VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Fränkin
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... ab,UGiZaY3
Das kommt für viele Prozessbeobachter überraschend: Die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth lehnt einen wichtigen Sachverständigen im Mordprozess um die verschwundene Alexandra R. ab. Prof. Friedrich Wilhelm Rösing hatte ein sogenanntes anthropologisches Gutachten erstellt – ein zentraler Punkt in der Anklage. Dabei geht es darum, eine Person anhand von typischen Merkmalen zu identifizieren, wie beispielsweise an der Form von Nase und Ohren.
Die an einem der nachfolgenden Prozesstage gehörte Sachverständige konnte auf den Bildern (die wirklich mies waren) nichts erkennen. Die nachfolgende Gutachterin hat es genau so ausgesagt. Das Gutachten von Prof. Rösing gilt daher als nicht gestellt und sollte nicht laufend wieder als Begründung hervorgeholt werden.

Als D.B. an Alexandras Wohnanschrift herumschlenderte, hat er laut einer Zeugin mit einem Handy telefoniert. Kann es also wirklich ausgeschalten gewesen sein?
Das Panzertape wurde sogar von der Spurensicherung "übersehen" als sie 8 Tage nach Alexandras Verschwinden Bilder in dem Haus angefertigt haben.
Der Twingo war sicher unterwegs in Richtung Italien. Dass Alexandras Handy mit an Bord war, ist nach wie vor nicht bewiesen.
Wie die Haare an/in den Besen kamen wurde vor Gericht erörtert. Es ist nicht eindeutig geklärt, dass die Haare am 09.12.22 an den Besen kamen.

Leider steht in den Presseartikeln nicht alles, was im Gericht dargelegt wurde.
Von daher ist es etwas müßig, jedes Indiz immer wieder zu erklären, das längst auch vor der Kammer entkräftet wurde.
Geht man rein von den Presseartikeln aus, dann sind D.B und U.T. im Januar 23 bereits schuldig gewesen. Da hätte es die ganzen Absuchen im Kanal und in dem oberbayrischen Nest überhaupt nicht mehr gebraucht.
Nur wurde mit den ganzen weiteren Untersuchungen halt auch bewiesen, dass es keine weiteren belastenden Spuren mehr gibt. Diese beschränken sich tatsächlich auf ein ca. 15 cm langes dreilagiges Panzertape mit über 99% der Spuren an dem Tape von Alexandra und unter 0,5% der Spuren an dem Tape von U.T.

Und wenn es eine absolut schlüssige Erklärung gäbe, wie man einer schwangeren Frau, die sicher für zwei Leben kämpft, ein so kurzes Tape in drei dachziegelartig übereinander gepappten Lagen über den Mund kleben kann, ohne dass man weitere Spuren daran hinterlässt als die gefundenen, dann bin ich für diese Erklärung offen.
Weiter hätte es ein mindestens 40cm langes Tape gebraucht, um auch die Haare mit einzukleben, so wie sie an dem 15cm langen Tape klebten.
Zudem ist ein Tape mit 15cm Länge kaum ausreichend, um den Mund einer Person so zuzukleben, dass sie es nicht z.B. mit der Zunge wieder lösen könnte.
RockyBalboa
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:02:47 Dass der eine Gutachter sie identifiziert haben wollte, wurde von der zweiten Gutachterin komplett annulliert und kassiert.
Warum gab es dann keinen dritten Gutachter wenn sich zwei widersprechen?
papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:02:47 Zwei Zeugen würden im Gegensatz zu einem schon einen Unterschied machen.
Ich weiss nicht, was ich darauf antworten soll.
papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:02:47 Er hat es nicht ausgeschaltet, sondern Deine glaubwürdige Einzelzeugin will ihn hektisch telefonieren gesehen haben.
Weiß man denn, wie viele Handys er dabei hatte? Mit welchem hat er telefoniert? Er kann auch 3 oder 4 Handys dabeigehabt haben und nicht mit dem telefoniert haben, mit welchem er mit Ugur telefonierte.
papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:02:47 Wenn man sie hätte, hätte man vielleicht den Schlüssel. Aber es wäre ein riesiges zusätzliches Risiko, in die Wohnung zu gehen. Und wozu das? Nur um den Schlüssel völlig unplausibel dort zu deponieren? Weil sie dann nicht "entführt" und "ermordet", sondern nach Limbach noch einmal in ihrer Wohnung hätte gewesen sein müssen.
Die ganze Entführung + Mord war ein Risiko. Alles davon. Absolut alles. Da kommt es auf eine Station mehr oder weniger nicht mehr an. Hätte Dejan den Schlüssel nicht in ihrer Wohnung abgelegt, hätte er sich die ganzen Textnachrichten sparen können, weil man sich gefragt hätte, warum sie das Auto da lässt, aber den Schlüssel mitnimmt.
papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:02:47 Du bist auch kein Ausbund an Sensibilität. Aber nie und nimmer laufen da ein halbes Dutzend Frauen durch und sehen den Ohrring mitten im Raum nicht.
In dem winterhaft dunklem Haus sieht man wahrscheinlich goar nix.
papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:02:47 Oh verdammt, warst Du nicht kürzlich erst in Ungarn? Hoffentlich ist da nicht zufällig jemand verschwunden. Sonst tritt demnächst ein SEK deine Türe ein.
Wenn ich die Person, die dann verschwunden wäre, zuvor nachweislich bedroht hätte, diese einen Gewaltschutz gegen mich erwirkt hätte, die Person zuvor ein enges Verhältnis zu mir gehabt hätte, mich angezeigt hätte, ich mir mit falschen Papieren Sim Karten und Autos ohne GPS besorgt hätte um vor ihrem Haus zu lauern, dann würde man mir verständlicherweise die Tür eintreten. Nicht weil ich irgendwo in Budapest war und irgendwer irgendwoanders in Budapest verschwunden ist. Das ist doch ein riesen Unterschied.
papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:02:47 Ich behaupte jetzt nicht, der Aschesauger habe sich freiwillig abgesetzt.
Na vielleicht hat ihn dann Alexandra mitgenommen und betreibt ein erfolgreiches Aschesaugbusiness in Transylvanien? Und wenn Dejan und Ugur aus dem Knast kommen, kriegen sie was ab vom Gewinn als Dank fürs lebenslange warten.
papaya hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:02:47 Sie sind auch nicht freiwillig ins Gefängnis gegangen. Wenn ich wüsste, warum sie weiterhin schweigen, wüsste ich vermutlich auch den genauen Ablauf des Tages und den Aufenthaltsort von Alexandra.
Sie schweigen, weil sie Alexandra getötet haben. Jeder, absolut jeder, sogar maximal jeder und auch alle anderen jeders, hätten ansonsten gesagt: da schauens, Herr Wachtmeister, so und so ist es gewesen, da und da ist sie. Und das spätestens nachdem sie den Prozess verloren haben. Aber das können sie nicht, weil sie tot ist.

Vielleicht verraten sie ja, nachdem das urteil bestätigt wurde, wo die Leiche ist. Vielleicht gegen Hafterleichterungen oder sonst irgendwas (weiß nicht welchen Spielraum es da hat)
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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RockyBalboa hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:26:57 Warum gab es dann keinen dritten Gutachter wenn sich zwei widersprechen?
Formfehler des Gerichts, das abzulehnen. Freut den Revisionsanwalt.
Weiß man denn, wie viele Handys er dabei hatte? Mit welchem hat er telefoniert? Er kann auch 3 oder 4 Handys dabeigehabt haben und nicht mit dem telefoniert haben, mit welchem er mit Ugur telefonierte.
Nein, weiß man nicht. Man kann aber davon ausgehen, dass in die ganze illegale Aktion, in die nebenbei die Flucht von Alexandra eingebettet wurde, ein ganzer Haufen weiterer Telefone und Personen eingebunden war. Und diese Aktion ist der Grund des Stillschweigens.
In dem winterhaft dunklem Haus sieht man wahrscheinlich goar nix.
Auf den Polizeifotos vor Gericht sieht man eine ganze Menge. Ohne Blitz.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Naja, wenn es so viele Fehlermittlungen der Soko gab, wie hier vorgetragen, dürfte es für den zuständigen Strafsachensenat am BGH ein leichtes sein, den Schuldspruch aufzuheben ;)

Die Aussagen der Ermittler der Soko Hammer waren vor Gericht teilweise nicht sonderlich überzeugend,
meiner Meinung nach.
Häufig musste der Vorsitzende Richter erneut nachfragen, Richtigstellungen vornehmen, bei manchen Vortrag
gab es sogar Zweifel. 100 % war das nicht, meiner Ansicht nach.

Andere Vorträge wie z. B. von Sachverständigen, Gutachter und Techniker waren hilfreich und dienlich für die Kammer sowie Sachverhalt, bis auf eine Ausnahme. Dies muss man auch ganz klar aussprechen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 23:25:28 Naja, wenn es so viele Fehlermittlungen der Soko gab, wie hier vorgetragen, dürfte es für den zuständigen Strafsachensenat am BGH ein leichtes sein, den Schuldspruch aufzuheben ;)
Der BGH wertet keinen Beweis neu, er wird die umfangreichen Ermittlungen auch nicht neu beurteilen.

Es geht rein um Verfahrensfehler im vergangenen Gerichtsprozess. Werden solche vom BGH gewürdigt, bemüht man sich um deren Abhilfe in einer neuen Verhandlung vor einer anderen Kammer am gleichen Gericht, worauf ein neues Urteil folgen könnte.

Dass das Urteil direkt vom BGH aufgehoben wird, das halte ich für extrem unwahrscheinlich.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Es wird von niemandem aufgehoben werden. Das Urteil ist absolut richtig.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 12. Dezember 2024, 00:23:08 Es wird von niemandem aufgehoben werden. Das Urteil ist absolut richtig.
Von "aufheben" kann man auch nicht sprechen - beschäftige dich evtl. mal intensiver mit dem Thema Revision.

Du kannst es noch so oft wiederholen - die Forenteilnehmer, die auch andere mögliche Abläufe in Betracht ziehen, werden dies ebenfalls tun und sich deiner Thesen nicht anschließen. Ist ja u.A. auch Zweck dieses Forums.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 23:57:07 Der BGH wertet keinen Beweis neu, er wird die umfangreichen Ermittlungen auch nicht neu beurteilen.

Es geht rein um Verfahrensfehler im vergangenen Gerichtsprozess. Werden solche vom BGH gewürdigt, bemüht man sich um deren Abhilfe in einer neuen Verhandlung vor einer anderen Kammer am gleichen Gericht, worauf ein neues Urteil folgen könnte.

Dass das Urteil direkt vom BGH aufgehoben wird, das halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Der vermutlich 6. Strafsenat wird dies auch nicht tun, Ermittlungsarbeit/Beweise neu bewerten.
Es ist auch nicht seine Aufgabe. Es ist ja auch von Fehlern die Rede.

Warum kann der Senat das Urteil nicht aufheben, zumindest teilweise und an das
Landgericht Ngb./Fü zurückweisen. Der Senat kann sehr wohl auch hier Weisungen
erteilen und was evtl. neu verhandelt werden muss. Bei einer z. B. komplettem
Neuverhandlung wird eben zuvor das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Oder ?

Ob die dafür zuständige 5. Kammer eine viel andere Entscheidung fällt, als die 19. am LG.
wäre demnach abzuwarten ;)

Sollten die Bundesrichter erkennen, dass es keine Rechtsnachteile für die beiden Tatverdächtigen gibt,
tritt Rechtskraft ein. Aus U-Haft wird nun Strafvollzug !
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Ein bisschen Hintergrund zum Revisionsverfahren.

In der Tat liegt die Revision beim 6. Strafsenat des BGH, denn
Dem 6. Strafsenat sind zugewiesen die Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg, Rostock und Saarbrücken.
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Das ... 10773818#6

Auch die Besetzung ist öffentlich bekannt:
6. Strafsenat
Vorsitzende
Dr. Bartel, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof

Stv. Vorsitzender
Dr. Feilcke, Richter am Bundesgerichtshof

Beisitzende Mitglieder
Dr. Tiemann, Richter am Bundesgerichtshof
Wenske, Richter am Bundesgerichtshof
Fritsche, Richter am Bundesgerichtshof
Reichsgräfin von Schmettau, Richterin am Bundesgerichtshof
Arnoldi, Richter am Bundesgerichtshof
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Das ... n=10773838


Vor dem Hintergrund des hier betrachteten Falles ist die Vorsitzende Richterin Dr. Louisa Bartel von besonderem Interesse. Die hat nämlich 2011 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zu folgendem Thema promoviert:
"Das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung: Versuch einer Legitimation".
https://portal.dnb.de/opac.htm?method=s ... 1047311747

https://de.wikipedia.org/wiki/Louisa_Bartel

Warum ist das im hiesigen Fall von besonderem Interesse?

Weil hier seit der Veröffentlichung der Anklageschrift und über den gesamten Prozess hinweg hier eine angeregte Debatte über die verschiedenen Argumentationen, die Glaubwürdigkeit der Aussagen, die Zuverlässigkeit der ermittelten Ergebnisse und die Würdigung der Indizien geführt wird.

Und die Vorsitzende Richterin hat nun ausgerechnet über den Rechtsgrundsatz promoviert, dass
Eine authentische Dokumentation der Hauptverhandlung in der Strafprozessordnung nicht vorgeschrieben [ist], so dass im tatrichterlichen Protokoll des Landgerichts und des Oberlandesgerichts nur die „wesentlichen“ Förmlichkeiten gem. § 273 StPO enthalten sind – zu denen nach Ansicht des Gesetzgebers die Inhalte von Zeugenaussagen gerade nicht gehören.
https://www.strafakte.de/revision/der-f ... -revision/

Wie der soeben zitierte Artikel weiter ausführt, bedeutet das konkret,
dass der Bundesgerichtshof keine Tatsacheninstanz ist und dort ein Urteil des Landgerichts lediglich auf Rechtsfehler, also die fehlerhafte Anwendung des prozessualen oder des materiellen Rechts überprüft wird. Es findet keine Rekonstruktion der Hauptverhandlung statt, insbesondere werden auch keine Zeugen erneut vernommen.

Schließlich gilt für den Tatrichter gem. § 261 StPO der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Dementsprechend haben dessen Urteilsgründe bezogen auf den Inhalt der Beweisaufnahme so etwas wie formelle Beweiskraft, die der des Protokolls hinsichtlich der Förmlichkeiten (§ 274 StPO) vergleichbar ist.

Das Revisionsgericht muss also darauf vertrauen, dass der Tatrichter die für den Schuldspruch maßgeblichen Verlautbarungen der Aussagepersonen in seinen Urteilsgründen zutreffend und vollständig dargelegt hat. Verletzt der Tatrichter dieses Gebot, ist der Unschuldige verloren.
Verletzt der Tatrichter dieses Gebot, ist der Unschuldige verloren!

Die Konsequenz dieses im wesentlichen nur in der deutschen Rechtsprechung vorhandenen Prinzips wird nun illusionslos aufgezeigt:
Dieses Phänomen bezeichnet man als „falschen Film“, den die Tatsacheninstanz zuweilen dem Revisionsgericht zeigt. Dies geschieht nicht zwingend absichtlich, sondern manchmal auch aus Unachtsamkeit, Verblassen der Erinnerung bis zum Abfassen der Urteilsgründe oder schlicht weil der jeweilige Richter die entsprechende Passage der Aussage falsch verstanden oder nicht mitgeschrieben hat. Der Fehler ist jedenfalls nicht mehr zu bereinigen; das Revisionsgericht wird zwingend die Aussage so zugrundelegen wie sie (nun falsch) im Urteil steht.

Es gehört zu den Aufgaben des Strafverteidigers in der Hauptverhandlung, beim Tatrichter das Gefühl für die Verantwortung zu stärken und darüber hinaus auch die Laienrichter zu erinnern, dass sie die tatsächlichen Feststellungen in einziger und letzter Instanz treffen.

Jedenfalls werden sich „revisionsfeste“ Urteile, wie sie in der Richterschaft oft genannt werden, nur vermeiden lassen, wenn Verlautbarungen von Beweispersonen mittels Tonband oder besser noch im Bewegtbild (Video) aufgezeichnet werden. Zwar würden die Aufnahmen einer Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht trotzdessen nicht offenstehen; die Gefahr von (fahrlässig) falschen Urteilsgründen wäre aber zumindest stark vermindert.
https://www.strafakte.de/revision/der-f ... -revision/

Also ganz klar: in unserem Rechtssystem ist es möglich, dass weil ein Richter eine Aussage falsch verstanden oder nicht mitgeschrieben hat, das Revisionsgericht zwingend die Aussage so zugrundelegt wie sie (nun falsch) im Urteil steht, und damit Menschen unschuldig im Gefängnis bleiben!
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Schön und gut, was du schreibst zum BGH.

Es besteht schon lange die Forderung guter Strafverteidiger, insbesondere bei schweren Strafdaten das Urteil per Video neben der schriftlichen Urteilsbegründung festzuhalten.

Aber das erhebliche Risiko müsste den 4 Verteidigern der beiden Tatverdächtigen doch bekannt gewesen sein.
Es sind vermutlich eben nur Pflichtverteidiger.

Ist das Revisionsverfahren auch schon wirklich in Bearbeitung?
Bundesrichterin Dr. Louisa B. und ihre Kollegen sind dann sicherlich erfreut über diese Aufgabe?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 12. Dezember 2024, 16:29:23
Aber das erhebliche Risiko müsste den 4 Verteidigern der beiden Tatverdächtigen doch bekannt gewesen sein.
Es sind vermutlich eben nur Pflichtverteidiger.
Eben. Die machen halt einen Job. Schlimmstenfalls (siehe Sebastian T in Aschau) sind sie auch schon von der Schuld ihres Mandanten überzeugt, bevor sie überhaupt die Akte gelesen haben.

Auch ich habe schon von Anwälten gehört "das ist hier nicht wie im Fernsehen" oder "wir sind keine Detektive".

Man darf eben nur hoffen, nicht unschuldig in die Mühlen des Staats zu geraten.

So verarbeitete Johann Wolfgang von Goethe seine Erfahrungen, nachdem er, dem Wunsch seines Vaters folgend, in Leipzig und Straßburg Rechtswissenschaft studiert hatte und danach als Advokat in Wetzlar und Frankfurt tätig war:
Mephistopheles.
Doch wählt mir eine Facultät!

Schüler.
Zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen.

Mephistopheles.
Ich kann es euch so sehr nicht übel nehmen,
Ich weiß wie es um diese Lehre steht.
Es erben sich Gesetz’ und Rechte
Wie eine ew’ge Krankheit fort,
Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte,
Und rücken sacht von Ort zu Ort.
Vernunft wird Unsinn, Wohlthat Plage;
Weh dir, daß du ein Enkel bist!
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
Von dem ist leider! nie die Frage.

Schüler.
Mein Abscheu wird durch euch vermehrt.
O glücklich der! den ihr belehrt!
https://de.wikisource.org/wiki/Faust_-_ ... rster_Teil
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Ein Beitrag von Franken TV zum Thema Revision im Fall Alexandra R.
Oberstaatsanwältin Heike K. äußert sich hierzu nur sehr kurz.

https://www.frankenfernsehen.tv/mediath ... exandra-r/

Eigentlich keine große Neuigkeit im Beitrag zum Fall Alexandra R. nach 2 Jahre.
Eine Revisionsbegründung müsste eigentlich schon vorliegen, meiner Meinung nach.

Ob die nötigen Akten auch zwischenzeitlich beim BGH in der Geschäftsstelle vorliegen,
zur Weitergabe an die Senate, die hier entscheiden sollen :?:

Regelung in § 345 StPO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo ... nzubringen.

Ich denke, das Interview ist schon etwas älter mit der Oberstaatsanwältin.
Die Revisionsbegründung muss doch nicht bei der Staatsanwaltschaft vorliegen, sondern in der Geschäftsstelle des Gerichtes, welches das Urteil gesprochen hat.
Die Staatsanwaltschaft wird hierzu informiert, für eine evtl. Stellungnahme/Gegendarstellung.
Dafür gibt es doch auch noch die Vertretung der Staatsanwaltschaft des Bundes, im Revisionsverfahren.

Vllt. kennt sich auch ein anderer Beitragsschreiber hier damit aus.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 23:57:07 Der BGH wertet keinen Beweis neu, er wird die umfangreichen Ermittlungen auch nicht neu beurteilen.

Es geht rein um Verfahrensfehler im vergangenen Gerichtsprozess. Werden solche vom BGH gewürdigt, bemüht man sich um deren Abhilfe in einer neuen Verhandlung vor einer anderen Kammer am gleichen Gericht, worauf ein neues Urteil folgen könnte.

Dass das Urteil direkt vom BGH aufgehoben wird, das halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Ich sehe es doch etwas anders.

Beispiel eines Beschlusses des 6 Senates am BGH welcher auch im Revisionsverfahren Alexandra R. aktiv werden könnte. Diese Praxis ist auch nicht so unwahrscheinlich im vorliegenden Fall Alexandras.
Jedes Gericht kann Fehler machen, insbesondere bei so einem Verfahren mit gigantischen Aufwand.
Nahezu 140 Zeugen, ca. 15 Gutachten, widersprüchliche Aussagen/Angaben, fast 1000 Spuren,
laufend neue Anträge an die Kammer usw.

Hier nun ein Beispiel: Original BGH 6 StR.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2024 beschlossen:
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 18. April 2024, soweit
es den Angeklagten A. betrifft, im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung
und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine
andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Könnte das auch nicht hier im Fall Alexandras so sein ?
Hier ist doch von Zurückweisung und Aufhebung zuvor die Rede ?
Wer soll denn das erstinstanzliche Urteil sonst aufheben als der BGH :?:
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 23:57:07 Der BGH wertet keinen Beweis neu, er wird die umfangreichen Ermittlungen auch nicht neu beurteilen.

Es geht rein um Verfahrensfehler im vergangenen Gerichtsprozess. Werden solche vom BGH gewürdigt, bemüht man sich um deren Abhilfe in einer neuen Verhandlung vor einer anderen Kammer am gleichen Gericht, worauf ein neues Urteil folgen könnte.

Dass das Urteil direkt vom BGH aufgehoben wird, das halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 15. Dezember 2024, 21:44:31 Ich sehe es doch etwas anders.

Beispiel eines Beschlusses des 6 Senates am BGH welcher auch im Revisionsverfahren Alexandra R. aktiv werden könnte. Diese Praxis ist auch nicht so unwahrscheinlich im vorliegenden Fall Alexandras.
Jedes Gericht kann Fehler machen, insbesondere bei so einem Verfahren mit gigantischen Aufwand.
Nahezu 140 Zeugen, ca. 15 Gutachten, widersprüchliche Aussagen/Angaben, laufend neue Anträge
an die Kammer usw.

Hier nun ein Beispiel: Original BGH 6 StR.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2024 beschlossen:
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 18. April 2024, soweit es den Angeklagten A. betrifft, im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Könnte das auch nicht hier im Fall Alexandras so sein ?
Hier ist doch von Zurückweisung und Aufhebung zuvor die Rede ?
Wer soll denn das erstinstanzliche Urteil sonst aufheben als der BGH :?:
Dazu eine kurzer Abschnitt aus diesem Presseartikel: https://www.nn.de/nuernberg/urteil-steh ... 1.14359422 (Paywall):
Die Revision ist längst Standard
Das letzte Kapitel in dem Strafverfahren ist mit diesem Urteil noch nicht geschrieben: Die Revision zum Bundesgerichtshof steht noch aus. Dass dieses Rechtsmittel eingelegt wird, ist beinahe Standard.
Zunächst bedeutet Revision nur, dass das Urteil auf Rechtsfehler geprüft wird. Meist bestätigt der Bundesgerichtshof die Richtersprüche, in höchstens drei bis acht Prozent werden angefochtene Urteile aufgehoben.
Hat eine Revision Erfolg, wird der Fall zur erneuten Verhandlung an das Ausgangsgericht - hier also das Landgericht Nürnberg-Fürth - zurückverwiesen. Ein Urteil kann auch nur teilweise, zum Beispiel hinsichtlich nur einer vorgeworfenen Straftat, aufgehoben werden.
Wird der Schuldspruch rechtskräftig, werden Ugur T. und Dejan B. über ihr Rentenalter hinaus hinter Gittern sitzen. Die besondere Schwere der Schuld bedeutet eine strafverschärfende Feststellung: Die Verurteilte können nicht schon nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden, die Vollstreckung ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe darf noch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Nochmal hervorgehoben aus dem obigen Zitat:

... in höchstens drei bis acht Prozent werden angefochtene Urteile aufgehoben.

Das meinte ich mit
Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 23:57:07 Dass das Urteil direkt vom BGH aufgehoben wird, das halte ich für extrem unwahrscheinlich.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Montag, 16. Dezember 2024, 09:18:40 Dazu eine kurzer Abschnitt aus diesem Presseartikel: https://www.nn.de/nuernberg/urteil-steh ... 1.14359422 (Paywall):


Nochmal hervorgehoben aus dem obigen Zitat:

... in höchstens drei bis acht Prozent werden angefochtene Urteile aufgehoben.

Das meinte ich mit
Na ja, die Nürnberger Nachrichten müssen es ja genau wissen mit ihren bekanntlich präzisen Informationen ?

Man muss jetzt halt einige Monate abwarten, wie der BGH den Fall sieht und auch entscheidet,
meiner Meinung nach.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 16. Dezember 2024, 13:04:28 Na ja, die Nürnberger Nachrichten müssen es ja genau wissen mit ihren bekanntlich präzisen Informationen ?
Die NN kann auch Statistiken lesen.
Beispiel: https://revision-strafrecht.com/erfolgs ... -revision/
Wie häufig sind Revisionen erfolgreich?
Eine Urteilsaufhebung ist im Revisionsverfahren recht selten. Die Erfolgsquote, und damit die Erfolgsaussichten einer Revision im Strafrecht, liegt in Deutschland im Mittel zwischen 3 und 8 Prozent.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex_ »

Ich bin wirklich alles andere, als informiert, was die Nachbetrachtung dieses Falles betrifft.

ich möchte bitte nochmal Alex ins Spiel bringen...

Wieso kann sich keiner wirklich an sie erinnern??

War dieser Lehrer, ich benutze absichtlich diese Anrede, nicht viel fragwürdiger, als alles andere???

Versteht mich nicht falsch, aber es geht hier um eine ,,vergessene Frau''

An eine Entführung, von D.B oder U.D. hab ich nie geglaubt... höchstens, um sie zu schützen..
Die Indizien sprechen eben eine ander Sprache, als es die ,,Story'' , überhaupt, vorgibt!!!!!

Heiraten, Kinder, Geld, Immobilien... und nichts passt zusammen...

Zumindest, wenn ich das ganze, Revue passieren lasse... Eine Lösung oder gar Gerechtigkeit, scheint es nicht zu geben...

WAS, wenn Alexandra lebt???? Ich wünsche es mir so sehr, dass irgendeiner der sie liebt, sie nicht vergessen hat...

Ich erfahre gerade selbst, wie es sich anfühlt, wenn einen niemand mehr sehen bzw. kennen will....

Es wird groß erzählt... aber kann einer der drei Herren, überhaupt behaupten, Alexandra geliebt zu haben, oder gemocht???

Es ist so leicht, als Opfer abgestempelt zu werden... Manipulation, Missbrauch, Gewalt... All das sind Dinge, die allgegenwärtig sind.. Bei Männern und Frauen...
Niemand von den dreien kann Alexandra geliebt haben... Auch kein Lehrer, der vergisst, sie zu lieben...
Auch ihm geht es nur um Macht und auf mich macht er einen sehr narzistischen Eindruck...

Bei den beiden anderen kann ich mir gerade kein Bild machen... aber Dr. Lehrer... scheint, scheinheilig, eiskalt und sehr machtbesessen zu sein!!!!!!!!!!
Wusste Alex das, dass er schon alles geplant hatte???

War das echte Liebe oder nur der Schein???

Was bedeutet Liebe denn überhaupt, wenn sich keiner, wirklich keiner um Alex sorgt????

Stattdessen wird hier seitenlang diskutiert, wann welches Gericht, den Fall nochmal verhandelt und welche Fristen bzw. welche Details dann wichtig sind... Bürokratisch!!!!!!!!!!
Keiner interessiert sich, wie es IHR geht!

Da muss mehr dahinter stecken... und ich versteh bis heute nicht, warum das alles dort stattfand, wo ich lebe und gelebt habe...

Mir tut jedes Opfer leid... ABER, der ganze Fall, setzt dem die Krone auf!!!!!!!
Nicht nur, weil ich emphatisch bin, sondern weil ich weiss, wie es ist, nicht geliebt oder respektiert zu werden.. Wie es sich für ein Opfer anfühlt, dass niemand vermisst...
Dem nicht mal die Behörden helfen wollen...
Es gibt Ausreden über Ausreden... keiner hat hier gute Arbeit geleistet. Die Presse, die gefakten Nachrichten, diese Inszinierung des Falles und die Ermittler.. mti ihrer Sonderkomision..

Gebracht hat es nichts.. Wie auch, wenn einen nicht mal die Polizei als Opfer ernst nimmt.. (in meinem Fall)...
Was ich die letzten 6 Monate erlebt habe, gleicht einem Mord...
Einen Mord an mir... schlimmer kann es sich nicht anfühlen, zu sterben... Was ist ein Menschenleben wert???
Ist es wert, auf Gefühlen, des Opfers rumzutrampeln??
Ist es richtig, zu täuschen, betrügen oder zu lügen??? Nur um das Opfer noch mehr zu kränken???

Stellt Euch mal vor, ihr kommt, vollkommen unverschuldet, in die Situation, dass niemand mehr den ihr liebt, da ist...
Einfach, weil man als Person, nie in deren Weltbild gepasst hat... Vergessen wurde.. .ihr erlebt Gewalt. Ihr sucht Schutz und dann kann es passieren, dass ihr plötzlich nichts mehr aktiv, tun könnt, um sich zu schützen..
Niemand interessiert euer Standpunkt oder wie es Euch geht. Weil es bequemer ist und ausserdem das Bild der ''Perfektion'' zerstört.
Niemand bemerkt das. Jeder versucht sich selbst zu retten auf Kosten des Opfers.
Ich für meinen Teil, kam damit gut klar. Ein Opfer gewesen zu sein... im Nachhinein... und ich dachte es passiert mir nicht mehr... und ich hab gelernt.
Tja.. bis ich wieder Opfer wurde.
Das ich nicht Stopp sagen kann, weiss ich. Mitlerweile sag ich jeden den ich neu kennenlerne, dass ich ein leichtes Opfer bin. Dann weiss der Täter im Vorfeld, dass er es leicht hätte und kann sich danach überlegen, ob das moralisch für ihn vertretbar war...
Funfact... es gibt trotzdem Leute, die das nicht im geringsten Abhält, ihr Ding auf dem Rücken anderer auszutragen... niveaulos und billig...
Ein Trauma zu verarbeiten dauert.....
Stellt Euch vor, Alexandra weiss von dem Prozess... verfolgt ihn... trotzdem interessiert es niemanden, wie es ihr geht...
Niemand bekommt Auskunft. Wollte Alexandra das so??
Die Leinen zu ihrer Familie kappen oder wurde sie nicht gefragt??? So wie ich ???
Es passt vielleicht auch für ihr Umfeld ganz gut ins Bild... und nochmal es gibt keine Beweise, dass es eine Entführung gab...
Vielleicht sollte es die geben... aber nicht so, wie im Prozess verhandelt..
Warum dieses weiße Auto, an diesem Tag, auf meinem Weg???
Wenn ich angehalten hätte... wäre dann ich weg gewesen???

Entführt???
Niemand hätte mich vermisst... das erlebe ich gerade selbst... ich wenn tot vom Stuhl kippen würde, niemand würde das merken...
Denn mit mir will niemand mehr was zu tun haben, obwohl ich niemals jemanden geschadet habe. Bewusst...
Selbst wenn.. ich suche die Fehler bei mir...
Einsamkeit und kein Zugehörigkeitsgefühl können da wenig helfen...
Die Schuld liegt auch nicht bei mir... ich könnte ja sonst aktiv was ändern. Mich entschuldigen.. Stattdessen, sitze ich zu Hause. Meine Familie bezeichnet mich als, ihr Problem.. und körperlich wurde ich auch angegengen, obwohl ich stopp gesagt habe, indem ich meine Hand ausgestreckt habe um körperliche Distanz zu wahren.. Eine zweite Person hat dann meinen Arm gepackt...
(Wie soll man sonst Stopp sagen, wenn zwei Personen, keine Argumente haben, sondern körperlich auf einen losgehen und einen die Hand umklammern??) Mich zu befreien war erst möglich,
als ich die Polizei rufen wollte. Dann wurde mir dieser Angriff so ausgelegt, dass ich ihn begonnen habe und dann sofort wieder eingewiesen werde, wenn ich die Polizei rufe... Dabei habe ich mich lediglich aus der Umklammerung meiner Stopp-Hand, lösen wollen, die ich ausgestreckt hatte... (keine Faust)...

Das alleine hat mich so eingeschüchtert, dass ich natürlich keine Polizei gerufen habe.. Ich bin nicht verrückt.. ich habe lediglich viel Gewalt erlebt und manche Gesten bzw. Angriffe, triggern extrem.
Selbst diese ERklärung reicht nicht, um eine Entschuldigung zu hören, sondern Täter - Opfer Umkehr zu betreiben...

Was ist das nur für eine defintition, von Liebe??? Die eigene Familie, in der man, plötzlich ein Feindbild ist, ohne zu wissen, was man falsch gemacht hat.. Ohne die Möglichkeit sich selbst zu äussern... ohne angehört zu werden...

Ich finde das alles schrecklich. Ob das Opfer jetzt Alexandra, Frauke oder Scarlett heisst... oder ob es ich bin..

Könnt ihr Euch vorstellen, wie es ist, vergessen zu werden?? Sich unsichtbar zu fühlen?? Nicht ernst genommen zu werden, bei der Polizei, bei Freunden/Bekannten, bei der Familie??

Wenn man am Boden liegt und keiner da ist, der einem hilft.. Zeigt, wie geliebt man ist..
Im Fall Alexandra reden nur alle von Liebe...
Liebevoll war offensichtlich nichts, was Alexandra, kannte.
Sie kann in ihrer Mutterrolle aufgeblüht haben. Klar. ABER, Mutter sein und werden ist nur dann schön, wenn man auch die nötige Unterstützung hat..
Ansonsten kann es ganz schön anstrengend werden, wenn nichts in geregelten Verhältnissen ist und man nur noch funktioniert...

Es ist traurig.

Sorry, für den mal wieder sehr emotionalen Beitrag von mir. Aber warum sorgt sich niemand um sie bzw. warum ist eine schwangere, von heute auf morgen, plötzlich, wie vom Erdboden verschluckt...

Ich wünsche ihr so, dass sie lebt und jemanden an ihrer Seite hat... Das sie dieses Drama um sie nicht alleine miterleben muss... Wie schmerzlich es ist, kann ich mir jedenfalls gut vorstellen. Auch weil die Sorge um ihr Pflegekind, mit Sicherheit, noch in ihr ist... Also bei mir wäre es so.

Ich hoffe, jemand rettet Alexandra.. und hilft somit, dass Opfer auch mal zu Wort kommen... vor allem, wenn gesagt wird, man sei ermordet worden, obwohl man lebt... (umgekehrt ist auch doof...)
Alexandra kann aufklären... Alexandra kann wachrütteln.
So oder so, zeigt dieser Fall leider, dass Opfer wenig Chanchen haben, wenn zu eifrige Ermittler der falschen Spur folgen oder es nicht ernst nehmen.
Auch die Angeklagten sind meiner Meinung nach, Opfer...
Hier ist, von aussen betrachtet, leider einiges daneben gegangen!!!
Meiner Meinung nach, könnte man da nochmal bei Null anfangen...
Alles auf Anfang.
Alexandra sollte wenigstens eine Chance bekommen, gefunden zu werden!!!!!!!!
Sonst wird das nur ein weiterer tragischer Fall, der meiner Meinung nach, kein finanzielles- sondern ein persönliches Motiv, hat.
Zwischenmenschlich und vor allem, nicht geplant.
Zumindest ist das nach wievor mein Fazit...
Ich kann mich natürlich gründlich irren, denn ich war nicht als Zuschauer, vor Gericht.. Leider. Ich wünschte ich hätte mir diese Zeit mal genommen.
Das ist auch nur meine Sichtweise. Als Opfer und um vielleicht mal umzudenken.
FAIR und GERECHT ist hier leider noch gar nichts.
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten... :!: :!: :!:
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Fränkin hat geschrieben: Montag, 16. Dezember 2024, 14:01:13 Die NN kann auch Statistiken lesen.
Beispiel: https://revision-strafrecht.com/erfolgs ... -revision/
Ich widerspreche Fränkin nur ungern, aber in diesem Fall haben sie und die NN schlicht die Statistiken falsch interpretiert, wie ich vor Wochen schon schrieb.
Die Erfolgsaussichten der Revision sind deutlich höher, als die Zahlen des Bundesgerichtshofs (BGH) glauben machen wollen. Bei etwa 3000 Revisionsverfahren jährlich vor dem BGH sind lediglich rund 100 Fällen erfolgreich. Dies entspricht einer Quote von lediglich etwa 3 %. Anders sieht es jedoch aus, wenn man nur die Fälle heranzieht, bei denen die Revision auch begründet werden. Vielfach wird nämlich die Revision rein vorsorglich eingelegt und nach Studium der Urteilsgründe werden Revisionen nicht mehr weiterverfolgt. Wird also –und nur dies wäre fair- die ernsthaft verfolgten Revisionen im Vergleich zu den eingelegten Revisionen gezählt, so ist die Erfolgsquote sehr viel höher, vielleicht um das 10 fache.
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=278056#p278056

Unabhängig davon glaube ich, dass sich die Chancen in diesem konkreten Fall aufgrund der Besetzung des 6. Senats deutlich verschlechtert haben, wie ich weiter oben dargelegt habe, siehe

https://het-forum.de/viewtopic.php?p=281295#p281295
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

papaya hat geschrieben: Montag, 16. Dezember 2024, 18:36:44
Unabhängig davon glaube ich, dass sich die Chancen in diesem konkreten Fall aufgrund der Besetzung des 6. Senats deutlich verschlechtert haben, wie ich weiter oben dargelegt habe, siehe

https://het-forum.de/viewtopic.php?p=281295#p281295

Wir brauchen uns nichts vorzumachen, dass es ein Restrisiko in diesem Fall gibt und es 
unwahrscheinlich ist, dass ohne Mithilfe Beteiligter jemals der Fall vollständig abgeklärt werden kann.

Dieses Szenario zeichnet sich bereits wenige Tage nach Verfahrensbeginn vor der 19. Kammer am Landgericht ab.

Leider ist das Medieninteresse im Fall der vermissten Alexandra R. deutlich gesunken. Schade eigentlich.
Dust
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Komisar_Rex_ hat geschrieben: Montag, 16. Dezember 2024, 15:10:17 Ich bin wirklich alles andere, als informiert, was die Nachbetrachtung dieses Falles betrifft.

ich möchte bitte nochmal Alex ins Spiel bringen...

Wieso kann sich keiner wirklich an sie erinnern??

--> Wie kommst du darauf, keiner würde sich an sie erinnern?



War dieser Lehrer, ich benutze absichtlich diese Anrede, nicht viel fragwürdiger, als alles andere???

Versteht mich nicht falsch, aber es geht hier um eine ,,vergessene Frau''

--> für wen ist sie in deinen Augen vergessen?



Bei den beiden anderen kann ich mir gerade kein Bild machen... aber Dr. Lehrer... scheint, scheinheilig, eiskalt und sehr machtbesessen zu sein!!!!!!!!!!
Wusste Alex das, dass er schon alles geplant hatte???

--> was hat er deiner Meinung nach geplant?




Da muss mehr dahinter stecken... und ich versteh bis heute nicht, warum das alles dort stattfand, wo ich lebe und gelebt habe...

--> wo genau fand was statt?



Warum dieses weiße Auto, an diesem Tag, auf meinem Weg???

--> in diesem Fall ging es nie um ein weißes Auto, was meinst du?



Alexandra sollte wenigstens eine Chance bekommen, gefunden zu werden!!!!!!!!

--> sollte sie leben, wieso glaubst du, sie hätte nicht die Chance, "gefunden zu werden"?
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