MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: [NEU] N. N., Lampertheim, (36 †), 2024
Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Aßbichler'sche Kreativität bezwingt Buchsbaumzünsler

Kurzen Prozess macht das Team Aßbichler mit dem bösen Buchsbaumzünsler. Bestrahlt von schöpferischer Phantasie, ersinnen Mutter und Sohn ein patentiertes Abwehrnetz und ergattern damit den dritten Platz bei einem Gründerpreis.

Mit einem Foto der glücklichen Gewinner und dem Zitat einer über ihren Karrierestart witzelnden Richterin berichtet heute die Passauer Neue Presse:

Spoiler – hier klicken!
Preisgekrönt und patentiert

Buchsbaumzünsler: Traunsteiner Richterin erfindet mit ihrem Sohn Abwehrnetz

Erfolg bei Meggle-Gründerpreis

Der Buchsbaumzünsler ist der größte Feind eines jeden Buchs-Besitzers. Auch die bekannte Traunsteiner Strafrichterin Jacqueline Aßbichler aus dem Landkreis Rosenheim wurde in ihrem Garten bereits von den gefräßigen Larven des Schädlings heimgesucht. Gemeinsam mit ihrem Sohn Vincent machte sie kurzen Prozess – und erfand ein mittlerweile preisgekröntes und patentiertes Abwehrnetz.

Das Entsetzen war groß, aber genauso die Überraschung: Nur ein Buchs blieb verschont, als der Buchsbaumzünsler 2018 im Garten von Jacqueline Aßbichler und ihrem Sohn Vincent zuschlug. Als die beiden Stephanskirchener … den Schaden begutachteten, fiel ihnen auf, dass der intakte Buchs Äste hatte, die über das Blattwerk der übrigen Äste hinausragten – man kann es sich ein wenig wie die Stacheln eines Igels vorstellen.

„Diese Äste machten es dem Buchsbaumzünsler offenbar schwerer, zu landen und die Eier mit den gefräßigen Larven abzulegen“, kombinierte Jacqueline Aßbichler. Die Idee für den „buxit“ war geboren – ein Netz mit Spikes, das auf dem Buchs angebracht wird und so den fliegenden Schädling auf Abstand hält.

Das Netz ist mittlerweile patentiert

Um die Erfindung unter die Gartenliebhaber zu bringen, gründeten Jacqueline und Vincent die Firma JaViAs und ließen den „buxit“ patentieren. Hergestellt wird das Netz im Spritzgussverfahren in Deutschland und kann entweder online bestellt oder in immer mehr heimischen Gartencentern gekauft werden.

Die Erfindung war so etwas wie der „Gewinner der Herzen“ beim diesjährigen Meggle-Gründerpreis. Die Wasserburger Molkerei … erhöhte … die Gesamtpreissumme auf 75.000 Euro. 15.000 Euro davon – der 3. Preis – gingen an Vincent Aßbichler und Mutter Jacqueline, die im Hauptberuf als Strafrichterin am Landgericht Traunstein arbeitet. Bei der Preisverleihung verriet sie, dass sie zu Wasserburg einen ganz besonderen Bezug hat: „Als es hier noch ein Amtsgericht gab, habe ich zum Start meiner Richterlaufbahn junge Straftäter verurteilt. Vielleicht erkennt mich der ein oder andere ja noch von damals“, rief sie den lachenden Veranstaltungsgästen – darunter viele Lokalpolitiker und Unternehmer – zu.



Bild
Wie die Stacheln eines Igels hält der „buxit“ den Buchsbaumzünsler auf Abstand. Jacqueline und Vincent Aßbichler kamen beim Gründerpreis mit ihrer Erfindung auf Platz 3. − Foto: Meggle

Hinweis: Die Grafikdatei liegt auf dem Server von PNP.de. Für den Fall, dass sie dort gelöscht, umbenannt oder verschoben wird, wird das Foto hier nicht mehr angezeigt.

Passauer Neue Presse am 19.10.2024
https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-la ... z-17233124

Wenn's mal eng werden sollte mit der Juristerei, kommt das einst deutsche Zaubernetz dann viel profitabler aus Timbuktu, ein Börsengang katapultiert Mutter und Sohn ins Paradies der Fidschi-Inseln und in den Gartencentern der Welt tanzt der Umsatz den „Buxit“. That's it!

https://www.buxit.eu/
https://www.youtube.com/@Buxit-Thatsit
https://shop.garten-a-la-carte.at/produ ... -zuensler/
https://www.meyer-shop.com/buxit-abwehr ... umzuensler

Wer Vögel „Schädlinge“ nennt und in Kunststoffen „keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt“ erkennt, schwelgt im Taumel höchsten Gartenglücks. Welch eine Idylle!


Was hat all dies mit dem Fall Hanna zu tun? Die Passauer Neue Presse muss es wissen. Sie selbst listet den heutigen Artikel unter dem Thema „Fall Hanna“:
https://www.pnp.de/themen/f/fall-hanna
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Das finde ich schon etwas befremdlich, dass die Passauer Neue Presse die Aktivitäten von Frau Aßbichler, welche nichts mit ihrem Job als Richterin zu tun haben, unter der Rubrik "Fall Hanna" listet. Sie hat zwar selbst in ihrer Dankesrede bezüglich dem Gründerpreis ihre Arbeit als Richterin erwähnt, trotzdem hat all dies nichts mit dem Fall zu tun.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 15. Oktober 2024, 16:25:01Dass hingegen „laienhafte Vorstellungen“ zur Ablehnung des Beweisantrags führten, bezweifle ich. Zu plump war die Begründung: kein Schluckreflex, ergo bewusstlos ins Wasser. Kein Gedanke daran, dass Bewusstlosigkeit (oder eben ein Stimmritzenkrampf) auch erst im Wasser eingetreten sein kann.

Püschel hätte das Kartenhaus eines Gewaltverbrechens zum Einsturz bringen können. Eine Bedrohung.

Badewannen-Fall: Hier wurden alle neuen Gutachten als irrelevant abgetan, ohne dass das LG auch nur einen der Gutachter angehört und befragt hatte. Eine Wiederaufnahme wurde abgelehnt. Erst auf die Beschwerde zum OLG hin besann sich das LG eines besseren, gab dem Wiederaufnahmeantrag statt, entließ Manfred G. aus der Haft und sprach ihn später aufgrund derselben Gutachten und unter fulminanter Justizschelte (hinsichtlich anderer Gerichte) frei. Ein kaum vorstellbares Possenspiel. Hauptdarsteller: eine Justiz mit gummigleichem Rückgrat in Verteidigungsstellung. Realsatire!

Vielleicht deshalb scheuen LG und StA Traunstein, Holderle und die Lokalpresse einen Vergleich mit dem Badewannen-Fall wie der Teufel das Weihwasser. Auch diese Bedrohung wird bis aufs Messer bekämpft. Ein rehabilitierter Hausmeister hat im Sitzungssaal nix zu suchen!
Ich denke, da ist etwas Wahres dran.

Wenn man die mündliche Urteilsbegründung ansieht, so behauptet Assbichler, dass sich ein bei Bewusstsein in den Bärbach Reingefallener retten könnte, das fehlende Wasser in der Lunge auf einen Sturz eines ohnmächtigen Menschen hinweist (wobei ich das nicht wirklich verstanden habe, sie sprach von „Schluckreflex“). Dann stellte sie die These auf, dass das was da in diesem Gutachten stünde nicht sein kann, dem Gutachter kann nicht das vollständige Obduktionsergebnis vorgelegen haben.

Das zeigt, dass in diesem Gutachten deutlich mehr drin steht, wahrscheinlich Erklärungen für einige der Verletzungen liefert, sie will es jedoch nicht wahr haben.

Letztlich behauptet sie eine Manipulation, die sie aber mit den Überlegungen, welche sie da in der mündlichen Urteilsbegründung liefert, nicht nachweisen kann. Mit ihren dort aufgestellten Thesen hätte sie auch schon das Gutachten des Hydromechanikers nicht zulassen dürfen.

Sie entscheidet an der Öffentlichkeit vorbei über den Inhalt des Gutachtens. Zum einen hat sie sichtlich keine ausreichende Expertise, zum anderen schließt sie dabei auch die Öffentlichkeit aus.


Man sieht, sie ist so felsenfest von einem Verbrechen überzeugt, dass alles andere keinen Platz hatte, das wurde schon im E-Mail-Verkehr zwischen Ihr und der StA überdeutlich. Ähnliches dürfte auch bzgl. der vermeintlichen Täterschaft des Angeklagten gelten. Bei einer solchen Überzeugung unterliegt man dann auch sehr leicht schwerwiegendem rechtlichem und logischem Fehlern, über die hier schon diskutiert wurde und auch in ZeitOnline zu lesen war.

Der Vergleich mit Frau Ehrl bzgl. des Badewannenunfalls ist auch treffend, da wird erstmal der Irrglaube hinter gesteckt haben, dass die damaligen Gerichte sich nicht geirrt haben können. Die damals auf der Genditzki-Seite zu findende Zusammenfassungen sprachen da Bände. Ihre Urteilsschelte bei Freispruch war aus meiner Sicht aber durchaus berechtigt, sie hätte dabei aber ihre erste Ablehnung mit einbeziehen müssen. Dass das nicht erfolgte, ist aber noch menschlich verständlich. Ich denke, diejenigen welchen den Fall kennen, werden sich ihren Teil denken, insofern ist das auch egal.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 15. Oktober 2024, 16:25:01 Richtig. Mehr noch:

Spuren müssten zu erwarten sein
► am Opfer,
► am Täter,
► am Tatort.

Nirgends jedoch wurden Spuren gefunden.
Ich sehe das auch so. Ergänzt sei noch die fehlende Tatwaffe. Also eine Verurteilung auf heimtückischen Mord aus niederen, sexuellen Motiven, ohne Spuren im Intimbereich, ein Gefügig-schlagen mit einem Stein als Tatwaffe obwohl es keine Steine gab, an einem Tatort den man nicht sicher kennt, und an dem man keine Spuren gefunden hat, an einer Hauptstraße an dem Nachts neben dem Nachtclub minütlich die Autos vorbeifahren, eben diesen mutmaßlichen Tatort in der Kurve hell beleuchten und niemand was gemerkt hat. Ein Schrei in der Nacht, das wars. Ja das Urteil klingt wirklich überzeugend.

Dazu 2 Zeugenaussagen, eine von einer etwas minderbemittelten, die nachweislich zeitlich falsch war, und 1 von einem jetzt verurteilten Mithäftling der 10jährige sexuell missbraucht, landläufig auch genannt: Perverses Arschloch.

Die fehlende Spurenlage ist für mich das entscheidende Argument dass eine Verurteilung "im Sinne der Anklage" nicht möglich ist.

Es geht hierbei noch gar nicht mal um Täter DNA. Hanna hatte sehr lange Haare. Es ist völlig ausgeschlossen dass man von einem Tatort den man meint eingrenzen zu können, auch nach gröbsten Unwetter (das zur Tatzeit längst vorbei war) von einem Opfer auf das man springt, und ihr die Schultern bricht, es bäuchlings zu Boden drückt und sich an ihr vergehen will, keine Opfer Spuren verbleiben. Das gibt es nicht, auch nach Wochen nicht.

Die Anklage wurde ja - zumindest wie ich es von den Berichten her kenne" in seinem vermuteten Ablauf beschrieben. Der Prozess hat aber nichts anderes geliefert als zu zeigen, dass das so nicht gewesen sein kann.

Wenn "im Zeifel für den Angeklagten" etwas wert sein soll, dann muss dieser Grundsatz sich an diesem Fall beweisen. So leid es mir für die Angehörigen tut, aber denen ist aber auch mit diesem Urteil und verlauf nicht geholfen.

Ich persönlich "glaube" dass der Angeklagte für Hannas Tod verantwortlich ist. Für eine völlige Unschuld gibt es für mich zu viele Fragezeichen, vor allem warum er vermutlich gelogen hat und warum seine Mutter ihn von dieser Aussage nicht entlasten konnte. Das ist deren gutes Recht, aber es ist ja auch nur meine Meinung. Aber ich glaube eher an eine Affekttat am Ende ein Schubsen einer Betrunkenen in den Bach.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 24. Oktober 2024, 14:30:25Ich persönlich "glaube" dass der Angeklagte für Hannas Tod verantwortlich ist. Für eine völlige Unschuld gibt es für mich zu viele Fragezeichen, vor allem warum er vermutlich gelogen hat und warum seine Mutter ihn von dieser Aussage nicht entlasten konnte. Das ist deren gutes Recht, aber es ist ja auch nur meine Meinung. Aber ich glaube eher an eine Affekttat am Ende ein Schubsen einer Betrunkenen in den Bach.
Ich denke, man sollte dann aber einen konkreten Grund aufzeigen, warum er von dem Weg nach Hause abgewichen sein soll. Geshen wurde er jedenfalls nur auf dem Heimweg.

Und mit den Fragezeichen, die findest Du immer, wenn Du genug bohrst. Leider werden dann häufig die dagegen sprechenden Indizien ignoriert oder man betrachtet alles viel zu oberflächlich. Lies die mal den Badewannenunfall auf allesMist durch, dass ist so ein Beispiel, wie man Fragezeichen geradezu konstruieren kann.

Und wo soll er gelogen haben und was schließt Du daraus konkret?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mal zu einem Nebenschauplatz: Nachdem die Freunde aus der Sebastian-Verena-Clique von Sebastian's Inhaftierung erfahren haben, hat ja einer der Freunde ( war's der Maxi oder der Raffi ? ) wohl im Schock gesagt, man müsse ihn ( Sebastian ) unbedingt da rausholen ( U-Haft) ! Ist ja nun nicht so ganz ohne, mal sowas rauszuhauen ! Straftatbestand geplante Gefangenenbefreiung ? Gibt es das überhaupt ? Würde sich auf jeden Fall dazu eignen, die jungen Leute einzuschüchtern und Strafverfolgung anzudrohen . Nein, war vermutlich nicht so, aber so können die Dinge manchmal in die gewünschte Richtung gelenkt werden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt !
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Preisgekrönt und patentiert

Buchsbaumzünsler: Traunsteiner Richterin erfindet mit ihrem Sohn Abwehrnetz
https://img.pnp.de/ezplatform/images/7/ ... 714186.jpg
https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-la ... z-17233124
Na wer saggts denn.
Und der Bua jetzt ah no.
https://www.jura.lmu.de/de/fakultaet/pe ... d06ca.html
Mischa

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ist doch schon lange bekannt.Und das der Bua hingetrimmt wurde,verwundert niemanden.
Hat aber nichts bei Unglück Hanna verloren🤷🏻‍♀️
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Was soll das bitte?
Kann dem Ganzen nicht richtig folgen..was hat das mit Prozess zu tun?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Was soll das bitte?
Kann dem Ganzen nicht richtig folgen..was hat das mit Prozess zu tun?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Mischa hat geschrieben: Samstag, 02. November 2024, 21:29:51 Ist doch schon lange bekannt.Und das der Bua hingetrimmt wurde,verwundert niemanden.
Hat aber nichts bei Unglück Hanna verloren🤷🏻‍♀️
Obs ein Unglück oder ein anderer war weiss man nicht.
Wie so hat denn keiner mal ein Bärbach-Hochwasser gefilmt, denn in den letzten Jahren gabs genug Gelegenheiten
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Samstag, 02. November 2024, 23:17:10 Wie so hat denn keiner mal ein Bärbach-Hochwasser gefilmt, denn in den letzten Jahren gabs genug Gelegenheiten
Habe ich schon länger auf dem Schirm, leider war ich nie in halbwegs passender Nähe (ich muss das "geheim" machen, mein Umfeld findet mein Interesse an dem Fall sehr merkwürdig) und ich habe knapp 40 Minuten Anfahrt zum Eiskeller...

Ich bleibe dran und poste natürlich umgehend, wenn ich es doch mal schaffen sollte.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wenn die Prien wieder mal einen Abfluss von 30 Kubikmeter hat dann könnte der Bärbach auch etwa die Höhe haben wie damals.
Letzte 12 Monate war das 3 mal der Fall
https://www.hnd.bayern.de/pegel/inn/asc ... s?days=365
Zwischen den roten Balken war sie im verschwunden
Bild
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Mitte Oktober der Student aus Niedersachsen welcher alkoholisiert auf dem Heimweg in einem Fluß ertrank. Bereits 2 Wochen später der nächste "Einzelfall", in Neuburg an der Donau fiel am 01.November ein 31-jähriger junger Mann frühmorgens in die Donau und mußte gerettet werden. Er stand hüfthoch im Wasser, konnte sich zwar festhalten, aber aus eigener Kraft nicht ans Ufer ziehen und das obwohl zu dem Zeitpunkt noch nicht mal Hochwasser und starke Strömung herrschte. Wie viele Einzelfälle noch ?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Justizopfer verklagt Freistaat Bayern auf 750.000 Euro
Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4.916 Tage im Gefängnis, denn pro Tag stehen Genditzki nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) 75 Euro zu. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten aber bereits angekündigt, sich mit dieser Summe nicht zufriedenzugeben und auf Wiedergutmachung zu pochen.

Genditzkis Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bundesgesetzbuches und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“

Ähnlich wie nun Genditzki hatte auch schon Justizopfer Gustl Mollath, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, den Freistaat im Zuge der Amtshaftung verklagt.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... -Euro.html
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

....und wenn Frau Rick schon so schön im Flow ist, sollte sie das Bayerische Fernsehen gleich auch noch verklagen. Im Zuge der Berichterstattung über den "Eiskellermord" nennt Frau Christine Haberlander vom BR, Herrn Genditzki einen verurteilten Mörder, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt bereits freigesprochen war aufgrund erwiesener Unschuld. Sebastian wurde ein flapsiger Spruch während einer Schnapsrunde als Geständnis ausgelegt und hier darf eine Journalistin öffentlich im Fernsehen jemanden als "verurteilten Mörder" betiteln ohne Konsequenzen.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

.....und noch zwei Einzelfälle: am 25.11. fällt mittags eine Spaziergängerin in Saal Lkr. Kelheim in die Donau und wurde durch eine Schiffsbesatzung gerettet, weil sie es aus eigenen Kräften nicht geschafft hätte. Dabei ist zur Zeit nicht mal Hochwasser. In der Nacht von 27.11. auf 28.11 fällt in Dachau ein Mann in den Gröbenbach und konnte sich auch nicht aus eigenen Kräften retten. Wenn ich solche Meldungen lese muss ich an die Empörung einiger hier denken, als man letztes Jahr zu Beginn des Prozesses einen Sturz ohne Fremdbeteiligung in Erwägung gezogen hat. Solche Dinge passieren, egal ob jemand beim austreten in den Bach fällt oder beim erbrechen oder auf's Handy glotzen anstatt auf den Weg.
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ZickZack »

Wer einen Euro übrig hat...

https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... ettansicht

Nicht unbedingt was Neues, aber das schwarz-gelbe "Querdenker-Forum" ist mit seiner Einschätzung nicht alleine...
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