MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 14. August 2024, 21:50:26 Kann mich jemand aufklären , welche Regeln ( mir fällt gerade kein besserer Ausdruck dafür ein) in einem Mordprozess gelten?
Ist das grundsätzlich üblich, dass Bilder eines vermeintlichen Gewaltopfer's im Gerichtssaal öffentlich gezeigt werden, oder hätte der/die vorsitzende Richter/-in die Möglichkeit zu entscheiden, dass ausschließlich die Prozessbeteiligten die Bilder zu sehen bekommen ( Laptop, Papierakten) ?
Da gibt es keine feste Regel, liegt beim Gericht. Wenn es keine Leinwand im Saal gibt, erledigt es sich ohnehin von selbst. Aber auch wenn es eine gibt, ist es aus Pietätsgründen eher unüblich.

Es gibt aber durchaus auch Richter, die alles zeigen, auch die Obduktionsbilder. Hier ist interessant, dass auch diese Kammer bis auf das eine Mal, vermeiden wollte Bilder von der Leiche zu zeigen. Der Rest wurde extra für die Beteiligten in Papierform ausgeteilt.Aber das eine Mal wurde es unter großem Personalaufwand gemacht. Die Vorsitzende meinte, das ist eine Ausnahme und hängt mit der besonderen Bedeutung des Verfahrens zusammen. Warum die Bedeutung, aber so etwas nötig macht, habe ich nicht ganz begriffen.
andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 14. August 2024, 21:50:26 Weitere Frage: Werden von den Zuschauern im Gerichtssaal die Personalien erfasst oder kann jeder einem Prozess beiwohnen der früh genug da ist ?
Solche Sachen werden über die Sitzungsverfügung geregelt. Auch das liegt in Händen des Vorsitzenden und wird für jeden Prozess gesondert entschieden.

In der Regel gibt es aber eine Ausweiskontrolle nur bei Terrorverfahren oder bei Bedrohungslagen. Die Daten werden aber nach jedem Sitzungstag vernichtet. Im Fall „Hanna“ gab es keine Ausweiskontrollen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast0815 hat geschrieben: Dienstag, 13. August 2024, 09:07:15 … Für mich ist das eine … Gängelung … durch den Staat und es … [werden] den Menschen ganz bewusst Knüppel zwischen die Beine geworfen …
Hierauf hatte ich schon geantwortet, möchte aber in puncto Prozessrecht noch Folgendes ergänzen:

Eine ähnliche Debatte wurde jüngst geführt, als es um die (verfassungswidrige) Einführung des § 362 Nr. 5 StPO zur Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ging („ne bis in idem“ = „nicht zweimal in derselben Sache“).

Der Beschwerdeführer wurde vor dem BVerfG von der Kanzlei Schwenn vertreten. Auf der Webseite der Kanzlei heißt es dazu:

Spoiler – hier klicken!
Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig

Das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ (!) ist verfassungswidrig.

Auf unsere Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31.10.2023 (2 BvR 900/22) entschieden, dass § 362 Nr. 5 StPO n. F. sowohl mit dem Doppelverfolgungsverbot als auch mit dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und deshalb nichtig ist.

Entschiedener hätte der Zweite Senat die Grundrechtsverletzungen des Gesetzes nicht herausstellen können. Mit deutlichen Worten hat er klargemacht, dass Freigesprochene auch beim Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht mit einem neuen Verfahren überzogen werden dürfen.

Unsere Verfassungsbeschwerde hatte damit in vollem Umfang Erfolg. Ihr lag eine erneute Anklage unseres Mandanten im Fall der 1981 ermordeten Frederike von … [M.] zugrunde.

https://rechtsanwalt-strafrecht.com/

Pressemitteilung des BVerfG vom 31.10.2023:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 3-094.html

Urteil des BVerfG vom 31.10.2023:
https://openjur.de/u/2477281.html

Weitere Quellen:
https://dejure.org/2023,29558

Zeitweilen ist eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich. Dass das Urteil von der Kanzlei Schwenn erstritten wurde, erscheint mir erwähnenswert.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 14. August 2024, 23:51:15 … Aber wir als Zuhörer haben da auch keine ausführlicheren inhaltlichen Erläuterungen bekommen. …
Es ging allein um die Weitergabe von Information aus dem Sitzungssaal durch Dich an Deine Leser. Und die war nicht erhellend.

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 14. August 2024, 23:51:15 … mir geht es … darum, dass das Gericht … ausgelassen hat, dass Lea … sagt …, dass die Freunde … im Kreis standen und … man sich innerhalb der ganzen Gruppe ausgetauscht [habe]. …
Ausgelassen dürfte das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung eine ganze Menge haben, sonst hätte die Sitzung bis in die Nacht gedauert. Die mündliche Begründung ist nur eine Kurzfassung.

Das Gericht hatte also zwei Situationen (Lea + Video) kurz angerissen, den Unterbau aber gar nicht erwähnt. Die Lücke schließt Du mit phantasievollen Vermutungen. Ob diese zutreffen oder nicht, steht dahin.

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 14. August 2024, 23:51:15 … In meinen Augen hat das Gericht … nicht nur einen Logikfehler gemacht, sondern es hat die Thematik mit der angeblichen Diskussion der Jugendlichen unter den Tisch fallen lassen.
Weder ein Logikfehler noch ein Unter-den-Tisch-fallen-lassen ist bislang evident. Um dies beurteilen zu können, bedarf es des schriftlichen Urteils.


Vorschlag: Verdinge Dich bei der Abendzeitung als freier Mitarbeiter und frage RAin Rick, ob sie Dir für dieses Blatt ein persönliches Interview gibt. Falls das klappt, kannst Du alles fragen, was Dir auf den Nägeln brennt – und den Link zu Deinem Artikel postest Du ins Forum.

Obacht: Die bisher oft einseitige und hetzerische Berichterstattung der Abendzeitung zum Fall Hanna könnte bei RAin Rick zu einer ablehnenden Haltung führen. Versichere sie Deiner Neutralität.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 02:15:31 Es ging allein um die Weitergabe von Information aus dem Sitzungssaal durch Dich an Deine Leser. Und die war nicht erhellend.
Tatsächlich habe ich mir das Zitat aus dem Bericht nochmal durchgelesen. Ich habe mit einem wörtlichen Zitat von Aßbichler eingeleitet, dann geschildert auf welches Video sie sich bezieht , wie Ricks Reaktion damals aussah und wieder mit einem Zitat geschlossen, welche Schlussfolgerungen das Gericht daraus zieht. Also ich finde das schon erhellend. Aber wir müssen uns da ja nicht einig werden, also nehme ich es zur Kenntnis. Zustimmen kann ich aber einfach nicht.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 02:15:31
Weder ein Logikfehler noch ein Unter-den-Tisch-fallen-lassen ist bislang evident. Um dies beurteilen zu können, bedarf es des schriftlichen Urteils.


Vorschlag: Verdinge Dich bei der Abendzeitung als freier Mitarbeiter und frage RAin Rick, ob sie Dir für dieses Blatt ein persönliches Interview gibt. Falls das klappt, kannst Du alles fragen, was Dir auf den Nägeln brennt – und den Link zu Deinem Artikel postest Du ins Forum.
Aber eigentlich habe ich doch gesagt, dass ich mich dann halt erstmal an die mündliche Begründung halte. Weil du ja meintest, über das schriftliche spekulieren, wäre Kaffeeklatsch.

Schau, ich bin hier als „Hobby-Ermittler“ und nicht als Bundesrichter. Die mündliche Begründung ist gelaufen, da kann mir auch Frau Rick nicht mehr dazu sagen. Was anderes wäre, wenn ich jetzt behauptet hätte, das Urteil wird sicher aufgehoben, weil die Kammer diese mündliche Begründung so gehalten hat. Das kann ich aber nicht, weil ich das schriftliche nicht kenne.

Aber mich stört die mündliche Begründung bezüglich Lea. Auch wenn es nur ein Ausschnitt ist und darüber nichts entschieden wird, waren wir doch damals alle gespannt, was das Gericht sagen wird. Und es wurde rauf und runter diskutiert. War ein Anderes Stadium im Verfahren, aber ich wollte versuchen die Diskussion diesbezüglich nochmal anzuregen, nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Material was ich halt habe.

Das Indiz Lea.

Ist es unglaubwürdig, dass Lea gesagt hat, „wir waren dann alle erschrocken und haben uns gesagt, wie schlimm das ist.“ - „Nein! Ich will es an einem eindeutigen Beispiel festmachen.“

Sie erzählt davon, wie Rick ein Video einer Aufnahme anschauen wollte, wo der Zeuge drauf zu sehen ist, der ST vor dem Gasthaus Baumbach begegnet ist. Die Anwältin war unaufmerksam und hätte gefragt „War er schon da?“

Die Vorsitzende : "Hätte sich Frau Rick nicht gemeldet, hätten alle im Saal trotzdem gesagt „wir“ haben ihn gesehen.“
Auch wenn du es nicht gehaltvoll findest, zum Abschluss nochmal kurz den Bericht:

Die Vorsitzende sprach also davon, dass sie ein „eindeutiges Beispiel“ bringen wird. Und zwar will sie deutlich aufzeigen, warum es sich nicht widerspricht, dass es nicht unglaubwürdig ist dass man darüber gesprochen hat, aber es sich keiner erinnert.

Und es Folgt dann das bekannte Beispiel darunter.

Man muss mir nicht mehr antworten, ist meinetwegen jetzt ausdiskutiert. Aber vllt kann man es nochmal auf sich wirken lassen.

Auch völlig ohne eigene Vermutungen, kann ich sagen, dass das unlogische Begründung ist. Wenn dann hätte man es trennen müssen und nur davon sprechen sollen, warum nur Lea es gehört hat. Aber so macht es semantisch und logisch keinen Sinn.

Ich sage ja nicht, dass der Fehler schriftlich wiederholt wird. Aber wenn du da drin sitzt und dann kommt lediglich das Beispiel bei der Ankündigung bist du baff.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 06:08:13 … Die mündliche Begründung ist gelaufen, da kann mir auch Frau Rick nicht mehr dazu sagen. …
Sie aber kennt das schriftliche Urteil und noch viel mehr. Deshalb mein o. a. Vorschlag.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 06:08:13 Tatsächlich habe ich mir das Zitat aus dem Bericht nochmal durchgelesen. … Also ich finde das schon erhellend. …
Es geht um die Perspektive:

► Aus Sicht des Verfassers eines Berichts, der den zugrundeliegenden Sachverhalt selbst erlebt hat, mag der Text den Anschein der Vollständigkeit erwecken.

► Der Leser nimmt einen anderen Blickwinkel ein: Er war nicht vor Ort. Ihm fehlen Informationen, die der Verfasser als selbstverständlich annimmt und voraussetzt. Die Gefahr: Lücken werden durch Phantasie gefüllt, so entsteht Stille Post.

► Was hilft? Ein Perspektivwechsel des Verfassers beim Redigieren seines Textes.

Wird eine Diskussion angestrebt, sollte das Thema, also die faktische Grundlage, über die diskutiert werden soll, von vornherein klar und unmissverständlich dargelegt sein. Andernfalls verzettelt sich jede Debatte ins Uferlose, wenn auch noch diskutiert werden muss, worüber eigentlich diskutiert wird.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 06:08:13 … ich wollte versuchen die Diskussion diesbezüglich nochmal anzuregen …
Ich persönlich konnte zu Anfang nicht ansatzweise erkennen, worüber Du hättest diskutieren wollen:

Spoiler – hier klicken!
fassbinder hat geschrieben: Freitag, 09. August 2024, 19:11:39
Mich würde ja u.a wahnsinnig interessieren, wie Leas Zeugenaussage schriftlich begründet wird. In der mündlichen Begründung wurde ja lediglich gesagt, dass es sich nicht widerspricht, dass die anderen die Aussage über die tote Frau nicht gehört haben, entgegen der Aussage Leas man hat sich gemeinsam darüber unterhalten. Denn Rick hat im Prozess eine Videosequenz verpasst und die anderen Beteiligten aber auch dann davon gesprochen hätten, dass „wir die Aufnahme gesehen haben, wenn man sie gefragt hätte. Das passt ja von der Logik her nicht ganz und wird schriftlich sicher abgeändert worden sein.

Vielleicht bin ich zu blöde und mir fehlen die hellseherischen Gaben. Dann bitte ich um Nachsicht.


An einer fast beiläufigen (Deinen Angaben zufolge 100 Sekunden währenden) mündlichen Äußerung des Gerichts wird das Urteil nicht scheitern. Selbst wenn Deine Vermutung zuträfe, dass an dieser Stelle (in der schriftlichen Begründung) ein Logikfehler vorliegen sollte, gibt es zahlreiche und gravierendere Aspekte, bei denen logische Errata geradezu ins Auge stechen.


Nur ein Beispiel: Eine logisch konsistente Argumentation setzt die Betrachtung aller objektiv möglicher Verletzungsquellen voraus, bevor die eine oder andere ausgeschlossen oder als unwahrscheinlich bewertet werden kann:
► Gewalttat,
► Sturz,
► Treiben in der Strömung.

Die logisch zwingende Frage, welche Verletzungen sich Hanna bei einem Sturzgeschehen hätte zuziehen können, wurde offenbar nie erörtert, geschweige denn beantwortet. Demgegenüber beurteilte der Hydromechaniker Malcherek die Verursachung der maßgeblichen Verletzungen durch Treiben in der Strömung als unwahrscheinlich – ohne dass die Rechtsmedizinerin Mützel dazu gehört wurde; sie war gar nicht zugegen. Der anwesende Biomechaniker Adamec ist kein Mediziner. Er hatte die Entstehung der Verletzungen durch eine Gewalttat nur vermutet; empirische Erkenntnisse dazu konnte er nicht vorweisen. Ricks Antrag auf ein Computersimulations-Gutachten wurde abgelehnt. Fazit: löchrig wie ein Schweizer Käse!

In genau diesem Themenkreis verorte ich einen der zentralen Angriffe durch die Revision.


In Erinnerung gebracht sei die bisherige Berichterstattung, worauf sich die Revision stütze:

► Ablehnung des Befangenheitsantrags
(auch mit Blick auf die Verquickung von Exekutive und Judikative in Bayern)

JVA-Zeuge
• Beweiswürdigung
• er sei notorischer Lügner
• [kein Täterwissen, nur Zeitungswissen]

► Beweiswürdigung der Gutachten
• rechtsmedizinisch
• biomechanisch
• hydromechanisch
(Rechtsmedizinerin Mützel war bei der 2. Einvernahme des Hydromechanikers Malcherek zum Ausschluss eines Unfalls gar nicht anwesend)

► RAin Rick geht von Unfall aus

► „Notruf“ von Hannas Handy durch Wasserkontakt ausgelöst?
(Beweisantrag wurde abgelehnt)

► Zeugin Verena irrte im Datum
(gemeint sein könnte der Spaziergang)

► Datum des Tischtennisspiels

► Ablehnung diverser Beweisanträge

► Unzulänglichkeit der Beweiswürdigung

► Auf den Punkt gebracht:
• kein Tatort
• keine Tatwaffe
• kein Geständnis
• keine objektiven Beweisanzeichen (= obj. Indizien)
• nur Zeugen vom Hörensagen

„Es gibt kein Geständnis, keine Tatwaffe, nicht einmal einen Tatort und keinerlei objektive Beweisanzeichen, nur Zeugenaussagen vom Hörensagen – letztlich beruht alles auf Mutmaßungen und Unterstellungen.“ (RA Georg, Rosenheim24, 10.07.2024)

Quellen
viewtopic.php?p=256262#p256262 (Rosenheim24 am 10.07.2024)
viewtopic.php?p=257829#p257829 (Rosenheim24 am 24.07.2024)
viewtopic.php?p=258937#p258937 (Bild am 01.08.2024)
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@fassbinder
Danke für die Aufklärung, ich weiß halt so gar nicht wie das abläuft, da ich noch nie in einem Gerichtssaal war.
Übersetzt heißt das für mich, rein theoretisch könnte ein Sexualstraftäter am Tag seiner Entlassung morgens um 08.00 Uhr durch die JVA TS spazieren, nimmt einen Fußmarsch von nicht einmal einem halben Kilometer in Kauf, um sich dann in einen Gerichtssaal als Zuschauer zu setzen und sich gleich mal wieder inspirieren zu lassen. Die Prozessbeteiligten nehmen dieses Risiko in Kauf und trotzdem zeigt man öffentlich Bilder des Opfer's .
Wenn aber Frau Rick Bilder des Opfer's an Wissenschaftler schickt, deren Beruf es ist, sich solche Bilder anzusehen, erhält sie eine Anzeige. Was für eine Bigotterie.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 20:00:37
Ich persönlich konnte zu Anfang nicht ansatzweise erkennen, worüber Du hättest diskutieren wollen
Das habe ich ja schon lange eingeräumt, dass die Texte von dem Tag vllt nicht alle sauber formuliert sind. Aber ich habe es so verstanden, dass auch in dem Bericht über die Urteilsbegründung unklar ist, worum es geht. Und den habe ich mir nochmal durchgelesen und ohnehin das gemacht:
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 20:00:37 ► Was hilft? Ein Perspektivwechsel des Verfassers beim Redigieren seines Textes.
Ich bin da aber auf nichts gestoßen, was man auch als Außenstehender nicht verstehen würde. Einen konkreten Hinweis,was dort unklar ist, habe ich meines Wissens aber auch nicht bekommen.

Ich wollte aber ohnehin nur wissen, wie die Leute konkret zur mündlichen Begründung stehen. Ob das Beispiel mit Rick eine befriedigende Erklärung ist, warum 4 Leute nicht wissen, dass sie mit einer Freundin über einen Mord gesprochen haben. Mehr ist es nicht.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 20:00:37
Rechtsmedizinerin Mützel war bei der 2. Einvernahme des Hydromechanikers Malcherek zum Ausschluss eines Unfalls gar nicht anwesend)
Den Punkt finde ich sehr spannend. Meines Wissens gibt es keinen Paragrafen in der StPO, der bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt Sachverständige in der Hauptverhandlung anwesend sein müssen.
Der Einzige der darüber was besagt ist der 248.
§ 248
Entlassung der Zeugen und Sachverständigen

1Die vernommenen Zeugen und Sachverständigen dürfen sich nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Vorsitzenden von der Gerichtsstelle entfernen. 2Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte sind vorher zu hören.
https://dejure.org/gesetze/StPO/248.html

In diesem Fall hat das Gericht die Sachverständige entlassen und die Verteidigerin hat nach anfänglicher starker Skepsis zugestimmt. Hat aber zugesichert bekommen, dass Mützel jederzeit auf Abruf wiederkommen könnte. Das die Rechtsmedizinerin bei der Erstattung von Malchereks Gutachten nicht anwesend war, finde ich problematisch. Erstens sollte die Rechtsmedizinerin dabei sein, wenn es nochmal um diese Fragen geht und ich finde es mindestens moralisch schwierig, wenn das Gericht die Zusage nicht einhält. Bin gespannt, wie das der BGH sieht.
andi55 hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 11:44:20
Übersetzt heißt das für mich, rein theoretisch könnte ein Sexualstraftäter am Tag seiner Entlassung morgens um 08.00 Uhr durch die JVA TS spazieren, nimmt einen Fußmarsch von nicht einmal einem halben Kilometer in Kauf, um sich dann in einen Gerichtssaal als Zuschauer zu setzen und sich gleich mal wieder inspirieren zu lassen.
Könnte er. Wobei man dazu sagen muss, dass er über Materialen im Netz und Gesprächen mit Mithäftlingen wahrscheinlich bessere Inspirationen bekommt. Und selbst wenn man weiß, dass er vorbelastet ist, dürfte man ihm auch nicht verwehren als Zuhörer teilzunehmen.

andi55 hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 11:44:20 Wenn aber Frau Rick Bilder des Opfer's an Wissenschaftler schickt, deren Beruf es ist, sich solche Bilder anzusehen, erhält sie eine Anzeige. Was für eine Bigotterie.
Ich glaube auch nicht, dass da viel bei rumkommt. In meinen Augen ist das gängige Praxis.
andi55 hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 11:44:20
Die Prozessbeteiligten nehmen dieses Risiko in Kauf und trotzdem zeigt man öffentlich Bilder des Opfer's .
Ich verstehe auch den Sinn dahinter nicht. Es war ein ganz schöner Aufwand damit verbunden, aber man hat in der Sache keinerlei Erkenntnisse dadurch gewonnen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 12:30:44 … Aber ich habe es so verstanden, dass auch in dem Bericht über die Urteilsbegründung unklar ist, worum es geht. …
Was mich betrifft, hast Du das richtig verstanden.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 20:00:37
Vielleicht bin ich zu blöde und mir fehlen die hellseherischen Gaben. Dann bitte ich um Nachsicht.
Ein Blöder wie ich musste Dein Vorbringen erst einmal dechiffrieren, bevor ich durchblickte. Dein „Bericht über die Urteilsbegründung“ half mir dabei nicht.


fassbinder hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 12:30:44 … Meines Wissens gibt es keinen Paragrafen in der StPO, der bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt Sachverständige in der Hauptverhandlung anwesend sein müssen. …
Wie wär's mit dem Amtsermittlungsgrundsatz im Strafprozess (§§ 244 Abs. 2, 160 Abs. 2, 155 Abs. 2 StPO)?

Demzufolge haben StA und Gericht die Pflicht, den der Anklage (und später dem Urteil) zugrundeliegenden Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und aufzuklären. Verstößt das Gericht gegen seine Aufklärungspflicht, liegt ein Verfahrensfehler vor.

Selbstverständlich erstreckt sich die Aufklärungspflicht auch auf die Anhörung der Rechtsmedizinerin Mützel, nachdem der Hydromechaniker Malcherek (das zweite Mal) ausgesagt hatte – am besten in derselben Sitzung. Im Falle der Verhinderung von Mützel hätte vertagt werden müssen. Im Kontext der Revision aber darf nicht nur die Abwesenheit der Rechtsmedizinerin gesehen werden. Erforderlich ist eine Betrachtung des gesamten Themenkomplexes zur Verursachung der Verletzungen – einschließlich der Möglichkeit eines Sturzes bzw. Unfalls.

In puncto Sturzgeschehen treffen zugleich dreierlei Rügen aufeinander:

► Verletzung der Sachaufklärungspflicht244 Abs. 2 StPO),
► Ablehnung von Beweisanträgen (z. B. Klaus Püschel; § 244 Abs. 3–6 StPO),
► Verstöße gegen die Logik.

Hier steppt der Bär!


andi55 hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 11:44:20 … Wenn aber Frau Rick Bilder des Opfer's an Wissenschaftler schickt, deren Beruf es ist, sich solche Bilder anzusehen, erhält sie eine Anzeige. …
Diese Strafanzeige diente RA Holderle dazu, den Medien gegenüber per Aktenzeichen belegen zu können, dass die StA gegen RAin Rick ermittelt. So ist die Presse davor geschützt, wegen übler Nachrede oder Verleumdung belangt und auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Erwartungsgemäß wurde bereitwillig und schmähend „berichtet“.

Die Anzeige war (notwendiger) Bestandteil des PR-Manövers eines Anwalts, dem die Sachargumente abhanden gekommen waren. Ich gehe davon aus, dass die StA das Ermittlungsverfahren gegen RAin Rick längst eingestellt hat oder dies in Bälde tun wird. (Hintergrund: Das Recht des Angeklagten auf Verteidigung überwiegt i. d. R. das Persönlichkeitsrecht des Opfers.) Ein StA hat Besseres zu tun, als sich zum Werkzeug persönlicher Anfeindungen machen zu lassen.

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 12:30:44 … In meinen Augen ist das gängige Praxis. …
Gängige Praxis? Strafanzeigen gegen Kollegen, denen man auf der Sachebene nicht gewachsen ist? Soviel Todesmut hätte ich der Anwaltschaft im Chiemgau nicht zugetraut.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 20:00:37An einer fast beiläufigen (Deinen Angaben zufolge 100 Sekunden währenden) mündlichen Äußerung des Gerichts wird das Urteil nicht scheitern.

Man darf auch nicht vergessen, dass Assbichler die mündliche Urteilsbegründung missbraucht hatte, um Frau Rick vorzuführen. Da wird ihr gerade diese Begründung mit der Unaufmerksamkeit im Sekundenbereich recht gewesen sein, um unbedingt noch eine Spitze gegen Frau Rick loszuwerden.

Diese ganze Veranstaltung machte auf mich einen erbärmlichen Eindruck. Das Einzige, was man eindeutig erkannt hatte, dass Assbichler einen Riesenhass gegenüber Frau Rick hat. Dass dann unter dieser Grundhaltung bei der mündlichen Urteilsbegründung Logikfehler erfolgten ist naheliegend. Wahrscheinlich sind sie aber auch vorher schon bei den Beratungsgesprächen erfolgt. Theoretisch könnten sie in der Urteilsbegründung ausgemerzt sein, aber dann dürfte die Urteilsbegründung in Wirklichkeit kaum mehr die Beratungsgespräche widerspiegeln. Für mich sind die langen Begründungszeiten der Gerichte sowieso grenzwertig, sie werden wenig mit der eigentlichen Beratung zu tun haben.

Im Arbeitsrecht sagt das BVerfG klar, dass ein Urteil, das erst nach 5 Monaten zur Geschäftsstelle kommt, nichts mehr mit den Beratungsgesprächen zu tun haben kann und es stellt dann ein Urteil ohne Begründung dar. Eine leicht nachvollziehbare Einstellung, dabei gibt es beim Arbeitsgericht Zeugenprotokolle, Schriftverkehr zwischen den Parteien, also eine Rekonstruktion der Beratung in Wirklichkeit einfacher ist als im Strafrecht.

Für mich war das ein Veranstaltung - so wie ich sie in der Presse und durch den Beobachter Fassbinder gelesen hatte vollkommen unüblich. So etwas kenne ich nur aus dem Kachelmann-Verfahren. Dort hatte später ein OLG in der Zivilsache festgestellt, dass das LG in der Strafsache nicht ausreichend rechtliches Gehör bzgl. der Frage der Unschuld von Kachelmann gewährt hat. Das OLG verurteilte dann die ehemalige Geliebte von K auf Schadensersatz. Auch ein äußerst negatives Beispiel für das Versagen der Ermittlung, StA und Justiz, das einzig positive damals, es gab wenigstens ein Freispruch, bei dem das Gericht noch kräftig ausgeteilt hatte.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast0815 hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 21:07:03 … dass Assbichler einen Riesenhass gegenüber Frau Rick hat. …
Wohl nicht nur Aßbichler, sondern die gesamte Chiemgau-Riege, die sich mit Zähnen und Klauen gegen den Eindringling aus München zur Wehr setzt. Sekundiert durch eine willfährige Berichterstattung. Dazu die Strafanzeige des RA Holderle. Eine Phalanx gegen Rick. Wie groß mag die Angst wohl sein?

Gast0815 hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 21:07:03 … Dass dann unter dieser Grundhaltung bei der mündlichen Urteilsbegründung Logikfehler erfolgten ist naheliegend. Wahrscheinlich sind sie aber auch vorher schon bei den Beratungsgesprächen erfolgt. Theoretisch könnten sie in der Urteilsbegründung ausgemerzt sein …
Determiniert waren die Logikfehler nach meiner Beobachtung, als RAin Rick das Denkmodell eines Unfalls ins Feld führte. Also bereits im November 2023. Mit hartleibiger Ignoranz wurde der Ansatz, ein mögliches Unfallgeschehen zu erforschen und aufzuklären, abgeblockt. Unterblieben sind:
► Computersimulations-Gutachten,
► Gutachten des Rechtsmediziners Püschel,
► Beweiserhebung zu einem tödlichen Unfall am Bärbach,
► thermodynamisches Gutachten zum Handy
► u. v. m.
Einzig ein hydromechanisches Gutachten wurde angeordnet.

Schon lange vor der Urteilsberatung wucherten die Verstöße gegen die Logik wie eine Krebsgeschwulst. Im Urteil, gewiss auch im schriftlichen, mussten die Logikfehler zwangsläufig weiterkultiviert werden, um dem Abstimmungsergebnis aus der Urteilsberatung nicht den Boden zu entziehen. Nur vielleicht besser kaschiert.

Ein Schlag in die Magengrube des Rechtsstaats. Ihrer Widersacherin Rick in die Schuhe zu schieben, sie sei eines Organs der Rechtspflege unwürdig, manipulativ und gefährde den Rechtsstaat, diente der Vorsitzenden als Ablenkungsmavöver. Ein rhetorischer Trick: Bezichtige den Gegner Deiner eigenen Untaten und das Volk glaubt, Du selbst seist ohne Fehl und Tadel. Die Presse zitierte unterwürfig. „Traunsteiner Logik“ im Traunsteiner Bauerntheater. Eintritt frei.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@fassbinder

Sehe ich das richtig, dass zu keinem Zeitpunkt die Frage erörtert wurde, welche Verletzungen sich Hanna bei einem Unfallgeschehen hätte zuziehen können? Und ob bzw. inwieweit bei einem Unfall erwartbare Verletzungen zu dem bei der Obduktion befundeten Verletzungsbild passen könnten?

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 15. August 2024, 20:00:37 … Eine logisch konsistente Argumentation setzt die Betrachtung aller objektiv möglicher Verletzungsquellen voraus, bevor die eine oder andere ausgeschlossen oder als unwahrscheinlich bewertet werden kann:
► Gewalttat,
► Sturz,
► Treiben in der Strömung.

Die logisch zwingende Frage, welche Verletzungen sich Hanna bei einem Sturzgeschehen hätte zuziehen können, wurde offenbar nie erörtert, geschweige denn beantwortet. Demgegenüber beurteilte der Hydromechaniker Malcherek die Verursachung der maßgeblichen Verletzungen durch Treiben in der Strömung als unwahrscheinlich – ohne dass die Rechtsmedizinerin Mützel dazu gehört wurde; sie war gar nicht zugegen. Der anwesende Biomechaniker Adamec ist kein Mediziner. Er hatte die Entstehung der Verletzungen durch eine Gewalttat nur vermutet; empirische Erkenntnisse dazu konnte er nicht vorweisen. Ricks Antrag auf ein Computersimulations-Gutachten wurde abgelehnt. Fazit: löchrig wie ein Schweizer Käse!

In genau diesem Themenkreis verorte ich einen der zentralen Angriffe durch die Revision.

Dazu findet sich bislang keine Aussage eines Prozessbeobachters.
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 14:57:11
Gängige Praxis? Strafanzeigen gegen Kollegen, denen man auf der Sachebene nicht gewachsen ist? Soviel Todesmut hätte ich der Anwaltschaft im Chiemgau nicht zugetraut.
Vielleicht hätte ich mich wieder deutlicher ausdrücken müssen, aber ich schätze die Handlungen von Rick als gängige Praxis ein. Die Anzeige von Holderle finde ich eher ungewöhnlich.
Gast0815 hat geschrieben: Freitag, 16. August 2024, 21:07:03
Für mich war das ein Veranstaltung - so wie ich sie in der Presse und durch den Beobachter Fassbinder gelesen hatte vollkommen unüblich. So etwas kenne ich nur aus dem Kachelmann-Verfahren. Dort hatte später ein OLG in der Zivilsache festgestellt, dass das LG in der Strafsache nicht ausreichend rechtliches Gehör bzgl. der Frage der Unschuld von Kachelmann gewährt hat. Das OLG verurteilte dann die ehemalige Geliebte von K auf Schadensersatz. Auch ein äußerst negatives Beispiel für das Versagen der Ermittlung, StA und Justiz, das einzig positive damals, es gab wenigstens ein Freispruch, bei dem das Gericht noch kräftig ausgeteilt hatte.
Tatsächlich habe ich damals während der Begründung auch gleich an Kachelmann denken müssen.

Ich war mal vor ein paar Jahren in einem Prozess, bei dem es um eine Messerattacke auf der Wiesn ging. Die Gattin eines Hamburger Unternehmers hat einen Pöbler im Käfer-Zelt angestochen.

Einer der Verteidiger war Strate. Der Richter meinte am Ende der Urteilsbegründung, dass er in 30 Berufsjahren noch nie so einen Anwalt erlebt hat. Es ging wohl darum, dass in Augen des Gerichts die nötige Distanz zur Mandantin verloren gegangen ist und das Opfer diskreditiert worden sein soll. Zusätzlich gab es damals noch das Gerücht, dass die Verteidigung eingeweiht war, dass der Gatte einen „Augenzeugen“ für zig tausende gebucht haben soll, es stellte sich aber heraus, dass der Zeuge noch nie auf der Wiesn war. Es konnte aber widerlegt werden, dass die Anwälte was wussten. Also die Ansage des Richters war schon nicht ohne, aber das war nur am Ende. Und im TS durchgehend.

Was mir auch nicht gefallen hat, war die Aussage der Vorsitzenden, dass Rick mit Genditzki im Saal posiert hat. Vielleicht ist mir ja was entgangen, aber laut meinem Eindruck haben die Kameras einfach bei den Interaktionen draufgehalten. Und die Richter waren da ohnehin nicht zugegen. Ich hatte den Ausdruck schon vor dem Urteil in der lokalen Presse gelesen und glaube, die haben das dann übernommen.
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 17. August 2024, 01:44:35 @fassbinder

Sehe ich das richtig, dass zu keinem Zeitpunkt die Frage erörtert wurde, welche Verletzungen sich Hanna bei einem Unfallgeschehen hätte zuziehen können? Und ob bzw. inwieweit bei einem Unfall erwartbare Verletzungen zu dem bei der Obduktion befundeten Verletzungsbild passen könnten?

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[quote=Catch22 post_id=260222 time=<a href="tel:1723744837">1723744837</a> user_id=8791]
… Eine logisch konsistente Argumentation setzt die Betrachtung aller objektiv möglicher Verletzungsquellen voraus, bevor die eine oder andere ausgeschlossen oder als unwahrscheinlich bewertet werden kann:
► Gewalttat,
► Sturz,
► Treiben in der Strömung.

Die logisch zwingende Frage, welche Verletzungen sich Hanna bei einem Sturzgeschehen hätte zuziehen können, wurde offenbar nie erörtert, geschweige denn beantwortet. Demgegenüber beurteilte der Hydromechaniker Malcherek die Verursachung der maßgeblichen Verletzungen durch Treiben in der Strömung als unwahrscheinlich – ohne dass die Rechtsmedizinerin Mützel dazu gehört wurde; sie war gar nicht zugegen. Der anwesende Biomechaniker Adamec ist kein Mediziner. Er hatte die Entstehung der Verletzungen durch eine Gewalttat nur vermutet; empirische Erkenntnisse dazu konnte er nicht vorweisen. Ricks Antrag auf ein Computersimulations-Gutachten wurde abgelehnt. Fazit: löchrig wie ein Schweizer Käse!

In genau diesem Themenkreis verorte ich einen der zentralen Angriffe durch die Revision.
Also an dem Tag, an dem Mützel und Adamec ihr Gutachten vorgetragen haben, sind sie die Verletzungen durchgegangen, die bei Hanna konkret vorlagen. Da ging es aber auch hauptsächlich um das Treiben im Wasser. Adamec sagte aber, dass sich auch bei einem Fall ins Wasser von niedrigen Höhen, schwere Kopfverletzungen zufügen kann(bezogen auf die Platzwunden) es ist aber bei einem ungewollten Sturz eher selten.

Und Malcherek ist hauptsächlich die Gegebenheiten durchgegangen. Er hat es dann insoweit mit Hannas Verletzungen bzw. Stärke der Verletzungen verknüpft, soweit es ihm möglich ist und er durfte. Rechtsmediziner war ja wie du sagst, keiner anwesend.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 17. August 2024, 15:08:57 … an dem Tag, an dem Mützel und Adamec ihr Gutachten vorgetragen haben …
Meinst Du die Sitzung vom 23.11.2023?

Mein Beitrag vom 20.12.2023 zum 14. Sitzungstag am 23.11.2023 mit der Berichterstattung von Rosenheim24 und der Abendzeitung sowie mit meinen Anmerkungen dazu:
viewtopic.php?p=240000#p240000

Meine an Dich gerichtete Frage bezog sich nicht nur auf einen einzelnen Sitzungstag, sondern auf den gesamten Zeitraum der Hauptverhandlung:
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 17. August 2024, 01:44:35 … dass zu keinem Zeitpunkt die Frage erörtert wurde …

fassbinder hat geschrieben: Samstag, 17. August 2024, 15:08:57 … Adamec sagte …, dass [man] sich auch bei einem Fall ins Wasser … schwere Kopfverletzungen zufügen [könne] … [,] es … [sei] aber bei einem ungewollten Sturz eher selten. …
War das alles zum Thema Unfall?

Schließlich geht es nicht nur um die Platzwunden am Kopf, sondern auch um die Schulterdachfrakturen und noch einige Verletzungen mehr. Allerdings greift auch die Betrachtung allein der Einvernahme der Sachverständigen zu kurz. Von Bedeutung sein können ebenso entsprechendes Vorbringen von Verteidigung, StA und Nebenklage sowie die Haltung und etwaige Entscheidungen des Gerichts dazu.


Ich wage einen nochmaligen Versuch:

► Wurden jemals in der Hauptverhandlung folgende Fragen (sinngemäß) behandelt:

► Welche potentiellen Verletzungen hätte sich Hanna bei einem Unfall am Bärbach zuziehen können?

► Inwieweit könnten bei einem Unfall erwartbare Verletzungen zu den bei der Obduktion befundeten passen?


Worauf dies abzielt, sollte aus den im Spoiler meines letzten Beitrags enthaltenen Ausführungen deutlich geworden sein:

viewtopic.php?p=260369#p260369

Eine auf diesen Kontext bezogene Antwort eines unmittelbaren Prozessbeobachters wäre hilfreich.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich erwarte keine bejahende Antwort. In den Medien wurde darüber nach meiner Wahrnehmung niemals und nirgends berichtet. Daraus zog ich den Schluss, dass diese Fragen tatsächlich auch nie behandelt wurden. Widerspruch von Prozessbeobachtern erhielt ich bislang nicht, auch nicht von Dir.



Bei dieser Gelegenheit würde ich zudem gerne aus dem Munde eines Prozessbeobachters Genaueres zur zeitlichen Einordnung der beidseitigen, symmetrischen Schulterdachfrakturen erfahren:

► Wurde gesichert festgestellt, dass beide Schulterdachfrakturen gleichzeitig entstanden sein müssen?

► Falls ja, auf welcher Grundlage?

► Wurde auch in Betracht gezogen, dass die Frakturen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an unterschiedlichen Örtlichkeiten entstanden sein könnten?

Beispiel zum Verständnis: linksseitige Fraktur im Bärbach, rechtsseitige eine Stunde später in der Prien. (Die Wahrscheinlichkeit dummer Zufälle spielt zunächst keine Rolle.)
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 17. August 2024, 18:26:59Bei dieser Gelegenheit würde ich zudem gerne aus dem Munde eines Prozessbeobachters Genaueres zur zeitlichen Einordnung der beidseitigen, symmetrischen Schulterdachfrakturen erfahren:

► Wurde gesichert festgestellt, dass beide Schulterdachfrakturen gleichzeitig entstanden sein müssen?

► Falls ja, auf welcher Grundlage?

► Wurde auch in Betracht gezogen, dass die Frakturen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an unterschiedlichen Örtlichkeiten entstanden sein könnten?

Beispiel zum Verständnis: linksseitige Fraktur im Bärbach, rechtsseitige eine Stunde später in der Prien. (Die Wahrscheinlichkeit dummer Zufälle spielt zunächst keine Rolle.)
Wenn man den Lauf der Verhandlung ansieht, würde ich sagen nein.

Die Verhandlung basiert auf der Theorie von Adamec, dass die angeblich nur gleichzeitig entstanden sein können. Diese Annahme hat aus meiner Sicht nicht die geringst Grundlage.

Adamec wusste selbst nicht, ob im Falle eines Angriffs ein Knien oder Draufspringen notwendig ist. Warum diese zum gleichen Zeitpunkt entstanden sind, habe ich auch in den Aufzeichnungen von @Fassbinder nicht gefunden. Für mich gibt es auch keinen Grund für diese Annahme. Die Schulterblätter sind nicht miteinander verwachsen, so dass es zwei fast unabhängige Systeme sind.

Es stellt sich schon die Frage, ob nicht schon ein nicht gleichzeitiges Knien für diese Brüche möglich sind. Sprich ob ein Knien erst hauptsächlich auf der linken Schulter, dann hauptsächlich auf der rechten Schulter möglich oder sogar notwendig wäre. Genaugenommen wären das dann schon zwei unterschiedliche Ereignisse.

Dieser aus meiner Sicht nicht vernünftig begründete These der Gleichzeitigkeit setzt sich auch beim Gutachten des Hydromechanikers fort. Er MUSS die Behauptung von Adamec als wahr ansehen, deshalb darf er nur nach Möglichkeiten in der Prien suchen, die gleichzeitig auf beide Schultern eine ausreichende Kraft ausüben.

Wenn man nicht mehr von dieser Voraussetzung ausgeht, vervielfachen sich natürlich die Möglichkeiten. Es gäbe dann wahrscheinlich viele Möglichkeiten in der Prien, vielleicht weitere im Bärbach selber.

Es sind auch die Rechen auch interessant, auch wenn der Abstand nicht stimmt. So kann der eine Rechen für den einen Schulterbruch verantwortlich sein, der andere für den zweiten oder auch weitere Kombinationen.

Ich sehe hier einen schweren Fehler von Adamec, ähnlich dem im Badewannenunfall, wo er auch schon für eine unrechtmäßige Freiheitsberaubung von fast 14 Jahre mit verantwortlich ist.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Bericht Abendzeitung vom 21.03.2024 von HEIDI GEYER:

"Traunstein/Aschau- es ist ein Bild, das symptomatisch ist für diesen Prozess. Da steht Verteidigerin Regina Rick umringt von Medienvertretern im Scheinwerferlicht und gibt Interviews. Und teilt kräftig aus gegen die Vorsitzende Richterin Jaqueline Aßbichler. "Die fühlt sich halt persönlich angegriffen. Die ist irgendwie emotional."
Im Hintergrund, im Gerichtssaal ist es eine ganz andere Szene. Still ist es dort. Die Eltern des Opfer's Hanna sprechen mit den Polizeibeamten, danken ihnen für ihren Einsatz-ohne großen Medienrummel. Wie schon während des ganzen Prozesses. Hanna's Eltern hielten sich im Hintergrund, mußten stumm mit ansehen wie die mediale und juristische Schlacht eine bemerkenswerte Dynamik aufnahm."
Wie bitte??? Das mußten sie nicht stumm mit ansehen, sie hätten ihren Anwalt Herrn Holderle bitten können, nicht an jedem einzelnen Prozesstag mit den immer gleichen Worten Interviews zu geben. Frau Rick hat nicht jeden einzelnen Prozesstag kommentiert .

Frau Heidi Geyer porträtiert hier ein Bild von Frau RA Rick als mediengeile Selbstdarstellerin. Wenn ich mich recht erinnere, kann man es an einer Hand abzählen wie oft Frau Rick ihr Gesicht in die Kamera gehalten hat, während ein Herr RA Holderle sogar noch auf seiner Homepage anscheinend stolz ist auf die Häufigkeit seiner medialen Präsenz , dass er gleich sämtliche 35 ( !!!!) Interviews mit RFO verlinkt hat , sowie weitere 5 Interviews mit Printmedien und Radio. Und auf wessen Initiative dieses Interview in der Süddeutschen mit den 3 Freundinnen von Hanna entstanden ist, will ich gar nicht so genau wissen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@Gast0815

Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich stimme Dir voll und ganz zu.

Gast0815 hat geschrieben: Mittwoch, 21. August 2024, 11:20:44 … Warum diese [Schulterdachfrakturen] zum gleichen Zeitpunkt entstanden sind, habe ich auch in den Aufzeichnungen von @Fassbinder nicht gefunden. …
Dort gibt's die vorsichtige Andeutung einer nicht nachvollziehbaren Schlussfolgerung von Gutachtern (ob Mützel oder Adamec, bleibt offen):
… Diese [Schulterdächer] waren wohl so gleichmäßig gebrochen, dass die Gutachter eine Treibeverletzung schnell ausschlossen. …

fassbinder1925, allesMist, 23.11.2023, 23.10 Uhr
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34365023 (das 3. „L“ in der Domain streichen)
und das Vertrauen in die Redseligkeit der Rechtsmediziner:
… Es waren ja die Schulterdächer gebrochen … Ich glaube das hätten die Rechtsmediziner gesagt, wenn dafür ein Sturz in Frage kommt. …

fassbinder1925, allesMist, 18.01.2024, 15.35 Uhr
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34583071 (das 3. „L“ in der Domain streichen)

Laut Rosenheim24 geht Adamec von einer mehr oder weniger gleichzeitigen Frakturierung an ein und demselben Hindernis aus:
… Am auffälligsten war der symmetrische Bruch beider Schulterdächer, so … Adamec … Es sei … unwahrscheinlich, dass diese [Verletzung] von einem beidseitigen Aufprall an einem Hindernis im Wasser herrühre. …

Rosenheim24.de am 16.01.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 75950.html
https://webcache.googleusercontent.com/ ... 75950.html (Option „Nur-Text-Version“ wählen)
viewtopic.php?p=241906#p241906
Das Beispiel eines Rechens in der Prien verdeutlicht, dass Adamec an einem derartigen Hindernis die Fraktur nur eines einzelnen Schulterdachs sehr wohl für möglich hält:
… Adamec sieht bei diesem Tempo keine Möglichkeit, dass beide Schulterdächer durch den „Aufprall“ an den Metallstäben [eines Rechens] [hätten] gebrochen werden … können. Der Abstand zwischen den gebrochenen Schulterdächern habe 31 Zentimeter betragen, was nicht zu den Abständen der Metallstäbe passt. Der Körper hätte also erst mit einer Schulter „anknallen“ müssen, dann mit der zweiten. Durch die Bremswirkung des ersten Stoßes … sei die Wahrscheinlichkeit eines Bruchs am zweiten Schulterdach aber auch auszuschließen.


Rosenheim24.de am 16.01.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 75950.html
https://webcache.googleusercontent.com/ ... 75950.html (Option „Nur-Text-Version“ wählen)
viewtopic.php?p=241906#p241906
Gleiches dürfte auch für eine Verrohrung (die wohl mit der Bezeichnung „Abfluss“ gemeint sein dürfte) gelten:
… Auch die Theorie, dass der Leichnam sich mit dem Kopf nach vorne in einem Abfluss verhängt haben könnte und so den symmetrischen Bruch beider Schulterdächer erklären würde – verwirft der Experte.


Rosenheim24.de am 16.01.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 75950.html
https://webcache.googleusercontent.com/ ... 75950.html (Option „Nur-Text-Version“ wählen)
viewtopic.php?p=241906#p241906
Offenbar wurde eine Frakturierung an zweierlei Örtlichkeiten (ergo zu unterschiedlichen Zeitpunkten) gar nicht erörtert. Gleiches gilt für ein Draufknien, wie von Dir beschrieben.

Deshalb hatte ich @fassbinder um Auskunft gebeten. Bislang ohne Ergebnis. Vielleicht aber ist keine Antwort auch eine Antwort.



@HP1 postete am 20.12.2023 nach einem Gespräch mit einer Medizinerin, die zugleich promovierte Biologin ist, seine Erkenntnisse zu den Schulterdachfrakturen:
viewtopic.php?p=239977#p239977

Diese Überlegungen wirken auf mich durchaus fundiert – auch wenn @HP1 wohl von einer gleichzeitigen Frakturierung ausgeht. Allerdings konnte ich seinen Ausführungen nichts entnehmen, was der Annahme widerspräche, die Frakturen seien (in der Strömung oder evtl. auch durch Draufknien) zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden.

Ein Auszug aus dem Beitrag von @HP1 (Zwischentitel, Absätze und Unterstreichungen von mir hinzugefügt):

Spoiler – hier klicken!
HP1 hat geschrieben: Mittwoch, 20. Dezember 2023, 00:28:34

[Hebelwirkung des Arms]

Bei jeglicher (gewaltsamen) Armbewegung, die einen solchen Bruch möglicherweise verursachen könnte, würde die Rotatorenmanschette/Supraspinatus und/oder die lange Bizepssehne zwangsläufig massiv beschädigt. Eine Hebelwirkung des Arms als Ursache eines Bruchs des Schulterdachs wäre eindeutig zu erkennen und bei einer Autopsie keinesfalls zu übersehen.

Da solche Begleitverletzungen eine solche Verletzungsursache beidseitig(!) als hoch wahrscheinlich Folge gröbster Handgreiflichkeit, also kein Unfall gewertet würde, jedoch nicht kommuniziert wurde, gehe ich schwer davon aus, dass solche einschlägigen Begleitverletzungen nicht vorhanden waren.


[Kraft von außen]

Bleibt also Krafteinwirkung von außen. Hier sollte der Verlauf der Bruchlinien und wohl auch vorhandene Hämatome die Richtung der Krafteinwirkung bestimmbar machen - da fehlen mir die entsprechenden Informationen der Autopsie.

Aber, und gerade auch in diesem Punkt habe ich meine Überlegungen dazu mit meiner Freundin "vom Fach" besprochen: Der gesamte Schulterapparat ist am Rumpf quasi elastisch aufgehängt. Abgesehen von Druck (s.u.) könnte lediglich ein sehr schneller und kräftiger Schlag (Impuls) von hinten/leicht oben (bei stehender Person) da nachvollziehbar einen Bruch verursachen - bei schmaler Trefferkante einen Riss, ansonsten eher Trümmerbruch.


[Hindernis im Wasser]

Dass ein im Wasser treibender Körper so auf ein Hindernis aufprallt, war uns beiden nicht wirklich vorstellbar.

Erstmal würde sich ein treibender Körper quer zur Strömung, also Bewegungs-/Stoßrichtung stellen, führt zu einer insgesamt ungeeigneten Position beim Auftreffen, weil der Körper nicht Rücken voran, sondern in Rücken, oder wahrscheinlicher Brustlage mit der seitlichen Schulter voran treiben würde. Wenn Hindernisse links/rechts ein Querstellen des Körpers verhindern, würde der Körper "anecken" und sich quasi "zusammenfalten", also gebeugte Hüfte und Gesäß voraus. Lediglich ein Flussbett, das in diesem Bereich merklich schmaler als einen Meter ist (kleiner als Strecke Scheitel bis Gesäß bei gebeugtem Rücken) könnte den Körper dort in eine geeignete Bewegungsrichtung "Köpfer mit angelegten Armen und merklich gebeugtem Rücken" zwingen.

Kommt man nun zum benötigten Hindernis, stellt man für flächige Hindernisse zweierlei fest: Erstens darf der Kopf nicht zuerst auftreffen, das würde die Bewegung vorher abbremsen und ungeeignet ablenken. Die Schulter muss den Volltreffer bekommen, bevor der Körper anderweitig mit dem Hindernis in Kontakt kommt und abgebremst/umgelenkt wird. Zweitens, je schneller das fließende Wasser auf ein flächiges Hindernis auftrifft, desto stärker ist die abdämpfende Gegenwelle, die sich bildet. Und das Wasser strömt entsprechend bereits vor dem Hindernis stark seitwärts. Die Bewegungsrichtung der Schulter würde zwangsläufig von einem etwaigen Frontalkurs deutlich in Richtung "Vorbeigleiten" abgelenkt, sofern dafür nicht völlig der Bewegungsraum fehlt.

Es bleibt da nur das "Hängenbleiben" mit der Schulter an einem Hindernis, das einerseits eine Stopwirkung hat (sonst gäbe es nicht den nötigen Schlag), andererseits im Strömungsquerschnitt so gering ausfällt, dass die Strömung dadurch quasi nicht abgelenkt wird. Man könnte sich etwa eine Eisenstange vorstellen, die fest verankert senkrecht im Wasser steht. Und da müsste der Körper eben in einem vielleicht 60-80cm breiten Kanal (für die Köpferposition) drauf zutreiben. Zur nötigen Geschwindigkeit lässt sich an der Stelle nur wenig sagen. Nur soviel, was beim ersten Auftreffen nicht bricht, geht auch durch die nachschiebende Strömung nicht kaputt. Man kann sich an der Stelle vielleicht überlegen, wie heftig man stattdessen mit so einer Eisenstange zuschlagen müsste.

Ein Drüberrutschen über Stromschnellen/Stufen im Flussbett kann den benötigten Impuls auf den Knochen wohl nicht erzeugen.

Und nachdem wir jetzt eine ungefähre Idee von so einem "maßgeschneiderten" Szenario haben - wir brauchen das dann nochmal spiegelverkehrt für die andere Schulter.


[Druck durch Draufknien]

Die grundsätzliche Alternative zum Szenario "Schlag/Impulswirkung" wäre ein ausreichend hoher Druck auf das Schulterdach aus geeigneter Richtung (von hinten/ggf. leicht von oben). Zwingend nötig wäre dafür eine ausreichende Fixierung von Oberkörper/Schulter, eigentlich zwangsläufig bäuchlings liegend auf nicht zu weichem Untergrund, als Gegenlager zum Druck auf das Schulterdach (auf dem Rücken liegend dürfte nicht funktionieren). Die nötige Kraft ist ohne genauere wissenschaftliche Betrachtung nur vage abzuschätzen, uns erscheint die Schwerkraft einer Person (angenommen 60-90kg) verteilt auf beide Schultern als wahrscheinlich ausreichend.

Zur Position, man müsste die Knie weit oben und recht weit außen positionieren. Etwa senkrecht über der Armbeuge, nicht auf Gelenk oder Humerus, sondern ein bisschen weiter innen. Die Knie können dabei die Schultern leicht überragen, jedoch nicht bis zum Boden. Interessanterweise genau die Position, mit der man den Oberkörper (und Position des Kopfes) einer auf dem Bauch liegenden Person wohl am besten fixieren kann, wenn man dabei gleichzeitig beide Hände freihaben will. Vielleicht nur Einbildung, aber ich glaube fast, ich würde da als Täter diese Position mehr oder weniger instinktiv "finden".

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 21. August 2024, 23:30:22
Deshalb hatte ich @fassbinder um Auskunft gebeten. Bislang ohne Ergebnis. Vielleicht aber ist keine Antwort auch eine Antwort.
Ich habe immer wieder begonnen, aber wurde dann aufgehalten.
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 21. August 2024, 23:30:22
Offenbar wurde eine Frakturierung an zweierlei Örtlichkeiten (ergo zu unterschiedlichen Zeitpunkten) gar nicht erörtert. Gleiches gilt für ein Draufknien, wie von Dir beschrieben.
Mir wäre da nichts bekannt. Letztendlich kann ich mich auch nur auf meine Aufzeichnungen und meine Erinnerungen stützen. Ich betone das deswegen, weil die Frage tatsächlich so naheliegend ist, dass ich mir fast nicht vorstellen kann, dass die Verteidigung nicht diesbezüglich nachhakt. Aber ich hätte es nicht mitbekommen.

Von Malcherek selbst und den Anderen Beteiligten kann ich es ausschließen. Malcherek hat es eigentlich nur anhand des Szenarios von gleichzeitigen Brüchen abgearbeitet. Für wahrscheinlich hält er es aber, dass die Geschwindigkeit bei den Mühlen, ohnehin nicht für solche Verletzungen ausreicht und er stellt es in Frage, ob der Körper überhaupt mit den Rechen in Berührung gekommen ist.
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 17. August 2024, 18:26:59
Schließlich geht es nicht nur um die Platzwunden am Kopf, sondern auch um die Schulterdachfrakturen und noch einige Verletzungen mehr. Allerdings greift auch die Betrachtung allein der Einvernahme der Sachverständigen zu kurz. Von Bedeutung sein können ebenso entsprechendes Vorbringen von Verteidigung, StA und Nebenklage sowie die Haltung und etwaige Entscheidungen des Gerichts dazu.


Ich wage einen nochmaligen Versuch:

► Wurden jemals in der Hauptverhandlung folgende Fragen (sinngemäß) behandelt:

► Welche potentiellen Verletzungen hätte sich Hanna bei einem Unfall am Bärbach zuziehen können?

► Inwieweit könnten bei einem Unfall erwartbare Verletzungen zu den bei der Obduktion befundeten passen?


Worauf dies abzielt, sollte aus den im Spoiler meines letzten Beitrags enthaltenen Ausführungen deutlich geworden sein:

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich erwarte keine bejahende Antwort. In den Medien wurde darüber nach meiner Wahrnehmung niemals und nirgends berichtet. Daraus zog ich den Schluss, dass diese Fragen tatsächlich auch nie behandelt wurden. Widerspruch von Prozessbeobachtern erhielt ich bislang nicht, auch nicht von Dir.
Richtig. Potentielle Verletzungen wurden nach meiner Kenntnis nicht Besprochen.

Wie die restlichen Verletzungen bewertet wurden, würde ich mich auch auf meine Berichte stützen, die du schon verlinkt hast.

Als erwartbare Verletzungen wurden die ganzen Schürwunden im Gesicht und an den Extremitäten beschrieben. Da die Geschädigte eine Kette trug, auch die am Hals.



Es sei denn es gibt da noch konkrete Fragen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@fassbinder

Danke!


Frakturierung an zweierlei Örtlichkeiten
fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 12:49:33 … weil die Frage tatsächlich so naheliegend ist, dass ich mir fast nicht vorstellen kann, dass die Verteidigung nicht diesbezüglich nachhakt. Aber ich hätte es nicht mitbekommen. Von Malcherek selbst und den Anderen Beteiligten kann ich es ausschließen. …
Wenn die Verteidigung diesbezüglich nachgefasst hätte, dann hätte doch von anderen Prozessbeteiligten eine reaktive Stellungnahme erfolgt sein müssen – mündlich in der Hauptverhandlung.

Ausnahme: ein möglicherweise von der Verteidigung nur schriftlich vorgebrachter Beweisantrag. Aber: Wäre ein solcher Beweisantrag von der Kammer abgelehnt worden, wäre die Ablehnung von der Vorsitzenden mit knappen Worten mündlich begründet worden.

Daher schließe ich aus Deiner Aussage, dass auch die Verteidigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese Thematik nicht im Fokus hatte. Dafür spricht zudem Folgendes, denn sonst wäre Malcherek mit entsprechenden Fragen der Verteidigung konfrontiert worden:
fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 12:49:33 … Malcherek hat es eigentlich nur anhand des Szenarios von gleichzeitigen Brüchen abgearbeitet. …

Mir drängt sich die Frage auf, weshalb offenbar auch die Verteidigung von einer Gleichzeitigkeit der beiden Frakturen ausgeht. Gibt es dafür eine Erklärung?


Deine Andeutung einer für mich nicht nachvollziehbaren Schlussfolgerung von Mützel bzw. Adamec könnte darauf hinweisen:
… Diese [Schulterdächer] waren wohl so gleichmäßig gebrochen, dass die Gutachter eine Treibeverletzung schnell ausschlossen. …

fassbinder1925, allesMist, 23.11.2023, 23.10 Uhr
https://www.aLLLmystery.de/themen/km168 ... id34365023 (das 3. „L“ in der Domain streichen)
Was ist damit gemeint? Von Mützel oder Adamec bzw. von beiden?



Potentielle Verletzungen bei einem Unfall am Bärbach
fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 12:49:33 … Richtig. Potentielle [Unfall-] Verletzungen wurden nach meiner Kenntnis nicht Besprochen. …
Danke für die klare Antwort.

Es verwundert mich, dass die Verteidigung nach wie vor von einem Unfall ausgeht (zuletzt laut Bild-Zeitung vom 01.08.2024), jedoch nie erörtert worden sein soll, welche Verletzungsfolgen ein Unfall gehabt haben könnte bzw. müsste. Stand denn nicht der Beweisantrag hinsichtlich Klaus Püschel in Zusammenhang mit der Behauptung eines Unfallgeschehens? Ebenso der Antrag auf ein Computersimulations-Gutachten von Syn Schmitt zur Rekonstruktion der Abläufe?

Denn: entweder
► Verletzungen durch Gewalttat + Treibverletzungen oder
► Verletzungen durch Unfall + Treibverletzungen!



Ganz nebenbei ein altbekannter Widerspruch:
fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 12:49:33 … Für wahrscheinlich hält … [Malcherek] es aber, dass die Geschwindigkeit bei den Mühlen … ohnehin nicht für solche Verletzungen ausreicht …
Aus der Geschwindigkeit des Wassers ergibt sich die Kraft. Die zur Frakturierung erforderliche Kraft jedoch konnte Adamec nicht angeben. Wie kann Malcherek dann beurteilen, ob die Geschwindigkeit (also die Kraft) zur Frakturierung ausgereicht hätte?
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 12:49:33 Malcherek hat es eigentlich nur anhand des Szenarios von gleichzeitigen Brüchen abgearbeitet. Für wahrscheinlich hält er es aber, dass die Geschwindigkeit bei den Mühlen, ohnehin nicht für solche Verletzungen ausreicht und er stellt es in Frage, ob der Körper überhaupt mit den Rechen in Berührung gekommen ist.
Bzgl. der Geschwindigkeit hat Malcherek keine Kompetenz, wie schon @Catch22 schrieb ist es eine Mumaßung.

Bzgl. der Frage, ob der Körper überhaupt mit dem Rechen in Berührung gekommen ist. Wie hat er das begründet?

Man darf nicht vergessen hier geht es nicht um die Aufgabe einen Unfall zu beweisen, es geht hier um einen Ausschlussbeweis.

Die gleiche Frage könnte man auch stellen, warum ein Täter überhaupt die Schulter in dieser Region belasten würde, denn er müsste erstmal in diese ganz besondere Position kommen und dann noch sein Schwerpunkt oberhalb der Knie bringen, d.h. er müsste sich knieend aufrichten, was man mehr als fraglich ansehen muss. Gleichzeitig ist die Gefahr hoch vorn mit den Knien abzurutschen. Bei einem sich wehrenden Opfer ist dieser Konstrukt aus meiner Sicht als absurd anzusehen. Das wäre wahrscheinlich eine Aufgabe für einen Biomechaniker, der das sicher um Größenordnungen besser beurteilen kann als Adamec (siehe Badewannenunfall).

Wie gesagt, die Aufgabe ist es ein Tötungsdelikt zu beweisen, ein Unfall muss nicht bewiesen wwerden, er muss möglich sein. Die dazu notwendige Wahrscheinlichkeit richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit eines Tötungsdeliktes, Ist das Malcherek überhaupt klar gewesen?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@fassbinder

Deine Schilderungen hatten mich zu folgender Frage gedrängt:
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 17:00:42 … weshalb offenbar auch die Verteidigung von einer Gleichzeitigkeit der beiden Frakturen ausgeht. Gibt es dafür eine Erklärung? …
Die Antwort darauf kann nur ein klares Nein sein. Denn in ihren Schlussvorträgen betonte die Verteidigung am 08.03.2024, dass eine Gleichzeitigkeit beider Frakturen gerade nicht vorliegen müsse:

Spoiler – hier klicken!
Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 20:05:57 [Aus den Plädoyers der Verteidigung:]

- Schulterdach Frakturen müssen nicht gleichzeitig entstanden sein.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 14. März 2024, 05:30:35
Wurde dieser wichtige Aspekt an einem der Sitzungstage mit Malcherek und Adamec vertieft?
Haropa hat geschrieben: Donnerstag, 14. März 2024, 20:01:00
Es wurde nicht näher drauf eingegangen, aber Adamec und … [Malcherek] haben zb drüber diskutiert, ob H[anna] erst mit einer Schulter gegen den Rechen geknallt sein … [könne] und danach mit der anderen Schulter. Das … [könne] aber nicht sein, weil der erste Aufprall den zweiten so abgefedert hätte, dass die Kraft für einen zweiten Bruch nicht ausgereicht … [hätte]. Jedenfalls nichts darüber, dass es aufgrund der Symmetrie genau gleichzeitig passiert sein … [müsse] oder so. Vielleicht hat aber Mützel damals was drüber geschrieben, ich weiß es nicht.

Anzunehmen, dieses wichtige Argument sei erst mit den Plädoyers in die Hauptverhandlung eingeführt worden, wäre abwegig.

Demzufolge muss dieser Punkt in mindestens einer der vorangegangenen Sitzungen erwähnt worden sein – der hohen Relevanz wegen wohl nicht nur in einem beiläufigen Nebensatz. Und wenn die Verteidigung die Gleichzeitigkeit in Zweifel zog, liegt nahe, dass sie dies auch hinsichtlich einer Frakturierung an ein und derselben Örtlichkeit tat.

Seltsam, dass sich darüber keine Berichterstattung findet.

@Haropa, die sehr detailgenau und strukturiert aus dem Sitzungssaal berichtete, war in früheren Phasen der Hauptverhandlung offenbar nicht zugegen. Deshalb hoffte ich auf die Auskunft eines Prozessbeobachters, der von Anfang an und nahezu lückenlos den Sitzungen folgte. Ein derart hervorstechend wichtiges Vorbringen der Verteidigung kann doch einem aufmerksamen Beobachter nicht durch die Lappen gegangen sein, noch dazu, wenn er „vom Fach“ ist, oder?


Gleiches gilt auch fùr potentielle Unfallverletzungen. Die Logik gebietet: Sofern bestimmte Verletzungen nicht beim Treiben im Wasser entstanden sein können, müssen sie ihre Ursache entweder in einer Gewalttat oder in einem Unfall haben. RAin Rick geht von einem Unfall aus.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 17:00:42 … Es verwundert mich, dass die Verteidigung nach wie vor von einem Unfall ausgeht …, jedoch nie erörtert worden sein soll, welche Verletzungsfolgen ein Unfall gehabt haben könnte bzw. müsste.
Zwar kennen wir weder die schriftlich gestellten Beweisanträge noch die schriftlichen Gutachtenaufträge des Gerichts (insbesondere nicht die darin enthaltenen Fragenkataloge), jedoch sollten bei der Einvernahme der Sachverständigen im Sitzungssaal alle Fragen sowie alle Stellungnahmen der Gutachter mündlich vorgetragen worden sein. Zudem stand auch der Verteidigung ein Fragerecht zu. Es fällt mir schwer anzunehmen, dass Verletzungsursachen, die in einem Unfall vermutet werden, nicht einmal ansatzweise erforscht worden sein sollen.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 22. August 2024, 17:00:42 … ein möglicherweise von der Verteidigung nur schriftlich vorgebrachter Beweisantrag. … Wäre ein solcher Beweisantrag von der Kammer abgelehnt worden, wäre die Ablehnung von der Vorsitzenden mit knappen Worten mündlich begründet worden. …
War denn auch keiner der mündlichen Begründungen zur Ablehnung von Beweisanträgen (z. B. zu Klaus Püschel, Syn Schmitt oder zu dem tödlichen Unfall am Bärbach) etwas zu entnehmen?


Vielleicht können meine früheren Anmerkungen zur Berichterstattung über den 14. Sitzungstag am 23.11.2023 (Mützel, Adamec u. a.) die Erinnerung unterstützen:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 20. Dezember 2023, 14:44:30
► Aussagen laut Presse
→ meine Einschätzung

► 3 (von ingesamt 5) Riss-Quetsch-Wunden in der linken Kopfhälfte, eine davon am Haaransatz der linken Stirn
→ ungewöhnlich frontale Stelle bei Schlägen auf bäuchlings liegende Person

► 5 gleichförmige Kopfwunden = keine Treibverletzungen
► keine abschließende Bewertung möglich
► entscheidend: Kombination der Verletzungen
→ schwer nachvollziehbar

► Kopfverletzungen von weitgehend gleicher Gestalt
→ warum unbedingt nur Gewalttat?

► Schädelknochen intakt
→ keine exzessive Gewalt

► Falls Stein, dann immer der gleiche
→ warum nicht verschiedene gleichartige?

► nicht zwingend bewusstlos ins Wasser
→ auch Sturz/Unfall?

► massive Einblutungen am Rücken
► Fraktur 5. HWK rechts
→ Ursachen?

► keine Hinweise auf Griffverletzungen
► keine Hinweise auf Kampf
→ beides möglich: Gewalttat oder Sturz/Unfall

► Rücken und Schulter: Gewalt von oben nach unten
→ Ablauf eines Angriffs?
→ Ablauf eines Sturzes/Unfalls?
→ Ablauf beim Treiben?

► Adamec + Mützel: Schulterdachfrakturen durch Draufknien in Bauchlage
► Adamec: bei Aufspringen nicht genügend Kraft
► Mützel: Gewalt durch Draufknien oder Draufspringen
→ was nun?
→ erforderliche Kraft nicht ermittelt
→ Gewalttat und Treiben geprüft, nicht aber Sturz/Unfall?

► symmetrische Schulterdachfrakturen + Rückenverletzung = stumpfe Gewalteinwirkung, keine typischen Treibverletzungen
► Knien oder Springen auf in Bauchlage befindliches Opfer
→ wie zuvor

► Hanna: 186 cm, 70 kg
► Sebastian: 167 cm, 62 kg
→ erforderliche Kraft möglich?

► symmetrische Schulterdachfrakturen extrem selten = sehr unwahrscheinlich durch gleichzeitigen, beidseitigen Aufprall im Wasser
→ nur aufgrund von Statistik?
→ warum gleichzeitig?

► Kopf im Weg
→ nicht bei Treiben durch Rohr
→ nicht quer zum Strom

► 10 km/h zu langsam für die schweren Verletzungen
→ erforderliche Kräfte nicht ermittelt
→ Kraft des Wassers berechnet?



@andi55
andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. August 2024, 15:15:58 … Frau Heidi Geyer [Abendzeitung] porträtiert hier ein Bild von Frau RA Rick als mediengeile Selbstdarstellerin. …
Nebenbei ein authentischer Eindruck von RAin Rick:
Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 20:05:57 … Anm. von mir: nicht schnippisch oder unfreundlich …, sie ist in Wirklichkeit sehr ruhig und nicht so, wie sie oft dargestellt wird …
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