Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 17. Dezember 2023, 22:57:26 Es gilt die Unschuldsvermutung. Und als so „erdrückend“, wie anfangs medial vermittelt, konnte sich die Beweislage vor Gericht bislang nicht darstellen – ganz im Gegenteil. Daher drängt es sich auf, nicht nur die Beweislage, sondern auch das gesamte Verfahren zu hinterfragen.
Was Medien vermuteten oder wen sie präsentierten ist nun einmal wirklich nicht so sehr gewichtig. Ohne das Ganze Tohuwabohu wäre der bislang Angeklagte nicht einfach ein unschuldig gefundenes Fressen, aufgrund der Gesamtumstände bleibt er verdächtig. Er hätte sonst auch als Zeuge in Erscheinung treten können, eine andere Straftat beobachtet zu haben. Er war nahe genug am Tatort. Sollte dann Hanna irgendwo gelegen und er nicht helfend eingegriffen haben, das wäre allenfalls nur noch als subsidiär zu betrachten, entgegen eines wirklichen Hinweises dem eigentlichen Täter nun endlich auf die Spur zu kommen. Diese sogenannte Unschuldsvermutung ist im strafrechtlichen Kontext sehr wohl bekannt. Wir sind hier aber nicht innerhalb dessen limitiert, sondern dürfen als alltägliche Menschen auch unsere Alltagsgefühle zum Ausdruck bringen. Wie schon erwähnt immer dieser Schutzinstinkt diesem eigentlichen Täter gegenüber, als würde ihm gegenüber nichts, gerade aufgrund seines Vorverhaltens vorbestehen. Soll er denn noch auffälliger sein? Muss er vorher schon jemanden getötet haben oder angegangen sein, oder was wird hier mittlerweile erwartet?
Es wird schon sehr viel Rücksicht auf ihn genommen innerhalb des Verfahrens, und er ruht sich äußerst im Sinne der Rechtsgrundlagen darauf aus.
Geschädigt ist nach wie vor Hanna, zusätzlich durch Verunglimpfung, es handele sich etwaig bloß um einen Unfall.
Intelligent ausgedrückt. Es wird dennoch nicht darauf eingegangen, dass jeder Mensch auch teils sehr unterschiedlich auf Alkohol reagiert, Körpergröße und Gewicht eine Rolle spielen, sie wahrscheinlich wie vorher angemerkt auch nicht das erste mal betrunken war, so eigentlich auch ihren Weg nach Hause gefunden hätte. Wäre jemand im Übrigen so betrunken geradewegs in einen Bach, auch mit reißenden Strömungen gelaufen, hätte diese Person womöglich auch keinen Anruf mehr "nach Hause", eben zu den Eltern absetzen zu können. Dann wäre jegliche Wahrnehmung vieleher nur noch verschwommen gewesen.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 17. Dezember 2023, 22:57:26
Eine BAK von 2,06 ‰ ist erwiesen. Zeugen berichteten von Schwanken, Torkeln und Lallen; andere wiederum bezeugen einen noch sicheren Gang und normales Verhalten. Die Rechtsmedizin spricht von einer Gewöhnung an Alkohol. Der Reißverschluss der Hose war defekt, die Hose musste festgehalten werden.
Das alles sind Fakten (keine Vermutungen), die in die Überlegungen einfließen müssen. Und ob es sich hier tatsächlich um ein Mordopfer handelt, wird sich erst noch erweisen müssen. Ich beziehe auch diese Möglichkeit mit ein.
Da bin ich ganz bei Dir, es sei nur angemerkt, wer suchet, der findet. Wie objektivierbar sind solche Computer- oder Drohnensimulationen eigentlich? Nun, die Anklage, samt Nebenklage hat sich auf eine solche Beweisführung bereits eingelassen, damit würde eine Beweisheranführung auf diese Art auch im Zweifel gültig sein. Eventuell erweist sich das gerade für die Anklage als Eigentor.
Sehe ich auch so, vielleicht könnte jemand noch einmal vor Ort bei Niedrigwasserstand wenigstens einmal im Bärbach nachschauen. - Keine Ironie!Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 17. Dezember 2023, 22:57:26 Sehr spannende Frage! Wo ist der Stein!? In den Medien wurde bislang nicht darüber berichtet. Die Polizei hatte im Oktober 2022 den Bärbach samt Umfeld abgesucht (im Bereich Seilbahnparkplatz und auch an der Kampenwandstraße). Vielleicht hat @Kalle eine Idee?
Jetzt aber bitte einmal die Waagschale halten, denn weshalb weiß sich der als sonstig proklamierte, oft in Schutz genommene, angeblich nicht unwesentlich geistig retardierte junge Mann, sofort in der Lage über jeglich äußere mögliche Gewalteinwirkungen in Kenntnis zu befinden, bloß weil ein Unfallgeschehen nicht auszuschließen sei? Über die Presse kommuniziert, sofern er das alles in sich überhaupt aufgenommen und dahingehend geschlussfolgert hat? Wäre er bei einer Befragung wirklich in der Lage eine Erdrosselung konsequent auszuschließen? Wir haben die sonstigen Zeugenaussagen innerhalb seines Dunstkreises vernommen, diese haben alles mögliche verlautbart. Einschließlich viel anscheinbar Unlogischem. Weshalb sollte dann dem entgegen der Tatverdächtige so strukturiert und plausibel antworten? Hättest Du bei Deiner eigenen Intelligenz einen Stein als Tatwaffe so zielsicher angenommen? Bei lediglich Information "äußerer Gewalteinwirkung"? Und so vieles weitere mögliche ausgeschlossen? Ansonsten käme alternativ nur noch ein Unfall in Frage? Es befanden sich zudem zunächst noch weiter zu interpretierende Drosselungsspuren am Leichnam von Hanna, mussten jedoch später dahingehend korrigiert werden, als dass solch Strangulierungen auch aufgrund der sich noch am Hals befindlichen Kette der Handtasche, durch Strömungen im Flusstreiben verursacht worden seien. Letztlich darf auch bedacht werden, der Angeklagte hat sich freiwillig auf ein Tatwerkzeug, einen Stein festgelegt. Er hätte auch einen anderen Gegenstand beschreiben oder behaupten können, Hanna wurde von hinten überfallen und niedergeschlagen, etwa mit Fäusten. Woher entstammte überhaupt seine Idee, es handele sich um einen Überfall von hinten? Ein Stein ist überdies schon sehr spezifisch. Zum gegebenen Zeitpunkt darf auch vermutet werden, dass die Ermittler/innen selbst noch nicht an solch einen spezifischen Gegenstand als Tatwerkzeug unumstößlich gedacht haben.Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 17. Dezember 2023, 22:57:26
Die erste Zeugenvernehmung war am 21.10.2022, seit 04.10.2022 wurde mit zunehmender Intensität in den Medien berichtet. Die Rede war von „äußerer Gewalteinwirkung“ (04.10.2022) und zunächst auch davon, dass auch ein Unfall in Betracht kommen könne (06.10.2022). Die bloße Möglichkeit eines Unfalls dürfte Erwürgen, Erschießen, Erstechen und dergleichen weitestgehend ausschließen. Naheliegend: Erschlagen („Gewalteinwirkung“) und Ertrinken (gefunden im Wasser).
Das werden die Aschauer schnell erfasst und im Dorffunk darüber spekuliert haben. Dem Angeklagten wird dies nicht entgangen sein – zumal er seit 04.10.2022 um 19.56 Uhr den Rosenheim24-Artikel kannte und auch weitere Updates dazu aufgerufen haben soll.
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