MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Es gibt doch auch keinerlei Beweise, dass sie jemals im Baebach lag..nur ihr Handy angeblich
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Es gibt doch keinerlei Beweise, dass sie im Baerbach lag
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich bezweifle nach wie vor, dass sie Zufallsopfer gewesen ist
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Familie W. erschüttert – „Die Zeit“ lügt – Holderle sauer

Furchtlos geht Nebenklagevertreter Holderle mit Sabine Rückert („Die Zeit“) und der Verteidigung ins Gericht:

Schuldzuweisung an „Die Zeit“ für Schmerz der Eltern aufgrund „abstruser Unfalltheorie“ der Verteidigung und „erschütternder“ Darstellung Hannas

► Erwägung rechtlicher Schritte gegen „Die Zeit“ bei Fortsetzung bzw. Nichtkorrektur der Berichterstattung …

… wovon Hannas Eltern nun aus der Zeitung erfahren, weil dies „mit den Eltern gar nicht besprochen“ wurde, obwohl Holderle erst „ganz aktuell wieder Kontakt gehabt“ hatte.

Persönliche Anmerkung: Schlummert hinter der Ignoranz gegenüber Art. 5 GG und dem entmündigenden Überrumpeltwerden seiner selbst das Geheimnis des anwaltlichen Todesmuts, den ein Chiemgauer Mandant sich erträumt? Ein Alptraum!

Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Durchstechens von Teilen der „Ermittlungsakten“: keine Info der StA München zum aktuellen Stand

Strafanzeige wegen Weitergabe von Teilen des Obduktionsgutachtens an Püschel und wegen Durchstechens der dem Befangenheitsantrag zugrundeliegenden E-Mails an die „Bild“: Der Name Rick bleibt im Giftschrank, neue Infos werden nicht genannt.

Ob mit der zweimal erwähnten Strafanzeige letztlich ein und dieselbe Strafanzeige gemeint ist, geht aus dem Text nicht eindeutig hervor, liegt aber nahe.

„Zeit“-Autorin Sabine Rückert hatte persönlich mit RA Holderle in dessen Kanzlei gesprochen!

Persönliche Anmerkung: Man nennt dies Recherche. Und Ausleuchtung aller Standpunkte einer Story. Als Grundlage einer objektiven, ausgewogenen Berichterstattung. Journalistisches Einmaleins. Nicht allen Vertretern dieses Standes geläufig.

Kritik Holderles am Artikel der „Zeit“:

► „Abstrusität“ der Unfalltheorie
► für „jeden objektiven Prozessbeobachter“ erkennbar
► JVA-Zeuge kein „Glücksfall“ für StA und LG
► Akribie der Beweisaufnahme verkannt
► LG „ohne Beweisnot“ von Täterschaft überzeugt
► keine „Pflicht der Verurteilung“ durch das LG
► Prozess nicht selbst mitverfolgt
► Holderle erhielt keine Gelegenheit, den Inhalt auf „falsche Wiedergabe“ zu prüfen

Persönliche Anmerkung: Weshalb schrieb Graf Holderle den Artikel in der „Zeit“ nicht als Gastautor selbst? Dann müsste er sich nicht über mangelnde Hofberichterstattung beklagen!


Proudly präsentiert ein zahnloser Hofkater aus der Truppe des OVB das Interview des Jahres mit Seiner Durchlaucht, RA Holderle:

Spoiler – hier klicken!
„Abstruse Theorie“? Anwalt von Hannas Eltern nicht nur über Verteidiger-Strategie sauer



… Mit Walter Holderle, dem Anwalt von Hannas Eltern, sprach das OVB über Trauer, Ärger und Strafanzeigen. Und über den Stand des Revisionsverfahrens.

Wie weit ist Aschau mit der Aufarbeitung der Tragödie um Hanna W.?

Walter Holderle: … bei den Eltern von Hanna, mit denen ich jetzt ganz aktuell wieder Kontakt gehabt habe, habe ich mit großer Erschütterung festgestellt, dass da in keiner Weise so etwas wie Beruhigung eingetreten ist. … Die Eltern wären im Moment überhaupt nicht in der Lage … über den gewaltsamen Tod ihrer Tochter zu sprechen. … die Wunden werden jetzt wieder massiv aufgerissen. Tatsächlich ist daran auch der Bericht in der „ZEIT“ schuld. Gerade, weil dort die Unfalltheorie der Verteidigung in ihrer abstrusen Art wiedergegeben wird. Ich bin überrascht, dass ein Presseorgan diese abstruse Theorie so eins zu eins übernehmen kann.

Beim Trauergottesdienst haben die Freunde Hanna als großzügige, offene, reiselustige Frau geschildert. In dem besagten Bericht der „ZEIT“ kommt sie anders rüber.

Holderle: Wenn man sich vorstellt, dass von diesem Presseorgan ein nicht legitimiertes Bild verwendet wurde, und wenn man sich zudem anschaut, wie Hanna in diesem Bericht beschrieben wird, dann erschüttert mich das. Dass es die Eltern noch viel, viel mehr erschüttert, dürfte nachvollziehbar sein.

Würden rechtliche Schritte etwas bringen?

Holderle: Das habe ich mit den Eltern gar nicht besprochen, weil die im Moment komplett andere Sorgen haben. … Sollte die Verfasserin des Artikels in der „ZEIT“ ihre unangebracht parteinehmende „Berichterstattung“ aber nicht korrigieren oder fortsetzen, wird dies sicher zu überlegen sein.

Die Eltern … haben vor einem halben Jahr über Sie Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weil während der Hauptverhandlung … Ausschnitte aus den Ermittlungsakten durchgesteckt wurden. Gibt es da einen neuen Stand?

Holderle: … dieses Ermittlungsverfahren … wird von der Staatsanwaltschaft in München [I oder II?] bearbeitet. Von dort gibt es … noch keine Aussage zum aktuellen Verfahrensstand.

Jedenfalls waren damals Details aus dem Obduktionsbericht an Dritte gelangt.

Holderle: Definitiv. Die Strafanzeige fußt auf zwei Aspekten. Da wandern Fotos der getöteten Hanna zumindest an ein Hamburger Institut …, ohne dass das in irgendeiner Weise vom Gericht legitimiert worden wäre oder die Eltern ihre Zustimmung hierzu gegeben haben. Und Punkt zwei ist das Durchstecken von Informationen des Befangenheitsantrags, insbesondere der E-Mail-Korrespondenz … zu einem Zeitpunkt, da derlei Details überhaupt noch nicht öffentlich verhandelt worden waren.

Unabhängig von der emotionalen Seite: Was hat Sie nun am Artikel in der „ZEIT“ am meisten geärgert?

Holderle: Am allermeisten hat mich geärgert, dass jeder objektive Prozessbeobachter gesehen hat, wie abstrus die Unfalltheorie der Verteidigerin war. Und trotzdem geht die Verfasserin her und übernimmt diese Theorie eins zu eins. Und schreibt dann, die Version der Verteidigung sei nicht aus der Luft gegriffen. Oder die Formulierung, dass es „der Traunsteiner Strafjustiz wie ein Glücksfall erschienen sei“, dass sich zwei Tage nach Beginn des Prozesses dieser Zeuge aus der Untersuchungshaft bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe: Da wird suggeriert, dass Gericht und Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung aus gewesen und froh gewesen seien, dass der Zeuge gekommen sei. Daran sieht man auch, dass die Verfasserin den Prozess nicht selbst mitverfolgt hat. Jeder der dauerhaft anwesenden Prozessbeobachter konnte sich ein Bild davon machen, mit welcher Akribie das Gericht die ausgesprochen umfangreiche Beweisaufnahme dieses Indizienprozesses abgearbeitet hat.

Hätten Sie das klarstellen können? Ich habe gehört, die Autorin habe mit Ihnen gesprochen?

Holderle: Ja, in der Tat war die Verfasserin dieses Artikels zu einem Gespräch in meiner Kanzlei. Wenn sie es mir gegenüber so erklärt hätte, dann hätte ich ihr klar gesagt, dass das eine falsche Wiedergabe des tatsächlichen Verfahrensverlaufs sei. Genauso wie der Satz vom „Landgericht Traunstein in seiner Beweisnot“. Das Landgericht Traunstein hatte keine Beweisnot. Das Landgericht Traunstein hat den Sachverhalt im Rahmen der Beweisaufnahme sorgfältig ermittelt und ist unter Abwägung der dabei festgestellten Indizien zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte der Täter ist. Dabei hat es sich das Gericht nicht leicht gemacht. Nicht umsonst ist die schriftliche Begründung des Urteils rund dreihundert Seiten lang. Trotzdem suggeriert dieser Bericht in der „ZEIT“, dass das Landgericht sich in der Pflicht der Verurteilung sah. Das ist meines Erachtens eine Frechheit. Von einem Presseorgan wie der „ZEIT“ erwartet man sich eine objektive Berichterstattung. Die ist nicht erfolgt.

Der Text fällt in eine möglicherweise entscheidende Phase des Revisionsverfahrens. Glauben Sie noch an ein Ende in diesem Jahr?

Holderle: Nicht wirklich. … Neben den umfangreichen Akten sind auch CDs, DVDs und Blu-ray-Discs dabei, auf denen sich zusätzliche Daten befinden.

Da kann sich der Staatsanwalt auf viel Arbeit einrichten.

Holderle: Ja, … auch der Bundesgerichtshof. Das wird länger dauern.

Rosenheim24.de am 02.10.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 32520.html
https://webcache.googleusercontent.com/ ... 32520.html (Option „Nur-Text-Version“ wählen)


Schwächelnde Hausmiezen fordern eine ausgewachsene Tigerin zum Duell. Ohne auch nur einen einzigen Zahn im Maul zu haben. Faktisch profunde Argumente kamen auch heute nicht auf den Tisch.

Warum wohl wurde RA Holderle von der Autorin der „Zeit“ nicht erwähnt? Weil heiße Luft in der „Zeit“ keinen Platz hat?

„Der Text [in der ‚Zeit’] fällt in eine möglicherweise entscheidende Phase des Revisionsverfahrens.“, meinte der Interviewer suggestiv einflechten zu müssen. Nein! BGH-Richter lassen sich ebenso wenig von der „Zeit“ um den Finger wickeln wie von drittklassigen Dorfpostillen.

Muss man all dieses noch ernstnehmen!?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 02. Oktober 2024, 22:34:39 Hab auch immer noch die Theorie im Kopf..sie wurde … mit PKW angefahren … und man legte … falsche Spur...mit Hose, Jacke, Uhr am Ast, Ring im Bach...und sie wurde gleich in der Prien abgelegt …
Gast hat geschrieben: Mittwoch, 02. Oktober 2024, 22:36:38 Es gibt doch auch keinerlei Beweise, dass sie jemals im Baebach lag..nur ihr Handy angeblich
Allen anderen Parametern voran widersprechen der Annahme eines Verkehrsunfalls die Handy-Daten:

► Am Standort des Eiskellers ist Hannas Handy in der nördlichen Funkzelle von Hohenaschau eingebucht.

Der Mobilfunkmast steht auf dem Schloss Hohenaschau oberhalb des Eiskellers. Die „Grenze“ zur südlichen Funkzelle verläuft etwa auf Höhe des Sträßchens „Am Hofbichl“, das den Bärbach quert.

► Um 2.28 Uhr verlässt Hanna den Bereich der äußeren Überwachungskamera des Eiskellers und biegt nach rechts in die Kampenwandstraße ein.

► Das Handy steckt in Hannas Umhängetasche.

► Um 2.32 Uhr ist das Handy in der südlichen Funkzelle aktiv: fehlgeschlagener Notrufversuch.

► GPS: um 2:31:42 Uhr letzte genaue Daten (Radius 86 m), um 2:33:35 Uhr erste ungenaue Daten (Radius über 1 km, Handy unter Wasser)

► Um ca. 2.32 bis 2.33 Uhr fällt die Temperatur des Handys steil ab (Wasserkontakt).

► Um 2.40 Uhr geht auf dem Handy in der nördlichen Funkzelle eine SMS ein.

Timeline von @gastxyz..me (zuletzt aktualisiert am 01.03.2024):
viewtopic.php?p=246330#p246330
Plädoyer des StA (@Haropa am 12.03.2024):
viewtopic.php?p=247334#p247334


Wann, wie und wo hätte Hanna innerhalb dieses engen Zeitrasters Opfer eines Verkehrsunfalls werden können?

► In Frage kommt nur ein kurzes Stück der Kampenwandstraße südlich des Hofbichls, etwa nahe des Burghotels, beim Brückerl oder an der Zufahrt zum Seilbahnparkplatz.

► Das Handy müsste in hohem Bogen und allen Hindernissen zum Trotz (Gebäude, Geländer, Bäume, Sträucher) auf direktem Weg im Bärbach gelandet sein, ohne größeren Schaden zu nehmen. Magie?

► Wie passt der Notrufversuch samt dessen Zeitpunkt dazu?

► Die Verletzte hätte umgehend geräuschlos und spurenlos in ein Fahrzeug gebracht und abtransportiert worden sein müssen, bevor Passanten etwas hätten bemerken können. Die Kampenwandstraße sei belebt gewesen, wie in der „Zeit“ zu lesen war. Kein Blut auf der Straße.

► Um das Opfer ertrinken zu lassen, hätte innerhalb kürzester Zeit und von Zeugen unbemerkt die Prien erreicht und das Opfer teilweise entkleidet worden sein müssen.

► Hose, Jacke, Ring usw. freilich hätten theoretisch später als falsche Spuren platziert worden sein können. Das aber ist schon alles. (Die Holzkern-Uhr steht erwiesenermaßen nicht in Bezug zum Fall Hanna.)

In der Gesamtheit erscheint mir das Szenario eines Verkehrsunfalls ganz und gar nicht plausibel, geradezu utopisch.


Gast hat geschrieben: Mittwoch, 02. Oktober 2024, 22:40:41 Ich bezweifle nach wie vor, dass sie Zufallsopfer gewesen ist
Mir sind keinerlei Anhaltspunkte für eine sogenannte Beziehungstat bekannt. Der Polizei, StA und Verteidigung offenbar auch nicht. Kennst Du welche? (Bitte keine Neuauflage der Mär von Winklers Residenz …)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Dachte dabei gar nicht an Beziehungstat...
Vielleicht nahm im Club schon einer unbemerkt Hanna ins Visier
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Donnerstag, 03. Oktober 2024, 14:15:31 Dachte dabei gar nicht an Beziehungstat...
Vielleicht nahm im Club schon einer unbemerkt Hanna ins Visier
Jemand aus dem Umfeld/ein Gast des Clubs, würde ich auch nicht unbedingt ausschließen. Aber man muss sich schon im Klaren drüber sein, dass dieser Hanna nicht einfach mal gefolgt sein wird. Man hat ja die Kamera die Straße runter. Dann wäre derjenige sicher auch in den Fokus gerückt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Donnerstag, 03. Oktober 2024, 14:15:31 Dachte dabei gar nicht an Beziehungstat …
Mit „Beziehungstat“ ist eine Vorbeziehung jeglicher Art gemeint, zwischen Täter und Opfer. Auch zwischen dem Kunden und der Backwarenverkäuferin, die ihm jeden Morgen frische Semmeln über die Theke reicht, besteht eine Vorbeziehung in diesem Sinne.

Gast hat geschrieben: Donnerstag, 03. Oktober 2024, 14:15:31 … Vielleicht nahm im Club schon einer unbemerkt Hanna ins Visier
Und wie sollte das abgelaufen sein?

► Wäre ein Täter Hanna gefolgt, müsste dies durch die Videoüberwachung des Eiskellers erfasst worden sein.

► Um der Erfassung durch die Kamera am Notausgang zu entgehen, hätte ein Täter den Umweg über den Festhallenparkplatz nehmen müssen, um über den Durchgang in der Mauer auf die Kampenwandstraße zu kommen. Da Hanna dann nicht mehr im Blickfeld des Täters gewesen wäre, hätte er wissen müssen, in welche Richtung sie unterwegs war. Und ihr in allerhöchstem Eiltempo gefolgt sein müssen.

► Wäre ein Täter aus dem Eiskeller Hanna vorausgeeilt, um ihr unterwegs aufzulauern, hätte ein Täter wissen müssen, wohin Hanna später unterwegs sein würde.

Die Polizei hat die Videoüberwachung des Eiskellers akribisch ausgewertet, auch die in den Innenräumen. Ebenso private Videos und Fotos von Gästen (um rund 500 Gigabyte an Daten soll es sich dabei gehandelt haben). Die Gäste des Eiskellers wurden als Zeugen vernommen, videografiert und fotografiert. Kreuz und quer wurde der gesamte Eiskeller auf den Kopf gestellt. Ergebnis: nichts.

Außerdem:
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 01. August 2024, 23:40:59 … Nirgends ist die Rede davon, dass die Verteidigung einen alternativen Täter ins Feld geführt hätte. Von schlechten TV-Krimis abgesehen, obliegt die Aufgabe, einen solchen zu ermitteln, der StA und nicht der Verteidigung. Jedoch auch mangelhafte Ermittlungen hinsichtlich eines alternativen Täters wurden von der Verteidigung bislang nicht gerügt. …
Wer also kommt als alternativer Täter in Frage?
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 01. August 2024, 23:40:59 … Derselbe Serientäter, der auch schon im Badewannen-Fall mordete: ein Unfall. …


fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 03. Oktober 2024, 21:18:41 Jemand aus dem Umfeld/ein Gast des Clubs, würde ich auch nicht unbedingt ausschließen. …
Hast Du solche Szenarien schon einmal durchgespielt? Auf einen grünen Zweig kam ich dabei bislang nicht.

Ein Täter aus dem erweiterten Umfeld (kein Eiskeller-Gast) hätte seinem Opfer auf dessen Heimweg auflauern können, etwa in einem an der Kampenwandstraße geparkten Fahrzeug, um auch bei längerer Wartezeit vor dem Regen geschützt zu sein. Er hätte aber wissen müssen, dass Hanna den Eiskeller besucht. Dies setzt eine kommunikative Beziehung zu Hanna oder deren Partyumfeld voraus. Schon vor längerer Zeit hatte ich beispielsweise an eine mögliche Bekanntschaft aus dem Bereich der Famultatur in der Kinderklinik gedacht.

Anhaltspunkte, die eine solche Hypothese stützen könnten, wurden allerdings nicht bekannt.

Nach meiner Einschätzung wird die These eines Alternativtäters erst dann (wieder) interessant, wenn ein Unfall definitiv ausgeschlossen sein sollte. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Zurückverweisung durch den BGH, neue Gutachten, Computersimalation und vieles mehr. Dass dadurch eine völlig neue Beweislage entstehen könnte, legen beispielsweise die physikalisch fundierten Ausführungen von @Kalle nahe, etwa hier:

viewtopic.php?p=244392#p244392
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 03. Oktober 2024, 21:58:46


Hast Du solche Szenarien schon einmal durchgespielt? Auf einen grünen Zweig kam ich dabei bislang nicht.
Klar, unter Anderem so ziemlich alle, die du in dem Beitrag aufgeführt hast. Ich kam auch nicht auf einen wirklich grünen Zweig, deswegen bin ich auch alles Andere als absolut überzeugt davon. Deswegen wollte ich den Gast auch darauf aufmerksam machen, dass er das mit der Kamera bedenken muss, sollte er an einen Verfolger im direkten Sinne glauben.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 03. Oktober 2024, 21:58:46 Anhaltspunkte, die eine solche Hypothese stützen könnten, wurden allerdings nicht bekannt.
Deswegen glaube ich nicht an priorisierte Personen oder einen der zeitnah nach Hanna den Club verlassen hat. Trotzdem könnte er ja den Ermittlern gegenüber gesessen sein. Sei es, weil er an dem Abend früher im Eiskeller war, oder weil er Hanna bekannt ist. Wie du sagst, Praktika, erweitertes Umfeld etc.

Wie du auch sagst, müsste der Täter Kenntnisse über die Adresse und den Aufenthaltsort von Hanna gehabt haben. Bei Sebastian geht das Gericht ja auch davon aus, dass sie ihm vom Sehen bekannt war und er hat sie nicht über die Kampenwandstraße verfolgt.

Und ja, dieser Täter müsste wahrscheinlich in einem PKW ausgeharrt haben und am Besten den Tatort in Richtung Süden verlassen haben.

Die Wahrscheinlichkeit dass es dieses Phantom gibt halte ich für sehr gering. Deshalb:
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 03. Oktober 2024, 21:58:46 Nach meiner Einschätzung wird die These eines Alternativtäters erst dann (wieder) interessant, wenn ein Unfall definitiv ausgeschlossen sein sollte. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Zurückverweisung durch den BGH, neue Gutachten, Computersimalation und vieles mehr.
Stimme ich dem zu. Es ist aber so, dass ich nicht sicher an einen Unfall glauben kann. Dafür sind mir zu viele Fragen offen und dafür hat der Prozess leider nicht die Gutachten hergegeben.

ST kann ich als Täter nicht ausschließen, ich bin aber nicht von seiner Schuld überzeugt.

Wenn ich einen Mord nicht ausschließe, aber nicht von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt bin, kann ich auch einen anderen Täter nicht sicher ausschließen, auch wenn ich es nicht für sehr wahrscheinlich halte. Und dann entgegne ich es dem Gast auch so.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 00:36:14 … Deswegen wollte ich den Gast auch darauf aufmerksam machen, … Und dann entgegne ich es dem Gast auch so.
Mein obiger Beitrag war nicht als Kritik an Deinem intendiert. Vielmehr war mein Beitrag schon so gut wie fertig, als ich Deinen bemerkt hatte. ;-)

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 00:36:14 … Deswegen glaube ich nicht an priorisierte Personen oder einen der zeitnah nach Hanna den Club verlassen hat. Trotzdem könnte er ja den Ermittlern gegenüber gesessen sein. …
Am ehesten denke ich an eine Person, die von den Ermittlungen noch gar nicht erfasst wurde.

Bislang der Polizei bekannte und von ihr priorisierte Personen dürften allesamt überprüft worden sein – und zwar mit der Gründlichkeit eines Frühjahrsputzes. Bei dem Nachbarn, Begleiter und Zeugen P. soll es sogar zu einer Hausdurchsuchung gekommen sein. Wie Sebastian als „Zeuge“ von der Polizei durch die Mangel gedreht wurde, ist allseits bekannt.

Das gesamte Umfeld der Famulatur, also die gesamte Kinderklinik, wurde ganz sicher nicht mit derselben Intensität überprüft wie der Eiskeller und seine Gäste. Ebenso wenig die Gäste des Café Pauli. Dies sei nur beispielhaft genannt.

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 00:36:14 … Wie du auch sagst, müsste der Täter Kenntnisse über die Adresse und den Aufenthaltsort von Hanna gehabt haben. …
Es hätte eine kommunikative Beziehung zu Hanna oder deren Umfeld geben müssen.

Spannend wäre, ob nach dem Handy-Fund Hannas Messanger-Apps (z. B. WhatsApp) ausgewertet werden konnten. Hiervon wäre Aufschluss zu erwarten. Weißt Du darüber Näheres aus der Hauptverhandlung?

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 00:36:14 … Es ist aber so, dass ich nicht sicher an einen Unfall glauben kann. Dafür sind mir zu viele Fragen offen und dafür hat der Prozess leider nicht die Gutachten hergegeben. …
Bei mir ist es umgekehrt:

Vom Glauben abfallen lässt mich ein derart akrobatischer Tatablauf an einem unbekannten Tatort ohne Spuren und mit einem unbekannten Tatwerkzeug – das alles innerhalb eines höchst fragwürdigen Zeitrasters und mit einem willkürlich konstruierten Motiv.

Größte Zweifel hege ich gegen das hydromechanische Gutachten Malchereks und Adamecs Kompetenz. Gekrönt durch die fehlende Einschätzung Mützels. Mich als Laien jedenfalls konnten die bisherigen Darbietungen der Gutachter nicht überzeugen. Mit profundem physikalischen Know-how hatte @Kalle sich mehrfach dazu geäußert, einen seiner Beiträge hatte ich oben verlinkt. Lesenswert!

Ich rechne damit, dass am Ende einer neuen Hauptverhandlung (und nach Einholung einer Computersimulation) eine völlig neue Beweislage stehen wird, die einen Unfall als alles andere als unwahrscheinlich darbieten wird.

fassbinder hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 00:36:14 … ST kann ich als Täter nicht ausschließen, ich bin aber nicht von seiner Schuld überzeugt. …
Dem schließe ich mich an.


Was mir zu denken gibt, ist das derzeitige Gebaren von RA Holderle und der StA. Vor allem Holderles jüngste Äußerungen im OVB, frei von jedweder Argumentation in der Sache, sehe ich als Fanal der Ohnmacht gegenüber einer seitens Verteidigung und BGH heraufziehenden Unwetterfront.

Sollten die An- und Nebenkläger neuerdings tatsächlich bar jeglicher Kampfmittel in der Arena stehen? Die nur stark zehnseitige Revisionserwiderung der StA erweckt nicht den Eindruck geballter Argumentation. Und von einer Entgegnung Holderles auf die Revision ist gar nichts zu hören.

Wie denkst Du darüber?
Der_Clown

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich rechne damit, dass am Ende einer neuen Hauptverhandlung (und nach Einholung einer Computersimulation) eine völlig neue Beweislage stehen wird, die einen Unfall als alles andere als unwahrscheinlich darbieten wird.
So etwas in der Art vermute ich auch.

Wobei ich nicht davon ausgehe, dass in einem möglichen Revisionsprozess die Kammer am Ende zum Schluss kommt, dass hier zu 100 Prozent ein Unfall vorliegt (wie im Badewannenfall), sondern dass der Unfall einfach nur an Wahrscheinlichkeit gewinnt. Und wenn man dann die schwachen Indizien gegen den Angeklagten auf der einen Seite hat und die Option Unfall auf der anderen wird er wohl freigesprochen werden (müssen).

Ich kann die hier vehement vorgetragene Kritik an der Kammer aber auch nicht ganz nachvollziehen: es ist ja nicht so, dass die kein Interesse an entlastenden Punkten hatte; zu Beginn des Jahres wurde sich an mehreren Tagen intensiv mit der Frage beschäftigt, ob hier nicht doch ein Unfall vorliegen könnte. Der von der Verteidigung ins Spiel gebrachte Hydromechaniker hatte das aber verneint, womit für die Kammer das Thema Unfall eben abgeschlossen war.

Es ist halt auch ein schwieriger Fall, der meiner Meinung nach nie vollständig aufgeklärt wird; dafür gibt es einfach zu viele unbekannte Variablen in der Gleichung.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der_Clown hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 11:36:00 Wobei ich nicht davon ausgehe, dass in einem möglichen Revisionsprozess die Kammer am Ende zum Schluss kommt, dass hier zu 100 Prozent ein Unfall vorliegt (wie im Badewannenfall), sondern dass der Unfall einfach nur an Wahrscheinlichkeit gewinnt. …
So sehe ich das auch. Eine Konstellation wie im Badewannen-Fall ist hier nicht zu erwarten: Dort führten neue Gutachten dazu, dass sich die Todeszeit des Opfers nach hinten verschob. Deshalb hatte der Angeklagte ein Alibi und konnte als Täter ausgeschlossen werden. Dergleichen ist im Fall Hanna nicht zu erwarten. Gleichwohl wurde durch die Computersimulation von Syn Schmitt bewiesen, dass ein unfallbedingter Sturz in die Badewanne möglich und überaus wahrscheinlich ist.

Der_Clown hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 11:36:00 … es ist ja nicht so, dass die [Kammer] kein Interesse an entlastenden Punkten hatte; zu Beginn des Jahres wurde sich an mehreren Tagen intensiv mit der Frage beschäftigt, ob hier nicht doch ein Unfall vorliegen könnte. …
Nach dem Beweisantrag der Verteidigung musste die Kammer einen Hydromechaniker hinzuziehen. Andernfalls wäre sehenden Auges das Ticket zum BGH gebucht gewesen (§§ 244, 337 StPO). Ein solcher Anfängerfehler unterläuft selbst den Traunsteinern nicht.

Der_Clown hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 11:36:00 … Der von der Verteidigung ins Spiel gebrachte Hydromechaniker hatte … [einen Unfall] aber verneint, womit für die Kammer das Thema Unfall eben abgeschlossen war. …
Nur unter dem Druck, keinen Revisionsgrund liefern zu wollen, hatte sich die Kammer mit der Unfalltheorie befasst: ohne Ehrgeiz und ohne größeres Interesse, was schließlich darin gipfelte, dass die Rechtsmedizinerin Mützel aus Termingründen gar nicht mehr zu dem Wasser-Gutachten befragt wurde. Auch ein Fehler.

Der_Clown hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 11:36:00 … Es ist halt auch ein schwieriger Fall, der meiner Meinung nach nie vollständig aufgeklärt wird …
So ist es. Komplexe Sachverhalte zeitigen selten einfache Antworten. Die Wurzel vielen Übels. ;-)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich habe mir nun den Bericht der "Zeit" nochmal durchgelesen, weil ich nicht verstehe über was genau Hanna's Familie und Herr Holderle erschüttert sind. Leider komme ich auch jetzt nicht ganz dahinter. Hanna wird dort als beliebte und gesellige junge Frau beschrieben, die Medizin studiert. Und dass sie mit 2,06 Promille stark alkoholisiert war. Was an dem Bericht daran ist erschütternd ? Und wieso wird sie falsch dargestellt ? Da kann ja nun die Zeitung nichts dafür, dass Hanna stark alkoholisiert war. Man hat ja sogar noch darauf verzichtet die Gutachterin zu zitieren, welche ausgesagt hat " sie ( Hanna) wäre das trinken gewohnt", was ich ehrlich gesagt etwas befremdlich finde bei einer 23-jährigen jungen Frau. Hanna wird wohl kaum während ihres Studiums jeden Abend billigen Studentenfusel konsumiert haben und wenn man in den Ferien an den Wochenenden hart feiert, ist man nicht gleich ein Gewohnheitstrinker. Und über das Foto ist man auch erschüttert? Warum? Das Foto von Hanna hat nichts Kompromittierendes .
Ist Herr Holderle etwa erschüttert darüber, was über den Kronzeugen ans Licht kam und vor allem in welchem Rahmen dessen Aussage über das angebliche Geständnis ablief? Tja, wer mit dem Teufel tanzt....!
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 15:44:21 Ich habe mir nun den Bericht der "Zeit" nochmal durchgelesen, weil ich nicht verstehe über was genau Hanna's Familie und Herr Holderle erschüttert sind. …
Holderles Empörung ist absurd und selbstgefällig.

Hannas rutschende Hose, die zeitweilen den Blick auf ihr Gesäß und den Stringtanga freigab, war essentiell für das vom Gericht konstruierte Tatmotiv. Ebenso kam die Kammer nicht an der medizinisch befundeten BAK von 2,06 Promille vorbei. Zwangsläufig sind diese Umstände in das schriftliche Urteil eingeflossen, das auch Holderle und seiner Mandantschaft vorliegt.

Wenn nun „Die Zeit“ daraus zitiert, wird dies als „erschütternd“ bezeichnet, in der öffentlichen Hauptverhandlung und im Urteil aber hingenommen. Es drängt sich auf: Was einer Verurteilung nützt, ist gut, alles andere schlecht. Dass „Die Zeit“ (in rein sachlicher Weise!) nicht das Narrativ einer heiligen Nonne nährt, sondern alle Aspekte beleuchtet, stößt jenen bitter auf, die die lokale Hofberichterstattung für die Norm halten.

Wer keine Argumente mehr hat, empört sich, teilt Strafanzeigen aus und droht mit rechtlichen Schritten. Hannas Familie tut mir von Herzen leid, von einem auch der Fürsorge Verpflichteten öffentlich in ein solch armseliges Licht gestellt zu werden.

andi55 hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 15:44:21 … Und über das Foto ist man auch erschüttert? Warum? …
Nun ja, über die Veröffentlichung des Eiskeller-Fotos von Hanna ließe sich rechtlich streiten.

Ein nach dem UrhG geschütztes Lichtbildwerk ist das Foto mangels erforderlicher Schöpfungshöhe nicht. Für ein gewöhnliches Lichtbild steht dem Fotografen das sogenannte Leistungsschutzrecht zu. Und das Recht am eigenen Bild schützt Hanna bzw. ihre Rechtsnachfolger.

Hätte „Die Zeit“ nunmehr bei den Erben um die Zustimmung nachgesucht und vom Fotografen ein Nutzungsrecht erworben haben müssen, um das Foto veröffentlichen zu dürfen?

Hinsichtlich des Fotografen: ja. Den aber vertritt Holderle nicht.

Hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild: vielleicht.

Bei einer Privatperson ist vor Veröffentlichung stets die Zustimmung einzuholen. Möglicherweise aber ist Hanna als sogenannte „relative Person der Zeitgeschichte“ anzusehen. Dann dürfte sie außerhalb ihrer Privatsphäre (wie in der Öffentlichkeit des Eiskellers) abgelichtet und das Bild ohne Zustimmung publiziert werden.

Eine Besonderheit ist hier, dass das Foto bereits vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd in der Pressemitteilung vom 04.10.2024 verbreitet wurde – und zwar lizenzfrei zur Veröffentlichung in den Medien! Ob dieses freie Nutzungsrecht auf die damalige Öffentlichkeitsfahndung beschränkt war oder bis heute fortbesteht, mag fraglich sein.

Sollte ernstlich erwogen werden, „Die Zeit“ auf Schadenersatz zu verklagen (weil in solchen Fällen häufig verlockend hohe Summen ausgeurteilt werden), stehen die Chancen gut, dass sich der Kläger eine blutige Nase holt.

Das weiß auch Holderle. Bloße Drohgebärden aber kosten kein Geld und das gemeine Volk zollt Respekt.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gilt es eigentlich als absolut gesichert, dass die Uhrzeit der Aufzeichnungen im Club der Realitaet entsprachen...
Was wenn dies Uhrzeiten gar nicht der Wahrheit entsprachen..aus welchen Gruenden auch immer
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Zeitraster..hier schon weiss Gott wie oft durchgespielt...ich halte es fuer nicht machbar...angreifen, teilentkleiden ..in den Bach verfrachten..geimlaufen. Inszenierung mit Handyspiel...Beweismaterial beseitigen..ich weiss ja nicht
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Klingt bissle perfide...will ich aber erfragen: hikt pharmazeutisches Wissen, DNA - Spuren zu entfernen?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Wir haben schon genug Geschichten gehört von Unfällen an Gewässern, da braucht's eigentlich nicht noch eine neue Story.
TROTZDEM: am Wochenende ist eine Wanderin in der Almbachklamm auf einer regennassen Holzbrücke ausgerutscht und den Abhang in die Klamm runtergefallen. Ich bin die Klamm selber schon einige Male durch. Die Geländer sind wirklich hoch und alles gut gesichert, es gehen ja auch Leute mit Kindern durch die Klamm. Mir völlig unbegreiflich wie man da hineinfallen kann ! Und wenn man sich dann die Örtlichkeiten rund um den Bärbach anschaut, mit diesen Geländern die mehr Deko als Schutz sind und krummen und buckeligen Gehwegen, da wäre es dann völlig ausgeschlossen, dass jemand hineinfällt ??
Obwohl einem als Laie die Vorstellungskraft fehlt, wie denn so ein Unfall passieren kann, passiert es halt trotzdem. Und das ohne 2 Promille Alkohol!! . Und wenn Frau Rick der Unfalltheorie nachgeht ist man erschüttert und empört und unterstellt ihr fast schon völlig absurde Verschwörungstheorien . Ende August ist in der Alz eine SUP-Paddlerin ertrunken, weil sie sich beim Sturz in einem in den Fluß gefallenen Baum derart verfangen hat und nicht mehr befreien konnte. Auch hier denkt sich der Laie spontan, ja warum hat sie sich nicht noch die Klamotten mit denen sie hängengeblieben ist vom Leib gerissen oder warum hat sie sich nicht an den Ästen am Baum im Fluß noch hochgezogen. Aber das sind eben unsere laienhaften Vorstellungen. Was also ist verwerflich daran, wenn Frau Rick sämtliche Möglichkeiten abgecheckt haben will ?
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 02:55:34 Spannend wäre, ob nach dem Handy-Fund Hannas Messanger-Apps (z. B. WhatsApp) ausgewertet werden konnten. Hiervon wäre Aufschluss zu erwarten. Weißt Du darüber Näheres aus der Hauptverhandlung?
Meines Wissens kam darüber gar nichts in der Hauptverhandlung vor.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 02:55:34 Was mir zu denken gibt, ist das derzeitige Gebaren von RA Holderle und der StA. Vor allem Holderles jüngste Äußerungen im OVB, frei von jedweder Argumentation in der Sache, sehe ich als Fanal der Ohnmacht gegenüber einer seitens Verteidigung und BGH heraufziehenden Unwetterfront.

Sollten die An- und Nebenkläger neuerdings tatsächlich bar jeglicher Kampfmittel in der Arena stehen? Die nur stark zehnseitige Revisionserwiderung der StA erweckt nicht den Eindruck geballter Argumentation. Und von einer Entgegnung Holderles auf die Revision ist gar nichts zu hören.

Wie denkst Du darüber?
Tatsächlich scheinen die Töne sehr leise geworden zu sein. Zumindest was das Thema Urteil und Revision angeht.
andi55 hat geschrieben: Montag, 07. Oktober 2024, 10:56:45 Was also ist verwerflich daran, wenn Frau Rick sämtliche Möglichkeiten abgecheckt haben will ?
Laut STA und Verteidigung war das Beharren auf einen Unfall und die dazugehörigen Beweisanträge nicht nur verwerflich, sondern Prozessverschleppung. Es wurde aber kein Antrag aufgrund von offensichtlicher Prozessverschleppung abgewiesen.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

andi55 hat geschrieben: Montag, 07. Oktober 2024, 10:56:45Ende August ist in der Alz eine SUP-Paddlerin ertrunken, weil sie sich beim Sturz in einem in den Fluß gefallenen Baum derart verfangen hat und nicht mehr befreien konnte. Auch hier denkt sich der Laie spontan, ja warum hat sie sich nicht noch die Klamotten mit denen sie hängengeblieben ist vom Leib gerissen oder warum hat sie sich nicht an den Ästen am Baum im Fluß noch hochgezogen. Aber das sind eben unsere laienhaften Vorstellungen. Was also ist verwerflich daran, wenn Frau Rick sämtliche Möglichkeiten abgecheckt haben will ?
Genau das ist das Problem. Man kann eben nicht - wie Assbichler - ein Unfallszenario mit einem Zollstock und der Nennung der Größe ca. 1,85m und der Höhe des Wassers ca. 1,4m ausschließen, das ist Unsinn. Ein schnell dahinströmender Bach ist tückisch.

Wenn man reinfällt, hat man die Beine nicht auf dem Boden, daher spielt die Körpergröße so gut wie keine Rolle. Wenn man sich versucht an irgendetwas festzuhalten (wenn man überhaupt etwas zu Greifen bekommt), dann werden die Beine in Stromrichtung getrieben, d.h. man liegt fast waagerecht im Wasser, die Beine in Stromrichtung. Der Kopf wird möglicherweise vom fließenden Wasser überströmt.

Man könnte versuchen, mit den Armen sich aus dem Wasser zu ziehen, vielleicht bekommen die Beine seitlich irgendwo halt. Aber wenn man es einfach nicht schafft (dafür gibt es keine Gewähr) mit den Armen wenigsten den Kopf aus dem Wasser zu ziehen, dann ist der Kopf meist unter Wasser. Und in dieser Situation wird man über kurz oder lang loslassen und dann mittels Schwimmbewegungen ein Ertrinken verhindern müssen (man bekommt nicht mehr die Beine auf den Boden). Raus kommt man aber aus so einem engen Kanal nicht mehr, ob man es mit den Schwimmbewegungen schafft über Wasser zu bleiben, ist auch fraglich. Wenn man dann durch die Gischt einen Stimmritzenkrampf bekommt (man sollte sich mal erinnern, es war kein Wasser in der Lunge), ist ein Ertrinken unvermeidbar, wenn keine Rettung da ist.

Und genau so etwas wird auch Püschel beschrieben haben, Schwimmbewegungen, weil einem anderes nicht übrigbleibt. Wahrscheinlich hat Püschel noch viel mehr behauptet und auch mit Nachweisen belegt, Assbichler hätte mit diesen laienhaften Vorstellungen die Anhörung dieses Gutachten niemals ablehnen dürfen.
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