Enola hat geschrieben: ↑Donnerstag, 28. November 2024, 00:36:22
Eine Zigarettenschachtel wäre nach einem oder mehreren Regenschauern aufgeweicht. Was sollte dann daran täteridentifizierbar sein?
Eher ein Zigarettenetui oder Feuerzeug oder eine Pfeife.
Aber das hatten wir alles schon aufgezählt.
Was könnte es noch sein? Ein Absatz vom Schuh, ein Stück von der Sohle?
Ich stelle mir vor, wie er Frauke im Dunkeln (!) über den Waldboden zieht, in die Mulde legt. Hatte er eine Taschenlampe im Mund? Eine Stirnlampe auf dem Kopf? Oder wäre das zu verräterisch und auffällig gewesen? Er zieht Frauke also ohne Licht zur Mulde, hat vielleicht immer nur kurz mal ein Feuerzeug angemacht. Das holt er dann immer aus seiner Hosentasche. Ich glaube, ihm war warm genug, er trug keine Jacke. Also Hosentasche. Er greift also mindestens 1 x hinein und holt das Feuerzeug heraus. Dabei zieht er unbemerkt noch einen kleinen Gegenstand aus der Hosentasche.
@Iven
Was haben Männer alles da drin? Ihr seid gefragt, ich rate mal:
Einen Glücksbringer?
Einen einzelnen Schlüssel, der nicht an seinem regulären Schlüsselbund dran ist.
Einen Garagentoröffner?
Einen Kugelschreiber mit Firmenaufdruck?
Einen kleinen Schraubenzieher?
Ein Foto?
Ein Notizzettel?
Asthmaspray?
Ein Medikament?
Drogen?
Taschentuch aus Baumwolle mit eingesticktem Buchstabe?
Nein, das ist eben ein Unterschied in Ivens Fragestellung:
Er sagt, der Täter sei dadurch nicht identifizierbar, aber man kann den Gegenstand eindeutig dem Täter zuordnen.
Also, mal auseinanderklamüsert:
Man kann mithilfe des Gegenstandes niemandem direkt identifizieren, aber gleichzeitig kann der Gegenstand nur und ausschließlich vom Täter (den man nicht identifizieren kann) stammen.
Welche Voraussetzungen sind also NICHT erfüllt, sodass eine Identifizierung nicht möglich ist?
- fehlende DNA
- fehlende Fingerabdrücke
-
Und welche Voraussetzungen SIND erfüllt, dass man sagen kann, dieser Gegenstand muss definitiv vom Täter stammen, nicht von irgendeinem -beliebigen Menschen, der da vorher mal was verloren oder weggeworfen hat?
- damit sind für mich alle Gegenstände, die im Umfeld des Leichnams lagen, ausgeschlossen, weil sie eben NICHT zweifelsfrei und eindeutig zuordnbar wären
- es muss also etwas an oder in Fraukes Körper oder Kleidung sein, das vorher nicht da war
Wenn man etwas aus der Tasche zieht (zb ein Feuerzeug) und etwas anderes, was auch in der Tasche war, fällt heraus, dann kann man es meiner Meinung nach nicht eindeutig dem Täter zuordnen, weil es auch jeder andere dort verloren haben könnte.
Wenn es aber etwas sehr seltenes oder einmaliges ist (zb ein handbeschriebener Zettel), würde es die Identifizierung des Täters möglich machen - aber auch das hatte Iven in seiner Frage ja ausgeschlossen.
Ich kann mich irren, aber so, wie ich Iven einschätze, hat er die Formulierung nicht grundlos so verwendet.