2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
@darkstar69
Nur ein kurzer Hinweis. Die letzten zwei Bezüge Deiner Zitate in Deinem Beitrag waren keine Aussagen von mir.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Das lässt sich der ARD - Dokumentation entnehmen. Da KWW nach der Haftentlassung ab 1975 in Linkenheim-Hochstetten war (zuvor auch) und HJW 1958 geboren wurde, lässt sich sein Alter als Jugendlich beschreiben. Ich weiß allerdings nicht, ab wann er dort mit lebte und wie lange konkret.Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. Mai 2025, 11:32:48 Wir waren ja nicht dabei - und das der "kleine Bruder" auch bei der Dame in B.-W. gelebt hat ist mir neu ; aber da
war der Bruder sicherlich kein Kind mehr !?
Im Fall Ilse Gerkens 1968 sah man mehrere Jugendliche flüchten, wo die Beschreibung des Ältesten auf KWW passte. Da gab es auch einen wesentlich jüngeren "Flüchtling". Bei den Verdachtsfällen nach KWWs Haftentlassung war HJW entsprechend älter. Wir wissen nicht, was er da konkret gemacht hat und wie oft er in der Schule oder Ausbildung oder Arbeit o.ä. war. KWW hat nachweislich oft gefehlt. Zu den Zeiten der Göhrde-Morde musste KWW seinen Bruder sicherlich nicht in der Schule besuchen. Wir wissen aus diversen Aussagen, dass die beiden sehr viel Zeit miteinander verbrachten und sehr, sehr eng miteinander waren. Da ist also sehr vieles vorstellbar.Das K.-W.W. aufgrund des Altersunterschiedes auch oft allein was unternehmen
musste, liegt auf der Hand, er wird wohl kaum neben ihm auf der Schulbank gesessen haben und auch das er ihn zu diversen
sexuellen Aktionen dabei hatte, möglich, aber schwer vorstellbar .Damit müsste dann ja auch die jeweilige Freundin/Partnerin
ihr Ok gegeben haben, was "freiwillig" wohl nicht allzu oft der Fall gewesen sein dürfte .
Sollte HJW, als spekulatives Szenario, längerfristig in Linkenheim-Hochstetten gewohnt haben und dort beispielsweise eine Ausbildung absolviert haben, dann spricht nichts dagegen, dass sie beide zusammen nach der Arbeit rumgecruist wären. Weshalb sollte es , rein spekulativ, schwer vorstellbar gewesen sein, dass er mit einer Person, mit der er sehr viel Zeit verbringt, nicht auch besondere Interessen und Bedürfnisse teilt? In der BDSM-Szene beispielsweise kann es ja sogar gewünscht gewesen sein, mehrere Partner dabei zu haben. Bei möglichen unfreiwilligen Sex- und/oder Gewaltspielen, wurde die Dame dann sicherlich auch nicht gefragt.
Ja, beide waren deutlich älter, als die in xy angegebenen ca 20 Jahre. Dennoch muss es einen Grund gegen haben, weshalb diese Fälle damals offen als Verdachtsfälle benannt wurden. Wir haben weder zur Entlastung noch Belastung wieder was gehört.W. war damals bereits Mitte 30, der Bruder auch älter als
die mutmaßlichen Täter- das ist für mich nicht vorstellbar, dass man sich in dem selber jungen Alter ( der Opfer) so sehr im Alter
vertut - zumal die Männer wohl nicht maskiert waren.
Deswegen gibt es beispielsweise Differenzierungen wie Zeuge, Tatverdächtiger, Beschuldigter, Verurteilter. Wenn jemand als tatverdächtig gilt, darf man das so ach sagen. Wenn jemand als beschuldigt gilt, darf man das so auch sagen. Ob jemand schuldig oder unschuldig ist, urteilt alleine ein Gericht. HJW galt lange Jahre als Beschuldigter. Ob man das heute noch tun sollte, darüber kann man diskutieren. Es war aber so. Und das darf man dann auch diskutieren. Und jemand, der als beschuldigt geführt wird, sollte auch dem Urteil des Rechtsstaates zugeführt werden. Wenn der Beschuldigte sich nicht selbst entlasten kann oder will, dann muss das eben ein Gericht entscheiden. Wenn die Beweislage für ein Gerichtsverfahren nicht hinreichend ist, sollte man nach Jahren eben überlegen, wie man da anders vorgehen kann, insbesondere bei Verjährung. Die Unschuldsvermutung heißt im Umkehrschluss aber ebenso wenig unschuldig. Im Fall potentielle/r Mittäter und potentieller Mitwisser zu KWWs zugeschriebenen Taten und den Verdachtsfällen müsste dann aber auch aktuell und gründlich ermittelt werden, wovon ich lange nichts mehr so richtig vernommen habe. Solche/r Mittäter könnte/n dann durch Mitwisser bzw Ermittlungen entlastet / belastet werden oder sich entlasten / belasten oder KWW entlasten /belasten.So richtig in der Hand haben sie gegen den Bruder auch nichts, meiner Meinung nach und die Unschuldsvermu-
tung sollte für jeden gelten !
In Sachen HJW wurde durch Lucky Luciano jedenfalls bestätigt, dass er wohl hochwahrscheinlich Wissen dahingehend besitzt, was ihn als Mitwisser bezeichnen lassen könnte. Ist das dann Unschuld, selbst wenn man seinen Bruder nicht belasten muss? Schließt das eine Mittäterschaft aus, selbst wenn sie verjährt wäre? In meinen Augen schließt es eine gewisse Schuld und Verantwortung ein.
Da gebe ich Dir Recht. Das ist mehr als schwierig. Aber bei einem begründeten Verdacht muss die Polizei eben auch öffentlich ermitteln. Und wenn sie Zeugen und Hinweise braucht, dann ist das nun mal so und das ist auch richtig. Das sollte aber selbstverständlich durchaus vorsichtig erfolgen. Wenn der Verdacht sich dann als unbegründet herausstellt, dann wäre eine öffentliche Klarstellung zwar durchaus schön und angebracht, aber dann würden die Medien ja überquellen. Was da der richtige Weg sein kann, weiß ich auch nicht.falls sich irgendwann heraus stellt das die Verdächtigen nichts damit zu tun hatten schert das kaum jemanden, ich habe noch nie gehört das jemand diese Vorverurteilung, falschen Verdächtigungen als bedauerlichen Fehler öffentlich zugab.
Ja, genau. Wir brauchen ein Buch oder anderes Medium, dass wirklich faktenbasiert und nach kriminalwissenschaftlichen sowie journalistischen Standards zusammenstellt, was bewiesen werden kann und was nicht. Es müsste dann tatsächlich klarstellen, was Stand der Wahrheit ist und genau deswegen eben auch wahr und ehrlich kommunizieren, nichts aufbauschen oder überspitzen und nichts klein reden oder beschönigen oder weglassen. Aber erstens, wird dieses Medium niemals das gesamte Wissen, das die Polizei und Staatsanwaltschaft besitzen, haben können. Es kann also auch nicht alles begründen und muss immer spekulativ bleiben, was es schwierig macht. Täterwissen und harte Indizien, etc. wird die Polizei zurecht nie öffentlich machen. Zweitens muss es neutral und sachlich bleiben, um offen jeden einzelnen Aspekt offen abwägen und einordnen zu können. Auch dieses Medium muss in alle Richtungen offen sein bzw quasi in alle Richtungen offen recherchieren und formulieren bzw argumentieren. Es darf nicht populistisch sein oder gar verschwörungstheoretisch. Drittens muss es wirklich tragfähige Argumente und belastbare Belege liefern. Es muss mit seriösen Quellen und Daten arbeiten und darf diese auch nicht verzerren. Es reicht keinesfalls, nur Zweifel zu schüren, Irritationen zu kreieren oder nur Forderungen bzw Fragen an die Ermittler zu stellen. Gerade wenn dieses Medium auch Kritik an den Ermittlungen und Verfahren üben möchte, welche bestimmt vielfach berechtigt sind, darf es sich selbst eben keinesfalls angreifbar machen und muss wirklich seriös bleiben.Für mich ist dies, wie ich schon öfters hier schrieb, alles nach wie vor rätselhaft, ein "Buch" in dem entscheidende Seiten fehlen
und worin man sich die Lücken nach Gutdünken zusammen reimen kann, um überhaupt eine Art Sinn darin zu finden ....
Alles KANN so gewesen sein, oder teilweise oder ganz anders . Was nicht heißt das ich K.-W.W. für "harmlos" hielt zu Lebzeiten ,
da spricht zu Vieles dagegen .......
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Richtig. Entschuldige, da hab ich nicht aufgepasst, dass das in dem öffentliche angezeigten Beitrag dann nicht entsprechend dargestellt wird.Lucky Luciano hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. Mai 2025, 12:15:49 @darkstar69
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Du schreibst: "Er war Beschuldigter". Warum "war"? Er ist Beschuldigter im Fall der Göhrde Morde. Lediglich im Fall Birgit Meier ist er nicht mehr Beschuldigter, weil der Fall von der Polizei Lüneburg, fälschlicherweise, als aufgeklärt gehalten wird und seinen Abschluss fand. Sofern der Bruder also in einem Verfahren bzgl. der Göhrde Morde vernommen werden sollte, wenn gegen weitere mögliche Tatbeteiligte ein Verfahren eröffnet werden würde, könnte dies m. E. n. nicht im Status des Zeugen erfolgen. Er könnte als Beschuldigter in einem Verfahren Inhalte preisgeben, die ihn entlasten und andere belasten. Das setzt jedoch erstens voraus, dass er davon belegbar Kenntnis hat, wovon ich nicht ausgehe und zweitens, dass die Staatsanwaltschaft belastbare Indizien für seine Täterschaft / Mittäterschaft hätte, die dazu führen könnten, dass er sich zum Schutz seiner eigenen Person einlässt. Da die StA LG m. E. nichts gegen ihn in der Hand hat, ist er gut beraten auf den Rat seines Anwalts auch weiterhin zu hören und zu schweigen.darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51In einer Ermittlung gegen Unbekannt, weil es einen oder mehrere Mittäter geben könnte, wäre HJW Zeuge. Er war Beschuldigter. Das müsste aber ja nicht so bleiben. Wenn er als Mitwisser oder Handlanger oder wie auch immer angesehen würde, er selbst aber keinen Mord beging, wären alle diese Taten verjährt und er könnte (sollte?) als Zeuge befragt werden.
Das könnte er, wird er aber nicht. Kein oder kaum ein Beschuldigter verfolgt das Ziel Angehörigen "zu helfen". Sie versuchen sich selbst zu schützen. Und genau das ist der Rat eines jeden Anwalts in einem laufenden Strafverfahren. Schweigen. Da Tatverdächtige und oder Beschuldigte im späteren Status eines Verfahrens lügen dürfen, wäre ja auch dann zu überprüfen, inwieweit eine Einlassung überhaupt den Wahrheitsgehalt der Aussagen trifft. Dem Beschuldigten (im Prozess) ist seine Schuld zu beweisen, nicht er muss seine Unschuld beweisen. Deshalb ist Schweigen die richtige Strategie im Verfahren. Das mag aus ethisch-moralischer Sicht, wenn Du den Wunsch von Hinterbliebenen im Kopf hast, Aufklärung zu erhoffen und Antworten zu erhalten, verständlich sein. Tatverdächtige und Beschuldigte verfolgen dieses Ziel jedoch nicht oder äußerst selten.darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51Er könnte dann auch den Angehörigen helfen.
Auch das werden sie nicht tun. Ich lese ja heraus, dass es Dir in weiten Teilen um "die Hilfe" für Hinterbliebene geht. Das ist honorig, verständlich und ehrt Dich, wenn Du Dir dies für all die Menschen wünschst, die im Nachklang schwerer Straftaten zurückbleiben und oft Zeit ihres Lebens darunter leiden.darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51Wenn Deiner Ansicht nach sowohl HJW als auch andere Wissen haben, dass Angehörigen helfen könnte, werden sie es hoffentlich wenigstens testamentarisch weitergeben. Sie könnten aber ja auch anonyme Hinweise abgeben oder aber um ein diskretes Verfahren bitten.
Aber es ist nicht mehr als ein Wunsch, den ich durchaus respektiere und wertschätze. Aber es bleibt vermutlich ein Wunsch.
Das einzige, was "Wissende" interessiert, ist, in der momentanen Situation, Geld. Viel Geld. Und da habe ich keineswegs den Bruder im Kopf, sondern Personen aus dem kriminellen Umfeld. Alte Loyalitäten, die 35 Jahre zurückliegen können auch bröckeln. Frühere Verbundenheit, als man noch "gemeinsam" aktiv war, bestehen vielleicht nicht mehr oder nicht mehr so intensiv. Viele von denen haben kriminellen Aktivitäten abgeschworen und gehen heute soliden Berufen nach. Einige sind erfolgreich, andere nicht. Das weckt Begehrlichkeiten. Neid und Missgunst. Da kann Wissen über alte Aktivitäten schnell zu einem wertvollen Gut werden.
Ich erinnere mich noch an den Filmbeitrag, der in der ARD ausgestrahlt wurde. Der Totenwald. Ein Film mit fiktiven und tatsächlichen Bestandteilen zum Fall Birgit Meier und Bezügen zu den Göhrde Morden. Im letzten Teil versucht "Robert Neder", der im Film Harald Meier spielte, dem Freund von "Jürgen Becker" (Darsteller von Kurt Werner Wichmann), auf dem Oberdeck eines Parkhauses Geld zu geben, um an Informationen zum Verschwinden seiner Frau zu gelangen. Was im Film scheiterte und im übrigen zu den "fiktiven" Bestandteilen des Films gehörte (es ist also nie passiert), muss ja im wahren Leben nicht genauso verlaufen. Und genau da gibt es vielfältige Möglichkeiten, wenn ich mir Gedanken darüber mache, wer ein Interesse an Wissen und wer ein Interesse an Geld hat. Wer über Geld verfügt und wer über Wissen.
Ich spreche bewusst über vielfältige Möglichkeiten. Zahlreiche Akteure. Medien (verfügen über Geld), Harald Meier (verfügt über Geld), andere Hinterbliebene (verfügen über kein Geld, aber den Wunsch nach Aufklärung), Wissende (verfügen über Informationen), die Ermittlungsbehörden (verfügen über Ermittlungsergebnisse und Indizien) usw. M. E. ist Geld ein Schlüssel zur Aufklärung. Vielleicht nicht der alleinige, aber ein Beschleuniger.
Und ich spreche über viel Geld. Denn: Die Belohnung ist ja noch immer aktiv. Aber die umgerechnet 25 TEUR haben ja bisher zu keiner bewiesenen Täterschaft geführt, respektive, dass jemand den Täter oder sein Wissen darüber preisgab.
Ja, unter anderem. Es ist ja eine Zeitreise über 35 Jahre Göhrde Morde. Da ich den Fall für unaufgeklärt halte, ist es natürlich auch von Bedeutung ein Kapitel den möglichen Alternativ-Szenarien zu widmen. Mit der gebotenen Vorsicht lässt sich das auch beschreiben.darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51Wenn Du meinst, dass mehrere Personen solches Wissen haben, wäre es gut, dies zu beleuchten. Das wird dann Inhalt Deines Buches?
Die Erklärung, warum ich der Meinung bin, dass Kurt Werner Wichmann nicht für die Taten verantwortlich ist und der Bruder schon gar nicht, ist denkbar einfach. Kannst Du mir einen Artikel nennen (außer denen von Jens Feuerriegel, ehemaliger Chefredakteur der Elbe-Jeezel Zeitung), der die entlastenden Aspekte von Kurt Werner Wichmann beleuchtet? Der die Täterschaft begründet anzweifelt? Das liegt nicht daran, dass es diese entlastenden Aspekte nicht gibt, sondern, dass medienseitig kein Interesse daran besteht dies zu tun. Sie würden ihr selbst erschaffenes Narrativ in Frage stellen.darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51Wenn Du meinst, dass weder HJW noch KWW in irgendeiner Weise in den fünf Mordfällen, die KWW zugeschrieben werden, Täter waren, wie erklärst Du dir das und wer war es dann?
Wer es tatsächlich war, kann ich Dir nicht sagen. Aber das es Personen gibt, die Wissen haben und solche, die wissen wer es hat, schon. Nur, dass diese Personen irgendwann einfach so reden, um Hinterbliebenen Gewissheit zu verschaffen, halte ich, bei allem Respekt für Deinen Ansatz, für unrealistisch. Möglicherweise fließt ja auch Geld im "inner circle", um Mitwisser/n das Schweigen zu erleichtern.
Arbeitshypothesen zu all dem aufzustellen und diese ggf. sogar zu verdichten, ist jedoch deutlich leichter, als es durchgängig zu beweisen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51Mir selbst geht es weniger darum, KWW nun als den Serienkiller darzustellen oder etwaige Mittäter (die man heute möglw nicht mehr belangen könnte) an den Pranger zu stellen, sondern um die Wahrheit und vor allem darum, die Opfer und ihren Angehörigen den Respekt zukommen zu lassen, den sie verdient haben. Nämlich, dass man als Angehörige zum Tatgeschehen umfassend informiert ist und ggf seine vermissten Angehörigen findet.
Wenn Du an der Wahrheit interessiert bist, gehörst Du aber zu einem kleinen Kreis Interessierter. Und das beziehe ich jetzt nicht auf Cold Cases oder i. e. S. auf die Göhrde Morde oder hier Mitschreibende. Ich beziehe es auf den gesellschaftlichen Wandel der sich vollzogen hat. Klassische Recherche bei den Medien wird immer seltener. Nicht der fundiert recherchierte Artikel erntet Aufmerksamkeit, sondern wer am schnellsten und dramatischsten veröffentlicht. Wer liest dann noch den Artikel, der Wochen später erscheint und einen Sachverhalt sauber recherchiert anders beschreibt, als er Wochen zuvor reißerisch die Leserschaft eroberte? Wer keine Medien nutzt, ist nicht informiert. Wer Medien nutzt, ist fehlinformiert.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51So lange zumindest die Taten von 1989, die KWW zugeschrieben werden, oder zumindest KWWs Tod noch keine 30 Jahre her waren, kann ich es verstehen.
Die Taten von 1989 werden Kurt Werner Wichmann medial zugeschrieben, nicht durch die Ermittlungsbehörden.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51KWW wird für den Mord an BM und die Morde an den vier Opfern in der Göhrde 1989 verantwortlich gemacht. Diese werden ihm zugeschrieben. Alle anderen sind Verdachtsfälle. Diese werden ihm weder zugeschrieben noch wird er dafür verantwortlich gemacht. Bei den Taten im Elbe-Weser-Dreieck wird von den Privatermittlern der Eindruck erweckt, weil sie die Tatbeteiligung sehen. Mehr aber auch nicht. Diese Privatermittler haben aber auch die sterblichen Überreste von BM in Wichmanns Haus gefunden, was ihnen vorher keiner glauben wollte.
Sie haben die sterblichen Überreste von Birgit Meier gefunden, nicht die Täterschaft Wichmanns bewiesen. Zudem ist das Auffinden der sterblichen Überreste Wichmanns durch "die Experten" ja kein Garant für deren Unfehlbarkeit oder ein Freifahrtschein in der Richtigkeit der Einschätzung anderer Fälle.
Welches sind denn diese "diversen Aussagen" und die "unterschiedlichen" Personen, die die Verbundenheit von Kurt Werner Wichmann und seinem Bruder als so eng sehen und sogar ein Abhängigkeitsverhältnis des Bruders zu Kurt Werner Wichmann beschreiben? Wenn Brüder sich gut verstehen spricht doch nichts dagegen, dass sie in einem Haus zusammen wohnen. Zudem noch im gemeinsamen Elternhaus.darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 09. Mai 2025, 11:53:51Es gibt aber doch diverse Aussagen unterschiedlicher Personen, dass das bei KWW und HJW offenbar gänzlich anders war. Und das Wissen, das wir dazu haben, deutet das auch an. ZB, dass HJW mit in Linkenheim-Hochstetten war, dass er mit auf Flucht ging, dass er als einzige Person mit ins geheime Zimmer durfte (wodurch er über fast alles informiert gewesen sein dürfte, inkl BM), dass er zusammen mit KWW in Adendorf wohnte, usw.
Vielleicht hat das ja auch einen ganz banalen Grund. Nach dem Versterben der Eltern gehörte das Haus ja ggf. beiden zu gleichen Teilen und niemand konnte den anderen auszahlen. Wenn man sich gut versteht ist das gemeinschaftliche Wohnen dann zumindest aus Kostengründen für beide eine kluge Entscheidung. Im Stadtarchiv ließen sich ja die Unterlagen bzgl. des Elternhauses nebst Schriftverkehr mit dem Anwalt der Familie gut nachvollziehen.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Sein Wissen (Bruder) kann Belastendes, aber ebenso Entlastendes beinhalten. Das solltest Du bei Deinen Überlegungen nicht außer Acht lassen.darkstar69 hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. Mai 2025, 20:31:48In Sachen HJW wurde durch Lucky Luciano jedenfalls bestätigt, dass er wohl hochwahrscheinlich Wissen dahingehend besitzt, was ihn als Mitwisser bezeichnen lassen könnte. Ist das dann Unschuld, selbst wenn man seinen Bruder nicht belasten muss? Schließt das eine Mittäterschaft aus, selbst wenn sie verjährt wäre? In meinen Augen schließt es eine gewisse Schuld und Verantwortung ein.
Juristisch betrachtet wäre jedoch selbst Belastendes nicht strafbar, da der §138 StGB nur die Kenntnis einer geplanten Straftat strafrechtlich verfolgt. Schuld kann das somit nicht einschließen.
Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Darkstar69 und Lucky L. : habe leider keine Zeit hier heute noch zu posten, aber ich bedanke mich für eure interessanten,
nicht polemischen und fundierten Beiträge !
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989
Eine Ergänzung in eigener Sache, wo mir ein Fehler in meinem letzten Beitrag bzgl. der Namensnennung unterlief.
Zudem ist das Auffinden der sterblichen Überreste Wichmanns durch "die Experten" ja kein Garant für deren Unfehlbarkeit oder ein Freifahrtschein in der Richtigkeit der Einschätzung anderer Fälle.
Es hätte anstatt Wichmann natürlich Birgit Meier heißen müssen.
Zudem ist das Auffinden der sterblichen Überreste Wichmanns durch "die Experten" ja kein Garant für deren Unfehlbarkeit oder ein Freifahrtschein in der Richtigkeit der Einschätzung anderer Fälle.
Es hätte anstatt Wichmann natürlich Birgit Meier heißen müssen.