VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Felix Heger, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
papaya
Beiträge: 1063
Registriert: Dienstag, 26. März 2019, 11:20:01
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Ich wüßte nicht, wer hier aus dem Saal berichtete Fakten in Frage stellt.

Unsinn schreiben nur die Journalisten, aus unterschiedlichen Gründen.
Sronson
Moderatorin
Beiträge: 1639
Registriert: Sonntag, 07. April 2024, 14:22:56
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

papaya hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 19:33:25 Unsinn schreiben nur die Journalisten, aus unterschiedlichen Gründen.
Sowie das ein oder andere Forenmitglied, das ohne Belege so tut, als sei es persönlich mit der Vermissten oder den Angeklagten bekannt…
Komisar_Rex_
Beiträge: 230
Registriert: Montag, 22. April 2024, 17:39:31
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex_ »

Gast234 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 17:53:05 Das war dann wohl eine persönliche Entscheidung von ihr. Ich war auch in der Corona Zeit schwanger und bekam von meinem Arbeitgeber auch ein Corona Beschäftigungsverbot. Da hatte man keinen Einfluss drauf.

Übrigens wurde gestern bei Franken Fernsehen gezeigt, dass es nächste Woche im Prozess u.a. um die Beziehung zum Mathelehrer gehen soll. Könnte interessant werden.
Nochmal für mich, als medizinische Fachkraft:
Dein ARBEITGEBER hat Dir ein Beschäftigungsverbot erteilt??

Sorry. Ein Beschäftigungsverbot, wie Du es schreibst, gibt es nicht!!!!!!!!!

Nur ein Arzt kann beurteilen, ob die Arbeit, nicht mehr zumutbar ist. Jeder Frauenarzt fragt bei der Feststellung der SS nach, was die Schwangere beruflich macht. Nur ein Arzt kann ein ''Beschäftigungsverbot'', nennt sich übrigens, Krankschreibung bis zum Ende der SS, ausstellen.
Die Schwangere geht zum Arzt erfährt, dass sie schwanger ist und dann wird bzw. MUSS ein Arzt, die Schwangere, aufklären und ihr Nahelegen, sie krankzuschreiben.
Ob die Schwangere dann aber doch weiterarbeiten möchte, weil sie ihrem Chef nicht erzählen will, dass sie Schwanger ist (ist KEINE Pflicht), dass liegt dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes.
Der AG ist jedenfalls niemand, der ein Beschäftigungsverbot, erteilen darf!
Außer, im Arbeitsvertrag steht, dass eine Beschäftigung in der Schwangerschaft, zum Ende der Berufsausübung führt.

Den Arbeitgeber geht es grundsätzlich nichts an, warum eine Schwangere Frau, von ihrem Frauenarzt, für die gesamte SS, krankgeschrieben wird.
So einfach ist das!
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten... :!: :!: :!:
Komisar_Rex_
Beiträge: 230
Registriert: Montag, 22. April 2024, 17:39:31
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex_ »

Danke Alex123.

Du bist wirklich gut informiert.

Irgendwie klingt es für mich ganz schön kompliziert.
Aber naja. Ich bin eh viel zu altmodisch. Für mich ist es ja auch nicht normal, dass man zeitgleich, von zwei unterschiedlichen Frauen, ein Kind bekommt.
Für B.R. ja schon.
Naja. Ich muss das zum Glück ja auch nicht verstehen.
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten... :!: :!: :!:
Gast234

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Gast234 »

Komisar_Rex_ hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 21:04:27 Nochmal für mich, als medizinische Fachkraft:
Dein ARBEITGEBER hat Dir ein Beschäftigungsverbot erteilt??

Sorry. Ein Beschäftigungsverbot, wie Du es schreibst, gibt es nicht!!!!!!!!!

Nur ein Arzt kann beurteilen, ob die Arbeit, nicht mehr zumutbar ist. Jeder Frauenarzt fragt bei der Feststellung der SS nach, was die Schwangere beruflich macht. Nur ein Arzt kann ein ''Beschäftigungsverbot'', nennt sich übrigens, Krankschreibung bis zum Ende der SS, ausstellen.
Die Schwangere geht zum Arzt erfährt, dass sie schwanger ist und dann wird bzw. MUSS ein Arzt, die Schwangere, aufklären und ihr Nahelegen, sie krankzuschreiben.
Ob die Schwangere dann aber doch weiterarbeiten möchte, weil sie ihrem Chef nicht erzählen will, dass sie Schwanger ist (ist KEINE Pflicht), dass liegt dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes.
Der AG ist jedenfalls niemand, der ein Beschäftigungsverbot, erteilen darf!
Außer, im Arbeitsvertrag steht, dass eine Beschäftigung in der Schwangerschaft, zum Ende der Berufsausübung führt.

Den Arbeitgeber geht es grundsätzlich nichts an, warum eine Schwangere Frau, von ihrem Frauenarzt, für die gesamte SS, krankgeschrieben wird.
So einfach ist das!
Es geht hier einzig und allein um das CORONA Beschäftigungsverbot und das gab es bei uns vom Arbeitgeber!!! Für den Fall hier tut das aber nix zur Sache.
Gast90411

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Gast90411 »

Komisar_Rex_ hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 21:04:27 Nochmal für mich, als medizinische Fachkraft:
Dein ARBEITGEBER hat Dir ein Beschäftigungsverbot erteilt??

Sorry. Ein Beschäftigungsverbot, wie Du es schreibst, gibt es nicht!!!!!!!!!

Nur ein Arzt kann beurteilen, ob die Arbeit, nicht mehr zumutbar ist. Jeder Frauenarzt fragt bei der Feststellung der SS nach, was die Schwangere beruflich macht. Nur ein Arzt kann ein ''Beschäftigungsverbot'', nennt sich übrigens, Krankschreibung bis zum Ende der SS, ausstellen.
Die Schwangere geht zum Arzt erfährt, dass sie schwanger ist und dann wird bzw. MUSS ein Arzt, die Schwangere, aufklären und ihr Nahelegen, sie krankzuschreiben.
Ob die Schwangere dann aber doch weiterarbeiten möchte, weil sie ihrem Chef nicht erzählen will, dass sie Schwanger ist (ist KEINE Pflicht), dass liegt dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes.
Der AG ist jedenfalls niemand, der ein Beschäftigungsverbot, erteilen darf!
Außer, im Arbeitsvertrag steht, dass eine Beschäftigung in der Schwangerschaft, zum Ende der Berufsausübung führt.

Den Arbeitgeber geht es grundsätzlich nichts an, warum eine Schwangere Frau, von ihrem Frauenarzt, für die gesamte SS, krankgeschrieben wird.
So einfach ist das!
Du scheinst sehr festgefahren in deinen altertümlichen Ansichten zu sein, was du ja in deinem zweiten Post auch selbst betonst.
Es gibt, auch heute noch und ganz ohne Corona, viele Arbeitgeber, die ihre angestellten Schwangeren ins Beschäftigungsverbot (welches auch der AG andordnet, nicht der Arzt), schicken.
Und zack, sind sie wieder da, die vielen Ausrufezeichen :) die machen deine Weltanschauung für andere aber nicht glaubhafter.
Dass du selbst Mutter bist, auch nicht.
Und nun ists auch gut. Diese Diskussion ist a) sinnlos und trägt b) nicht zur Aufklärung bei.
Komisar_Rex_
Beiträge: 230
Registriert: Montag, 22. April 2024, 17:39:31
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex_ »

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 16:24:48 Du schreibst: Es ist formal in den notariellen Verträgen alles mit rechten Dingen zugegangen.
Etwas anderes hätte Alexandra nicht nachgewiesen werden können. D.B. und U.T. hätten sie nicht reinreiten können, ohne sich selbst noch viel tiefer reinzureiten.

Nein, aus der Verhandlung der Zivilklage wäre KEINE Strafanzeige entstanden. D.B. und U.T. hätten keine Verträge vorlegen können, in denen die von ihnen geforderten überhöhten Provisionen vereinbart gewesen wären. Ende der Geschichte, kein Anspruch auf die Provisionen, Vollstreckungstitel zu Unrecht erwirkt, Rückabwicklung.

Für den rumänsichen <beinah hätte ich was gesagt> C.G. ist kein Schimpfwort zu schäbig. Der Kerl ist ein Schmarotzer, hat uns durch seine absichtliche Pleite geschadet. Außerdem hat er versucht, D.B. und U.T. durch eine abgesprochene Falschaussage (die er in der Vernehmung nach seiner vorläufigen Festnahme stark relativiert sprich quasi zurückgenommen hat) zur Seite zu springen.
Die vorläufige Festnahme war keine Überreaktion sondern ganz normal. Das Verfahren wegen Falschaussage läuft weiterhin.
Wenn er klug wäre, würde er sich nie wieder in Deutschland blicken lassen.

Dein Geldwäsche-Punkt ist Unsinn. Wie du selbst schreibst, ist formal alles mit rechten Dingen zugegangen. Aber deine Meinung ist egal. Du betreibst die Sache der Angeklagten.
Geht es Dir eigentlich besser damit, wenn Du ständig und immer wieder, so boshaft, über die Angeklagten oder andere Zeugen sprichst?

Wir ALLE wissen es. Du musst das nicht ständig betonen... Das klingt so respektlos... Menschen machen Fehler. Sie begehen Straftaten. JA. ABER trotzdem zeigt man nicht ständig, mit dem Finger, auf sie und erwähnt das in jeder Nennung ihrer Namen! Auch diese Menschen verdienen Respekt!!!
Und sie wissen es selbst, dass sie eine Straftat begangen haben... Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wo man andere ins Exil schicken kann!!!
Warum sollte der Zeuge sich nicht mehr in D blicken lassen dürfen? Wer gibt Dir das Recht, über andere so zu sprechen?
Ganz egal, ob es ein Sträfling ist, oder nicht!
Zum Glück darf der Zeuge selbst entscheiden, wo er sich aufhält.
Solche Aussagen von Dir sind einfach nur provokant und weniger Zielführend!
Ein Glück bist Du niemand, der über andere entscheiden darf!!!

Wer andere schlecht reden muss, nur um sich selbst besser zu fühlen, der ist ganz arm dran! Wer das tut, hat einen ziemlich miesen Charakter. Meine Meinung.
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten... :!: :!: :!:
Gast

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Komisar_Rex_ hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 21:04:27 Nochmal für mich, als medizinische Fachkraft:
Dein ARBEITGEBER hat Dir ein Beschäftigungsverbot erteilt??

Sorry. Ein Beschäftigungsverbot, wie Du es schreibst, gibt es nicht!!!!!!!!!

Nur ein Arzt kann beurteilen, ob die Arbeit, nicht mehr zumutbar ist. Jeder Frauenarzt fragt bei der Feststellung der SS nach, was die Schwangere beruflich macht. Nur ein Arzt kann ein ''Beschäftigungsverbot'', nennt sich übrigens, Krankschreibung bis zum Ende der SS, ausstellen.
Die Schwangere geht zum Arzt erfährt, dass sie schwanger ist und dann wird bzw. MUSS ein Arzt, die Schwangere, aufklären und ihr Nahelegen, sie krankzuschreiben.
Ob die Schwangere dann aber doch weiterarbeiten möchte, weil sie ihrem Chef nicht erzählen will, dass sie Schwanger ist (ist KEINE Pflicht), dass liegt dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes.
Der AG ist jedenfalls niemand, der ein Beschäftigungsverbot, erteilen darf!
Außer, im Arbeitsvertrag steht, dass eine Beschäftigung in der Schwangerschaft, zum Ende der Berufsausübung führt.

Den Arbeitgeber geht es grundsätzlich nichts an, warum eine Schwangere Frau, von ihrem Frauenarzt, für die gesamte SS, krankgeschrieben wird.
So einfach ist das!
Besser mal zb hier oder anderswo informieren, bevor du was schreibst.

Beschäftigungsverbot für Schwangere - Arbeitsrecht 2024 https://www.arbeitsrechte.de/beschaeftigungsverbot/
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Granuliertes Salz hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 17:04:45 Das stimmt nicht. Ihre auf Facebook doch sehr tüchtigen in Hateg lebenden Verwandten haben sich nicht die Mühe gemacht, einen Suchaufruf zu starten oder zu teilen. Außer der Vermisstenanzeige ist in Nürnberg und Umgebung auch nichts passiert. Und das während des totalen Social-Media-Booms, wo sogar die 95-jährige Oma Erna ihren Wellensittich Hansi auf vier Plattformen gleichzeitig sucht.


Wie oft war das? Zweimal?



Nicht eine einzige der anderen Kita-Mütter hat A.R. auf diesem Foto wiedererkannt. Sie haben erst erfahren, dass es sich bei der Vermissten um A.R. handelt, als sie von der Polizei persönlich befragt wurden.
Alles Mist, was du schreibst, um die Alexandra Nahestehendenvin den Dreck zu ziehen und die Sache des Kriminellen D.B. und seines Handlangers U.T. zu betreiben.
Abwesend bei der Erstellung der Vermisstenanzeige am 9.12 2022 bei der Polizei in Schwabach: Lebensfährte Dr B.R., Ex-Mann K.R., Bruder C.M., Freundin R.-D.I.
Letztere hat auf Facebook mehrfach Polizei-Nachrichten geteilt und um Hilfe gebeten.
Bruder C.M. hat wohl in Rumänien auch für ein Ermttlungsverfahren gesorgt, im Rahmen dessen auch die Eltern ausgesagt haben.

Natürlich erkennt man Alexandra auf dem Foto, das von der Polizei verwendet wurde.
Auf den von Dr.B.R. der Presse zur Verfügung gestellten Urlaubsbildern aus dem September 2022 sieht sie genauso aus.
Eine der anderen Kita-Mütter war die Freundin R.-D.I., die Alexandra mit Sicherheit erkannt hat.
Die anderen Kita-Mütter sind irrelevant. Vielleicht hatten sie keinen Kontakt zu Alexandra.
Es wurde nie bezweifelt, das es Alexandra am 9.12.2022 morgens ihre Pflegetochter in der Kita abgegebrn hat.
Mehr hätten die übrigen Kita-Mütter auch nicht beitragen können.

Was sollen die Eltern von Rumänien aus tun, wenn die Tochter vermutlich in Deutschland ermordet wurde, sie die Sprache nicht sprechen und die finanziellen Mittel nicht haben?

Ganz ehrlich, Suchaufrufe auf Social Media nerven und sind affig.
Deren Nicht-Vorhandensein den Nahestehenden vorzuwerfen, ist unterste Schublade.

Mit seinen finanziellen Mitteln hat Dr.B.R. einen Privatermittler nach Alexandra suchen lassen.
Der hat dann zwei Lügengeschichten von angeblichen Sichtungen aufgetischt.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Alexandra von D.B. und U.T. ermordet wurde.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

18-Uhr-Gast hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 18:00:43 Sie hat außerdem ihr Pflegekind weiterhin zur Kita, der größten Virenschleuder überhaupt, gebracht.
Offensichtlich hatten weder die Pflegetochter noch Alexandra eine schwere Vireninfektion.
Oder hast du da gegenteilige Informationen?

Es wäre mir nicht in Erinnerung, dass es während der Pandemie eine Empfehlung an Schwangere gegeben hätte, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Gast0911 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 18:36:07 Zu 3.: das ist eine Bekannte. Niemand aus der Familie.
Zu 4.: hast du sie denn mal persönlich getroffen vor ihrem Verschwinden? Oder wie kommst du dazu, zu sagen, man könne sie auf den bekannten Bildern gut erkennen?
Der Bruder hat in Rumänien für ein vom deutschen unabhängiges Ermittlungsverfahren gesorgt.
Die Eltern sind alt, können kein Deutsch und haben nicht die finanziellen Mittel.
Bild: Auf den in der Presse veröffentlichten Urlaubsbildern von September 2022 sieht Alexandra genauso aus.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Gast0911 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 18:38:32 Hm, ich saß bei Gericht un hab die Aussage persönlich gehört. Und mitgeschrieben ;) Du auch?
Die gesundheitlichen Beschwerden waren nicht der Auslöser, sondern das zu Coronazeiten übliche Beschäftigungsverbot.
Woher hast du deine Kenntnis? Also ich hab sie aus dem Mund der Zeugen vor Gericht.
Wie von anderen Foristen bereits geschrieben, gab es KEINE Beschäftigungsverbote während der Pandemie. Es gab vielleicht Betriebsferien (Zwangsurlaub) oder Home-Office-Pflicht.

Das Nicht-mehr-Arbeiten vor dem eigentlichen Mutterschutz scheint jedenfalls KEINE Freistellung aufgrund angeblicher Verfehlungen gewesen zu sein wie hier insinuiert wurde.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Gast0911 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 18:44:04 Weil der Aebeitgeber zu diesem Zeitpunkt keine gesetzlichen Vorgaben hatte, aber selbst entscheiden konnte, ob er sie ins Beschäftigungsverbot schickt.

Was sie parallel selbständig macht, hat den AG in dieser Hinwicht dann nicht zu interessieren. Ist ja der AG und nicht der Erziehungsberechtigte...
Beschäftigungsverbote kann NUR der Gesetzgeber erlassen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besch%C ... ungsverbot

Maßnahmen des Arbeitsgebers können keine Beschäftigungsverbote sein.
Es können nur Betriebsferien, Home-Office-Pflicht oder Freistellungen sein.
Gast0911

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0911 »

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 22:45:50 Wie von anderen Foristen bereits geschrieben, gab es KEINE Beschäftigungsverbote während der Pandemie. Es gab vielleicht Betriebsferien (Zwangsurlaub) oder Home-Office-Pflicht.

Das Nicht-mehr-Arbeiten vor dem eigentlichen Mutterschutz scheint jedenfalls KEINE Freistellung aufgrund angeblicher Verfehlungen gewesen zu sein wie hier insinuiert wurde.
Okay. Dann weißt du als unbeteiligte Peerson das offenbar besser, als ihr Unterstellte und behältst deine eigene, faktentreue Meinung, ohne die Aussagen vor Gericht gehört zu haben. Meinetwegen. Gute Nacht ;)
Sronson
Moderatorin
Beiträge: 1639
Registriert: Sonntag, 07. April 2024, 14:22:56
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 16:24:48Für den rumänsichen <beinah hätte ich was gesagt> C.G. ist kein Schimpfwort zu schäbig. Der Kerl ist ein Schmarotzer, hat uns durch seine absichtliche Pleite geschadet.
Wen meinst du mit “uns”? Inwiefern hat er “euch” geschadet? Kennst du diesen Mann persönlich?
Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 16:24:48Natürlich erkennt man Alexandra auf dem Foto, das von der Polizei verwendet wurde.
Kennst du Alexandra persönlich? Denn genau danach klingt dein Beitrag.
Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 16:24:48Was sollen die Eltern von Rumänien aus tun, wenn die Tochter vermutlich in Deutschland ermordet wurde, sie die Sprache nicht sprechen und die finanziellen Mittel nicht haben?
Woher weißt du, dass Alexandras Eltern nicht die finanziellen Mittel haben um eigenmächtig nach ihrer Tochter zu suchen? Wurde deren finanzielle Situation bei Gericht besprochen oder kennst du die Eltern persönlich? Es tut zwar nichts zur Sache, aber es ist doch schwer vorstellbar, dass Alexandra und ihr Bruder die Eltern nicht finanziell unterstützt haben.
Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 16:24:48Es wäre mir nicht in Erinnerung, dass es während der Pandemie eine Empfehlung an Schwangere gegeben hätte, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.
Es gab auf jeden Fall einen Aufruf zur besonderen Vorsicht, denn ziemlich bald war bekannt, dass eine COVID-19-Infektion das Risiko von Schwangerschaftsproblemen wie bspw. Frühgeburten erhöht. Waren Frauen während ihrer Schwangerschaft an COVID-19 erkrankt, so erhöhte sich zudem nachweislich das Risiko der Kinder, im ersten Lebensjahr neurologische Entwicklungsstörungen zu entwickeln. Dies nur zur Richtigstellung. Für die Diskussion ist diese Info nicht relevant.

https://covid19.nih.gov/news-and-storie ... evelopment
Komisar_Rex_
Beiträge: 230
Registriert: Montag, 22. April 2024, 17:39:31
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex_ »

Gast90411 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 21:38:59 Du scheinst sehr festgefahren in deinen altertümlichen Ansichten zu sein, was du ja in deinem zweiten Post auch selbst betonst.
Es gibt, auch heute noch und ganz ohne Corona, viele Arbeitgeber, die ihre angestellten Schwangeren ins Beschäftigungsverbot (welches auch der AG andordnet, nicht der Arzt), schicken.
Und zack, sind sie wieder da, die vielen Ausrufezeichen :) die machen deine Weltanschauung für andere aber nicht glaubhafter.
Dass du selbst Mutter bist, auch nicht.
Und nun ists auch gut. Diese Diskussion ist a) sinnlos und trägt b) nicht zur Aufklärung bei.
Nein. Ich bin weder festgefahren noch altertümlich!!!!!!!!
Ich bin nur gut in meinem Job.
Ich habe in meinem Post über das ''Beschäftigungsverbot'', lediglich mit Fachwissen, die Aussage richtig gestellt.
Und wenn hier geschrieben wird, dass ein Chef, ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf, dann stelle ich das richtig. Was wäre ich sonst für eine medizinische Fachkraft?

Ich bin sehr tollerant und ich kann sogar damit leben, dass es für andere ''normal'' ist, zwei Frauen auf einmal zu schwängern.
Ich kann mich damit nicht identivizieren. Und ich bin stolz drauf. Ich würde keinen Mann wollen, der neben mir noch eine andere geschwängert hätte. Wenn es Frauen gibt, die das normal finden, ok.
Jeder so wie er will und es braucht.
Mit altertümlich hat das nichts zu tun!

Nochmal zu Corona und Schwangerschaft.
Vielleicht war Alexandra ja auch geimpft.
Schwangeren wird die Covid Impfung immer empfohlen.
Wie auch weitere Schutzmaßnahmen, um eine Risikoschwangerschaft, nicht noch risikoreicher zu machen.
Natürlich war es nicht empfehlenswert, während der Pandemie, als Schwangere, zu arbeiten.
Allerdings hätte auch niemand einer schwangeren Frau, dass verbieten können, wenn sie trotz Covid, weiterarbeiten möchte.
Das liegt im Ermessen des gesunden Menschenverstandes. Wenn ich in der Pandemie schwanger gewesen wäre, wäre ich zum Arzt und hätte mich krank schreiben lassen. Wie es viele Schwangere getan haben. Zu recht.
Eine werdende Mutter, ist in der Regel sehr darauf bedacht, dass sie sich keinem Risiko aussetzt.
Bestimmt auch Alexandra. Das steht nicht zur Diskussion.
Was aber zur Diskussion steht, ist das es Möglichkeiten gegeben hätte, weiter zu arbeiten, ohne dem Risiko einer Infektion, ausgestzt zu sein. Ich arbeite zwar nicht in einer Bank, aber dort gibt es mit Sicherheit, die Möglichkeiten, schwangeren einen Arbeitsplatz anzubieten, bei dem sie kein Risiko eingehen muss, zu erkranken.
Das hätte Alexandra natürlich in Anspruch nehmen können. Wenn die Angst, vor einer Ansteckung, zu groß war, ist das genauso zu verstehen und nachvollziehen.
Der Widerspruch läge nur eben dann bei ihren Klienten. Die sie ja, laut Zeugenaussage, noch im Dezember getroffen hat. Und auch davor. Das Risiko, dass ihre Pflegetochter, Corona nach Hause bringt, ist jedenfalls auch gegeben.

Lass meine Ausrufezeichen in Ruhe.
Das geht Dich gar nichts an...

Ich an Deiner Stelle, würde erstmal vor der eigenen Haustür kehren... Der inhalt von manchen Beiträgen hier ist wesentlich schlimmer... Daran erkennt man, Intelligenz, wesentlich besser.
Die Ausrufezeichen sind nur ein Satzzeichen. Wenn Dich das stört ist das Dein Problem. Nicht meins.
Wer andere anhand der Satzzeichen bewertet, der hat in meinen Augen wenig Ahnung, von Intelligenz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten... :!: :!: :!:
Gast0815

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Komisar_Rex_ hat geschrieben: Donnerstag, 30. Mai 2024, 00:19:39 Ich bin sehr tollerant und ich kann sogar damit leben, dass es für andere ''normal'' ist, zwei Frauen auf einmal zu schwängern.
Ich kann mich damit nicht identivizieren. Und ich bin stolz drauf. Ich würde keinen Mann wollen, der neben mir noch eine andere geschwängert hätte. Wenn es Frauen gibt, die das normal finden, ok.
Wer weiß, ob A.R. wusste, dass ihr Partner B.R. neben ihr noch eine andere geschwängert hat. Oder dass er sich Fotos von Metzen hat schicken lassen. Leider kann sie sich dazu nicht mehr äußern. Auch nicht, wie sie es fand, dass D.B. noch zwei andere Freundinnen hatte. Die meisten Frauen sind so „tolerant“ nicht.
Komisar_Rex_
Beiträge: 230
Registriert: Montag, 22. April 2024, 17:39:31
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex_ »

papaya hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 11:25:45 Nichts davon kannst Du beweisen.

Es hat Gespräche in der Postbank gegeben. Angeblich konnte Alexandra ihren Chef davon überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Was und mit wem dort wirklich besprochen wurde, und warum Alexandra signifikant früher als in einer Schwangerschaft üblich in Mutterschutz bzw Arbeitsunfähigkeit ging, darauf macht sich jeder seinen eigenen Reim.

Selbstverständlich können auch eine Strafanzeige und ein weiteres Verfahren eröffnet werden, wenn die ggf unter Eid abgegebenen Aussagen in einem Verfahren zum Mahnbescheid den Verdacht auf eine weitere Straftat ergeben.

Der von Dir immer mit schäbigen Schimpfwörtern belegte rumänische Partner und Jaguarfahrer wurde bekanntlich sogar direkt an Ort und Stelle vom Gerichtssaal aus eingebuchtet, wenngleich das wohl nur eine Überreaktion der Staatsanwältin war.

Und nochmal: es ist schlicht kompletter grober Unfug, Sturheit oder Idiotie zu behaupten, ihr sei strafrechtlich nichts vorzuwerfen gewesen. Unter den gegebenen Umständen weiß jeder, der auch nur einen Hauch Ahnung vom Bankwesen hat, dass ihr hundertprozentig und ohne jeden Zweifel der Verdacht der Geldwäsche nach §43GWG *vorgeworfen* werden kann und *muss*. Das haben ich und auch andere nun so oft erklärt und belegt, dass es jeder Hilfsschüler nachlesen und verstehen kann.

Ob sich dieser Verdacht dann erhärtet, ist eine andere Frage. Diese müsste in einem anderen Verfahren geklärt werden. Da würdest Du dann vermutlich von Anfang an genauso parteiisch auf die Unschuld pochen wie hier auf die Schuld, aber Deine Meinung ist ja auch egal.

Ob und wo sich Alexandra gemeldet hat, wissen wir nicht.
Darauf ein Ausrufezeichen!!!!
Mal eine Frage, war Alexandras ''Beschäftigungsverbot'', seit beginn der Schwangerschaft gegeben, oder erst später? Hat der Chef dieses erteilt?
Dann können wir Corona, endlich abschließen...
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten... :!: :!: :!:
Komisar_Rex_
Beiträge: 230
Registriert: Montag, 22. April 2024, 17:39:31
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex_ »

Gast0911 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 18:44:04 Weil der Aebeitgeber zu diesem Zeitpunkt keine gesetzlichen Vorgaben hatte, aber selbst entscheiden konnte, ob er sie ins Beschäftigungsverbot schickt.

Was sie parallel selbständig macht, hat den AG in dieser Hinwicht dann nicht zu interessieren. Ist ja der AG und nicht der Erziehungsberechtigte...
Entschuldige, ich hatte Deinen Post nicht gelesen.
Jetzt verstehe ich das mit dem Beschäftigungsverbot.

Klar. Wenn das vor Gericht so gesagt wurde, dann ist das nachvollziehbar. Die AG waren also verpflichtet, in der Corona-Zeit, gesetzeswegen, Schwangere, ins Beschäftigungsverbot zu schicken...
Jetzt hab ich das verstanden...
Ich habe mich so an diesem Wort ''Beschäftigungsverbot'', gestört, dasss ich nicht gemerkt habe das damit eine Freistellung, seitens des AG, wegen Corona, gemeint ist, die gesetzlich gestützt ist.

Hab ich Intelligenzbestie, wohl vollkommen falsch interprätiert. Fehler passieren. Bin auch nur ein Mensch.

Dann bitte ich meine ganzen Beiträge, bzgl. eines allgemeinen Beschäftigungsverbot seitens der AG, zu entschuldigen. Natürlich ist das dann möglich.

Bin ja nur bei den Medizinern. Deswegen habe ich das auch nicht verstanden. Logischerweise ist dann der AG verpflichtet, sich an die Verordnung zu halten und somit auch die Schwangere, nicht mehr weiter zu beschäftigen, wenn das von ihm nicht verantwortet werden kann.

Wie da die genauen Vorschriften waren, bzg. der Arbeitgeber, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wir sind eher die, die schwangeren beistehen, nicht mehr arbeiten zu müssen, wenn es ein gesundheitliches Bedenken gibt. Von unserer Seite, dann ein ''Beschäftigungsverbot'', zu erteilen, war jedenfalls auch bei vielen Schwangeren, ein Anliegen. Welches auch unterstützt wurde, von Seiten der Ärzte. Nur zu gerne. Frauen, die vom AG dann freigestellt wurden, kamen schließlich auch nicht zum Arzt, um sich wegen Corona, krankschreiben zu lassen. Warum auch.
Wir haben also die Macht, ein ''Beschäftigungsverbot'' zu erteilen, wenn es medizinisch notwendig ist. Da kann kein AG irgendwas dagegen tun.
Wir als Mediziner stehen natürlich, immer, hinter dem Wohl von Mutter und Kind.
Das Mutterschutzgesetz regelt den Rest. Das ist auch gut so!!

Ich bitte dieses Missverständnis, meinerseits, zu entschuldigen. Da war ich wohl etwas geblendet und vor allem habe ich nicht richtig gelesen.
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten... :!: :!: :!:
Sronson
Moderatorin
Beiträge: 1639
Registriert: Sonntag, 07. April 2024, 14:22:56
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 22:14:56 Abwesend bei der Erstellung der Vermisstenanzeige am 9.12 2022 bei der Polizei in Schwabach: Lebensfährte Dr B.R., Ex-Mann K.R., Bruder C.M., Freundin R.-D.I.

[…]

Natürlich erkennt man Alexandra auf dem Foto, das von der Polizei verwendet wurde.
Auf den von Dr.B.R. der Presse zur Verfügung gestellten Urlaubsbildern aus dem September 2022 sieht sie genauso aus.
Eine der anderen Kita-Mütter war die Freundin R.-D.I., die Alexandra mit Sicherheit erkannt hat.
So ein Quatsch! R.-D.I. hat Alexandra nicht anhand des (angeblich) passend ausgesuchten Fotos auf den Polizeiflyern erkannt. Sie hätte gar kein Foto gebraucht, um zu wissen, dass es ihre Freundin Alexandra ist, die da gesucht wird, denn sie hatte sie ja zuvor selbst als vermisst gemeldet.
Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Mai 2024, 22:14:56Ganz ehrlich, Suchaufrufe auf Social Media nerven und sind affig.
Das sehe ich anders. Durch Suchaufrufe in den sozialen Medien erreicht man viel mehr Menschen; immerhin nutzen 75 % der Weltbevölkerung diese Medien. Das Rätsel um die wahre Identität des verstorbenen Wanderers „Mostly Harmless“ wäre bspw. bis heute ohne Social Media ungelöst, hatte die Polizei ihre Ermittlungen doch alsbald eingestellt.

Aber auch Polizeidienststellen und Innenministerien betreiben eigene Facebook- und Twitterseiten, auf denen sie Fahndungen posten und ausdrücklich (!) um die Verbreitung bitten. Dank Facebook & Co. konnten in Deutschland seit 2012 etliche Vermisstenfälle gelöst werden, darunter mehrere von Kindern.
Antworten