MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ein weiterer frei zugänglicher Teaser zur Spiegel-TV-Reportage vom 03.03.2025 mit einem Statement von RA Dr. Georg:

https://youtu.be/JsOi3Y4xYHs (JVA-Zeuge Adrian M.)

Die bisher bekannten Links zu der Reportage:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 01. April 2025, 19:42:43
Als … Fundstücke noch zwei frei zugängliche Teaser zu der Spiegel-TV-Reportage vom 03.03.2025:

https://youtu.be/Jw6gORZSUEE (Statement von RA Dr. Georg: „Sauerei“)
https://youtu.be/frE4lG1VxUA

und die gesamte Reportage (Paywall):

https://youtu.be/Ns_nlQDkTnc
https://www.spiegel.de/panorama/spiegel ... 523eea410c


Gast hat geschrieben: Montag, 21. April 2025, 20:14:51
Interview mit Regina Rick nach dem BGH Beschluss
https://www.ardmediathek.de/video/abend ... TFmNzU1M2I

Tag drauf dann
https://www.ardmediathek.de/video/abend ... mY1MmRiZWQ
Die Ausschnitte aus der Abendschau des BR können auch in verschiedenen Auflôsungen heruntergeladen werden:

► Abendschau vom 16.04.2025 (Urteil aufgehoben, Interview mit RAin Rick):
• niedrig: https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... 553b_E.mp4
• mittel: https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... 553b_X.mp4
• hoch: https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... 53b_HD.mp4

► Abendschau vom 17.04.2025 (Wie geht es weiter?):
• niedrig: https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... dbed_E.mp4
• mittel: https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... dbed_X.mp4
• hoch: https://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb ... bed_HD.mp4
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: RA Dürr im Interview

Wurde StA Fiedler zum OStA befördert!?

► Aufhebung des LG-Urteils keine Überraschung

► U-Haft: Vergleich mit Badewannen-Fall

► U-Haft: Verzögerungen seien nicht dem Angeklagten anzulasten

► Befangenheit der 1. Jugendkammer?
→ Selbstablehnung? Ablehnung durch Verteidigung? Einfach durchziehen?

Anmerkung: Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) sollte lernen, bis zwei zu zählen und nicht chronisch die 1. mit der 2. Jugendkammer zu verwechseln. Zudem „meint“ der BGH nicht nur, das LG-Urteil aufgrund einer unerlaubten Absprache aufzuheben, dies zählt zu seinen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Emsig bemüht zeigt sich das OVB, den Tsunami zu glätten, damit die Provinz nicht absäuft. Wenn Fiedlers Dienstrang nicht wieder eine OVB-Ente ist, dann hätte sich die zum Glück unvollendete Hexenverbrennung wenigstens für einen ausgezahlt!

RA Dürr auf Rosenheim24 (OVB):

Spoiler – hier klicken!
… Warum die Frage nach Sebastian T.'s Untersuchungs-Haft so brisant ist



… Was die Arbeit der 1. [richtig: 2.!] Kammer unter dem Vorsitz von Jacqueline Aßbichler ruiniert hat, war eine Absprache mit Oberstaatsanwalt Wolfgang Fiedler, wie Karlsruhe meint. …

Womöglich noch 2025 geht es also wieder los. … Peter Dürr, Vorsitzender des Anwaltvereins Rosenheim und Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München, spricht darüber im Exklusiv-Interview.

Den Beschluss, der Revision … stattzugeben, hat der Bundesgerichtshof bereits am 1. April gefällt. Warum ging die Nachricht erst vor wenigen Tagen … an die Öffentlichkeit?

Peter Dürr: Das ist nicht ungewöhnlich. Die fünf Richter des ? Senats … treffen eine Entscheidung. Diese muss dann aber auch noch … zu Papier gebracht werden. Gemessen daran war das fast zügig, möchte ich sagen. …

War der Beschluss für Sie eine Überraschung?

Dürr: Der Beschluss, der Revision stattzugeben, stützt sich auf die Besorgnis der Befangenheit und das damit verbundene Ablehnungsgesuch der Verteidigung. Und insofern überrascht mich und auch viele Kollegen die Entscheidung persönlich auch nicht.

Viele Kollegen?

Dürr: Dieser Fall hatte ja doch deutschlandweit Aufsehen erregt. Dementsprechend wurde ich auch oft von Kollegen angesprochen. Und da war ziemlich oft zu hören, dass doch gerade bei einer derartigen Konstellation der Befangenheitsantrag durchgehen muss. Wann, wenn nicht in diesem Fall? Unterm Strich ist es also konsequent, wenn der BGH dieser Verfahrensrüge stattgibt. … Es kommt juristisch nicht darauf an, ob das Gericht tatsächlich befangen ist oder sich selbst für unbefangen hält. Bei einem Befangenheits- oder Ablehnungsgesuch ist auf einen verständigen Angeklagten abzustellen, auf dessen Besorgnis der Befangenheit kommt es an. Ein ungutes Gefühl beim Angeklagten? Das kann dieser – zunächst ja völlig unbekannte – E-Mail-Austausch wohl auslösen. Wenn diese Kommunikation zwischen Richterin und Staatsanwalt von vornherein in Kopie auch an die Verteidigung gegangen wäre, könnte man es vielleicht anders beurteilen.

Warum mussten sich Richterin und Staatsanwalt überhaupt über den geänderten Tatvorwurf austauschen?

Dürr: An sich sind solche Unterhaltungen in der Praxis wohl nicht selten. Die Besonderheit ist, dass dieser Austausch in diesem Fall schriftlich in die Akten geraten und dort dann zufällig durch die Verteidigung entdeckt worden ist. Auf dieser Grundlage konnte die Revisionsbegründung gefertigt und der BGH die erhobene Verfahrensrüge prüfen. Und das ist in einem rechtsstaatlichen Verfahren auch gut so.

Nun sitzt Sebastian T. immer noch in U-Haft. Wird die Verteidigung mit dem Antrag auf eine Haftprüfung Erfolg haben?

Dürr: Das ist eine brisante Frage. Ich kann beispielsweise von dem Fall … [G.] [Badewannen-Fall] berichten. Nach der ersten Aufhebung wurde damals auch keine Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde erhoben. Das Verfahren ist ja immer noch in der Schwebe und der Anklagevorwurf steht weiterhin im Raum. Es beginnt bei null, inklusive Beweisaufnahme. Und da kann es aus Sicht der Verteidigung auch gefährlich sein, sich im Lichte der Urteilsaufhebung … im Oberwasser zu fühlen. Noch ist der Angeklagte nicht freigesprochen – auch wenn die Verteidigung sicherlich einen Freispruch anstrebt. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft jedenfalls weiterhin von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, ihre Vorwürfe aufrechterhält und sich gegen eine Haftentlassung aussprechen wird. Die aktuelle Urteilsaufhebung trifft letztendlich auch noch keine Aussage zur Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Herr … [G.] ist ja auch beim zweiten Mal erneut verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft könnte jedoch im hiesigen Verfahren auch jederzeit von sich aus die Aufhebung des Haftbefehls beantragen.

Was würde das bedeuten?

Dürr: Dann muss Sebastian T. umgehend aus der Haftanstalt entlassen werden. Man kann sich andererseits ja auch fragen: Ist die Untersuchungshaft noch verhältnismäßig? Die Verzögerungen und Verlängerungen in diesem Prozess sind wahrlich nicht dem Angeklagten anzulasten.

Spielt sein Alter eine Rolle?

Dürr: Auch das spielt hinein. Der Richter hat auch die Möglichkeit, einen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, gegen geeignete Maßnahmen. Das kann eine Kaution sein, oder dass sich der Angeklagte in regelmäßigen Abständen bei der Polizei meldet. Auch so kann das Verfahren gesichert werden. Zumal: Warum soll er sich der Verhandlung entziehen, wenn er letztendlich sogar einen Freispruch anstrebt? Darauf deutet sein Verhalten während des Prozesses und auch das der Familie ganz klar hin.

Ist es gut, dass die erste Kammer des Landgerichts in Traunstein einen Prozess neu aufnehmen soll, an dem sie indirekt schon beteiligt war, indem sie den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die zweite Kammer ablehnte?

Dürr: Wir haben … einen gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan. Und da sind die Zuständigkeiten nach einer Zurückverweisung genau geregelt. Frau Will (die Vorsitzende der ersten Jugendkammer, Anm. der Red.) kann sich natürlich im Lichte der Verfahrensgeschichte selbst ablehnen. Das wäre möglich. Die zweite Variante wäre, dass die Verteidigung ein erneutes Ablehnungsgesuch stellt. Und die dritte Variante: Die Verteidigung sagt, wir ziehen das erst recht in dieser Besetzung durch. Aus früheren Verfahren … ist jedenfalls bekannt, dass die 1. Strafkammer auch in öffentlichkeitswirksamen Prozessen durchaus selbstbewusste Entscheidungen trifft, auch wenn andere Gerichte zuvor zu einem deutlich abweichenden Urteil gelangt sind.

Wann könnte die Verhandlung beginnen? Noch heuer?

Dürr: Ich glaube schon. … Der Prozess wird vielleicht nicht vor der Sommerpause beginnen. Spätestens im Herbst sollte jedoch was passieren.

Rosenheim24.de am 22.04.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 93605.html
Org

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Dienstag, 22. April 2025, 13:38:45Der " Cute russian blonde strangled and fucked" Porno is im Internet nicht mehr auffindbar, naja vllt hams den ja aufn USB stick dann könnens den bei der 2.0 Verhandlung als schummriges Mosaiksteinchen wieder an die Wand werfen.
heißt jetzt "hot busty german teen nailed and choked" (xHamster, SpangBank)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Besorgt um ihre Bürger und Feriengäste zeigt sich offenbar die Gemeinde Aschau. Sie erinnert sich an ihre Verkehrssicherungspflicht:

Spoiler – hier klicken!
… Vor Ort ist mir … [in Aschau bei der Durchreise über Ostern] aufgefallen …: Das Brückerl … ist durch eine zusätzliche Eisenstange abgesichert worde[n].

Es kann jetzt niemand mehr auf den hölzernen, zunehmend morschen Steg. …

@Tiergarten auf Allmystery, 22.04.2025, 16.25 Uhr (Seite 660)
https://www.allmystery.de/themen/km168746-659#id36211907

Ob auch die Lücken im Geländer entlang des Bärbachs geschlossen werden? Und der Bereich an der Seilbahnzufahrt abgesichert wird? Muss die Kurtaxe erhöht werden?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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SZ: Das Landgericht hat Unrecht getan

Für die Süddeutsche Zeitung kommentiert Benedikt Warmbrunn die Aufhebung des Traunsteiner Urteils durch den BGH.

► Schaden durch Vorsitzende Aßbichler
► bis jetzt schon 2½ Jahre U-Haft
► Gewissheit nur vorgetäuscht
► für immer ein Rätsel?

Der Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/newest/https://www.s ... li.3238118

Eine leicht gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
Im Fall Hanna … [W.] hat das Gericht unrecht getan

Bild
Seit zweieinhalb Jahren in Haft: Sebastian T., hier mit seiner Anwältin Regina Rick. (Foto: Lennart Preiss)

Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen den Angeklagten Sebastian T. auf. Der Vorsitzenden Richterin wirft er Befangenheit vor. Zu Recht.

Diese zweieinhalb Jahre müssen quälend gewesen sein. Viel zu lange hat die bayerische Justiz versäumt aufzuklären, was in dieser Oktobernacht 2022 … passiert ist. Warum … Hanna … [W.] von ihrem 885 Meter langen Heimweg … abgekommen war. Warum sie am nächsten Nachmittag tot in der Prien geborgen wurde. Warum sie mehrere Wunden am Kopf hatte, warum beidseitig gebrochene Schulterdächer. Warum sie vor ihrem Tod den Notruf gewählt hatte. Manches wird vielleicht für immer ein Rätsel bleiben. Eines aber hätte das Landgericht Traunstein bereits im vergangenen Frühjahr feststellen können: dass nahezu nichts dafür spricht, dass es Sebastian T. war, der Hanna … [W.] ermordet hat.

Es gibt keinen Beweis, dass er der Täter ist, keine DNA-Spuren, keine Videoaufnahmen. Niemand hat gesehen, dass er sich der jungen Frau genähert hat. Niemand hat gesehen, dass er sich überhaupt in ihrer Nähe aufgehalten hat. Dennoch hatte ihn das Landgericht zu neun Jahren Haft wegen Mordes verurteilt, gestützt vor allem auf schlecht überprüfte Zeugenaussagen, die teilweise voller Widersprüche waren. Das passt zu dem, was der Bundesgerichtshof nun bemängelte: dass die Vorsitzende Richterin befangen war, dass sie den Prozess nicht hätte weiterführen dürfen. …

Den Hinterbliebenen ist Gewissheit vorgetäuscht worden

In den nächsten Monaten wird nun ein neues Verfahren starten … Sebastian T. bekommt noch einmal die Chance, dass Richter überprüfen, was genau gegen ihn vorliegt. Und sollten sie nicht einen ähnlichen Verurteilungseifer verspüren oder neue Beweise präsentiert bekommen, dann dürften sie auch über eine Möglichkeit nachdenken, die die bisherige Richterin früh verworfen hatte: einen Freispruch.

Doch auf den zweiten Blick zeigt sich, wie viel Schaden diese Richterin bereits angerichtet hat. Schon jetzt sitzt Sebastian T. zweieinhalb Jahre im Gefängnis. Und allen, die um Hanna … [W.] trauern, ist Gewissheit nur vorgetäuscht worden. Dass die womöglich aussichtslose Suche nach der Wahrheit nun weitergeht, auch das ist ein Versäumnis der Justiz.

Süddeutsche.de am 17.04.2025
https://www.sueddeutsche.de/meinung/han ... li.3238118
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 22. April 2025, 18:54:15 SZ: Das Landgericht hat Unrecht getan

Für die Süddeutsche Zeitung kommentiert Benedikt Warmbrunn die Aufhebung des Traunsteiner Urteils durch den BGH.

► Schaden durch Vorsitzende Aßbichler
► bis jetzt schon 2½ Jahre U-Haft
► Gewissheit nur vorgetäuscht
► für immer ein Rätsel?

Der Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/newest/https://www.s ... li.3238118
Vielen Dank für deine ganzen Mühen!! Und ich bin wirklich froh, dass es Leute wie dich, Leute von der SZ, Zeit, Frau Rick etc. gibt.
Eigentlich ist es so offensichtlich. Jeder der bei den Verhandlungen dabei war und den Fall (nicht nur aus den Medien) richtig verfolgt hat, hätte genau das erkennen müssen, was in dem Artikel steht. Haben übrigens Gottseidank auch viele, hab mit vielen unbeteiligten Personen geredet vor Ort, die den Fall ebenfalls verfolgt haben und bei mehreren oder fast allen Verhandlungen dabei waren.
Auch dass der BGH einstimmig dem Beschluss zugestimmt hat. Das alles gibt mir Hoffnung, dass nicht alle auf der Welt voreingenommen und voller Hass sind oder blind der Presse (wie der Bild) glauben, was die alles von sich gibt. Erschreckend die Kommentare unter vielen Presseartikeln und von einigen Foristen (besonders bei allesMist). Eine Ausnahme sind evtl. die Angehörigen von H, weil ich es irgendwo nachvollziehen kann, dass die nicht so tief in den Fall eindringen wollen/können. Klar akzeptiere ich andere Meinungen, aber wirklich nachvollziehen kann ich diejenigen nicht, die felsenfest und ohne Zweifel überzeugt sind, dass ST der Täter war. Das ist immer noch meine Meinung und ich bin wirklich unvoreingenommen zu den ersten Verhandlungen gegangen. Ich werd auch bei dem neuen Prozess neutral berichten und lasse mich gerne umstimmen, wenn es Anlass dazu gibt, aber stand jetzt ist der gleiche wie vor und nach dem Urteil: im Zweifel für den Angeklagten, Punkt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Mich beschäftigt etwas, wovon ich gerade selber nicht weiß ob dem Bedeutung beizumessen ist. Man möchte doch meinen, dass ein Täter nach so einer Tat sich Gedanken darüber macht, aufzufliegen. Selbst wenn man es verdrängt, unterschwellig hat man doch Angst vor Entdeckung.
Soweit bekannt ist, gab es auf dem Handy von Sebastian keinerlei Suchanfragen wie z.B. der Begriff "DNA", oder "Spuren Kleidung", "Täter Kamera", oder, oder .... ( was würde denn so ein 20-jähriger googeln, wenn er abchecken möchte, ob er Gefahr läuft überführt zu werden ?) Aber irgendetwas in der Richtung wurde ja anscheinend nicht gefunden auf dem Handy. Schlußfolgerung für mich: das war für ihn ihn überhaupt kein Thema, er war es ja nicht. Noch nicht mal nach dem Besuch bei der Polizei hat er sich anscheinend damit beschäftigt.
Wie gesagt, vielleicht interpretiere ich da zu viel hinein.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 24. April 2025, 09:50:27 Wie gesagt, vielleicht interpretiere ich da zu viel hinein.
Ich glaube nicht. Nach einer solchen Tat ist es sehr wahrscheinlich, dass man sein Surf-Verhalten in irgendeiner Form ändern. Allein die Neugierde, wann der Leichnam entdeckt wird, treibt einen dazu, die Medien häufiger aufzurufen. Wenn das ausbleibt, dann deutet das eher auf die Unschuld des Joggers hin. Klar, wenn man es sicher anderweitig nachweisen könnte, dann kann man leider immer sagen, dass er so gerissen war, dass er diesem Bedürfnis nicht nachgab. Aber solche Behauptungen sind da eher lebensfremd, möglicherweise hat man in Wirklichkeit den falschen im Visier. Aber leider Ticken manche Richter anders und sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das sie bei dem Fehlen dieser Hinweise kritischer den Fall betrachten, dürfte eher selten sein.

Das Phänomen ist auch schon seit Jahrzehnten bekannt, man hat genügend wissenschaftliche Erkenntnisse darüber.

Folgender Artikel zeigt die Problematik auf:

https://strafverteidigertag.de/wp-conte ... er-Uhe.pdf

Man sieht hier, wie mangelhaft unsere StPO an die Psychologie des Menschen angepasst ist. Diese wird genaugenommen ignoriert, man glaubt einfach, dass Richter Kraft ihres Amtes diesbzgl. immun sind, welch eine Illusion. Man kann daher befürchten, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisbergs zeigt.

Ich finde auch der Abschnitt 8 des folgenden Artikels gibt das gut wieder.
https://www.rudolph-recht.de/befangenh ... befassung/
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Iven »

Off Topic


Betreff: Vermissten- bzw. eigentlich Mordfall Sybille Lars (nähere Infos zu diesem Fall, siehe hier)

Liebe Mitglieder und Gäste,

Herr Dennis Krückemeyer (Sohn von Sybille Lars), meine Kollegen und ich möchten gerne zusammen mit einer Leichenspürhund-Staffel aus dem Saarland nach den sterblichen Überresten von Sybille Lars suchen. Da Herrn Krückemeyer, der den tiefen Wunsch hat, seine Mutter zu finden und anständig zu beerdigen, das Geld für die Auslagen (Hotel- u. Spritkosten etc.) der ehrenamtlich arbeitenden LSH-Staffel leider nicht zur Verfügung steht, hat er dafür ein Crowdfunding eingerichtet und am 18. März 2025 gestartet.

Somit bitten wir Euch hiermit um eine Spende auf der nachstehend verlinkten GoFundMe-Seite.

https://gofund.me/390b4291

Bitte unterstützt uns, unser Vorhaben in die Tat umzusetzen und Herr Krückemeyer somit eine Chance erhält, seine Mutter zu finden und anständig zu beerdigen. Wir wären für jede noch so kleine Spende (ab 1 Euro) sehr dankbar.

Wir danken Euch herzlichst im Voraus!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 23. April 2025, 17:23:13 … Das alles gibt mir Hoffnung, dass nicht alle … voreingenommen und voller Hass sind oder blind der Presse (wie der Bild) glauben …
Als größter Multiplikator einer Vorverurteilung und als Motor des Hasses lief das Oberbayerische Volksblatt (OVB) der Bild-Zeitung den Rang ab. Einer Stalinorgel gleich, schoss die lokale Krawallgazette aus allen Rohren ihrer „24“er-Online-Derivate Dreck unters Volk: einseitig, kritiklos, populistisch – wie's präpotente Stammtischpolterer goutieren. Nicht nur schnödes Clickbaiting, sondern bewusste Brandstiftung!

Den „Justiz-Hammer“ nunmehr in dem Beschluss des BGH zu wähnen, anstatt den Hammer im heimischen Traunstein beim Namen zu nennen, schießt den Vogel ab:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 26. Januar 2025, 00:20:45 … Spannend wird werden, wie die lokale Stammtischpresse den Dampfplauderern die zu erwartende BGH-Entscheidung erklären wird: als invasorische Unterminierung der königlich-bayerischen Autokratie, als preußische Besserwisserei – oder schlicht als irreparable Justizpanne des BGH? Die „Traunsteiner Rechtsauffassung“ als grundlegend falsch zu brandmarken, wäre Hochverrat! …

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 23. April 2025, 17:23:13 … Erschreckend die Kommentare unter vielen Presseartikeln und von einigen Foristen (besonders bei allesMist). …
Ein Spiegel unserer Gesellschaft. Die Aufmerksamkeitsspanne reicht oft noch nicht einmal vom Anfang eines Satzes bis zu dessen Ende. Wie sollen solche Menschen komplexe Sachverhalte erfassen, verstehen und bewerten können? Geordnete Gedanken fördern auch eine geordnete Sprache zu Tage. Unbeholfenes Gestammel als Ausdruck einer wirren Gedankenwelt hingegen gleicht animalischem Gegrunze. Das heutige Mittelalter ist stockfinster!

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 23. April 2025, 17:23:13 … Eine Ausnahme sind evtl. die Angehörigen von H[anna], weil ich es irgendwo nachvollziehen kann, dass die nicht so tief in den Fall eindringen wollen/können. …
Nicht nachvollziehbar ist die Ergebenheit der Familie W. gegenüber dem Nebenklagevertreter Holderle. Über Irrungen juristischer Laien in den Fängen eines anwaltlichen Wirtschaftsbetriebs (aus einem Beitrag vom 24.02.2024):

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 00:04:54 … Wir wissen nicht, welches Narrativ RA Holderle seiner Mandantschaft gegenüber bedient, um sie bei der Stange zu halten. Sicher scheint nur, dass er sich … auf lautestmögliches Gackern verlegt, … [um] seine Mandanten von seiner Kompetenz [zu] überzeugen. … Womöglich hatte er das Verfahren … zu Anfang als „g'mahde Wiesn“ verkauft und die Familie hatte sich allzu leichtfertig darauf eingelassen. …


Trauerarbeit der Familie?

Mutter, Vater und Bruder leben seit … Jahren in einem Ausnahmezustand, an dessen Schrecken sich seit der Todesnachricht nichts verändert hat. Ein Standbild aus Schock und Verzweiflung. Trauerarbeit war und ist kaum möglich, solange … keine Aufklärung vorliegt …

Ein RA hätte der Familie raten können, sich nicht den seelischen Strapazen einer Nebenklage auszuliefern, sondern an einem stillen Rückzugsort Ruhe zu finden, um in aktiver Trauer einen Weg in die Zukunft beginnen zu können – fernab des die Seele blockierenden Medienrummels rund um einen aufreibenden Strafprozess. Doch damit verdient ein Fachanwalt für Strafrecht kein Geld. RA Holderle aber ist auch Fachanwalt für Familienrecht. Ob er denn weiß, dass die besten RAe sich nur höchst selten bei Gericht zeigen, weil sie sich darauf verstehen, Konflikte zu vermeiden oder sie außergerichtlich zu lösen? Damit steht man dann allerdings nicht in der Zeitung. …

Über Jahre hinweg verbreitete das OVB die Co­mé­die lar­mo­y­ante der PR-Schleuder Holderle. Das nicht minder bedauernswerte Schicksal der Familie T. und eines mutmaßlich unschuldig Angeklagten interessierte nicht die Bohne!
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 18. September 2024, 18:37:52 … Hannas Familie wird und kann nicht erspart bleiben, sich auch mit der Unfalltheorie näher zu befassen. …

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 23. April 2025, 17:23:13 Vielen Dank für deine ganzen Mühen!! Und ich bin wirklich froh, dass es Leute wie dich, Leute von der SZ, Zeit, Frau Rick etc. gibt. …
Hass und Hetze verdienen Kontra. Dummheit ebenso. Und RAin Rick wird abermals ihren Platz finden in den großen seriösen Medienformaten unserer Zeit. Holderle nicht.

Ein chinesisches Sprichwort: Wer lange genug am Fluss steht, wird eines Tages seine Feinde [tot] vorbeischwimmen sehen.

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 23. April 2025, 17:23:13 … Ich werd auch bei dem neuen Prozess neutral berichten …
Das klingt wie ein Versprechen. Gilt das für alle Sitzungstage? Auf Deine detaillierten und faktenreichen Berichte freue ich mich schon jetzt!

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 23. April 2025, 17:23:13 … im Zweifel für den Angeklagten, Punkt.
Darauf könnte es hinauslaufen. Möglicherweise aber gelingt es RAin Rick, ein Unfallgeschehen durch neue Beweismittel derartig solide zu untermauern, dass die Zweifel an Sebastians Täterschaft ins Unendliche wachsen und ein Freispruch aus (fast) erwiesener Unschuld ins Haus steht.

Aus dem fiktiven Programmheft:

• Rechtsmediziner Püschel,
• Computersimulation(en),
• Konfliktbefragung des JVA-Zeugen,
• Glaubwürdigkeitsgutachten,
• Konfliktbefragungen und IT-Forensik zum Tischtennisspiel,
• IT-Forensik zum Notfallkontakt und zur Akku-Temperatur,
• „Tatort“ weiter südlich,
• zu enges Zeitfenster für die „Tat“,
• Alibi.

Lang ist das Sündenregister der beiden Provinzstars, die sich zum Wohlgefallen einer befangenen Vorsitzenden um ihre Anwaltspflichten drückten, um nicht von der Casting-Liste für Pflichtverteidiger zu fliegen (manus manum lavat):

• keine Haftprüfung trotz lückenhafter Ermittlungen,
• keine Einwände gegen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens,
• keine IT-basierte Prüfung der Aussage der Zeugin Verena R.,
• Verzicht auf Konfliktbefragung der Zeugin Verena R.,
• keine Atomisierung der Aussage des JVA-Zeugen,
• unzureichende Aktenkenntnis,
• konfliktscheue Distanzierung vom Befangenheitsantrag ihrer Motivationstrainerin.

Es kann nur besser werden.

Was bleiben wird, ist der Schaden eines unschuldig Angeklagten, dessen finanzieller Ruin, eine versaute Ausbildung und zeit seines Lebens ein Spießrutenlauf durch ein Dorf und eine Region, wo Hasser und Hetzer weiterhin ihr Werk verrichten werden. In dubio pro reo zählt in deren Welt nicht.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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SZ-Kommentar entschärft – auf Druck von außen?

Am 17.04.2025 kommentierte Benedikt Warmbrunn für die Süddeutsche Zeitung (SZ) die Aufhebung des Urteils. Die Headline lautete:
Im Fall Hanna … [W.] hat das Gericht unrecht getan
Mindestens fünf Tage später ergänzte die SZ ihre Headline um zwei Wörter, die durch Relativierung aus einer Bombe einen Knallfrosch machen:
Im Fall Hanna … [W.] hat das Gericht vielen Menschen unrecht getan
Auch der Text des Vorspanns wurde entschärft. In der ursprünglichen Fassung hieß es noch:
Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen den Angeklagten Sebastian T. auf. Der Vorsitzenden Richterin wirft er Befangenheit vor. Zu Recht.
Später dann:
Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen den Angeklagten Sebastian T. auf. Bei der Vorsitzenden Richterin hält er Befangenheit für möglich. Zu Recht.
Übrigens: Die ursprüngliche Fassung wäre wohl gedeckt gewesen durch Rdnr. 14 des BGH-Beschlusses, demzufolge Aßbichlers unaufgefordertes Meckerschreiben vom 11.08.2024 an den BGH-Senat „ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt“ (siehe hier im Spoiler). Damit stellt der BGH implizit eine tatsächlich gegebene Befangenheit fest, was weit über eine bloße Besorgnis derer hinausreicht und die SZ zu ihrer ursprünglichen Aussage berechtigt hatte.


Am 17.04.2025 um 16.30 Uhr war der Kommentar auf Süddeutsche.de (hinter einer Paywall) erschienen. Um 17.05 Uhr desselben Tages wurde der Artikel vom Crawler des Archivierungs-Portals Archive.ph gefunden und im Volltext (ohne Paywall) gespeichert.

Als ich am 22.04.2025 um 18.54 Uhr – also mehr als fünf Tage später! – den SZ-Kommentar hier ins Forum stellte, waren die Headlines und Vorspanntexte auf Archive.ph und auf Süddeutsche.de identisch. Zu diesem Zeitpunkt existierte der Artikel also noch immer in seiner ursprünglichen Fassung. (Lediglich das Foto war ausgetauscht worden, die Bildunterschrift blieb unverändert.)

Das bedeutet, dass die Headline und der Vorspann mehr als fünf Tage nach Erscheinen angepasst worden sein mussten. Auffällig dabei: Der unschön ins Auge stechende Rechtschreibfehler in der Headline (falsche Kleinschreibung von „unrecht“) wurde nicht berichtigt!

Ob noch weitere Passagen des Kommentars geändert wurden, weiß ich nicht. Ich blicke nicht auf die vollständige aktuelle Fassung, die sich hinter einer Paywall verbirgt. Eine aktuellere Version auf Archive.ph gibt es anscheinend nicht. Kann vielleicht jemand mit SZ-Abo helfen und die beiden Fassungen in Gänze vergleichen?


Die von Archive.ph am 17.04.2025 gespeicherte Originalfassung:
https://archive.ph/20250417170504/https ... li.3238118

Die aktuelle Fassung auf Süddeutsche.de:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/han ... li.3238118


Wenn der Autor oder die Redaktion der SZ die Änderungen aus eigenem Antrieb vorgenommen hätten, wäre höchstwahrscheinlich auch der peinliche Schreibfehler entdeckt und ausgemerzt worden. Denn derartige Fehler finden sich in diesem Blatt mit germanistisch qualifiziertem Korrektorat fast nur alle Schaltjahre.

Zudem fällt der lange Zeitraum auf, der bis zu den sinnverzerrenden Änderungen verstrichen war. Welcher Redakteur sollte sich nach mehr als fünf Tagen noch dafür erwärmt haben? Es gibt nichts älteres als eine Zeitung von gestern!

Deshalb stelle ich mir die Frage: Was – oder wer – lieferte die Motivation zur Entschärfung der Bombe? Gab es Druck von außen? Welcher getroffene Knallfrosch plustert sich so gigantisch auf, dass der Süddeutsche Verlag erschrickt?
Vorurteilt
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Vorurteilt »

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 Denn derartige Fehler finden sich in diesem Blatt mit germanistisch qualifiziertem Korrektorat fast nur alle Schaltjahre.
Anscheinend sogar noch seltener, weil der Duden hier Kleinschreibung empfiehlt:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Unrecht
Insofern ist der Ruf der Süddeutschen wiederhergestellt.

Ich denke, es hat sich jemand sehr nachdrücklich über die vielleicht nicht 100% korrekte Aussage zur Befangenheit beschwert. Um keinen Ärger heraufzubeschwören für Stellen, bei denen es sich nicht lohnt,, wird sowas dann geändert.
Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 29. April 2025, 19:33:31 Kann vielleicht jemand mit SZ-Abo helfen und die beiden Fassungen in Gänze vergleichen?
Ein grober Vergleich zeigt, dass die Überschrift und der Text unter der Überschrift geändert wurde.
Zudem wurde ein Hinweis unter dem Kommentar ergänzt.

Hier die angesprochenen Ausschnitte in dem geänderten Kommentar:

Zitat:
"Im Fall Hanna Wörndl hat das Gericht vielen Menschen unrecht getan

Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen den Angeklagten Sebastian T. auf. Bei der Vorsitzenden Richterin hält er Befangenheit für möglich. Zu Recht.

Hinweis: In einer früheren Fassung hieß es, der BGH habe die Vorsitzende Richterin für befangen erklärt. Er stellte aber nur die Besorgnis der Befangenheit fest. Dies ist nun korrigiert."
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Vorurteilt hat geschrieben: Dienstag, 29. April 2025, 22:37:39Ich denke, es hat sich jemand sehr nachdrücklich über die vielleicht nicht 100% korrekte Aussage zur Befangenheit beschwert. Um keinen Ärger heraufzubeschwören für Stellen, bei denen es sich nicht lohnt,, wird sowas dann geändert.
Ich denke, dass Du das Recht haben wirst. Aus welcher Ecke Bayerns diese "Anregung" zur Änderung kam, ist wahrscheinlich leicht auszumachen. Und ist finde es auch erstmal grundsätzlich egal, der Artikel wurde von den meisten sicher zeitnah gelesen, Dass der geändert wurde, das spielt dann kaum eine Rolle, insofern – um Ärger zu entgehen – kann man das dann auch verstehen.
Klar ist die Änderung dann wieder zu weit gegangen, statt möglich hätte man besser wahrscheinlich nehmen sollen.

Aber das zeigt nur, wie nervös die dortige Justiz aktuell ist. Aus meiner Sicht deutet darauf auch die rasche Entfernung des Urteils kurz nach dessen Veröffentlichung hin.


Wenn man es gewissenhaft liest, hinterlässt das Urteil doch einen schweren Makel auf Bayrischen Justiz. Ich denke, die dafür zuständigen Stellen werden schon gewusst haben, dass die Veröffentlichung kritisch ist.

Schon für einen rechtlichen Laien mit etwas Kritikfähigkeit ist das Urteil in seiner Naivität erschreckend (ich denke da insbesondere an die Beweiswürdigung des notorischen Lügners). So wenig Lebenserfahrung hätte ich nie einem Gericht zugetraut. Man muss bedenken, das schriftliche Urteil haben 3! Berufsrichter verfasst und keinem ist das aufgefallen!


Insgesamt ist da mittlerweile viels seltsam, auch der BGH-Beschluss, nachdem der BGH nicht erkannt haben will, dass die Kammer 1 den Befangenheitsantrag abgelehnt hat. Da muss man sich schon ordentlich Mühe geben, das zu überlesen.

Ich glaube, man will dieses Urteil so rasch wie möglich vergessen.

Von mir aus, in der Hoffnung, dass man bei der Haftbeschwerde nun auch eine vernünftige Abwägung durchführt und erkennt, dass eine weitere U-Haft unverhältnismäßig wäre. Das Verfahren liefe dann auch mit geringerem Zeitdruck ab, sodass man dann der Frage Unfall/Tötungsdelikt besser auf die Spur kommen könnte.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 30. April 2025, 00:04:37 Ein grober Vergleich zeigt, dass die Überschrift und der Text unter der Überschrift geändert wurde. Zudem wurde ein Hinweis unter dem Kommentar ergänzt. …
Danke für die Recherche!

Vorurteilt hat geschrieben: Dienstag, 29. April 2025, 22:37:39 Anscheinend sogar noch seltener, weil der Duden hier Kleinschreibung empfiehlt:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Unrecht
Du hast recht. In dem von der SZ verwendeten Satzbau erlaubt der Duden sowohl Klein- als auch Großschreibung von „unrecht“. Empfohlen wird Kleinschreibung. Nur mit vorangestelltem Artikel ist Großschreibung obligatorisch. Das hatte ich übersehen. Bitte entschuldigt meinen Fehler.

Spoiler – hier klicken!
„unrecht“ oder „Unrecht“?

Kleinschreibung:
• …
• ihr habt unrecht oder Unrecht daran getan
• …
jemandem unrecht oder Unrecht geben, tun

Großschreibung:
• …
jemandem ein Unrecht [an]tun


https://www.duden.de/rechtschreibung/Unrecht


Vorurteilt hat geschrieben: Dienstag, 29. April 2025, 22:37:39 … Ich denke, es hat sich jemand sehr nachdrücklich über die vielleicht nicht 100% korrekte Aussage zur Befangenheit beschwert. …
Das denke ich auch.

Vorurteilt hat geschrieben: Dienstag, 29. April 2025, 22:37:39 … Um keinen Ärger heraufzubeschwören für Stellen, bei denen es sich nicht lohnt, wird sowas dann geändert.
Welche „Stellen, bei denen es sich nicht lohnt“, meinst Du? Auf eine Beschwerde hin von Zenzi Ratschkathl oder Seppi Gschaftlhuber wird ein Blatt wie die SZ nicht bereitwillig den Wesensgehalt einer Publikation aufgeben.

Sollte sich eine Richterin, ein LG-Präsidium oder ein Ministerialer aus München beklagt haben, würde ich es als Chefredakteur auf ein zivilgerichtliches Verfahren vor dem LG München I ankommen lassen.

Etwaige Ansprüche auf
• Gegendarstellung,
• Unterlassung und
• Schadenersatz
dürften für die Klägerseite im Fall dieses SZ-Kommentars angesichts der Ausführungen des BGH nur äußerst geringe Erfolgsaussichten bieten – dafür aber die riesige Gefahr einer öffentlichen Verhandlung mit der Presse aus dem ganzen Bundesgebiet in der ersten Reihe. Auch deshalb wäre für eine(n) verständige(n), potentielle(n) Kläger(in) Schweigen Gold.

Zum Vergleich ein wahres, geflügeltes Wort aus dem Hörfunk-Journalismus: „Das versendet sich!“ Weg isses, vor allem aus den Köpfen der Hörer – und töricht wäre es, so etwas im Nachhinein an die große Glocke zu hängen.


@Vorurteilt
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Bntzrnm »

Lento hat geschrieben: Mittwoch, 30. April 2025, 00:26:16 So wenig Lebenserfahrung hätte ich nie einem Gericht zugetraut. Man muss bedenken, das schriftliche Urteil haben 3! Berufsrichter verfasst und keinem ist das aufgefallen!
Ein recht bekannter, ehemaliger BGH-Richter, traut seinen Kollegen so einiges zu und vor allem nicht über den Weg ...


Zwei Schmankerl aus seinem gelungenen Beitrag zum Fall:
Richter sind keine Übermenschen. Sie haben Prägungen, Erfahrungen, Vorurteile, Neigungen und Gefühle wie alle anderen Menschen auch. Sie sind allerdings aufgrund Ausbildung und beruflicher Sozialisation vielfach von der "Palmström"-Überzeugung durchdrungen, dass nicht sein könne, was nicht sein darf: Wenn im Gesetz steht, der Richter müsse unabhängig und unparteilich sein oder dies oder jenes können, dann verstehen bedauerlich viele das weniger als ständige Aufgabe denn als Zustandsbeschreibung mit Garantiecharakter.
...
Man muss gerade auch als Richter lernen, die eigene Beleidigtheit über die Behauptung zu ertragen, man sei nicht der allergrößte und habe einen (schweren) Fehler gemacht.
https://www.lto.de/recht/meinung/m/frag ... rafprozess
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Nachhilfe für Aßbichler

Der Strafrechtler, StGB-Kommentator und ehemalige BGH-Richter Professor Thomas Fischer kommentiert die Entscheidung des BGH in der Legal Tribune online (LTO).

Nachhilfe im Strafprozessrecht, die zu nehmen Aßbichler einst voller Zynismus RAin Rick empfohlen hatte, wird der Vorsitzenden Richterin nun von berufener Stelle höchstselbst zuteil. Und RAin Rick behält recht.


► Auf die Sachrügen kam es nicht mehr an.

► Falsch ist zu glauben, der BGH habe das Urteil inhaltlich gebilligt.

► Die Besorgnis der Befangenheit drängte sich auf.

► „Abstimmung“ im Kumpel-Ton war verfehlt.

► Kumpelhaftes Zusammenwirken von Richterin und [O]StA ist zu vermeiden.

► Kritik an Verwobenheit von Gerichten und StAen in Bayern

► Aßbichlers unaufgeforderte dienstliche Stellungnahme verstärkte den Eindruck der Befangenheit.

► Erklärungen über den guten Willen oder ein „Gefühl“ sind verfehlt und können weitere Ablehnungsgründe offenbaren.

► Auch geheime „Nebenakten“ begründen die Besorgnis der Befangenheit.


Gastbeitrag von Thomas Fischer in der LTO (leicht gekürzt, Rechtsnormen verlinkt):

Spoiler – hier klicken!
Wann ist ein Richter im Straf­pro­zess „befangen“?

Der BGH hat ein Urteil aufgehoben, an dem eine zurecht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnte Richterin mitgewirkt hatte. Ihre dienstliche Erklärung bestätigte diese Besorgnis – kommt es auf mehr an, Herr Fischer?

Kürzlich hat der Bundesgerichtshof … ein strafrechtliches Urteil des Landgerichts … Traunstein im sog. Fall „Eiskellermord“ aufgehoben (… [Beschluss] v. 01.04.2025, Az. 1 StR 434/24). Die Aufhebung (mit der Folge der Zurückverweisung; § 354 Abs. 2 … StPO) erfolgte auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten, mit welcher er eine Verletzung von § 338 Nr. 3 StPO geltend gemacht hatte. Auf die zugleich erhobene Sachrüge kam es daher nicht mehr an; insoweit lagen Schlagzeilen wie „Was geschah wirklich …?“ eher neben der Sache. Dasselbe gilt für kolportierte (justizielle) Stellungnahmen, wonach der BGH „keine Bedenken“ gegen die sachlichen Feststellungen, die Beweiswürdigung und die rechtliche Bewertung gehabt habe: Zu Fragen, auf welche es gar nicht ankommt, muss das Revisionsgericht nicht Stellung nehmen und will es in aller Regel auch nicht.



Auf die Einzelheiten kommt es nicht an



Angeklagt war eine Tat (d.h. ein Geschehensablauf), die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Mordes (§ 211 … StGB) verwirklichte … Im Laufe der Hauptverhandlung wandte sich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in vertraulichem Duz-Ton per E-Mail an die Vorsitzende der zuständigen Jugendkammer. Er teilte ihr mit, wie er selbst und ein Kollege den Sachverhalt und die Beweislage sähen und wie sie zu plädieren beabsichtigten.

Die Vorsitzende antwortete alsbald und stellte ihrerseits Erwägungen zur Beweiswürdigung und rechtlichen Beurteilung an. Die E-Mail-Korrespondenz nahm die Vorsitzende zu einem Sonderheft der Akte, teilte sie aber den anderen Verfahrensbeteiligten nicht mit. Sie wurde durch Zufall von einer Verteidigerin in dem Sonderheft entdeckt. Die Verteidiger lehnten daraufhin die Vorsitzende wegen Besorgnis der Befangenheit ab (§ 24 Abs. 2 StPO). Die Strafkammer wies das Ablehnungsgesuch zurück und verurteilte den Angeklagten unter Mitwirkung der abgelehnten Vorsitzenden Richterin.

Gegen das Urteil erhob der Angeklagte mit der Revision eine Verfahrensrüge gem. § 338 Nr. 3 StPO. Die Kammervorsitzende verfasste bei Vorlage dieser Revision unaufgefordert eine „dienstliche Erklärung“, in welcher sie versicherte, nicht festgelegt gewesen zu sein.

Lektüreempfehlung der gesetzlichen Vorschriften

Man muss an dieser Stelle einleitend drei gesetzliche Vorschriften zitieren (und dringend zur Lektüre empfehlen):

§ 337 StPO Revisionsgründe


§ 338 StPO Absolute Revisionsgründe


§ 24 Abs. 1 und 2 StPO Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit


Befangenheit muss nicht bewiesen werden

Die meisten Laien und auch ganz erstaunlich viele Richter denken, dass die Voraussetzung einer (erfolgreichen) Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit sei, dass der betreffende Richter tatsächlich befangen ist. Das würde dazu führen, dass in dem Verfahren über den Ablehnungsantrag diese Befangenheit bewiesen werden müsste. Auf der Grundlage dieser falschen Auslegung des § 24 Abs. 2 StPO fühlen sich sehr viele – genauer gesagt: die Mehrzahl – aller abgelehnten Richter veranlasst, in die „dienstliche Erklärung“, welche sie gem. § 26 Abs. 3 StPO abgeben müssen, zu schreiben: „Ich fühle mich nicht befangen“.

Das ist, um es unfreundlich auszudrücken, Unfug und kann, wenn es mit rechten Dingen zugeht, auf keinen Fall dazu führen, dass der Ablehnungsantrag zurückgewiesen wird. Das gilt erst recht, wenn solcherlei Erklärungen gegenüber dem Revisionsgericht abgegeben werden. Denn darauf, wie der Richter sich „fühlt“, kommt es nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 2 StPO gar nicht an: Es geht allein um die „Besorgnis der Befangenheit“, und diese bestimmt sich nicht nach den Gefühlen oder der Eigenwahrnehmung des Abgelehnten, sondern nach dem Blickwinkel desjenigen Verfahrensbeteiligten (Angeklagter, Staatsanwaltschaft, Nebenkläger, Adhäsionskläger, Einziehungsbeteiligter), der den Richter ablehnt.

Der Grund dafür ist vor allem, dass kein Mensch und daher auch kein Gericht in der Lage ist, die „Gefühle“ anderer Menschen objektiv gültig zu überprüfen. Die „Besorgnis“ der Befangenheit ist also eine sozusagen vor die interne Gedanken- und Stimmungssphäre des Richters gezogene, objektivierende Anforderung: Diese Besorgnis muss der Ablehnende haben, nicht der Abgelehnte. Das geht – mit Gründen – nur, wenn objektive Anhaltspunkte gegeben sind, auf welche sich die Besorgnis stützen kann. Nach ständiger Rechtsprechung kommt es dabei auf den objektivierbaren Blickwinkel eines verständigen und vernünftigen Verfahrensbeteiligten in der Verfahrensrolle des ablehnenden Antragstellers an. Daher kann eine Ablehnung nicht darauf gestützt werden, dass ein Richter „irgendwie den Eindruck erweckt“, er sei voreingenommen oder parteiisch.

Nicht mehr, und nicht weniger als offene Annäherung

Unparteilichkeit (Unvoreingenommenheit, Neutralität) bedeutet, sich als Richter einer zu entscheidenden Rechtssache „offen“ zu nähern, also die Sachverhaltsfeststellung ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einer Seite durchzuführen sowie die rechtliche Würdigung und die Rechtsfolgenbestimmung nicht nach Maßgabe von einseitiger Neigung vorzunehmen. Der nach § 38 Deutsches Richtergesetz zu leistende Richtereid lautet:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Richter sind keine Übermenschen. Sie haben Prägungen, Erfahrungen, Vorurteile, Neigungen und Gefühle wie alle anderen Menschen auch. Sie sind allerdings aufgrund Ausbildung und beruflicher Sozialisation vielfach von der „Palmström“-Überzeugung durchdrungen, dass nicht sein könne, was nicht sein darf: Wenn im Gesetz steht, der Richter müsse unabhängig und unparteilich sein oder dies oder jenes können, dann verstehen bedauerlich viele das weniger als ständige Aufgabe denn als Zustandsbeschreibung mit Garantiecharakter.

Von klaren Fällen und skurrilen Missverständnissen

Die Beurteilung, ob aus Sicht eines vernünftigen Verfahrensbeteiligten die Besorgnis der Befangenheit besteht, ist oft nicht einfach, weil die subjektiven Interessen aufeinanderprallen und Handlungen oder Äußerungen von Richtern im Einzelfall durchaus unterschiedlich verstanden oder bewertet werden können. Hinzu kommen auch verfahrenstaktische Erwägungen: Stellt die Verteidigung einen Befangenheitsantrag, ist die „Stimmung“ im Verfahren meist nachhaltig verdorben. Wird in einem umfangreichen Verfahren ein Richter kurz vor Schluss erfolgreich abgelehnt, „platzt“ die ganze Hauptverhandlung. Befangenheitsfragen werden von den Beteiligten selten „sportlich“ genommen.

Es gibt eine unüberschaubare Einzelfall-Rechtsprechung zur Befangenheit von Richtern oder Schöffen. Sie reicht von klaren Fällen („Ihnen wird das Lachen noch vergehen!“) bis zu skurrilen Missverständnissen. Auch Schöffen sorgen gelegentlich für atemberaubende Szenen: In einer einst von mir geführten Hauptverhandlung fragte ein Schöffe den – seine Unschuld beteuernden – Angeklagten: „Tut es Ihnen denn überhaupt nicht leid?“

Kontakte nur verfahrensoffen und transparent

Im Traunsteiner Fall drängte sich die Besorgnis der Befangenheit auf; die Zurückweisung des Antrags durch die Kammer war daher schwer verständlich. Selbstverständlich sind in einer „offenen“ Verfahrensführung auch Kontakte des Gerichts mit Verfahrensbeteiligten erlaubt. Sie müssen aber verfahrensoffen und transparent gestaltet sein. Diskussionen über Fragen, die offenkundig zum gerichtlichen Beratungsgegenstand gehören (und dann dem Beratungsgeheimnis unterfallen), mit einzelnen Beteiligten unter Verheimlichung gegenüber den anderen sind nicht tolerabel. Ein solches Verhalten muss fast zwingend zu dem Eindruck des Übergangenen (hier: des Angeklagten) führen, der betreffende Richter stehe ihm nicht mehr neutral gegenüber.

An dieser Stelle ist allerdings auch die Rolle des Staatsanwalts zu hinterfragen: Die im Kumpel-Ton verfasste, offensichtlich einer „Abstimmung“ dienende Mitteilung an die Vorsitzende, wie die Staatsanwaltschaft zu plädieren gedenke, war verfehlt. Das gibt Anlass zu dem Hinweis, dass eine demonstrative Vertraulichkeit zwischen erkennendem Gericht und sachbearbeitenden Staatsanwälten jedenfalls bedenklich erscheint; weil sie den (gelegentlich zutreffenden) Eindruck nahelegt, es gehe im Verfahren um eine Gegenüberstellung von „Wir gegen sie“. Begünstigt werden kann das durch eine Justizorganisation, in welcher – wie z.B. in Bayern – die beruflichen Biografien durch regelmäßigen Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft verwoben sind.

Im Übrigen gilt das Vorstehende auch für das Gericht selbst: Eine ganze Strafkammer (einschließlich Schöffen und Ergänzungsschöffen), die sich in der Hauptverhandlung penetrant duzt („Lies' Du mal weiter, Roland!“), erzeugt den Eindruck einer Versammlung von Kumpels, nicht von neutralen und unvoreingenommenen Richtern.

Objektiver Blickwinkel oder kollegiale Solidarität

Abgelehnt werden kann ein Richter nur vor der Entscheidung, die er zu fällen hat. Eine nachträgliche Ablehnung ist unzulässig. Auch die Revision kann nicht auf die Rüge gestützt werden, ein Richter, gegen den kein Ablehnungsgesuch gestellt wurde, sei „in Wahrheit“ befangen gewesen.

Die „wahre“, innere Befangenheit ist sowieso nicht zu beweisen; sie kann durch „Pokerface“, durch betonte Freundlichkeit oder auch durch schlichte Vermeidung von Angriffspunkten leicht verschleiert werden und fällt in den persönlichen, moralischen Zuständigkeitsbereich jedes Richters. Über § 24 Abs. 2 StPO können nur Fälle erfasst werden, in denen Handlungen oder Äußerungen eines Richters äußere Anhaltspunkte erkennen lassen.

Über ein (nicht offensichtlich unzulässiges) Ablehnungsgesuch entscheidet der jeweilige Spruchkörper ohne den abgelehnten Richter, statt seiner wirkt ein Vertreter mit. Das führt ziemlich häufig zu recht diffizilen Abwägungen zwischen „objektivem Blickwinkel“ und kollegialer Solidarität. Wer bescheinigt schon gern dem oder der Vorsitzenden der eigenen Kammer, der sich „nicht befangen fühlt“, dass er grob danebengelangt und die Besorgnis der Befangenheit begründet hat? An so etwas zerbrechen auch einmal jahrelange Freundschaften. Außerdem ist die Ansicht verbreitet, Befangenheitsanträge (der Verteidigung) dienten meist sowieso nur zur Stimmungsmache und Verfahrensobstruktion. Das kann im Einzelfall stimmen, muss aber nicht.

Dienstliche Erklärung nur über Tatsachen

Aus dem Verfahren über ein Befangenheitsgesuch hat sich der abgelehnte Richter herauszuhalten, von der Pflicht zur dienstlichen Erklärung über die Tatsachen (!) abgesehen. Erklärungen, wie sie im Traunsteiner Fall abgegeben wurden, verstärken, wie der BGH ausgeführt hat, noch den Eindruck, der Sache nicht mehr unvoreingenommen gegenüberzustehen. Man muss gerade auch als Richter lernen, die eigene Beleidigtheit über die Behauptung zu ertragen, man sei nicht der allergrößte und habe einen (schweren) Fehler gemacht.

Auch gegenüber dem abgelehnten Richter gilt übrigens das Beratungsgeheimnis derjenigen, die ohne ihn über das Ablehnungsgesuch entscheiden. Wie die Beratung und Abstimmung darüber verlaufen ist, geht ihn nichts an; er muss mit der Entscheidung leben.

Antworten, im Ergebnis

1) Die Feststellung richterlicher Befangenheit richtet sich nicht nach der Selbsteinschätzung der Richter, sondern nach dem objektiven Blickwinkel eines vernünftigen Verfahrensbeteiligten in der Position dessen, der ein Befangenheitsgesuch stellt.

2) Abgelehnte Richter müssen sich zu den im Befangenheitsgesuch genannten Tatsachen dienstlich äußern. Erklärungen über ihren guten Willen oder ihr „Gefühl“ oder gar Spekulationen über die Motive des Gesuchs sind nicht nur überflüssig, sondern verfehlt; sie können neue Ablehnungsgründe offenbaren.

3) Ablehnungsgesuche und Befangenheitsrügen können eine allein innerliche Befangenheit eines Richters nicht beweisen. Es geht um die vernünftige „Besorgnis“ der Befangenheit, welche sich auf konkrete Handlungen eines Richters bezieht.

4) Kumpelhaftes Zusammenwirken von Richtern mit Staatsanwälten (oder auch mit Verteidigern) ist zu vermeiden. Kommunikation über sachliche und formelle Verfahrensfragen ist verfahrensoffen und transparent zu gestalten. Das Anlegen von geheimen „Nebenakten“ begründet regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit (Schönes Beispiel Beschl. des LG Bonn v. 22.02.2023, Az. 63 KLs-213 Js 15/22-1/22).

Legal Tribune online (LTO) am 29.04.2025
https://www.lto.de/recht/meinung/m/frag ... rafprozess

In voller Länge hier:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/frag ... rafprozess


Bntzrnm hat geschrieben: Mittwoch, 30. April 2025, 14:36:14 Ein recht bekannter, ehemaliger BGH-Richter, traut seinen Kollegen so einiges zu und vor allem nicht über den Weg … Zwei Schmankerl aus seinem gelungenen Beitrag zum Fall: …
Du warst schneller! ;-)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Immer das rumgenörgle an der bayrischen Justiz, die haben schliesslich was besseres zu tun als zu guggen ob der es jetzt war oder nicht.
Hier 2 herausragende Beispiele wie die in Bayern für Zucht und Ordnung sorgen:
Lauterbach hebt den Arm – und eine Frau muß dafür 3.500 Euro zahlen
https://jungefreiheit.de/politik/deutsc ... ro-zahlen/
Hitler-Bild in der Whatsapp-Kollegengruppe: Amtsgericht Würzburg verurteilt Lkw-Fahrer zu Geldstrafe
https://www.mainpost.de/franken/hitler- ... -108944284

7000 forderte der Anwalt des Staates und der Richter gab ihm ein bisschen Rabatt stand in der Tageszeitung.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

LG-Urteil endgültig offine?

Bereits 2024 wurde das Urteil des LG Traunstein vom 19.03.2024 auf Beck-online veröffentlicht (BeckRS 2024, 26699, nur für Abonnenten):

https://beck-online.beck.de/Dokument?vp ... .26699.htm

Seit 10.01.2025 gegen 8.00 Uhr erfolgte eine automatische Weiterleitung an eine Hinweistafel, derzufolge sich der Urteilstext vorübergehend in Bearbeitung befinde und man „in den kommenden Tagen“ erneut versuchen solle, ihn aufzurufen:

https://beck-online.beck.de/Error/48
Spoiler – hier klicken!
Fehler – beck-online

Der gewünschte Inhalt befindet sich derzeit zur redaktionellen Qualitätssicherung in der Bearbeitung und steht daher vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es in den kommenden Tagen erneut.

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns ein Feedback geben.

https://beck-online.beck.de/Error/48

Auffällig: Nachdem das Urteil bereits einige Zeit online stand (erkennbar an der Fundstelle „2024, 26699“), wurde der Zugriff darauf erst gesperrt, als die Verlinkung hier im HET (08.01.2025, 21.51 Uhr) und wenige Stunden später auf Allmystery (09.01.2025, 11.17 Uhr) publik wurde. Kurz darauf folgte dann die Sperrung (10.01.2025, ca. 8.00 Uhr) – mutmaßlich aufgrund der schlampigen Anonymisierung, deretwegen Betroffene möglicherweise eine Überarbeitung verlangten. Daraus wird die Reichweite derartiger Foren sichtbar.

Seit heute, 01.05.2025, landet der Besucher plötzlich auf einer anderen Hinweistafel (gestern noch nicht). Dort heißt es, das Urteil sei entweder nicht verfügbar oder im Abo nicht enthalten:

https://beck-online.beck.de/Error/22
Spoiler – hier klicken!
Fehler – beck-online

Das angeforderte Dokument ist entweder nicht Bestandteil Ihres Abonnements oder nicht in beck-online verfügbar. Ein Einzeldokumentbezug wird in diesem Fall nicht angeboten.

https://beck-online.beck.de/Error/22?ur ... .26699.htm

Daraus schließe ich, dass das Urteil ab sofort endgültig nicht mehr auf Beck-online im Rechtsprechungsmodul „BeckRS“ zur Verfügung gestellt wird (zumal das Urteil nicht aufgrund einzelner Sachrügen, sondern wegen eines sogenannten absoluten Revisionsgrundes nach § 338 StPO aufgehoben wurde und aus Sicht des Beck-Verlags kaum mehr eine wissenschaftliche Relevanz vorliegen dürfte).

Gleiches wird in Bälde wohl auch bei dem amtlichen Portal „Bayern.Recht“ der Bayerischen Staatskanzlei zu erwarten sein. Denn für die technische (und wahrscheinlich auch redaktionelle) Umsetzung ist laut Impressum ebenfalls der Beck-Verlag zuständig.

Bislang führt der diesbezügliche Urteils-Link

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699

noch zu der bekannten Vertröstung auf die „kommenden Tage“:

https://www.gesetze-bayern.de/Error/5
Spoiler – hier klicken!
Dokument gesperrt

Der gewünschte Inhalt befindet sich derzeit zur redaktionellen Qualitätssicherung in der Bearbeitung und steht daher vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es in den kommenden Tagen erneut.

https://www.gesetze-bayern.de/Error/5

Eine böse Vorahnung hatte offenbar das Rechtsportal Dejure.org, als es unkte:
Spoiler – hier klicken!
Redaktioneller Hinweis

Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe in der amtlichen Rechtsprechungsdatenbank wurde (vorläufig?) zurückgezogen

https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 40276%2F22


Dass das Traunsteiner Urteil nunmehr dauerhaft in der Versenkung zu verschwinden droht, ist ein Jammer. Für die Öffentlichkeit ebenso wie für die Fachwelt. Glücklich sei, wer das Urteils-PDF ergattern konnte. (Bei Interesse bitte eine PN an mich.)

Gerade weil Voreingenommenheit und gezieltes Zurechtbiegen einer „Beweislage“ wider die Gesetze der Logik und wahrscheinlich sogar wider besseres Wissen dem Leser dieses Urteils förmlich ins Gesicht springen, wäre genau dieses Urteil ein brillantes Lehrstück für alle Strafrichter, Staatsanwälte, Nebenklagevertreter, Strafverteidiger und nicht zuletzt Kriminalbeamte, für Jurastudenten und Rechtsreferendare wie auch für gewissenhafte (!) Journalisten und kritische Laien, um zukünftige Justiz-Katastrophen dieser Art zu verhindern. Schon morgen könnte es den Nächsten treffen. Und jeder x-Beliebige könnte der Nächste sein!

Leider aber wird wohl @Lento recht behalten:
Lento hat geschrieben: Mittwoch, 30. April 2025, 00:26:16
Ich glaube, man will dieses Urteil so rasch wie möglich vergessen.

Ein kleiner Trost: Dass von nun an die Erste Liga der Fachwelt, allen voran Thomas Fischer, mit Argusaugen über den weiteren Fortgang des Verfahrens wachen wird, darf als sicher gelten – von der bevorstehenden Haftprüfung über die Beweiserhebung bis zu einem rechtsstaatlich legitimierten Urteil einer nicht abermals „Besorgnis der Befangenheit“ erregenden Jugendkammer. Nun können Traunsteiner Richter beweisen, dass sie willens und professionell genug sind, wie erwachsene Menschen zu agieren.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Spiegel-TV: Wende im „Eiskeller-Mord“

Am vergangenen Montag (28.04.2025) berichtete Spiegel-TV in einem Dreiminüter plus Moderation:

► RA Dr. Georg: „deutlicher Erfolg auf ganzer Linie“

► RAin Rick: keine Spuren, kein Tatort, kein Beweis für Anwesenheit

► Mutter Iris T.: Sohn ab Tag 1 vorverurteilt

► RA Dr. Georg: „Kabinettsjustiz“ per Mauschelei in Traunstein

► BGH: LG und StA heimlich am Angeklagten vorbei


Ab Minute 23:45 bis 27:54 (Ende):

https://www.spiegel.de/panorama/spiegel ... 3329#bqBIU


In Kürze vielleicht auch auf YouTube:
https://youtube.com/@derspiegel
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