Alex123 hat geschrieben: ↑Freitag, 26. Juli 2024, 20:05:55
Geruchsspur von Alexandra könnte von ihrer Ankunft stammen.
Der vorsitzende Richter hat den Tathergang in Limbach aber eben nicht ganz so rekonstruiert.
Für ihn ist Alexandra mit ihrem BMW vor die Haustüre gefahren, ist durch die Eingangstüre ins Haus gegangen und D.B. und/oder U.T. (da wurde sich nicht konkret festgelegt) folgte(n) durch die links am Haus befindliche Kellertüre.
Alex123 hat geschrieben: ↑Freitag, 26. Juli 2024, 20:05:55
D.B. könnte alleine aus dem Vordereingang rausgegangen sein, um Alexandras BMW zurück nach Katzwang zu fahren (und ihr Smartphone zu holen).
Ne, auch das wurde vom Richter anders erklärt:
D.B. und Alexandra gingen (zumindest fanden Hunde zeitnah - also nicht nach 7 Monaten - eine "am Gehsteig entlang gelaufen"-Spur) vom Eingang des Hauses genau diese 50 Meter in Richtung Süden. Dort endet die Spur der beiden Personen. Damit ist laut Richter D.B. dort in den Outlander gestiegen und die bis zum Outlander gelaufene Alexandra wurde wohl dort auf die Rückbank gezwungen, vermutlich ab dem Outlander dann bewusstlos. Auf jeden Fall so eingeschüchtert, dass sie sich auf die Rückbank legte oder legen ließ.
Der Outlander fährt nochmal an einer Überwachungskamera vorbei, erscheint kurz darauf wieder auf der gleichen Kamera, aber da folgt ihm ein BMW. Die Erklärung dafür in der Urteilsbegründung war: D.B., U.T. und die eingeschüchterte und/oder bewusstlose Alexandra fuhren in dem Outlander weg, dann erinnerte sich entweder D.B. oder U.T., dass der BMW von Alexandra ja noch vor dem Haus steht, man fuhr eine Schleife, D.B. holte den BMW, hinterlässt eine DNA-Spur an der Innenseite der Fahrertüre aber sonst nirgends in dem Auto und folgte dem Outlander auf der letzten Passage der Überwachungskamera. Hier steigt eine Person aus dem Outlander aus, öffnet die hintere Fahrertüre, schließt sie wieder und in dem Moment kommt der BMW angefahren. Beide Fahrzeuge setzen ihre Fahrt fort.
Laut Gutachterin ist weder die Person, die aus dem Outlander aussteigt, noch die Person, die bei der vorletzten Durchfahrt auf der Beifahrerseite sitzen könnte, eindeutig identifizierbar. Die Oberstaatsanwältin und der Richter gehen aber davon aus - und sie wollen es auch so erkannt haben - dass diese beiden Personen in dem Outlander D.B. und U.T. waren.
Ab Limbach trennen sich dann die Wege von U.T., der mit dem Outlander und der eingeschüchterten/bewusstlosen Alexandra weiter in Richtung Hafen fährt und D.B., der den BMW um 9:04 an der Wohnanschrift von Alexandra abstellt. Dort hielt er sich dann laut der Kammer in Alexandras Wohnung auf, legte den BMW Schlüssel, ohne eine Spur daran zu hinterlassen, zurück auf ein Sidebord und wurde um 9:38 Uhr von einer Nachbarin gesehen, als er im Hof auf und ab ging während er telefonierte.
D.B. und der Twingo sollen dann nach Oberhasling gelangt sein. Wie wurde aber leider nicht näher erläutert.
Was aber in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde, war die Uhrzeit des Erscheinens des Twingos in Oberhasling. Das soll zwischen 10:45 und 11:00 Uhr gewesen sein, dafür gibt es einen Zeugen, dem die Staatsanwaltschaft und der Richter uneingeschränkt glaubt.
Wenn also U.T. den Outlander fuhr, D.B. den Twingo, man dazwischen in der Halle noch den Brief zur Anzeigenrücknahme erpresst hat, Alexandra dort auf spurenarme Art getötet hat und ihren Leichnam noch an einem unbekannten Ort versteckt hat, dann war auf jeden Fall der Twingo pfeilschnell unterwegs.
Ohne Stau und Pause benötigt man 2:18 Stunden für die Fahrt von Alexandras Wohnadresse bis zum Sichtungsort in Oberhasling und damit kann der Twingo (ohne Pause, Tötung, Briefschreibung) frühestens um 11:56 Uhr in Oberhasling gewesen sein. Der Zeuge ist sich aber sicher, dass er den Twingo zur angegeben Uhrzeit gesehen hat, weil er sich da gerade sein Mittagessen zubereitet hat und das immer zur gleichen Zeit tut.
Stimmen die Annahmen des Richters und der Twingo war tatsächlich um 10:45 Uhr in Oberhasling und D.B. war tatsächlich um 9:38 Uhr noch an Alexandras Wohnanschrift, dann ist der Twingo mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 181,64 km/h unterwegs gewesen. Wie gesagt: Ohne Pausen.
Das Smartphone hatte Alexandra am 09.12.22 bereits ab dem Moment dabei, als sie mit ihrem Pflegekind in Richtung Kita losfuhr. Das Smartphone musste also nicht extra an ihrer Wohnanschrift geholt werden.
Dennoch soll sich D.B., einzig um den BMW-Schlüssel in die Wohnung zurückzulegen, dort über eine halbe Stunde aufgehalten haben.
Alex123 hat geschrieben: ↑Freitag, 26. Juli 2024, 20:05:55
U.T. könnte mit Alexandra aus dem rückseitigen Eingang zum dort abgestellten Mitsubishi gegangen sein.
Diese Variante kam weder in der Ausführung der Oberstaatsanwältin noch in der Ausführung des Richters vor. Dafür gibt es keinerlei Spuren. Weder im Garten, noch auf der Straße. Außerdem gibt es keinen rückseitigen Eingang. Kann natürlich trotzdem sein, aber wie gesagt, das war nie Thema.
Die Hunde fanden auch im Haus und drumherum keine Spuren von U.T. Es wurde leider nicht erläutert, wie er konkret in das Gebäude und wieder heraus gekommen ist ohne eine Spur zu hinterlassen.
Als einzigen Beleg für seine Anwesenheit im Haus gibt es seinen Teil-Fingerabdruck auf dem mittleren Streifen des Panzertapes, das zwei Wochen nach Alexandras Verschwinden in dem Haus gefunden wurde.