VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

papaya hat geschrieben: Donnerstag, 08. Mai 2025, 21:28:40 ...

Wir wissen, dass die Immobilien einen Gesamtwert von über 3 Millionen Euro hatten.
Aufgrund des Fix & Flip - Modells und bereits äußerst erfolgreichen Verkäufen kann man mindestens 50% Veräußerungsgewinne erwarten, also ca. 1,5 Millionen. Und die RB erhielt wiederum vereinbarungsgemäß die Hälfte vom Gewinn sowie ein paar Prozent Provision.

...
Ich halte mich weiterhin an die Zeugenaussage des Ermittlers, dass D.B./U.T. höchstens wesentlich geringere Provisionen zugestanden hätten, als an deine unsögliche, nicht nachprüfbare D.B./U.T.-Propaganda.
Wo wäre denn allgemein einsehbar die Liste, welche Immobilie wann welchem Preis erworben und wann zu welchem Preis veräußert wurde?
Wo ist denn diese Vereinbarung? Oder gab es die nur mündlich, laut deinem D.B.?
Warum hätte sich die RB GmbH überhaupt der Strohfrau Alexandra bedienen sollen, wenn alles so sauber und klar gewesen wäre, anstatt die Immobilien selbst zu erwerben und zu veräußern?

Die Revision wird hoffentlich bald feststellen, dass im Prozess keine Rechtsfehler gemacht wurden. Dann ist ein Deckel drauf.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 11. Mai 2025, 21:23:21 Ich halte mich weiterhin an die Zeugenaussage des Ermittlers
Warst Du im Gericht, Basti? Oder woher will Alex123 das wissen?
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 01. Mai 2025, 19:14:27 Vielleicht sollte man sie auch einfach nicht mehr lesen.

Alleine in diesem einen Satz

sind zwei Fehler:
  • Rechtsanwalt Straßner hat den Bruder und die Eltern der Vermissten vertreten
  • Der Lebensgefährte wurde nicht zur Nebenklage zugelassen und er hatte während der Gerichtsverhandlung auch einen anderen Rechtsbeistand

Beide vorgenannten Anwälte sind in einem Filmbeitrag gut zusehen.

Quelle: https://www.zdf.de/play/magazine/hallo- ... xandra-100

Harald S. und Maximilian B. in einem Interview mit Hallo Deutschland ab der 01,49 Min.
geben sie u. a. eine Stellungnahme nach dem Urteil im Fall Alexandra R. ab.

Rechtsanwalt Harald S. ist Nebenklagevertreter und Maximilian B. Rechtsbeistand von
Mathematiklehrer u. Makler Dr. Bastian R. welcher auch als Zeuge im Verfahren vernommen wurde.
Von Rechtswegen wurde Bastian R. als Nebenkläger nicht zugelassen.
Nicht-Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Nicht-Alex123 »

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Mai 2025, 13:38:16
Von Rechtswegen wurde Bastian R. als Nebenkläger nicht zugelassen.
Und zwar unter Ausschluss des Rechts, Links und Geradeauswegs!
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Mai 2025, 21:54:16 Und zwar unter Ausschluss des Rechts, Links und Geradeauswegs!
Hier meinte mal wieder jemand, sich ein Späßle erlauben und den sonst von mir verwendeten Gastnamen Alex123 verwenden zu müssen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Mai 2025, 23:20:20 Hier meinte mal wieder jemand, sich ein Späßle erlauben und den sonst von mir verwendeten Gastnamen Alex123 verwenden zu müssen.

Ist auch mir sofort aufgefallen, diese spaßige Person benötigt wahrscheinlich fachärztliche Hilfe,
meiner Meinung nach.

Dies ist auch ein Grund hierfür, weshalb sich andere Betragsschreiber im Fall der vermissten hochschwangeren Alexandra R. zurückhalten. Eigentlich bedauerlich für so einen hochspekulativen Kriminalfall.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

https://youtu.be/XzXObXn85hM?feature=shared

Isch bin der Bätmän - nein, isch bin der Bätmän.

Leider Sauregurkenzeit im Fall und an den Privatunis sowie Schulferien, da machen die Alexe und Mathelehrer halt sowas.
RockyBalboa
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Wer an eine lebende Alexandra glaubt, kann sie bald gerne selbst suchen, da man demnächst von Islamaberg / Shiceberg / Nürnberg Albrecht Dürer Flughafen aus direkt nach Timisoara fliegen kann:

https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... e_vignette

^ verlinke übrigens ungerne diesen linken Dreck
Auchnichtalex

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Auchnichtalex »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 15. Mai 2025, 07:59:02 Dies ist auch ein Grund hierfür, weshalb sich andere Betragsschreiber im Fall der vermissten hochschwangeren Alexandra R. zurückhalten. Eigentlich bedauerlich für so einen hochspekulativen Kriminalfall.
Ich finde das auch bedauerlich. Wenn man sich bei hochgeladenen Fotos die Klickzahlen anschaut, muss es eine signifikante Zahl stiller Leser geben, die sich an den Diskussionen nicht oder mit wechselnden Nicknamen beteiligen.

Leider dreht sich hier nur noch alles im Kreis. Basti-Alex trommelt seine Metaphern von der gesiebten Luft mit einer Vehemenz, die kein Unbeteiligter aufbringen würde, Rocky verbreitet schlechte Laune.

Dabei hat Turmfalke23 doch schon die richtigen Fragen gestellt. Warum lagen beide BMW-Schlüssel in der Wohnung?

Sehen wir die Flucht doch endlich einmal als geplant an. Alexandra weiß, dass vor 14 Uhr niemand misstrauisch werden wird. Egal ob sie nun mit Ugur nach Italien oder mit dem Jaguar nach Rumänien fährt - auf jeden Fall hat sie Deutschland um die Zeit längst verlassen. Sie weiß, dass Handyortung im Ausland nicht so schnell und präzise funktioniert wie in Deutschland. Wenn die ersten Anrufe eingehen, weil das Pflegekind nicht abgeholt wurde, wird sie aktiv und verschickt die Nachrichten, um klar zu signalisieren: hier hat sich ein Erwachsener selbstbestimmt von seinem Lebensmittelpunkt entfernt.

Glauben wir wirklich, dass Ugur T irgendwo in Österreich vier vorbereitete Nachrichten in der richtigen Reihenfolge an vier Empfänger verschicken würde, nachdem er ein paar Stunden vorher einen Mord begangen hat?

Auffällig ist, dass Basti und Klaus Alexandra zunächst vermisst melden. Sie müssen eine unglaubliche Welle losgetreten haben, sonst hätte die Polizei in Wochenendbesetzung auf die erwachsene Person verwiesen, die erklärtermaßen gehen und nicht zurückkommen will. Wie ist es gelungen, dass überhaupt eine Ortung veranlasst wird?

Es war die Polizei, die aus unerfindlichen Gründen aus dem Vermisstenfall einen Totschlag gemacht hat. Ohne Beweise, ohne Spuren. Aber so vehement, dass sie ohne den kleinsten Beweis Dejan B bereits am nächsten Abend (Samstag, 10.12., Geburtstag von Basti) festnehmen und eine Nacht in Haft behalten. Wie kann das sein?

Wem nützt die ganze Aktion? Wer besitzt jetzt die Immobilie in Bad Windsheim? Wer hat kein Problem mehr mit zwei gleichzeitig schwangeren Frauen? Wer hat keine Probleme mehr mit Schrottimmobilien und völlig überhöhten Krediten? Wer ist plötzlich Honorarprofessor in Iasi/Rumänien?
https://www.upa.ro/facultatea-de-drept- ... _economie/
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Auchnichtalex hat geschrieben: Freitag, 16. Mai 2025, 10:43:16 Dabei hat Turmfalke23 doch schon die richtigen Fragen gestellt. Warum lagen beide BMW-Schlüssel in der Wohnung?
Weil der gute Dejan sie in die Wohnung gelegt hat. Die Wohnungsschlüssel hat er Alexandra weggenommen und er wurde auch vor dem Haus beobachtet. Ganz einfache Antwort.
Auchnichtalex hat geschrieben: Freitag, 16. Mai 2025, 10:43:16 Egal ob sie nun mit Ugur nach Italien oder mit dem Jaguar nach Rumänien fährt - auf jeden Fall hat sie Deutschland um die Zeit längst verlassen. Sie weiß, dass Handyortung im Ausland nicht so schnell und präzise funktioniert wie in Deutschland.
Der liebe Ugur hat sie nur nach Italien gefahren, selbstlos, lieb von ihm. Dass er dafür auch noch freiwillig in den Knast geht, statt zu sagen, dass er nur ihre Urlaubsbegleitung war, macht ihn sogar zu einem Engel. Er hätte auch gleich zugeben können, dass er mit dem Tape, das im Haus gefunden wurde, wo er nichts zu suchen hatte, auf dem seine Fingerabdrücke gefunden wurden, lediglich das Lunchpaket für Alexandra zugeschnürt hat, dass er ihr liebevoll für die lange Reise zubereitet hat.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Auf mehrfachen Wunsch. Was spricht für eine Täterschaft der beiden verurteilten Moslems:

- das Motiv (Rechtsstreit über mehrere Hunderttausende Euro)
- Beide Verurteilte waren zum Zeitpunkt des Verschwindens der Schwangeren in Tatortnähe
- Es wurden konspirativ durch falsche bzw GESTOHLENE ausweise neue simkarten erworben, über die man in Vorbereitung und während der durchführung des Mordes miteinander kommuniziert hat
- Gefundene Fingerabdrücke auf einem Tape am vermeintlichen Tatort von einem der beiden verurteilten Moslems (Ugur)
- Das Schweigen und das damit einhergehende, unlogisch freiwillige Einsitzen im Gefängnis (ist mir völlig egal, ob sie das recht zum Schweigen haben, es würde absolut niemand tun. Logik gewinnt immer)

Was gegen die Tat spricht:
- nichts


Ich will dazu sagen, dass ich im Jahr 2025 in Deutschland nicht mehr (spätestens seit Corona) an den Rechtsstaat glaube und mir mittlerweile ein hartes Eingreifen der Besatzungsmächte wünschen würde, aber dieser Fall ist für mich dermaßen klar, dass ich dieses eine Mal sogar einem deutschen Gericht glauben könnte
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Drehen wir die Runde also zum drölften Mal. Es wäre natürlich viel einfacher, wenn Rocky hier auch lesen und nicht nur schreiben würde.

- Der Rechtsstreit ist kein Motiv. Die Darstellung in den Medien ist weitgehend falsch. Nach fragwürdigen Vorwürfen und einer Anzeige gegen Dejan wegen häuslicher Gewalt (keinerlei ärztliche Untersuchung, die Verletzungen oder Hämatome dokumentiert hätte) hat Alexandra immense Geldforderungen gegen die RB gerichtet, weitgehend wegen Zahlungen, zu denen sie Dejan selbst die TANs geschickt hat. Zu jeder Überweisung benötigt man, wie jeder weiß, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der zweite Faktor waren TAN auf Alexandras Handy. Er war nie in der Lage, sich selber Geld von Alexandras Konto zu überweisen. Das wurde vor Gericht klar gesagt, in den Medien jedoch verschwiegen. Erst darauf haben die zu Recht erzürnten Dejan B und Ugur T sich mit dem Mahnbescheid "revanchiert". Der enthielt ein paar formelle Mängel, die ihnen als Betrug ausgelegt wurden. Vor diesem Hintergrund ergeben übrigens auch der Brief ans Gericht und die Textnachrichten Sinn - vor ihrer Flucht wollte Alexandra den von ihr angerichteten Schaden wiedergutmachen. Man muss den ganzen Fall als eine aus dem Ruder gelaufene Racheaktion in einem uns fremden Milieu sehen, dessen Hintergründe wir immer noch nicht vollständig verstehen.

- Dass Dejan B in Tatortnähe war ist nicht belegt. Das "Gutachten" zum Pixelmatsch, aus dem Dejan im Auto konstruiert wurde, wurde von einer Zweitgutachterin vor Gericht kassiert. Auf dem Bild sei rein gar nichts zu erkennen. Ob Dejan um 9:35 an der Wohnung war, ist unklar. Es gibt zwar eine entsprechende Zeugenaussage, die aber nicht wirklich belastbar ist. Dejan soll telefoniert haben, war aber in der Funkzelle nicht feststellbar.

- Die SIM-Karten waren auf gestohlene Ausweise legitimiert. Das heißt nicht, dass dieser Sachverhalt den Verurteilten bekannt war. Wer die Google-Bewertungen des Telefonshops liest, kann sich einen Eindruck von dessen Seriosität verschaffen. Es ist auch nicht klar, ob Dejan B das zweite Handy genutzt hat oder ob sein Nichtbenutzen des eigenen Handys Teil der Verschleierung sein sollte.

- Es wurde genau EIN Fingerabdruck von Ugur auf diesem Bandstückchen gefunden, das zum Knebeln viel zu kurz ist. Der Abdruck rührt vom Abreißen des Bandes zu einem viel früheren Zeitpunkt. Vermutlich wurde es nachträglich platziert, da die Türen des Hauses (insbesondere zum Keller) wochenlang frei zugänglich waren. Siehe oben: Racheaktion in bestimmtem Milieu.

- Schweigen ist bei falschen Anschuldigungen gegen einen das einzig Richtige und kein Schuldeingeständnis. Habe ich hier schon xmal von diversen Anwaltsseiten verlinkt.

Können wir jetzt bitte mal über Inhalte reden und mit islamfeindlichen Hetztiraden aufhören? Dejan B ist Bosnier, aber kein Moslem.
Fränkin
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

papaya hat geschrieben: Sonntag, 18. Mai 2025, 08:40:15 - Dass Dejan B in Tatortnähe war ist nicht belegt. Das "Gutachten" zum Pixelmatsch, aus dem Dejan im Auto konstruiert wurde, wurde von einer Zweitgutachterin vor Gericht kassiert. Auf dem Bild sei rein gar nichts zu erkennen. Ob Dejan um 9:35 an der Wohnung war, ist unklar. Es gibt zwar eine entsprechende Zeugenaussage, die aber nicht wirklich belastbar ist. Dejan soll telefoniert haben, war aber in der Funkzelle nicht feststellbar.
Das möchte ich noch ein wenig ergänzen:

Am 16.05.2024 durften die Zuschauer im Gerichtssaal die Aussage dieser Zeugin hören.
Sie will jemanden, der aussah wie Dejan (von der Kleidung her) um 9:38 Uhr - also in einem Moment, in dem sie gerade angerufen wurde und ihr Telefon von der Ladestation in der Nähe des Fensters aufhob - im Hof gesehen haben. Dabei soll er "ein bisschen den Berg beim Carport rauf und runter gelaufen sein". Er soll weiter die eine Hand am Ohr gehabt haben, was mit einer Geste "wie beim Telefonieren" vorgeführt wurde.
Im Gericht wurde nichts darüber berichtet, dass irgendeine von Dejans Handynummern oder eine Handynummer, die Dejan möglicherweise zuzuordnen wäre, zu dieser Zeit in dieser Funkzelle eingeloggt gewesen hätte sein können. Offensichtlich wurden wohl alle möglichen Nummern, die sich zur fraglichen Zeit in dieser Funkzelle befanden ausgewertet.

Daher die Frage: Wenn diese im Hof herumlaufende Person schon nicht telefoniert hat - was hat die Zeugin dann gesehen? Und war es wirklich Dejan??

Und das ist die einzige Zeugin, die Dejan am 09.12.22 um 9:38 Uhr in der Nähe von Alexandras Wohnung gesehen haben will.
Es gibt, auch wenn es die Presse gerne so hätte und auch so geschrieben hat, keinen weiteren Zeugen, der Dejan in der Nähe von Alexandras Wohnung gesehen haben will.

Zudem gibt es ein Video, das nach Alexandras Verschwinden bei "Brisant" ausgestrahlt wurde. Da sieht man den Hausverwalter des Anwesens. Er trägt in dem kurzen Interview einen schwarzen Anorak und einen grauen Schal.


Weiter wurde am 22.05.24 über die Videoüberwachung im Bereich von Alexandras Haus in Limbach berichtet.
Um 8:58:43 Uhr (wurde tatsächlich sekundengenau angegeben) fuhr der Outlander ein drittes Mal an einer Überwachungskamera in der Nähe von Alexandras Haus vorbei. Dieses Video wurde im Gericht vorgeführt.

Tatsächlich erscheint auf der Beifahrerseite eine Silhouette einer Person.
Völlig unklar blieb aber bis heute, wer diese Person war.

Am 09.12.22 trug Alexandra eine schwarze Jacke und einen hellen Schal.
Auf den Bildern von Überwachungskameras an verschiedenen Tankstellen vom Vortag sah man Dejan mit einer schwarzen Jacke und einem hellen Schal.
Mit viel gutem Willen könnte man in den "Pixelbrei" von den Bildern der dritten Durchfahrt des Outlanders eine Silhouette hineininterpretieren mit einer dunklen Jacke und einem hellem Schal.
Mehr aber auch nicht.

Natürlich will der zweite Gutachter in dieser Silhouette zu einem geringen Prozentsatz Dejan erkannt haben, aber erst nachdem ihn einer der Soko-Beamten ermuntert hatte, sich "in das Bild hinein fallen zu lassen und es auf sich wirken zu lassen". Dieser Gutachter wurde schlussendlich wegen Befangenheit abgelehnt und die erste Gutachterin, die bereits vor dem später abgelehnten Gutachter tatsächlich nichts auf den Bildern und dem Video von der dritten Durchfahrt des Outlanders erkennen konnte, wurde erneut um ein Gutachten gebeten.
Das stellte sie im Gericht vor und natürlich steht in ihrem Gutachten, dass es unmöglich ist, auf den Videos und den Bildern zu erkennen, wer da tatsächlich auf der Beifahrerseite im Outlander saß, als der um 8:58:43 Uhr an der Überwachungskamera vorbeifuhr.

Um 9:00 Uhr (da habe ich mir die Sekunden leider nicht dazu aufgeschrieben) fährt der Outlander ein viertes Mal an der Überwachungskamera vorbei. Da ist der Beifahrersitz augenscheinlich unbesetzt.
Ihm folgt nun der schwarze BMW von Alexandra. Der Outlander bremst, fährt links ran, eine Person mit der Silhouette von Ugur (auch hier hat die Gutachterin keinen Beweis dafür gesehen, dass es wirklich Ugur war! Nur der Richter will Ugur eindeutig erkannt haben!) steigt aus dem Outlander aus, wendet sich zur Türe hinter dem Fahrersitz, öffnet sie, sieht in den Outlander, schließt die Türe wieder, der BMW erscheint, die Person mit der Ugur-Silhouette steigt wieder in den Outlander und beide Fahrzeuge (BMW hinter Outlander) verlassen den Kamerabereich in Richtung Katzwang.

Der BMW wird um 9:04 Uhr vor Alexandras Wohnung abgestellt.
Das Handy von Alexandra war um 9:07 Uhr in einem Bereich in der Nähe eines WLANs in der Nähe ihrer Wohnung. Das ergaben die Auswertungen einer Google-Emergency-Request-Tabelle (in der dann auch dieses Oberhasling aufgetaucht ist). Weiter ergaben die Auswertungen, dass Alexandras Handy um 9:23 Uhr in einer Funkzelle am Hafen war, um 9:36 Uhr in Wendelstein, um 10:59 in Stammham bei Ingolstadt, um 11:39 Uhr in Lenting, um 12:21 Uhr in Irschenberg und um 13:41 Uhr in Raupling.
Um 16:19 Uhr ging eine Roaming-SMS auf Alexandras Handy ein: "Willkommen in Italien"

Am 17.06.24 wurde im Gerichtssaal berichtet, dass um 15:16 Uhr auf Alexandras Handy eine Roaming-SMS einging "Willkommen in Österreich".
Dazu wurde berichtet, dass um 15:43 Uhr der Anruf von B.R. auf Alexandras Handy aktiv abgewiesen wurde und um 16:51 Uhr der Anruf von der Dame, die sich um das Wohl des Pflegekindes kümmerte, abgewiesen wurde.

Um 15:13 Uhr war der SMS-Client auf Alexandras Handy offen.

All diese Nachmittags-Handy-Zeiten zusammen mit den verschiedenen "Abschieds-WhatsApps" und der SMS an die Betreuerin von Alexandras Pflegekind müssten also in einer Zeit geschrieben worden sein, in der Ugur die Autobahn befuhr.

Zudem wurde im Gericht berichtet, dass der untere Bereich von Alexandras Klapp-Smartphone nicht mehr richtig auf Eingaben reagiert hat.

Folgt man dem Pressenarrativ und der Meinung der Kammer, so müsste Ugur während der Fahrt mehrfach mit seinem Prepaid-Handy mit einem weiteren Prepaid-Handy telefoniert haben, gleichzeitig auf einem teildefekten Smartphone mehrere Nachrichten getippt haben, dazu einige Anrufe aktiv abgewiesen haben und trotzdem ist er nicht in den Graben gekachelt. Respekt!
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Wo sind denn bitte „islamfeindliche Hetztiraden“? Wenn du nun schreibst, er ist Bosnier, dann ist das ja auch direkt eine Bosnierfeindliche Hetztirade?! Oder wenn ich sage: „der christliche Papaya“ dann ist das in euren Hirnen auch eine Christentumfeindliche Hetztirade… Wahnsinn. Ross und Reiter darf bei Linken nicht benannt werden. Wie in des Kaisers neue Kleider….

- Dass Ihr irgendwelche Google Bewertungen eines Handyladens als Beweis für die Unschuld der beiden Mörder heranziehen wollt, finde ich ziemlich komisch

- Ein kleines Stück eines Tapes, welches gefunden wurde, muss doch nicht bedeuten, dass es das einzige Stück Tape war. Es ist nur eben das kleine Stück, welches übersehen wurde - der entscheidende Fehler. Den größten Teil wird er mitgenommen haben und da er ja laut euch eine Sehschwäche hat, kann sowas eben passieren. Und ja, EIN Fingerabdruck reicht nun mal aus, oder wie viele dürfens denn für euch sein?

- Dass die beiden Mörder zum Verbleib von Alexandra schweigen, könnt ihr euch noch so schön reden mit irgendwelchen fadenscheinigen juristischen Gründen. Wenn jemand beschuldigt wird, jemanden umgebracht zu haben und derjenige aber ganz genau wüsste, dass er sich sofort entlasten könnte, weil er weiß, wo die Person ist, dann würde das absolut jeeeedeeer sagen. Das ist ganz einfach logisch. Freiwillig in den Knast zu gehen wiederum entbehrt absolut jeder Logik, es ist sogar logikfeindliche Hetze.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 18. Mai 2025, 10:25:18 Das möchte ich noch ein wenig ergänzen:

Am 16.05.2024 durften die Zuschauer im Gerichtssaal die Aussage dieser Zeugin hören.
Sie will jemanden, der aussah wie Dejan (von der Kleidung her) um 9:38 Uhr - also in einem Moment, in dem sie gerade angerufen wurde und ihr Telefon von der Ladestation in der Nähe des Fensters aufhob - im Hof gesehen haben. Dabei soll er "ein bisschen den Berg beim Carport rauf und runter gelaufen sein". Er soll weiter die eine Hand am Ohr gehabt haben, was mit einer Geste "wie beim Telefonieren" vorgeführt wurde.
Im Gericht wurde nichts darüber berichtet, dass irgendeine von Dejans Handynummern oder eine Handynummer, die Dejan möglicherweise zuzuordnen wäre, zu dieser Zeit in dieser Funkzelle eingeloggt gewesen hätte sein können. Offensichtlich wurden wohl alle möglichen Nummern, die sich zur fraglichen Zeit in dieser Funkzelle befanden ausgewertet.

Daher die Frage: Wenn diese im Hof herumlaufende Person schon nicht telefoniert hat - was hat die Zeugin dann gesehen? Und war es wirklich Dejan??

Und das ist die einzige Zeugin, die Dejan am 09.12.22 um 9:38 Uhr in der Nähe von Alexandras Wohnung gesehen haben will.
Es gibt, auch wenn es die Presse gerne so hätte und auch so geschrieben hat, keinen weiteren Zeugen, der Dejan in der Nähe von Alexandras Wohnung gesehen haben will.

Zudem gibt es ein Video, das nach Alexandras Verschwinden bei "Brisant" ausgestrahlt wurde. Da sieht man den Hausverwalter des Anwesens. Er trägt in dem kurzen Interview einen schwarzen Anorak und einen grauen Schal.


Weiter wurde am 22.05.24 über die Videoüberwachung im Bereich von Alexandras Haus in Limbach berichtet.
Um 8:58:43 Uhr (wurde tatsächlich sekundengenau angegeben) fuhr der Outlander ein drittes Mal an einer Überwachungskamera in der Nähe von Alexandras Haus vorbei. Dieses Video wurde im Gericht vorgeführt.

Tatsächlich erscheint auf der Beifahrerseite eine Silhouette einer Person.
Völlig unklar blieb aber bis heute, wer diese Person war.

Am 09.12.22 trug Alexandra eine schwarze Jacke und einen hellen Schal.
Auf den Bildern von Überwachungskameras an verschiedenen Tankstellen vom Vortag sah man Dejan mit einer schwarzen Jacke und einem hellen Schal.
Mit viel gutem Willen könnte man in den "Pixelbrei" von den Bildern der dritten Durchfahrt des Outlanders eine Silhouette hineininterpretieren mit einer dunklen Jacke und einem hellem Schal.
Mehr aber auch nicht.

Natürlich will der zweite Gutachter in dieser Silhouette zu einem geringen Prozentsatz Dejan erkannt haben, aber erst nachdem ihn einer der Soko-Beamten ermuntert hatte, sich "in das Bild hinein fallen zu lassen und es auf sich wirken zu lassen". Dieser Gutachter wurde schlussendlich wegen Befangenheit abgelehnt und die erste Gutachterin, die bereits vor dem später abgelehnten Gutachter tatsächlich nichts auf den Bildern und dem Video von der dritten Durchfahrt des Outlanders erkennen konnte, wurde erneut um ein Gutachten gebeten.
Das stellte sie im Gericht vor und natürlich steht in ihrem Gutachten, dass es unmöglich ist, auf den Videos und den Bildern zu erkennen, wer da tatsächlich auf der Beifahrerseite im Outlander saß, als der um 8:58:43 Uhr an der Überwachungskamera vorbeifuhr.

Um 9:00 Uhr (da habe ich mir die Sekunden leider nicht dazu aufgeschrieben) fährt der Outlander ein viertes Mal an der Überwachungskamera vorbei. Da ist der Beifahrersitz augenscheinlich unbesetzt.
Ihm folgt nun der schwarze BMW von Alexandra. Der Outlander bremst, fährt links ran, eine Person mit der Silhouette von Ugur (auch hier hat die Gutachterin keinen Beweis dafür gesehen, dass es wirklich Ugur war! Nur der Richter will Ugur eindeutig erkannt haben!) steigt aus dem Outlander aus, wendet sich zur Türe hinter dem Fahrersitz, öffnet sie, sieht in den Outlander, schließt die Türe wieder, der BMW erscheint, die Person mit der Ugur-Silhouette steigt wieder in den Outlander und beide Fahrzeuge (BMW hinter Outlander) verlassen den Kamerabereich in Richtung Katzwang.

Der BMW wird um 9:04 Uhr vor Alexandras Wohnung abgestellt.
Das Handy von Alexandra war um 9:07 Uhr in einem Bereich in der Nähe eines WLANs in der Nähe ihrer Wohnung. Das ergaben die Auswertungen einer Google-Emergency-Request-Tabelle (in der dann auch dieses Oberhasling aufgetaucht ist). Weiter ergaben die Auswertungen, dass Alexandras Handy um 9:23 Uhr in einer Funkzelle am Hafen war, um 9:36 Uhr in Wendelstein, um 10:59 in Stammham bei Ingolstadt, um 11:39 Uhr in Lenting, um 12:21 Uhr in Irschenberg und um 13:41 Uhr in Raupling.
Um 16:19 Uhr ging eine Roaming-SMS auf Alexandras Handy ein: "Willkommen in Italien"

Am 17.06.24 wurde im Gerichtssaal berichtet, dass um 15:16 Uhr auf Alexandras Handy eine Roaming-SMS einging "Willkommen in Österreich".
Dazu wurde berichtet, dass um 15:43 Uhr der Anruf von B.R. auf Alexandras Handy aktiv abgewiesen wurde und um 16:51 Uhr der Anruf von der Dame, die sich um das Wohl des Pflegekindes kümmerte, abgewiesen wurde.

Um 15:13 Uhr war der SMS-Client auf Alexandras Handy offen.

All diese Nachmittags-Handy-Zeiten zusammen mit den verschiedenen "Abschieds-WhatsApps" und der SMS an die Betreuerin von Alexandras Pflegekind müssten also in einer Zeit geschrieben worden sein, in der Ugur die Autobahn befuhr.

Zudem wurde im Gericht berichtet, dass der untere Bereich von Alexandras Klapp-Smartphone nicht mehr richtig auf Eingaben reagiert hat.

Folgt man dem Pressenarrativ und der Meinung der Kammer, so müsste Ugur während der Fahrt mehrfach mit seinem Prepaid-Handy mit einem weiteren Prepaid-Handy telefoniert haben, gleichzeitig auf einem teildefekten Smartphone mehrere Nachrichten getippt haben, dazu einige Anrufe aktiv abgewiesen haben und trotzdem ist er nicht in den Graben gekachelt. Respekt!

Mir erschließt sich auch nicht, wie jemand, der sich sich möglichst unbemerkt bewegen will, weil er vor hat, wenige Zeit später am selben Tag ein abscheuliches Verbrechen zu begehen, sich derart lange und für andere sichtbar am Hammer hätte aufhalten sollen. Der Ort, an dem er mit dem Handy am Ohr rumspaziert sein soll, ist nicht nur von geschätzten 15 Nachbarn, sondern auch von der Hauptstraße, an der man oft genau dort steht, weil es sich an der Ampel staut, sehr gut einsehbar.
Zeugen irren sich. Oft sogar. Mit ihrer Wortwahl drückt sie sogar aus, dass sie sich nicht zu 100% sicher ist, dass er es war. Und bleibt damit die einzige Person, die D.B. am 09.12.2022 (und das auch nur vielleicht!) gesehen haben will.
Ziemlich unwahrscheinlich und fragwürdig bleibt weiterhin, wieso D.B. Alexandras Schlüsselbund in ihre Wohnung gelegt und sich dann noch ewig im Hof aufgehalten haben soll. Spurenlos (ja, -los, nicht nur -arm ;) ) und natürlich VÖLLIG unauffällig, wenn man bedenkt, was er an diesem Tag noch vorgehabt haben soll.

Wie Fränkin ganz richtig bemerkt und auch ich im Gericht auf den Aufnahmen wahrgenommen habe: ja, da könnte jemand auf dem Beifahrersitz gesessen haben. Welches Geschlecht, welche Größe oder gar wer - keine Chance, da was zu erkennen. Sahen offenbar auch einige aktive Prozessbeteiligte so, weswegen die Gutachterin, die schon vor Hrn. Prof. Dr. Rösings "Sichtung" auf den Bildern nichts darauf erkennen konnte, vor Gericht erschien und ihre Analyse und ihr Gutachten erläuterte. Warum Prof. Dr. Rösing überhaupt beauftragt wurde - ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Wenn man sich jetzt mal Fränkins präzise aufgeführten Zeiten der Fahrt etwas genauer ansieht und bedenkt, dass sie in der ganzen wenigen Zeit auch noch ermordet und beseitigt worden sein soll, frage ich jetzt mal alle, die der Meinung sind, dass das so geschehen ist, WANN das der Fall gewesen sein soll - kann dann ja nur weiterhelfen, weil man das "wo" dann ja eingrenzen könnte. Richtig? Dann wäre es ja quasi ein Leichtes für denjenigen, den Ablageort ihrer Leiche einzugrenzen und es wäre sich die ernsthafte Frage zu stellen, warum die Ermittlungsbehörden dann nicht in der Lage waren, ihren leblosen Körper zu finden.

Dass U.T. vermutlich in dem engen Twingo mit seiner Statur auf einer so langen Fahrt und seinem Gesundheitszustand bereits ganz andere Probleme gehabt haben müsste, dürfte eifrigen Beobachtern klar sein. Wie er ohne anzuhalten mehrere Handys gleichzeitig bedient haben soll und das in einem solchen Umfang - das soll bitte mal jemand erklären.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Vermutlich gäbe es ohne das Tape keine Verurteilung.

Das Tape wird hier teilweise völlig absurd erklärt: jemand soll es absichtlich in dem Haus platziert haben.

Wie bitte?

Also da muss derjenige erst mal an ein Tape vom Ugur herankommen und dazu auch noch wissen, dass es Ugurs Fingerabdruck ist. Wie will man das denn bitte erkennen können?

Dann ist doch das unerklärlichste, dass die beiden freiwillig ins Gefängnis gehen. Auch wenn jemand das Recht hat zu schweigen, wer wäre denn so dumm und würde nicht einfach sagen, dass Alexandra lebt, hier und dort ist und gut ist. Man wäre sofort wieder frei. Die Verurteilten mit Wurzeln im ehemaligen osmanischen Reich sollen laut dem Gutmenschen e.V. hier im Forum nur „Fluchthilfe“ geleistet haben. Auf so einen Unsinn muss man erst mal kommen.

Also erst helfen sie ihr und dann schmoren sie für sie im Knast. Genau mein Humor.

Wieso braucht jemand „Fluchthilfe“ von so zwielichten Gestalten / brutalen Mördern? Man kann sich doch auch anonym eine Zugfahrkarte kaufen und bequem bei Kaffee und Kuchen gen Osten, Süden, was immer das Herz begehrt, mit dem Zug fahren. Völlig stressfrei.

Man muss auch kein Handy auf LKWs legen, man hätte es mitnehmen können, gerne auch mit anderer Simkarte.

Leider war die dicke Blindschleiche zu blöd, den Klingelton auszuschalten, sodass es der russischsprachige Ukrainer recht bald entdeckt hat.

Auch das mit dem Autoschlüssel wird immer wieder vorgebracht - ja wie kommt der blos in Alexandras Wohnung. Hallo… wenn man Alexandra hat, hat man auch ihre Wohnungsschlüssel und kann dort ablegen, was immer man will.

Und noch was: es ist absolut kein Problem, weder mit einem Handy noch auf 15 verschiedenen Handys, während der Fahrt SMS / Whatsapp zu schreiben, ohne dass man in den Graben fährt.

Es wurde zu diesem Fall hier sehr viel interessantes im Forum eingebracht und sehr akribisch gearbeitet, das ist schon irre im positiven Sinn. Aber es geht hier meiner Meinung nach bei Einigen nur noch um Rechthaberei bzw. Stolz. Ihr wollt bzw. könnt den Elefanten im Raum nicht sehen, weil Ihr sonst zugeben müsstet, euch geirrt zu haben. Ist es nicht so?

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

RockyBalboa hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 16:24:14 Vermutlich gäbe es ohne das Tape keine Verurteilung.
Da könntest Du möglicherweise tatsächlich Recht haben.
Zu dem Panzertape und einigen anderen "eindeutigen Indizien" wurde viel geschrieben - ich erlaube mir einige Sätze daraus erneut aufzuführen, dann muss man sich nicht durch das Forum suchen:
Fränkin hat geschrieben: Montag, 27. Januar 2025, 11:50:36 ...
Es gibt einen Erklärungsversuch mit der "spurenarmen Tötung" in Sindersdorf. Der hinkt aber, weil keinerlei weitere Spuren (Urin, Speichel, Blut, Stuhl, Fruchtwasser, weitere DNA) oder gar Leichenspuren dort gefunden wurden und zudem sich im Anschluss an die dortige "Tötung" noch Lebendspuren in der Nähe von Irschenberg finden ließen, die ja für die Kammer auch als Beweis gelten.

Klar gibt es hier ein Haar und dort eventuell eine Geruchsspur, die Hunde über 8 Monate später gefunden haben wollen.
Aber wo ist der wirkliche Beweis für eben diesen "eindeutig bewiesenen" Mord?

Blut? Gewebe? Irgendetwas was auf eine Verletzung schließen lässt, die man nicht überleben kann? Wo ist die Leiche? Bzw. wo sind die beiden Leichen, wenn man davon ausgeht, dass das Ungeborene bereits lebensfähig war?
Und wenn es eine Säurebestattung gegeben haben soll: Wo sind die bewiesenen Vorbereitungen dafür? Es war an dem 09.12.22, der wirklich minutiös auseinandergedröselt wurde, keine Zeit für große Vorbereitungen. Aber auch an den Vortagen spricht nichts für solch eine Vorbereitung.
Und nur weil jemand einen Industriesauger wegwirft und einen Kamin-Aschesauger kauft an einen Mord zu glauben?
Puh ... Da wären die Gefängnisse voll.

Wo war das Tatszenario?
Es wurde wirklich und wahrhaftig jeder Stein umgedreht. Es wurden 30km Kanal abgetaucht. Es wurden Waldstücke und Sandgruben umgegraben. Es wurden an allen möglichen Stellen Proben genommen und untersucht.
Gefunden wurde nichts. Gut, ein paar Haare. Haare, die Monate zu alt waren als dass sie Alexandra am 09.12.22 ausgefallen hätten sein können. Nur weil es auch telegone Haare waren, geht der Richter davon aus, dass sie auch am 09.12.22 ausgefallen sein können. Weiter fand man an einem dreilagigen Panzertape, das viel zu kurz war um jemanden wirklich damit zu knebeln, 0,33% aller anhaftenden DNA-Spuren von U.T., der Rest mit über 99% aller Spuren an diesem Tape war von Alexandra.
Wie schafft man es, jemanden zu knebeln, der für 2 Leben kämpft und hinterlässt weder in dem gesamten Anwesen, noch auf dem Tape auch nur irgendeine weitere DNA-Spur?
...
Weiter ist es leider völlig unmöglich das alles vernünftig einzuwerten, wenn man nur die Presseberichte über die ganzen Gerichtstermine zur Verfügung hat.
Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20:16:03 https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... ab,UGiZaY3
...
Das Panzertape wurde sogar von der Spurensicherung "übersehen" als sie 8 Tage nach Alexandras Verschwinden Bilder in dem Haus angefertigt haben.
...
Wie die Haare an/in den Besen kamen wurde vor Gericht erörtert. Es ist nicht eindeutig geklärt, dass die Haare am 09.12.22 an den Besen kamen.

Leider steht in den Presseartikeln nicht alles, was im Gericht dargelegt wurde.
Von daher ist es etwas müßig, jedes Indiz immer wieder zu erklären, das längst auch vor der Kammer entkräftet wurde.
Geht man rein von den Presseartikeln aus, dann sind D.B und U.T. im Januar 23 bereits schuldig gewesen. Da hätte es die ganzen Absuchen im Kanal und in dem oberbayrischen Nest überhaupt nicht mehr gebraucht.
Nur wurde mit den ganzen weiteren Untersuchungen halt auch bewiesen, dass es keine weiteren belastenden Spuren mehr gibt. Diese beschränken sich tatsächlich auf ein ca. 15 cm langes dreilagiges Panzertape mit über 99% der Spuren an dem Tape von Alexandra und unter 0,5% der Spuren an dem Tape von U.T.

Und wenn es eine absolut schlüssige Erklärung gäbe, wie man einer schwangeren Frau, die sicher für zwei Leben kämpft, ein so kurzes Tape in drei dachziegelartig übereinander gepappten Lagen über den Mund kleben kann, ohne dass man weitere Spuren daran hinterlässt als die gefundenen, dann bin ich für diese Erklärung offen.
Weiter hätte es ein mindestens 40cm langes Tape gebraucht, um auch die Haare mit einzukleben, so wie sie an dem 15cm langen Tape klebten.
Zudem ist ein Tape mit 15cm Länge kaum ausreichend, um den Mund einer Person so zuzukleben, dass sie es nicht z.B. mit der Zunge wieder lösen könnte.
Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 31. Juli 2024, 18:25:02 Wenn beide mit dem Mitsubishi unterwegs waren, dann kann der Twingo fliegen.
Und so ist es bei vielen anderen Indizien halt leider auch. Sie schließen sich gegenseitig aus.

Wenn man annimmt, dass U.T. in dem Haus in Limbach war, dort sein Teilfingerabdruck auf einem Panzertape gefunden wurde, es Spuren von Alexandra und D.B. gibt, die vom Haus weg 50 Meter nach Süden führen und es keinerlei Spuren von U.T. gibt, die zum oder vom Haus weg führen (auch nicht über einen eh nicht vorhandenen hinteren Ausgang), dann sieht der Richter einen unumstößlichen Beweis in den von den Hunden erschnüffelten Spuren von D.B. und Alexandra.
Demnach haben die Hunde selektiv bei D.B. und Alexandra richtig gerochen, bei U.T. haben sie sich geirrt, oder so. Oder er ist in das Haus hineingeflogen, hat dort keinerlei weitere Spuren hinterlassen (bis auf den Teilfingerabdruck) und ist wieder hinausgeflogen.

Alexandra muss in Sindersdorf spurenarm getötet worden sein. Schließlich wurde ja dort ein Haar von ihr gefunden, das allerdings einen Färbezustand von August 22 aufweist. Auch das ist dem Richter in seiner Urteilsbegründung zwar aufgefallen, aber er meinte, dass es unmöglich sei, dass dieses Haar wann anders oder von jemand anderem in die Halle getragen worden sein könnte und es demnach nur vom 09.12.22 stammen kann. Der Richter hat sich das damit erklärt, dass Haare halt unterschiedlich schnell wachsen.
(Kleine Anmerkung: Haare wachsen wirklich unterschiedlich schnell. Von Mensch zu Mensch. Aber auf ein und dem gleichen Kopf wachsen halt alle Haare gleich schnell)
Weitere Spuren von Alexandra wurden in dieser Halle nicht gefunden. Ein akribische Reinigung ist ausgeschlossen, weil Spuren des Vormieters gefunden wurden.
In Oberhasling haben Hunde 7 Monate nach Alexandras Verschwinden die Spuren von D.B., U.T. und Alexandra gefunden. Die Spuren der drei lebenden (!) Personen!
Klar wurden diese Spuren von Dr. Leopold Slotta-Bachmayr bereits für nicht realistisch erklärt, weil Hunde nach spätestens einer Woche keine Spur mehr aufnehmen können.
Nun kommt aber der vorsitzende Richter in seinem Urteil mit dieser Begründung an: Ja, die Spuren von D.B. und U.T. sind zwar schwache Indizien, aber er glaubt schon, dass die Hunde da was gerochen haben.

Damit sagt er aber auch: Ja, ich glaube den Hunden bei D.B. und U.T. in Oberhasling, aber der Hund, der Alexandras Lebendspur gefunden hat, der hatte wohl Schnupfen, weil sie war ja in der Halle bei Hilpoltstein schon tot.

Es gibt viele Indizien, es gibt aber mehrere Sichtweisen auf die verbleibenden Indizien. Dabei sind sehr viele im Verlauf des Prozesses bereits ad absurdum geführt worden. Allerdings hat es den Richter tatsächlich nicht interessiert.

Der Richter sah keinerlei Zweifel in seiner Urteilsbegründung.

Und damit kann U.T. und der Twingo fliegen und Alexandra reinkarnierte in Oberhasling!
Q.e.d.!
Weitere Postings dazu hinter dem folgenden Spoiler, sonst wird es hier zu lang:
Spoiler
Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 18. Juli 2024, 11:30:13 Es gibt zum Beispiel die Behauptung, die sich wie ein roter Faden durch den gesamten Prozess zieht, dass D.B. am 09.12.22 sicher in dem Haus von Alexandra in Limbach war.
Bewiesen wurde es durch eine DNA-Spur von ihm an einer Küchenarbeitsplatte, die aber erst im Dezember 22 eingebaut wurde und er zu diesem Zeitpunkt das Haus nicht mehr berechtigt betreten hätte können.

Es wurde natürlich diese Arbeitsplatte untersucht. Es wurden auch alle Spuren an der Arbeitsplatte untersucht. Das DNA-Gutachten ergab:

Hypothese 1: die DNA-Spur stammt von Alexandra + D.B. + 1 unbekannte Person
Hypothese 2: die DNA-Spur stammt von Alexandra + 2 unbekannte Personen

Berechnung: Hypothese 2 ist 1 Milliarden mal wahrscheinlicher als Hypothese 1

Trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass D.B.s DNA an der Arbeitsplatte war und das ist halt leider eindeutig falsch.

Hundespuren in dem Haus:
Auch wenn Dr. Leopold Slotta-Bachmayr in seinem ausführlichen Bericht über das Können von Hunden sehr plausibel dargelegt hat, dass Hunde nach mehr als 72 Stunden Geruchsspuren nicht mehr sicher finden können, stützt sich die Anklage auf eben dieses Anzeigeverhalten der Hunde in diesem Haus.
Aber: Ein Hund hat sich in die Mitte des Wohnzimmers gesetzt und so angezeigt, dass er dort die Geruchsspur von D.B. gefunden hat, der andere Hund hat sich in den Bereich hinter der Haustüre gesetzt und angezeigt, dass er dort die Geruchsspur von D.B. gefunden hat. Nun sind die Hunde darauf trainiert, den Bereich der höchsten Geruchskonzentration anzuzeigen. Während der eine Hund das Wohnzimmer komplett ignoriert hat (ja, er wurde dort herumgeführt), ignorierte der andere Hund den Eingangsbereich des Hauses komplett (und ja, auch dieser Hund wurde im Eingangsbereich herumgeführt).
2 Hunde, zwei widersprüchliche Anzeigen und obendrauf weit jenseits der 72 Stunden, in denen die Hunde sicher noch eine Spur finden können.

Trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass D.B. am 09.12.22 in diesem Haus war, weil Hunde "da was angezeigt haben", aber das ist halt leider wirklich nicht bewiesen.

Weiter gibt es die Behauptung, Alexandra wäre mit dem Outlander von ihrem Haus in Limbach eingeschüchtert oder bewusstlos auf der Rückbank liegend weggeschafft worden.

Der Outlander wurde komplett abgeklebt, es wurde quasi jeder Millimeter nach DNA von Alexandra abgesucht. Dabei fielen diverse Mischspuren auf, in denen einzelne Allele gefunden wurden, wie sie auch in Alexandras DNA zu finden sind, aber es war nicht mal eine Berechnung möglich, die zeigt, wie höchstunwahrscheinlich es ist, dass die in der Mischspur enthaltene DNA wirklich von Alexandra stammt.

Weiter wurden Hunde im Bereich des Fuhrparks eingesetzt, die darauf trainiert sind, den Ort der höchsten Geruchskonzentration anzuzeigen. Auch hier zeigte sich, dass ein Hund eindeutig den Bereich der Rückbank angezeigt hat, ein anderer Hund hat eindeutig den Kofferraum angezeigt. Also zwei widersprüchliche Anzeigen der Hunde. Als Vergleichsfahrzeug wurde den Hunden ein Polizeifahrzeug präsentiert. Üblich ist es aber, dass baugleiche Fahrzeuge als Vergleich dienen. Freilich kann man nicht mit den Hunden reden, aber so ein Hund ist ja jetzt auch nicht dämlich. Wenn er schon einen Geruchsträger präsentiert bekommt, dann wird in einem Dienstfahrzeug da eher keine Spur zu finden sein.

Trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Alexandra in diesem Outlander weggebracht wurde, trotzdem weder DNA von ihr gefunden wurde, noch es ein eindeutiges Anzeigeverhalten der Hunde gibt.

Es gibt jede Menge Handydaten von Alexandras Handy. Unter anderem gibt es die Uhrzeit, in der Alexandras Handy an einem Funkmast am Hafen in Nürnberg eingeloggt war und dann später gibt es den Eintrag in der Google-Standortdienst-Tabelle in Oberhasling.
Weil die Google-Routenberechnung eine kürzere Zeit für die Strecke Hafen->Oberhasling ergab, schloss die Staatsanwaltschaft daraus, dass es eine Pause zwischen den Punkten Hafen und Oberhasling gegeben haben muss. Ist nachvollziehbar.

Aber: Diese Pause soll laut Meinung der Staatsanwaltschaft nur in der Halle in Sindersdorf stattgefunden haben. Bewiesen wurde das durch ein Haar (ein einziges Haar - sonst wurden keinerlei Spuren von Alexandra in der gesamten Halle gefunden. Und es wurde sogar der Fußboden aufgestemmt) in einem Besen dort. Mehrere Gutachter wurden gehört. Das Haar ist von Alexandra. Soweit ist alles noch richtig.
Nur stimmt dieses Haar halt nicht im Färbezustand mit den Haaren überein, wie sie an dem dreifachen Panzertape in ihrem Haus in Schwabach gefunden wurden und daher ist dieses Haar älter als die Vergleichshaare.

Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass die Halle akribisch gesäubert wurde und so alle eventuellen Spuren von Alexandra vernichtet wurden.
Allerdings fanden die Ermittler reichlich Spuren des Vormieters der Halle und der hatte eben diese Halle weitaus länger nicht mehr betreten.
Das spricht gegen eine akribische Reinigung.

Es gibt also keinen Beweis, dass Alexandra am 09.12.22 in dieser Halle war, trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es so gewesen ist.

Was ich hier aufgeschrieben habe, das sind alles Behauptungen der Staatsanwaltschaft, die wirklich unwahr sind.
Ich fände es erschreckend, wenn die Kammer das alles ignorieren würde und einfach sagt: "Naja, wir haben zwar keine Indizien mehr, aber wird schon stimmen, was die Staatsanwältin sagt".
Auch der vorsitzende Richter hat die Akte mit den ganzen Gutachten. Sollte er sich wirklich über diese Gutachten hinwegsetzen können?
Zeitungsleser hat geschrieben: Donnerstag, 18. Juli 2024, 00:27:24 Die Nürnberger Nachrichten waren heute echt fleißig.
...
https://www.nn.de/nuernberg/indizien-re ... 1.14349553
Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:37:36 ...
Aber wenn ein Beweis geführt werden soll, ob Handy und Twingo eine Einheit waren, dann klappt das halt mit den bisherigen Informationen nicht.

Sie waren ja nicht mal in Schwabach am 08.12.22. Das waren dann äußerst seltsame Trockenübungen gute 20km von der von der Staatsanwaltschaft angenommen Ausgangsadresse entfernt.

Genau darum geht es!
Gib mir ein Klebeband, eines, dass Du irgendwann angefasst hast - ich gehe damit jemanden knebeln oder pappe mir das Band selber über den Mund. Dabei trage ich selbstverständlich Handschuhe.
Wer wird verurteilt?
Derjenige, der zuletzt ohne Handschuhe irgendwann einen einzigen Fingerabdruck auf der Rolle hinterlassen hat oder derjenige, der die Handschuhe trug?
Meint: Welche Beweiskraft hat ein (einziger) Fingerabdruck ohne Datumstempel auf drei Stück Panzertape?

Zudem habe ich das dreilagige Panzertape, kurz nachdem Bilder davon im Gerichtssaal in Augenschein genommen wurden, nachgebaut.

So hatte ich es in Erinnerung:
nachgebautes dreilagiges Panzertape.jpg
nachgebautes dreilagiges Panzertape.jpg (59.67 KiB) 2073 mal betrachtet

Die Länge wurde mit 15-22cm angegeben.
Auf der einen Seite waren die drei Lagen des Tapes übereinander geklebt, auf der anderen Seite waren die drei Lagen etwas aufgefächert. An einer Seite (da weiß ich jetzt nicht mehr, ob es die schmale oder die breite Seite war, sorry) klebten einige Haare von Alexandra.

Auf dem mittleren der drei Tapestreifen befand sich ein Teilabdruck von Ugurs (Zeige?)Finger.

Auf den anderen beiden Tapestreifen waren keine Abdrücke von Ugur.

Das Tape wurde nicht im Nachhinein gekürzt - dazu gab es keine Spuren. Die Kammer geht davon aus, dass genau dieses 15-22cm (je nach Ausführung der Zeugen/Gutachter) ausreichend war, eine erwachsene schwangere Frau zu knebeln.

Und zwar ohne dass der Täter dabei weitere Spuren als einen einzigen Teilabdruck auf dem mittleren Tapestreifen hinterlassen hat.

Ausgerechnet auf dem mittleren der drei Panzertapestreifen! Also damit der Streifen, an dem die dort eventuell anhaftenden Spuren so wunderbar durch den darüber- und durch den daruntergeklebten Tapestreifen konserviert wurden.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 06:41:45 Da könntest Du möglicherweise tatsächlich Recht haben.
Zu dem Panzertape und einigen anderen "eindeutigen Indizien" wurde viel geschrieben - ich erlaube mir einige Sätze daraus erneut aufzuführen, dann muss man sich nicht durch das Forum suchen:

Zudem habe ich das dreilagige Panzertape, kurz nachdem Bilder davon im Gerichtssaal in Augenschein genommen wurden...

Auch ich möchte was zu dem Fingerabdruck und Spuren auf dem Klebeband berichten.

Dr. Maria E. Gutachterin Forensische Molekularbiologie, Rechtsmedizin FAU Erlangen hat den Fingerabdruck
von U.T. beurteilt.

1. Es ist kein Teilfingerabdruck, sondern ein vollständiger Fingerabdruck des Angeklagten U.T.
2. Dr. Maria E. hat die Merkmale des Abdruckes von U.T. im Saal E.006 erklärt und auch bildlich dargestellt.
3. Bei der Vielzahl der gezeigten übereinstimmenden Papillarlinien kann es sich nicht um einen Teilfingerabdruck handeln. Demnach also rechtlich einwandfrei, selbst für jeden Prozessbesucher erkennbar.
4. Was die Sachkundigen oder auch Gutachterin zu beurteilen haben, wird auftragsgemäß festgesetzt,
entweder vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft.
5. Dr. Maria E. beantwortete auch die Fragen der Verteidigung, dass es nicht ihre Aufgabe ist, die Länge des Klebebandes, Beschaffenheit, Lagenanzahl oder wie die Haare/Speichel von Alexandra R. an das Klebeband gekommen sind, zu beurteilen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:11:54
1. Es ist kein Teilfingerabdruck, sondern ein vollständiger Fingerabdruck des Angeklagten U.T.
Dass es ein Teilfingerabdruck sei, hat hier auch niemand behauptet, oder?
5. Dr. Maria E. beantwortete auch die Fragen der Verteidigung, dass es nicht ihre Aufgabe ist, die Länge des Klebebandes, Beschaffenheit oder die Lagenzahl oder wie die Haare/Speichel von Alexandra R. an das Klebeband gekommen sind, zu beurteilen.
Genau das ist der Punkt.

Fränkin behauptet (und ich stimme ihr zu), dass das Klebeband viel zu kurz ist, um jemanden damit vernünftig zu knebeln. Außerdem kommt ein so kurzes Band nicht bis an den seitlichen Haaransatz.

Das Problem liegt hier (im Gegensatz zu der Behauptung eines anderen Gutachters, der in Pixelmatsch Dejan erkennen wollte) nicht bei der Gutachterin, sondern bei der "freien Beweiswürdigung", d.h. blühenden Fantasie, von Staatsanwaltschaft und Gericht.

Allein wegen der tagelang unverschlossenen Türen und des Baustellencharakters des Hauses hätte hier "in dubio pro reo" gelten müssen.

Außerdem haben ein Dutzend Mietinteressenten weder das Tape noch den Ohrring gesehen. Zugegeben, ein Fetzen Panzertape ist an der Stelle aus den o.a. Gründen weniger auffällig als ein Ohrring, aber dass kein einziger von über 12 Personen sich daran erinnert?

Selbst wenn jemand dennoch dieser Argumentation nicht folgt, möge er sich wenigstens an der Diskussion beteiligen:

Wenn Tape und Ohrring doch platziert worden wären - wer könnte warum einen Grund haben, sich soweit an Dejan und Ugur zu rächen, dass er sie im Gefängnis sehen möchte?

Warum würden die beiden den Mund halten?

Warum würde Alexandra den Mund halten?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

papaya hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:44:58 Dass es ein Teilfingerabdruck sei, hat hier auch niemand behauptet, oder?
Naja, doch ...
Turmfalke war an einem anderen Tag im Gerichtssaal als ich.
An "meinem" Tag wurde nur immer von einem Teilfingerabdruck gesprochen.

Aber selbst wenn es ein kompletter Fingerabdruck war, so ändert es nichts an der Tatsache, dass es eben nur ein einziger Abdruck war und der war eben genau auf dem mittleren der drei Tapestreifen - also unten auf der Klebeseite und oben auf den nicht klebenden Seite quasi "konserviert" durch die beiden anderen Panzertapestreifen.

Zudem erinnere ich noch einmal daran, dass über 99% aller DNA-Spuren an dem Panzertape von Alexandra waren. Nur ein verschwindend geringer Anteil von weit unter einem Prozent aller Spuren an diesem dreilagigen Tape (und ja, das war dieser eine einzige Finger(teil?)abdruck) stammte von Ugur.

Wobei es vielleicht auch ein Abdruck von Dejan oder einem seiner beiden Arbeiter gewesen hätte sein können - je nachdem, wer irgendwann vorher dieses Panzertape in der Hand hatte.
papaya hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:44:58 Selbst wenn jemand dennoch dieser Argumentation nicht folgt, möge er sich wenigstens an der Diskussion beteiligen:
Das fände ich auch schön.
Hier gibt es so viele helle Köpfe - wenn nicht alle nur mitlesen und nichts schreiben würden oder nur schreiben und nicht lesen würden, dann wäre es irgendwie zielführender.
papaya hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:44:58Wenn Tape und Ohrring doch platziert worden wären - wer könnte warum einen Grund haben, sich soweit an Dejan und Ugur zu rächen, dass er sie im Gefängnis sehen möchte?

Warum würden die beiden den Mund halten?

Warum würde Alexandra den Mund halten?
Ganz genau.

Darüber lässt sich vortrefflich diskutieren.

Und dann sollte man auch bitte die Berichte aus dem Gerichtssaal in diese Diskussion mit einfließen lassen und nicht nur die wirklich außerordentlich einseitig verfassten Presseberichte, die auf einer halben Seite einen kompletten Prozesstag zusammengefasst haben und sich wirklich nur die vermeintlich belastenden Indizien herausgepickt haben, die hier von den absolut überzeugten Postschreibern als alleinige Wahrheit angesehen werden.
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