Techniker hat geschrieben: ↑Sonntag, 10. Dezember 2023, 23:13:43
Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Unfallhypothese richten.
Zitate aus der Berichterstattung der lokalen Medien vom Prozess:
… Eine weitere Bekannte sagt aus, dass sie Hanna an der Garderobe getroffen habe, wo ihr die an der Seite aufgerissene Lederhose aufgefallen sei. Man habe die Unterwäsche sehen können und Hanna habe versucht, die Hose festzuhalten, als sie nach der Garderobenmarke suchte. Hanna habe etwas geschwankt und gelallt. Auch sie habe der Studentin angeboten, sie mitnehmen zu können. „Wo ich sie gefragt habe, wo das mit der Hose hergekommen ist, hat sie nicht geantwortet“, so die Zeugin. Hier fragen die Verteidiger genauer nach, die Zeugin ist aber der Meinung, dass Hanna nur so stark mit dem Festhalten der Hose und dem Suchen der Marke beschäftigt war, dass die Frage unterging. ...
… Der übliche Heimweg, den Hanna vom Eiskeller nahm, führte entlang der beleuchteten Kampenwandstraße – nicht über den dunklen Kampenwand-Parkplatz. …
https://epub.ub.uni-greifswald.de/front ... Wasser.pdf
Zitate aus der Dissertation
… Vitale Verletzungen, wie Unterblutungen, Abschürfungen und Riss-Quetsch-Wunden
an typischer Lokalisation an Kopf und Extremitäten sind meistens Zeugnis eines
Sturzes. Eine Lokalisation am Hals kann, unseren Untersuchungen zufolge, Hinweis
auf fremde äußere Gewalt sein. Insgesamt war dies aber sehr selten.
Größere, avitale Verletzungen können auch bei der Bergung des Leichnams
entstanden sein. …
… Verursacht durch die starke Strömung, kann der Körper teilweise große Strecken im Gewässer zurücklegen. Eine anfangs bekleidete Leiche kann nun teilweise unbekleidet geborgen werden. Eine entkleidete Wasserleiche muss also nicht auf ein Sexualdelikt hindeuten ...
Hanna hatte also schon an der Garderobe deutliche Ausfallerscheinungen.
Ihre Hose musste sie festhalten – zusätzliches Unfallrisiko, - Verlust in starker Wasserströmung garantiert.
Generell kommt es bei 2.06 ‰ Blutalkoholwert zu Ausfallerscheinungen, die zu ungewöhnlichen Unfällen führen können.
Folgende Hypothese:
Hanna lehnt sich mit ihrer kaputten Hose an das niedrige Bachgeländer. Damit sie die Hände frei bekommt und die Hose nicht runter rutscht.
Hanna holt ihr iPhone - (es soll ein XR Modell sein, dieses Modell sendet keine automatischen Notrufe) - aus ihrer Handtasche
Hanna versucht eine Sprechnachricht abzusetzen, weil sie vergessen hat, dass ihr Guthaben aufgebraucht ist. Eventuell hat sie sich auf dem Weg überlegt Philipp S. Zu informieren, dass sie allein los ist. (Ist der 45s Internetdatensatz noch auf dem iPhone zu finden? Sonst war es vielleicht auch ein versuchter Sprachanruf, der nicht zu Stande kam.)
Hanna verstaut ihr iPhone wieder in der Handtasche, verliert das Gleichgewicht und stürzt rücklings in den Bach.
Sie knallt mit Arm und Rücken gegen die Bachwand.
Sie schlägt mit dem Kopf im Bachbett auf und zieht sich an den größeren Bachkieseln mehrere Platzwunden zu.
Der Bach ist noch nicht so reißend, dass er sie wegtragen kann.
Hanna ist schwer verletzt und versucht ihre Eltern anzurufen, genau in diesem Moment wird sie von der Sturzflut aus den Bergen überrollt und fort gespült. - Alternativ hat sie im Bachbett liegend keinen Empfang gehabt und ist bewusstlos geworden, dann kann die Sturzflut auch etwas später eingesetzt haben.
Im jetzt extrem reißenden Bach kracht sie mit den Schulterdächern an einer verrohrten Stelle gegen die Rohrkanten und bricht sich beide Schulterdächer. (wurde hier im Forum schon gemutmaßt)
Nichts von dem was in meiner Hypothese steht muss so statt gefunden haben, es sind alles nur Annahmen. Fest steht allerdings, dass Hanna mit 2.06 ‰ Blutalkoholwert ein erhöhtes Unfallrisiko hatte. Die Verletzungen können auch in der Strömung der Prien und/oder beim Bergen der Leiche entstanden sein (siehe Zitate oben). Die Annahme eines sexuellen Hintergrundes wegen der ausgezogenen Hose ist schon allein deshalb abwegig, weil die Hose ja schon in der Diskothek zerrissen war.
Danke, sehr interessant, auch vor dem Hintergrund der kläglichen Ermittlungsergebnisse.
Ein paar Ergänzungen -
Beim Versinken eines Leichnams im Wasser stellt sich in der Regel durch den Schwerpunkt des Körpers eine Bauchlage ein
……………
Verursacht durch die starke Strömung, kann der Körper t
eilweise große Strecken im Gewässer zurücklegen. Eine
anfangs bekleidete Leiche kann nun teilweise unbekleidet geborgen werden.
Eine entkleidete Wasserleiche muss also nicht auf ein Sexualdelikt hindeuten [13].
…………..
Durch mechanische Widerstände beim Treiben in Bauchlage sind die resultierenden Oberhautdefekte als sogenannte Treibverletzungen auch an besonderer Lokalisation zu finden. Oberflächliche bis tiefe Läsionen finden sich bevorzugt an
Stirn, Handrücken, Knien und Zehen [29].
…………….
Das akzidentelle Ertrinken nach einem
Sturz ins flache Gewässer ist häufig mit
Traumata von Halswirbelsäule und Schädel-Hirn assoziiert. Beispiele für charakteristische Befunde sind hier Einblutungen in die tiefe Nackenmuskulatur im Bereich C1/C2, gegebenenfalls begleitet von
Wirbelkörperfrakturen als Zeichen der Hyperextension
………….
Bedingt durch lange Wasserliegezeiten können sich diskrete Befunde, wie
Strangulationsmarken, auch wieder zurückgebildet haben
…………
Die Todesfälle im Wasser ließen sich in neun wesentliche Sachverhalte einteilen. Die
größte Gruppe bildeten akzidentelle Stürze ins Wasser (21,9%), gefolgt von Wassersport- und Bootsunfällen (19,8%), Suiziden (18,2%) und Badeunfällen (13,7%). Auch sogenannte Vermisstenfälle waren häufig (10,3%). Todesfälle in der Häuslichkeit (7,3%), Arbeitsunfälle (3,7%), Fahrzeugunfälle (2,7%) und
Tötungsdelikte (2,4%) spielten eine kleinere Rolle (vgl. Abb. 3a)
………..
Treibverletzungen konnten nur
bei Bergung aus Flüssen/Kanälen (bei 4,9% aller Wasserleichen aus Flüssen/Kanälen leichte, bei 2,4% moderate Treibverletzungen), Seen (5,6% leicht, 1,4% moderat)
…………..
An 25,7% der obduzierten Leichen wurden vitale Verletzungen festgestellt. Die Genese konnte bei 76 Fällen beurteilt werden. Sie war in 63,2% akzidentiell, in 21,1% durch Selbstbeibringung, in 5,3% durch fremde äußere Gewalt, in 9,2% agonal und in einem Fall handelte es sich um eine frische OP-Wunde (1,3%). Die 48 akzidentell verursachten Verletzungen wurden
am häufigsten durch einen Sturz (68,8%) und durch
stumpfe Gewalteinwirkung von außen (8,33%) erzeugt. Manifestiert haben sich die
Verletzungen besonders häufig an Kopf (33,3%) und Extremitäten (33,3%). Meistens wurden sie in Form von Unterblutungen bei der Obduktion beschrieben (56,3% der akzidentellen Kopf- und 68,8% der akzidentellen Extremitätenverletzungen)^
…………..
Die vier Fälle von
fremder äußerer Gewalt waren in zwei Fällen ebenfalls durch
Strangulation und in zwei weiteren Fällen durch
stumpfe Gewalt verursacht. Entsprechend richteten sie sich in drei Fällen
gegen den Hals (zwei Fälle Drosselmarke, ein Fall Würgen) und in einem Fall
gegen den Kopf. Für die sieben Fälle mit agonaler Genese lässt sich herausstellen, dass sie
hauptsächlich (fünf Fälle) durch einen Sturz bedingt waren. Sie zeigten sich immer in Form von Unterblutungen, meistens (vier Fälle) am Kopf.
………….
Alkoholisierung
Darüber hinaus wird auch die Sturzneigung erhöht [23,48]