und ergreifend entwürdigend. Ich hoffe, dass der sehr seriös auftretende Nebenklägeranwalt Holderle den Eltern von Hanna diesen Zirkus gut erklären kann. Ich glaube auch nicht, dass die anderen Prozessbeteiligten sich durch den Rick-Firlefanz von der Sache ablenken lassen.
Ich bin übrigens sehr gespannt auf das psychologische Gutachten über den Angeklagten gespannt, dass ja auch noch aussteht.
--> Anwälten denen es Scheissegal ist, wie der Angeklagte in der Presse vorverurteilt wird, wie Lächerlichkeiten breit getreten werden, deren Arroganz gegenüber dem eigenen Mandanten sogar von der Ferne derart "spürbar" wird (siehe Kommunikationsverhalten Angeklagter/Rick vs. Nichtkommunikation Angeklagter/den anderen Kasperln), die bereits im Vorfeld GEGEN den eigenen Mandanten unnötige Inverview-statements abgeben......die nur auf eigene Schadensbegrenzung abzielen - sorry, aber da gehe ich "getrost" von "Beamtigkeit" aus. Juristische Kompetenz ist für mich noch lange keine gute Verteidigung.
- Er war zur Tatzeit am Tatort.
--> Bitte benenne Tatort und Tatzeit. Zu beiden ist mein Kenntnis-Stand bisher: "Keine Ahnung wo ER war" , auch kaum Ahnung wo SIE war, vielleicht am Brückchen, oder doch Parkplatz ? Irgendwo in einer Handyzelle ?
- Der Verlauf und die Dauer des vom TV angegebenen nächtlichen Joggens zu dem Zeitpunkt, ist komplett unüblich.
--> Unübliches Verhalten ist ein ganz guter Ermittlungsansatz etwas weiterzuverfolgen. Scheint ja eben gerade das rausgekommen zu sein, was man hört, also praktisch nichts. Ich kenne auch Leute die gehen um solche Zeiten ins Fitnessstudio.
- Er hatte Täterwissen.
--> Bitte benenne das. Sofern Du dich auf die Aussage von Verena beziehst - mittlerweile wird immer klarer, dass dies so nicht gewesen sein kann.
- Er meldet sich nicht freiwillig als Zeuge.
--> Zu zögern sich zu melden ist auch für einen Unschuldigen keineswegs ungewöhnlich.
- Er legt bei verschiedenen Leuten zu verschiedenen Zeitpunkten ein Geständnis ab.
--> Es gibt berechtigte Zweifel, bei diesen Leuten selbst. Das "Geständnis" beschränkte sich jeweils auf einen Satz i.S. von "ich wars". Keine Details, keine Motivation, kein Hergang, keine Erklärung.
- Er ist direkt danach 2 Tage krankgeschrieben.
--> Äh, aha.
- Er hat auffällige Kratzer an den Unterarmen.
--> Äh, aha.
- Er bringt das falsche Jogging-Outfit zur Tatvernehmung.
--> Wodurch belegt, dass diese "falsch" waren ?
- Sein Verhalten danach ist komplett anders und seltsam?
--> Äh, aha.
- Er schweigt seitdem. Ebenso seine gesamte Familie. Nicht mal irgendwelche Aussagen zur Entlastung seitens seiner Familie.
--> Schweigen ist sein gutes Recht. Ich habe das zunächst auch sehr kritisch gesehen, hätte aber nie erwartet dass die Anklage sich gerade dermaßen lächerlich selbst in Luft auflöst. Es gibt daher auch immer weniger Grund um seine Unschuld "zu kämpfen" und sich vielmehr eine Aussage ggf. als letztes Wort aufzuheben. Ich erwarte ab einen gewissen Stand einen Widerruf, bzw. eine Klärung seiner "Geständnisse" als Dummheit, wenn diese am Schluss noch als einziges im Raum steht und ein Freispruch erwartbar werden sollte.
- Die Verletzungen, die Hanna erlitten hat, sind höchstwahrscheinlich mit massiver Gewalteinwirkung durch einen tätlichen Angriff entstanden und können relativ gut mit einem Angriffsverhalten erklärt werden.
--> Mutmaßung. Zumindest die Darlegung der Prozessbeobachter lieferte für mich ein Bild eines blamablen Auftritts Biomechanik und Rechtsmedizin. Mehr als ein "könnte sein" konnte ich da nicht raushören. Zitat Prof. Verhoff: "Wie stumpfe Gewalt zustande gekommen ist, ist selten eindeutig belegbar und es gibt nicht die eine lesart"
- Die Rekonstruktion der Tatzeiten passen perfekt und ermöglichen die Tat zeitlich passend zur Annahme der Gewalteinwirkung.
--> Bitte lege die Tatzeit konkret fest. Was sind "Tatzeiten". Es gibt keine Information über "Tatzeiten". Es gibt Information über Videoaufzeichnung, Anrufe, GPS etc.
- Es gibt Beobachtungen bzgl. eines Schreies passend zu kurzem Todeskampf exakt zum Tatzeitpunkt.
--> Wer sagt dass es einen "Todeskampf" gab. Ja eben gerade nicht. Alle scheinen eher verwundert dass es eben KEINE Abwehr- und Kampfmerkmale gab. Schreien kann ich auch wenn ich abrutsche und abstürze.
- Er sitzt über ein Jahr in U-Haft ohne sich in irgendeiner Weise mit einer Aussage oder sonst was dagegen zu wehren. Ein Jahr in Haft in der Hoffnung, dass dann in der Verhandlung nichts eindeutig bewiesen werden kann?
--> Man wird davon ausgehen können, dass dies auf anwaltlichen Rat geschieht, und sich dies momentan als eher kluge Entscheidung erweist.
Fazit:
Motiv nicht belegt. Tatwerkzeug unbekannt. Tatort unbekannt. Verletzungsmerkmale uneindeutig. Tatrekonstruktion nicht möglich. Keine Spuren. Tatzeit allenfalls grob eingrenzbar. Zeugenaussagen entweder widersprüchlich oder für den eigenen Vorteil.
Ergo: Nichts.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Falsch! Bereits die objektiven Tatbestandsmerkmale des 211 StGB sind vorliegend nicht erfüllt, nicht eins. Damit ist die Betrachtung der subjektiven Tatbestandsmerkmale strafrechtlich obsolet. Weil die nicht erfüllt sind, wird ja gerade nach Indizien gesüchtelt, die dann jedoch auch noch zu einer plausiblen Kette zusammenpassen sollten, jedenfalls in den anderen Bundesländern.Gast25 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 09:55:37 Absolute Zustimmung! So sieht es aus. Mir ist auch vollkommen klar, dass es hier bei der Urteilsfindung letztendlich natürlich nicht um Wahrscheinlichkeiten geht und seine etwaige Schuld nur durch ein weiteres Schließen der Indizienkette eindeutiger werden kann. Ich wollte hier nur mal genau dem Gegenteil entgegentreten... nämlich dem ständigen Versuch, trotz relativ hoher Wahrscheinlichkeit eines sich bestätigten Tatverdachts, dass alle anderen Thesen (Unfall, Dritter) als sehr viel wahrscheinlicher hingestellt werden. Und so tun mittlerweile doch einige hier. Alle Beteiligten sind zu doof, gehören zu einer unfähigen Bauernjustiz, sind befangen, folgen einer Vorverurteilung etc. pp..
Momentan spricht nichts für einen Unfall oder einen anderen Täter. Die Wahrscheinlichkeit spricht bis jetzt eindeutig für ihn als möglichen Täter. Ob das gerichtsfest final für eine ausreichend begründete Verurteilung ausreicht, werden wir alle sehen.
Und noch eines: Wir diskutieren hier Info-Schnipsel aus den Medien, teilweise auch Wiedergaben von zeitweise Prozessbeobachtern, die sich aber aufgrund des zwangsweise schnellen und lückenhaften Info-Zusammenschriebs, selber tlw. widersprechen oder im Nachhinein korrigieren (kein Vorwurf!). Man sollte mit dieser Infolage nicht in die Falle tappen, dass man hier alle Aspekte vollumfänglich und detailliert zur Kenntnis hat. Eine der Hauptpunkte für mich, dass da für alle Prozessbeteiligten doch etwas im Busch ist, ist der Umstand, dass keiner eine U-Haftentlassung gefordert hat bzw. derzeit fordert. Und die wissen allesamt mehr bzw. vollumfänglich, wie die Faktenlage sich derzeit darstellt.
Und selbst wenn noch ein Zeuge als Gutachter gehört werden wird, der sein gutachterliches Psychogramm über den Angeklagten erklärt und zu dem Ergebnis kommen sollte, dass der Angeklagte einen "Hackenschuss" hat, dann ist damit ein objektiver Nachweis von 211 auch nicht erfüllt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Gast25
Eine Frage: Wenn die Faktenlage derart gegen den Angeklagten spricht, dass es nicht für eine Haftprüfung reicht, warum bedient man sich dann einer Zeugin wie Verena?? Ermittler und Staatsanwälte sprechen doch untereinander, oder? Denen muss doch klar gewesen sein, dass jeder einigermaßen begabte Anwalt eine Person wie Verena nach allen Regeln der Kunst auseinandernimmt. Ich war zu Anfang des Prozesses auch überzeugt von Sebastians Schuld, aber diese ganzen Indizien die hier aufgefahren werden seitens der Anklage wirken auf mich als Laien irgendwie "hilflos". So eine Dramaqueen wie eine Verena kann man doch in einem Mordprozess nicht in einen Zeugenstand schicken. Viele denken anscheinend Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sitzen sabbernd und schielend in der Zimmerecke, dem ist nicht so, das sind eben auch Menschen wie Verena. Mit Zeugen wie ihr hat es angefangen, dass der Prozess diesen Trash-Charakter bekommt, dann noch der Denunzianten-Knacki der seinen Mithäftling mit Speculatius und Cappuccino ködert und prompt ein Geständnis entlockt. Bis heute weiß niemand wann genau Sebastian krankgeschrieben war, da es die Hausärztin bei der Befragung vor Gericht nicht wußte und daher nochmal kommen muss. Ja hätte man das nicht vor Prozessbeginn gesichert ermitteln können?? Der Arbeitgeber weiß doch auch wann jemand krankgemeldet war. Solche Infos überläßt man doch nicht dem Zufall. Wenn Sebastian tatsächlich am 4. und 5.10 krankgemeldet war , ist das nun mal verdächtiger als wenn es ein paar Tage später war.
Eine Frage: Wenn die Faktenlage derart gegen den Angeklagten spricht, dass es nicht für eine Haftprüfung reicht, warum bedient man sich dann einer Zeugin wie Verena?? Ermittler und Staatsanwälte sprechen doch untereinander, oder? Denen muss doch klar gewesen sein, dass jeder einigermaßen begabte Anwalt eine Person wie Verena nach allen Regeln der Kunst auseinandernimmt. Ich war zu Anfang des Prozesses auch überzeugt von Sebastians Schuld, aber diese ganzen Indizien die hier aufgefahren werden seitens der Anklage wirken auf mich als Laien irgendwie "hilflos". So eine Dramaqueen wie eine Verena kann man doch in einem Mordprozess nicht in einen Zeugenstand schicken. Viele denken anscheinend Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sitzen sabbernd und schielend in der Zimmerecke, dem ist nicht so, das sind eben auch Menschen wie Verena. Mit Zeugen wie ihr hat es angefangen, dass der Prozess diesen Trash-Charakter bekommt, dann noch der Denunzianten-Knacki der seinen Mithäftling mit Speculatius und Cappuccino ködert und prompt ein Geständnis entlockt. Bis heute weiß niemand wann genau Sebastian krankgeschrieben war, da es die Hausärztin bei der Befragung vor Gericht nicht wußte und daher nochmal kommen muss. Ja hätte man das nicht vor Prozessbeginn gesichert ermitteln können?? Der Arbeitgeber weiß doch auch wann jemand krankgemeldet war. Solche Infos überläßt man doch nicht dem Zufall. Wenn Sebastian tatsächlich am 4. und 5.10 krankgemeldet war , ist das nun mal verdächtiger als wenn es ein paar Tage später war.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Eine "hohe Wahrscheinlichkeit" kann ich für mich nicht mehr annehmen. Die Zusammenfassung reicht für mich gerade mal als Auflistungen von "Anhaltspunkten" für Ermittlungsansätze bei Diskussionen in der Kaffeeküche der Polizei im Zuge von laufenden Ermittlungen ("komische" Sachen die ein Nachbohren rechtfertigen). Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist aber überschaubar bis nicht vorhanden.Gast25 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 09:55:37 Absolute Zustimmung! So sieht es aus. Mir ist auch vollkommen klar, dass es hier bei der Urteilsfindung letztendlich natürlich nicht um Wahrscheinlichkeiten geht und seine etwaige Schuld nur durch ein weiteres Schließen der Indizienkette eindeutiger werden kann. Ich wollte hier nur mal genau dem Gegenteil entgegentreten... nämlich dem ständigen Versuch, trotz relativ hoher Wahrscheinlichkeit eines sich bestätigten Tatverdachts, dass alle anderen Thesen (Unfall, Dritter) als sehr viel wahrscheinlicher hingestellt werden. Und so tun mittlerweile doch einige hier. Alle Beteiligten sind zu doof, gehören zu einer unfähigen Bauernjustiz, sind befangen, folgen einer Vorverurteilung etc. pp..
Momentan spricht nichts für einen Unfall oder einen anderen Täter. Die Wahrscheinlichkeit spricht bis jetzt eindeutig für ihn als möglichen Täter. Ob das gerichtsfest final für eine ausreichend begründete Verurteilung ausreicht, werden wir alle sehen.
Und noch eines: Wir diskutieren hier Info-Schnipsel aus den Medien, teilweise auch Wiedergaben von zeitweise Prozessbeobachtern, die sich aber aufgrund des zwangsweise schnellen und lückenhaften Info-Zusammenschriebs, selber tlw. widersprechen oder im Nachhinein korrigieren (kein Vorwurf!). Man sollte mit dieser Infolage nicht in die Falle tappen, dass man hier alle Aspekte vollumfänglich und detailliert zur Kenntnis hat. Eine der Hauptpunkte für mich, dass da für alle Prozessbeteiligten doch etwas im Busch ist, ist der Umstand, dass keiner eine U-Haftentlassung gefordert hat bzw. derzeit fordert. Und die wissen allesamt mehr bzw. vollumfänglich, wie die Faktenlage sich derzeit darstellt.
- Er war zur Tatzeit am Tatort.
--> Bitte benenne Tatort und Tatzeit. Zu beiden ist mein Kenntnis-Stand bisher: "Keine Ahnung wo ER war" , auch kaum Ahnung wo SIE war, vielleicht am Brückchen, oder doch Parkplatz ? Irgendwo in einer Handyzelle ?
- Der Verlauf und die Dauer des vom TV angegebenen nächtlichen Joggens zu dem Zeitpunkt, ist komplett unüblich.
--> Unübliches Verhalten ist ein ganz guter Ermittlungsansatz etwas weiterzuverfolgen. Scheint ja eben gerade das rausgekommen zu sein, was man hört, also praktisch nichts. Ich kenne auch Leute die gehen um solche Zeiten ins Fitnessstudio.
- Er hatte Täterwissen.
--> Bitte benenne das. Sofern Du dich auf die Aussage von Verena beziehst - mittlerweile wird immer klarer, dass dies so nicht gewesen sein kann.
- Er meldet sich nicht freiwillig als Zeuge.
--> Zu zögern sich zu melden ist auch für einen Unschuldigen keineswegs ungewöhnlich.
- Er legt bei verschiedenen Leuten zu verschiedenen Zeitpunkten ein Geständnis ab.
--> Es gibt berechtigte Zweifel, bei diesen Leuten selbst. Das "Geständnis" beschränkte sich jeweils auf einen Satz i.S. von "ich wars". Keine Details, keine Motivation, kein Hergang, keine Erklärung.
- Er ist direkt danach 2 Tage krankgeschrieben.
--> Äh, aha.
- Er hat auffällige Kratzer an den Unterarmen.
--> Äh, aha.
- Er bringt das falsche Jogging-Outfit zur Tatvernehmung.
--> Wodurch belegt, dass diese "falsch" waren ?
- Sein Verhalten danach ist komplett anders und seltsam?
--> Äh, aha.
- Er schweigt seitdem. Ebenso seine gesamte Familie. Nicht mal irgendwelche Aussagen zur Entlastung seitens seiner Familie.
--> Schweigen ist sein gutes Recht. Ich habe das zunächst auch sehr kritisch gesehen, hätte aber nie erwartet dass die Anklage sich gerade dermaßen lächerlich selbst in Luft auflöst. Es gibt daher auch immer weniger Grund um seine Unschuld "zu kämpfen" und sich vielmehr eine Aussage ggf. als letztes Wort aufzuheben. Ich erwarte ab einen gewissen Stand einen Widerruf, bzw. eine Klärung seiner "Geständnisse" als Dummheit, wenn diese am Schluss noch als einziges im Raum steht und ein Freispruch erwartbar werden sollte.
- Die Verletzungen, die Hanna erlitten hat, sind höchstwahrscheinlich mit massiver Gewalteinwirkung durch einen tätlichen Angriff entstanden und können relativ gut mit einem Angriffsverhalten erklärt werden.
--> Mutmaßung. Zumindest die Darlegung der Prozessbeobachter lieferte für mich ein Bild eines blamablen Auftritts Biomechanik und Rechtsmedizin. Mehr als ein "könnte sein" konnte ich da nicht raushören. Zitat Prof. Verhoff: "Wie stumpfe Gewalt zustande gekommen ist, ist selten eindeutig belegbar und es gibt nicht die eine lesart"
- Die Rekonstruktion der Tatzeiten passen perfekt und ermöglichen die Tat zeitlich passend zur Annahme der Gewalteinwirkung.
--> Bitte lege die Tatzeit konkret fest. Was sind "Tatzeiten". Es gibt keine Information über "Tatzeiten". Es gibt Information über Videoaufzeichnung, Anrufe, GPS etc.
- Es gibt Beobachtungen bzgl. eines Schreies passend zu kurzem Todeskampf exakt zum Tatzeitpunkt.
--> Wer sagt dass es einen "Todeskampf" gab. Ja eben gerade nicht. Alle scheinen eher verwundert dass es eben KEINE Abwehr- und Kampfmerkmale gab. Schreien kann ich auch wenn ich abrutsche und abstürze.
- Er sitzt über ein Jahr in U-Haft ohne sich in irgendeiner Weise mit einer Aussage oder sonst was dagegen zu wehren. Ein Jahr in Haft in der Hoffnung, dass dann in der Verhandlung nichts eindeutig bewiesen werden kann?
--> Man wird davon ausgehen können, dass dies auf anwaltlichen Rat geschieht, und sich dies momentan als eher kluge Entscheidung erweist.
Fazit:
Motiv nicht belegt. Tatwerkzeug unbekannt. Tatort unbekannt. Verletzungsmerkmale uneindeutig. Tatrekonstruktion nicht möglich. Keine Spuren. Tatzeit allenfalls grob eingrenzbar. Zeugenaussagen entweder widersprüchlich oder für den eigenen Vorteil.
Ergo: Nichts.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Es haben doch sehr viele Leute einen Ersatzschlüssel außerhalb, also unter dem Abstreifer, einem Blumentopf, im Gartenhäuschen oder sonstwo hinterlegt. Das würde erklären, wie er dann immer noch selbst ins Haus kommen hätte können.Gast5555 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 01:47:15 Kann mir jemand folgendes erklären:
Philip S. will mit Hanna vorzeitig nach Hause gehen, gibt den Haustürschlüssel der Freundin...wie kommt er dann selber in sein Haus? Eltern rausklingeln? Hatt er dann ja auch nicht gemacht... Ich würde da eher selber die Schlüssel mitnehmen und mich von der Freundin per Handy rausklingeln lassen, oder Haustürschlüssel an einen vereinbarten Ort ablegen?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Suspect specifications, gell? Very, very!andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 11:46:04 @Gast25
Eine Frage: Wenn die Faktenlage derart gegen den Angeklagten spricht, dass es nicht für eine Haftprüfung reicht, warum bedient man sich dann einer Zeugin wie Verena?? Ermittler und Staatsanwälte sprechen doch untereinander, oder? Denen muss doch klar gewesen sein, dass jeder einigermaßen begabte Anwalt eine Person wie Verena nach allen Regeln der Kunst auseinandernimmt. Ich war zu Anfang des Prozesses auch überzeugt von Sebastians Schuld, aber diese ganzen Indizien die hier aufgefahren werden seitens der Anklage wirken auf mich als Laien irgendwie "hilflos". So eine Dramaqueen wie eine Verena kann man doch in einem Mordprozess nicht in einen Zeugenstand schicken. Viele denken anscheinend Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sitzen sabbernd und schielend in der Zimmerecke, dem ist nicht so, das sind eben auch Menschen wie Verena. Mit Zeugen wie ihr hat es angefangen, dass der Prozess diesen Trash-Charakter bekommt, dann noch der Denunzianten-Knacki der seinen Mithäftling mit Speculatius und Cappuccino ködert und prompt ein Geständnis entlockt. Bis heute weiß niemand wann genau Sebastian krankgeschrieben war, da es die Hausärztin bei der Befragung vor Gericht nicht wußte und daher nochmal kommen muss. Ja hätte man das nicht vor Prozessbeginn gesichert ermitteln können?? Der Arbeitgeber weiß doch auch wann jemand krankgemeldet war. Solche Infos überläßt man doch nicht dem Zufall. Wenn Sebastian tatsächlich am 4. und 5.10 krankgemeldet war , ist das nun mal verdächtiger als wenn es ein paar Tage später war.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verena war ja der Grund für seine Verhaftung, wenn ich es richtig erinnere. Die Wandlung von Zeuge Sebastian in dringend tatverdächtig mit Anordnung der Untersuchungshaft. Wenige Tage nach ihrer Aussage klickten die Handschellen. Insofern kommt man ja nicht um sie herum. Der Druck auf sie muss enorm sein und ich kann nachvollziehen, dass die nach über einem Jahr eben nicht mehr alles erinnern kann und auch alles durcheinander bringt oder eben vermischt (war dabei, habe gehört, hat gesagt, habe mir gedacht, müsste so gewesen sein).andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 11:46:04 @Gast25
Eine Frage: Wenn die Faktenlage derart gegen den Angeklagten spricht, dass es nicht für eine Haftprüfung reicht, warum bedient man sich dann einer Zeugin wie Verena?? Ermittler und Staatsanwälte sprechen doch untereinander, oder? Denen muss doch klar gewesen sein, dass jeder einigermaßen begabte Anwalt eine Person wie Verena nach allen Regeln der Kunst auseinandernimmt. Ich war zu Anfang des Prozesses auch überzeugt von Sebastians Schuld, aber diese ganzen Indizien die hier aufgefahren werden seitens der Anklage wirken auf mich als Laien irgendwie "hilflos". So eine Dramaqueen wie eine Verena kann man doch in einem Mordprozess nicht in einen Zeugenstand schicken. Viele denken anscheinend Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sitzen sabbernd und schielend in der Zimmerecke, dem ist nicht so, das sind eben auch Menschen wie Verena. Mit Zeugen wie ihr hat es angefangen, dass der Prozess diesen Trash-Charakter bekommt, dann noch der Denunzianten-Knacki der seinen Mithäftling mit Speculatius und Cappuccino ködert und prompt ein Geständnis entlockt. Bis heute weiß niemand wann genau Sebastian krankgeschrieben war, da es die Hausärztin bei der Befragung vor Gericht nicht wußte und daher nochmal kommen muss. Ja hätte man das nicht vor Prozessbeginn gesichert ermitteln können?? Der Arbeitgeber weiß doch auch wann jemand krankgemeldet war. Solche Infos überläßt man doch nicht dem Zufall. Wenn Sebastian tatsächlich am 4. und 5.10 krankgemeldet war , ist das nun mal verdächtiger als wenn es ein paar Tage später war.
Eine Freundin die ihn seit Grundschulzeiten kenne und sich für ihn eingesetzt habe, die weiß (und genießt?), dass er "mehr" will, sie aber nicht, aber trotzdem es auch angenehm findet begehrt zu werden, gleichzeitig selbst vielleicht oft eifersüchtig ist, dass eine andere ihr jederzeit mal dieses Gefühl nehmen kann. Das emotionale Chaos mag sich mal einer vorstellen, -Dramaqueen, ich wäre da (noch) nicht so hart.
Und dann kommt Frau Richterin Grosskotz mit "mach deine Hausaufgaben", klammer auf - Dummchen - klammer zu. Ja herzlichen Glückwunsch zu ob soviel Geschicklichkeit im "Startgespräch", der Einführung in den Zeugenstand. Klar, das ist alles kein Streichelzoo, aber man kanns halt immer auch schlecht machen.
Richtig, dass die auseinandergenommen wird, war klar. Aber was tun ?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Einen Großteil dieser Ungereimtheiten schiebe ich zunächst mal, ohne es natürlich 100%ig zu wissen, auf unsere lückenhafte Information als Außenstehende. Ich gehe erstmal nicht davon aus, dass erfahrene Ermittler, Staatsanwälte, RA etc. so grunddämlich sind, dass wir aus der Ferne denen mit gepflegtem Halbwissen vollkommenes Versagen attestieren können, und dass auch noch bei Themen, die selbst einem kompletten Laien von außen komisch vorkommen müssen. Das tue ich doch nur, wenn ich die Intention habe, dass die wirklich alle auf der Brennsuppn daher geschwommen kommen. Natürlich gibt es Justizirrtümer und auch Ermittlungsfehler, aber das sollte doch bitte nicht die Grundannahme sein.andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. Dezember 2023, 11:46:04 @Gast25
Eine Frage: Wenn die Faktenlage derart gegen den Angeklagten spricht, dass es nicht für eine Haftprüfung reicht, warum bedient man sich dann einer Zeugin wie Verena?? Ermittler und Staatsanwälte sprechen doch untereinander, oder? Denen muss doch klar gewesen sein, dass jeder einigermaßen begabte Anwalt eine Person wie Verena nach allen Regeln der Kunst auseinandernimmt. Ich war zu Anfang des Prozesses auch überzeugt von Sebastians Schuld, aber diese ganzen Indizien die hier aufgefahren werden seitens der Anklage wirken auf mich als Laien irgendwie "hilflos". So eine Dramaqueen wie eine Verena kann man doch in einem Mordprozess nicht in einen Zeugenstand schicken. Viele denken anscheinend Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sitzen sabbernd und schielend in der Zimmerecke, dem ist nicht so, das sind eben auch Menschen wie Verena. Mit Zeugen wie ihr hat es angefangen, dass der Prozess diesen Trash-Charakter bekommt, dann noch der Denunzianten-Knacki der seinen Mithäftling mit Speculatius und Cappuccino ködert und prompt ein Geständnis entlockt. Bis heute weiß niemand wann genau Sebastian krankgeschrieben war, da es die Hausärztin bei der Befragung vor Gericht nicht wußte und daher nochmal kommen muss. Ja hätte man das nicht vor Prozessbeginn gesichert ermitteln können?? Der Arbeitgeber weiß doch auch wann jemand krankgemeldet war. Solche Infos überläßt man doch nicht dem Zufall. Wenn Sebastian tatsächlich am 4. und 5.10 krankgemeldet war , ist das nun mal verdächtiger als wenn es ein paar Tage später war.
Mag sein, dass die genannten Zeugen durchaus schwierig sind hinsichtlich der Genauigkeit ihrer Aussagen, ihrem Erinnerungsvermögen im Detail und auch ihrer gezielten Ausdrucksweise. Lass ich alles gelten und macht das Verfahren offensichtlich nicht einfacher. Aber... um das alles in Summe komplett zu negieren, muss man sich m. E. doch ein größeres Verschwörungskomplott über mehrere Unbekannte zusammenschustern und hierfür auch noch ein tragfähiges Motiv finden. Warum sollen denn relativ nahe Freunde vom TV, die alle sagen, dass sie ihn eigentlich sympathisch finden, hier so einen Unsinn erfinden? Und das mit dieser Tragweite dann?
Man hat in dieser Gemengelage wohl leider das Pech, dass die Zeugen angreifbar sind und natürlich gefundenes Fressen für die Verteidiger sind... zumindest um Zweifel streuen zu können. Aber hinsichtlich der Aussage, dass der TV so etwas mehrmals und gegenüber verschiedener Zeugen gesagt hat, besteht für mich eigentlich kein Zweifel.
Warum man sich solcher Zeugen bedient? Weil sie eben Zeugen sind. Und das Schweigen des TV veranlasst eben dazu, dass man alles und jeden dazu hört. Jeder werfe den ersten Stein, der meint, dass er Ereignisse von vor einem Jahr ohne Ungenauigkeiten wieder parat hat. Dass aber die wesentliche Aussage mit Täterwissen wohl am 03.10. jetzt so gefallen ist, scheint sich ja mittlerweile zu verhärten.
Wie siehst du das denn? Warum gibt es Zeugen, die solche Aussagen des TV in den Vernehmungen und jetzt vor Gericht bestätigen? Wenn das alles ein großer Komplott oder eine Selbstinszenierung dieser Zeugen ist, dann müssen die aber schon eine gewaltig coole Persönlichkeit aufweisen um das jetzt mit dem Wissen der weitreichenden, existenzzerstörenden Konsequenzen weiter durchzuziehen. Genau das Gegenteil scheint ja eher der Fall, oder? Sagst du ja selber auch. Oder siehst du sie plötzlich ausgerechnet in dem Punkt als perfide und klar strukturiert handelnde Personen?
Auch hier bin ich persönlich der Überzeugung, dass Ungereimtheiten/Ungenauigkeiten in den Aussagen der Zeugen, eher mit dem Wesen der Zeugen und dem Umstand der Zeugniserlangung in Einklang zu bringen sind und nachvollziehbar werden, als dass die Aussagen an sich mit einer großen Verschwörungsaktion gegen den TV sauber zu erklären sind.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wahrscheinlich hier abgekucktCatch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. Dezember 2023, 23:58:59
Vielleicht hülfe ein Feldversuch: Man exponiere in Obihausen die Kunde, beim Gamsbichler-Wirt in Aufikofen werde unbegrenzt Freibier gereicht. Man stoppe die Zeit, die der Dorffunk braucht. Danach gibt's Weißwurst-Frühstück für alle. Am königlich-bayrischen Landgerichtshof zu Traunstein. Serviert von Oberkellnerin Aßbichler. Ozapft is …
https://www.dailymotion.com/video/x6eyshn
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das frage ich mich auch bei sehr vielen Themen. Manchmal gewinne ich den Eindruck als wäre der Staatsanwaltschaft "die Zeit davon gelaufen" oder man hätte billigend in Kauf genommen, dass dann vieles der Prozess schon klären würde, bzw. ggf. auch der TV mit entsprechender Drohkulisse einfach einknicken wird. Ich habe mal aufgeschnappt, dass eine Anklageerhebung eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit von mind. 50% voraussetzt. War hier zu hoch gepokert ?
Auch im Falle Verena hätte doch die Ermittlungsarbeit bei der Zeugin selbst eine sehr sichere Erinnerung über die Zeit "verankern" können. Ich frage mich, warum z.B. diese Widersprüchlichkeiten - z.B. ihre Handydaten sowohl örtlich als auch inhaltlich - ihr nicht während den Ermittlungen erneut nach Erstaussage vorgehalten wurde, sie mit jeder parallelen Vernehmung anderer Zeugen wieder und wieder vernommen wurde um eben nicht ihre Erinnerungen über die Zeit verblassen zu lassen, sondern zu schärfen und sie quasi "einzustimmen" auf das was der große Showdown bringen könnte.
Vielleicht war es ja auch so, und sie bringt trotzdem alles durcheinander, aber falls sie der Haupt-Grund für seine Verhaftung war (und dann ja logischerweise auch der Hauptgrund für eine Verurteilung sein könnte) hat man sie hoffentlich nach der ersten Aussage die zur Verhaftung des TV geführt hat, mit ihrer logischerweise von Tag zu Tag sich verblassenden Erinnerung doch bitte nicht ziehen lassen. Wir sehen uns dann vor Gericht irgendwann ? Vor allem wenn sich im Laufe der Ermittlungen immer wieder neue Aspekte ergaben, mit denen sie konfrontiert werden hätte müssen. Das kann doch nicht jetzt erst im Prozess passieren ?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Lea S. ist die jüngere Schwester von Verena.
Der TV hat Schach gespielt als Hobby
Mich würde mal interessieren wie viele Minuten später Philip S losgegangen ist und warum Anrufversuche auf whatsapp und Mobilfunk nicht an kamen. Hat er am Hotel Berge gewartet weil er dachte sie kommt später da vorbei.
Wie so haben die Hunde auf ihrem Heimweg nicht eine Schuppe gefunden, wo sie doch angeblich "mitten" auf der Kampenwandstrasse mit einem Stein niedergeschlagen wurde?
Sooft wie er bei Verena war und da ist nie was gelaufen? Verena hat ihn am 3. 10 sogar abgeholt obwohl er vllt auch ein Auto zur Verfügung hatte, und Oh Gott er hat mal seine Hand auf ihren Schenkel gelegt und mal ein Foto von seinen Schwestern oder bei Verena und Schwester in Unterwäsche gemacht Oh Gott!.
Wenn er neben Rape-Pornos noch 20 andere Fetische eingegeben hat ist das nichts besonderes wenn nicht dann wäre das schon bemekenswert.
Aber vllt hatte er sich schon gleich danach abreagiert und war bein Joggen wieder klar im Kopf.
Bei Nieselregen mit Stirnlampe an der Hauptstrasse eine Vergewaltigung zu machen da muss man erst mal drauf kommen.
Eine Auseinandersetzung wo sie dann übers Brückchen zum Türchen flüchtet, was vllt damals auch schon verschlossen war, und sie dann am nächsten Brückchen Kampenwandstr. 97 wieder zurück auf die Strasse wollte, schon eher und ist dabei an der Hecke entlang in den Bach gestürzt.
Am 4. 10. wo alles voll Polizei war trifft er sich triumphierend nach seinem Mord mit Verena am Eiskellerparkplatz nach dem das letzte Poliziauto fort war ???
Wie lange hat die Polizei durch Versuche gebraucht um festzustellen dass das Handy des Opfers mit ihr es in die südliche Funkzelle geschafft hat. Die Grenze ist die leicht verschobene Kreuzung "Am Hofbichl" mit der Kampenwandstr. und der Schlossbergstr.?
Die esten Polizeimeldungen waren: Frau tot in der Prien gefunden und schwere äussere Gewalteinwirkung.
Dann kann man bei einem Verhöhr auch nicht erzählen sie ist erschossen oder erstochen worden. Die Möglichkeiten sind dann noch erwürgt und erschlagen mit Prügel oder Stein am Flussufer
Der TV hat Schach gespielt als Hobby
Mich würde mal interessieren wie viele Minuten später Philip S losgegangen ist und warum Anrufversuche auf whatsapp und Mobilfunk nicht an kamen. Hat er am Hotel Berge gewartet weil er dachte sie kommt später da vorbei.
Wie so haben die Hunde auf ihrem Heimweg nicht eine Schuppe gefunden, wo sie doch angeblich "mitten" auf der Kampenwandstrasse mit einem Stein niedergeschlagen wurde?
Sooft wie er bei Verena war und da ist nie was gelaufen? Verena hat ihn am 3. 10 sogar abgeholt obwohl er vllt auch ein Auto zur Verfügung hatte, und Oh Gott er hat mal seine Hand auf ihren Schenkel gelegt und mal ein Foto von seinen Schwestern oder bei Verena und Schwester in Unterwäsche gemacht Oh Gott!.
Wenn er neben Rape-Pornos noch 20 andere Fetische eingegeben hat ist das nichts besonderes wenn nicht dann wäre das schon bemekenswert.
Aber vllt hatte er sich schon gleich danach abreagiert und war bein Joggen wieder klar im Kopf.
Bei Nieselregen mit Stirnlampe an der Hauptstrasse eine Vergewaltigung zu machen da muss man erst mal drauf kommen.
Eine Auseinandersetzung wo sie dann übers Brückchen zum Türchen flüchtet, was vllt damals auch schon verschlossen war, und sie dann am nächsten Brückchen Kampenwandstr. 97 wieder zurück auf die Strasse wollte, schon eher und ist dabei an der Hecke entlang in den Bach gestürzt.
Am 4. 10. wo alles voll Polizei war trifft er sich triumphierend nach seinem Mord mit Verena am Eiskellerparkplatz nach dem das letzte Poliziauto fort war ???
Wie lange hat die Polizei durch Versuche gebraucht um festzustellen dass das Handy des Opfers mit ihr es in die südliche Funkzelle geschafft hat. Die Grenze ist die leicht verschobene Kreuzung "Am Hofbichl" mit der Kampenwandstr. und der Schlossbergstr.?
Die esten Polizeimeldungen waren: Frau tot in der Prien gefunden und schwere äussere Gewalteinwirkung.
Dann kann man bei einem Verhöhr auch nicht erzählen sie ist erschossen oder erstochen worden. Die Möglichkeiten sind dann noch erwürgt und erschlagen mit Prügel oder Stein am Flussufer
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Symmetrische Frakturen der Schulterdächer:
Da ja diese Fraktur relativ selten vorkommt, würde mich mal interessieren, wie oft so eine beidseitige Fraktur der Schulterdächer bei einem Überfall, Mord, oder Vergewaltigung denn schon vorgekommen sind?
Als Treibverletzung ja eher unwahrscheinlich, dann sollte doch die Statistik bei Überfallen diese Verletzung immerhin als wahrscheinlicher ausspucken, oder?
Da ja diese Fraktur relativ selten vorkommt, würde mich mal interessieren, wie oft so eine beidseitige Fraktur der Schulterdächer bei einem Überfall, Mord, oder Vergewaltigung denn schon vorgekommen sind?
Als Treibverletzung ja eher unwahrscheinlich, dann sollte doch die Statistik bei Überfallen diese Verletzung immerhin als wahrscheinlicher ausspucken, oder?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Regina Michiko Rick hat eine Kanzlei in München und auch eine Firma
Neben den Genditzki Fall hat sie auch den Bauer Rupp Fall gemacht.
https://www.ardmediathek.de/video/abend ... OWQ1YzUwYQ
https://www.sueddeutsche.de/bayern/muen ... -1.4659093
https://www.donaukurier.de/archiv/spann ... mi-5242615
Neben den Genditzki Fall hat sie auch den Bauer Rupp Fall gemacht.
https://www.ardmediathek.de/video/abend ... OWQ1YzUwYQ
https://www.sueddeutsche.de/bayern/muen ... -1.4659093
https://www.donaukurier.de/archiv/spann ... mi-5242615