Oberbayer hat geschrieben: ↑Donnerstag, 14. Dezember 2023, 00:06:10
Nun, die Verteidigung kennt die gesamte Ermittlungsakte, wir natürlich nicht. Vielleicht kommt noch was…
Das Kaninchen aus dem Hut mit Silvesterfeuerwerk, Bowle und Chips? Ich denke nicht, dass die Verteidigung einen Trumpf bewusst zurückhält und in der Folge einen Heranwachsenden in U-Haft schmoren lässt. Aber: Akten zu „kennen“ oder sie akribisch durchzuarbeiten sind nun einmal zweierlei Stiefel.
Oberbayer hat geschrieben: ↑Donnerstag, 14. Dezember 2023, 00:06:10
… Vielleicht unterblieb die Haftprüfung zu Beginn auch nur deshalb, weil die Kommunikation mit dem Mandanten schwierig war, der anwaltliche Zeitaufwand einen fraglichen Erfolg nicht rechtfertigte. …
Auch ein schweigender Mandant muss lege artis verteidigt werden. Erst nach Aktensichtung lassen sich die Erfolgsaussichten beurteilen. Bei der Sichtung sollten zugleich neuralgische Punkte ins Auge stechen, die es zu vertiefen gilt. Ebenso zeichnet sich aber auch der weiterhin sich auftürmende Aufwand ab. Dies könnte freilich Anlass zu ökonomischen Überlegungen geben.
Oberbayer hat geschrieben: ↑Donnerstag, 14. Dezember 2023, 00:06:10
… Honorar gibt‘s sowieso, und die Rolex gibt‘s nicht für Opportunitätskosten.
Ob hier einer Sammelleidenschaft nachgegangen wird, die nach mehr verlangt, oder ob es sich um das einzige, bereits in bezahltem Eigentum befindliche Kleinod handelt, wissen wir nicht
Was mich irritiert: Kein einziger Anlauf zu einer Haftprüfung wurde unternommen. Ein Risiko, dass sich durch eine Haftprüfung eine bestimmte Position der StA hätte zementieren können, sehe ich im vorliegenden Fall eher nicht. Auf die Gefahr hin, sich (damals beim Ermittlungsrichter) eine blutige Nase zu holen, hätte die Chance, Sebastian in Freiheit zu versetzen, nach meiner Auffassung auf jeden Fall genutzt werden sollen.
Zur Frage der Haftprüfung hatte ich schon im vergangenen Jahr einige Beiträge verfasst. Damals wussten wir nicht, welche Indizien Sebastian belasten. Heute kennen wir die wesentlichen Ermittlungsergebnisse. Das allermeiste davon müsste der Verteidigung schon damals im Wege der Akteneinsicht vorgelegen haben; sie wurde von der StA jeweils zeitnah mit Materialien upgedatet.
Oberbayer hat geschrieben: ↑Donnerstag, 14. Dezember 2023, 00:06:10
… Bis heute sind Kernindizien die spezifischen Verletzungen der H., die RA Baumgärtl sicher belastend einstufte. …
Auf den ersten Blick sehe ich das genauso. Hier aber hätte ein Verteidiger einhaken können mit Recherchen in seinem privaten Umfeld: Orthopädische Expertise hätte (im verschwiegenen Kämmerlein) zeigen können, wo der Hammer hängt. Damit lassen sich Argumente und eine Strategie zimmern …
Oberbayer hat geschrieben: ↑Donnerstag, 14. Dezember 2023, 00:06:10
… Wenn Videoaufnahmen … de facto kurze Hosen zeigen, und er kommt zur Wache mit langen Hosen, die er immer getragen haben will, ist das ungünstig. …
Richtig. Das lässt an Sebastians Glaubwürdigkeit zweifeln – oder an seinem Erinnerungsvermögen. Auch die Joggingstrecke soll er in zwei Zeugenvernehmungen in voneinander abweichenden Varianten geschildert haben, wenn ich mich recht erinnere.
Allerdings habe ich an Sebastian keine allzu hohen intellektuellen Erwartungen. Sein IQ soll deutlich unter dem Durchschnitt liegen, mehr dazu werden wir noch von dem psychiatrischen Sachverständigen hören. Ein planvoll durchdachtes, raffiniertes Nachtatverhalten traue ich ihm nicht zu.
Hätte er etwa nach Begriffen gegoogelt, die ihn zu Anleitungen im Umgang mit durch Blut eines Opfers verschmutzter Kleidung geführt hätten, wäre das auf den Tisch gekommen. Aber nichts dergleichen: keine Begriffe, keine Anleitungen. Sein Such- und Reifehorizont scheint bei Gewaltsex zu enden.