MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@StaffBro
EINEN Punkt sehe ich anders als Du, nämlich dass nicht Frau Rick froh ist die beiden RA Baumgärtl und Dr. Frank los zu sein, sondern dass die beiden nichts mehr mit dem Fall und Frau Rick zu tun haben wollen. Frau Rick, dieser Eindringling aus München. Die 3 Herren Baumgärtl, Dr. Frank und Holderle müssen ja letztes Jahr förmlich Schnappatmung bekommen haben als Frau Rick die Bühne betrat. Bleibt die Frage, was macht man denn nun wenn man jemals in Schwierigkeiten gerät und auf einen Pflichtverteidiger angewiesen ist?? So viel steht fest, niemals einen aus der Region, dann lieber einen Anfänger von außerhalb der nichts zu verlieren hat und dem es wurscht ist ob der gegnerische Anwalt seine FB Posts liked.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Montag, 17. Juni 2024, 10:27:48 @StaffBro
EINEN Punkt sehe ich anders als Du, nämlich dass nicht Frau Rick froh ist die beiden RA Baumgärtl und Dr. Frank los zu sein, sondern dass die beiden nichts mehr mit dem Fall und Frau Rick zu tun haben wollen.
Das Eine schließt das Andere doch nicht aus.. 😉

Ich kann mich übrigens noch gut an das allererste Interview von Pflichtverteidiger Baumgärtel erinnern, schon da schien er die Schuld seines Mandanten erstaunlicherweise gar nicht mal anzuzweifeln !? Als wäre Sebastian zu diesem Zeitpunkt der Tat schon zweifelsfrei/wasserdicht überführt gewesen und es würde nur noch einzig darum gehen, dass er als Pflichtverteidiger noch versuchen müsste, dass "beste" für seinen Mandanten herauszuholen!
andi55 hat geschrieben: Montag, 17. Juni 2024, 10:27:48 Frau Rick, dieser Eindringling aus München. Die 3 Herren Baumgärtl, Dr. Frank und Holderle müssen ja letztes Jahr förmlich Schnappatmung bekommen haben als Frau Rick die Bühne betrat.
Haben sie wohl auch, allerdings hat von den drei Herren offensichtlich einzig Holderle im Laufe des Prozess rein gar nichts dazugelernt oder sich mal selbst hinterfragt.
andi55 hat geschrieben: Montag, 17. Juni 2024, 10:27:48 Bleibt die Frage, was macht man denn nun wenn man jemals in Schwierigkeiten gerät und auf einen Pflichtverteidiger angewiesen ist?? So viel steht fest, niemals einen aus der Region, dann lieber einen Anfänger von außerhalb der nichts zu verlieren hat und dem es wurscht ist ob der gegnerische Anwalt seine FB Posts liked.
Ja absolut 👍

Aber in der Tat, wenn man sich diesen Prozess objektiv zu Gemüte führt, dann wird einem schon recht unwohl in der Magengegend, wenn man sich mal ausmalt wie schnell man vor Gericht, in einem reinen Indizienprozess, u.U. selbst als völlig Unschuldiger unter die Räder kommen könnte. Wenn es da jetzt keine Revision geben sollte bzw. selbige abgewiesen wird und es keinen neuen Prozess gibt, dann habe ich mein fundamentales Vertrauen in die deutsche Justiz und Rechtssprechung jedenfalls erst einmal nachhaltig verloren!
Johann 55

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Es wurden doch schon viele in Deutschland und und besonders in Bayern Unschuldig Verurteilt 😡Einfach mal danach Googeln....!!!!
Heckengäu
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Welche Rügen stehen denn im Raum?

Dürr: Insbesondere die Rüge gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags der Verteidigung. Hierbei wird es vor allem auf eine gute Darstellung der Rüge und des Geschehensablaufes ankommen. Weil der Bundesgerichtshof von diesem Streit selbst also nichts mitbekommen hat, muss man den Richtern genau darlegen, was passiert ist. Der E-Mailaustausch, aber auch die Entscheidung der Ersten Kammer, dem Ablehnungsgesuch nicht stattzugeben, müssen in die Begründung reinkopiert werden. Die Richter am BGH haben sozusagen Scheuklappen auf: Die schauen nicht nach links, die schauen nicht nach rechts. Die prüfen, was in der Revisionsschrift steht. Es gibt genügend Anwälte, die in ihren Verfahren eigentlich gute Gründe haben, eine Revision zu gewinnen, es aber nicht schaffen, diese auch substantiiert, also mit Gehalt gefüllt, darzulegen.
https://www.merkur.de/bayern/im-chiemga ... 35632.html
Wie lange wird das Verfahren dauern – eine Schätzung?

Dürr: Ich rechne im Herbst mit der schriftlichen Erwiderung der Staatsanwaltschaft, aber dafür gibt es keine Frist. Es kann auch schneller gehen, aber ich würde darauf tippen, dass es erst nach dem Jahreswechsel zu einer Entscheidung des BGH kommt. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn so etwas Monate dauert.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Begründung der Revision in Arbeit

• Revisionsspezialist RA Dr. Yves Georg (Kanzlei Johann Schwenn, Hamburg) an der Seite von RAin Rick
• RAe Baumgärtl und Frank raus?

Zentrale Aspekte:
Befangenheitsantrag (auch mit Blick auf die Verquickung von Exekutive und Judikative in Bayern)
• Beweiswürdigung des JVA-Zeugen

Auch im Visier:
• Beweiswürdigung der rechtsmedizinischen, bio- und hydromechanischen Gutachten
[z. B. Verstöße gegen Denkgesetze, Widersprüche zu anerkannten Erfahrungssätzen, Widersprüche innerhalb der Urteilsgründe, lückenhafte Feststellungen, Verkennung des Beweiswerts einzelner Indizien]
→ Treibverletzungen, Unfall?

Kurzum: nichts, was nicht ohnehin zu erwarten war, weil es überdeutlich ins Auge sticht. Einzig die Mandatierung der Kanzlei Schwenn überrascht. Über eine Mitwirkung von RA Strate indes ist nichts zu erfahren. Die abermals tendenziösen Seitenhiebe gegen RAin Rick sprechen für sich.


Die OVB-Medien der Ippen-Gruppe berichteten gestern u. a. auf Rosenheim24.de:

Spoiler – hier klicken!
Bekannt durch den Fall Kachelmann: Verteidigung … holt Spezialisten ins Boot

Nur noch wenige Tage, dann muss die Verteidigung … ihren Antrag auf Revision begründet haben. Im Boot sitzen seit kurzem Revisionsspezialisten aus Hamburg. …

… An der Revisionsbegründung … arbeitet nun auch die Kanzlei Schwenn Kruse Georg aus Hamburg mit. Die Hanseaten gelten als Revisionsspezialisten. Der vielleicht bekannteste Klient …: Jörg Kachelmann.



Und nun der Fall Hanna … Als Pflichtverteidiger hatten zunächst Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank den Angeklagten … vertreten. Im November hatte die Familie des Angeklagten Regina Rick als Wahlverteidigerin hinzugeholt. Die Verteidigerin trat am Landgericht Traunstein aggressiv auf, ihre Unterstützer setzte sie medienwirksam in Szene.

So wurde Staranwalt Gerhard Strate im Großen Saal des Landgerichts gesichtet … Auch Manfred Genditzki nahm als Zuschauer neben der Familie des Angeklagten Platz. … Während der Verhandlung … zog Rick des Öfteren Kritik auf sich, Richterin … Aßbichler bezeichnete ihr Vorgehen … als Gefahr für den Rechtsstaat. Nebenkläger-Anwalt Holderle bezeichnete ihr Vorgehen als Selbstdarstellung.

Befangenheitsantrag und JVA-Zeuge im Blick

… Nicht mehr ganz zwei Wochen bleiben der Verteidigung …, um eine Revision zu begründen. Dr. Yves Georg … hat sich … in die 289 Seiten Urteilsbegründung eingearbeitet – und konzentriert sich auf zwei Bereiche: Er nimmt den abgelehnten Befangenheitsantrag unter die Lupe. Und die Aussage des JVA-Zeugen.

Der … Prozess sei „ein Indizienprozess mit extrem dünner Beweislage“ gewesen, sagte Georg auf OVB-Anfrage. „Es gibt kein Geständnis, keine Tatwaffe, nicht einmal einen Tatort und keinerlei objektive Beweisanzeichen, nur Zeugenaussagen vom Hörensagen – letztlich beruht alles auf Mutmaßungen und Unterstellungen.“ Der Fall sei nicht einzigartig, aber doch ein „in jeder Hinsicht besonderer Fall. Einer, an den man sich auch später gerade in der bayerischen Justiz noch erinnern wird“, glaubt Georg.

Verteidiger greifen den JVA-Zeugen an

Die Behauptung des Mithäftlings …, Sebastian T. habe ihm gegenüber den Angriff auf Hanna W. gestanden, entschied wohl den Prozess. Das Landgericht … verurteilte Sebastian T. … zu neun Jahren und sechs Monaten – wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes. Die Vorsitzende … Aßbichler war damit im wesentlichen der Schilderung des Mithäftlings gefolgt.

Die Verteidigung sieht da eine Angriffsfläche. Und das in zweifacher Hinsicht. Auch der Befangenheitsantrag, den Rick im Februar stellte, hatte mit dem Mitgefangenen und seiner Aussage zu tun. Nach den Worten des Mithäftlings änderte Richterin … Aßbichler den Tatvorwurf – auf Körperverletzung plus Mord. Was wiederum einen „rechtlichen Hinweis“ nötig machte. Dabei handelt es sich … um die Unterrichtung der Prozessparteien. Nicht nur rechtens, sondern laut Strafprozessordnung zwingend.

Unangemessener Tonfall im E-Mail-Austausch?

Zuvor jedoch hatten sich Aßbichler und Staatsanwalt … Fiedler per E-Mail über die Wendung … ausgetauscht – im vertrauten Ton alter Bekannter. Was Verteidigerin … Rick zu einem Befangenheitsantrag veranlasste, der eine Woche später von der 2. [richtig: 1.] Jugendkammer … abgelehnt wurde.

Die Vertrautheit wundert Justizkenner nicht wirklich. Im Freistaat [Bayern] ist der Spurwechsel zwischen der Laufbahn als Staatsanwalt und der als Richter gewollt, man kennt einander im Normalfall, weiß wie die andere Seite tickt. Georg kritisiert die bayerische Praxis: „Da kann man durchaus eine Parallele heranziehen: Als Finanzrichter werden ja auch regelmäßig Leute aus der Finanzverwaltung herangezogen. Naheliegend auch, weil sie die fiskalische Denke mehr draufhaben und wissen, was […?] des Staates ist.“

Verteidigung will nochmals Zeugen attackieren

„Der Befangenheitsantrag ist eine Kardinalfrage“, sagte Yves Georg. Aber auch „der JVA-Zeuge ist zentral. Wir sind der Auffassung, dass der Umgang mit ihm grob rechtsfehlerhaft war.“ Der Zeuge tauge nichts. Es geht um die Glaubhaftigkeit der Aussage …, aber auch um die Glaubwürdigkeit des Zeugen.

Man spreche von einem Kriminellen, sagte Georg, einem „Mann mit diagnostizierter Borderline-Persönlichkeitsstörung, der früher schon die eigene Mutter eingestandenermaßen falsch bezichtigt hat“. Von Relevanz sei nun aber auch der rechtsmedizinische Aspekt. Die Verteidiger wollen … sich die rechtsmedizinischen sowie die bio- und hydromechanischen Gutachten und deren Würdigung im Urteil ansehen. Die Frage, wie schon während etlicher Verhandlungstage: Können Hannas Verletzungen auch durch das Treiben in einem Hochwasser führenden, reißenden Fluß entstanden sein? Der BGH wird prüfen, ob das Gericht angemessen berücksichtigt habe, was für einen Unfall spreche.

Intensive Ermittlungen

Hanna W. war … von einem Besuch des Clubs „Eiskeller“ … nicht nach Hause zurückgekehrt. Ein Spaziergänger entdeckte sie … leblos in der Prien … Die Polizei stellte massive Gewalteinwirkung fest. Als dingend tatverdächtig wurde … Sebastian T. festgenommen. … Staatsanwalt und Polizei hatten mit großem Aufwand ermittelt. So waren Hunderte von Zeugen befragt worden.

Rosenheim24.de am 10.07.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 79328.html
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andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Zu der Aussage des Herrn Dr. Yves Georg, der Knastzeuge hätte eingestandenermaßen seine Mutter falsch beschuldigt, kann man noch hinzufügen, der Knastzeuge hat sich auch das wieder anders überlegt und in seinem Prozess im Frühjahr 2024 wieder behauptet er sei von der Mutter mißbraucht worden. Ja was stimmt denn nun? Mit der Beschuldigung gegen seine Mutter konnte er sich in seinem Prozess wieder einen Vorteil erhoffen wenn er sich als Opfer darstellt, also hat er das wieder entsprechend angepasst.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Begründung der Revision eingereicht

• als Verteidiger: RA Dr. Georg und RAin Rick

• offenbar raus: RA Baumgärtl und RA Dr. Frank
(RA Baumgärtl arbeitet seit Wochen an einer neuen „Internetpräsents“ – Fachanwalt für Rächzchreibung?)

• Nebenklagevertreter weiterhin: RA Holderle

• Umfang der Begründung: 1732 Seiten

Inhalt u. a.:
• Ablehnung des Befangenheitsantrags
• Unzulänglichkeit der Beweiswürdigung
• Ablehnung von Beweisanträgen
• Datum des Tischtennisspiels
• JVA-Zeuge

• Stellungnahme der StA könne ein paar Monate bis zu einem Jahr beanspruchen


Die OVB-Medien der Ippen-Gruppe berichten u. a. auf Rosenheim24.de:

Spoiler – hier klicken!
… Verteidigung begründet Revision – welcher Zeuge dabei im Mittelpunkt steht

… am 19. März 2024 … verurteilte das Landgericht Traunstein den Angeklagten … zu neuneinhalb [richtig: neun] Jahren Jugendstrafe. … Vier Monate sind seit dem Urteil der Ersten [richtig: Zweiten] Jugendkammer … vergangen. … Dagegen legte die Verteidigung Rechtsmittel [Revision] ein. …



Begründung der Revision: Mehr Seiten als die Bibel

Jetzt ist die Begründung der Revision eingegangen. Sie … entspreche von der Anzahl der Seiten … rund drei Leitz-Ordnern „und enthält diverse Verfahrensrügen sowie die Rüge der Verletzung des materiellen Rechts“, teilt Landgerichtssprecherin … Sattelberger auf Anfragen des OVB mit. Von insgesamt genau 1732 Seiten spricht Anwältin … Rick …

„Fall ist überdurchschnittlich kompliziert“

Die umfangreiche Begründung entspreche ganz der Art des Indizienprozesses …, sagte Revisionsspezialist Dr. … Georg … „Der Fall ist überdurchschnittlich kompliziert.“ Die Ausführlichkeit der Begründung hänge aber auch mit den hohen Ansprüchen des Bundesgerichtshofs zusammen. Vor allem die Verfahrensrügen müssten mit größter Sorgfalt verfasst und begründet werden …



… Wurden Beweise angemessen gewürdigt?

Einfacher sei die Rüge der Verletzung materiellen Rechts. Damit werden zum Beispiel Fehler … bei der Beweiswürdigung beanstandet. Bei dieser … „Sachrüge“ … genügt es, allgemein auf eine Verletzung materiellen Rechts hinzuweisen. Einer detaillierten Begründung bedarf es zunächst nicht, sie kann nachgereicht werden. „Was wir sicher beanstanden werden, ist die offensichtliche Unzulänglichkeit der Beweiswürdigung“, sagt … Georg.

Im Visier der Verteidigung steht aber auch der abgelehnte Befangenheitsantrag. …

Regina Rick geht Abweisung von Beweisanträgen nach

Die Münchner Anwältin befasste sich in den vergangenen Wochen aber auch mit der Ablehnung diverser Beweisanträge … Unter anderem hatte die Verteidigerin einen Gutachter der Uni Hamburg und einen Sachverständigen aus Halle befragen wollen. Sie hoffte damit nachzuweisen, dass Hannas Verletzungen durch das Treiben in der … Prien entstanden sein konnten. Das Gericht lehnte ab.

Außerdem will Rick den Zeitpunkt eines Tischtennisspiels geklärt wissen, an dem Sebastian T. teilgenommen haben soll. Trugen er und Freunde es am 3. Oktober 2022 aus …? Oder doch erst am Tag darauf? Die Glaubhaftigkeit einer belastenden Zeugenaussage könnte davon abhängen.

Rick hat es vor allem auf den JVA-Zeugen abgesehen

Im Mittelpunkt ihrer Arbeit an der Begründung aber steht ein anderer Zeuge – der Hauptbelastungszeuge aus der JVA … Der Mann wurde kurze Zeit nach dem Urteil gegen Sebastian T. wegen „sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt …“ zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Einen „notorischen Lügner“ hatte ihn Rick schon zuvor, während der Verhandlung im Mordfall Hanna W., genannt.

Nun können Staatsanwaltschaft und Nebenklage Stellung nehmen

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage können eine Gegenerklärung abfassen. Dann kann sich wiederum die Verteidigung äußern. Irgendwann gehen die Unterlagen an den Generalbundesanwalt, der sich seinerseits äußert. Wie lange sich das hinzieht? Die Staatsanwaltschaft wird viel Zeit für die Lektüre der Begründung aufwenden müssen, von „ein paar Monaten bis zu einem Jahr“ könne das dauern, sagt … Georg.

Walter Holderle … als Nebenkläger[vertreter] … hat die Begründung noch nicht zu Gesicht bekommen. Er werde dann prüfen, „inwieweit ich etwas zur Sachaufklärung beitragen kann, oder ob ich eine der Rechtsfragen ebenfalls thematisieren möchte“.

Rosenheim24.de am 24.07.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 05082.html
http://webcache.googleusercontent.com/s ... 05082.html (Option „Nur-Text-Version“ wählen)
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Das macht alles einen sehr soliden Eindruck.

Dr. Georg hat einen interessanten und informativen Internetauftritt, bei dem man sich auch aus diversen von ihm verfassten Zeitungsartikeln eine Meinung über ihn bilden kann.
https://rechtsanwalt-strafrecht.com/dr-yves-georg/

Dass Baumgärtl keine Präsents mehr zeigt, dürfte niemand bedauern.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ob da noch jemals Bewegung in den Fall kommt....hatte stets auch Zweifel...bloss wer wuerde denn ueberhaupt als anderer Taeter in Frage kommen?
Das Ganze waere schon sehr skurril.taete sich eine andere Taeterschaft auf...
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von HP1 »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 28. Juli 2024, 21:52:37 Ob da noch jemals Bewegung in den Fall kommt....hatte stets auch Zweifel...bloss wer wuerde denn ueberhaupt als anderer Taeter in Frage kommen?
Das Ganze waere schon sehr skurril.taete sich eine andere Taeterschaft auf...
Spät nachts in der näheren Umgebung eines großen Partykellers, in dem an jenem Abend viele junge Leute in Feierlaune erheblich dem Alkohol zusprachen, viele Hanna dort sahen, einige sie auch mehr oder weniger kannten - ich bin mir ziemlich sicher, an anderen möglichen Tätern mangelt es da im Zweifelsfall nicht.
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 22:44:44 (RA Baumgärtl arbeitet seit Wochen an einer neuen „Internetpräsents“ – Fachanwalt für Rächzchreibung?)
:?:
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Nachtrag zur Begründung der Revision

• RAin Rick geht von Unfall aus

• Rechtsmedizinerin Mützel war bei der 2. Einvernahme von Hydromechaniker Malcherek zum Ausschluss eines Unfalls gar nicht anwesend (und nahm dazu keine Stellung)

„Notruf“ von Hannas Handy möglicherweise durch Wasserkontakt ausgelöst (entsprechender Beweisantrag wurde abgelehnt)

JVA-Zeuge sei notorischer Lügner

Zeugin Verena irrte im Datum


Die Bild-Zeitung berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Eiskeller-Mord könnte neu aufgerollt werden:
Revision! Hannas Killer pocht auf seine Unschuld

… Auf 1732 Seiten hat Regina Rick … aufgeführt, warum das Urteil … angeblich falsch sein soll! …

Die renommierte Strafverteidigerin ist überzeugt: „Mein Mandant hat die Tat nicht begangen.“ Sie geht von einem Unfall aus.



Mithäftling war … [Hauptbelastungszeuge]

… Ihm gegenüber soll T. im Knast die Tat gestanden haben. Rick bezweifelt das: „Der Insasse ist ein notorischer Lügner.“ … Er brachte … Mädchen auf sozialen Medien durch Lügen dazu, ihm Nacktbilder zu schicken.

… Zwei Schwestern gegenüber soll der Azubi Andeutungen zur Tat gemacht haben – noch bevor der Leichenfund öffentlich wurde. Jedoch soll sich eine der Frauen im Datum geirrt haben. Tatsächlich fand das Gespräch wohl einen Tag später statt.

Rechtsmedizinerin schloss Unfall nicht aus

Auch die … Rechtsmedizinerin hatte einen Unfall nicht ausgeschlossen, argumentiert die Verteidigerin. Das Gericht hatte einen Hydromechaniker hinzugezogen. Es sollte geprüft werden, ob das Verletzungsbild auch durch Treibe-Verletzungen erklärbar sei. Doch als der Strömungs-Experte aussagte, war die Rechtsmedizinerin nicht zugegen.

Rick ist sich zudem sicher, beweisen zu können, dass der Notruf von Hannas Handy keiner war. Sensoren-Daten würden Hinweise geben, dass möglicherweise der Wasserkontakt den Anruf ausgelöst haben könnte.



Bild am 01.08.2024
https://m.bild.de/regional/bayern/revis ... 52dfe74783



Übrigens: Nirgends ist die Rede davon, dass die Verteidigung einen alternativen Täter ins Feld geführt hätte. Von schlechten TV-Krimis abgesehen, obliegt die Aufgabe, einen solchen zu ermitteln, der StA und nicht der Verteidigung. Jedoch auch mangelhafte Ermittlungen hinsichtlich eines alternativen Täters wurden von der Verteidigung bislang nicht gerügt.

Gast hat geschrieben: Sonntag, 28. Juli 2024, 21:52:37 … wer wuerde denn ueberhaupt als anderer Taeter in Frage kommen? …
Derselbe Serientäter, der auch schon im Badewannen-Fall mordete: ein Unfall.

Gast0815 hat geschrieben: Sonntag, 12. Mai 2024, 19:00:42 … Ich persönlich sehe es durchaus als möglich an, dass der BGH direkt freispricht, denn was gibt es bei der offensichtlich gewordenen schwachen Beweislage noch für einen Grund, hier nicht nicht mehr von berechtigten Zweifeln zu sprechen …? …
Anders als im Pistazieneis-Fall, in dem der BGH die Angeklagte im Revisionsverfahren direkt freigesprochen hatte, ohne an die Tatsacheninstanz beim LG zurückzuverweisen, besteht im Fall Hanna nicht nur noch erheblicher Aufklärungsbedarf (wie auch im Pistazieneis-Fall), sondern ist vor allem die Möglichkeit zu weiterer Sachaufklärung sehr wohl gegeben. Letztere war im Pistazieneis-Fall abgeschnitten.

Pistazieneis-Fall (BGH 1 StR 171/98):
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-171-98.php3
https://de.wikipedia.org/wiki/Pistazieneisfall

Die Anwendung des Zweifelsgrundsatzes kommt für den BGH nicht in Betracht, solange weitere Sachaufklärung notwendig und möglich ist. Dass der BGH aufgrund des vom LG Traunstein festgestellten Sachverhalts die Unschuld Sebastians als erwiesen ansehen könnte, wäre abwegig.

Deshalb halte ich einen Freispruch durch den BGH für ausgeschlossen.

Gleichwohl rechne ich mit einer Aufhebung des Urteils und einer Zurückverweisung zur erneuten Hauptverhandlung mit weiterer Sachaufklärung an ein LG. Deiner übrigen (hier nicht zitierten) Argumentation kann ich mich nur anschließen.
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Da wohl nicht Gerhard Strate tätig wurde, stehen die Chancen geringer, dass das Urteil online gestellt wird. Denn bei der Kanzlei Schwenn und bei Kanzlei Rick, ist es wohl nicht üblich.

Mich würde ja u.a wahnsinnig interessieren, wie Leas Zeugenaussage schriftlich begründet wird. In der mündlichen Begründung wurde ja lediglich gesagt, dass es sich nicht widerspricht, dass die anderen die Aussage über die tote Frau nicht gehört haben, entgegen der Aussage Leas man hat sich gemeinsam darüber unterhalten. Denn Rick hat im Prozess eine Videosequenz verpasst und die anderen Beteiligten aber auch dann davon gesprochen hätten, dass „wir die Aufnahme gesehen haben, wenn man sie gefragt hätte. Das passt ja von der Logik her nicht ganz und wird schriftlich sicher abgeändert worden sein.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 09. August 2024, 19:11:39 … Denn bei der Kanzlei Schwenn und bei [der] Kanzlei Rick, ist es wohl nicht üblich. …
Welches Interesse sollte eine Kanzlei haben, ein nicht rechtskräftiges Urteil eines LGs auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, das von derselben Kanzlei mit dem Rechtsmittel der Revision angegriffen wird, zumal das Revisionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist? Reklame? Public Relation? Stichelei gegen ein LG? Stimmungsmache?

All diese Motive würden sich eher aufdrängen als ein wissenschaftliches Interesse. Letzteres wird erst dann relevant, wenn die BGH-Entscheidung über die Revision vorliegt. Zuvor dürfte sich auch kaum eine Redaktion einer Fachzeitschrift (wie z. B. die der NStZ) zu einer Veröffentlichung des LG-Urteils entschließen. Denn erst dann ist die relevante Rechtsauffassung des BGH bekannt. Die Entscheidung des BGH dürfte zeitnah öffentlich zugänglich sein. Evtl. wird dann auch auszugsweise das Urteil der Vorinstanz veröffentlicht.

Ein Interesse an wissenschaftlichem Diskurs über das Traunsteiner Urteil sehe ich derzeit eher nicht. Themenkreise wie etwa die der Befangenheit und der überaus unscharfen Trennung von Judikative und Exekutive in Bayern sind hinlänglich bekannt und dürften m. E. erst mit Vorliegen einer Entscheidung des BGH erneuten Auftrieb erfahren. Weitere Aspekte (wie z. B. die der inneren Logik oder der Ablehnung von Beweisanträgen) zu diskutieren, macht ohne Vorliegen der BGH-Entscheidung wenig Sinn – denn dafür reicht das LG-Urteil allein nicht aus, es fehlt u. a. das Sitzungsprotokoll.

Im Übrigen würde eine derzeitige Veröffentlichung vor allem ein Verlangen des breiten Publikums befriedigen. Dieses Publikum jedoch ist schwerlich in der Lage, die Gesamtheit eines Urteilstextes in all seinen juristischen Nuancen und Facetten zu erfassen. Oft genug gelingt dies nicht einmal den Medienvertretern. Laienhafte Rosinenpickerei, Missverständnisse und Fehlinterpretationen wären unvermeidbar.

Daher ist ein Strafverteidiger regelmäßig gut beraten, nicht rechtskräftige Entscheidungen eines schwebenden Verfahrens nicht voreilig zu publizieren (oder der Redaktion einer Fachzeitschrift mitzuteilen).

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 09. August 2024, 19:11:39 Da wohl nicht Gerhard Strate tätig wurde, stehen die Chancen geringer, dass das Urteil online gestellt wird. …
Auf der Webseite von RA Strate heißt es:

Spoiler – hier klicken!
Dokumentation

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verbietet es uns, über die von uns bearbeiteten Verfahren zu berichten. In Ausnahmefällen – wo es das Interesse des Mandanten erfordert und seine Zustimmung vorliegt – veröffentlichen wir aus einzelnen Verfahren Dokumente, um deren Gang nachvollziehbar zu machen.

https://strate.net/
Dokumentation

Strafjustiz ist in bestimmten Verfahrensstadien – dem der Hauptverhandlung – öffentlich. Es gibt aber auch Verfahrensstadien (insbesondere das Ermittlungsverfahren und das Wiederaufnahmeverfahren), die nicht öffentlich sind. Das ist im Ermittlungsverfahren unabweisbar. Im Wiederaufnahmeverfahren hingegen, in dem es um die Aufdeckung möglicher Justizirrtümer geht, ist die fehlende Öffentlichkeit für die Strafjustiz häufig ein Zufluchtsort, um die mitunter schlechten Argumente, mit denen Wiederaufnahmebegehren abgebogen werden, zu verstecken.

Wenn wir in Wiederaufnahmeverfahren gelegentlich – stets in Abstimmung mit dem Mandanten – Verfahrensdokumente veröffentlichen, so hat dies insoweit „gefahrenabwehrenden“ Charakter. Deren Publikation verstößt auch nicht gegen die Strafvorschrift des § 353d Nr. 3 StGB – wie das Landgericht Hamburg in einer von uns erstrittenen Entscheidung feststellte (StV 2015, 161 = NJW 2013, 3458).

Daneben publizieren wir vereinzelt auch aus Verfahren, die zeitgeschichtliche oder besondere öffentliche Interessen berühren. Die bislang veröffentlichten Dokumente zu bestimmten Verfahren finden sich in der nachfolgenden Dokumentation:



https://strate.net/verfahren/

Auch RA Strate betreibt keine Publikationsschleuder. Mit Bedacht, Sinn und Verstand werden nur in begründeten Einzelfällen bestimmte Dokumente veröffentlicht.

Im Fall Hanna handelt es sich derzeit nicht um ein Wiederaufnahmeverfahren (ohne prozessuale Öffentlichkeit, siehe oben im Spoiler), sondern um ein Revisionsverfahren vor dem BGH. Eine etwaige Revisionsverhandlung wird öffentlich stattfinden.

Deshalb hätte wohl auch RA Strate das angefochtene, erstinstanzliche Urteil des LG Traunstein vor Abschluss des Revisionsverfahrens nicht veröffentlicht.


fassbinder hat geschrieben: Freitag, 09. August 2024, 19:11:39 … In der mündlichen Begründung wurde ja lediglich gesagt, dass es sich [in Leas Zeugenaussage] nicht widerspricht, dass die anderen die Aussage über die tote Frau nicht gehört haben, entgegen der Aussage Leas man hat sich gemeinsam darüber unterhalten. …
Nach meinem Verständnis meinst Du:

Laut Lea habe man in der gesamten Gruppe über den Leichenfund gesprochen – wohingegen die übrigen Mitglieder der Gruppe von einem Gespräch über einen Leichenfund nichts wussten.

Richtig?

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 09. August 2024, 19:11:39 … Denn Rick hat im Prozess eine Videosequenz verpasst und die anderen Beteiligten aber auch dann davon gesprochen hätten, dass „wir die Aufnahme gesehen haben, wenn man sie gefragt hätte. …
Den implizierten Kausalzusammenhang zu einer verpassten Videosequenz verstehe ich nicht. Welche Videosequenz welchen Inhalts? Auch der Rest sowie ein nicht endendes Zitat hüllen sich für mich in dichten Nebel.
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 09. August 2024, 22:07:45 Welches Interesse sollte eine Kanzlei haben, ein nicht rechtskräftiges Urteil eines LGs auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, das von derselben Kanzlei mit dem Rechtsmittel der Revision angegriffen wird, zumal das Revisionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist? Reklame? Public Relation? Stichelei gegen ein LG? Stimmungsmache?





Auf der Webseite von RA Strate heißt es:

Spoiler – hier klicken!



Auch RA Strate betreibt keine Publikationsschleuder. Mit Bedacht, Sinn und Verstand werden nur in begründeten Einzelfällen bestimmte Dokumente veröffentlicht.

Im Fall Hanna handelt es sich derzeit nicht um ein Wiederaufnahmeverfahren (ohne prozessuale Öffentlichkeit, siehe oben im Spoiler), sondern um ein Revisionsverfahren vor dem BGH. Eine etwaige Revisionsverhandlung wird öffentlich stattfinden.

Deshalb hätte wohl auch RA Strate das angefochtene, erstinstanzliche Urteil des LG Traunstein vor Abschluss des Revisionsverfahrens nicht veröffentlicht.
Ich habe ja auch nie von „jetzt“ oder „vor Rechtskraft“ geschrieben. Und ich kenne auch den Standpunkt zu Veröffentlichungen von Strate. Aber dennoch ist es doch so, dass er durchaus Urteile vollständig hochlädt, während Strate und Rick es nicht machen. Zumindest nicht auf ihren Internetauftritten.

Nach meinem Verständnis meinst Du:

Laut Lea habe man in der gesamten Gruppe über den Leichenfund gesprochen – wohingegen die übrigen Mitglieder der Gruppe von einem Gespräch über einen Leichenfund nichts wussten.

Richtig?
Hört sich tatsächlich grammatikalisch bisschen eleganter an. Ich wurde etwas mit Opioiden vollgepumpt, sry.

Den implizierten Kausalzusammenhang zu einer verpassten Videosequenz verstehe ich nicht. Welche Videosequenz welchen Inhalts? Auch der Rest sowie ein nicht endendes Zitat hüllen sich für mich in dichten Nebel.
Die Kammer hat den Zusammenhang impliziert. Es ging um die Überwachungsaufnahmen vom Chalet. Als die in die HV eingeführt wurden, hat Rick an einer Stelle gefragt „War der Jogger schon da?“

Das Gericht hat in seiner mündlichen Begründung daran erinnert und hat gemeint, wenn man über die Aufnahmen gesprochen hätte, hätten alle restlichen Prozessbeteiligten gesagt „Wir haben alle den Jogger gesehen.“ Obwohl es de facto nicht so ist. Somit muss man auch nicht an Leas Aussage zweifeln.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 Ich habe ja auch nie von „jetzt“ oder „vor Rechtskraft“ geschrieben. …
Du beklagtest jetzt die Nichtveröffentlichung des LG-Urteils (und nicht erst in der Zukunft). Damit hast Du genau das impliziert, worauf ich einging.

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 … Und ich kenne auch den Standpunkt zu Veröffentlichungen von Strate. …
Gerade in RA Strates Sichtweise erblicke ich keinerlei Anknüpfungspunkte, weshalb er, wäre er Verteidiger im Fall Hanna, das Urteil des LG Traunstein hätte veröffentlichen sollen – weder im eigenen Interesse, noch im Interesse eines Mandanten.

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 … Aber dennoch ist es doch so, dass er durchaus Urteile vollständig hochlädt, …
Dass RA Strate bisweilen vereinzelte Dokumente auf seiner Webseite anbietet, sollte nicht zu voreiligen Schlüssen verleiten. Jede dieser Veröffentlichungen hat einen sachlichen Grund. Hinsichtlich des Hanna-Urteils sehe ich einen solchen nicht (wie ich in meinem vorherigen Beitrag ausführlich dargelegt hatte). Zudem dürfte es sich bei den Veröffentlichungen auf Strates Webseite nur um einen äußerst geringen Anteil der in seiner Kanzlei bearbeiteten Fälle handeln.

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 … während Strate und Rick es nicht machen. …
Wahrscheinlich meinst Du die Kanzleien Schwenn und Rick.

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 … Hört sich tatsächlich grammatikalisch [ein] bisschen eleganter an. …
Eine klare, trennscharf differenzierende Sprache unter Beachtung grammatikalischer und orthografischer Regeln befördert die Rezipienz beim Leser. Wer verstanden werden will, ist daher mit einer verquasten und holprigen Ausdrucksweise schlecht aufgestellt. Was manche Anwälte bei Gericht einreichen, gleicht oft einem kryptologischen Quiz. Der Mandant wundert sich dann, wenn er den Prozess verliert. Gleiches gilt für Journalisten.

Deshalb lohnt es, sich möglichst präzise und verständlich auszudrücken. Nicht allein der Eleganz wegen.

PS: Wäre der Text von einem x-Beliebigen, hätte ich darüber hinweggelesen. Bei einem angehenden Juristen wie Dir dagegen wollte ich's genauer wissen, begab mich ans Dechiffrieren und präsentierte eine „Übersetzung“, verbunden mit der ernstgemeinten Frage, ob ich richtig liege. Aus Interesse an der Sache. Danke für Deine Antwort.

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 … Ich wurde etwas mit Opioiden vollgepumpt, sry. …
Wohl bekomm's und gute Besserung!

Hoffentlich ist es nichts Ernstes. Nimm einen kühlen Schluck Weißbier von Hopf aus Miesbach – und Du schlummerst entspannt Deiner Genesung entgegen. ;-)


fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 … Die Kammer hat den Zusammenhang impliziert. Es ging um die Überwachungsaufnahmen vom Chalet. …
Jedweder Zusammenhang zwischen

► Leas Aussage zum Tischtennisspiel und
► dem Überwachungsvideo vom Chalet

erscheint mir wie eine Fatamorgana in der Phantasie von Aliens-Verschwörern.

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 … Als die [Überwachungsaufnahmen vom Chalet] in die … [Hauptverhandlung] eingeführt wurden, hat Rick an einer Stelle gefragt[:] „War der Jogger schon da?“

Das Gericht hat in seiner mündlichen Begründung daran erinnert und … gemeint, … [als] man über die Aufnahmen gesprochen … [habe], hätten alle restlichen Prozessbeteiligten gesagt[:] „Wir haben alle den Jogger gesehen.“ Obwohl es de facto nicht so ist. Somit … [müsse] man auch nicht an Leas Aussage zweifeln.
All das erklärt mir den mit dem Wort „somit“ behaupteten Kausalzusammenhang zwischen dem Chalet-Video und Leas Aussage noch immer nicht.

Wenn das LG Traunstein in seiner mündlichen Urteilsbegründung einen solchen Zusammenhang „implizierte“, muss es doch möglich sein, dies für nicht im Sitzungssaal Anwesende nachvollziehbar darzulegen.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StaffBro »

Ich frage mich, seit der Bekanntgabe, dass RA Strate (zu mindestens nicht offiziell) dem Verteidiger Team um RA.in Rick angehört, nun schon seit längerem, welchem Umstand oder Umständen dieser Entscheidung zugrunde gelegen haben könnte.

Ich meine, RA Strate begab sich immerhin während des Hauptprozess von Hamburg nach Traunstein um an einem Prozesstag der Hauptverhandlung beizuwohnen. Das macht man doch nicht einfach nur, um damit einer Kollegin irgendeine Art von "Rückendeckung" zu geben oder gar aus reinen PR-Gründen ?!

Im Moment kann ich mir das eigentlich lediglich damit erklären, dass RA Strate mit seinen eigenen Fällen, sowie weiteren und anders gelagerten Verpflichtungen, schon ziemlich ausgelastet ist und eine zusätzliche Mandatsübernahmne im Fall Hanna, terminlich mit den eigenen Fällen und persönlichen Verpflichtungen unausweichlich kollidiert wäre..

Weiter vermute ich, dass RA Strate wohl genau aus diesen Gründen, Frau RA Rick, seinen Kollegen (und auch Freund?), Dr. Yves Georg, ans Herz gelegt haben könnte. Das beide -Strate und Georg- sich sehr gut kennen, ist ja kein Geheimnis und ist u.a. auch durch diverse gegenseitige Laudationen belegt. Und mAn. hätte Strate RA Rick sicherlich nicht an RA Georg verwiesen (wenn es denn so war), wenn er nicht davon überzeugt wäre, dass RA Georg den Fall bzw. die Revision nicht auch selbst wuppen könnte. RA Georg ist ja schließlich ebenfalls ein sehr exzellenter und auch dekorierter, sowie anerkannter Jurist. Welcher auf Tipps vom "Altmeister" Strate, sicherlich auch zurückgreifen wird können bzw. schon konnte.

Ich könnte mir deshalb sehr gut vorstellen, dass RA Strate -wenn auch nicht offiziell- im Hintergrund trotzdem noch RA Rick und RA Gerorg mit Rat und Tat zur Seite steht und die beiden in der Sache weiterhin unterstützt. ( Aber wäre es an dieser Stelle dann nicht auch klug oder zu mindestens vorteilhaft gewesen, dass dann auch genau so zu kommunizieren, oder hätte das dann wohlmöglich eher, in irgendeiner Art und Weise, "dem Ansehen" von RA Georg "geschadet" ? )

Was meint Ihr, wäre das alles so überzeugend denkbar oder gibt es da irgendwelche gewichtigen Einwände oder Gründe, die meinen Überlegungen diesbezüglich jetzt doch eher entgegenstehen würden ?

Oder was meint Ihr, warum RA Strate nun überraschenderweise doch kein -offizieller- Teil des Verteidigerteam um RA Rick geworden ist ?

Das es wohlmöglich an RA Strate`s persönlichen Einschätzung gelegen haben könnte und er im Hinblick auf die Revision nicht genügend Erfolgsaussichten.- bzw. Chancen sah, halte ich persönlich jetzt eigentlich für -nahezu- ausgeschlossen.. hmm ?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@fassbinder

Noch einmal will ich den Versuch einer Dechiffrierung wagen (Originaltexte im Spoiler):

Spoiler – hier klicken!
fassbinder hat geschrieben: Freitag, 09. August 2024, 19:11:39 … Mich würde ja u.a wahnsinnig interessieren, wie Leas Zeugenaussage schriftlich begründet wird. In der mündlichen Begründung wurde ja lediglich gesagt, dass es sich nicht widerspricht, dass die anderen die Aussage über die tote Frau nicht gehört haben, entgegen der Aussage Leas man hat sich gemeinsam darüber unterhalten. Denn Rick hat im Prozess eine Videosequenz verpasst und die anderen Beteiligten aber auch dann davon gesprochen hätten, dass „wir die Aufnahme gesehen haben, wenn man sie gefragt hätte. Das passt ja von der Logik her nicht ganz und wird schriftlich sicher abgeändert worden sein.
fassbinder hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 03:58:19 … Die Kammer hat den Zusammenhang impliziert. Es ging um die Überwachungsaufnahmen vom Chalet. Als die in die HV eingeführt wurden, hat Rick an einer Stelle gefragt „War der Jogger schon da?“

Das Gericht hat in seiner mündlichen Begründung daran erinnert und hat gemeint, wenn man über die Aufnahmen gesprochen hätte, hätten alle restlichen Prozessbeteiligten gesagt „Wir haben alle den Jogger gesehen.“ Obwohl es de facto nicht so ist. Somit muss man auch nicht an Leas Aussage zweifeln.



Leas Zeugenaussage

► Laut Lea habe man in der gesamten Gruppe über den Leichenfund gesprochen – wohingegen die übrigen Mitglieder der Gruppe von einem Gespräch über einen Leichenfund nichts wussten.

Mutmaßliche Schlussfolgerung des Gerichts daraus:

► Lea und die anderen waren alle zugegen, als Sebastian von dem Leichenfund sprach – aber nur Lea konnte sich noch daran erinnern, die anderen nicht. Dies mache Leas Aussage nicht weniger glaubwürdig.


Chalet-Video

► Bei der Vorführung des Überwachungsvideos vom Chalet im Sitzungssaal war RAin Rick abgelenkt. Daher war ihr entgangen, dass der Jogger im Video schon zu sehen gewesen war. Sie fragte: „War der Jogger schon da?“

► Allen anderen im Saal war der Jogger auf der Leinwand jedoch nicht entgangen. Wären sie dazu befragt worden, hätten sie geantwortet: „Wir haben alle den Jogger gesehen“ – nur eben RAin Rick nicht.

Mutmaßliche Schlussfolgerung des Gerichts daraus:

► Wenn einer nicht aufgepasst hat, macht das die Aussage der übrigen nicht zur Unwahrheit.


Habe ich damit den Sinn des von Dir Gemeinten getroffen?


Falls ja,

► bleibt rätselhaft, worin Du einen kausalen Zusammenhang zwischen den beiden Themenkomplexen Lea und Chalet-Video erkannt haben willst (den Du mit den Wörtern „denn“ und „somit“ unzweifelhaft herstellst),

► erkenne ich nur einen Zusammenhang zwischen den vom Gericht mutmaßlich gezogenen Schlussfolgerungen, die von Dir aber gar nicht thematisiert wurden,

► befremdet auch mich abermals die „Traunsteiner Logik“ – „einer gegen alle“ ist nicht dasselbe wie „alle gegen einen“. (Sollten wir demokratisch darüber abstimmen lassen, ob die Aussage „5 + 7 = 11“ wahr oder falsch ist? Vor dem Ergebnis graust's mir.)

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 09. August 2024, 19:11:39 … Das passt ja von der Logik her nicht ganz und wird schriftlich sicher abgeändert worden sein.
Die schriftliche Urteilsbegründung ist sehr viel umfangreicher als die mündliche, darf aber inhaltlich nicht abweichen. Womöglich ein Fall schwurbeliger Sprachkompetenz beim Sender, gepaart mit überhastetem Textverständnis beim Empfänger – und fertig ist ein kryptologisches Quiz … ;-)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@StaffBro

Dass RA Strate in Traunstein war, dürfte mit einem Termin in München zu tun gehabt haben. Seine Anwesenheit war sicher durch Interesse motiviert.

RA Dr. Georg ist Sozius (= Mitgesellschafter) in der Kanzlei Schwenn. Schwenn und Strate spielen in derselben Liga. Hätte Strate das Mandat übernommen, wäre die Sachbearbeitung wohl auch an einen Sozius oder Angestellten seiner Kanzlei übertragen worden.

Was die Qualität anwaltlicher Arbeit im Revisionsverfahren betrifft, ist es Jacke wie Hose, ob Strate oder Schwenn das Mandat übernimmt. Beizeiten derart exzellente Unterstützung gewonnen zu haben, spricht für RAin Rick. Manch anderer hätte geglaubt, mit einem Zahnstocher bewaffnet Löwen bändigen zu können. Alle weiteren Spekulationen dazu gehören aber eher ins „Goldene Blatt“.

StaffBro hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 21:58:32 … Das … RA Strate … im Hinblick auf die Revision nicht genügend Erfolgsaussichten … sah, halte ich persönlich … für -nahezu- ausgeschlossen. …
Ich ebenso. Wenn eine Revision Erfolgsaussichten hat, dann diese!
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 10. August 2024, 19:07:37 Du beklagtest jetzt die Nichtveröffentlichung des LG-Urteils (und nicht erst in der Zukunft). Damit hast Du genau das impliziert, worauf ich einging.

Ich habe das nicht beklagt. Ich habe einfach schwärzer für die Zukunft gemalt. Niemals habe ich gehofft, dass das Urteil vor einer BGH-Entscheidung veröffentlicht werden wird.
Wohl bekomm's und gute Besserung!

Hoffentlich ist es nichts Ernstes. Nimm einen kühlen Schluck Weißbier von Hopf aus Miesbach – und Du schlummerst entspannt Deiner Genesung entgegen. ;-)
Danke! Wenn Weißbier, dann wird es natürlich ein Hopf.

Leas Zeugenaussage

► Laut Lea habe man in der gesamten Gruppe über den Leichenfund gesprochen – wohingegen die übrigen Mitglieder der Gruppe von einem Gespräch über einen Leichenfund nichts wussten.

Mutmaßliche Schlussfolgerung des Gerichts daraus:

► Lea und die anderen waren alle zugegen, als Sebastian von dem Leichenfund sprach – aber nur Lea konnte sich noch daran erinnern, die anderen nicht. Dies mache Leas Aussage nicht weniger glaubwürdig.
Sehr richtig.
Chalet-Video

► Bei der Vorführung des Überwachungsvideos vom Chalet im Sitzungssaal war RAin Rick abgelenkt. Daher war ihr entgangen, dass der Jogger im Video schon zu sehen gewesen war. Sie fragte: „War der Jogger schon da?“

► Allen anderen im Saal war der Jogger auf der Leinwand jedoch nicht entgangen. Wären sie dazu befragt worden, hätten sie geantwortet: „Wir haben alle den Jogger gesehen“ – nur eben RAin Rick nicht.
Auch das ist richtig aufgefasst. Mir ist aber ein Fehler unterlaufen, es ging nicht um den Jogger bei den Aufnahmen, sondern um den Zeugen Paul K.
Mutmaßliche Schlussfolgerung des Gerichts daraus:

► Wenn einer nicht aufgepasst hat, macht das die Aussage der übrigen nicht zur Unwahrheit.
So habe ich das verstanden. Aber der Vergleich macht halt keinen Sinn. Das Gericht hat dabei etwas ausgelassen.

Lea hat ja noch gesagt „dann haben wir alle darüber gesprochen, wie so was sein kann und wie schlimm das ist.“

Hätte Lea nur geschlussfolgert, dass die ganze Gruppe die Aussage gehört hat, könnte man den Vergleich heranziehen. Aber sie sagt, es wurde dann noch diskutiert. Das verändert doch alles.
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