Na ja, wenn nichts davon stimmt, wäre ja eine einstweilige Verfügung und Unterlassungserklärung angebrachtz3001x hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 13:27:12 Sind ja erst einmal unverifizierte Behauptungen einer anonymen Zeugin, nichts Erwiesenes.
Ob das alles so stimmt, muss, kann und wird ziemlich sicher die Polizei untersuchen. Wenn ist es heftig. Wenn's nicht stimmt, auf andere Art&Weise auch. Die Familie muss gar nix.
Gibt keine Reaktions-Pflicht auf Trovato-TikTok-Videos![]()
VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Ich bin entsetzt über die Veröffentlichung dieser Videos.
Das ist absolut unterste Schublade, was hier dargestellt wird.
Ich hoffe, der Familie Reusch gelingt es, die Videos schnellstmöglich aus dem Netz entfernen zu lassen.
Es geht nicht an, welches Bild vom Partyleben ihrer Tochter hier gezeichnet wird.
Diese Freundin von Rebecca scheint mir unglaubwürdig zu sein. So behauptet sie beispielsweise, Jessica sei nicht berufstätig gewesen zu sein, was den polizeilichen Angaben widerspricht.
Das ist absolut unterste Schublade, was hier dargestellt wird.
Ich hoffe, der Familie Reusch gelingt es, die Videos schnellstmöglich aus dem Netz entfernen zu lassen.
Es geht nicht an, welches Bild vom Partyleben ihrer Tochter hier gezeichnet wird.
Diese Freundin von Rebecca scheint mir unglaubwürdig zu sein. So behauptet sie beispielsweise, Jessica sei nicht berufstätig gewesen zu sein, was den polizeilichen Angaben widerspricht.
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Wir müssen uns nicht einigen. Du darfst nur mir nicht unterstellen, ich würde Florian als Mörder bezeichnen.MeiliW hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 10:22:12 Okay, verständigen wir uns auf den offiziellen Begriff des Tatverdächtigen.
Ja, um einen Prozess anzustreben mit späterer Verurteilung eines TV sind Beweise erforderlich oder alternativ eine in sich geschlossene Indizienkette. Beides liegt nach beinah 6 Jahren nicht vor. Die Ermittlungen sind zu forcieren, gerade nach den aktuell neuen Erkenntnissen.
Weder braucht es Beweise noch eine geschlossene Indizienkette für eine Anklage.
Das einzige, was es braucht, um eine Anklage zu erheben, das ist der hinreichende Tatverdacht:
Ob die Polizei jetzt ihre Ermittlungen forcieren muss, weil da eine Fernsehserie ein Video ins Netz gestellt hat, man wird sehen.Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn es bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation wahrscheinlich ist, dass dder Beschuldigte wegen einer Straftat verurteilt wird. Er ist erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt bzw. einen Strafbefehl beantragt (§ 170 Abs. 1 StPO).
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Also Du reagierst schon eigenartig. Das Thema TV war doch von mir schon abgeräumt.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 15:08:40 Wir müssen uns nicht einigen. Du darfst nur mir nicht unterstellen, ich würde Florian als Mörder bezeichnen.
Weder braucht es Beweise noch eine geschlossene Indizienkette für eine Anklage.
Das einzige, was es braucht, um eine Anklage zu erheben, das ist der hinreichende Tatverdacht:
Ob die Polizei jetzt ihre Ermittlungen forcieren muss, weil da eine Fernsehserie ein Video ins Netz gestellt hat, man wird sehen.
Deine Argumentation ist doch völlig absurd, denn um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen braucht es eben Beweise oder alternativ eine in sich geschlossene Indizienkette. Beides liegt nach beinah 6 Jahren immer noch nicht vor.
Klar, muss die Polizei nicht auf irgendwelche "Aktivitäten" reagieren, wie hier von TikTok, nur fände ich das aufgrund des enormen Interesses in den verschiedensten Kanälen für angebracht.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Zudem wurde ausgeführt, dass der TV bereits in der Vergangenheit, sexuelle Neigungen gegenüber Rebecca gezeigt hätte und diese wohl auch der Ehefrau bekannt waren.guste hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 11:57:44 Kurzzusammenfassung des tiktok von Trovato:
Eine Freundin von Becci hat Trovato kontaktiert (sie hat ihre Aussagen durch Fotos und Videos der EB zeitnah nachgewiesen). Rebecca war mit ihr und dem TV plus 2 weiteren jüngeren Männern am 16.02.19 feiern in einer der Hütten am Wolziger Waldweg. Trovato zeigte 2 der Fotos, die keine Personen aber einen Tisch mit Alkohol und Medis/Drogen zeigte. Dort sollen R. und der TV öfter in Gesellschaft oder auch alleine gefeiert haben. Und es soll zu Intimitäten gekommen sein lt. Aussage dieser Zeugin. Als R. verschwunden war, ist die Zeugin dort nachschauen gefahren und da war ein großes Loche hinter der Hütte gegraben und die Fenster waren verklebt, damit man nicht mehr reinschauen konnte.
Dann hat die Zeugenfreundin in relativer Nähe im Wald Knochen gefunden und eine Neztstrumpfhose sowie Flaschen und eine Medikamentenschachtel. Dahin ging dann der ganze Tross, der Helfer des Trovato, wohl ein Bild-Reporter, eine Frau, die sich forensisch auskennen soll, die Mutter der Zeugin, die Ehefrau des Helfers etc. Sie fanden unweit der Stelle, wo die Knochen und Dinge gefunden wurden, weitere Knochen in großer Anzahl. Wohl auch einige Tierknochen und andere, größere, wie einen Oberschenkelknochen etc. Das alles haben sie eingetütet und an die richtige Stelle bei der Polizei abgegeben.
Der vermeintliche Schwesternabend, wohl nicht geplant, sondern sich spontan ergeben hat oder von J. angesteuert wurde.
*Rebecca hat wohl vermehrt in der Schule gefehlt hat
*am 16.02 nach der Party, soll der TV beide nachhause bzw. zur Freundin gebracht haben
* am 18.02 wurde wohl auch das dort befindende Sofa aus der Hütte entsorgt, bzw. hinter dieser Hütte platziert an dieser sich auch eine Grube befunden haben soll
* Rebecca war wohl nicht abgeneigt von Intimitäten gegenüber dem TV, aber dies wohl auch nur unter bestimmten Substanzen
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Kann es sein, dass du hier Anklageerhebung und Urteil verwechselst? Das wäre meine Vermutung.
Oder wo kann man deine Argumentation nachlesen bzw. gibt es einen juristischen Beleg hierfür?
Bis dahin gilt:
Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn es bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation wahrscheinlich ist, dass dder Beschuldigte wegen einer Straftat verurteilt wird. Er ist erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt bzw. einen Strafbefehl beantragt (§ 170 Abs. 1 StPO ).
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Diskutieren muss man da nicht viel, lt. der Aussage, liegen diese Infos bereits seit geraumer Zeit vor und wurde auch bereits frühzeitig an die Ermittler kommuniziert.MeiliW hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 11:20:02 Die von TikTok mit Trovato vom 02.02.2025, welche allerdings zu diskutieren wären wegen vorhandener erheblicher Widersprüche, z.B. namentlich nicht benannter Freundin/Zeugin, inhaltlicher Aussagen zur Familiensituation oder zu bekannten Informationen am 18.02.2019.
Gravierende Anschuldigungen, leider, der ganzen Familie gegenüber.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Also um das einmal klarzustellen. Um einen Prozess anzustreben muss durch die Staatsanwaltschaft dem Richter eines Prozesses die für einen hinreichenden Tatverdacht notwendigen Beweise oder eine sich geschlossene Indizienkette vorlegen. So wird ein Schuh daraus.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 17:42:50 Kann es sein, dass du hier Anklageerhebung inund Urteil verwechselst? Das wäre meine Vermutung.
Oder wo kann man deine Argumentation nachlesen bzw. gibt es einen juristischen Beleg hierfür?
Bis dahin gilt:
Ich räume allerdings ein, ich bin kein Rechtsanwalt oder Rechtskundiger.
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Klugscheißer hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 15:08:40Weder braucht es Beweise noch eine geschlossene Indizienkette für eine Anklage.
Das einzige, was es braucht, um eine Anklage zu erheben, das ist der hinreichende Tatverdacht
Aus der Formulierung, dass Anklage erhoben werden kann, wenn die Beurteilung der Beweissituation, eine Verurteilung wahrscheinlich macht, geht allerdings unzweifelhaft hervor, dass es zur Anklagerhebung eine überzeugende Beweissituation erfordert, was gleichzeitig und im Umkehrschluss zeigt, dass die Behauptung, "weder braucht es Beweise... für eine Anklage" kompletter Unfug ist. Oft ist es gut zu lesen, was man zitiert oder verlinktHinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn es bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation wahrscheinlich ist, dass dder Beschuldigte wegen einer Straftat verurteilt wird. Er ist erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt bzw. einen Strafbefehl beantragt (§ 170 Abs. 1 StPO).

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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Inwiefern der ganzen Familie gegenüber? In dem von gestern jedenfalls ging es eig nur um "den Schwager"Marcu hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 17:48:12Gravierende Anschuldigungen, leider, der ganzen Familie gegenüber.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Wie zum Beispiel die Fehlzeiten in der Schule, widerspricht ja letztlich den Aussagen der Mutter. Die Freundin erklärt, dass diese ja "ständig" dort gefeiert haben .
Das die Schwester wohl über das sexuelle Interesse des TV an Rebecca in Kenntnis war.
...
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Sollte es sich so zugetragen haben, dass Florian sie systematisch abhängig gemacht hat von Alkohol und weiteren Substanzen, und zudem sexuell übergriffig war, dann wäre Rebecca Opfer sexualisierter Gewalt innerhalb der eigenen Familie und das als Minderjährige.
So wie ich es verstanden habe, gingen die Parties ja schon vor der Hochzeit von JR und FR los, wi alt war sie denn tatsächlich als F das erste Mal übergriffig würde?
Die Zeugin im Film war damals am 16.02.2019 ja auch erst 15 Jahre alt.
Unglaublich in was für Geschichten Minderjährige gezogen werden.
So wie ich es verstanden habe, gingen die Parties ja schon vor der Hochzeit von JR und FR los, wi alt war sie denn tatsächlich als F das erste Mal übergriffig würde?
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Wenn ein oder eine Jugendliche die Schule schwänzt und dabei so geschickt ist, dass es die Eltern nicht mitbekommen, sind das für dich schwerwiegende Vorwürfe gegen die Eltern? Ernsthaft? Unter "schwerwiegende Vorwürfe" versteht man in einem Kriminalforum gemeinhin etwas ganz anderes.Marcu hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 18:05:11 Wie zum Beispiel die Fehlzeiten in der Schule, widerspricht ja letztlich den Aussagen der Mutter. Die Freundin erklärt, dass diese ja "ständig" dort gefeiert haben .
Das die Schwester wohl über das sexuelle Interesse des TV an Rebecca in Kenntnis war.
...
Und wenn eine Ehefrau mitbekommt, dass ihr Gatte (wenn die Aussagen denn überhaupt stimmen sollten, was ja offen ist, es kann auch übler hemmungsloser Fake sein) auch sexuelles Interesse an anderen Frauen und sogar an der minderjährigen Schwester der Gattin hat, dann ist das für dich eine "gravierende Anschuldigungen" gegen die Gattin, also Jessica, und nicht gegen den Gatten?
Schon ziemlich krasse Art zu denken und zu schreiben, insbesondere weil man bei "gravierende Anschuldigungen" in einer Diskussion wo es um den Vorwurf eines Kapitaldelikts geht, darunter was ganz anderes versteht.
Möcht dir sehr ans Herz legen, dich in dem Aspekt deutlich zurückhaltender auszudrücken. Siehe https://www.het-forum.de/viewtopic.php? ... e%20Reusch
Auch wenn jetzt 10 Tage vergangen sind, gelten diese Regeln weiterhin für alle Schreibenden hier. Und wer seiner Lust diese Familie in den Dreck zu ziehen allzu sehr nachgibt, musst die Konsequenzen tragen. Menschen müssen wissen, was Ihnen ihre irrationalen und destruktiven Obsessionen wert sind und was sie dafür zahlen möchten.
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Es gibt sogenannte reine Indizienprozesse, bei denen es bei Anklageerhebung keinerlei Beweise gibt. Da stützt sich die gesamte Beweissituation zunächst einzig auf Indizien.z3001x hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 17:53:23 Aus der Formulierung, dass Anklage erhoben werden kann, wenn die Beurteilung der Beweissituation, eine Verurteilung wahrscheinlich macht, geht allerdings unzweifelhaft hervor, dass es zur Anklagerhebung eine überzeugende Beweissituation erfordert, was gleichzeitig und im Umkehrschluss zeigt, dass die Behauptung, "weder braucht es Beweise... für eine Anklage" kompletter Unfug ist. Oft ist es gut zu lesen, was man zitiert oder verlinkt![]()
Der Unterschied zwischen Beweisen und Indizien:
- Beweise belegen die Tat
- Indizien lassen auf die Tat schließen
Im Laufe eines Verfahrens können dann Indizien auch zu Beweise werden.
Letztendlich entscheiden dann die Richter in ihrem Urteil über die Beweiswürdigung.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Hast du dies über vier Stunden verfolgt? Und bitte nenne mir die Formulierung an welcher Stelle ich eine EIGENE negative Aussage gegenüber der Familie tätige, die Schwester ist ebenfalls Familie!z3001x hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 18:23:23 Wenn ein oder eine Jugendliche die Schule schwänzt und dabei so geschickt ist, dass es die Eltern nicht mitbekommen, sind das für dich schwerwiegende Vorwürfe gegen die Eltern? Ernsthaft? Unter "schwerwiegende Vorwürfe" versteht man in einem Kriminalforum gemeinhin etwas ganz anderes.
Und wenn eine Ehefrau mitbekommt, dass ihr Gatte (wenn die Aussagen denn überhaupt stimmen sollten, was ja offen ist, es kann auch übler hemmungsloser Fake sein) auch sexuelles Interesse an anderen Frauen und sogar an der minderjährigen Schwester der Gattin hat, dann ist das für dich eine "gravierende Anschuldigungen" gegen die Gattin, also Jessica, und nicht gegen den Gatten?
Schon ziemlich krasse Art zu denken und zu schreiben, insbesondere weil man bei "gravierende Anschuldigungen" in einer Diskussion wo es um den Vorwurf eines Kapitaldelikts geht, darunter was ganz anderes versteht.
Möcht dir sehr ans Herz legen, dich in dem Aspekt deutlich zurückhaltender auszudrücken. Siehe https://www.het-forum.de/viewtopic.php? ... e%20Reusch
Auch wenn jetzt 10 Tage vergangen sind, gelten diese Regeln weiterhin für alle Schreibenden hier. Und wer seiner Lust diese Familie in den Dreck zu ziehen allzu sehr nachgibt, musst die Konsequenzen tragen. Menschen müssen wissen, was Ihnen ihre irrationalen und destruktiven Obsessionen wert sind und was sie dafür zahlen möchten.
Dies ist jetzt eine Unterstellung meiner Person gegenüber!
Das Mädchen war 15 Jhre alt, war schutzbefohlen, bitte erläutere mir exakt an welcher Stelle ich gegen diese Regel verstoße? Ansonsten sehe ich mich gezwungen, meiner PERSON gegenüber, hier in Verteidigung zu gehen.
In Kontext, die Quelle wurde genannt und es sind lediglich wiedergeben aus dieser!
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Was Marcu schreibt, ist alles in der Doku so dargestellt.
Solange es eine Quelle dafür gibt, müsste es doch erlaubt sein, dies zu äußern.
Derzeit beziehen wir uns ja alle auf das Interview der Freundin.
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Das Video enthält aber keine "gravierenden Anschuldigungen gegen die ganze Familie".
Hab die gerade relativ ausführlich erläutert, was ich dabei nicht in Ordnung finde. Ich hatte dich davor gefragt, welche gravierenden Anschuldigungen da gemacht worden wären. Was du dann genannt hast, waren aber keine.Marcu hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 18:35:02 Hast du dies über vier Stunden verfolgt? Und bitte nenne mir die Formulierung an welcher Stelle ich eine EIGENE negative Aussage gegenüber der Familie tätige, die Schwester ist ebenfalls Familie!
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Wie kommst Du zu diesem Ergebnis? Was hast Du denn aus dem Live vernommen?
Letztlich war Rebecca minderjährig und somit trägt das Elternhaus Verantwortung, auch für dies, was ihre Tochter außerhalb des Wohnraumes macht und wo sie sich aufhält.
Dies empfindest Du nicht so?
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Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Ich hab es nicht live gesehen. Genau deshalb hab ich dich um diese Inhalte, die du als "gravierende Anschuldigungen ggn ganze Familie" bezeichnet hast, gefragt.Marcu hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 18:51:49 Wie kommst Du zu diesem Ergebnis? Was hast Du denn aus dem Live vernommen?
Sich mit Jungs treffen, auch älteren, und auch Alkohol trinken, auch sexuelles Interesse und diesbzgl Aktivitäten, würde ich als normale Entwicklungsschritte in dem Alter ansehen. Und dass die Eltern das faktisch kaum unterbinden können, sofern sie die "Kinder" nicht einsperren, das ist auch eine Realität.Marcu hat geschrieben: ↑Montag, 03. Februar 2025, 18:51:49 Letztlich war Rebecca minderjährig und somit trägt das Elternhaus Verantwortung, auch für dies, was ihre Tochter außerhalb des Wohnraumes macht und wo sie sich aufhält.
Dies empfindest Du nicht so?