Sie können nicht sofort alle Aufzeichnungen auswerten. Aber i.d.R. sollten Aufzeichnungen aus den öffentlichen Verkehrsmitteln angefordert werden, um sie später zu sichten.Gustav hat geschrieben: ↑Montag, 17. März 2025, 14:22:59 Was natürlich absoluter Quatsch ist.
Selbst bei Minderjährigen, die selbst an einem Bahnhof verschwinden, wird diese Praxis nicht zwingend angewendet.
Also dort, wo man von ausgehen kann, dass eine Benutzung sehr sehr wahrscheinlich ist.
Bei diesem hier wurde selbst auf "Bitten und Betteln" der Eltern, von dieser Maßnahme abgesehen.
https://polizei.nrw/fahndung/157877
Aussagen der Polizei," Viel zu aufwändig für einen entlaufenen Jungen... wissen Sie eigentlich wieviele Busse und Bahnen bei uns stündlich fahren. Da wären wir Monate beschäftigt alle Aufnahmen zu sichten."
Man war nichtmal bereit, die Aufnahmen des Bahnhofes selbst in Augenschein zu nehmen.
Naja, vielleicht lag es ja daran, dass er kein hübsches Mädchen im Lolitalook ist.
Jetzt ist er zurück. Gott sei Dank auch ohne diese Aufzeichnungen.
Beruhigend zu wissen, dass sehr viele Vermisste doch wieder unversehrt nach Hause kommen.