MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
z3001x
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Info der Moderation an @ALLE

Bitte ab nun keine persönlich gemünzten Beiträge mehr und insbesondere keine, in denen User explizit benannt werden und ihnen irgendwelche Unzulänglichkeiten zugeschrieben werden oder sie küchen-psychoanalysiert werden.

Wird ggf gelöscht oder nicht freigegeben und ggf., wenn es sich wiederholt und nicht bessert, auch mit "Massnahmen" quittiert.
Fair bleiben, sachlich bleiben.

Danke fürs Mitmachen und die Einsicht!
:)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast25
Malcherek wird erst am 30.01. sein abschließendes Gutachten vorstellen. Zuvor finden noch Untersuchungen vor Ort statt.


@Oberbayer
Erst nach Vorliegen des schriftlichen Gutachtens von Malcherek wird eine gründliche Auseinandersetzung damit möglich sein. Die Verteidigung äußerte sich dazu als ein der Wahrheit verpflichtetes Organ der Rechtspflege am 17.01.2024 im RFO:
https://www.rfo.de/mediathek/video/das- ... l-hanna-w/

Zudem scheidet ein Unfall nicht zwangsläufig aus, falls die Verletzungen nicht aus der Prien stammen sollten.

Eine Verdichtung der Indizienlage ist nicht erkennbar, ganz im Gegenteil.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast1201 hat geschrieben: Samstag, 20. Januar 2024, 16:39:57 Könnte man den Angeklagten nach aktueller Beweislage überhaupt schuldig sprechen? Es bräuchte doch schon mehr, als die bisherigen Ansätze oder? …
Die bislang durch die Presse bekannt gewordene Indizienlage dürfte m. E. für eine Verurteilung kaum ausreichen – wofür die Überzeugung von 4 der 5 Richter erforderlich wäre. Für einen Freispruch genügen vernünftige Zweifel bei 2 Richtern.

Gast1201 hat geschrieben: Samstag, 20. Januar 2024, 16:39:57 … Meint ihr er bricht irgendwann sein Schweigen, wenn es zu übel für ihn steht? …
Was heißt schon „zu übel“? Sebastian sitzt seit mehr als einem Jahr ganz schön übel in der Tinte und in U-Haft. Wie ich neulich schon dargelegt habe, dürfte er erst einmal gut beraten sein, auch weiterhin zu schweigen. Das Risiko, sich bei Befragungen (auch ungewollt und ohne böse Absicht) in Widersprüche zu verstricken, die ihm zum Nachteil ausgelegt würden, ist sehr hoch.

Gast1201 hat geschrieben: Samstag, 20. Januar 2024, 16:39:57 … Ansonsten würde das ja höchstwahrscheinlich heißen, dass er es dann wohl doch war oder?
Nein. Das Schweigen des Angeklagten im Strafprozess darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden:
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 13. Dezember 2022, 09:27:48
Das Schweigerecht des Beschuldigten ist rechtsstaatlich garantiert. Denn der Staat muss die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine Unschuld. …

… Schlussfolgerungen aus dem Gebrauch des Schweigerechts laufen dem Rechtsstaatsprinzip zuwider. Wenn der Beschuldigte von einem ihm rechtsstaatlich garantierten Recht Gebrauch macht, darf dieses Verhalten nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden. Denn sonst würde diese Rechtsgarantie ad absurdum geführt werden.
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast1407 »

andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. Januar 2024, 11:15:11 Ich habe noch nie behauptet, dass ich den armen Sebastian für unschuldig halte. Im Gegenteil, natürlich ist er hochgradig verdächtig. Ich gebe aber offen zu, dass natürlich eigene Lebenserfahrungen bei Überlegungen eine Rolle spielen. Dass dann unterstellt wird, man hätte ein Faible für Schwerstverbrecher oder würde an die große Verschwörung glauben, ist nicht fair.
Hallo @andi55, bestimmt ist Deine Botschaft auch soweit angekommen, Du möchtest Dich nicht unbedingt für den Angeklagten ereifern, sondern
vieleher Reaktionen von anzunehmenden Personengruppen, - nicht im Sinne von herabwürdigend oder als wertend gemeint -, aufgrund eigener lebensnaher Erfahrungen als denkwürdig darstellen. Personengruppen, über die Du eins zu eins an Erfahrungswerten mitbringst sich in bestimmten Extremsituationen alles andere als zwingend "logisch" zu verhalten.

Diesem Ansatz darf auch vollkommen gerechtfertigt nachgegangen werden. Denkbar und nicht auszuschließen ist immer noch ein Szenario, bei dem der bisherig Tatverdächtige noch nicht einmal Zeuge einer Gewalttat oder einer Unfalles, sondern gar schlicht völlig unbeteiligt sein könnte.

Es ergehen sich von 02:28h, bisher festgestellt als letzte plausible Sichtung von Hanna, bis zu einem abgesetzten Anruf - bewusst nicht als Notruf formuliert! - um 02:32h, somit vier Minuten in denen etwas passiert sein muss. Kategorisch, weder zunächst eingeordnet als Unfall noch als Gewalttat.

Bedenken wir noch einmal die letzte veritable Sichtung, das wäre eine Kamera, Ecke zur Kampenwandstraße hin, wo Hanna abbog, um die Kampenwandstraße hinunterzulaufen. Möglicherweise sogar zu torkeln.

Bezüglich eines Unfalles, würde es an sich gar nicht von Bedeutung sein, wer oder ob oder wie jemand zu diesem Zeitpunkt Hanna eventuell nachfolgten. Jene möglichen Personen dürfte dieselbe Kamera jedoch insbesondere auch eingefangen haben. Sofern diese vom Eiskellerparkplatz aus, die Kampenwandstraße hinunter gingen.

Es sei den bislang offiziell Rechercheteilnehmenden unterstellt, durch sämtliche Ermittlungen wurden sowohl kurz vor Hanna, als auch unmittelbar nach ihr kreuzende Personen bezüglich des Kamerablickwinkels, Ecke Kampenwandstraße erfasst und es wurde dementsprechend möglichen Hinweisen vollumfänglich nachgegangen. Vorstellbar dahingehend wäre, "Ermittler" würden sämtliche, unmittelbar vorherig und danach an der Kamera passierende Menschen ausfindig machen und befragen. Einschließlich auch dem Bekannten und Befreundeten von Hanna, der es noch bis kurz vor der Kurve sich übergebend und taumelnd schaffte, an sich unmittelbar vor dem angenommenen Tatort, der grundlegend auch Schauplatz eines Unfalls darstellen könnte.

Entgegen Deiner verallgemeinerten Annahme, äußerst viele Betrunkene des Eiskellers kämen allein schon hypothetisch als Täter in Frage, verblieben sicherlich hinsichtlich bestehender Videoaufnahmen anzunehmen eine eher überschaubare Menge an Tatverdächtigen.

Dahingehend einmal bei Dir nachgefragt: Stehst Du nicht in der Vermutung, dass solche Personen, die kurz danach oder kurz davor in Frage kommen, insbesondere eben nicht mindestens als Zeugen vernommen worden sind?

Erkennbar aufgrund des wirklich kurzzeitigen Tat- oder Unfallablaufs, - da ist etwas so schnell geschehen. Derart schnell! Es können Menschen voraus gelaufen, wenige hundert Meter oder ebenso in einem ähnlichen bis hin zu kürzerem Abstand gefolgt sein.

Es ist ein kurzer Ablauf, wie angesprochen! Ein Unfall würde beglaubigt sein, wenn die zugefügten Wunden entsprechendes im Ergebnis erbringen würden, sonst bleibt es mindestens bei einem Überfall mit Kopfverletzungen.

Wenn ein mutmaßlicher Täter anschließend aus lauter überschießender Intention, innerhalb der Vertuschung eines Überfalles Hanna in den Bärbach verbracht hat, könnte dies anzunehmen geschehen sein, weil der Überfall selbst oder das Angehen Hanna gegenüber, nahe an diesem Fließgewässer mit reißender Strömung stattfand.

Die Lokalisation, auf dem "Brückerl", war an sich auch nicht für eine "Vergewaltigung" geeignet, - Autos hätten jederzeit herannahen können, genauso wie Fußgänger, das war keine wirklich versteckte Szene.

Möglicherweise handelte es sich doch um eine Abreaktion am sogenannten Opfer selbst, sei es nun gerade vorerst attraktiv gewesen, erschien es dem Täter zu dem Zeitpunkt nicht mehr vorrangig wichtig. Er könnte in diesem Moment einen überaus angestauten Frust abgeladen und gerade die Chance gegenüber einem eher hilflosen Opfer stark beeinträchtigt von Alkohol, genutzt haben. Er hat es vielleicht erst gespürt, wie angreifbar sie aufgrund einer Gangart Unsicherheit oder eines Lallens war, nachdem er eine Abfuhr, sei es herablassender oder weniger herablassender Natur von ihr bekommen hat.

Es sei noch einmal das "Brückerl" deswegen angesprochen, weil dieses noch ein wenig abseits des Weges erscheint und sich Hanna, aufgrund ihres nicht ungefährlichen Alkoholpegels zunächst dort aufgehalten haben könnte, möglich, wie auch bei einem Unfallszenario behauptet aufgrund von ziemlicher Übelkeit. Und es an diesem Ort auch nach einem Niederschlagen einfach gewesen wäre eine bewusstlose Frau, selbst entsprechender Größe, in den Bärbach zu verbringen.

Sollte der junge Mann zu dieser Tat imstande gewesen sein, sich eines gewissen angestauten Frustes zu entledigen, dahingehend hochgradig aggressiv kurzweilig zu agieren, - könnte er sich dann möglich anschließend auch vor sich selbst erschreckt haben? - Ist das für Dich unvorstellbar?

Wenn er dann nach Hause zurückkehrt, zu vermuten ist er gar nicht insoweit tüchtig gemäß seiner eigenen Sinne. Als Übersprungshandlung nimmt er noch App-Spiele vor, bevor vielleicht seine Mutter die Türe aufreißt, ihn zur Rede stellt, zunächst, was er denn so dringend abends oder in der Nacht noch so draußen getrieben hat? Warum er durchfeuchtet und verdeckt noch so spät abends auf der Couch hängt, - er soll jetzt und allmählich gefälligst duschen gehen. Er sähe ja insofern, furchtbar und mitgenommen aus, - das Spiel muss erst einmal unterbrochen werden, - ab, - Klammotten aus und flugs, unter die Dusche. Die Mutter wäscht derweilen die Sport Kluft, zu diesem Zeitpunkt, mindestens das erste Mal. Danach vielleicht noch gründlicher, nachdem diese erahnt, der Sohn könne womöglich nicht nur als bloßer Zeuge, sondern sonstig hinaus, als gewünschter Gedanke und mit einem Male als tatverdächtig infrage kommen. Daraufhin, nachdem Kenntnis darüber bestand, ein gewisser Jogger wurde von bestimmten Zeugen bestätigt, wird die Wäsche noch einmal deutlich gewaschen, übereifrig, auf mindestens über sechzig Grad. Für Sportwäsche gar nicht insofern unüblich, dennoch schickt sie, wie es zumindest einmal aus Pressemeldungen entnommen werden durfte, ihren Sohn zu einer Zeugenaussage zu einem Termin bei den Behörden, an dem er die jeweilig einstweilig getragenen Joggingsachen gar nicht dabei hat. Sondern eher ein Probemuster.

Die Situation sei hier nicht unnötig weiter gesponnen, es mag sich auch nur und ausschließlich um Pressevormitteilungen zweiter Klasse handeln, die Jogging Anziehsachen werden ja noch einen eigenen Untersuchungswert während der Verhandlung bekommen. Von daher kann das voranbeschriebene falsch mitgebrachte Jogging Dress auch einer einfachen Zeitungs-Ente unterliegen.

Gleichfalls engmaschigen Kriterien sollte jedoch auch vermeintlich Zeugenaussagen mit Video über einen eventuell aufgenommenen Jogger unterliegen, - als Fernlicht Aufnahme quasi -, der angeblich um 02:40h gesichtet wurde, nicht klar, aber irgendwie deutlich (?), und damit den gesamten Tatablauf mit einem Male innerhalb zeitlicher Sicht infrage stellend?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Geht man von einer Gewalttat und der Annahme aus, Sebastian sei der Täter, stechen zunächst zwei personenbezogene Aspekte ins Auge:

• Jogger-Video um 2.40 Uhr versus Beginn des Handy-Spiels um 2.42 Uhr – Heimweg 3:40 Minuten.

• Kleiner Mann (1,67 m, 62 kg) versus große Frau (1,86 m, 70 kg).


Unabhängig von der Person eines konkreten Tatverdächtigen:

• Woher stammt der Stein (oder ein anderes adäquates Tatwerkzeug), mit dem zugeschlagen worden sein soll? Aus der Hosentasche? (Ein Stein vom gegenüberliegenden Grundstück passt kaum zum angenommenen Tatablauf.)

• Wo ist der blutverschmierte Stein geblieben? (Bei der Absuche führte der Bärbach kein Wasser.)

• Warum gab es keine offensichtlichen Spuren am Brückerl? (Schleifspuren, Haare, Fasern, Kampfspuren, …)

• Wie kann ein Täter sein Opfer in der Kürze der Zeit trotz des Geländers und ohne Spuren in den Bach verbracht haben?

• Wann genau geriet Hannas Handy ins kalte Wasser? (Hierzu wurde jüngst ein thermodynamisches Gutachten beantragt.)

• Wieviel Zeit verging bis dahin seit dem Anrufversuch?

• Wie passt der Schrei dazu? Nicht erstickt wie durch einen Täter unterbunden?
viewtopic.php?p=241205#p241205


Besonders obskur erscheint das zuvorderst genannte Jogger-Video einer Zeugin. Von einer Zeitungsente ist eher nicht auszugehen. Auch Fassbinder1925 erwähnte beiläufig ein Video einer Zeugin, auch wenn die Schilderung keine Einzelheiten und keine Uhrzeit hergibt. In der Presse wurde nur in einem einzigen Artikel auf Rosenheim24.de darüber berichtet. Liegt hier seitens Rosenheim24 womöglich ein Irrtum hinsichtlich der Uhrzeit vor? RAin Rick war am 07.11.2023 noch nicht dabei. Sie kann das Video nicht gesehen haben.

Spoiler – hier klicken!
… Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat. Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe. …

Rosenheim24.de am 07.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 57111.html
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/chiem ... 1.amp.html

Ich kann da auch nicht mehr sicher sagen, ob es die selbe Zeugin war, oder die Bekannte, die von Hanna die Hose gesehen hat, sie sahen sich von hinten ähnlich. Aber eine davon sollte noch kurz ein Video zeigen. Ich weiß auch nicht, unter welchen Umständen dieses Handyvideo entstanden ist. Und was man darauf sieht, kann ich auch nicht sagen, auch nicht die Zeit. Da soll es aber wiederum geregnet haben.


Fassbinder1925 am 07.11.2023 um 17.30 Uhr auf allesMist (Seite 165)

Wenn Sebastian um 2.40 Uhr auf der Kampenwandstraße war, kann er nicht um 2.42 Uhr zu Hause gewesen sein, wenn der Heimweg (ca. 600 m) laut LKA 3:40 Minuten beansprucht. Dann gäbe es nur eine Erklärung: einen zweiten Jogger mit Stirnlampe. Dies aber hätte die Verteidigung doch längst vorgebracht, wenn es so wäre. Wo also liegt der Fehler? In der Prozessberichterstattung?
Gast1201

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast1407,

sorry, aber der Ablauf bei ihm zuhause den du beschreibst, würde absolut null Sinn machen, hätte die Mutter erahnt, dass er der TV werden würde, dann hätte sie ihn nicht an die Polizei „ausgeliefert“.

Hatte der TV sein Handy beim joggen dabei und war das daheim nur ein zweites?

8 Minuten nach einem, vermutlich heimtückischen Mord und der Verbringung der Leiche in einem Bach, da spielst du wirklich kein Handyspiel einfach mal so…. Das ist „leider“ nicht einfach erklärbar…

Dafür musst du schon ein wahrer Psycho sein.

Deine Gedanken sind da wo GANZ anders, das kann sich keiner hier vorstellen, aber ein Handy zu bedienen ist das letzt das du dann nach Sprint nach Hause und Adrenalin pur machen könntest, gar dazu noch seinen Kopf anstrengen bei einem Strategiespiel.


Ich selbst spiele dieses Spiel auch, da kannst du wahrscheinlich 100 Spieler fragen, die würden dir alle das gleiche sagen.


Mit den Klamotten der Tat, da wird dir übel, du bist im Ungewissen, „hat mich jemand gesehen?“ „was wenn sie die Leiche finden?“ „was wenn sie garnicht stirbt?“. Du willst einfach nur noch duschen und kannst die ganze Nacht wahrscheinlich kein Auge zu machen. Am nächsten Tag mit Freunden treffen? Da MUSS eine veränderte Persönlichkeit auftreten normalerweise. Wie sind denn deine gesamten Handydaten der Tatnacht?


Und dabei sollen 8 Minuten Handy spielen, 10 Minuten nach einer solch furchtbaren Tat rausspringen?

Massive Gewalteinwirkung, einen noch lebenden Bewusstlosen Menschen in einem Bach unterbringen?



Warum bringt die Verteidigung überhaupt dieses Handyspiel ins Rennen? Da könnte man argumentieren, dass es er halt wirklich ein Psycho ist und der Anwaltschaft das ganze erzählt hätte und diese dann eben meinten, dass wäre gut um Zweifel zu bieten.


Für mich gibt es einen „zweiten Jogger“, es hat sich komischerweise kein anderer Aschauer Jogger gemeldet (meiner Erkenntnis nach), bestimmt auch auf Grund des Tatverdachts, aber es sollten zu dieser Zeit bestimmt mehr Leute unterwegs gewesen sein…
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast1201 hat geschrieben: Sonntag, 21. Januar 2024, 12:41:44 … Hatte der TV sein Handy beim joggen dabei und war das daheim nur ein zweites? …
Weder Handy noch Smartwatch führte Sebastian auf seiner Jogging-Runde mit sich. Deshalb gibt es auch keine Geo-Daten. (Übrigens hatte Sebastian drei Handys in Gebrauch.)


Zum Handy-Spiel: Gesichert ist ja nur, dass das Spiel ab 2.42 Uhr im W-LAN des Elternhauses gespielt wurde, nicht aber von wem. In Frage kämen auch Schwester, Mutter oder Vater, die aber alle das Zeugnis verweigern. Ist „Clash of Clans“ an eine eindeutig identifizierbare Person gebunden und eine Mehrfachnutzung ausgeschlossen? Per Account, Kennwort und individueller Personalisierung?

Gast1201 hat geschrieben: Sonntag, 21. Januar 2024, 12:41:44 … Für mich gibt es einen „zweiten Jogger“ …
Wer weiß? Ein zweiter Jogger jedenfalls könnte das Mysterium um die kurze bzw. lange Jogging-Hose auflösen. Und ob ein Jogger mit Stirnlampe ohne weiteres identifizierbar ist, wenn bei Dunkelheit einem Zeugen oder einer Kamera die Stirnlampe entgegenleuchtet, mag auch fraglich erscheinen.
Techniker

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wir drehen uns hier ein wenig im Kreis. Was belastet Sebastian T. denn schwer?

Ursprünglich hat Ihn Verena R. schwer belastet. Sie war sich sicher, er hat ihr am 3. Oktober vom Mord in Aschau erzählt. Vor Gericht stellt sich heraus, der Spaziergang an dem er Ihr vom Mord erzählte war digital bewiesen am 4. Oktober. (Verenas Standortdaten, Schrittzähler, Sprachnachricht an ihre Schwester Lea R.)

Dann erzählt Lena R. dem Gericht er solle es Verena, Lea und einem Tischler am 3. Oktober nach dem Tischtennis erzählt haben. Kann auch nicht stimmen, aufgrund der Sprachnachricht.

Die Aussage von Verena stammt vom 17.11.2022, sieben Wochen nach dem geschehen. Die Aussage ihrer Schwester Lea stammt vom 17.10.2023 vor Gericht, mehr als ein Jahr nach dem geschehen. Digital mit Zeitstempel bewiesen widerlegt werden beide Aussagen von Verenas Sprachnachricht am 5. Oktober 2022: Sebastian T. hätte ihr gestern von einem Mord in Aschau erzählt, sie hätte daraufhin beim Spaziergang in Aschau voll Angst bekommen. Diese Nachricht belegt eindeutig, dass Sebastian Verena erst am 4. Oktober 2022, abends vom Mord in Aschau erzählt hat. Sowie ihre Schwester Lea am 5. Oktober 2022 durch die Sprachnachricht ihrer Schwester Verena vom Mord erfuhr. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, warum sich Verena bei Ihrer Aussage am 17.11.2022 so sicher wähnte, dass es der 3. Oktober war. Laut aussage einer Ermittlerin vor Gericht, sagte Verena: „Es muss der 3. Oktober gewesen sein. Ich wollte erst nicht spazieren gehen, weil ich müde war und am nächsten Tag wieder arbeiten musste.“ Diese Datumsbestimmung fanden offenbar sowohl die Ermittlerin, wie auch Verena total plausibel. Was natürlich kompletter Unsinn ist. Denn auch auf den 4. Oktober abends folgt auch ein Arbeitstag. Der 4. Oktober war es dann ja auch.

RAin Rick hat dann noch in den Akten gefunden, dass Verena schon direkt nach Ihrer Vernehmung klar war, dass sie sich im Tag irrte. Sie sendete Sebastian T. eine Sprachnachricht mit dem Inhalt: „Ich habe in der Vernehmung gesagt du hast mir am 3. Oktober vom Mord erzählt, dabei muss es doch der 5. Oktober gewesen sein.“ Der 5. Oktober war es zwar auch nicht, aber warum Verena weder am 17.11.2022 noch am 18.11.2022 bei der Polizei Ihre Unsicherheit über den genauen Tag zu Protokoll gab, wir wohl ihr Geheimnis bleiben. Mittlerweile hat sie Angst sich in selbst zu belasten und verweigert die Aussage. Andere Sprachnachrichten von Verena R. legen nahe, dass sie von den Ermittlern eingeschüchtert wurde. Eventuell auch ein Grund, weshalb sie bei Gericht keine vernünftige Aussage mehr fertigbrachte.

Jetzt wäre der Prozess eigentlich geplatzt. Aber da zauberte sich plötzlich ein neuer Belastungszeuge aus dem Hut. Einer mit Gerichtserfahrung und ganz sicherem Auftritt vor Gericht.
Adrian M., der aus einer Familie stammt in der Lügen glaubhaft vorgetragen werden müssen, weil Lügen irgendwann zum allgemeinen Umgang in seine Familie gehörten. Jemand der von sich sagt gelogen zu haben, um mal der Mutter, und mal dem Vater zu gefallen. Als der erfahren hat, dass die gleiche Richterin Aßbichler über ihn richten soll, wie über Sebastian T., hat er sich gedacht er macht da mal gut Wetter mit einer entscheidenden Aussage. Mittlerweile ist bekannt, dass Sebastian T. von seinem Pflichtverteidiger in U-Haft erfahren hat, dass im Wasser alle Spuren von einem möglichen Täter weggespült wurden. Dies hat Sebastian T. Adrian M. offenbar erzählt. Dieser hat jetzt mit Zeitungswissen angereichert ein Geständnis des Sebastian T. erfunden. Bei diesem erfundenen Geständnis greift er Inhalte der Anklage 1 zu 1 auf. Er ist ein sehr geschickter Lügner, er verschweigt gar nicht erst, dass er sich dadurch Vorteile erhofft. Ich persönlich glaube ihm kein Wort. Er tischt eine schöne Geschichte auf, warum er ein Jahr lang nichts gesagt hat. Die Aussagen von Adrian M. sind wertlos, er macht sie zu seinem eigenen Vorteil, er hat die Sache mit den Spuren vom Angeklagten, der es von seinem Pflichtverteidiger hatte.

Was bleibt also noch? Pornokonsum eines Heranwachsenden? Ein Albtraum nach dem Pornokonsum? Ein unordentliches Zimmer? Die Joggingstrecke, mit der theoretischen Möglichkeit auf Hanna W. Getroffen zu sein?

Die Staatsanwaltschaft sucht ein skrupelloses, brutales Monster. Sebastian T. ist nach Einschätzung der Gutachter ein totaler Durchschnittstyp, der gegen sich selbst aggressiv sein kann, aber nicht gegen andere. Ein total sympathischer, ruhiger Typ, der, trotz Startschwierigkeiten ins Leben, seine Dinge auf die Reihe bekommt. Nicht zuletzt, weil er die Unterstützung seiner Familie hat. So wie ihn auch die Zeugen beschreiben. Dieser Junge soll zufällig beim Joggen auf Hanna W. Getroffen sein und plötzlich zum brutalsten Monster mutiert sein?

Staatsanwaltschaft und Ermittler haben sich verrannt, ein möglicher Mörder läuft immer noch unbehelligt frei herum.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 17. Januar 2024, 10:04:44 Nachtrag zum
25. Sitzungstag – 16.01.2024

Zudem beantragte die Verteidigung die Vernehmung von vier Menschen, die bisher vom Gericht nicht als Zeugen vernommen wurden. Diese hätten den jungen Mann sehen müssen, sollte er am Tatort gewesen sein, sagte Baumgärtl.


inFranken.de am 16.01.2024
https://www.infranken.de/bayern/aschau- ... rt-5790131
1) keiner weiß wo der tatort war
da wo angeblich tatort war, lag lediglich ihr ring - wie einbetoniert. im gegensatz zum handy, dass sich mit einer super-auto-paddelbewegung in bewegung gesetzt haben soll. um sich schließlich an ein SPAZIERGÄNGER-UFER zu paddeln... oh mann...

2) P. war auch in tatortnähe
sehr lange sogar. vielleicht sogar länger als der jogger?
er kannte das opfer und war obendrein mit ihm verabredet. will sich unterwegs wiederholt übergeben haben. dann ging er zurück in den eiskeller.
wer hat den denn gesehen? der jogger wohl nicht? hat P. den jogger gesehen?

3) wer hat eigentlich hanna gesehen
nachdem sie um die eiskeller-videokamera-ecke gebogen ist?
eine alleinlaufende junge große frau wäre schon aufgefallen.

4) hanna zu fuß auf dem heimweg
das ist lediglich eine annahme. sie kann in ein auto gestiegen sein. sie kann ganz woanders zu tode gekommen sein.
Gast.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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hanna zu fuß auf dem heimweg
das ist lediglich eine annahme. sie kann in ein auto gestiegen sein. sie kann ganz woanders zu tode gekommen sein.
Richtig, das finde ich auch.
Miniwatson
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mal was Metamäßiges. Bei spektakulären Fällen kommt es in der Prozessphase regelhaft zu erheblichen Polarisierungen und sophistischen Haarspaltereien in den üblichen Foren. Aber eine derartige Forenaktivität (sowohl hier als auch im anderen berüchtigten Forum) zugunsten eines Angeklagten habe ich noch nicht erlebt.
Nach meinem Gefühl eskalierte dieses Phänomen, nachdem Frau R. als "Hauptverteidigerin" an Bord kam.
Mittlerweile kann ich kaum noch zwischen geframeten Informationen, Falschinormationen, falsch interpretierten Informationen und unendlich vielen Strohmännern unterscheiden, die letztendlich alle die gleiche Intention aufweisen.
Sachen gibts.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 00:27:19 1) keiner weiß wo der tatort war
da wo angeblich tatort war, lag lediglich ihr ring - wie einbetoniert. im gegensatz zum handy, dass sich mit einer super-auto-paddelbewegung in bewegung gesetzt haben soll. um sich schließlich an ein SPAZIERGÄNGER-UFER zu paddeln... oh mann...
Was auf den Tatort am Brückerl hinweist:
• GPS-Daten
• Funkzellen-Daten (südl., nördl. Funkzelle)
• zeitnaher Temperaturabfall
• Verschwimmen der GPS-Daten + Temperaturabfall → Handy im Wasser

Nichts davon lässt die Annahme zu, das Handy sei erst weiter flussabwärts ins Wasser gekommen.

Hätte sich das Handy in einer Tasche befunden (Jacke, Hose, Umhängetasche), aus der es sich erst später löste, wäre es leichter abgetreiben worden. Aber auch sonst halte ich bei Hochwasser ein Abtreiben bis zur Fundstelle in der Prien noch auf der Höhe von Aschau nicht für unmöglich. Das Handy müsste allerdings sehr zeitnah in der Prien gelandet sein. Denn an den Tagen der Absuche des Bärbachs führte dieser kein Wasser mehr. Ein hier zwischengelandetes Handy wäre entdeckt worden. Und in der Prien konnte das Handy leicht unter einen Stein geraten und verklemmt worden sein, so dass es dort fest verblieb und auch per Suche aus der Luft mit einer Recco-Boje nicht gefunden werden konnte. Erst an Pfingsten wurde das Handy entdeckt (vermutlich nach weiteren Hochwasserlagen in seiner Position verändert).

Der Ring mit höherer Dichte und weniger Angriffsfläche schaffte es im Gegensatz zum Handy nur ein paar Meter weit. Das halte ich nicht für unplausibel.

gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 00:27:19
2) P. war auch in tatortnähe
… will sich unterwegs wiederholt übergeben haben. dann ging er zurück in den eiskeller. wer hat den denn gesehen? der jogger wohl nicht? hat P. den jogger gesehen?
P. kam aus dem Eiskeller, übergab sich beim Festhallenparkplatz, machte sich auf den Weg entlang der Kampenwandstraße, wo er sich nochmals übergeben musste. Dort setzte er sich unter einen Schirm und blieb dort. Nach Kontakt mit der Freundin hatte diese ihn dort gegen 3 Uhr aufgelesen und ins Trockene gebracht.

Zurück in den Eiskeller ging P. nicht. Den Jogger gesehen hat er auch nicht.

Selbst stand P. wohl auch kurzzeitig im Fokus der Ermittler. Ich erinnere mich vage gelesen zu haben, auch bei ihm habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Warum er als Tatverdächtiger ausgeschlossen wurde, wurde nicht bekannt. Ob der Verteidigung die diesbezüglichen Akteninhalte vorliegen, ist fraglich.

gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 00:27:19
3) wer hat eigentlich hanna gesehen
nachdem sie um die eiskeller-videokamera-ecke gebogen ist? …
Keiner der bekannten Zeugen.

gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 00:27:19
4) hanna zu fuß auf dem heimweg
das ist lediglich eine annahme. sie kann in ein auto gestiegen sein. sie kann ganz woanders zu tode gekommen sein.
Nachdem das Handy beim Brückerl einen von Hanna völlig losgelösten Weg nahm? Ein solches Szenario müsste erst einmal schlüssig und plausibel dargelegt werden. Für mich ist das nicht nachvollziehbar.



Ganz aktuell, LG Ingolstadt: Der Prozess im Doppelgängerinnen-Fall wird planmäßig fortgesetzt. Der Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens wurde soeben zurückgewiesen:

Spoiler – hier klicken!
… Die Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt hat entschieden: Das Verfahren um den mutmaßlichen Mord an einer toten Doppelgängerin wird nicht ausgesetzt. Die Verteidigung der Angeklagten Schahraban K. hatte zum Auftakt des Prozesses am Dienstag einen Antrag auf Aussetzung gestellt, weil sie das Recht auf ein faires Verfahren verletzt sah.

Die Verteidigung hatte moniert, dass ihnen nicht alle Akten rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden seien, um sich auf das Verfahren vorbereiten zu können. Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl sieht dies aber nicht so. Er lehnt den Antrag als unbegründet ab. …

Augsburger Allgemeine am 22.01.2024
https://www.augsburger-allgemeine.de/ne ... 68746.html

Ob RAin Rick den mitangeklagten Mann verteidigt, wird nicht berichtet.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 21. Januar 2024, 11:45:37 • Warum gab es keine offensichtlichen Spuren am Brückerl? (Schleifspuren, Haare, Fasern, Kampfspuren, …)
Weil man erst eine Woche später gesucht hat. Und vllt. nicht mal dann an dieser Stelle.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 21. Januar 2024, 11:45:37 • Wie kann ein Täter sein Opfer in der Kürze der Zeit trotz des Geländers und ohne Spuren in den Bach verbracht haben?
Neben dem Geländer ist genügend Platz.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 21. Januar 2024, 11:45:37 • Wo ist der blutverschmierte Stein geblieben? (Bei der Absuche führte der Bärbach kein Wasser.)
Entsorgt?

Ihr dreht euch wie das Gericht im Kreis.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 11:07:04 Was auf den Tatort am Brückerl hinweist:
• GPS-Daten
• Funkzellen-Daten (südl., nördl. Funkzelle)
• zeitnaher Temperaturabfall
• Verschwimmen der GPS-Daten + Temperaturabfall → Handy im Wasser

Nichts davon lässt die Annahme zu, das Handy sei erst weiter flussabwärts ins Wasser gekommen.

Hätte sich das Handy in einer Tasche befunden (Jacke, Hose, Umhängetasche), aus der es sich erst später löste, wäre es leichter abgetreiben worden.

P. kam aus dem Eiskeller, übergab sich beim Festhallenparkplatz, machte sich auf den Weg entlang der Kampenwandstraße, wo er sich nochmals übergeben musste. Dort setzte er sich unter einen Schirm und blieb dort. Nach Kontakt mit der Freundin hatte diese ihn dort gegen 3 Uhr aufgelesen und ins Trockene gebracht.

Zurück in den Eiskeller ging P. nicht. Den Jogger gesehen hat er auch nicht.

Selbst stand P. wohl auch kurzzeitig im Fokus der Ermittler. Ich erinnere mich vage gelesen zu haben, auch bei ihm habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Warum er als Tatverdächtiger ausgeschlossen wurde, wurde nicht bekannt. Ob der Verteidigung die diesbezüglichen Akteninhalte vorliegen, ist fraglich.
die idee mit dem handy in der tasche ist plausibler. leider ist unbekannt, wo genau jacke/handtasche/handy gefunden wurden.
vorausgesetzt wird grundsätzlich, dass: handy im wasser = opfer im wasser. liegt nahe, muss aber nicht so gewesen sein mMn.

hab noch nicht genau zurück gelesen, aber es steht wohl ein neues(!) temperaturgutachten für das handy aus ?
da in diesem fall jede Personenbewegung SEKUNDENGENAU ermittelt werden muss, wird dieses Handy-Temperaturgutachten wohl entscheidend sein?

sofern der jogger um 02:42 zuhause gedaddelt hat...
...dann ist P. die einzig bekannte person, die - ausreichend lang - zur TATZEIT in TATORTNÄHE war.
SEHR DICHT & SEHR LANGE

danke für diese tollen infos.
sind ja richtig insider und neu :)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

ben hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 11:47:04 Weil man erst eine Woche später gesucht hat. Und vllt. nicht mal dann an dieser Stelle. …
Mitnichten erst eine Woche später und ganz sicher auch im Bereich des Brückerls!

Von der Absuche am 04. oder 05.10.2022 entlang der Kampenwandstraße, wohl auf Höhe der Nr. 97, gibt es im Bilder-Thread sogar einen Screenshot aus einem Video mit Polizeisprecher Stefan Sonntag vom 05.10.2022 (Rosenheim24):
viewtopic.php?p=238782#p238782
https://youtu.be/PBcm5Z0bNbA&t=1m40s

ben hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 11:47:04 … Neben dem Geländer ist genügend Platz. …
Es geht nicht allein um den Platz, sondern vor allem darum, dass es keinerlei durch Augenschein erkennbare Spuren gab!

Keine Schleifspuren, kein Blut, keine Haare, keine Fasern, keine Kampfspuren, …

ben hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 11:47:04 … Entsorgt? …
Aha. Und wohin? Apodiktisch hingeklatschte Binsenweisheiten führen nicht weiter.

ben hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 11:47:04 … Ihr dreht euch wie das Gericht im Kreis.
Gut, wenn es jemand besser weiß und schon am Freitag die Lottozahlen vom Samstag kennt.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 13:04:45 Es geht nicht allein um den Platz, sondern vor allem darum, dass es keinerlei durch Augenschein erkennbare Spuren gab!
Wasserkampf?
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 13:04:45 Aha. Und wohin? Apodiktisch hingeklatschte Binsenweisheiten führen nicht weiter.
Haben sie alle Steine in Aschau angeschaut?
Catch22 hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 13:04:45 Gut, wenn es jemand besser weiß und schon am Freitag die Lottozahlen vom Samstag kennt.
Es wird sich an den Fakten, dass sie außer ich wars nichts haben, nichts mehr ändern. Da kann das Gericht und auch die Leute hier, noch ewig weitermachen. Nur er könnte -falls er es war- mit einem Geständnis noch was ändern. Aber so blöd wird er nicht sein.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

:arrow: der eine sagt, er hat gejoggt

:arrow: der andere sagt, er hat unterm schirm gesessen

am wenigsten zeit hatte der jogger; alles sehr sehr knapp, inkl ankunft/abdampfzeit
gesehen wurde nur der jogger
der hat ab 02:42 uhr ein alibi

wer hat den P. gesehen/wen hat er gesehen?
der hat ab 03:00 uhr ein alibi
keiner? vielleicht war er tatsächlich außerhalb der kampenwandstraße beschäftigt?

warum soll der jogger verurteilt werden :?:
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 14:24:29
warum soll der jogger verurteilt werden :?:
Der eine hat den Leuten erzählt, dass er es war und der andere hat gesagt, dass er kotzen war. :mrgreen:
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

ich glaube, diese zeiten fehlen noch ?

zu welcher uhrzeit(en) ist P. auf dem video des eiskellers?
wann ist er an der straßenecke, an der auch hanna gefilmt worden ist?

wann hat P. seine freundin wegen der abholung vom schirm kontaktet ?

zu welcher uhrzeit ist seine freundin auf der eiskeller-kamera (zwecks abholung)

wenn die jogger-RA leute vorlädt, die den jogger nicht gesehen haben aber gesehen haben sollten, dann könnte auch dieser P. darunter sein?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 12:33:36 … vorausgesetzt wird grundsätzlich, dass: handy im wasser = opfer im wasser. liegt nahe, muss aber nicht so gewesen sein mMn. …
Ich erkenne hier kein plausibles Szenario. Eine Entführung mit quietschenden Reifen? Eine Verbringung an einen anderen Ort wäre sehr wahrscheinlich mit einem signifikant späteren Todeseintritt (und wohl mit einer anderen Todesursache als Ertrinken!) verbunden gewesen. Dies korrespondiert schwerlich mit der errechneten Todeszeit nahe der letzten Sichtung um 2.28 Uhr.

Infos zur Obduktion (zur Todeszeit im ersten Spoiler, vorletzter Zwischentitel):
viewtopic.php?p=240000#p240000

gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 12:33:36 … es steht wohl ein neues(!) temperaturgutachten für das handy aus ?
Nach Berichten von der Sitzung am 04.01.2024 beginnt der Abfall der Akkutemperatur um 2:37:28 Uhr. Anscheinend nicht geklärt werden konnte bisher, wie lange der Sensor des Akkus braucht, um auf ein verändertes Milieu zu reagieren. Trotz neuerlicher Aussage eines Forensikers des LKA. Daher der Beweisantrag für ein thermodynamisches Gutachten. Gerade zu den Details der Ergebnisse des LKA-Forensikers war die Berichterstattung sehr löchrig und nichtssagend. Am Richtertisch soll u. a. ein Diagramm gezeigt worden sein. Welchen Inhalts, blieb der Öffentlichkeit verborgen.

Weitere Infos:
viewtopic.php?p=240940#p240940 (siehe Focus-Ticker, ab 15.14 Uhr)
viewtopic.php?p=240948#p240948
viewtopic.php?p=241495#p241495

Am Ende dürfte wohl das Resultat stehen, dass der ermittelte Zeitpunkt mit dem Verschwimmen der GPS-Daten korreliert – nur dass der Temperatur-Zeit-Wert sehr viel präziser, fast sekundengenau sein wird (was auf die nur in Intervallen gespeicherten GPS-Daten nicht zutreffen kann).

gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 12:33:36 … sofern der jogger um 02:42 zuhause gedaddelt hat... ...dann ist P. die einzig bekannte person, die - ausreichend lang - zur TATZEIT in TATORTNÄHE war. SEHR DICHT & SEHR LANGE …
Sehr dicht zweifellos. Aber auch sehr nahe? Ich weiß nicht, wo der Schirm stand, unter dem P. bis gegen 3 Uhr Zuflucht gesucht hatte und von wo er abgeholt wurde. Die Distanz von dort zum Brückerl kenne ich demzufolge auch nicht. Bemerkenswert jedenfalls: P. will keinen Schrei gehört haben, anders als die Zeugin direkt gegenüber dem Brückerl im Burghotel (Kampenwandstraße 94, Balkon mit geöffneter Tür, dem Schloss zugewandt).

Infos zum Schrei und der (korrekten!) Location:
viewtopic.php?p=241205#p241205

Gleichwohl wurde P. als Tatverdächtiger ausgeschlossen. Die Gründe hierfür kennen wir nicht.

gastxyz..me hat geschrieben: Montag, 22. Januar 2024, 14:24:29 … am wenigsten zeit hatte der jogger; alles sehr sehr knapp … der hat ab 02:42 uhr ein alibi …
Als besonders interessant erachte ich das Handy-Video von 2.40 Uhr (ein Jogger mit Stirnlampe auf der Kampenwandstraße) gegenüber dem Start des Spiels um 2.42 Uhr im heimischen W-LAN – bei einem vom LKA joggend ausgetesteten Heimweg von 3:40 Minuten für ca. 600 m. Gab es in jener Nacht einen weiteren Jogger?
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