MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Wegen der Strafmilderung wollte ich darauf hinaus, dass nach meinem subjektiven Empfinden das nicht im Vordergrund steht für Adrian M., sondern vielmehr die Befriedigung eines Geltungsbedürfnisses. "Seht alle her, welch pflichtbewusster, guter Mensch ich bin, ich tue das richtige!" Seine Aussage im Hanna-Prozess hat ihm zumindest eine Art Anerkennung beschert und er fühlt sich wichtig.
Wie dem auch sei, interessant finde ich vor allem seine widersprüchlichen Aussagen bezüglich seiner Mutter. Natürlich kann es sein, dass er bezüglich Sebastian die Wahrheit gesagt hat, aber ich würde bei dem Typen allergrösste Vorsicht walten lassen. Warum wird er überhaupt so dafür gelobt, dass er Reue zeigt und gestanden hat, die Beweise gegen ihn waren eindeutig , was hätte er da leugnen sollen ?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich habe den Bericht im Berchtesgadener Anzeiger vom 06.06.2022 nun nochmal nachgelesen. Adrian M. hat im Juni 2022 vor Gericht ausgesagt, er sei NICHT von der Mutter missbraucht worden, er hätte das nur erst behauptet, aufgrund Drohungen durch den Vater. Und nun erzählt er in seinem Prozess wieder er sei von der Mutter vergewaltigt worden. Wacht hier mal jemand auf ? Ich wurde hier mal angegangen ob ich wirklich denke, dass dieser Knackizeuge einfach eine Falschaussage macht. Hat man ja jetzt gesehen in seinem Prozess, dass er dazu in der Lage ist. Irgendwann hat er gelogen vor Gericht bei seinen eigenen Prozessen, entweder diese Woche oder im Juni 2022.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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StaffBro hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 00:27:40 … ab wann … stand fest, dass eine andere Kammer … den Prozess von Adrian M. verhandeln wird …? …
Spätestens bevor am 07.02.2024 der betreffende Artikel im Traunsteiner Tagblatt erschien.

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 00:27:40 … Kann man das noch irgendwie nachhalten, wann diese Information öffentlich wurde und wann die Entscheidung selbst, von wem und aus welchen Gründen genau entschieden wurde ? …
Das hatte Pressesprecherin Sattelberger gegenüber dem Traunsteiner Tagblatt (und ggf. gegenüber weiteren Medien) verlautbart. Eine schriftliche Presseerklärung dazu wurde nicht öffentlich bereitgestellt:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... lungen.php

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 00:27:40
Fragen:
1. War der Adrian M. Prozess definitiv einer der 5 Prozesse, für die man die Hilfskammern überhaupt eingerichtet hatte ? ( ein 2-Tage Prozess !? )
2. Wo kann man nachlesen, welche 5 Verfahren das genau waren, für welche die Traunsteiner-Hilfskammern installiert wurden.
3. Waren diese 5 Verfahren Allsamt/Ausnahmslos Prozesse, die Richterin Aßbichler zu verhandeln hatte ?
Wer regelmäßig die Terminliste für die Presse heruntergeladen und archiviert hat, könnte dies anhand der Aktenzeichen und der zuständigen Kammern wohl weitgehend nachvollziehen und beantworten:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php

Leider zähle ich selbst nicht dazu.

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 00:27:40
[4.] Nach diesen 5 Verfahren sollten die Interimskammern ja wieder aufgelöst werden, war dem so oder gab es am Ende doch mehr als diese… 5 Verfahren ?
Aufschluss könnten auch hier, wie zuvor erwähnt, die Terminlisten für die Presse geben. Vielleicht mag das ja jemand auseinanderklamüsern und im Auge behalten.


andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 01:32:37 … Wacht hier mal jemand auf ? …
Der Weckruf sollte unüberhörbar sein! Danke für Deine Aufmerksamkeit.

Die tutigen OVB-Schreiberlinge berichteten von der Zeugenvernehmung eines Familienrichters am 11.01.2024 im Hanna-Prozess, erinnern sich kurze Zeit später bei der Berichterstattung über den Adrian-Prozess jedoch an ihre eigenen Artikel nicht mehr:

viewtopic.php?p=241527#p241527 (11.01.2024)
viewtopic.php?p=241887#p241887 (15.01.2024)
viewtopic.php?p=250118#p250118 (18./19.04.2024)

andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 01:32:37 Ich habe den Bericht im Berchtesgadener Anzeiger vom 06.06.2022 nun nochmal nachgelesen. …
Könntest Du bitte den Link dazu posten?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Nein, ich kann den Link dazu nicht posten, das klappt aus irgendeinen Grund an meinem PC nicht, muss da mal auf Spurensuche gehen, wo der Hund begraben liegt. @Kalle hat den Bericht des Berchtesgaden Anzeiger's mal verlinkt auf Seite 140 , Beitrag vom 25.10.2023, 17.27 Uhr.
Die Krönung ist ja noch, dass weder Adrian M., noch sein Anwalt sich sonderlich Mühe geben, dass sein Lügengeflecht nicht auffliegt. Sein Anwalt hätte ihm doch sagen müssen, er soll das mit seiner Mutter in seinem jetzigen Prozess nicht wieder vortragen, weil er sonst seiner Aussage vor Gericht vom 06.06.2022 widerspricht . Aber was wir hier höchst seltsam finden ist sowieso egal, es zählt was Frau Richterin Aßbichler , sowie Herr StA Fiedler, sowie Herr RA Holderle von Adrian M. als Zeugen halten und die schätzen ihn als zuverlässigen Zeugen welcher seine Bürgerpflicht erfüllt hat. Wahrscheinlich wird er noch für den Aktenzeichen XY -Preis vorgeschlagen und darf als Gast ins ZDF-Studio.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Zitat aus einem Zeitungsartikel im Hanna -Prozess:

"Nebenklägeranwalt hält JVA-Zeugen für glaubwürdig

Das sieht Walter Holderle … anders. Er betont die anerkennenswerte Kehrtwende des JVA-Zeugen in jenem … Verfahren.

„Er hat in der Hauptverhandlung eingeräumt, bei der Polizei die Unwahrheit gesagt zu haben“, fasste Holderle die Aussage des Richters zusammen. Und der Richter habe dem Zeugen geglaubt. Weil der Jurist … sehr gut dargelegt habe, warum er dem jungen Mann die Aussage abgenommen habe, könne man den Mithäftling auch im aktuellen Mordprozess als „absolut glaubwürdig“ ansehen."
****
Der Richter hat im Prozess von Adrian M. sehr gut dargelegt warum er ihm im Prozess vom Juni 2022 geglaubt hat . In dem Prozess in welchem Adrian M. aussagte, NICHT von der Mutter missbraucht worden zu sein. Und jetzt , 2 Jahre später spricht er sogar von Vergewaltigung durch die Mutter. Da hat sich der Richter, welcher die Glaubwürdigkeit des Adrian M. bestätigen sollte, aber ganz schön verschaukeln lassen. Schämt sich eigentlich mal jemand, jemanden wie diesen Zeugen Adrian M. in einem Mordprozess anzuschleppen ?
Heckengäu
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 09:30:30 @Catch22
Nein, ich kann den Link dazu nicht posten, das klappt aus irgendeinen Grund an meinem PC nicht, muss da mal auf Spurensuche gehen, wo der Hund begraben liegt.
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 07799.html

Der 22jährige Sohn ist doch bereits "Boxautoeinparker" - laut Artikel.
Sind die bei der Justiz alle gaga oder ist es Teil "ihrer Kampagne" :P
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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StaffBro hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 00:27:40 Aber ab wann genau stand fest, dass eine andere Kammer inkl. Vorsitzenden den Prozess von Adrian M. verhandeln wird und nicht Richterin Aßbichler ?
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 03:20:47 Spätestens bevor am 07.02.2024 der betreffende Artikel im Traunsteiner Tagblatt erschien.
Ja, aber wo genau wird ersichtlich das auch der Fall Adrian M. -und das von Anfang an- einer dieser 5 Fälle war, für welche das Traunsteiner-Gerichts-Präsidium weitere Interimskammern installiert hatte ?

Leider nannte das Traunsteiger-Tageblatt in diesem Zusammenhang lediglich eines der 5 Verfahren:

"Darunter ist eine fünftägige Hauptverhandlung gegen eine mutmaßliche, dreiköpfige, syrische Diebesbande, die in Traunstein und Umgebung Kirchen und Friedhöfe heimgesucht und dort zahlreiche sakrale Gegenstände gestohlen haben soll"

https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 48990.html


Welche die 4 weiteren Verfahren im Detail sind, ist dem Artikel im Traunsteiger-Tageblatt allerdings leider nicht zu entnehmen und somit bleibt meine eigentliche Frage erst einmal weiter unbeantwortet.

Klar ersichtlich ist ja lediglich, dass das Präsidium vor dem 07.02.24 entschieden hat, dass ab dem 12.02.24 eine Hilfsjugendkammer und eine Hilfsstrafkammer installiert werde, um dann 5 Verfahren zu übernehmen. Ebenso, dass die Hilfskammern, nach Abschluss dieser 5 Verfahren wieder aufgelöst werden. Sowie das alle 5 Verfahren ausschließlich der Entlastung der Kammern mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler dienten.

Somit wäre aber zu mindest auch schon mal klar, dass alle 5 Verhandlungen ansonsten -und das ausnahmslos- von Richterin Aßbichler verhandelt worden wären.
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 03:20:47 Das hatte Pressesprecherin Sattelberger gegenüber dem Traunsteiner Tagblatt (und ggf. gegenüber weiteren Medien) verlautbart. Eine schriftliche Presseerklärung dazu wurde nicht öffentlich bereitgestellt:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... lungen.php
Sehr unbefriedigend, dass zu diesem Sachverhalt keine ausführliche schriftliche Presseerklärung veröffentlicht wurde.. immerhin waren die betreffenden 5 Prozesse zu diesem Zeitpunkt ja offenbar ebenfalls schon unter "Dach und Fach", wie der Verweis des Traiunsteiner-Tageblatt auf den Prozess mit der dreiköpfigen syrischen Diebesbande es vermuten lässt.

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 03:20:47 Wer regelmäßig die Terminliste für die Presse heruntergeladen und archiviert hat, könnte dies anhand der Aktenzeichen und der zuständigen Kammern wohl weitgehend nachvollziehen und beantworten:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php

Leider zähle ich selbst nicht dazu.
Sehr schade, dass es da kein Gerichtstafel-Archiv gibt..
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 03:20:47 Aufschluss könnten auch hier, wie zuvor erwähnt, die Terminlisten für die Presse geben. Vielleicht mag das ja jemand auseinanderklamüsern und im Auge behalten.
Ja, falls jemand sich die betreffenden Terminlisten gesichert hat und selbige hier irgendwie verlinken könnte, wäre das eine feine Sache.
Alternativ würde mir aber auch schon die bloße Nennung der 5 Prozesse inkl. des jeweiligen Änderungsdatum ausreichen.

Mein Hinterfragen der ganzen Angelegenheit ist übrigens nur einigen Überlegungen in Bezug auf ein mögliches taktieren gewisser Personen geschuldet, die wohlmöglich einen potentiellen Reputationsschaden der eigenen Person fürchten und mit diesem gebaren -sofern es zutreffen sollte- versuchen aus der direkten Schusslinie zu treten.

Denn für mich hat alleine schon die pure Zuhörer-Anwesenheit von Aßbichler nebst Beisitzerin in diesem "0815 Pädo-Prozess", schon ein gewisses Geschmäckle. Und ich denke das die Frage danach absolut Legitim sein sollte, welch persönliches Interesse die beiden wohl hatten oder verfolgten, als sie sich Teile der Verhandlung zu Gemüte führten ?!
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 00:25:25 Langsam erwächst der Eindruck einer perfekt orchestrierten Inszenierung – mit Verteidiger Vogel als Komponist, in der Choreografie der StA, dirigiert von dunklen Mächten und mit Aßbichler nebst Beisitzerin als feixende Ehrengäste. Nur ein schlechter Traum?
Nur ein schlechter Traum evtl. wohl eher kaum..
(und von perfekt Inszeniert würde ich jetzt auch nicht unbedingt sprechen und deshalb das "perfekt" persönlich eher streichen wollen.)

Immerhin war der -laut Aßbichler, Fiedler und Holderle- doch ach so glaubwürdige Hauptbelastungszeuge Adrian M., doch erst der "Gamechanger", der die -auf sehr dünnen und extrem wackligen Füßen stehende- Mordanklage -nach RA:in Ricks hinzukommen!- im Hanna W./Eiskeller Prozess, zur Verurteilung von Sebastian T. gereichte!

Bin überaus gespannt wie der nächste "Akt" in diesem drittklassigem "Schauspiel" gestaltet sein wird..
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@StaffBro
Wenn ich dich mal korrigieren darf: laut Holderle war der Hauptbelastungszeuge nicht nur glaubwürdig sondern ABSOLUT GLAUBWÜRDIG !!!
Zum Haare raufen ist das alles. Ich fand letztes Jahr den Zeitpunkt schon seltsam als man diesen Zeugen aus dem Hut gezaubert hat. Man lässt erstmal Sebastian's Prozess beginnen, in der Hoffnung Sebastian würde gleich am Anfang gestehen und als dem nicht so war, kommt wie aus dem nichts dieser Zeuge. Ich dachte noch von mir selbst ich schieb Paranoia, aber jetzt wissen wir ja, dass das Misstrauen absolut berechtigt war. Aber gut, das Urteil gegen Sebastian ist gefallen und vor 2025 wird eh nichts weitergehen, falls überhaupt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 23:41:04 @StaffBro
Wenn ich dich mal korrigieren darf: laut Holderle war der Hauptbelastungszeuge nicht nur glaubwürdig sondern ABSOLUT GLAUBWÜRDIG !!!

Ja, dass "Traunsteiner-Dreigestirn" ( Holderle, Aßbichler & Fiedler ) waren immer sehr darum bemüht, ihren Hauptbelastungszeugen Adrian M., der Öffentlichkeit als absolut glaubwürdig zu präsentieren. Störende "Nebengeräusche", wie sie RA:in Rick -in Bezug auf Adrians Glaubwürdigkeit- zu berichten wusste, trat das "Dream-Team" stets geschlossen -und RA:in Rick diffamierend- vehement entgegen.

andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 23:41:04 Zum Haare raufen ist das alles. Ich fand letztes Jahr den Zeitpunkt schon seltsam als man diesen Zeugen aus dem Hut gezaubert hat.
Man lässt erstmal Sebastian's Prozess beginnen, in der Hoffnung Sebastian würde gleich am Anfang gestehen und als dem nicht so war, kommt wie aus dem nichts dieser Zeuge.
Als sich abzeichnete -nachdem RA:in Rick verpflichtet wurde-, dass es mit der ehemaligen Hauptbelastungszeugin Nr.1 = Verena R. keinen Blumentopf mehr zu gewinnen geben wird, musste halt ein neuer Hauptbelastungszeuge Nr.1 gefunden werden.

Sehr schade das Richterin Aßbichler die -von RA:in Rick beantragten- Aufnahmen der Zeugenvernehmungen von Verena R., im Gericht nicht zugelassen und abgelehnt hat. Hoffe mal das diese Aufnahmen in einer Neuaufnahme des Verfahrens, dann doch noch mal den Weg in den Gerichtsaal finden werden. Ich denke das würde sehr aufschlussreich werden und einen tiefen Einblick dahingehend gewähren, wie Verena R. -in diesen Zeugenvernahmen- zur Hauptbelastungszeugin "geformt" wurde. Aßbichler wird jedenfalls schon wissen warum sie den Antrag abgelehnt hat!

andi55 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 23:41:04 Ich dachte noch von mir selbst ich schieb Paranoia, aber jetzt wissen wir ja, dass das Misstrauen absolut berechtigt war. Aber gut, das Urteil gegen Sebastian ist gefallen und vor 2025 wird eh nichts weitergehen, falls überhaupt.
Ja, ein Urteil ist gefallen aber ob es dieses wirklich den realen Geschehnissen um den Tod von Hanna W. gerecht wird, werden wir alle nur erfahren, wenn dem Revisionsantrag stattgegeben wird und der Prozess unter neuer Besetzung, in objektiver und der deutschen Rechtssprechung gebührenden Art und Weise, noch einmal ganz von vorne neu verhandelt wird!

Der Weisheit letzter Schluß, war der Prozess bei weitem nicht.. überzeugende und seriöse Rechtssprechung sieht in meinen Augen definitiv anders aus!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Diese neu gewonnene Erkenntnis, dass der Hauptbelastungszeuge Adrian M. bereits schon mal ein Gericht belogen hat, kann diese Erkenntnis in die Revisionsbegründung der Verteidigung einfließen ? Oder wäre diese Erkenntnis erst später in einem neuen Verfahren gegen Sebastian relevant ?
Als Laie tu ich mich etwas schwer, was denn nun Formfehler oder Sachfehler sind. Kannst du uns ein bißchen aufklären ?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 12:26:10 @Catch22
Diese neu gewonnene Erkenntnis, dass der Hauptbelastungszeuge Adrian M. bereits schon mal ein Gericht belogen hat, kann diese Erkenntnis in die Revisionsbegründung der Verteidigung einfließen ? Oder wäre diese Erkenntnis erst später in einem neuen Verfahren gegen Sebastian relevant ?
Als Laie tu ich mich etwas schwer, was denn nun Formfehler oder Sachfehler sind. Kannst du uns ein bißchen aufklären ?
Das Adrian M. auch schon mal vor einem anderem Gericht gelogen hatte, war ja bekannt und wurde auch von RA:in Rick im Prozess angemerkt.

So wie ich das verstehe, dürfte der Sachverhalt -das Adrian M. schon einmal vor einem Gericht gelogen hat- jetzt keinerlei Einfluss auf die Revisionsentscheidung haben. Da geht es einzig um Form.- und/oder Verfahrensfehler.

Richterin und Staatsanwalt hielten den Zeugen Adrian M. ja trotzdem für absolut glaubwürdig. Was anderes wäre es, wenn man Adrian M. nachweisen könnte das er bei seiner Zeugenaussage im Hanna W. Prozess gelogen hat oder er selbst zugibt gelogen zu haben. So zu mindestens meine laienhafte Einschätzung. Aber das wäre dann wohl ein Fall für ein Berufungsgericht, oder ?

Sollte es allerdings stimmen das Adrain M. in seinem eigenen Prozess nachweislich nun wieder einmal gelogen und die Unwahrheit ausgesagt hat, dann könnte das im Hinblick auf eine Berufungsverhandlung eine schwerwiegende und gleichwohl entscheidende Rolle spielen. Immerhin war Adrian M. letztendlich das Zündlein an der Waage..

Aber @Catch22 wird das sicherlich sehr viel kompetenter und dann auch absolut faktenrichtig einschätzen können.

Was mich persönlich jetzt allerdings noch interessieren würde wäre, wo ich die Information finde oder nachlesen kann, dass Adrian M. in einem anderem Prozess damals ausgesagt hatte das er von seiner Mutter sexuell missbraucht wurde und das er diese Aussage im selbigen Prozess dann wieder widerrufen hatte ?

Im Link von @Hackengäu :
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 07799.html

War jetzt lediglich von sexuellen Missbräuchen von jüngeren Kindern durch ältere zu lesen ?
Was ich übrigens auch schon ziemlich krass finde, da die Mutter ihrem Sohn (Adrian M. ?) ja gedroht hatte ihn wegen sexuellen Missbrauchs zweier Geschwister anzuzeigen! Würde zu mindestens zu Adrian M. passen. Da die Familie allerdings 9 (!) Kinder hatte, ist mir allein aus diesem Artikel jetzt nicht wirklich klar ersichtlich geworden um welchen Sohn es sich da genau handelte.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 26. November 2023, 19:14:15 @Kalle
@Giuilia
Zusammengefaßt--den Zeugen Adrian M. kann man in der Pfeife rauchen.
Dass der überhaupt als Zeuge zugelassen wurde, hat sich das Gericht selber ins Knie geschossen und sich bis auf die Knochen blamiert.
Und was lernen wir daraus? Augen auf bei der Auswahl der Zeugen.

Das haste dich aber getäuscht. Der hat einen kometenhaften Aufstieg gemacht und die Kronzeugin des Platzes verwiesen.
Der 22-jährige Sohn arbeitet im Schaustellergewerbe. Auch er sagte über den Vater, dass der die Kinder dränge, die Mutter schlecht zu machen. »Ich wollte mal mit dem Vater, mal mit der Mutter gut stehen«, erklärte der Sohn seine widersprüchlichen Aussagen in der Vergangenheit.
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 07799.html
Zwischen "gut da stehen" und der Wahrheit verpflichtet zu sein ist ein grosser Unterschied
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@StaffBro
Doch, das war in seinem jetzigen Prozess schon wieder eine neue Version. Es war im Jahr 2022 so, dass Adrian M. bei der Polizei aussagte , die Mutter hätte ihn missbraucht. Später dann in seinem finalen Prozess im Jahr 2022 dann zugab, die Anschuldigung wäre gelogen, es fand kein Missbrauch statt. Dafür wurde er von allen gelobt, dass er die Lüge vor Gericht zugab. Ende des Prozesses gegen seine Mutter, da es laut Adrian M. keinen Missbrauch gab. Und nun 2 Jahre später kommt er plötzlich wieder mit der Geschichte, es hätte doch einen Missbrauch, sogar Vergewaltigung gegeben. Der weiß doch selber schon nicht mehr welchen Bullshit er verzapft. Der ABSOLUT GLAUBWÜRDIGE Vorzeigebundesbürger welcher in vorbildlichen Maße seine Bürgerpflicht erfüllt. Neben dem sehen wir alle alt aus.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 12:26:10 … kann diese Erkenntnis in die Revisionsbegründung der Verteidigung einfließen ? …
Jein. Die Revision bietet keine Tatsacheninstanz. Eine Beweiserhebung findet hier nicht statt. Gleichwohl kann die Erkenntnis, dass Adrian M. (erneut) gelogen haben könnte, indirekt als kleines Mosaiksteinchen in zweierlei Hinsicht in die Revisionsbegründung einfließen:

1. bei der Frage, ob Beweisanträge der Verteidigung, die auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen abzielten, rechtsfehlerfrei abgelehnt wurden,

2. bei der Frage, ob die Zeugenaussage des Adrian M. fehlerfrei gewürdigt und bewertet wurde (im Hinblick auf die Glaubhaftigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit des Zeugen).

Im ersten Punkt könnte Land zu gewinnen sein. Im zweiten wird es sehr schwierig, denn die „freie Beweiswürdigung“ durch ein Gericht hat weite Grenzen. Verstöße z. B. gegen die Logik sind aber auch hier nicht erlaubt.

Zudem liegt die schriftliche Urteilsbegründung im Fall Hanna noch gar nicht vor. Vielleicht waren Aßbichler nebst Kollegin beim Adrian-Prozess im Saal, um sich für ihre bevorstehende Dichtkunst inspirieren zu lassen – oder um Fettnäpfchen zu sichten, die sie nun wortreich zu umschiffen gedenken?

Sollte es aufgrund der Revision zu einer Zurückverweisung (= nochmalige Tatsacheninstanz) kommen, werden die neuerlichen Erkenntnisse gewiss eine gewichtige Rolle spielen.


StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 13:51:31 … Was anderes wäre es, wenn man Adrian M. nachweisen könnte das er bei seiner Zeugenaussage im Hanna W. Prozess gelogen hat … Aber das wäre dann wohl ein Fall für ein Berufungsgericht, oder ? …
In Verfahren vor Großen Strafkammern und Großen Jugendkammern ist eine Berufung nicht vorgesehen. Eine beweisbare Falschaussage eines Zeugen allerdings ist ein Wiederaufnahmegrund, wenn das (rechtskräftige) Urteil auf dieser Falschaussage beruht.

StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 13:51:31 … Was mich … interessieren würde wäre, wo ich die Information finde …, dass Adrian M. in einem anderem Prozess … ausgesagt hatte das er von seiner Mutter sexuell missbraucht wurde und das er diese Aussage im selbigen Prozess dann wieder widerrufen hatte ? …
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 03:20:47
viewtopic.php?p=241527#p241527 (11.01.2024)
viewtopic.php?p=241887#p241887 (15.01.2024)

@StaffBro
Die Hilfskammern wurden gemäß des „5. Beschlusses zur Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung des Landgerichts Traunstein vom 05.02.2024“ eingerichtet. Dies ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan 2024 (Stand 16.04.2024):

https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ein/gv.pdf
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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• Für Strafmilderung aufgrund der Aussage im Hanna-Prozess plädierte sogar die StA.

• Auf „erschwerte Bedingungen“ nach Verpfeifen eines Mitgefangenen stützte die Kammer ihre Entscheidung zum Strafmaß.

Dies berichteten gestern das Traunsteiner Tagblatt sowie der Berchtesgadener Anzeiger:

StaatsanwältinNeumeier plädierte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. … Zugunsten zu werten seien das Geständnis, die Einsicht, die Reue, das Nachtatverhalten mit Aufklärungshilfe in dem Mord-Verfahren – obwohl er mit negativen Folgen in der JVA rechnen musste.

Im Urteil würdigte VorsitzenderBurkhard das frühe Geständnis. … Neben der langen Dauer der Untersuchungshaft seien die erschwerten Bedingungen zu sehen. Die Aussage in dem Mordprozess habe im Gefängnis vermutlich schnell die Runde gemacht. Dort gelte der Grundsatz „Ein Gefangener hängt einen anderen nicht hin.“


Traunsteiner Tagblatt und Berchtesgadener Anzeiger am 20.04.2024
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 65884.html
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 65884.html

Mehr Substanz auch zum Zeitpunkt des Geständnisses von Adrian M.:
… Der Verteidiger unterstrich das frühe Geständnis im Ermittlungsverfahren. …

Traunsteiner Tagblatt und Berchtesgadener Anzeiger am 20.04.2024
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 65884.html
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 65884.html
Dies wirft die Frage auf, wie das OLG die Fortdauer der U-Haft über sechs Monate hinaus wohl begründet haben mag (§ 121 Abs. 1 und 2 StPO). Eine „besondere Schwierigkeit“ oder ein „besonderer Umfang“ der Ermittlungen ist schwer vorstellbar – wenn doch ein „frühes Geständnis im Ermittlungsverfahren“ vorlag.


Des Weiteren heißt es in dem genannten Artikel:

Spoiler – hier klicken!
Zeuge aus Hanna-Prozess auf der Anklagebank

Wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Mädchen im Alter von zehn bis 13 Jahren während Chats mit den Kindern … verhängte die Hilfsjugendkammer … mit Vorsitzendem Richter Dr. … Burkhard gegen einen 24 Jahre alten voll geständigen Mann … eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Er spielte auch eine entscheidende Rolle im Hanna-Prozess.

Denn während der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Traunstein hatte sich ihm Ende 2022 ein Mithäftling offenbart – … Sebastian T., den die Zweite … Jugendkammer … wegen Mords … zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt hat … Der Schuldspruch … beruhte maßgeblich auf der belastenden und nach Überzeugung des Gerichts voll glaubhaften Aussage des 24-Jährigen. Die genannten Fakten könne dieser nur von T. erfahren haben, stellte Vorsitzende … Aßbichler … in der Entscheidungsbegründung fest.

Die Anklageschrift von Staatsanwältin … Neumeier umfasste 15 Missbrauchsfälle an Kindern „ohne Körperkontakt“ … Die Taten ereigneten sich zwischen 1. April 2022 und 1. November … [2022]. Zwei Tage später wanderte der Angeklagte aufgrund einer Strafanzeige von Eltern in Untersuchungshaft – wo er dann mit Sebastian T. zusammentraf.

Der 24-Jährige machte pornografische Videos, auf denen er sich selbst bis zum Samenerguss befriedigte. Von den minderjährigen Geschädigten verlangte er in den Chats entsprechende Filmchen und Fotos. Dabei diktierte er den Opfern, was er sehen wollte. Widersetzten sich die Kinder, baute er ein Drohszenario auf. Er kündigte etwa an, ihre Nacktbilder ins Netz, in einem Fall auf eine Pornoseite, zu stellen oder der Mutter zu schicken. Oder Personen würden kommen, um die Mädchen zu verprügeln. Schließlich schreckte er auch nicht vor einer üblen Mitleidsmasche zurück. Er, in einem Fall sein „Bruder“, habe Krebs im Endstadium und wolle einmal im Leben noch gewisse „Erfahrungen“ machen, ehe er sterbe. Manchmal gab sich der 24-Jährige als gleichaltrig aus, mal als Mädchen, mal als Bub. Seine potenziellen Opfer fand der Mühldorfer in Snapchat und in WhatsApp-Gruppen. Er schrieb die Kinder einfach an und chattete mit ihnen. Sein Verlangen nach Videoanrufen wurde nur selten erfüllt. Die verschiedenen Drohungen habe er „nie wahr gemacht“, beteuerte der Angeklagte. Wörtlich meinte er: „Es waren leere Drohungen. So etwas hätte ich nie gemacht.“

Zum Hintergrund gefragt, meinte der 24-Jährige: „Mir ging es nicht darum, Kinder nackt zu sehen. Vielleicht habe ich mich für dieses Alter entschieden, weil der Kontakt leichter ging als bei Erwachsenen. Ich wollte nicht immer ausgeschlossen sein.“ Und weiter: „Was ich getan habe, ist nicht zu rechtfertigen. Ich weiß nicht, was mich getrieben hat. Das Sexuelle war nicht der Grund.“ Er habe eine schlechte Kindheit gehabt und sich selbst als Opfer gesehen. Er sei psychisch krank, selbst missbraucht worden, habe die Familie mit 13 Jahren verlassen, im Heim, teils auf der Straße und zeitweise in einer therapeutischen Wohngruppe gelebt. 2022 habe er letztere verlassen müssen. Zu der Zeit habe er nicht mehr weiter gewusst: „Ich hatte Wut, ich weiß nicht, auf was, und hatte keine Ziele mehr.“ Die Inhaftierung habe sein Leben „gerettet“.

Während der Untersuchungshaft habe er psychologische Hilfe gesucht. Die Taten belasteten ihn, die Folgen für die Mädchen seien ihm erst im Gefängnis klar geworden. Nach der Haft wolle er in eine therapeutische Wohngemeinschaft ziehen, sich behandeln lassen und etwas aufbauen – wieder als Schausteller arbeiten und eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. Die Sachbearbeiterin der Kripo Mühldorf informierte, der Fall sei durch die Strafanzeige eines Mädchens und deren Eltern gegen einen unbekannten Chatpartner ins Rollen gekommen. Über den Anschluss sei der 24-Jährige ermittelt worden.

Bei einer Durchsuchung am 3. November 2022 habe man auch sein Handy sichergestellt, darauf zahllose kinder- und jugendpornografische Dateien aus Chats mit insgesamt mehr als 50 Kindern in der Bundesrepublik. Ein IT-Gutachter sprach von sogar 75 potenziellen Geschädigten. Er konnte zudem belegen, dass sich der Angeklagte auf TikTok als „Kinderschützer“ ausgegeben hatte.

Staatsanwältin … Neumeier plädierte auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Die Mädchen seien für den 24-Jährigen „leichte Beute“ gewesen. Zugunsten zu werten seien das Geständnis, die Einsicht, die Reue, das Nachtatverhalten mit Aufklärungshilfe in dem Mord-Verfahren – obwohl er mit negativen Folgen in der JVA rechnen musste. Unter den strafschärfenden Aspekten nannte die Anklägerin das Alter der Opfer, die Drohungen, das planvolle Vorgehen, die hohe kriminelle Energie. Der Verteidiger unterstrich das frühe Geständnis im Ermittlungsverfahren. 15 Mädchen hätten nicht aussagen müssen.

Im Internet werde es Tätern leicht gemacht – „wenn Zehnjährige nachts am Handy chatten“. Sein Mandant habe in der Haft an sich gearbeitet. Die Aussage in dem Mord-Prozess sei ihm nicht leicht gefallen. Mitten im Plädoyer des Verteidigers Michael Vogel auf eine Freiheitsstrafe von nicht über drei Jahren, stürmte die Wahlverteidigerin Regina Rick von Sebastian T. mit lautem Türknallen in den Sitzungssaal. Sie hatte den jetzigen Angeklagten als „notorischen Lügner“ bezeichnet.

Im Urteil würdigte Vorsitzender Richter Dr. … Burkhard das frühe Geständnis. Der Sachverhalt decke sich mit dem der Anklage. Neben der langen Dauer der Untersuchungshaft seien die erschwerten Bedingungen zu sehen. Die Aussage in dem Mordprozess habe im Gefängnis vermutlich schnell die Runde gemacht. Dort gelte der Grundsatz „Ein Gefangener hängt einen anderen nicht hin.“

Weiter habe der 24-Jährige noch in der Haft die Grundlagen geschaffen für die spätere Entlassung. Zum Motiv meinte Dr. Burkhard: „Die Taten waren sexuell motiviert, hatten aber auch den Grund, im Machtgefüge oben zu stehen.“

Traunsteiner Tagblatt am 20.04.2024
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 65884.html
https://web.archive.org/web/20240420151 ... 65884.html

Berchtesgadener Anzeiger am 20.04.2024
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de ... 65884.html
https://web.archive.org/web/20240420160 ... 65884.html
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast
....und wie Kalle und ich uns hier getäuscht haben. Wir waren damals schon fest davon überzeugt, die Zeugenaussage des Adrian wird nicht berücksichtigt, wohlgemerkt, damals schon. Und nun setzt der noch eins drauf und ändert wieder seine Darstellung und Anschuldigung gegen seine Mutter. Damals war ja "nur" von Nackt-und Dessoubildern die Rede welche er angeblich tätigen musste, was er dann ja widerrufen hat. Nun fällt sogar plötzlich der Begriff Vergewaltigung durch die Mutter.
@StaffBro
Zu deiner Frage, wo das steht im Berchtesgadener Anzeiger. Den Begriff Missbrauch, glaube ich, darf man auch verwenden wenn es darum geht, dass der Sohn Nacktbilder seiner Mutter machen muss. Info unter Vorbehalt, bin kein Jurist und mit den richtigen Begriffen auch nicht so fit.
Was für ein ekelhafter Sumpf und dann hat der Typ auch noch seinen Juristenfanclub.
BiosOmaladen

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Unfassbar. Da wird also ein offensichtlich pädophiler Straftäter früher aus der Haft entlassen weil er sich als "Zeuge" verdingt hat. Einem pädophilen Straftäter, der bei seinen pädophilen Straftaten durch systematisches Lügen und Erfinden von Szenarien und Geschichten aufgefallen ist, wird also ein "Geständnis" eines Mitgefangenen geglaubt, der dann insbesondere aufgrund dieses "Geständnisses" verknackt wird.

Kann man sich so etwas Hanebüchenes überhaupt ausdenken? Bestehen bei diesen Richtern und Staatsanwälten überhaupt keine Skrupel mal falsch liegen zu können und jemanden unschuldig verknacken zu können? Was für eine Hybris.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wir reden hier ständig davon, ob dieser Pädo nun einen Strafnachlass bekommen hat oder nicht . Pfeif auf ein halbes Jahr mehr oder weniger im Bau, scharf nachdenken, was ist denn für so einen vieeeel, vieeel wichtiger , als ob er ein halbes Jahr mehr oder weniger sitzt ???
Klar, seine Schutzhaft, damit ihn die anderen Häftlinge nicht unter die Fittiche bekommen. Er bekommt im Knast besonderen Schutz, dafür fragt man ihn, ob er sich vielleicht an irgendetwas wichtiges erinnern kann bezüglich seiner Kontakte im Knast mit Sebastian. Diesen Wink mit dem Zaunpfahl versteht sogar der. Jetzt kann man natürlich fragen, warum sollte sich der Anwalt des Pädo's in den Eiskellerfall einmischen ? Vielleicht wurde er ja um Schützenhilfe seitens eines Kollegen gebeten ? Frau Aßbichler und Herrn Fiedler traue ich es eher nicht zu, jemanden anderen schon, was natürlich nicht heißt, dass es so war. Sind nur Gedankenspiele, weil das alles so unerklärlich ist wie man diesem Typen Glauben schenken kann.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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StaffBro hat geschrieben: Samstag, 20. April 2024, 14:39:31 … Mein Hinterfragen der … Angelegenheit ist … nur einigen Überlegungen in Bezug auf ein mögliches taktieren gewisser Personen geschuldet …

… Immerhin war der … ach so glaubwürdige Hauptbelastungszeuge Adrian M. … erst der "Gamechanger", der … [der] -auf … wackligen Füßen stehende[n]- Mordanklage -nach RA:in Ricks hinzukommen!- … zur Verurteilung von Sebastian T. gereichte! …
StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 21. April 2024, 00:52:54 … Als sich abzeichnete …, dass es mit der … Hauptbelastungszeugin … Verena R. keinen Blumentopf mehr zu gewinnen geben wird, musste halt ein neuer Hauptbelastungszeuge … gefunden werden. …
Bevor waghalsige Theorien ins Kraut schießen, sollten wir uns mit den realen Eckpunkten im Hanna-Prozess befassen:

• 12.10.2023: Beginn der Hauptverhandlung
• 16.10.2023: RA Vogel informiert die StA
• 16.10.2023: Polizei + StA vernehmen Adrian M. in der JVA
• 17.10.2023: StA kündigt den Zeugen Adrian M. an
• 20.10.2023: 1. Vernehmung von Verena R.
• 24.10.2023: Vernehmung von Adrian M.
• 03.11.2023: 2. Vernehmung von Verena R.
• 16.11.2023: Wahlverteidigerin Rick tritt hinzu
• 16.11.2023: Geodaten u. a. widerlegen Spaziergang von Verena R. und Sebastian T. am 03.10.2022
• 05.12.2023: Verena R. verweigert Auskunft (§ 55 StPO)

→ Der Zeuge Adrian M. war bereits bekannt (16.10.2023), noch bevor Verena R. das erste Mal vor Gericht aussagte (20.10.2023).

→ Am 16.10.2023 konnte noch niemand wissen, wie widersprüchlich und letztlich unbrauchbar sich die Aussagen von Verena R. entwickeln würden (20.10.2023, 03.11.2023, 05.12.2023).

→ Als RAin Rick hinzukam (16.11.2023), war die Vernehmung von Adrian M. längst abgeschlossen (24.10.2023).

→ Erst nach Bekanntwerden des Zeugen Adrian M. (16.10.2023) veranlasste die StA weitere Ermittlungen in der JVA.


Um annehmen zu können, die Aussage des Adrian M. sei z. B. von der StA von langer Hand eingefädelt worden, hätte vorab Folgendes geklärt worden sein müssen:

• Mit welchen Mitgefangenen pflegte Sebastian T. einen vertrauteren Umgang?
• Mit wem davon sprach er über die Tat?
• Welchen Inhalts waren die Gespräche?

Derartige Ermittlungen hätten relativ viel Zeit beansprucht, u. U. auch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers. Für derlei Annahmen gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Zudem wären zahlreiche weitere Hürden zu nehmen gewesen, die nur schwer zu überwinden sind (z. B. die Dokumentation aller Besuche in der JVA).


Was mir dagegen realistisch erscheint:

Als Adrian M. erfuhr, vor welcher Kammer sein Fall verhandelt werden würde (damals noch die 2. Jugendkammer von Aßbichler), könnte ihm eine listige Idee in den Sinn gekommen sein und er besprach sich mit seinem Verteidiger. Dieser wiederum wandte sich am 16.10.2023 an die StA. Dabei dürfte der RA auch das Ansinnen einer Strafmilderung vorgebracht haben.

Allerdings wurde seitens der StA kein Vorteil versprochen, weil einerseits die StA alleine dazu gar nicht in der Lage ist und andererseits die „wertvolle“ Aussage dann einem Verwertungsverbot unterfallen würde (§ 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO). Statt dessen dürfte von der StA eine „wohlwollende Handhabung“ in Aussicht gestellt worden sein.

Dies kann durchaus eine Grundlage für ein beiderseitig profitables Zusammenwirken sein, was sich letztlich bestätigte: Sebastian T. wurde aufgrund der Aussage von Adrian M. verurteilt. Im Adrian-Prozess bestätigte OStA Vietze den Erfolg und StAin Neumeier plädierte auf entsprechende Strafmilderung. Das Gericht gewährte sie. Alles paletti – für des Verteidigers Mandanten.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Danke, dass du unsere Emotionen hier ein bißchen ausbremst. Mit mir geht' s wirklich durch wenn man hört, Adrian M. ändert 3mal Versionen bezüglich seiner Kindheit. Der Richter hat in seiner Urteilsbegründung gemeint, es ginge Adrian M. nicht nur um die sexuelle Komponente mit den Kindern , sondern um Macht. Exakt, damit hat der Richter recht. MACHT ist das Zauberwort. Dieser Pädo hatte die Macht Sebastian für 9 Jahre hinter Gitter zu bringen. Hinzu kommt noch die Anerkennung durch seinen Fanclub. Wenn das kein Motiv für eine Falschaussage ist. Und nicht nur das, alleine schon mit der Aussage 10 Monate zu warten ist doch für sich schon unglaubwürdig. Es zählt aber nicht was wir hier glauben, sondern das Gericht.
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