Von Bargeld und Blutspuren in Frankfurt
von Oliver Teutsch
Im Prozess um den Mord im Frankfurter Niddapark macht Jan M. Angaben zu seiner Finanzsituation. Widersprüchliche Angaben zu Blutspuren am Tatort.
Knapp vier Monate nach Beginn des Prozesses wegen des Mordes im Niddapark hat der Angeklagte sich erstmals zu seinen finanziellen Verhältnissen geäußert. Eine Verteidigerin verlas am Montag eine Erklärung für Jan M. Darin gibt er an, seine finanziellen Verhältnisse seien „so stabil“ gewesen, dass er einem Bekannten 50 000 Euro habe leihen können. Er habe auch deutlich mehr Geld flüssig gehabt, als eine Wirtschaftsprüferin Anfang des Monats referierte. Die Expertin der Staatsanwaltschaft hatte am vorigen Verhandlungstag ausgesagt. M. habe monatlich etwa 15 000 Euro mehr ausgegeben als er hatte. Dem hielt M. entgegen, er habe mit seiner Kreditkarte sehr oft für andere mitbezahlt und von diesen dann Bargeld bekommen.
Die Einlassung des Angeklagten in der es immer wieder um Darlehen, Geschäftsanteile und Ratenzahlungen ging, war für nicht Eingeweihte kaum nachzuvollziehen. Die Wirtschaftsprüferin hörte sich die Einlassung an und räumte ein, was M. an Bargeld gehabt habe, könne sie nicht überprüfen. Einige Sachverhalte seien ihr aber völlig neu, und für diese fehlten auch Buchungsbelege. Daraufhin musste M. einräumen, etwa keinen Beleg dafür zu haben, dass ein Gläubiger für ihn die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 475 000 Euro über Jahre ausgesetzt habe.
Das Gericht hingegen monierte, dass der Angeklagte seine Einlassung erst machte, nachdem einer seiner Gläubiger bereits als Zeuge gehört worden war. Dieser müsse nun erneut in den Zeugenstand gerufen werden, um die Angaben des Angeklagten zu überprüfen.
Jan M. wird vorgeworfen, seine Geschäftspartnerin Irina A. im Mai 2018 im Niddapark brutal ermordet zu haben. Eines der Mordmotive soll Habgier gewesen sein. Daher geht es in der seit August andauernden Verhandlung häufig um finanzielle Aspekte.
Zu Beginn des 19. Verhandlungstags war es allerdings um Blutspuren am Tatort gegangen. Dazu wurde auf Antrag der Verteidigung erneut ein Polizeibeamter vernommen, der am Morgen des 9. Mai am Tatort war. Unweit davon fanden sich Blutspuren von M. Der hatte dazu in seiner polizeilichen Vernehmung zunächst ausgesagt, er sei an dieser Stelle eine Woche vor dem Mord bei einer Radtour gestürzt. Dem hielt der Beamte entgegen, die Blutspuren seien frisch gewesen. Im Prozess hatte M. dann erzählt, er sei Stunden nach dem Mord am Tatort gewesen, weil er nach A. gesucht habe. Die Verletzung habe er sich zuvor beim Renovieren in der Wohnung zugezogen.
Weder der Polizeibeamte noch ein eigens als Sachverständiger bestellter Rechtsmediziner, der ein ausschweifendes Referat hielt, konnten am Montag Angaben machen, wie alt die von M. nahe dem Tatort gefunden Blutspuren genau waren. Die Verteidigung kündigte für den nächsten Prozesstag am Freitag eine weitere Einlassung zu den Mordvorwürfen an.
https://www.fr.de/frankfurt/bargeld-blu ... 38416.html#
MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
ANGEKLAGTER IM FALL IRINA A. :
„Ich habe mit ihrer Ermordung nichts zu tun“
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ ... 46704.html
„Ich habe mit ihrer Ermordung nichts zu tun“
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
Jan M. von Polizist erneut belastet
https://www.fr.de/frankfurt/polizist-er ... 37823.html
ENDSPURT IM SZENE-GASTRONOM-PROZESS - Mordkommission zweifelt an Glaubwürdigkeit
https://www.bild.de/regional/frankfurt/ ... .bild.html
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.fr.de/frankfurt/befangenhei ... 98140.htmlMORD IM NIDDAPARK
Befangenheit gegen Gericht im Prozess um Mord im Niddapark
Die Verteidigung fühlt sich bei Abordnung eines Richters übergangen.
[...]
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.fr.de/frankfurt/blut-schuh- ... 24660.htmlBlut am Schuh im Niddapark Frankfurt
Gutachter belastet Angeklagten Jan M. im Prozess um Mord im Niddapark. Das Gericht würde die Beweisaufnahme gerne schließen, doch die Verteidigung gibt noch nicht auf.
...
Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
Frankfurt: Strohfrau im Zeugenschutz vor dem Landgericht
Der Angeklagte im Niddapark-Mordprozess zeigt sich in der Sexmob-Affäre reuig, sammelt aber weiter Minuspunkte.
Die junge Frau betritt den Gerichtssaal mit einem halben Dutzend Beschützern. Die Polizisten in Zivil sind während der Verhandlung um den Mord im Niddapark an diesem Mittwoch zwar nicht notwendig, doch was der heute 26-Jährigen in den vergangenen Jahren widerfahren ist, bietet ausreichend Anlass, sich Sorgen um sie zu machen. Natascha P. soll als Zeugin aussagen, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der wegen Mordes angeklagte Gastronom Jan M. ihre Unterschrift gefälscht hat. Angesichts der Tatsache, dass P. derzeit im Zeugenschutzprogramm ist, hielt es das Gericht nicht für notwendig, die 26-Jährige zu hören. Doch die Staatsanwaltschaft wollte sie vernehmen, da die Leidensgeschichte der Frau ein weiteres Mal ein unrühmliches Licht auf die finanziellen Machenschaften des Angeklagten wirft.
P. ist nicht begeistert, vor Gericht aussagen zu müssen, denn in einem anderen Verfahren wegen Geldwäsche hat sie aufgrund ihrer Aussagen große Probleme bekommen. Auf die Frage, wie sie überhaupt in den ganzen Schlamassel hineingeraten sei, zuckt sie die Schultern: „Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort.“
Der falsche Ort war ein FKK-Club, in dem die damals 22-Jährige arbeitete. Aufgrund nicht näher genannter Umstände wurde sie von einem „Mittelsmann“ dazu auserkoren, bei der Übernahme der hoch verschuldeten Gastro-Group des Angeklagten als Scheingeschäftsführerin zu agieren. Die Gesellschaft sollte so weit wie möglich überschuldet und dann „ins Ausland beerdigt werden“, bekam P. mit. Die 22-Jährige, die keinerlei kaufmännische oder buchhalterische Kenntnisse hatte, übernahm die Geschäfte von Jan M. und erhielt in der Folge Rechnungen und Mahnungen, die in den vergangenen Jahren aufgelaufen waren, an ihre Privatadresse. Wenn sie Fragen stellte oder versuchte, Kontakt mit ihrem Vorgänger aufzunehmen, erlitt sie „körperliche und seelische Schmerzen, an denen ich bis heute zu knapsen habe.“ Der Kontakt zu Jan M. sei ihr verboten worden. Ob der Angeklagte an der perfiden Nötigung beteiligt war, weiß P. nicht. Sie bekam aber zu verstehen „Jan würde sich darum kümmern, dass ich auch mit den Engeln später keinen Stress mehr hätte.“ Nicht zum ersten Mal in dem Prozess ließen Zeugen durchblicken, dass Jan M. ihnen mit seiner Bekanntschaft zur Motorrad-Gang Hells Angels indirekt gedroht habe.
Der Angeklagte selbst verfolgte die Zeugenaussage der 26-Jährigen äußerlich ruhig, hatte zuvor aber schon über seine Verteidigung eine Reihe von Erklärungen abgegeben. So entschuldigte er sich für die sogenannte Sexmob-Affäre auf der Freßgass: „Als Mitverursacher bedauere ich den Ablauf des Verfahrens“, ließ er erklären. Die ganze Aktion sei ökonomisch und intellektuell „nicht durchdacht und eine einzige Katastrophe“ gewesen. Es sei aber „ziemlicher Unsinn“, anzunehmen, er habe das ganze angezettelt, um den Betrieb in der Bar „First In“ auf der Freßgass anzukurbeln.
Bei der Aktion war vorgetäuscht worden, eine Gruppe Ausländer hätte am Silvesterabend 2016 Gäste des „First In“ sexuell belästigt. Dafür hatte M. seine Geschäftspartnerin, das spätere Mordopfer Irina A., sogar als Zeugin benannt, obwohl sie zum fraglichen Zeitpunkt nicht in Deutschland war.
Wegen des Vorfalls sollten sich beide vor dem Amtsgericht verantworten. Streit habe es deswegen nicht mit Irina A. gegeben, ließ M. ausrichten, um darauf hinzuweisen, dass dies kein Motiv für den Mord hätte sein können. M. erklärte auch, er sei nicht rechtsextrem. Was ihn geritten habe, in einer Chatgruppe „Weiter so, AfD“ oder „Heil Hitler“ zu posten, wisse er nicht. Bei diesem Chat habe es sich um „eine einzige Blödelei ohne Niveau“ gehandelt.
Der Angeklagte machte am 25. Verhandlungstag auch erstmals Angaben zu seinem Leben, die während des Prozesses allerdings schon weitgehend erörtert wurden. Seine Hobbys seien Fußball, die Jagd und Motorradfahren, ließ er erklären und abschließend: „In dieses Leben möchte ich zurück.“ Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt.
https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-s ... 36510.html
Der Angeklagte im Niddapark-Mordprozess zeigt sich in der Sexmob-Affäre reuig, sammelt aber weiter Minuspunkte.
Die junge Frau betritt den Gerichtssaal mit einem halben Dutzend Beschützern. Die Polizisten in Zivil sind während der Verhandlung um den Mord im Niddapark an diesem Mittwoch zwar nicht notwendig, doch was der heute 26-Jährigen in den vergangenen Jahren widerfahren ist, bietet ausreichend Anlass, sich Sorgen um sie zu machen. Natascha P. soll als Zeugin aussagen, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der wegen Mordes angeklagte Gastronom Jan M. ihre Unterschrift gefälscht hat. Angesichts der Tatsache, dass P. derzeit im Zeugenschutzprogramm ist, hielt es das Gericht nicht für notwendig, die 26-Jährige zu hören. Doch die Staatsanwaltschaft wollte sie vernehmen, da die Leidensgeschichte der Frau ein weiteres Mal ein unrühmliches Licht auf die finanziellen Machenschaften des Angeklagten wirft.
P. ist nicht begeistert, vor Gericht aussagen zu müssen, denn in einem anderen Verfahren wegen Geldwäsche hat sie aufgrund ihrer Aussagen große Probleme bekommen. Auf die Frage, wie sie überhaupt in den ganzen Schlamassel hineingeraten sei, zuckt sie die Schultern: „Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort.“
Der falsche Ort war ein FKK-Club, in dem die damals 22-Jährige arbeitete. Aufgrund nicht näher genannter Umstände wurde sie von einem „Mittelsmann“ dazu auserkoren, bei der Übernahme der hoch verschuldeten Gastro-Group des Angeklagten als Scheingeschäftsführerin zu agieren. Die Gesellschaft sollte so weit wie möglich überschuldet und dann „ins Ausland beerdigt werden“, bekam P. mit. Die 22-Jährige, die keinerlei kaufmännische oder buchhalterische Kenntnisse hatte, übernahm die Geschäfte von Jan M. und erhielt in der Folge Rechnungen und Mahnungen, die in den vergangenen Jahren aufgelaufen waren, an ihre Privatadresse. Wenn sie Fragen stellte oder versuchte, Kontakt mit ihrem Vorgänger aufzunehmen, erlitt sie „körperliche und seelische Schmerzen, an denen ich bis heute zu knapsen habe.“ Der Kontakt zu Jan M. sei ihr verboten worden. Ob der Angeklagte an der perfiden Nötigung beteiligt war, weiß P. nicht. Sie bekam aber zu verstehen „Jan würde sich darum kümmern, dass ich auch mit den Engeln später keinen Stress mehr hätte.“ Nicht zum ersten Mal in dem Prozess ließen Zeugen durchblicken, dass Jan M. ihnen mit seiner Bekanntschaft zur Motorrad-Gang Hells Angels indirekt gedroht habe.
Der Angeklagte selbst verfolgte die Zeugenaussage der 26-Jährigen äußerlich ruhig, hatte zuvor aber schon über seine Verteidigung eine Reihe von Erklärungen abgegeben. So entschuldigte er sich für die sogenannte Sexmob-Affäre auf der Freßgass: „Als Mitverursacher bedauere ich den Ablauf des Verfahrens“, ließ er erklären. Die ganze Aktion sei ökonomisch und intellektuell „nicht durchdacht und eine einzige Katastrophe“ gewesen. Es sei aber „ziemlicher Unsinn“, anzunehmen, er habe das ganze angezettelt, um den Betrieb in der Bar „First In“ auf der Freßgass anzukurbeln.
Bei der Aktion war vorgetäuscht worden, eine Gruppe Ausländer hätte am Silvesterabend 2016 Gäste des „First In“ sexuell belästigt. Dafür hatte M. seine Geschäftspartnerin, das spätere Mordopfer Irina A., sogar als Zeugin benannt, obwohl sie zum fraglichen Zeitpunkt nicht in Deutschland war.
Wegen des Vorfalls sollten sich beide vor dem Amtsgericht verantworten. Streit habe es deswegen nicht mit Irina A. gegeben, ließ M. ausrichten, um darauf hinzuweisen, dass dies kein Motiv für den Mord hätte sein können. M. erklärte auch, er sei nicht rechtsextrem. Was ihn geritten habe, in einer Chatgruppe „Weiter so, AfD“ oder „Heil Hitler“ zu posten, wisse er nicht. Bei diesem Chat habe es sich um „eine einzige Blödelei ohne Niveau“ gehandelt.
Der Angeklagte machte am 25. Verhandlungstag auch erstmals Angaben zu seinem Leben, die während des Prozesses allerdings schon weitgehend erörtert wurden. Seine Hobbys seien Fußball, die Jagd und Motorradfahren, ließ er erklären und abschließend: „In dieses Leben möchte ich zurück.“ Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt.
https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-s ... 36510.html
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ ... 31355.htmlProzess um Mord im Niddapark dauert länger
Im Mordfall Irina A. äußert sich der Angeklagte Jan M. erstmals zur Sexmob-Affäre. Das Landgericht hat nun weitere Termine bis Ende März angesetzt.
...
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ ... 64831.htmlBald Plädoyers im Verfahren gegen Frankfurter Gastronomen Jan M.
VON ANNA-SOPHIA LANG -AKTUALISIERT AM 06.03.2020-12:42
Der Prozess gegen den ehemaligen Szene-Gastronomen Jan M. hat sich am Mittwoch verzögert. Ursprünglich war die Kammer davon ausgegangen, dass die Beweisaufnahme in dem Verfahren um den Mord an Irina A. im Niddapark abgeschlossen würde und die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten könne. Die Richter hatten zuvor mehrfach erklärt, dass aus ihrer Sicht alle relevanten Zeugen vernommen und Beweise eingeführt seien. Wie schon zuletzt stellte die Verteidigung jedoch einen Antrag, der die Verfahrensbeteiligten den ganzen Tag beschäftigte.
Inhaltlich ging es um eine „Nebensächlichkeit“, wie es der Vorsitzende Richter ausdrückte. Die Verteidigung hat Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Zeugin, die eine Freundin der Getöteten ist und Jan M. belastet hatte. In Ihrer Aussage äußerte sie, Irina A. sei am Abend ihres Todes mit dem Angeklagten im Niddapark verabredet gewesen. Dessen Anwälte hatten allerdings schon vor Prozessbeginn wissen lassen, dass die Zeugin in ihren Augen lüge und möglicherweise etwas mit dem Mord zu tun haben könnte. Bisher gibt es dafür aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Gericht allerdings keine Hinweise.
In dem neuen Beweisantrag ging es nun um die Kleidung, die Irina A. am Tag ihres Todes trug: Hatte sie die Latzhose, in der sie gefunden wurde, wirklich am Abend bei besagter Freundin daheim angezogen, wie diese ausgesagt hat? Oder doch schon früher, weshalb die Freundin dann die Unwahrheit gesagt hätte? Unmut löste in diesem Zusammenhang die Tatsache aus, dass die Verteidigung dem Gericht Zeugen präsentierte, mit denen sie zuvor schon telefonisch oder in der Kanzlei Gespräche geführt hatte, obwohl das Gericht sie noch nicht als Zeugen geladen hatte. Der Vorsitzende Richter bezeichnete es als „Nebenerscheinung dieses Verfahrens“, dass „die Zeugen offenbar denken, sie seien von der Verteidigung geladen“.
Jan M. äußert sich nochmal zu seinen Blutspuren am Tatort
Die Frage nach der Kleidung der Getöteten konnte am Mittwoch nicht abschließend geklärt werden. Ein verfahrensentscheidender Punkt wird das aber auch nicht sein. Wohl eher ein anderer, der am Vormittag abermals zur Sprache kam: das Blut von Jan M., das an der Leiche und nahe der Bank gefunden wurde, wo Irina A. mit mindestens 21 Messerstichen getötet wurde. Der Angeklagte hat ausgesagt, das Blut könne von einer Handverletzung stammen, die er sich kurz zuvor zugezogen hatte. Diese könne aufgeplatzt sein, als er in der Nacht, nachdem er die Getötete gefunden hatte, an ihrem Fuß rüttelte, um zu sehen, ob sie noch am Leben sei. M. will seine frühere Geschäftspartnerin gesucht haben, weil er sich Sorgen um sie machte. Bei der Polizei erwähnte er jedoch zunächst nichts von seiner nächtlichen Suchaktion, auch dann nicht, als die Ermittler ihm vorhielten, dass seine DNA am Tatort gefunden worden sei.
Am Mittwoch betonte Jan M. in einer abermaligen, inzwischen fünften Einlassung, er habe in jener Nacht nicht gewusst, dass er blutete. Hätte er von seinen DNA-Spuren gewusst, hätte er sich sofort juristischen Rat geholt. Die Tatsache, dass er Freunden und Bekannten in den Tagen nach dem Mord vorspielte, vom Tod der jungen Frau genau wie sie aus der Presse erfahren zu haben, erklärte er mit seinem Wunsch, so normal wie möglich zu erscheinen. Heute wundere er sich, warum er nicht in der Lage gewesen sei, „das Richtige zu tun“ und sich jemandem anzuvertrauen.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, diesmal sollen tatsächlich Staatsanwaltschaft und Nebenklage plädieren.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
Prozess um "Tote vom Niddapark": Lebenslange Haft gefordert
https://www.sueddeutsche.de/panorama/pr ... -99-221978
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-m ... 44612.htmlENTSETZLICHES VERBRECHEN
Mord im Niddapark: Tat „von langer Hand geplant“ – lebenslange Haft für Jan M. gefordert
Mit 21 Messerstichen soll der Gastronom Jan M. sein Opfer getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.
Die Tat soll „von langer Hand geplant“ gewesen sein.
Update vom 06.03.2020, 19.41 Uhr: Im Prozess um die „Tote vom Niddapark“ hat die Staatsanwaltschaft am Freitag lebenslange Haft für den wegen Mordes angeklagten 52-Jährigen beantragt. Die beiden Anklagevertreterinnen plädierten vor dem Landgericht Frankfurt auf Mord - "heimtückisch und aus Habgier" - und beantragten darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schuldschwere, was eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren ausschließen würde.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ ... 67646.htmlLANDGERICHT FRANKFURT :
Keine Zweifel an Schuld von Jan M.
VON ANNA-SOPHIA LANG -AKTUALISIERT AM 06.03.2020-20:37
Im Mordprozess gegen den Szene-Gastronomen gab es am Freitag die ersten Plädoyers. Er soll seine Freundin und Geschäftspartnerin 2018 brutal getötet haben. Für die Staatsanwaltschaft ist er „ein Betrüger, der zum Mörder wurde“.
Im Prozess um den grausamen Mord im Niddapark im Mai 2018 hat die Staatsanwaltschaft am Freitag lebenslange Haft für den Angeklagten Jan M. gefordert. Sie beantragte außerdem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, wonach es M. verwehrt wäre, nach 15 Jahren freizukommen. Die Anwältin der Eltern der Getöteten schloss sich den Forderungen an. Der ehemalige Szene-Gastronom und im Frankfurter Nachtleben bekannte M. muss sich seit etwa sechs Monaten vor dem Landgericht verantworten, weil er seine enge Freundin und Geschäftspartnerin Irina A. mit mindestens 21 Messerstichen getötet haben soll.
Der Zweiundfünfzigjährige bestreitet den Mord. Er hat angegeben, sich spätnachts aus Sorge um die junge Frau auf die Suche nach ihr gemacht zu haben und sie schließlich tot im Niddapark entdeckt zu haben. Die Ermittler hatten Blut des Angeklagten am Socken der Toten gefunden, an einem Schuh ein Stück entfernt und an einer Bank nahe der Stelle in der Wiese, wo die Neunundzwanzigjährige am frühen Morgen des 9. Mai von einem Jogger entdeckt wurde. M. gibt an, er habe aus Schock und Angst vor einer Verdächtigung nicht die Polizei gerufen.
In den Augen der Staatsanwaltschaft gibt es „überhaupt keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten“. Sie sieht durch die Beweisaufnahme bestätigt, was in der Anklageschrift stand: Dass Jan M. Irina A. am Abend des 8. Mai in den Niddapark lockte unter dem Vorwand, sie werde dort von einem Dritten jenes Geld bekommen, das M. ihr aus dem Verkauf der gemeinsamen Freßgass‘-Bar „First In“ schulde. Es soll dabei um 175.000 Euro gegangen sein. In Wirklichkeit habe er nur ein Ziel gehabt – die junge Frau zu töten, um ihren Forderungen zu entkommen. Dies habe er mit einer „erheblichen kriminellen Energie“ geplant und vorbereitet. Dabei habe er heimtückisch gehandelt, weil er die schutzlose Lage der „ihm bis zuletzt eng verbundene“ Frau ausnutzte. Sie sei völlig arg- und wehrlos und von dem Angriff so überrascht gewesen, dass ihr weder die Flucht noch Gegenwehr gelang. Außerdem sehen die Staatsanwältinnen das Mordmerkmal Habgier erfüllt. Zu jener Zeit soll Jan M. laut einem Gutachten 230.000 Euro Schulden und ein monatliches Defizit von 15.000 Euro gehabt haben. „Er hatte keine freien finanziellen Mittel mehr, um Irina A. irgendetwas zurückzuzahlen.“ Deshalb sei sein beherrschendes Motiv gewesen, sich von noch mehr Schulden zu befreien.
Jan M.s Einlassung ist für die Staatsanwaltschaft “konstruiert und lebensfremd“
Die Staatsanwaltschaft sieht es als in M.s Persönlichkeit angelegt, zu drastischen Mitteln zu greifen, um seine Position zu sichern. Als Zeichen dafür wertet sie auch eine erfundene Krebserkrankung, mit der sich der Angeklagte ein Darlehen von 200.000 Euro von seinen Mitgesellschaftern des „Gibson Clubs“ erschlich. Überhaupt hat sich für die Strafverfolger im Lauf des Verfahrens herausgestellt, dass M. „ein Blender“ sei. Der sich als gut vernetzter Gastronom eine Scheinwelt erschaffen habe, in der er einen luxuriösen Lebensstil pflegte und viele glauben ließ, sie könnten so werden wie er, wenn sie sich auf Geschäfte mit ihm einließen. Der aber eigentlich ein Betrüger sei. „Die Menschen um ihn herum sind ihm erlegen“, sagte eine Staatsanwältin, „und so erging es auch Irina. Sie ist ihm auf den Leim gegangen.“ Weil sie als einzige all der von M. Hintergangenen vehement ihr Geld eingefordert habe, „musste sie sterben“.
Die Einlassung des Angeklagten halten die Staatsanwältinnen für eine reine Schutzbehauptung, für „konstruiert und lebensfremd“. M. habe seine Äußerungen vom ersten Moment an immer an den Stand der Ermittlungen angepasst. Sowohl, was sein Blut am Tatort angehe als auch viele weitere Details zu den Tagen rund um die Tat. Doch trotz aller Versuche, den Verdacht auf andere Personen zu lenken, sei er nach sechs Monaten der Beweisaufnahme der einzige mit einem Motiv – und ohne ein Alibi.
Der Prozess wird am Mittwoch mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.bild.de/regional/frankfurt/ ... .bild.htmlVERTEIDIGUNG FORDERT FREISPRUCH
Mord-Prozess um Szene-Gastronom
1.03.2020 - 14:12 Uhr
Frankfurt – Irina A. (29) wurde im Mai 2018 im Niddapark bestialisch getötet. 21 Messerstiche in Brust, Kopf und Nacken. Auf der Anklagebank: Szene-Gastronom und Geschäftspartner Jan M. (52)!
Mittwoch sprach die Verteidigung ihr zweistündiges Plädoyer.
„Am Ende dieses Prozesses muss das Gericht entscheiden, ob Herr M. nicht nur eine unfassbar brutale Tat begangen hat, sondern eine völlig sinnlose“, beginnt Verteidiger Hans Wolfgang.
Er fordert Freispruch für den zweifachen Vater. „Er hatte kein Motiv und praktisch keine Gelegenheit, eine solche Tat zu begehen“, so Euler.
Zudem seien nirgendwo verdächtige Spuren entdeckt worden: „Nicht am Leicheauffindeort, nicht an seinem Körper und auch nicht in seiner Wohnung.“
Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Für sie ist der Gastronom des Mordes aus Heimtücke und Habgier an Irina A. zweifelsfrei schuldig. Bereits am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Das letzte Wort gehörte gestern dem Angeklagten: „Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mit dem Tod von Irina nichts zu tun habe und sie nicht ermordet habe.“ Montag fällt das Urteil.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.n-tv.de/regionales/hessen/D ... 34142.htmlDie "Tote vom Niddapark": Verteidigung fordert Freispruch
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Mordprozess um die "Tote vom Niddapark" hat die Verteidigung einen Freispruch für den angeklagten Lokalbesitzer gefordert.
Vor dem Landgericht Frankfurt sagte der Rechtsanwalt, sein Mandant habe seine Geschäftspartnerin nicht - wie angeklagt - im Mai 2018 erstochen und die Leiche dann auf einer Wiese im Niddapark liegengelassen.
"Herr M. verband mit ihr eine besondere Freundschaft. Er machte sich große Sorgen um sie", so der Verteidiger. Deshalb habe er sich nachts auf die Suche nach der Frau gemacht, als sie von einer Verabredung mit einem Unbekannten in dem Park nicht zurückgekommen sei. Auf der Grünfläche habe er schließlich die Leiche gefunden. (AZ 3690 Js 225352/18)
Der angeklagte 52 Jahre alten Geschäftsmann sagte zum Abschluss erneut, er habe mit dem Tod der Frau nichts zu tun. Nach gut einem halben Jahr Verhandlungsdauer will die Schwurgerichtskammer am Montag (10.00 Uhr) das Urteil verkünden.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten bereits in ihren Schlussvorträgen in der vergangenen Woche in dem Angeklagten den Mörder gesehen und eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Daneben plädierten die Anklagevertreterinnen auch auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine Haftentlassung von Mordverurteilten nach bereits 15 Jahren ausschließt.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.fr.de/frankfurt/mord-niddap ... 94715.htmlMord im Niddapark in Frankfurt: Freispruch für Jan M. gefordert
Laut Verteidigung fehlt dem Gastronomen ein Motiv, auch der Zeitablauf entlaste ihn.
Im Prozess um den Mord im Niddapark hat die Verteidigung einen Freispruch für den Gastronomen Jan M. gefordert. Verteidiger Hans Euler stellte an den Beginn seines Plädoyers den gesunden Menschenverstand. Jeder durchschnittlich gebildete Bürger wisse, dass Vermögensansprüche eines Verstorbenen nicht verschwinden, sondern auf die Erben übergehen. „Man kann also bestehende Schulden nicht dadurch tilgen, dass man den Gläubiger tötet“, sagte Euler, der damit auf einen fehlendes Motiv seines Mandanten hinweisen wollte.
Jan M. wird vorgeworfen, seine Geschäftspartnerin Irina A. am Abend des 8. Mai 2018 im Niddapark mit 21 Messerstichen bestialisch ermordet zu haben. Verteidiger Euler listete am Mittwoch 16 Punkte auf, die die Unschuld des heute 52-Jährigen beweisen sollen. Neben einem fehlenden Motiv habe M. auch gar keine Zeit gehabt, die Tat auszuführen. Die Verteidigung präsentierte in einem Zeitstrahl, wie M.s Abend des 8. Mai aus ihrer Sicht abgelaufen sein müsse. Als Todeszeitpunkt geht die Staatsanwaltschaft von nach 21.30 Uhr aus. Zu dieser Zeit ist die Ankunft des Autos von Irina A. auf dem Parkplatz der Gaststätte Niddapark im Navigationsgerät dokumentiert. Jan M. sei laut Zeugenaussagen noch bis 21.35 Uhr und dann wieder ab 22.20 Uhr in der eigenen Wohnung in der Brentanostraße im Westend gewesen. Für die grausame Tat im gut zehn Fahrminuten entfernten Niddapark sei also kaum Zeit gewesen.
Die Argumentation der Verteidigung stützt sich auf die Angaben von M.s Lebensgefährtin und der Handwerker, die in der Wohnung in jenen Tagen im Mai renovierten. Gegen die Lebensgefährtin ermittelt die Polizei allerdings wegen Falschaussage. Den Angaben der Handwerker hatte die Staatsanwaltschaft keine Bedeutung beigemessen, da sie sich in einer Befragung Tage nach der Tat bei der Angabe des Tages geirrt haben könnten und außerdem gar nicht darauf genau geachtet haben müssen, zu welcher Uhrzeit M. ging und kam. Den Umstand, die Angaben der Handwerker nicht berücksichtigt zu haben, wertete Euler in seinem Plädoyer als „Form der Manipulation“ seitens der Staatsanwaltschaft. Es war nicht der einzige Seitenhieb auf die Ankläger. Euler kritisierte auch, die polizeilichen Ermittlungen seien nicht ausreichend gewesen. Spuren, die M. hätten entlasten können, sei nicht nachgegangen worden.
Wie schon während des gut sechsmonatigen Prozesses verwendete die Verteidigung auch im Plädoyer viel Zeit darauf, die Belastungszeugin Stanislava T. zu diskreditieren. Die Staatsanwaltschaft hatte deren Aussage, M. habe sich am Tatabend mit Irina getroffen, im Kerngeschehen als glaubhaft bezeichnet. Dem widersprach die Verteidigung.
So war in der Aussage der Zeugin von einer vermeintlichen dritten Person die Rede, die bei dem ominösen Treffen im Niddapark dabei gewesen sein sollte. T. habe sich bei den Gründen für die Anwesenheit der dritten Person in ihren Aussagen bei der Polizei und in der Hauptverhandlung aber mehrfach widersprochen. Die Verteidigung bemängelte zudem die Zeitangaben, die T. zu dem Geschehen am Tatabend gemacht hatte. Die Haltung der Staatsanwaltschaft, die Zeitangaben der Zeugin seien stimmig, wertete Euler als „geradezu grotesk“.
Für die Verteidigung war die Tat auch „unter kriminellen Gesichtspunkten „nicht durchdacht“, da sie zu jener Zeit in einem öffentlichen Park jederzeit hätte beobachtet werden können. Inwieweit dieser Aspekt aber den Angeklagten entlasten soll, blieb offen.
Traditionell gehört in einem Strafprozess dem Angeklagten das letzte Wort. Davon machte M., der fast die gesamten sechs Monate über geschwiegen hatte, Gebrauch. „Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mit dem Tod von Irina nichts zu tun habe und sie nicht ermordet habe“, sagte der 52-Jährige.
Das Urteil soll am Montag nächster Woche verkündet werden.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ ... 74737.htmlVerteidigung fordert Freispruch für Jan M.
Am Montag fällt die Strafkammer ein Urteil zum Mord im Niddapark im Mai 2018. Dass dies nicht endgültig sein könnte, zeigen die gänzlich unterschiedlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der Prozess um den Mord an der 29 Jahre alten Irina A. im Niddapark im Mai 2018 wird am nächsten Montag zum Ende kommen. Dies kündigte die Strafkammer am Mittwoch an. Nach sechs Monaten der Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugenvernehmungen und vielen Gutachten wäre dann einer der aufsehenerregendsten Frankfurter Kriminalfälle der vergangenen Jahre aufgeklärt. Zumindest vorerst. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Prozess eine Neuauflage erfahren könnte, wenn eine der Seiten Revision einlegt – und dass es dazu kommen könnte, zeigen die diametral unterschiedlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Während erstere am Freitag auf lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädierte, beantragten die Verteidiger des angeklagten Gastronomen Jan M. am Mittwoch einen Freispruch. Aus ihrer Sicht hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der Angeklagte kein Motiv gehabt habe, seine enge Freundin und Geschäftspartnerin umzubringen. Er habe – anders als von der Staatsanwaltschaft dargestellt – keine Schulden bei ihr gehabt, weder aus dem Verkauf der gemeinsamen Bar „First In“ noch sonst welche. Im Gegenteil, er habe A. immer wieder mit Geld ausgeholfen, wenn sie keines mehr gehabt habe. Außerdem sei er zum Tatzeitpunkt nicht in einer finanziellen Notlage gewesen, wie es ein Gutachten ergeben habe. Mit der Getöteten habe ihn bis zuletzt eine enge Freundschaft verbunden, die von tiefer Sympathie und Verbundenheit geprägt gewesen sei.
Unschuldsbeteuerungen von Jan M.
Auch M. selbst beteuerte abermals seine Unschuld. Im sogenannten letzten Wort, das jedem Angeklagten in einem Strafprozess zusteht, sprach er zum ersten Mal überhaupt einen vollständigen Satz ins Mikrofon: „Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mit dem Tod von Irina nichts zu tun habe und sie nicht ermordet habe.“
Seine Verteidiger argumentieren weiter, der Angeklagte hätte die Tat allein aus zeitlichen Gründen gar nicht begehen können. Belegen wollen sie dies mit zwei Handwerkern, die am Tatabend bis spät in der Wohnung von M. gearbeitet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch der Überzeugung, dass deren Aussagen keine belastbaren Rückschlüsse auf den tatsächlichen Ablauf des Abends zulassen. Was die Blutspuren von M. an der Leiche und an weiteren Stellen rund um den Tatort angeht, sind diese nach Ansicht der Verteidigung mit der Aussage M.s zu erklären, er habe die Tote spätnachts im Niddapark entdeckt, und eine kleine Handverletzung sei wieder aufgeplatzt, als er am Fuß der Frau gerüttelt habe. Einen Kampf zwischen ihr und M. könne es jedenfalls nicht gegeben haben, denn am Körper von M. fehlten jegliche Spuren, die das belegen könnten.
Gegen seine Schuld spricht in den Augen der Rechtsanwälte schließlich die Tatausführung: Kein „durchschnittlich intelligenter Mörder“ würde, sagten sie, einen Mord nahe einer großen Parkwiese planen, die von weitem einsehbar ist und auf der auch spätabends noch Hundehalter unterwegs sein könnten. M.s Intelligenz sei jedenfalls „ausreichend dafür, einen Mord so zu planen, dass er bei dessen Ausführung selbst nicht in Gefahr gerät“.
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Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
Die ARD hat den gesamten Fall und die umfangreichen Ermittlungen dazu in ihrer Serie "Crime Time" verarbeitet und einen sehenswerten Dreiteiler daraus gemacht:
https://www.ardmediathek.de/video/ard-c ... S8xOTIzNDU
https://www.ardmediathek.de/video/ard-c ... S8xOTIzNDU
Welche neuen Erkenntnisse gibt es im Mordfall Irina A.?**.
Im Laufe der letzten Monate gab es immer wieder neue Entwicklungen und Berichte zu diesem Fall. Gibt es aktuelle Informationen oder neue Beweise, die in den Prozess eingeflossen sind? Welche Rolle spielen die Medienberichterstattung und die öffentliche Wahrnehmung in diesem Zusammenhang?",
"refusal
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