MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 16:13:03
FRAGE:
wurde so ein zeitabgleich auch mit den kameraufnahmen des eiskellers gemacht?
z.b. wann hanna geht, wann philippS geht + wiederkommt ?
oder mit anderen verdächtigen in der umgebung?
Siehe hier:
viewtopic.php?p=238833#p238833

Und als Ergänzung:

Die Überprüfung der Systemzeiten dürfte spätestens RAin Rick mit akribischer Genauigkeit angegangen sein. Wären dabei Diskrepanzen aufgefallen, wäre das Geschrei von den Medien nicht unbeachtet geblieben.
Gast.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 15:51:03 Mein Statement: wüste Verschwörungsparanoia!

Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Die Schweigepflicht des Arztes schützt dessen Patienten. Das ist der Zeuge Max K., nicht Sebastian. Sebastian wird von der Schweigepflicht hier nicht geschützt.

Der Schutzbereich bzgl. Max K. wird aber nicht tangiert, wenn der Arzt an die Polizei weitergibt, er habe von einem Patienten diese oder jene wilde Geschichte über Sebastian gehört – solange der Arzt nicht über die (geschützten!) Belange des Max K. plaudert.

Um der Polizei mitteilen zu dürfen, dass Max K. über psychosomatische Beschwerden klagte und deshalb arbeitsunfähig war, hätte der Arzt von seinem Patienten erst von der Schweigepflicht entbunden werden müssen. Ob dies geschah, wissen wir nicht.

Bei seiner Aussage vor Gericht jedenfalls lag eine Erklärung des Max K. zur Enrbindung von der Schweigepflicht vor.

Du siehst also Paragraph 300 Strafgesetzbuch, Paragraph 53 Strafprozessordnung als auch Paragraphen 383 5, den 384 3 Zivilprozessordnung nicht tangiert.


.......Interesse an der Wahrung des Geheimnisses hat, der Staat oder eine Privatperson, gleichzeitig kommt den Begriff" Privatgeheimnis" zum Ausdruck, das sich das Geheimnis auf die Person, des Geheimnisherren, das heißt auf sein privates Leben, auf seine persönliche Angelegenheiten bezieht. Die Privatangelegenheiten einer Person können sich auf das Vermögen oder auf immaterielle Rechtsgüter (Name ihre Familien Ehre) erstrecken Privatgeheimnisse wird man demnach definieren können als Tatsachen des Privatlebens einer Privatperson, die sich auf seine persönlichen Angelegenheiten (einschließlich seiner vermögensrechtlichen Angelegenheiten) beziehen und die nur ihm selbst oder nur bestimmten Personen bekannt sind und anderen Personen nicht bekannt werden sollen.


Bei den Berufsgeheimnissen handelte es sich nicht um privat Geheimnisse aus der Privatsphäre derjenigen, der den Beruf, der ihn zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet, ausgeübt (Geheimnisträger), also nicht um Tatsachen des Privatlebens (zum Beispiel) des Arztes, Anwalts, Bankier usw. Das Berufsgeheimniss besteht vielmehr in der Verpflichtung fremde Privatgeheimnisse (Geheimnisse der Geheimnisherren; diese Geheimnisse können auch in Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse bestehen) zu bewahren......


Aus

Lockere Dokumentensammlung zu

erstens der Geheimnisbegriff
zweitens das Privatgeheimnisse
drittens das Berufsgeheimnissen in seiner Abgrenzung
vom Geschäfts und Betriebsgeheimnis
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ohne den genauen Laufweg vom Chalet bis Einmündung Burgweg bringt das alles nichts.
Wenn man die genauen Meter hätte dann könnte man das mit verschiedenen Geschwindigkeiten durchrechnen und nicht einfach hinbiegen.
Hätte ihn die Kamera an der Einmündung der Schlossbergstrasse sehen müssen?
Distanz (Pace) in Minuten pro km................km/h......Art der Bewegung
07:00 ................................................8,75.......Joggen
06:30.................................................9,23........langsames Laufen
06:00................................................10,00........Laufen
05:00................................................12,00........schnelles Laufen
04:00................................................15,00........Sprinten
Pornokonsum hatte er ja viel aber um das zu bewerten müsste man das über einen länger Zeitraum anschauen.
Um die Themen die in interessierten zu analysieren müsste man das ganze Angebot kennen, und auch welche Seiten es anbieten.

Fernöstliche hardcore Videos die schon ein paar Jahre drin stehen haben zwischen 15 und 50 Millionen Aufrufe ohne dass die einer gemeldet hätte.
Würgen ist eine gängige Sexualpraktik und Sisterpornos gibt es zu hauf. Für Entführung findet man eigentlich nicht viel und rape oder Vergewaltigung ist meist gesperrt.
Der Rückweg ging dann über die Kampenwandstraße, den Festhallen-Parkplatz auf die Schloßbergstraße und schließlich auf den Burgweg.
Von Rosenheim 24
Da fehlt doch zwischen drin wieder die Kampenwandstr. oder ist er westlich vom Schloss gelaufen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Welche Laufstrecke ist der Junge denn nun gelaufen? Also von Zuhause hoch zum Kreisverkehr (aber wohl nicht auf der Kampenwandstraße) und zurück die Kampenwandstraße und dann über den Parkplatz der Festhalle und anschließend Schlossbergstr. wieder nach Hause? Das sind insgesamt so gut 3km, aber hatte er nicht bei der Vernehmung was von 6-7km gesagt?

Scheinbar gehen die Ermittler davon aus, dass er beim Rückweg am Festhallenparkplatz vorbei lief, um das Schloss gegen den Uhrzeigersinn herum, und dann über den Burgweg auf Hanna traf?

Ich dachte er wäre Hanna auf der Kampenwandstraße gefolgt. Also das Ganze wirft bei mir eher nur noch mehr Fragen auf und lässt das ganze Szenario noch unglaubwürdiger werden.

Immerhin wurde der Jogger beim Chalet um 2:09 Uhr gefilmt. Das Chalet ist weit weg vom Eiskeller und von Zuhause. Das er also wohl wirklich nur Joggen wollte und dies auch gemacht hat, das wäre für mich jetzt zumindest geklärt und für Sebastian entlastend zu werten.

Ich dachte Sebastian wäre um 2:40 Uhr noch von einem Handy auf der Kampenwandstraße gefilmt worden? Kann es sein, dass er die Runde hoch zum Kreisverkehr vielleicht 2x gelaufen ist? Weil eigentlich müsste er um 2:40 Uhr schon wieder längst Zuhause gewesen sein.

Schade, dass man zu seiner angegeben Laufrunde noch nicht alles weiß. Ich hoffe Fassbinder von drüben war heute vor Ort und konnte sich das genaueres merken.
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Also nochmal zum Mitdenken.

Das Chalet Aschau hat laut eigener Facebookseite Fr/Sa bis 3:00 Uhr auf, Mo-Mi bis 1:00 und sonst geschlossen.
2:08 Uhr finde ich so oder so eine ungewöhnliche Zeit für eine Z-Lesung.

Aber ob es nun 2:08 oder 2:17 war, die Strecke beträgt 1.6km. Ein zügiger Fußgänger mit 6 km/h schafft das in gut 15 Minuten. Da wäre nicht mal 2:17 ein Problem. Von Joggen ganz zu schweigen.

Andererseits kennt man offenbar seine Laufstrecke nicht, das muss ja nicht die kürzeste Strecke gewesen sein. Dann kennt man sein Lauftempo nicht, das für einen ambitionierten Hobbyläufer exorbitant langsam gewesen sein soll.

Was bitte will man aus diesen unklaren Informationen schließen?

Trug er bei diesen Videosichtungen nun eigentlich lange oder kurze Jogginghose? Oder ein Gorillakostüm?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

U.s.1 883 hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 17:44:28 Du siehst also Paragraph 300 Strafgesetzbuch, Paragraph 53 Strafprozessordnung als auch Paragraphen 383 5, den 384 3 Zivilprozessordnung nicht tangiert. …
Nein!

Wo sollen hier Anhaltspunkte für Bestechung oder Bestechlichkeit (§ 300 StGB) sein!? Die sieht man wohl nur durch eine ganz spezielle Brille …

Ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Zivilprozessordnung (§§ 383, 384 ZPO) ist hier nicht einschlägig und damit abwegig!

Von einem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO machte der Hausarzt ganz offensichtlich keinen Gebrauch.
§ 53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger)

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt
1. …
2. …
3. … Ärzte … über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist …
3a. …
3b. …
4. …
5. …


(2) Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 3b Genannten dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind. …

https://dejure.org/gesetze/StPO/53.html
Spätestens in der Hauptverhandlung lag eine Entbindung von der Schweigepflicht vor, was den Arzt zur vollumfänglichen Aussage verpflichtete – also z. B. auch über Diagnose und Therapie.

Was die Aussage vor der Polizei betrifft, kennen wir deren genauen Inhalt nicht.

Vom Schutzbereich des § 203 StGB nicht erfasst wäre die Information, von einem Patienten eine Geschichte über Sebastian – oder über Zenzi Gamsbichlers Katze – gehört zu haben.

Schutzzweck der Norm bei § 203 StGB: Die Vorschrift will verhindern, dass ein erkrankter Mensch keinen Arzt aufsucht aus Angst, von dem Arzt verraten zu werden – wie z. B. ein bei einer Straftat verletzter Straftäter Angst hat, an die Polizei verraten zu werden. Geschützt sind der Patient und dessen persönliche Privatsphäre – nicht beliebige Drtite wie hier Sebastian. (Dieser Aspekt ließe sich jedoch in mehrere Fallkonstellationen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen weiter auffächern, worauf ich hier nicht eingehen werde, weil das für diesen Fall ohne Belang ist.)
§ 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis … offenbart, das ihm als

1. Arzt …
2. …
3. …
3a. …
4. …
5. …
6. …
7. …
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) …
(3) …
(4) …
(5) …
(6) …

https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
Delikte nach § 203 StGB werden nur auf Antrag verfolgt (außer die StA würde öffentliches Interesse an einer Verfolgung bejahen). Antragsberechtigt ist der Geschädigte (Max K.).


Lies bitte nochmal:
viewtopic.php?p=239495#p239495

und vor allem die Paragraphen, mit denen Du hantierst.
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mein absolutes Highlight heute: Porno im Gerichts-WLAN geht nicht :lol: :lol: :lol:

Immerhin steht er auf Filme mit Handlung :!:

Sorry, aber das waren Elfmeter ohne Torwart...

Beim interessantesten Punkt gab es in den Tickern quasi keine Infos: eine der Kameras vom Kampenwandparkplatz hat ihn ja scheinbar aufgenommen - WO genau war das und WANN war das?

Die genaue Joggingrunde wäre auch interessant...
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Das wird alles immer absurder.
Als Richterin Gewaltporno zeigen lässt, wird es bedrückend still im Saal - Die Übereinstimmungen zwischen Gewaltporno und Tathergang sind frappierend

Im Video selbst ist eine junge, blonde Frau zu sehen, die auf einer Wiese in der Natur Sport macht. Ein maskierter Mann nähert sich der Frau und versucht sie, nachdem er sich zuvor in einem Gebüsch versteckte, zu überwältigen. Doch die Frau flieht in ein leerstehendes Haus in der Nähe. Wenig später fängt der Maskierte die Frau, überwältigt sie und würgt sie, bis sie bewusstlos wird. Dann trägt er sie zu einem Gerüst. Nach einem Kameraschnitt ist die entblößte Frau an das Gerüst gefesselt zu sehen. Der Maskierte schnürt ihr die Luft ab, vergewaltigt die Frau und lässt sie am Ende liegen. Dann endet das Video.

Das Video, das auch dazu dienen sollte, in die Gedanken des Angeklagten und mutmaßlichen Mörders von Hanna zu sehen, hat den Saal verstummen lassen. Das liegt neben der gezeigten Gewalt auch an den vielen Übereinstimmungen mit dem mutmaßlichen Tathergang.
https://m.focus.de/panorama/welt/bedrue ... 92906.html

Wo bitte gibt es da eine einzige Übereinstimmung mit dem angeblichen Tathergang???
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

SPINNENNETZ-KAMERA (Verhandlungstag Gericht 12. Dez 2023)
Die andere Kamera zeichnet im Hintergrund den Bärbach auf, in dem Hanna gefunden wurde.
Das Problem: Direkt vor der Kamera war am Tattag ein Spinnennetz
Außer dem Jogger, der mutmaßlich der Angeklagte ist, ist nichts zu sehen.
(siehe unten, focus-online)
ZickZack hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 21:22:18Beim interessantesten Punkt gab es in den Tickern quasi keine Infos: eine der Kameras vom Kampenwandparkplatz hat ihn ja scheinbar aufgenommen - WO genau war das und WANN war das?
komisch, dass die verteidiger-anwältin da nicht nachfragt ?

kameras bereich kampenwand-parkplatz (heute besprochen)
- kamera P1: kassenautomat, irrelevant
- kamera P2: schranke, irrelevant
- kamera P3: SPINNENNETZ: ZEICHNET EINEN JOGGER AUF

dann noch
- kamera A: geschäft: WO ? : jedenfalls defekt
- kamera B: Tankstelle-Boxenstopp, Rosenheimer Str. 6, 83229 Aschau im Chiemgau: jogger wäre nicht im aufnahmefeld gewesen, nicht ausgewertet
15.03 Uhr: Quintessenz der Betrachtung der Kameras vom Kampenwandparkplatz ist, dass man nichts sieht. Außer dem Jogger, der mutmaßlich der Angeklagte ist, ist nichts zu sehen. Keine Fragen – eigentlich. Dann kommt Anwältin Rick doch noch einmal und fragt nach einem speziellen Weg. Richterin Aßbichler greift ein und hilft.

14.59 Uhr: Zwei der drei Kameras dort sind eher nicht relevant, nämlich die des Kassenautomaten und die bei der Schranke. Die andere Kamera zeichnet im Hintergrund den Bärbach auf, in dem Hanna gefunden wurde. Das Problem: Direkt vor der Kamera war am Tattag ein Spinnennetz – zudem löste Regen die Kamera ebenfalls aus.

14.55 Uhr: Nun geht es um die Kameras des Kampenwandparkplatzes, nachdem der Forensiker erklärt, warum die Kameras eines Geschäfts und der Tankstelle “Boxenstopp” irrelevant für die Nachvollziehung des Weges sind. “Eine war defekt und bei der Tankstelle wäre er außerhalb des Blickfeldes gelaufen”, erklärt er.
https://www.focus.de/panorama/welt/kron ... 68664.html
heute nicht besprochen:
aufnahme 02:40:xx der kamera-zeugin kampenwandstraße, filmt "jogger mit stirnlampe"
- wo genau war das ?

wenn diese zeugin den jogger-mit-stirnlampe um 02:40 uhr auf der kampenwandstraße - vielleicht beim großen hotel - gefilmt hat, dann würde das zeitlich sehr gut zum chalet-kamera-zeitpunkt 02:17 passen.
er läuft langsam. die 02:17 uhr auf der chalet-aschau-kamera seien aber falsch, so die ermittler.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Naja, das alles ist natürlich verstörend, noch dazu der zeitliche Zusammenhang zur Tat. Es wurden ja nicht Videos rausgekramt die der Beschuldigte vor 2 Jahren irgendwann mal konsumiert hat. TROTZDEM--in meiner Stadt wurde vor 2 Wochen "everbodys Darling" der Stadt wegen Vergewaltigung verurteilt. Absoluter Sympathieträger, erfolgreicher Geschäftsmann, sozial engagiert, etliche Ehrenämter. Anfangs dachten noch viele , niemals der, dem will man was anhängen, war aber nicht so. Also, nicht jeder Freak ist ein Gewalttäter und nicht jeder nette Mensch ist das was er vorgibt zu sein.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

wenn der bayern-stadel den perversten verurteilen will, sollte er "korrekterweise" auch die anderen 25 typen, die sich zur tatzeit in der funkzelle befanden, durchfilzen:
mit handy, videos, games/apps, freunden, kindergarten-beurteilung und sonstwas...

vielleicht haben die noch viel schlimmeres gegoogelt oder photos vom opfer auf dem handy?
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Kalle »

papaya hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 21:24:04 Das wird alles immer absurder.

https://m.focus.de/panorama/welt/bedrue ... 92906.html

Wo bitte gibt es da eine einzige Übereinstimmung mit dem angeblichen Tathergang???
Es gibt eine Übereinstimmung mit der PHANTASIE der Anklage eines Tatherganges, dessen glaubwürdige und zumindest in Fragmenten belegte Rekonstruktion bisher durch völlige Abwesenheit glänzt. Intime PHANTASIEN des Angeklagten stuetzen eine PHANTASIE der Anklage. Aha. Ein Treffen im Reich des Wunschdenkens. Was für eine Zeitverschwendung, und wenn ich mal reininterpretieren darf, da schüttelt sogar der Psychogutachter den Kopf. Wenn Juristen über 50 im Gerichtssaal sich mit der Pornosucht von Heranwachsenden beschäftigen, klingt das so als müssten Lehrer in einem lock-down Homeschooling organisieren. Es ist beschämend und traurig für unsere Zeit dass so ein Mist existiert und konsumiert wird, aber eben wieder mal wieder nichts sachdienliches.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich sehe an dem Videokonsum nichts Belastendes.

Auch, dass der Angeklagte seiner Aussage zufolge, die Information von seiner Mutter erhalten hat, und er dann diese Information Verena weiter gab, und ein paar Stunden später dann nach dem Fall im Netz gegoogelt hat, ist die mich schlüssig.

Den Häftlingen und dessen Glaubwürdigkeit kann man hingegen mehr als in Frage stellen.

Bleibt dann nur noch die Aussage der jüngeren Schwester von Verena. Und auch bei ihr kommen erhebliche Zweifel auf, warum nur die dies vom Angeklagten in der Runde gehört haben will, obwohl 2 weitere Personen in unmittelbarer Nähe waren.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Giulia »

Ich bewundere Euch alle dafür, was ihr alles schon wisst, ohne das man es wissen kann. Selbst unsere berühmte Frau Aßbichler steht schon länger auf dem Schlauch. Aber ihr nicht. Sensationell!
Gast.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast. »

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 21:03:00 Nein!

Wo sollen hier Anhaltspunkte für Bestechung oder Bestechlichkeit (§ 300 StGB) sein!? Die sieht man wohl nur durch eine ganz spezielle Brille …

Ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Zivilprozessordnung (§§ 383, 384 ZPO) ist hier nicht einschlägig und damit abwegig!

Von einem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO machte der Hausarzt ganz offensichtlich keinen Gebrauch.



Spätestens in der Hauptverhandlung lag eine Entbindung von der Schweigepflicht vor, was den Arzt zur vollumfänglichen Aussage verpflichtete – also z. B. auch über Diagnose und Therapie.

Was die Aussage vor der Polizei betrifft, kennen wir deren genauen Inhalt nicht.

Vom Schutzbereich des § 203 StGB nicht erfasst wäre die Information, von einem Patienten eine Geschichte über Sebastian – oder über Zenzi Gamsbichlers Katze – gehört zu haben.

Schutzzweck der Norm bei § 203 StGB: Die Vorschrift will verhindern, dass ein erkrankter Mensch keinen Arzt aufsucht aus Angst, von dem Arzt verraten zu werden – wie z. B. ein bei einer Straftat verletzter Straftäter Angst hat, an die Polizei verraten zu werden. Geschützt sind der Patient und dessen persönliche Privatsphäre – nicht beliebige Drtite wie hier Sebastian. (Dieser Aspekt ließe sich jedoch in mehrere Fallkonstellationen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen weiter auffächern, worauf ich hier nicht eingehen werde, weil das für diesen Fall ohne Belang ist.)



Delikte nach § 203 StGB werden nur auf Antrag verfolgt (außer die StA würde öffentliches Interesse an einer Verfolgung bejahen). Antragsberechtigt ist der Geschädigte (Max K.).


Lies bitte nochmal:
viewtopic.php?p=239495#p239495

und vor allem die Paragraphen, mit denen Du hantierst.
Erstmal möchte ich mich ganz groß Bedanken, dass du dich so vertieft mit meinem vorgebrachten befasst.

Jedoch soll das nicht das letzte zu diesem Thema geschrieben sein.

Du wirst noch von mir lesen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 12. Dezember 2023, 22:27:46 SPINNENNETZ-KAMERA (Verhandlungstag Gericht 12. Dez 2023)



komisch, dass die verteidiger-anwältin da nicht nachfragt ?

kameras bereich kampenwand-parkplatz (heute besprochen)
- kamera P1: kassenautomat, irrelevant
- kamera P2: schranke, irrelevant
- kamera P3: SPINNENNETZ: ZEICHNET EINEN JOGGER AUF

dann noch
- kamera A: geschäft: WO ? : jedenfalls defekt
- kamera B: Tankstelle-Boxenstopp, Rosenheimer Str. 6, 83229 Aschau im Chiemgau: jogger wäre nicht im aufnahmefeld gewesen, nicht ausgewertet


Ich glaub, es ist nicht so ganz ei klar, ob überhaupt die Spinnennetz Kamera den Jogger aufgezeichnet hat.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Techniker hat geschrieben: Sonntag, 10. Dezember 2023, 23:13:43 Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Unfallhypothese richten.

Zitate aus der Berichterstattung der lokalen Medien vom Prozess:

… Eine weitere Bekannte sagt aus, dass sie Hanna an der Garderobe getroffen habe, wo ihr die an der Seite aufgerissene Lederhose aufgefallen sei. Man habe die Unterwäsche sehen können und Hanna habe versucht, die Hose festzuhalten, als sie nach der Garderobenmarke suchte. Hanna habe etwas geschwankt und gelallt. Auch sie habe der Studentin angeboten, sie mitnehmen zu können. „Wo ich sie gefragt habe, wo das mit der Hose hergekommen ist, hat sie nicht geantwortet“, so die Zeugin. Hier fragen die Verteidiger genauer nach, die Zeugin ist aber der Meinung, dass Hanna nur so stark mit dem Festhalten der Hose und dem Suchen der Marke beschäftigt war, dass die Frage unterging. ...

… Der übliche Heimweg, den Hanna vom Eiskeller nahm, führte entlang der beleuchteten Kampenwandstraße – nicht über den dunklen Kampenwand-Parkplatz. …


https://epub.ub.uni-greifswald.de/front ... Wasser.pdf

Zitate aus der Dissertation

… Vitale Verletzungen, wie Unterblutungen, Abschürfungen und Riss-Quetsch-Wunden
an typischer Lokalisation an Kopf und Extremitäten sind meistens Zeugnis eines
Sturzes. Eine Lokalisation am Hals kann, unseren Untersuchungen zufolge, Hinweis
auf fremde äußere Gewalt sein. Insgesamt war dies aber sehr selten.
Größere, avitale Verletzungen können auch bei der Bergung des Leichnams
entstanden sein. …

… Verursacht durch die starke Strömung, kann der Körper teilweise große Strecken im Gewässer zurücklegen. Eine anfangs bekleidete Leiche kann nun teilweise unbekleidet geborgen werden. Eine entkleidete Wasserleiche muss also nicht auf ein Sexualdelikt hindeuten ...

Hanna hatte also schon an der Garderobe deutliche Ausfallerscheinungen.
Ihre Hose musste sie festhalten – zusätzliches Unfallrisiko, - Verlust in starker Wasserströmung garantiert.
Generell kommt es bei 2.06 ‰ Blutalkoholwert zu Ausfallerscheinungen, die zu ungewöhnlichen Unfällen führen können.

Folgende Hypothese:

Hanna lehnt sich mit ihrer kaputten Hose an das niedrige Bachgeländer. Damit sie die Hände frei bekommt und die Hose nicht runter rutscht.
Hanna holt ihr iPhone - (es soll ein XR Modell sein, dieses Modell sendet keine automatischen Notrufe) - aus ihrer Handtasche
Hanna versucht eine Sprechnachricht abzusetzen, weil sie vergessen hat, dass ihr Guthaben aufgebraucht ist. Eventuell hat sie sich auf dem Weg überlegt Philipp S. Zu informieren, dass sie allein los ist. (Ist der 45s Internetdatensatz noch auf dem iPhone zu finden? Sonst war es vielleicht auch ein versuchter Sprachanruf, der nicht zu Stande kam.)
Hanna verstaut ihr iPhone wieder in der Handtasche, verliert das Gleichgewicht und stürzt rücklings in den Bach.
Sie knallt mit Arm und Rücken gegen die Bachwand.
Sie schlägt mit dem Kopf im Bachbett auf und zieht sich an den größeren Bachkieseln mehrere Platzwunden zu.
Der Bach ist noch nicht so reißend, dass er sie wegtragen kann.
Hanna ist schwer verletzt und versucht ihre Eltern anzurufen, genau in diesem Moment wird sie von der Sturzflut aus den Bergen überrollt und fort gespült. - Alternativ hat sie im Bachbett liegend keinen Empfang gehabt und ist bewusstlos geworden, dann kann die Sturzflut auch etwas später eingesetzt haben.
Im jetzt extrem reißenden Bach kracht sie mit den Schulterdächern an einer verrohrten Stelle gegen die Rohrkanten und bricht sich beide Schulterdächer. (wurde hier im Forum schon gemutmaßt)

Nichts von dem was in meiner Hypothese steht muss so statt gefunden haben, es sind alles nur Annahmen. Fest steht allerdings, dass Hanna mit 2.06 ‰ Blutalkoholwert ein erhöhtes Unfallrisiko hatte. Die Verletzungen können auch in der Strömung der Prien und/oder beim Bergen der Leiche entstanden sein (siehe Zitate oben). Die Annahme eines sexuellen Hintergrundes wegen der ausgezogenen Hose ist schon allein deshalb abwegig, weil die Hose ja schon in der Diskothek zerrissen war.
Danke, sehr interessant, auch vor dem Hintergrund der kläglichen Ermittlungsergebnisse.
Ein paar Ergänzungen -

Beim Versinken eines Leichnams im Wasser stellt sich in der Regel durch den Schwerpunkt des Körpers eine Bauchlage ein
……………
Verursacht durch die starke Strömung, kann der Körper teilweise große Strecken im Gewässer zurücklegen. Eine anfangs bekleidete Leiche kann nun teilweise unbekleidet geborgen werden. Eine entkleidete Wasserleiche muss also nicht auf ein Sexualdelikt hindeuten [13].
…………..
Durch mechanische Widerstände beim Treiben in Bauchlage sind die resultierenden Oberhautdefekte als sogenannte Treibverletzungen auch an besonderer Lokalisation zu finden. Oberflächliche bis tiefe Läsionen finden sich bevorzugt an Stirn, Handrücken, Knien und Zehen [29].
…………….
Das akzidentelle Ertrinken nach einem Sturz ins flache Gewässer ist häufig mit Traumata von Halswirbelsäule und Schädel-Hirn assoziiert. Beispiele für charakteristische Befunde sind hier Einblutungen in die tiefe Nackenmuskulatur im Bereich C1/C2, gegebenenfalls begleitet von Wirbelkörperfrakturen als Zeichen der Hyperextension
………….
Bedingt durch lange Wasserliegezeiten können sich diskrete Befunde, wie Strangulationsmarken, auch wieder zurückgebildet haben
…………
Die Todesfälle im Wasser ließen sich in neun wesentliche Sachverhalte einteilen. Die größte Gruppe bildeten akzidentelle Stürze ins Wasser (21,9%), gefolgt von Wassersport- und Bootsunfällen (19,8%), Suiziden (18,2%) und Badeunfällen (13,7%). Auch sogenannte Vermisstenfälle waren häufig (10,3%). Todesfälle in der Häuslichkeit (7,3%), Arbeitsunfälle (3,7%), Fahrzeugunfälle (2,7%) und Tötungsdelikte (2,4%) spielten eine kleinere Rolle (vgl. Abb. 3a)
………..
Treibverletzungen konnten nur bei Bergung aus Flüssen/Kanälen (bei 4,9% aller Wasserleichen aus Flüssen/Kanälen leichte, bei 2,4% moderate Treibverletzungen), Seen (5,6% leicht, 1,4% moderat)
…………..
An 25,7% der obduzierten Leichen wurden vitale Verletzungen festgestellt. Die Genese konnte bei 76 Fällen beurteilt werden. Sie war in 63,2% akzidentiell, in 21,1% durch Selbstbeibringung, in 5,3% durch fremde äußere Gewalt, in 9,2% agonal und in einem Fall handelte es sich um eine frische OP-Wunde (1,3%). Die 48 akzidentell verursachten Verletzungen wurden am häufigsten durch einen Sturz (68,8%) und durch stumpfe Gewalteinwirkung von außen (8,33%) erzeugt. Manifestiert haben sich die Verletzungen besonders häufig an Kopf (33,3%) und Extremitäten (33,3%). Meistens wurden sie in Form von Unterblutungen bei der Obduktion beschrieben (56,3% der akzidentellen Kopf- und 68,8% der akzidentellen Extremitätenverletzungen)^
…………..
Die vier Fälle von fremder äußerer Gewalt waren in zwei Fällen ebenfalls durch Strangulation und in zwei weiteren Fällen durch stumpfe Gewalt verursacht. Entsprechend richteten sie sich in drei Fällen gegen den Hals (zwei Fälle Drosselmarke, ein Fall Würgen) und in einem Fall gegen den Kopf. Für die sieben Fälle mit agonaler Genese lässt sich herausstellen, dass sie hauptsächlich (fünf Fälle) durch einen Sturz bedingt waren. Sie zeigten sich immer in Form von Unterblutungen, meistens (vier Fälle) am Kopf.
………….
Alkoholisierung
Darüber hinaus wird auch die Sturzneigung erhöht [23,48]
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Das Einzige was an der Handyauswerterei interessant gewesen wäre, wäre dessen NICHTBENUTZUNG in der Nacht zeitlich darzustellen, sofern aussagekräftig. Der TV ist ohne Handy gejoggt. Er wird vorher reingeglotzt haben und evtl. auch nachher. Dazwischen "Funkstille". Ergäbe sich daraus die "Zeit ausser Haus", sprich wann kam er eigentlich wieder heim ? Ich kenne seinen Wohnort nicht, aber wie lange braucht man vom unterstellten Tatort wieder bis nach Hause ? Kann man daraus ableiten wie lange "eine Tat" sofern es die überhaupt gegeben hat, gedauert haben könnte ?

Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass er direkt danach ins Bett ist.
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 13. Dezember 2023, 02:20:01 Ich glaub, es ist nicht so ganz ei klar, ob überhaupt die Spinnennetz Kamera den Jogger aufgezeichnet hat.
So stand es zumindest im Focus-Ticker bzw. lese zumindest ich dort heraus...
ocram84
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ZickZack hat geschrieben: Mittwoch, 13. Dezember 2023, 09:34:43 So stand es zumindest im Focus-Ticker bzw. lese zumindest ich dort heraus...
Ein Jogger mit Stirnlampe wurde gesehen.

Muss natürlich nicht der Angeklagte gewesen sein. Kann auch ein anderer Nachtjogger zur fraglichen Zeit mit Stirnlampe gewesen sein.

Also so würde Frau Rick argumentieren.
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