VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Sronson
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Nesrin hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 13:08:06 Warum soll es unbedingt Aufsehen erregen, wenn 3 Personen aus einem Haus zu einem Auto gehen?

Die Täter könnten Alexandra im Haus so eingeschüchtert haben, dass sie völlig überrumpelt und geschockt zum Auto mit ging.
So nach dem Motto:" Du kommst jetzt mit uns zum Auto, dann passiert dir und deinem ungeborenen Kind nichts".

Dann hätte sie sich nicht gewehrt und niemanden wäre aufgefallen, wenn Alexandra in Begleitung der Täter zum Auto gegangen wäre.
Das kann ich mir allenfalls unter Vorhalten einer Waffe vorstellen. Was hätten die beiden sonst tun sollen, hätte Alexandra auf dem Weg zum Auto geschrien? Sie hätten von ihr ablassen müssen.

Gibt es überhaupt Fälle, in denen am helllichten Tag Opfer aus in Wohngegenden befindlichen Häusern entführt wurden?

Bleibt noch die Frage, zu welchem Zweck die Täter ihr in dem Haus den Mund verklebt und das Tape danach achtsam weggeworfen haben sollen. Außerdem: Wieso wurde Alexandra zur Halle geschafft? Den Brief hätte sie doch gleich im Haus schreiben können. Wozu ein Standortwechsel? Wozu dieses Risiko eingehen?
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Nesrin hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 13:08:06 Warum soll es unbedingt Aufsehen erregen, wenn 3 Personen aus einem Haus zu einem Auto gehen?

Die Täter könnten Alexandra im Haus so eingeschüchtert haben, dass sie völlig überrumpelt und geschockt zum Auto mit ging.
So nach dem Motto:" Du kommst jetzt mit uns zum Auto, dann passiert dir und deinem ungeborenen Kind nichts".

Dann hätte sie sich nicht gewehrt und niemanden wäre aufgefallen, wenn Alexandra in Begleitung der Täter zum Auto gegangen wäre.
Zumal es Zeugen gegeben haben soll, die den Mitsubishi am hinteren Eingang des Gartens, als im der Parallelstraße zur S.straße stehen gesehen haben sollen. Dort erregte man vielleicht weniger Aufmerksamkeit als man am Vordereingang erregt hätte.
König Salomon

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Ich war vor Ort, dort schaut niemand aus dem Fenster, überall Rolläden unten, zurückgezogen, hohe Hecken, alles sehr anonym. Im Prinzip ein recht geeigneter Ort um jemanden zu entführen. Nur mit streetview versteht man das nicht.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Sronson hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 12:13:36 Gibts in Deutschland eigentlich Strafmilderung, wenn man einen Mord gesteht und die Ermittler zur Leiche führt? Falls ja, wurde dieses Angebot den beiden unterbreitet?
Bei Mord gibt es immer lebenslang.
Da gibt es keinen Strafrahmen bei Mord, keine Strafmilderung.

(ausgenommen Schuldunfähigkeit, bzw. verminderte Schuldfähigkeit)
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 13:48:15 Zumal es Zeugen gegeben haben soll, die den Mitsubishi am hinteren Eingang des Gartens, als im der Parallelstraße zur S.straße stehen gesehen haben sollen. Dort erregte man vielleicht weniger Aufmerksamkeit als man am Vordereingang erregt hätte.
Und die hochschwangere Alexandra haben sie dann an den Nachbarfenstern vorbei komplett durch den großen, im Winter kargen Garten geführt, über den Zaun gehoben, sind damit die Gefahr eingegangen, dass die Nachbarn gegenüber des Zauns das sehen und sich wundern? Also echt.
Die Straße am Zaun ist genauso schmal, die nächste Nachbarn genauso nah
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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König Salomon hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 13:52:52 Ich war vor Ort, dort schaut niemand aus dem Fenster, überall Rolläden unten, zurückgezogen, hohe Hecken, alles sehr anonym. Im Prinzip ein recht geeigneter Ort um jemanden zu entführen. Nur mit streetview versteht man das nicht.
Ist ja mega, dass du das beurteilen kannst, weil du mal da warst :) Respekt

Wie kommst du drauf, zu sagen, die Nachbarn hätten alle immer ihre Rolläden unten? Also sorry, was ein Käse. Das könnte man nur beurteilen, wenn man dort lauernd und beobachtend Tage am Stück verbringt.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 13:48:15 Zumal es Zeugen gegeben haben soll, die den Mitsubishi am hinteren Eingang des Gartens, als im der Parallelstraße zur S.straße stehen gesehen haben sollen. Dort erregte man vielleicht weniger Aufmerksamkeit als man am Vordereingang erregt hätte.
Echt? Das ist ja großartig!
Dann scheint sich der Richter da geirrt zu haben und die Zeugen, die Du zitierst, offenbar nicht wahrgenommen zu haben.
Für ihn stand der Outlander nämlich ca. 50m in südlicher Richtung vom Hauseingang entfernt. Also weder hinter dem Haus (und damit auch nicht an dem Zaun, der bereits seit Jahren an der gleich Stelle ein Stückchen herunterhängt) und auch nicht direkt vor der Eingangstüre.
In seiner Urteilsbegründung führte der vorsitzende Richter aus, dass Alexandra zu dem 50 Meter entfernt stehenden PKW Mitsubishi verbracht wurde.
(Tagsüber. Kurz vor neun. Bei Tageslicht. - das nur zur Ergänzung)
Laut dem vorsitzenden Richter hat man eben deshalb Alexandra das Panzertape vom Gesicht gerissen, weil es seltsam aussieht, wenn sie mit dem Tape im Gesicht durch die Straße spaziert. Aber man soll Alexandra unter Zwang die 50 Meter die Straße entlang marschieren lassen haben.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

König Salomon hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 13:52:52 Ich war vor Ort, dort schaut niemand aus dem Fenster, überall Rolläden unten, zurückgezogen, hohe Hecken, alles sehr anonym. Im Prinzip ein recht geeigneter Ort um jemanden zu entführen. Nur mit streetview versteht man das nicht.
Dust hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 15:08:21 Ist ja mega, dass du das beurteilen kannst, weil du mal da warst :) Respekt

Wie kommst du drauf, zu sagen, die Nachbarn hätten alle immer ihre Rolläden unten? Also sorry, was ein Käse. Das könnte man nur beurteilen, wenn man dort lauernd und beobachtend Tage am Stück verbringt.
Ich helfe mal kurz, falls sich jemand an den Besuch nicht erinnern kann.
Und damit wäre die Schlussfolgerung - wenn der Richter recht hat mit dem 50m südlich der Eingangstüre geparkten Outlanders - dass die beiden vorläufig verurteilten Männer Alexandra hinten über den Zaun gezerrt haben, dann irgendwie wieder ohne Spuren zu hinterlassen vor ihr Haus getragen haben und ab der Eingangstüre dann eine von Hunden wahrnehmbare Spur 50 Meter in südliche Richtung gelegt haben.
Ja, kann man so machen ...
RockyBalboa hat geschrieben: Montag, 13. Mai 2024, 01:42:38 Inspektor Rocky war heute / gestern im schönen reichen Limbach und mir ist folgendes hinter dem Haus aufgefallen:

Bild

So sah der Zaun an dieser Stelle hinter dem Haus im August 2019 aus

Und so sieht er mittlerweile an der markierten Stelle aus:


Bild

Sieht also für mich so aus, als wäre er an der Stelle durch irgendwen oder etwas Schweres platt gedrückt worden. Wurde dort vielleicht etwas Schweres über den Zaun geschoben / gehievt?

Von der Seite besteht aus meiner Sicht nahezu null Risiko, dass man gesehen würde, falls man jemanden aus dem Haus transportieren würde. (im Übrigen sind die Leute auch auf der Seite des Vordereingangs, in der Sudetenstr. ziemlich abgeschottet.) Dort kurz jemanden unbemerkt von der Haustür bis in ein Auto zu verbringen ist auch dort nicht schwer. Dabei gesehen zu werden halte ich nach Ortsbesichtigung für extrem unwahrscheinlich. Noch sicherer wäre es aber wie gesagt über den Garten…
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Sronson hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 00:37:14 Leider hat Herr Zaar vergessen zu erwähnen, dass das Zeichen mittlerweile viel häufiger für „Peace/Alles in Ordnung“ steht oder als bloße Grußgeste benutzt wird.
https://www.rtl.de/news/urteil-nach-mor ... 34147.html
Dass der Dr. Merkwürden eine überaus fragwürdige Person darstellt, darüber besteht allgemein Konsens.

Sein Aufzug zur Urteilsbegründung gegen die beklagten 2 Männer ist erneut eine groteske, geschmacklose Spitzenleistung.
Das sogenannte Peace-Zeichen ist wahrheitlich eine Todesrune, das exakte Gegenteil. Seit der Erschaffung 1958 von einem nichtswissenden Designer in Unkenntnis, verbreiten sich Hass und Gewalt in extremem Masse.

Wer immer in seiner Habe diese Todesrune in Textil oder Metall etc. sein eigen nennt, sollte diese sofort restlos verbrennen, zerschlagen, vernichten, Freunde und Bekannte und Familie/Verwandte darauf aufmerksam machen.
Sie bringt jeder einzelnen Person die im Besitz dieser Todesrune ist persönliches Unglück.
Nürnberg - Runen werden heutzutage und hierzulande mit Nazis und Neonazis in Verbindung gebracht. Zu Recht, denn im Dritten Reich wurde ein Kult um die Runen betrieben, und Jungnazis benutzen sie als Erkennungszeichen, siehe Thor Steinar.

Nur eine einzige Rune steht außerhalb der braunen Kreise – weil fast niemand weiß, dass das weltweit gebräuchliche Peace-Zeichen eigentlich eine Rune ist. Sie ist das Symbol des Todes. Ein stilisierter, nach oben wachsender Baum bedeutet Leben beziehungsweise den Beginn des Lebens, ein umgekehrter Lebensbaum steht für das Ende.
https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... e-1.495942
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Heckengäu hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 15:49:08 Das sogenannte Peace-Zeichen ist wahrheitlich eine Todesrune, das exakte Gegenteil. Seit der Erschaffung 1958 von einem nichtswissenden Designer in Unkenntnis, verbreiten sich Hass und Gewalt in extremem Masse.
...
Nur als Ergänzung - es gab sehr wohl diverse frühere Nachrichten von U.T. im Gericht zu sehen. Gerade das Victory-Emoji verwendete er eher inflationär.
Wobei unter "Victory-Emoji" das hier zu verstehen ist: https://iconduck.com/emojis/126364/victory-hand-emoji
Das Peace-Zeichen ist das hier: https://www.istockphoto.com/de/vektor/p ... -290341054
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Klugscheißer hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 14:49:29 Bei Mord gibt es immer lebenslang.
Da gibt es keinen Strafrahmen bei Mord, keine Strafmilderung.

(ausgenommen Schuldunfähigkeit, bzw. verminderte Schuldfähigkeit)
Vielen Dank für die Rückmeldung @Klugscheißer!

Das kann man durchaus als vertane Chance werten, denn vielleicht könnte man dem ein oder anderen Täter für zwei, drei Jahre weniger ein Geständnis entlocken und zur Leiche geführt werden.

Wird jetzt weiterhin nach Alexandras Überresten gesucht oder ist der Fall mit der Verurteilung für die Ermittler abgeschlossen? Für die Angehörigen ist er es sicherlich nicht.
Dust hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 15:07:08 Und die hochschwangere Alexandra haben sie dann an den Nachbarfenstern vorbei komplett durch den großen, im Winter kargen Garten geführt, über den Zaun gehoben, sind damit die Gefahr eingegangen, dass die Nachbarn gegenüber des Zauns das sehen und sich wundern? Also echt.
Anwohnern ist zwar der unscheinbare geparkte Mitsubishi aufgefallen, nicht aber diese bühnenreife Slapstickeinlage…
Fränkin hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 15:22:51 In seiner Urteilsbegründung führte der vorsitzende Richter aus, dass Alexandra zu dem 50 Meter entfernt stehenden PKW Mitsubishi verbracht wurde.
(Tagsüber. Kurz vor neun. Bei Tageslicht. - das nur zur Ergänzung)
Laut dem vorsitzenden Richter hat man eben deshalb Alexandra das Panzertape vom Gesicht gerissen, weil es seltsam aussieht, wenn sie mit dem Tape im Gesicht durch die Straße spaziert. Aber man soll Alexandra unter Zwang die 50 Meter die Straße entlang marschieren lassen haben.
Alexandra hätte jederzeit schreien können. Es ging um ihr Leben und das des ungeborenen Kindes, ihres absoluten Wunschkindes. Die Täter hätten sie dann entweder laufenlassen oder im öffentlichen Raum sofort töten müssen. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario?
Heckengäu hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 15:49:08 Nur eine einzige Rune steht außerhalb der braunen Kreise – weil fast niemand weiß, dass das weltweit gebräuchliche Peace-Zeichen eigentlich eine Rune ist. Sie ist das Symbol des Todes.

https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... e-1.495942
Höchstwahrscheinlich haben weder Ugur T. noch Dejan B. sich derart intensiv mit diesem Zeichen auseinandergesetzt, um es fortan als Todesrune zu verwenden.
Fränkin hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 16:08:16 Nur als Ergänzung - es gab sehr wohl diverse frühere Nachrichten von U.T. im Gericht zu sehen. Gerade das Victory-Emoji verwendete er eher inflationär.
Genauso dachte ich es mir. Also ein weiteres “Indiz”, das man getrost in die Tonne kloppen kann.
Fränkin hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 16:08:16 Wobei unter "Victory-Emoji" das hier zu verstehen ist: https://iconduck.com/emojis/126364/victory-hand-emoji
Das Peace-Zeichen ist das hier: https://www.istockphoto.com/de/vektor/p ... -290341054
Schau mal, hier ist noch etwas zum Wandel der Bedeutung im Laufe der Jahrzehnte erklärt:
Heute ist das V-Zeichen hauptsächlich als Begrüßungszeichen oder als eine Pose auf Fotos bekannt […] Das V-Zeichen wurde mit dem Ausruf "Peace" verbunden und so zu einer Begrüßung umgewandelt.
https://www.deutschlandfunknova.de/beit ... y-zu-peace
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Sronson hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 16:42:30 Anwohnern ist zwar der unscheinbare geparkte Mitsubishi aufgefallen, nicht aber diese bühnenreife Slapstickeinlage…
Kleine Korrektur: Absolut niemandem ist ein geparkter Outlander aufgefallen!
Der vorsitzende Richter geht aber davon aus, dass dieses Fahrzeug 50 Meter von der Haustüre weg geparkt sein gewesen muss, weil es ja schließlich Spuren von D.B. und Alexandra gab, die eben ab der Haustüre 50 Meter in Richtung Süden führten. Und eben dort, wo sich die Spur für die Hunde verlor, genau da soll laut dem vorsitzenden Richter in seiner Urteilsbegründung auch der von niemandem sonst wahrgenommene Outlander gestanden sein.
So sagt es der Richter und so soll man das bitte auch glauben.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Fränkin hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 17:33:12 Der vorsitzende Richter geht aber davon aus, dass dieses Fahrzeug 50 Meter von der Haustüre weg geparkt sein gewesen muss, weil es ja schließlich Spuren von D.B. und Alexandra gab, die eben ab der Haustüre 50 Meter in Richtung Süden führten.
Geht es hierbei um die viele Monate nach Alexandras Verschwinden erschnüffelten Hundespuren?

Was ist mit Ugur T.s Spuren? Wie soll er aus dem
Haus gekommen sein, nachdem er das Gaffatape angefasst hat?
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Sronson hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 17:53:34 Geht es hierbei um die viele Monate nach Alexandras Verschwinden erschnüffelten Hundespuren?

Was ist mit Ugur T.s Spuren? Wie soll er aus dem
Haus gekommen sein, nachdem er das Gaffatape angefasst hat?
Geruchsspur von Alexandra könnte von ihrer Ankunft stammen.
D.B. könnte alleine aus dem Vordereingang rausgegangen sein, um Alexandras BMW zurück nach Katzwang zu fahren (und ihr Smartphone zu holen).
U.T. könnte mit Alexandra aus dem rückseitigen Eingang zum dort abgestellten Mitsubishi gegangen sein.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Alex123 hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 20:05:55 Geruchsspur von Alexandra könnte von ihrer Ankunft stammen.
D.B. könnte alleine aus dem Vordereingang rausgegangen sein, um Alexandras BMW zurück nach Katzwang zu fahren (und ihr Smartphone zu holen).
U.T. könnte mit Alexandra aus dem rückseitigen Eingang zum dort abgestellten Mitsubishi gegangen sein.
Welcher rückseitige Eingang?
Wo soll der Mitsubishi dort abgestellt worden sein?
Sronson
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Alex123 hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 20:05:55 Geruchsspur von Alexandra könnte von ihrer Ankunft stammen.
D.B. könnte alleine aus dem Vordereingang rausgegangen sein, um Alexandras BMW zurück nach Katzwang zu fahren (und ihr Smartphone zu holen).
U.T. könnte mit Alexandra aus dem rückseitigen Eingang zum dort abgestellten Mitsubishi gegangen sein.
So kann es nicht gewesen sein, da Alexandras und Dejans Spuren (angeblich)
Fränkin hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 17:33:12ab der Haustüre 50 Meter in Richtung Süden führten.
Taschenweitwerfen

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Die ganze Thematik bzgl. des Limbacher Hauses ist für kognitiv unbeschränkte Hobbyermittler prinzipiell recht leicht zu verstehen.

Angenommen, Alexandra wurde im Limbacher Haus, so wie gerichtlich festgestellt, überrumpelt, dann wäre es doch recht einfach, danach eine massivst eingeschüchterte Frau, auch ohne vorgehaltene Pistole, zur Kooperation zu bewegen, in dem man sie nach entsprechender Behandlung völlig verstört, unter der Prämisse, dass man ihr bei Verstoß gegen das Stillhaltegebot, mit voller Wucht in den geschwängerten Bauch schlagen würde.

Schließlich würde eine derartige Handlung womöglich zur sofortigen Abortion führen. Man kann Alexandra auch versprochen haben, würde sie lediglich von der Anzeige Abstand nehmen, würde sie danach sogleich in Freiheit entlassen werden. Was jedoch mit einer Plastiktüte über dem Kopf quittiert wurde.

Ich weiß, dass dieser simple und nachvollziehbare Gedankengang, auf Grund der geschilderten, jedoch mindestens seit 2015 in Deutschland realitätsnahen Brutalität manchen schwer fällt, aber ich schätze, dass es sich zu 99% so zugetragen hat.

Mein Beileid der rumänischen Familie.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Alex123 hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 20:05:55 Geruchsspur von Alexandra könnte von ihrer Ankunft stammen.
Der vorsitzende Richter hat den Tathergang in Limbach aber eben nicht ganz so rekonstruiert.
Für ihn ist Alexandra mit ihrem BMW vor die Haustüre gefahren, ist durch die Eingangstüre ins Haus gegangen und D.B. und/oder U.T. (da wurde sich nicht konkret festgelegt) folgte(n) durch die links am Haus befindliche Kellertüre.
Alex123 hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 20:05:55 D.B. könnte alleine aus dem Vordereingang rausgegangen sein, um Alexandras BMW zurück nach Katzwang zu fahren (und ihr Smartphone zu holen).
Ne, auch das wurde vom Richter anders erklärt:
D.B. und Alexandra gingen (zumindest fanden Hunde zeitnah - also nicht nach 7 Monaten - eine "am Gehsteig entlang gelaufen"-Spur) vom Eingang des Hauses genau diese 50 Meter in Richtung Süden. Dort endet die Spur der beiden Personen. Damit ist laut Richter D.B. dort in den Outlander gestiegen und die bis zum Outlander gelaufene Alexandra wurde wohl dort auf die Rückbank gezwungen, vermutlich ab dem Outlander dann bewusstlos. Auf jeden Fall so eingeschüchtert, dass sie sich auf die Rückbank legte oder legen ließ.

Der Outlander fährt nochmal an einer Überwachungskamera vorbei, erscheint kurz darauf wieder auf der gleichen Kamera, aber da folgt ihm ein BMW. Die Erklärung dafür in der Urteilsbegründung war: D.B., U.T. und die eingeschüchterte und/oder bewusstlose Alexandra fuhren in dem Outlander weg, dann erinnerte sich entweder D.B. oder U.T., dass der BMW von Alexandra ja noch vor dem Haus steht, man fuhr eine Schleife, D.B. holte den BMW, hinterlässt eine DNA-Spur an der Innenseite der Fahrertüre aber sonst nirgends in dem Auto und folgte dem Outlander auf der letzten Passage der Überwachungskamera. Hier steigt eine Person aus dem Outlander aus, öffnet die hintere Fahrertüre, schließt sie wieder und in dem Moment kommt der BMW angefahren. Beide Fahrzeuge setzen ihre Fahrt fort.
Laut Gutachterin ist weder die Person, die aus dem Outlander aussteigt, noch die Person, die bei der vorletzten Durchfahrt auf der Beifahrerseite sitzen könnte, eindeutig identifizierbar. Die Oberstaatsanwältin und der Richter gehen aber davon aus - und sie wollen es auch so erkannt haben - dass diese beiden Personen in dem Outlander D.B. und U.T. waren.
Ab Limbach trennen sich dann die Wege von U.T., der mit dem Outlander und der eingeschüchterten/bewusstlosen Alexandra weiter in Richtung Hafen fährt und D.B., der den BMW um 9:04 an der Wohnanschrift von Alexandra abstellt. Dort hielt er sich dann laut der Kammer in Alexandras Wohnung auf, legte den BMW Schlüssel, ohne eine Spur daran zu hinterlassen, zurück auf ein Sidebord und wurde um 9:38 Uhr von einer Nachbarin gesehen, als er im Hof auf und ab ging während er telefonierte.
D.B. und der Twingo sollen dann nach Oberhasling gelangt sein. Wie wurde aber leider nicht näher erläutert.
Was aber in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde, war die Uhrzeit des Erscheinens des Twingos in Oberhasling. Das soll zwischen 10:45 und 11:00 Uhr gewesen sein, dafür gibt es einen Zeugen, dem die Staatsanwaltschaft und der Richter uneingeschränkt glaubt.

Wenn also U.T. den Outlander fuhr, D.B. den Twingo, man dazwischen in der Halle noch den Brief zur Anzeigenrücknahme erpresst hat, Alexandra dort auf spurenarme Art getötet hat und ihren Leichnam noch an einem unbekannten Ort versteckt hat, dann war auf jeden Fall der Twingo pfeilschnell unterwegs.
Ohne Stau und Pause benötigt man 2:18 Stunden für die Fahrt von Alexandras Wohnadresse bis zum Sichtungsort in Oberhasling und damit kann der Twingo (ohne Pause, Tötung, Briefschreibung) frühestens um 11:56 Uhr in Oberhasling gewesen sein. Der Zeuge ist sich aber sicher, dass er den Twingo zur angegeben Uhrzeit gesehen hat, weil er sich da gerade sein Mittagessen zubereitet hat und das immer zur gleichen Zeit tut.
Stimmen die Annahmen des Richters und der Twingo war tatsächlich um 10:45 Uhr in Oberhasling und D.B. war tatsächlich um 9:38 Uhr noch an Alexandras Wohnanschrift, dann ist der Twingo mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 181,64 km/h unterwegs gewesen. Wie gesagt: Ohne Pausen.

Das Smartphone hatte Alexandra am 09.12.22 bereits ab dem Moment dabei, als sie mit ihrem Pflegekind in Richtung Kita losfuhr. Das Smartphone musste also nicht extra an ihrer Wohnanschrift geholt werden.
Dennoch soll sich D.B., einzig um den BMW-Schlüssel in die Wohnung zurückzulegen, dort über eine halbe Stunde aufgehalten haben.
Alex123 hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 20:05:55 U.T. könnte mit Alexandra aus dem rückseitigen Eingang zum dort abgestellten Mitsubishi gegangen sein.
Diese Variante kam weder in der Ausführung der Oberstaatsanwältin noch in der Ausführung des Richters vor. Dafür gibt es keinerlei Spuren. Weder im Garten, noch auf der Straße. Außerdem gibt es keinen rückseitigen Eingang. Kann natürlich trotzdem sein, aber wie gesagt, das war nie Thema.
Die Hunde fanden auch im Haus und drumherum keine Spuren von U.T. Es wurde leider nicht erläutert, wie er konkret in das Gebäude und wieder heraus gekommen ist ohne eine Spur zu hinterlassen.
Als einzigen Beleg für seine Anwesenheit im Haus gibt es seinen Teil-Fingerabdruck auf dem mittleren Streifen des Panzertapes, das zwei Wochen nach Alexandras Verschwinden in dem Haus gefunden wurde.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Sronson hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 23:16:57 So kann es nicht gewesen sein, da Alexandras und Dejans Spuren (angeblich)
Doch, so kann es gewesen sein. Die S.straße verläuft ziemlich genau in Nord-Süd-Richtung. Alexandra könnte ihren BMW 50 Meter südlich vom Eingang ihres Hauses abgestellt haben. Ihre Spur dann vom Hineingehen, D.B.s Spur dann vom Herauskommen.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Dust hat geschrieben: Freitag, 26. Juli 2024, 22:17:27 Welcher rückseitige Eingang?
Wo soll der Mitsubishi dort abgestellt worden sein?
Hinter Alexandras Haus in der S.straße in Schwabach erstreckt sich auf dem Grundstück ein Garten, der bis an die parallel verlaufende P.straße reicht.
Dort ist ein Eingang in den Garten. Dort könnte der Mitsubishi abgestellt gewesen sein.
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