VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Nichts neues mehr, keine Überraschungen, keine Spannung. Der Prozess schläft ein, das Ding ist durch.
Spätestens seit dem Tape in Limbach ist klar, was passiert ist. Und wegen einer Pizza fährt der Ugur nicht nach Italia und zurück an einem Tag.
Aber unterhaltsam, wie Team Dejan sich hier dennoch an jeden noch so kleinen Strohhalm klammert, um die zwei Angeklagten mit absurden Theorien und Tatsachenverdrehungen aus dem Knast zu befreien.
Spätestens seit dem Tape in Limbach ist klar, was passiert ist. Und wegen einer Pizza fährt der Ugur nicht nach Italia und zurück an einem Tag.
Aber unterhaltsam, wie Team Dejan sich hier dennoch an jeden noch so kleinen Strohhalm klammert, um die zwei Angeklagten mit absurden Theorien und Tatsachenverdrehungen aus dem Knast zu befreien.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Dieses Forum ist aktiver als die Kollegen von allesMist. Wir führen den Dialog weiter und beziehen uns auf aktuelle Meldungen. Frage an Dich, liest Du denn auch ältere Beiträge noch nach und achtest auf Info oder Hinweise oder sonstiges, welche Du vielleicht wieder vergessen hast? In Windsheim ging es um Graffiti an der Haustür. In Kalchtung um beschädigte Autos und Farbbeutel. Jedenfalls im Falle eines Freispruches können beide Angeklagten wegziehen, da sie gesellschaftlich gebrandmarkt sind.Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Donnerstag, 06. Juni 2024, 21:48:52 In Kalchreuth?
Ich dachte in Bad Windsheim... !
Jedenfalls scheint langsam Schwung in die Verhandlung zu kommen!
Oder mein Kopf dreht sich... Es scheint fast wirklich so, dass das Gericht, da einen ganz anderen Fall verhandelt, als den, um den es bisher ging.
Nur für mich, als Info. Die vermisste heisst schon Alexandra oder?
Vielleicht liegt das auch an mir. Hier im Forum, bleibe ich oft kleben und dann denk ich wahrscheinlich immer noch, zu kompliziert.
Oder ist das Offensichtliche so deutlich, dass ich es nicht, wahrnehmen, kann?
Jedenfalls kommt so, mein ''Motiv'', wieder mehr in den Fokus. Die Liebe... Oder wohl eher, die nicht vorhandene Liebe. Das ergibt dann wenigstens, noch etwas, logisches.
Das jetzt wieder zu sortieren und genau zu lesen, wird die nächste Herausforderung.
Mir beschäftigt auch noch dieser Babenhausen-Fall ganz zhu schweigen, von Häusern.
Ein Pensum ist das hier.
Vielen Dank an alle, für Eure Berichte...
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ein Rechtsanwalt wurde als sogenannter Abwesenheitspfleger damit beauftragt, Alexandras Finanzen zu verwalten. Nach seiner Auflistung verfügt die Vermisste über ein Vermögen von rund 1,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen rechtmäßige Forderungen von circa 1,9 Millionen Euro. Allerdings fehlt noch eine Übersicht über Alexandras Postbankkonten. Da die Postbank den Zugang zu diesen Konten verweigert, läuft derzeit eine Klage.
Aus welchem Grund könnte denn die Postbank ihre Kooperation verweigern? Immerhin geht es hier um einen mutmaßlichen Mord an ihrer Angestellten.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... en,UEwNGYT
Aus welchem Grund könnte denn die Postbank ihre Kooperation verweigern? Immerhin geht es hier um einen mutmaßlichen Mord an ihrer Angestellten.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... en,UEwNGYT
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Anzunehmen daß ohne Auffindung sie noch nicht für tot erklärt und es keinen Totenschein gibt. Bankgeheimnis. Oder die Bank wartet noch auf was anderes.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Der Prozess schläft keinesfalls ein. Den Eindruck gewinnt man nur wegen der recht dürftigen öffentlichen Berichterstattung.RockyBalboa hat geschrieben: ↑Donnerstag, 06. Juni 2024, 22:12:59 Nichts neues mehr, keine Überraschungen, keine Spannung. Der Prozess schläft ein, das Ding ist durch.
Spätestens seit dem Tape in Limbach ist klar, was passiert ist. Und wegen einer Pizza fährt der Ugur nicht nach Italia und zurück an einem Tag.
Aber unterhaltsam, wie Team Dejan sich hier dennoch an jeden noch so kleinen Strohhalm klammert, um die zwei Angeklagten mit absurden Theorien und Tatsachenverdrehungen aus dem Knast zu befreien.
"Durch" ist das Ganze erst nach einem Urteil und der vollständigen Beweisaufnahme und das auch nur, wenn dann nicht in Revision gegangen wird. Wir haben erst Halbzeit.
Wie kommst du drauf, das könnte alles schon "durch" sein?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Laut Abwesenheitspfleger gibt es erfahrungsgemäß mit der Postbank regelmäßig Schwierigkeiten in solchen Angelegenheiten, unabhängig dieses Falles. Andere Banken seien da grundsätzlich deutlich kooperativer.Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 07. Juni 2024, 02:40:30 Ein Rechtsanwalt wurde als sogenannter Abwesenheitspfleger damit beauftragt, Alexandras Finanzen zu verwalten. Nach seiner Auflistung verfügt die Vermisste über ein Vermögen von rund 1,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen rechtmäßige Forderungen von circa 1,9 Millionen Euro. Allerdings fehlt noch eine Übersicht über Alexandras Postbankkonten. Da die Postbank den Zugang zu diesen Konten verweigert, läuft derzeit eine Klage.
Aus welchem Grund könnte denn die Postbank ihre Kooperation verweigern? Immerhin geht es hier um einen mutmaßlichen Mord an ihrer Angestellten.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... en,UEwNGYT
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ich kann jetzt nur von persönlichen Erfahrungen rumänischer und allgemein osteuropäischer Kontakte berichten: völlig andere Kultur untereinander, als bei "uns Deutschen" üblich, auch oder gerade, was den einen oder anderen Gefallen angeht. Eine Hand wäscht die andere - Prinzip. Das ist jetzt aber nur meine subjektive Meinung dazu.papaya hat geschrieben: ↑Donnerstag, 06. Juni 2024, 16:39:54 Ich hatte Gast3 zunächst auch so verstanden wie Fränkin und Turmfalke23, und beide haben natürlich vollkommen Recht mit ihren Antworten.
Doch jetzt lese ich bei Gast3 eher die Frage heraus "wie kann es sein, dass sie einerseits in der rumänischen Community ein großes Netzwerk aufgebaut hat, dem sie regelmäßig Privatkredite vermitteln konnte (was auch ein Vertrauensverhältnis und soziale Kontakte mit sich bringt), andererseits aber in ihrer Notlage am Ende dieses Netzwerk sie nicht auffing?"
Außerdem impliziert Gast3, dass DB Alexandra isolierte.
Die Frage können die nahezu täglichen Prozessbeobachter sicher besser beantworten als ich, doch aus meiner Sicht lautet die Antwort:
Erstens stimmt es schlichtweg nicht, dass DB sie isolierte. Das ist ein weiteres von der Presse kolportiertes Märchen. In Wirklichkeit war DB (wegen Geschäften und anderen Frauen) viel zu wenig präsent, um Alexandra zu isolieren.
Zweitens bestanden durchaus soziale Kontakte zu Arbeitskollegen und der rumänischen Community. Hierzu gibt es eine Reihe von Zeugenaussagen, die jedoch von der Presse wider besseren Wissens auf "wieder einer sagte, Alexandra hatte Angst" reduziert werden.
Man muss sich wieder und wieder klar machen, dass ein Prozesstag von 9-10 Stunden auf einen kurzen Überblick in der Presse reduziert wird, der sich in 1-2 Minuten lesen lässt und ausschließlich bedient, was die Leute hören und zahlen (Paywall) wollen: Emotionen, nämlich Empörung über die von der Presse im Vorfeld ohne Schuldspruch abgestempelten "Monster".
Unabhängig davon unterhält natürlich nicht jeder Kreditnehmer persönliche und freundschaftliche private Kontakte zu seinem Bankberater, dies ist nahezu überall wohl eher ein Ausnahmefall.
Übrigens:
https://bildungsblog.nuernberg.de/2021/ ... berg%20dar.
Dass Alexandra von D.B. zunehmend isoliert werden sollte, entsprang der Aussagen zweier Freundinnen, denen sie dies so berichtete. Wortlaut aus der Aussage einer der beiden vor Gericht:
"A.R. erzählte mir, D.B. wolle sie isolieren, damit er sie besser manipulieren kann. Er habe sie unterdrückt." Dies habe A.R. gegenüber der Zeugin aber erst nach Beendigung der Partnerschaft erzählt, vorher habe sie sich dazu nie geäußert, sich sehr zurück gehalten.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ist es üblich, dass in einem Prozess um eine vermisste Person so viele verschiedene Menschen zu Wort kommen, die Wissen aus zweiter Hand kundtun? Mich irritiert das sehr, denn meiner Meinung nach haben solche Aussagen („Alexandra hat mir mal erzählt, dass…“) überhaupt keinen Wert. Per definitionem ist ein Zeuge jemand, der bei einem Ereignis, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört, persönlich zugegen war. Somit ist nicht nur die angebliche versuchte Isolation durch Dejan B. als auch der angebliche Vorfall mit der Katze meiner Meinung zu ignorieren.Dust hat geschrieben: ↑Freitag, 07. Juni 2024, 08:28:49 Dass Alexandra von D.B. zunehmend isoliert werden sollte, entsprang der Aussagen zweier Freundinnen, denen sie dies so berichtete. Wortlaut aus der Aussage einer der beiden vor Gericht:
"A.R. erzählte mir, D.B. wolle sie isolieren, damit er sie besser manipulieren kann. Er habe sie unterdrückt." Dies habe A.R. gegenüber der Zeugin aber erst nach Beendigung der Partnerschaft erzählt, vorher habe sie sich dazu nie geäußert, sich sehr zurück gehalten.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das ist nicht die zweite, sondern erste Hand. Es sind Zeugen, denen, wenn auch in geringem Umfang, Alexandra von ihren Sorgen und Befürchtungen berichtet hat.Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 07. Juni 2024, 11:10:01 Ist es üblich, dass in einem Prozess um eine vermisste Person so viele verschiedene Menschen zu Wort kommen, die Wissen aus zweiter Hand kundtun? Mich irritiert das sehr, denn meiner Meinung nach haben solche Aussagen („Alexandra hat mir mal erzählt, dass…“) überhaupt keinen Wert. Per definitionem ist ein Zeuge jemand, der bei einem Ereignis, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört, persönlich zugegen war. Somit ist nicht nur die angebliche versuchte Isolation durch Dejan B. als auch der angebliche Vorfall mit der Katze meiner Meinung zu ignorieren.
Die Angeklagten sprechen nicht und Alexandra ist verschwunden - wer soll denn deiner Meinung nach berichten, wenn nicht die Menschen, die sie kennen?
Damit meine ich jetzt nicht dieses "ich hab mal gehört dass", das ist wirklich nicht zielführend. Aber es besteht halt doch immer wieder die Möglichkeit oder Hoffnung, dass der noch so unwichtig erscheinende Zeuge etwas wichtiges zu berichten hat.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Der Begriff "Forderungen und Verbindlichkeiten" in dem Artikel passt nicht. Aus Sicht von Alexandra sind die 1,9 Millionen Euro Verbindlichkeiten.Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 07. Juni 2024, 02:40:30 Ein Rechtsanwalt wurde als sogenannter Abwesenheitspfleger damit beauftragt, Alexandras Finanzen zu verwalten. Nach seiner Auflistung verfügt die Vermisste über ein Vermögen von rund 1,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen rechtmäßige Forderungen von circa 1,9 Millionen Euro. Allerdings fehlt noch eine Übersicht über Alexandras Postbankkonten. Da die Postbank den Zugang zu diesen Konten verweigert, läuft derzeit eine Klage.
Aus welchem Grund könnte denn die Postbank ihre Kooperation verweigern? Immerhin geht es hier um einen mutmaßlichen Mord an ihrer Angestellten.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... en,UEwNGYT
Macht im Saldo 200.000 Euro Schulden abzüglich der nicht bekannten Guthaben auf den Postbank-Konten.
Die fehlende Kooperation der Postbank könnte darauf hindeuten, dass sie befürchtet, bei Kooperation Nachteile zu erleiden, etwa dass ihr Pflichtverletzungen vorgeworfen werden könnten.
Interessant im Artikel: Der Finanzermittler erwähnt weder Schwarzgeld noch Geldwäsche, nur ganz gewöhnlichen Betrug.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Nein, das ging es nicht. Es ging um ein mit blauer Farbe gesprühtes Graffiti an der Wand einer Hofeinfahrt.Gast3 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 06. Juni 2024, 22:31:34 In Windsheim ging es um Graffiti an der Haustür.
Nein, nicht nur. In Kalchreuth wurde ein Transporter mit schwarzer Farbe mit dem Wort "MÖRDER" besprüht. Es wurde ein weiteres Fahrzeug beschädigt und die Fassade des gemieteten Hauses hat auch Spuren abbekommen.Gast3 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 06. Juni 2024, 22:31:34 In Kalchtung um beschädigte Autos und Farbbeutel.
So ist es. Und das obwohl jeder Journalist gebetsmühlenartig wiederholt, dass die beiden Angeklagten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten. Leider entspricht eben diese Sichtweise gar nicht dem Tenor aller Presseberichte.Gast3 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 06. Juni 2024, 22:31:34 Jedenfalls im Falle eines Freispruches können beide Angeklagten wegziehen, da sie gesellschaftlich gebrandmarkt sind.
Damit ist es leicht, sofern man sich nie ins Gericht setzt und die ganzen Aussagen der bisher über 80 Zeugen selber hört, permanent zu behaupten, dass die beiden Angeklagten schuldig sind.
Die Presse lässt leider in ihren Artikeln so unendlich viel weg, was wirklich wichtig ist. Und erst mit den ganzen von der Presse weggelassenen Infos ergibt sich ein Gesamtbild.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Wie erklärst du dann, dass alle anderen Banken offensichtlich kooperiert haben?Gast3 hat geschrieben: ↑Freitag, 07. Juni 2024, 05:57:14 Anzunehmen daß ohne Auffindung sie noch nicht für tot erklärt und es keinen Totenschein gibt. Bankgeheimnis. Oder die Bank wartet noch auf was anderes.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Für eine enge Freundschaft spricht das nicht. Immerhin war sie bereits im 7. Monat schwanger, als sie verschwand, und der Babybauch schon deutlich sichtbar. Andererseits soll sie diesen Freundinnen anvertraut haben, dass Dejan B. sie zu kontrollieren und schikanieren versuchte, was eine sehr intime Information ist. So richtig rund wird es nicht.
Nein, ist es nicht. Ein Zeuge ist, wie bereits oben geschrieben, jemand, der bei einem Ereignis, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört, persönlich zugegen war. Sie waren nicht persönlich zugegen, als Alexandra bedroht und kontrolliert wurde und auch nicht, als die Katze aus dem Fenster geworfen wurde. Sie können diese Vorkommnisse folglich nicht bezeugen.
Etwas, was er mit eigenen Augen gesehen oder mit eigenen Ohren gehört hat, ja.Dust hat geschrieben: ↑Freitag, 07. Juni 2024, 11:24:56Aber es besteht halt doch immer wieder die Möglichkeit oder Hoffnung, dass der noch so unwichtig erscheinende Zeuge etwas wichtiges zu berichten hat.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
2018 wurde die Postbank mit dem Privat- und Firmenkundengeschäft der Deutschen Bank verschmolzen.
Bedeutet das, dass die Deutsche Bank nicht unter den übrigen, kooperierenden Banken war?
Bedeutet das, dass die Deutsche Bank nicht unter den übrigen, kooperierenden Banken war?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
https://www.nn.de/nuernberg/morder-in-g ... 1.14292373
"NÜRNBERG - "Mörder" stand in großen Buchstaben auf seinem Kastenwagen, er erstattete Anzeige. Pikant: Zu diesem Zeitpunkt liefen gegen ihn bereits Ermittlungen wegen Totschlags. Heute steht er als mutmaßlicher Mörder von Alexandra R. in Nürnberg vor Gericht."
Der Kastenwagen wars. Keine weiteren Fragen.
"NÜRNBERG - "Mörder" stand in großen Buchstaben auf seinem Kastenwagen, er erstattete Anzeige. Pikant: Zu diesem Zeitpunkt liefen gegen ihn bereits Ermittlungen wegen Totschlags. Heute steht er als mutmaßlicher Mörder von Alexandra R. in Nürnberg vor Gericht."
Der Kastenwagen wars. Keine weiteren Fragen.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das stimmt natürlich. Ich hab anhand der bisher vor Gericht vernommenen Freunde und Bekannten und deren Aussagen weiter den Eindruck, dass es DIE enge, vertraute Freundschaft in ihrem Leben auch nicht gab, sie niemanden besonders viel wissen lassen wollte.
Sollte dem so sein, dann sind die Freunde und Bekannten, die zwar selber wenig wussten und mitbekamen, leider aber dennoch die, die noch am meisten zu erzählen haben. Neben dem Partner, den Eltern, dem Bruder und den schweigenden Angeklagten. Außer natürlich, es sagen noch Zeugen aus, denen sie sich ausführlicher anvertraut hat.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 07. Juni 2024, 12:03:27 Für eine enge Freundschaft spricht das nicht. Immerhin war sie bereits im 7. Monat schwanger, als sie verschwand, und der Babybauch schon deutlich sichtbar. Andererseits soll sie diesen Freundinnen anvertraut haben, dass Dejan B. sie zu kontrollieren und schikanieren versuchte, was eine sehr intime Information ist. So richtig rund wird es nicht.
Nein, ist es nicht. Ein Zeuge ist, wie bereits oben geschrieben, jemand, der bei einem Ereignis, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört, persönlich zugegen war. Sie waren nicht persönlich zugegen, als Alexandra bedroht und kontrolliert wurde und auch nicht, als die Katze aus dem Fenster geworfen wurde. Sie können diese Vorkommnisse folglich nicht bezeugen.
Etwas, was er mit eigenen Augen gesehen oder mit eigenen Ohren gehört hat, ja.
Nein, guck dir bitte die Definition zum Begriff Zeuge an.
Es ist vollkommen falsch, dass ein Zeuge nur einer ist, wenn er persönlich dabei war, etwas gehört oder gesehen hat aufgrund seiner Anwesenheit.
Man muss nicht persönlich zugegen gewesen sein, um ein Zeuge zu sein oder werden. Es mag lästig erscheinen, aber jeder, der irgendwelche Beobachtungen gemacht hat, welcher Art auch immer und auf welchem Weg, ist als Zeuge zu betrachten.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Hier ist die Definition nach §§ 48 ff. StPO:
https://www.juracademy.de/strafprozessr ... s.html.ampZeuge i.S.d. §§ 48 ff. StPO ist eine Person, die in einer nicht gegen sie selbst gerichteten Strafsache ihre Wahrnehmung über Tatsachen durch Aussage kundgeben soll.
Wer nicht persönlich anwesend war, während etwas geschehen ist (“Tatsache”), kann nicht bezeugen, dass es geschehen ist. Dort steht ausdrücklich “Wahrnehmung über Tatsachen”, nicht “Wahrnehmung von über eine dritte Person Erzähltem”. Eine Tatsache ist ausdrücklich als ein konkretes Geschehnis, als ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt definiert.
Und hier widersprichst du dir auch gleich selbst, denn wer Beobachtungen macht, muss dafür sehr wohl zugegen sein. Etwas Erzähltes weiterzuerzählen, erfüllt nicht die Definition einer Beobachtung, also einer “zielgerichteten Wahrnehmung von Vorgängen.”
Alexandras Freundinnen können nicht bezeugen, dass Dejan B. sie kontrolliert hat oder eine Katze aus dem Fenster warf, denn sie waren nicht dabei. Es ist tatsächlich so einfach!
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Selbstverständlich ist das eine Zeugenaussage aus 1. Hand.Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 07. Juni 2024, 14:01:55 Hier ist die Definition nach §§ 48 ff. StPO:
https://www.juracademy.de/strafprozessr ... s.html.amp
Wer nicht persönlich anwesend war, während etwas geschehen ist (“Tatsache”), kann nicht bezeugen, dass es geschehen ist. Dort steht ausdrücklich “Wahrnehmung über Tatsachen”, nicht “Wahrnehmung von über eine dritte Person Erzähltem”. Eine Tatsache ist ausdrücklich als ein konkretes Geschehnis, als ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt definiert.
Und hier widersprichst du dir auch gleich selbst, denn wer Beobachtungen macht, muss dafür sehr wohl zugegen sein. Etwas Erzähltes weiterzuerzählen, erfüllt nicht die Definition einer Beobachtung, also einer “zielgerichteten Wahrnehmung von Vorgängen.”
Die Zeugin war zugegen, als Alexandra es erzählt hat.
Die Zeugin hat es nicht über Dritte erfahren, sondern direkt von Alexandra, also aus erster Hand.