MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Der_Clown hat geschrieben: Freitag, 18. April 2025, 17:51:58 Heute ist ein neuer Artikel erschienen, leider hinter einer Paywall.

https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 89464.html
Dieser sogenannte Paywall-Schutz ist trivial, er lässt sich schon mit sehr einfachen Hilfsmitteln umgehen, sehr unprofesionell. Der Schutz basiert einzig und allein auf dem lokal ausgeführten JavaScript-Code. Verhindert man diese Ausführung von JavaScript (z.B. mit NoScript), kann man diesen PayWall-Artikel lesen. Bei vielen anderen Zeitungen, wie SZ, Spiegel, Die Zeit etc. erfolgt der Zugriffsschutz m.W. schon auf dem Server, so dass dieser nicht so einfach zu umgehen ist.

Letztlich hat die OVB auch nun erkannt, dass die Zurückverweisung an das LG Traunstein problematisch ist, da nun eine Kammer verhandeln müsste, die in dem Fall schon involviert war. Nach dem Artikel scheint es keine Richterwechsel gegeben zu haben

Subjektiv beurteilt der OVB nun die Freilassung des Joggers als gut, welche Wende, wenn man sich an deren Berichte zu Zeit des Prozesses erinnert, wo die Unschuldsvermutung ein Fremdwort war.


Hier der interessante Ausschnitt, wo auch der Sprecher des Landgerichts nochmals zu Wort kommt:
Spoiler
Ein Dilemma für das Landgericht

Kann die erste Kammer einen Prozess neu führen, für den die zweite Kammer vom BGH gerügt wurde? Aufgrund einer Entscheidung, die formal die erste Kammer gefällt hatte? Zweifel könnten auch bei der professionellsten Verhandlungsführung auftauchen. Die erste Kammer könnte theoretisch ihre eigene Befangenheit anzeigen. Darüber müsste dann aber wiederum eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Ebenso, wenn die Verteidigung erneut einen Befangenheitsantrag stellen sollte. Die Situation sei „ungewöhnlich“, sagte Cornelia Sattelberger vom Landgericht, vor allem, „wenn man sich die Größe des Landgerichts ansieht“. Denn die Einrichtung in Traunstein gehöre zu den kleineren, daher gebe es auch nur zwei Jugendkammern.

Hier liegt ein offensichtlicher Fehler im Beschluss des BGH vor, der wahrscheinlich auch korrigiert werden kann. Ich gehe daher davon aus, dass über kurz oder lang der Fall an ein anderes Gericht verwiesen wird. Leider entstehen dadurch weitere Verzögerungen, aber ich denke, die werden sich in Grenzen halten. Wahrscheinlich wird die Verteidigung das schon in die Wege geleitet haben. Die Fragen, die dort aktuell gestellt werden, werden da also kaum mehr zum Tragen kommen, denn die Beteiligung der Richter, die damals den Befangenheitsantrag abgelehnt hatten, ist per Gesetz verboten, da braucht man nicht mehr über einen Befangenheitsantrag entscheiden (§ 23 Abs. 1 StPO). Wie gesagt, es scheint dort wohl keinen Richterwechsel gegeben zu haben, damit sind beide Jugendkammern ausgeschlossen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: 1. Jugendkammer befangen? Baldige Haftentlassung?

Vorbefassung der 1. Jugendkammer durch deren Entscheidung über den Befangenheitsantrag

Selbstablehnung der 1. Jugendkammer wegen Befangenheit?

► erneuter Befangenheitsantrag der Verteidigung?

► nur zwei Jugendkammern am LG Traunstein

► Verwunderung, dass nicht an anderes LG zurückverwiesen

► Verteidigung bereitet Antrag auf Haftprüfung vor

► RA Dr. Georg sieht „sehr gute Chancen“ für Haftentlassung

RAe Baumgärtl und Dr. Frank offenbar weiterhin Pflichtverteidiger

► Terminierung der neuen Hauptverhandlung hängt von Haftentlassung ab (Beschleunigungsgebot in Haftsachen)


Das OVB berichtet auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Wende im Mordfall Hanna: Wann könnte Sebastian T. freikommen – und wie geht es nun weiter?



… Das Urteil ist gekippt, der Prozess … muss neu aufgerollt werden. Und zwar in Traunstein … Der BGH hat die Verhandlung … an das Landgericht zurückverwiesen. Das bestätigte das Landgericht in einer Mitteilung an die Presse.

… Prozess erneut in Traunstein

Dass die Neuauflage eines Prozesses an dem Gericht über die Bühne geht, dessen erste Auflage gerade kassiert wurde: Das ist nicht unüblich. In diesem Fall wirft die Entscheidung aus Karlsruhe Fragen auf. Denn nachdem das Urteil der zweiten Jugendkammer am Landgericht anulliert wurde, hat der BGH den „Eiskeller-Prozess“ nunmehr an die erste Kammer verwiesen.

Doch war auch diese erste Kammer indirekt in den Aschauer Mordprozess involviert gewesen: Unter dem Vorsitz von Heike Will hatte eben diese erste Kammer den Befangenheitsantrag gegen Richterin Aßbichler im Februar 2024 abgelehnt.

Was für eine Wendung, dass ausgerechnet diese Ablehnung nun dazu geführt hat, dass das Verfahren neu aufgelegt werden muss. Einige Rechtsexperten hatten daher zuvor schon vermutet, dass der BGH im Falle einer Revision das Verfahren an ein anderes Gericht, beispielsweise in München, verweisen könnte.

Ein Dilemma für das Landgericht

Kann die erste Kammer einen Prozess neu führen, für den die zweite Kammer vom BGH gerügt wurde? Aufgrund einer Entscheidung, die formal die erste Kammer gefällt hatte? Zweifel könnten auch bei der professionellsten Verhandlungsführung auftauchen. Die erste Kammer könnte theoretisch ihre eigene Befangenheit anzeigen. Darüber müsste dann aber wiederum eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Ebenso, wenn die Verteidigung erneut einen Befangenheitsantrag stellen sollte. Die Situation sei „ungewöhnlich“, sagte Cornelia Sattelberger vom Landgericht, vor allem, „wenn man sich die Größe des Landgerichts ansieht“. Denn die Einrichtung in Traunstein gehöre zu den kleineren, daher gebe es auch nur zwei Jugendkammern.

Verteidiger prüfen Möglichkeit der Haftprüfung

Was heißt das für den Angeklagten Sebastian T. (23)? Womöglich wird der Aschauer seine Zelle in der JVA Traunstein bald räumen können. Regina Rick und Dr. Yves Georg, die Mitglieder des Verteidigungsteams, die bevorzugt mit der Revision befasst gewesen waren, haben bereits angekündigt, möglicherweise Haftprüfung zu beantragen. Man sei dran, sich auf einen Antrag vorzubereiten, sagte Revisionsspezialist Dr. Yves Georg. „Das muss sitzen.“ Wenn alle Informationen so weit beisammen seien, dass man davon ausgehen könne, nichts Relevantes mehr zu erfahren, werde man möglicherweise einen Antrag einreichen.

Dann kann es schnell gehen: Das Gesetz sieht eine First von zwei Wochen für eine mündliche Verhandlung vor. Da könne man vortragen, was für den Antrag spreche, sagte Georg. „Wir sehen sehr gute Chancen“, sagte er. Konkreter wollte er sich dazu nicht äußern. „Zuvor wollen wir erst das Gericht informieren.“ Möglich wäre übrigens auch eine schriftliche Haftbeschwerde. Endgültig habe man sich noch nicht entschieden, sagte der Hamburger Rechtsanwalt.

Sebastian T. bald in Freiheit?

Die Chancen für Sebastian T. scheinen in der Tat gut. Schließlich sitzt der Angeklagte … seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Die Familie ist in Aschau verwurzelt, die Fluchtgefahr eher gering.

Bis zum neuen Prozess kann es allerdings dauern. Schließlich seien die Termine des Landgerichts unter anderem mit denen der Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank sowie der Verteidigerin Regina Rick zu koordinieren, sagte Cornelia Sattelberger. Auch Gutachter müssen geladen werden.

Als Angeklagter auf freiem Fuß oder weiter hinter Gittern: Auch diese Entscheidung könnte sich auf den Termin für die Neuauflage des Aschauer Mordprozesses auswirken. Denn müsste Sebastian T. weiter in der JVA ausharren, würde das Beschleunigungsgebot in Haftsachen zum Tragen kommen. Dieses Gebot leitet sich vom Grundgesetz her. Es verlangt von den Behörden, das Strafverfahren so schnell wie möglich durchzuführen, solange sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet.

Rosenheim24.de am 18.04.2025
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 89464.html


andi55 hat geschrieben: Freitag, 18. April 2025, 19:31:11 … RA Herr Holderle äußert sich insofern, dass die Aussicht auf Freispruch mit einem neuen Verfahren steigt.
Dies ist nur eine weitere leere Floskel aus dem Munde des RA Holderle, fußend auf allgemeiner Erfahrung bei Zurückverweisungen. Seiner Aussage fehlt jeder konkrete sachliche Bezug zum Fall Hanna.

In der Passauer Neuen Presse (im Verbund mit dem Donaukurier) heißt es im frei zugänglichen Teil:

Spoiler – hier klicken!
„Aussicht auf Freispruch steigt“

Nach erfolgreicher Revision …: Sebastian T. bleibt vorerst im Gefängnis

Nach der erfolgreichen Revision zum Urteil im Mordfall Hanna des Landgerichts Traunstein bleibt der verurteile Sebastian T. vorerst weiter im Gefängnis. Wie der Bundesgerichtshof der Mediengruppe Bayern am Gründonnerstag bestätigt hat, wurde keine Entscheidung über seine Haft getroffen. Am Landgericht Traunstein beginnt nun die Vorbereitung des neuen Prozesses – wann dieser beginnen kann, ist völlig unklar. Für Nebenklagevertreter Walter Holderle ist klar: „Die Erfahrung zeigt, dass mit einem neuen Verfahren die Aussicht auf einen Freispruch steigt.“



Passauer Neue Presse am 18.04.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... s-18461957
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ersetzungsantrag gegenüber der StA?

Zuständige Anklagebehörde im neuen Hauptverfahren vor dem LG Traunstein ist nun wieder die StA Traunstein. In Mordsachen zuständiger Sitzungsvertreter dürfte weiterhin der Gruppenleiter StA Wolfgang Fiedler sein – in dessen E-Mail-Verkehr mit „Jacqu“ (der Vorsitzenden Aßbichler) die nunmehr höchstrichterlich festgestellte Besorgnis der Befangenheit gegenüber der Vorsitzenden wurzelt.

Eindrücke vom Dreamteam „Jacqu“ und Wolfgang (wie sie sich ausweislich der E-Mails ansprechen) aus dem Sitzungssaal:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 00:04:54 Richterin und StA im Dialog

Zwei Fotos des Regional-Fernsehens Oberbayern, beide wohl am 30.01.2024 aufgemmen, zeigen die VorsRiLG „Jacqu“ A. und StA Wolfgang F. beim Pläuschchen im Sitzungssaal: eine Situation, die jeder (andere) Richter von Berufs wegen tunlichst vermeidet, damit ein falscher Eindruck gar nicht erst entstehen kann – selbst wenn man nur übers Wetter oder das neue Schweinsbratn-Rezept beim Gamsbichler-Wirt reden sollte.

Bild
https://www.rfo.de/storage/thumbs/1040x ... 164133.jpg
Quelle: Regional-Fernsehen Oberbayern am 30.01.2024
https://www.rfo.de/mediathek/video/fall ... schlossen/

Bild
https://www.rfo.de/storage/thumbs/1040x ... 165767.jpg
Quelle: Regional-Fernsehen Oberbayern am 20.02.2024
https://www.rfo.de/mediathek/video/pauk ... ess-hanna/

Gewiss reden die beiden hier nicht verbotswidrig über inhaltliche Fragen des Verfahrens und auch nicht über Schweinsbratn. Doch erscheint es denkbar, dass die Vorsitzende den erheblich jüngeren StA bereits aus dessen Referendariat kennt und ihn unter ihre Fittiche genommen hatte, damit aus dem Bua was wird. Ein hellseherisch wirkendes Plädoyer des StAs, beinahe synchron zur stante pede folgenden Verurteilung in einem „Jahrhundertprozess“, könnte hilfreich sein. Schon manch einer wurde dafür belohnt mit einer Beförderung zum OStA oder als Richter ans LG gehievt. Für mich deutet die Körpersprache auf mütterliche Fürsorge gegenüber einem folgsam aufblickenden Eleven.


Über eine Befangenheit des StA Fiedler hatte der BGH nicht zu entscheiden, weil nicht Gegenstand der Revision. Gleichwohl ist auch dessen Befangenheit dringend zu besorgen.

Deshalb wird die Verteidigung wahrscheinlich den Leiter der StA Traunstein ersuchen, StA Fiedler als Sitzungsvertreter im Fall Hanna abzulösen und durch einen anderen StA zu ersetzen (vgl. § 145 Abs. 1, Alt. 2 GVG).

Einen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Ablösung eines befangenen StA hat der Angeklagte jedoch nicht. (Auch ist ein befangener StA kein Revisionsgrund und Versuche einer gesetzlichen Regelung zur Befangenheit eines StA scheiterten bislang am politischen Willen.)

Ob der LOStA in Traunstein einem Ersetzungsantrag folgen würde?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: Freitag, 18. April 2025, 21:32:41 die Beteiligung der Richter, die damals den Befangenheitsantrag abgelehnt hatten, ist per Gesetz verboten, da braucht man nicht mehr über einen Befangenheitsantrag entscheiden (§ 23 Abs. 1 StPO).
Wie kann denn das sein, dass die Cornelia Sattelberger, die doch Richterin ist, nicht weiß, dass die 1. Jugenkammer (zumindest mit derselben Besetzung) nicht mitwirken darf, sondern für sie das nur eine ungewöhnlich Situation ist? Wer da wohl wieder geglänzt hat, die Zeitung die einfach sehr kreativ zitiert, oder die Richterin die sich nicht so gern mit Gesetzen beschäftigt?

Für eine Haftprüfung braucht man eine zuständige Kammer, oder?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Aßbichler gegen Rick und den Rest der Welt
Lento hat geschrieben: Freitag, 18. April 2025, 08:29:37 … Entsprechend kam es … zu den persönlichen Angriffen während der Urteilsverkündung, Frau Rick stelle eine Gefahr für die Rechtspflege dar. Am Dienstag ist vom BGH festgestellt worden, dass … das genau auf Frau Assbichler zutraf. …
Die Feindseligkeit gegenüber allem, was nicht ins eigene, mit Zirkel und Lineal geordnete Weltbild passt, richtet sich nach außen und führt zu einem Vernichtungswillen. Vögel im Garten geraten begrifflich zu „Schädlingen“ (siehe hier), Buchsbäumchen und der Rasen werden kunstvoll mit der Nagelschere gestutzt. Nichts darf sein, das die penible Ordnung stört.

Die unzähligen Angriffe und Diffamierungen gegen RAin Rick, sie

► sei „eines Organs der Rechtspflege unwürdig“,
► sei manipulativ,
► habe „schlicht gelogen“,
► verstoße gegen ihre Berufspflichten,
► solle den StPO-Grundkurs besuchen,
► stelle jeden unter Generalverdacht, der nicht ins Bild passe,
► sei unaufmerksam,
► instrumentalisiere Medien

und noch vieles mehr erweisen sich nun als entblößende Wahrheit – wenn man nur die adressierte Person austauscht. Insbesondere die Urteilsverkündung ließ den Eindruck zurück, RAin Rick sei es, die von der Vorsitzenden verurteilt und vernichtet werden sollte.

Eine den Rechtsstaat gefährdende Entwicklung erblickt Aßbichler in den Medien. Diese trügen die Verantwortung, richtig zu recherchieren, damit die Wahrheit ans Licht komme.

Aßbichler verkennt, bei Licht betrachtet, die ureigene Aufgabe des Gerichts – also ihrer selbst! – und der StA zur Aufklärung des Sachverhalts in Gestalt des strafprozessualen Amtsermittlungsgrundsatzes (§§ 244 Abs. 2, 160 Abs. 2, 155 Abs. 2 StPO) und damit zur Wahrheitsfindung. Den Medien dagegen kommt als Vierte Gewalt im Staat die Aufgabe zu, staatliches Handeln zu kontrollieren.

Pressemitteilungen des LG Traunstein sind rarer als Einladungen zu einer Privataudienz beim Papst. Nicht einmal zum Traunsteiner Urteil gab es eine online gestellte Verlautbarung. Hingegen die Verwerfung der Revision in einem anderen Fall wurde lauthals bejubelt (siehe hier im vorletzten Abschnitt).

An Aßbichlers statt und gewiss ganz in deren Sinne versorgte der Nebenklagevertreter Holderle regelmäßig die lokalen Krawallmedien mit Plattitüden und leeren Floskeln. Fachlich wenig bestrahlte Krawalljournalisten straften RAin Rick
mit Verachtung.

Wie eine Bombe schlug der Artikel der „Zeit“ ein: professionell, kritisch, sauber und ausgewogen recherchiert. Mit einer Steinschleuder zog das lokale OVB, sekundiert von RA Holderle und der Gedankenwelt Aßbichlers, gegen die bis an die Zähne mit Argumenten bewaffnete Wochenzeitung aus Hamburg zu Felde. Das Ergebnis war ein bemitleidenswert jaulendes Artikelchen beleidigter Leberwürste.

Eine Schockstarre dürfte in diesen Kreisen nun der BGH-Beschluss ausgelöst haben. Es wird eine Weile dauern, bis dessen Tragweite in die Gehirne der Verurteilungs-Hysteriker einsickert. Vom Gericht hört man wenig, die StA schweigt bislang betreten, ebenso die beiden Pflichtverteidiger. Und RA Holderle floskelt nur noch äußerst wortkarg.

Es wäre an der Zeit, dass Aßbichler und Co. ihr Welt- und Medienbild überdenken. Am Nabel finsterster Provinz indes sehe ich dafür schwarz.

Nicht ohne Grund erzielt das LG Traunstein bei Strafurteilen eine der höchsten Aufhebungsquoten durch Revisionen – und urteilt gleichzeitig die mitunter härtesten Strafen aus. Erschreckend!



@Lento
Danke fürs Zusammentragen der BGH-Statistik für 2006–2023 auf Allmystery! Ergänzend zu meinem Beitrag über die Statistik 2023 und 2024 zeigt Deine Tabelle viele Jahre lang eine sehr hohe Aufhebungsquote für Traunstein – eine eigenwillige Art von Traditionsbewusstsein:

https://www.allmystery.de/themen/km168746-598#id36057473
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Lento hat geschrieben: Freitag, 18. April 2025, 21:32:41 … Hier liegt ein offensichtlicher Fehler im Beschluss des BGH vor, der wahrscheinlich auch korrigiert werden kann. Ich gehe daher davon aus, dass über kurz oder lang der Fall an ein anderes Gericht verwiesen wird. …
Der Fehler muss offensichtlich, d. h. zweifelsfrei, klar und eindeutig erkennbar sein. Nur dann darf er vom BGH berichtigt werden.


Diese Offensichtlichkeit kann ich nicht erkennen:

► Zurückverwiesen wird an eine „andere Jugendkammer“.

► Aßbichlers Kammer wird als „erkennende Strafkammer“ sowie als „Jugendkammer“ bezeichnet.

► Der den Befangenheitsantrag zurückgewiesen habende Spruchkörper wird „Kammer“ genannt.

► Dass es sich bei all diesen im Beschluss genannten Kammern um Jugendkammern handeln muss, ist offensichtlich.

► Ebenso offensichtlich mag noch erscheinen, dass es sich um zwei verschiedene Kammern handeln muss (und eine weitere, an die zurückverwiesen wird).

► Dass es am LG Traunstein aber nur zwei Jugendkammern gibt, erwähnt der BGH nicht.

► Sonach wird aus dem Beschluss des BGH keinesfalls offensichtlich, dass dadurch folgender Konflikt resultiert: 2 Jugendkammern minus 2 Jugendkammern = null.

Habe ich etwas übersehen?


Eine gesetzliche Regelung für eine nachträgliche Berichtigung kennt die StPO (im Gegensatz zum Zivilprozessrecht, § 319 ZPO) nicht. Die Rechtsprechung des BGH dazu:

Spoiler – hier klicken!


[Rdnr. 2] … Es muss zweifelsfrei feststehen, dass sich hinter der Berichtigung nicht etwa eine nachträgliche sachliche Änderung verbirgt. Daraus folgt, dass eine Berichtigung dann zulässig ist, wenn sie sich zwanglos aus Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen und jeden Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausschließen, wo also das Versehen schon ohne die Berichtigung offensichtlich ist (BGH, Urteile vom 3. Februar 1959 – 1 StR 644/58, BGHSt 12, 374, 377; vom 22. November 1960 – 1 StR 426/60 S. 2 f.; vom 29. Januar 1975 – 3 StR 165/74 S. 3 f.; vom 22. Januar 1981 – 4 StR 97/80 S. 4 f.; Beschluss vom 23. November 2004 – 4 StR 362/04 S. 3 f.).



BGH, Beschluss vom 16.07.2013 (4 StR 144/13)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=1&anz=2

Dass der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung abweicht, halte ich für höchst unwahrscheinlich.


Bntzrnm hat geschrieben: Freitag, 18. April 2025, 22:16:58 … Für eine Haftprüfung braucht man eine zuständige Kammer, oder?
Ja.
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 00:11:56Diese Offensichtlichkeit kann ich nicht erkennen:
Ja, Du hast Recht, für mich ist es offensichtlich, aber nur weil ich das aus den Prozessverläufen weiß. Das ist dann aber nicht mehr rechtlich offensichtlich, weil der Fehler nicht direkt aus dem Beschluss hervorgeht, das war von mir zu kurz gedacht.

Insofern steht das LG Traunstein wirklich vor einer schwer lösbaren Aufgabe.


Wenn die 1. Kammer sich selbst als befangen ansieht, was sie nach dem Gesetz nun eigentlich muss, oder die Verteidigung stellt einen entsprechenden Antrag, dann stellt sich die Frage, wer über diesen Befangenheitsantrag entscheidet. Muss es nicht wieder eine andere Jugendkammer sein? Gäbe es laut aktuellem Geschäftsverteilungsplan noch eine Hilfskammer, dann wäre das möglich. Gibt es die nicht mehr, dann müsste erst der Geschäftsverteilungsplan geändert werden, ehe darüber entscheiden werden kann. Selbst bei einer Hilfskammer klärt der bekannte Geschäftsverteilung immer noch nicht, welchem Gericht als neue Tatsacheninstanz zugeordnet werden muss.

Hier ergibt sich dann aber die Problematik, dass dem Angeklagten nicht der gesetzliche Richter entzogen werden darf. Eine Geschäftsverteilungsplanänderung gefährdet das jedoch.

Ich persönlich habe das vor ein paar Beiträgen als problematisch angesehen, aber das muss ich nun etwas revidieren. In diesem Fall gibt es zurzeit wohl keinen gesetzlichen Richter mehr, der dem Verfahren ohne Gesetzesverletzung zugeordnet werden kann. Damit gibt es auch keinen gesetzlichen Richter mehr, der entzogen werden kann. Das bedeutet, man könnte ohne Rechtsfehler nun den Geschäftsverteilungsplan so ändern, dass doch wieder eine Kammer des LG Traunstein zugeordnet ist. Dabei muss diese Änderung so allgemein gehalten sein, dass nicht der der Verdacht aufkommen kann, man wolle dem speziellen Fall aus unsachlichen Gründen einer ganz speziellen Kammer zuordnen. Ein solche Änderung muss nun gut überlegt sein, damit nicht ein neuer Revisionsgrund von vornherein geschaffen wird, der rein von der Theorie immer von einem der Prozessbeteiligten moniert werden kann. D.H. diese Problematik würde auch bei einem Freispruch bestehen bleiben, da Fehler auch von StA/Nebenklage beanstandet werden könnte.

Ja, insofern kann man den Gerichtsvorsitzenden verstehen, die fehlerhafte Entscheidung des BGH ist für das LG Traunstein sehr problematisch und bewirkt eine weitere Verfahrensverzögerung, die rein der Staat zu verantworten hat und damit die Bedingungen für das beibehaltend der U-Haft noch weiter verschärfen dürfte. Mittlerweile sind es 3! Gerichtsentscheidungen (fehlerhafte Abweisung des Befangenheitsantrages, Verurteilung, fehlerhafte BGH-Beschluss), welche offenbar die die Entlassung aus der U-Haft unrechtsmäßig weiter verlängern. Das dürfte ein Rekord darstellen! Das wirft kein gutes Licht auf die deutsche Justiz. Aber der Fall ist natürlich mittlerweile etwas besonderes geworden, dass sich der Eindruck aufdrängt, dass ein gesamtes Gericht befangen ist, kommt hoffentlich nur selten vor.
Intenso

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Intenso »

BGH hebt "Eis­keller"-Mor­dur­teil wegen Befan­gen­heit auf: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57027 (abgerufen am: 19.04.2025 ) wie folgt:


Im Eiskeller-Mordprozess tauschte sich die Vorsitzende per Mail mit der Staatsanwaltschaft aus – und ließ die Verteidigung in Unkenntnis. Der BGH hob das Urteil deshalb nun auf und fand für das Verhalten der Vorsitzenden deutliche Worte.
Anzeige

Verfahrensrügen dringen nur in ganz seltenen Fällen durch – nun war es mal wieder soweit: der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil auf, weil die Vorsitzende Richterin am Landgericht daran gemäß §§ 338 Nr. 3, 24 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) wegen Besorgnis der Befangenheit nicht hätte mitwirken dürfen (Beschl. v. 01.04.2025, Az. 1 StR 434/24).

Dem Fall liegt die in der bundesweiten Berichterstattung als "Eiskeller-Mord" bezeichnete Tat zugrunde: nachdem eine Medizinstudentin im Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau gefeiert hatte, wird sie auf ihrem Heimweg in den frühen Morgenstunden getötet und in einen nahegelegenen Bach geworfen. Das Landgericht (LG) Traunstein kam letztlich zum Ergebnis: der 20-jährige Angeklagte hat die ihm flüchtig bekannt gewesene junge Frau aus sexuellen Motiven angegriffen und ermordet, er wurde daher zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt.

Dabei machte die Kammer, genauer gesagt die Vorsitzende, aber einen folgenschweren Fehler: sie tauschte sich Anfang Januar 2024, als die Beweisaufnahme schon weit fortgeschritten war, per Mail mit dem Staatsanwalt über die rechtliche und tatsächliche Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse aus. Die Verteidigung ließ sie dabei in Unkenntnis, erst mehr oder weniger durch Zufall erlangte diese Mitte Februar 2024 schließlich Kenntnis über den Vorgang, als sie den Ausdruck der Mails in einem Sonderband entdeckte. Nach Ansicht des BGH erfolgte dieser Mailverkehr in einer Weise, "die an sich der geheimen Kammerberatung vorzubehalten gewesen wäre (vgl. §§ 192 ff. GVG, § 260 Abs. 1 StPO)".
Befangenheit drängt sich auf

In der Folge lehnte die Verteidigung die Vorsitzende als befangen ab. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Jugendkammer – ohne Mitwirkung der Vorsitzenden – gleichwohl abgelehnt. Der Prozess wurde schließlich unter Mitwirkung der Vorsitzenden zu Ende geführt, im März 2024 wurde das Urteil gesprochen. Das rügte die Verteidigung in der Revision beim BGH mit Erfolg: "Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt", so der BGH dazu.

Konkret liegt ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 3 Alt. 2 StPO vor. Weil der Mailverkehr geeignet sei, "Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden zu rechtfertigen (§ 24 Abs. 2 StPO)", so der 1. Strafsenat, durfte diese "daher am Urteil nicht mitwirken". Dabei sei eine Kontaktaufnahme "zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung" nicht grundsätzlich verboten. Es müsse gleichwohl die gebotene Zurückhaltung gewahrt werden, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden.

Es konnte hier indes "für einen besonnenen Angeklagten der Eindruck entstehen, die Vorsitzende habe sich heimlich an ihm vorbei ihre Überzeugung auch durch Austausch von Argumenten allein mit der Staatsanwaltschaft bilden wollen und sich damit ihrer Neutralität begeben", stellt der Senat nach eingehender Prüfung dazu abschließend fest.
"Unaufgeforderte Stellungnahme" macht alles nur noch schlimmer

Damit war es aber noch nicht genug. Die Vorsitzende hatte im Revisionsverfahren eine Stellungnahme abgegeben – "unaufgefordert" und noch vor Übersendung der Verfahrensakten zur Durchführung des Revisionsverfahrens, wie der Senat mehrfach betont. Diese lasse "ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen". In dem Revisionsbeschluss erläutert der Senat dann nochmal ausführlich, wie ein Revisionsverfahren eigentlich nach den gesetzlichen Regeln abläuft und dass es nicht die Aufgabe des Tatgerichts sei, "die Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge zu würdigen". Der Versuch zu retten, was offensichtlich nicht mehr zu retten war, ging für die Vorsitzende damit nach hinten los.

Laut dem Münchener Kommentar zur StPO liegt die Erfolgsquote von Verfahrensrügen konstant im einstelligen Prozentbereich und betrug etwa für 2019 lediglich rund vier Prozent. Gleichwohl gibt es Differenzen zwischen den einzelnen Senaten: der 1. Strafsenat hatte jüngst eine höhere Erfolgsquote bei Verfahrensrügen, nachdem dieser Senat lange Jahre die skurrile Selbstbezeichnung "Olli-Kahn-Senat (wir halten alles)" trug.

In der Sache hob der 1. Strafsenat das Urteil samt der Feststellungen auf, es wird nun eine andere Jugendkammer den Fall neu verhandeln.

Der Angeklagte wurde vertreten von der Kanzlei Schwenn Kruse Georg Rechtsanwälte.

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Das halte ich für sehr informativ, weil bislang nur das eigentliche Verfangenheitsverfahren bekannt war, nicht aber, dass Aßbichler zusätzlich noch etwas sehr Ungewöhnliches nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteil des LG Traunstein unternahm, was in der Sache nicht nur völlig nach hinten losging, sondern auch die Juristin Aßbichler beruflich völlig diskreditiert.

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Zum Schluss eine Frage an die Gemeinschaft hier:

Besteht über das internet die Möglichkeit, an vollständige Fassungen des aufgehobenen Urteil des LG Traunstein zu kommen sowie entsprechend an den Aufhebungsbeschluss des BGH vom 16.04.2025?

Falls mit jmd eine Quelle nennen könnte, vielen Dank im voraus
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Lento hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 07:26:58 … Muss es nicht wieder eine andere Jugendkammer sein? …
Ja.

Lento hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 07:26:58 … Das bedeutet, man könnte [müsste] ohne Rechtsfehler nun den Geschäftsverteilungsplan so ändern, dass doch wieder eine [Jugend-] Kammer des LG Traunstein zugeordnet ist. Dabei muss diese Änderung so allgemein gehalten sein, dass nicht … der Verdacht aufkommen kann, man wolle … [den] speziellen Fall aus unsachlichen Gründen einer ganz speziellen Kammer zuordnen.
Das wird wohl der einzuschlagende Weg sein.

Wir jedoch kennen noch nicht einmal den derzeit aktuellen Geschäftsverteilungsplan für 2025. Online zur Verfügung gestellt ist derjenige für 2024 (siehe in diesem Beitrag).

Die zugeknöpfte Informationspolitik dieses Landgerichts fällt unangenehm auf. Auch bei Pressemitteilungen wird online so verfahren, als komme Tranzparenz einem Hochverrat gleich. Stattdessen füttert eine Pressesprecherin wohlgefällig ausgewählte Pressevertreter zeitraubend in ihnen persönlich zugewandten Telefonaten oder über einen exklusiven E-Mail-Verteiler. Ganz nach Gutsherrenart, der das LG Traunstein im allgemeinen sehr zugetan zu sein scheint.

Lento hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 07:26:58 … Insofern steht das LG Traunstein wirklich vor einer schwer lösbaren Aufgabe. …
In deren Haut möchte ich nicht stecken – jetzt, wo die ganze Republik in der ersten Reihe sitzt.

Lento hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 07:26:58 … Mittlerweile sind es 3! Gerichtsentscheidungen …, welche … die Entlassung aus der U-Haft unrechtsmäßig weiter verlängern. …
Rick und Georg werden einen zuständigen Spruchkörper eines zuständigen Gerichts finden. Als letzte Sicherung in diesem Zirkus bliebe noch immer eine einstweilige Anordnung des BVerfG. :lol:
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Intenso hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 12:08:19 … In: Legal Tribune Online, 17.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57027 … wie folgt: …
Vielen Dank für den Link, weniger für die nachfolgende, unformatierte Bleiwüste. Neue Informationen bietet der Artikel nicht.

Intenso hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 12:08:19 … Das halte ich für sehr informativ, weil bislang … nicht … [bekannt war], dass Aßbichler zusätzlich noch etwas sehr Ungewöhnliches … unternahm, was … die Juristin … beruflich völlig diskreditiert. …
Nicht bekannt? Siehe hier:
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 17. April 2025, 14:40:47
► untauglicher Rettungsversuch Aßbichlers gegenüber dem BGH (Rdnr. 8, letzter Satz)
Nebenbei: Auf die Blamage Aßbichlers hatten auch schon andere Foristen reagiert, etwa @andi55 und @Lento:
viewtopic.php?p=293332#p293332
viewtopic.php?p=293354#p293354

Dort findest Du seit Donnerstag, 17.04.2025, 14.40 Uhr, auch den BGH-Beschluss im Volltext (mit den offiziellen Randnummern vor dem jeweiligen Absatz in eckigen Klammern sowie mit Verlinkung aller Rechtsnormen):
viewtopic.php?p=293346#p293346

Intenso hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 12:08:19 … Besteht über das internet die Möglichkeit, an vollständige Fassungen des aufgehobenen Urteil des LG Traunstein zu kommen sowie … an den Aufhebungsbeschluss des BGH vom 16.04.2025? …
Vom 01.04.2025 datiert der BGH-Beschluss (und dennoch ist er kein Aprilscherz), veröffentlicht wurde er am 17.04.2025, die Pressemitteilung dazu stammt vom 16.04.2025.

Das Urteil des LG Traunstein vom 19.03.2024 wurde bereits vor einiger Zeit auf Bayern.Recht und bei Beck-online (BeckRS 2024, 26699) veröffentlicht:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699
https://beck-online.beck.de/Dokument?vp ... .26699.htm

Aber leider gilt noch immer:
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 10. Januar 2025, 07:34:31 … Der Urteilstext steht vorübergehend aufgrund von „Qualitätssicherung“ nicht zur Verfügung. Es erscheint folgender Hinweis: …
Einige Foristen sind im Besitz des Urteils (PDF), so wie es damals heruntergeladen werden konnte. Ein Upload hier ins öffentliche Forum aber kann nicht empfohlen werden:
viewtopic.php?p=283864#p283864

Eine Alternative:
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 22. Februar 2025, 20:20:02 … Falls Du Dich im HET registrierst und mir eine PN schickst, kann ich Dir einen Link zum PDF des Urteils per PN zusenden. Bis bald?

Dieses Angebot gilt freilich auch für alle anderen.
Der_Clown

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Der_Clown »

Stichwort Haftprüfung:

Rick und Dr. Georg scheinen demnächst Haftprüfung beantragen zu wollen. Bevor der Antrag gestellt wird, will man aber abwarten ob nicht vorher noch neue Informationen eintreffen. Geht es da um die Terminierung der neuen Hauptverhandlung oder welche Informationen könnten da gemeint sein? Und wie äuft so eine Haftprüfung genau ab, legt die Verteidigung da schon die neuen Gutachten vor die einen Unfall wahrscheinlicher werden lassen? Um aus der Haft entlassen zu werden, müsste er im Verdachtsgrad von "dringend tatverdächtig" abgestuft werden oder reicht es schon aus, dass er seit knapp zweieinhalb Jahren in U-Haft sitzt (Unverhältnismäßigkeit)?

Vielleicht kann Catch22 dazu kurz was schreiben, was da aktuell hinter den Kulissen abläuft.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Der_Clown hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 16:36:47 … welche [neuen] Informationen könnten da gemeint sein? …
Zunächst muss geklärt sein, welcher Spruchkörper welchen Gerichts für die neue Hauptverhandlung zuständig ist. Derselbe Spruchkörper ist auch für die Haftprüfung zuständig.

Seit Erhebung der Anklage 2023 liegt die Zuständigkeit für Haftprüfungen nicht mehr beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht, sondern bei dem für das Hauptverfahren zuständigen Prozessgericht (Amts-, Land- oder Oberlandesgericht). Seit der Zurückverweisung durch den BGH ist das wieder das LG Traunstein. Der sich daraus ergebende Konflikt, dass weder die 1. noch die 2. Jugendkammer den Fall neu verhandeln dürfen, es aber gar keine weitere Jugendkammer gibt, muss erst gelöst werden.

Ich rechne damit, dass in Kürze das Präsidium des LG Traunstein die Geschäftsverteilung ändern und damit eine weitere Jugendkammer einrichten wird. Falls das scheitern sollte, weiß ich aus dem Stand leider auch nicht, wie's dann weitergeht.

Der_Clown hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 16:36:47 … Um aus der Haft entlassen zu werden, müsste er im Verdachtsgrad von "dringend tatverdächtig" abgestuft werden oder reicht es schon aus, dass er seit knapp zweieinhalb Jahren in U-Haft sitzt (Unverhältnismäßigkeit)? …
Zunächst eine Vorbemerkung zur U-Haft:

Frei kommt der Beschuldigte bzw. Angeklagte dann, wenn der bestehende Haftbefehl entweder außer Vollzug gesetzt116 StPO) oder wenn er aufgehoben wird (§§ 120, 112 StPO) oder wenn die Dauer der U-Haft sechs Monate überschreitet (§ 121 StPO).

Aussetzung: Der Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten, wird aber außer Vollzug gesetzt. Das Gericht kann Auflagen erteilen (z. B. zum Aufenthaltsort, eine Kaution, eine Meldepflicht bei der Polizei).
Voraussetzung: weiterhin dringender Tatverdacht, aber Wegfall der Haftgründe (z. B. Fluchtgefahr). Bei dringendem Tatverdacht eines vorsätzlichen Tötungsdelikts darf U-Haft auch ohne Haftgrund angeordnet werden.

Aufhebung:
Besteht der dringende Tatverdacht nicht weiter fort oder steht die U-Haft gegenüber der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis, ist der Haftbefehl aufzuheben. Dann kommt der Gefangene sofort und ohne Auflagen auf freien Fuß.
Im Jugendstrafrecht gilt zudem ein strengerer Maßstab für die Verhältnismäßigkeit der U-Haft als für Erwachsene (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 72 Abs. 1 Satz 3 JGG).

Haftdauer: U-Haft darf nicht länger als 6 Monate dauern, es sei denn, die besondere Schwierigkeit des Falles rechtfertigt dies und wird durch das OLG bestätigt.


Nun zu Deiner Frage:

Ohne Entkräftung des Tatverdachts wird es kaum gehen.

Denn: Der Tatvorwurf ist Mord und ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, der entkräftet werden könnte, muss nicht zwingend vorliegen. Ebenso bezweifle ich eine Unverhältnismäßigkeit der U-Haft angesichts einer Strafdrohung für Mord von bis zu zehn Jahren.

Deshalb denke ich, dass die Verteidigung auf den Wegfall des dringenden Tatverdachts abzielt und hilfsweise mit der Fortdauer der U-Haft über sechs Monate hinaus argumentieren wird.

Die wichtigsten Aspekte zum Tatverdacht: Es gibt keinerlei unmittelbar tatbezogenes Indiz gegen Sebastian. Zudem legt weder die Aussage von Adrian M. noch die von Lea R. echtes Täterwissen Sebastians offen. Die Spekulation bei der polizeilichen Vernehmung über einen Stein als Täterwissen interpretiert zu haben, ist absurd und unterfällt mutmaßlich ohnehin einem Verwertungsverbot.

Zur Fortdauer über sechs Monate: Eine besondere Schwierigkeit der Ermittlungen und im gerichtlichen Verfahren mag anfangs vorgelegen haben und wurde vom OLG München auch bestätigt. Mittlerweile aber wird längst nicht mehr ermittelt (außer von der Verteidigung durch Einholung neuer Gutachten) und die StA weiß wohl ganz genau, dass Belastendes nicht mehr zu Tage treten wird. Worin also könnte heute noch eine besondere Schwierigkeit erblickt werden? Schlampigkeit und befangene Phantastereien zählen nicht dazu.

Kurzum: Ob Sebastian wegen Wegfalls des dringenden Tatverdachts oder wegen zu langer Fortdauer der Haft freikomnt, ist egal. Für beides dürften hohe Erfolgsaussichten bestehen.

Der_Clown hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 16:36:47 … Und wie läuft so eine Haftprüfung genau ab, legt die Verteidigung da schon die neuen Gutachten vor die einen Unfall wahrscheinlicher werden lassen? …
Zu unterscheiden ist zwischen Haftprüfung (§ 117 Abs. 1 StPO) und Haftbeschwerde (§§ § 117 Abs. 2 Satz 1, 304 Abs. 4 Nr. 1 StPO).

Haftprüfung: Auf die Beantragung folgt eine mündliche Verhandlung (§ 118 StPO). Tatverdacht, Haftgründe und Verhältnismäßigkeit werden erörtert. In begrenztem Umfang können auch Zeugen gehört werden.
Bleibt die Haftprüfung erfolglos, kann Beschwerde eingelegt werden.

Haftbeschwerde: Die Beschwerde gegen den Haftbefehl wird schriftlich und ausführlich begründet. Eine mündliche Verhandlung findet nur auf Antrag statt.
Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, wird sie der nächsthöheren Instanz vorgelegt.

Welchen Weg die Verteidigung einschlagen wird, ist normalerweise eine wichtige Entscheidung. In unserem konkreten Fall aber dürften sich die Unterschiede kaum auswirken.


Zu Deiner Frage:

Bei der Prüfung des „dringenden Tatverdachts“ geht es nur darum, ob Sebastian mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ der Täter der ihm vorgeworfenen Taten ist.

Zwar könnte Püschel als sog. sachverständiger Zeuge in einer mündlichen Verhandlung gehört werden. Wenn, dann aber nur kurz, nicht über mehrere Stunden. Der große Paukenschlag ist davon nicht zu erwarten.

Denn nicht die Verteidigung muss einen Unfall darlegen, sondern die StA muss unmittelbar tatbezogene Indizien für Sebastians Schuld liefern. Die aber gibt es nicht.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Der_Clown hat geschrieben: Samstag, 19. April 2025, 16:36:47 … Bevor der Antrag [auf Haftprüfung] gestellt wird, will man aber abwarten, ob nicht vorher noch neue Informationen eintreffen. Geht es da um die Terminierung der neuen Hauptverhandlung oder welche Informationen könnten da gemeint sein? …
Ergänzend zu meinem vorherigen Beitrag:

Nicht gemeint sein kann die Terminierung der neuen Hauptverhandlung. Diese wird noch einige Zeit auf sich warten lassen. Denn zunächst muss die Zuständigkeit geklärt werden und erst dann kann die neue Kammer eine Hauptverhandlung auch vorbereiten und terminieren:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 03. September 2024, 12:13:11

Selbstverständlich müssten dann auch „alte“ Zeugen erneut vernommen werden, sofern dies zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist. Es wäre eine vollständige und neue Hauptverhandlung. Nur aufgrund dieser kann und darf ein neues Urteil ergehen.

In puncto Sachverständige mag das etwas anders sein. Dass Sachverständige, die unmittelbar mit der Obduktion befasst waren, erneut gehört werden müssten, versteht sich von selbst. Ob Adamec dazuzählt, hängt von seinem genauen Aufgabenbereich ab. Malcherek jedenfalls wäre nicht automatisch gesetzt. Ebenso nicht die bisherigen technischen und IT-Sachverständigen (Handy!), die psychiatrischen bzw. psychologischen Gutachter und andere mehr. Hier könnten sehr wohl ganz neue Namen und auch neue Beweisthemen ins Spiel kommen.

Auch für das „neue“ LG gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das LG würde also schon geraume Zeit vor dem ersten Sitzungstag eine Roadmap erstellen, die die Erhebung aller Beweise berücksichtigt, die das Gericht zur Aufklärung und Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen für erforderlich hält. Daraus resultieren dann die Beauftragung von Sachverständigen (mit jeweils konkretem Fragenkatalog), die Terminierung der Sitzungen und die Ladung von Zeugen und Sachverständigen.



Auch Beweisanträge könnten in einer erneuten Hauptverhandlung gestellt werden. Darüber würde dann das neue LG entscheiden. Auch dieses kann Beweisanträge auf der Grundlage von § 244 StPO ablehnen. Oder ihnen folgen.


Bis dahin wird die Verteidigung nicht warten. Unter Bezugnahme auf RA Dr. Georg heißt es im OVB:

Spoiler – hier klicken!


Verteidiger prüfen Möglichkeit der Haftprüfung

… Regina Rick und Dr. Yves Georg … haben bereits angekündigt, möglicherweise Haftprüfung zu beantragen. Man sei dran, sich auf einen Antrag vorzubereiten, sagte Revisionsspezialist Dr. Yves Georg. „Das muss sitzen.“ Wenn alle Informationen so weit beisammen seien, dass man davon ausgehen könne, nichts Relevantes mehr zu erfahren, werde man möglicherweise einen Antrag einreichen.



Rosenheim24.de am 18.04.2025
viewtopic.php?p=293526#p293526
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 89464.html

Die Verteidigung hält sich bedeckt, was an „Relevantem“ zu erfahren sie noch erwarten könnte. Einen einzigen, kraftvollen Schlag auf breiter Front wird die Verteidigung ausführen wollen. Sie wird sich nicht auf nur einen Aspekt konzentrieren, sondern alles angreifen, was vor die Flinte kommt. Besser ist es, (wie schon in der Revision) einen Overkill abzuliefern, als mit einer Holderleschen Steinschleuder einem Bataillon gegenüberzutreten.

Vorstellbar wären z. B. neue Beweismittel, die ein nichthändisches Auslösen des Notfallkontakts wahrscheinlich werden lassen, oder die auch andere Mosaiksteinchen des bisherigen Verurteilungsnarrativs zu Fall bringen. Püschel wird nicht gemeint sein, denn dessen Begutachtung liegt hinter den Kulissen längst in trockenen Tüchern.

Möglicherweise bezieht sich das „Relevante“ zusätzlich auch auf den Sachstand der (nicht sämtlich vorgelegten) Ermittlungen der StA. Dies würde relevant bei der Beurteilung einer „besonderen Schwierigkeit“ des Verfahrens im Hinblick auf die Fortdauer der U-Haft über sechs Monate.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der umfangreichen Sachrügen aus der Revisionsbegründung (über die der BGH bekanntermaßen gar nicht mehr entscheiden musste) mittelbar in die Offensive auf den Haftbefehl einfließen wird, um damit die im bisherigen Hauptverfahren (bzw. Urteil) festgestellten Tatsachen anzugreifen. (Diese Informationen aber sind für die Verteidigung nicht neu.)

Weil in der mündlichen Verhandlung einer Haftprüfung Art und Umfang der Beweisaufnahme ausdrücklich vom Gericht bestimmt werden (§ 118a Abs. 3 Satz 2 StPO), ist nicht mit mehrstündigen Vernehmungen einzelner (sachverständiger) Zeugen oder gar der Vorlage umfangreicher Gutachten zu rechnen. Alles in allem beansprucht eine solche Sitzung etwa ein bis zwei Stunden, im vorliegenden Fall wohl etwas mehr. Die mündliche Verhandlung der Haftprüfung ist zudem nicht öffentlich, weshalb sich Medienberichte darüber nur auf außergerichtliche Statements der Prozessbeteiligten werden stützen können.

Hoffen wir, dass das Tribunal der Pontia Pilata nun dank des BGH ein Ende gefunden hat – und der Heilige Geist bis Pfingsten das Traunsteiner Gericht erleuchte.

Frohe Ostern!
Intenso

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Danke für die Quellenangaben, Catch22!
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ostern, Zeit der Auferstehung, aber nur ihre filmische
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

So subtil verblödet das OVB die Chiemgauer

Eine fragwürdige Chronik des Falls Hanna zeichnet das Oberbayerische Volksblatt (OVB).

Adjektive sollen emotionalisieren:
• „tragischer Unfall“
• „grausame Gewalttat“
• „glückliche Partynacht“
• „schrecklicher Fund“

► „Noch am Abend des 3. Oktober wird die Leiche obduziert. … Es seien ‚eindeutige Spuren äußerer Gewalteinwirkung‘ festgestellt worden …“
Die Obduktion lief in der Nacht auf den 04.10.2022. Die blitzartig erkannte Eindeutigkeit der Gewalteinwirkung wird nicht kritisch hinterfragt und ruft das Bild einer Gewalttat hervor. Aber auch Steine im Fluss können gewaltsam von außen einwirken!

► „… als Motiv hält der Ankläger ‚Heimtücke‘ fest.“
Heimtücke ist kein Motiv, sondern ein Mordmerkmal (bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit).

► „Die Freundin [Verena R.]: … Sie war es, die Sebastian T. schwer belastete. … Derlei kann nur der Täter wissen.“
Klingt wie Intimpartnerin, stimmt aber nicht. Bewiesen wurde, dass das Treffen nicht am 03., sondern am 04.10.2022 stattfand. Ergo kein Täterwissen, keine schwere Belastung!

► „Der Häftling hat sich aus der U-Haft gemeldet. Ihm soll T. gestanden haben, dass er Hanna umgebracht habe.“
Kein kritisches Wort über die virulente Frage der Glaubwürdigkeit!

► „Die Verteidigerin: … Sie hat für Aufsehen gesorgt, als sie den angeblichen Badewannen-Mörder Manfred … [G.] freibekam. … Einmal bringt sie … [G.] sogar mit in den Saal nach Traunstein.“
Sonst gibt es nichts zu sagen über RAin Rick!? Die Bezeichnung als „angeblichen Badewannen-Mörder“ ist erlaubt, aber despektierlich. Rick hat G. nicht mitgebracht, sondern dort getroffen, um anschließend mit ihm von Salzburg zu einer TV-Sendung zu fliegen. G. wollte sich im Publikum die Sitzung anschauen. Wenn sich Soko-Chef KD Butz hinter den Nebenklägern exponierte, regte sich niemand auf!

► „… symmetrisch gebrochenen Schulterdächer. Einen letzten Notruf um 2.32 Uhr …“
Die Frakturen waren beidseitig, nicht symmetrisch. Kein Notruf, sondern Notfallkontakt.

► „Die Befangenheit: … diesen ‚rechtlichen Hinweis‘ gibt die Vorsitzende … am 4. Januar in ihrem E-Mail-Austausch mit dem Staatsanwalt.“
Tohuwabohu: Die E-Mails datieren vom 03.01.2024, einen rechtlichen Hinweis erteilte Aßbichler in der Sitzung vom 04.01.2024.

► „Justiz-Hammer: BGH hebt Urteil im Fall Hanna auf“
Nicht etwa der BGH-Beschluss, sondern das Traunsteiner Urteil ist der Hammer!

► „Die Revision: … Am 16. April 2025 gab der Bundesgerichtshof bekannt, dass das Urteil aufgrund der Befangenheit von Richterin Aßbichler aufgehoben wurde.“
Kein Wort über die schallende Ohrfeige des BGH: Nicht nur eine bloße Besorgnis der Befangenheit, sondern tatsächlich fehlende Distanz führte zur Aufhebung!

► „Der BGH hat den Fall zurück an das Landgericht verwiesen. … Wann es dort weitergeht, ist bisher nicht klar.“
Vordringlich unklar ist, vor welcher Kammer es weitergeht. Kein Wort über den neuerlichen Befangenheits-Zirkus!

Kein kritisches Wort zum unbekannten Tatort, zur Spurenlage, zum Fehlen jeglicher unmittelbar tatbezogener Indizien!


Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Gewalttat oder Unfall? Tod von Hanna W. beschäftigt weiter – eine Chronologie des Falls

Ein tragischer Unfall oder doch eine grausame Gewalttat? Wie … Hanna W. ums Leben gekommen ist, ist nach wie vor unklar. …

… Wie eine eigentlich glückliche Partynacht für eine junge Frau mit dem Tod endete. Wie eine Gemeinde voller Schrecken nach einem Mörder suchte. Wie ein junger Mann vor Gericht landete und verurteilt wurde. Und wie dieses Urteil letztlich wieder aufgehoben wurde. …

… Schocknachricht im Oktober 2022

Der Fund: Am frühen Nachmittag dieses Montags (3. Oktober 2022) … entdeckt ein Spaziergänger auf der Höhe von Kaltenbach … einen leblosen Körper in der Hochwasser führenden Prien. Wie sich herausstellt, handelt es sich um Hanna W. Die 23-Jährige hatte in der Nacht … den Musikclub „Eiskeller“ in … Aschau … besucht und den Club … gegen 2.30 Uhr … verlassen. Wie Bilder der Überwachungskamera am Eingang zeigen, war sie alleine. Die Frage, was zwischen diesen Aufnahmen und dem schrecklichen Fund geschehen ist, wird die Ermittler die nächsten Monate beschäftigen. Noch am Abend des 3. Oktober wird die Leiche obduziert.

Die Spurensuche: Einen Tag später wird die Soko „ Club“ eingerichtet. Es seien „eindeutige Spuren äußerer Gewalteinwirkung“ festgestellt worden, die auf ein Tötungsdelikt schließen lassen. Ab diesem Zeitpunkt sucht man in Aschau nach einem Mörder. Taucher finden in der Prien Hannas Lederjacke. Im Bärbach taucht ihr Ring auf … Die Polizeibeamten analysieren etliche Gigabyte an Fotos und Videos der Clubnacht. Am 28. Mai 2023 findet eine Spaziergängerin in der Prien ein mit Algen bewachsenes Handy. Es ist das lang gesuchte Mobiltelefon von Hanna. Die Forensiker der Polizei nehmen sich das Gerät vor, checken, ob trotz des monatelangen Liegens im Wasser noch Daten zu retten sind.

… Vom Jogger … zum Zeugen, zum Tatverdächtigen

Der Jogger: Ab dem 19. Oktober sucht die Polizei nach einem Jogger, der in der Tatnacht gesichtet wurde. Es handelt sich um Sebastian T., wie sich später herausstellen sollte. Zunächst lieferte er keine sachdienlichen Hinweise. Einen Monat nach seiner ersten Befragung wird er allerdings festgenommen. Seitdem sitzt Sebastian T. in Untersuchungshaft.

Die Anklage: Am 11. Mai 2023 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage … Die Anklage lautet auf Mord, als Motiv hält der Ankläger „Heimtücke“ fest. Das Landgericht Traunstein lässt die Anklage … am 28. Juni 2023 zu.

Die Verhandlung: Der Prozess beginnt am 12. Oktober 2023. Der Staatsanwalt plädiert auf Mord, die Verteidigung auf Freispruch. Ganze 35 Tage verhandeln Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung … Es werden zahlreiche Zeugen und Gutachter gehört.

Sebastian T.: „Sozial isoliert“ und Gewalt-Porno-Fan

Der Beschuldigte: Ein Kauz und Sonderling, ein Einzelgänger, der bei Stresssituationen zum Ausklinken neigt oder gar zu explosiven Wutanfällen: So beschreiben diverse Zeugen den Angeklagten. Dr. Rainer Huppert, der psychiatrische Gutachter, beschreibt ihn als sozial isoliert, als einer, der nicht in der Lage sei, sich Hilfe zu holen. T. habe sich verhältnismäßig zögerlich entwickelt, es komme eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Betracht. Heißt: Höchstens zehn Jahre … Er hält im übrigen T.s exzessiven Konsum von Pornos, darunter einen abstoßenden Gewaltporno kurz vor der fatalen Nacht, für nicht krankhaft.

Die Freundin: An einem der ersten Prozesstage sagt eine junge Frau aus, die Sebastian T. seit Schulzeiten kennt. Sie war es, die Sebastian T. schwer belastete. Und zwar unabsichtlich. Bei der Vernehmung sagt sie im Plauderton, dass Sebastian T. ihr am Abend des 3. Oktober eine Frage gestellt habe. Ob sie wisse, dass am selben Tag in Aschau eine junge Frau umgebracht worden sei? Derlei kann nur der Täter wissen. Doch vor Gericht kann oder will die Zeugin sich nicht präzise erinnern.

Der Häftling: Anders sieht es bei einem Zeugen aus, den die Staatsanwaltschaft geladen hat. … Der Häftling hat sich aus der U-Haft gemeldet. Ihm soll T. gestanden haben, dass er Hanna umgebracht habe.

Die Verteidigerin: … Mitte November holt Sebastian T.s Familie Verteidigerin … Rick mit ins Boot – zusätzlich zu den beiden Pflichtverteidigern … Baumgärtl und Dr. … Frank. Sie hat für Aufsehen gesorgt, als sie den angeblichen Badewannen-Mörder Manfred … [G.] freibekam. … Einmal bringt sie … [G.] sogar mit in den Saal nach Traunstein.

… Verteidigung setzt auf Unfall-These

Die Unfallthese: Anders als die Staatsanwaltschaft … hält die Verteidigung einen tragischen Unfall für möglich. Hanna sei versehentlich ins Wasser des Bärbachs gestürzt, in die Prien gerissen worden. Dabei habe sie sich ihre Verletzungen zugezogen, die Wunden am Kopf, den gebrochenen Halswirbel, vor allem die symmetrisch gebrochenen Schulterdächer. Einen letzten Notruf um 2.32 Uhr, der ihr Elternhaus nie erreichte, habe sie möglicherweise im Wasser treibend abgesetzt. Die Gutachter halten das für unwahrscheinlich.

Die Befangenheit: Gefährliche Körperverletzung plus Mord stehe nun im Falle einer Verurteilung im Raum, diesen „rechtlichen Hinweis“ gibt die Vorsitzende Richterin … Aßbichler am 4. Januar in ihrem E-Mail-Austausch mit dem Staatsanwalt. Dieser war seltsamerweise in den Ermittlungsakten gelandet. Regina Rick sieht darin den Anlass für einen Befangenheitsantrag. Dem wird nicht stattgegeben.

Das Urteil: Am 19. März 2024 fällt das Urteil. Neun Jahre soll Sebastian T. hinter Gitter. …

Justiz-Hammer: BGH hebt Urteil im Fall Hanna auf

Die Revision: „Natürlich gehen wir in Revision, dieses Urteil ist falsch. Ich bin überzeugt davon, dass mein Mandant mit dem Tod von Hanna überhaupt nichts zu tun hat“, sagte Regina Rick noch am Tag der Urteilsverkündung. Und so geschah es. Gemeinsam mit dem Revisionsspezialisten Dr. … Georg … legte Sebastian T.s Verteidigung Rechtsmittel ein. Mit Erfolg. Am 16. April 2025 gab der Bundesgerichtshof bekannt, dass das Urteil aufgrund der Befangenheit von Richterin Aßbichler aufgehoben wurde.

Und jetzt?: Der BGH hat den Fall zurück an das Landgericht verwiesen. … Wann es dort weitergeht, ist bisher nicht klar.

Rosenheim24.de am 19.04.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 89862.html
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

2022 war die Vorsitzende noch lustig drauf und bei 10:30 plaudert sie aus dem Nähkästchen.
https://www.rfo.de/mediathek/video/jacq ... raunstein/

Hier ein aktuelleres Video mit ihr ab 1:05
https://www.rfo.de/mediathek/video/es-w ... erprozess/



Interview mit Regina Rick nach dem BGH Beschluss
https://www.ardmediathek.de/video/abend ... TFmNzU1M2I

Tag drauf dann
https://www.ardmediathek.de/video/abend ... mY1MmRiZWQ
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Nur um dies mal in der Relation zu sehen : Beim Prozess des sogenannten Doppelgängerinnenmord in Ingolstadt, hat sich das Gericht äußerst leidensfähig gezeigt, indem es sich die "Expertise" angehört hat eines Zauberers, Magiers, Scheich und Liebesbeschwörers , welcher Briefe in erfundener Sprache verfasst, da er weder lesen noch schreiben kann. Den Dialekt des "Zaubererfachmanns" hat nicht mal der Dolmetscher verstanden und es wurde sogar noch on top ein weiterer Befragungstermin angesetzt , damit das Gericht zu Erkenntnissen bezügl. schwarzer Magie gelangt. Und in TS geht eine Welle der Empörung durch den Gerichtssaal, weil Frau Rick Unterlagen an ein wissenschaftliches Institut nach HH schickt und on top gibt es dafür sogar noch eine Anzeige gegen die Anwältin.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Wäre es wirklich so eine Zumutung gewesen, den Ausführungen eines Wissenschaftlers zu lauschen und danach zu entscheiden ob man dies für möglich hält oder doch eher in den Ordner "realitätsfremde Theorien" verbannt.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Also also, wenn man den Job lang genuch gemacht hat, sieht man doch nach nen halben Tach wo der Hase hin läuft und dann muss man nur dafür sorgen dass eine einem keine Knüppel zwischen die Beine schmeisst. Und dann zeiht man das durch wie immer im vertrauten Kreis und bestellt sich seine Gutachten und blockt Beweianträge ab, denn schliesslich hat man ja auch noch was beseres zu tun, als sich von einer dahergelaufener, die grad Oberwasser bekommen hat, sich schräg von der Seite anmachen zu lassen.
Ja wo sam mer denn, wenn ma schon den paar tausend Uhren nachgelaufen sind dann muss ja wohl öbes rauskommen und der Knastspezl hat hervorragend mitgmacht

Der " Cute russian blonde strangled and fucked" Porno is im Internet nicht mehr auffindbar, naja vllt hams den ja aufn USB stick dann könnens den bei der 2.0 Verhandlung als schummriges Mosaiksteinchen wieder an die Wand werfen.
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