Hier oben Originalzitat Fränkin u.a. Teilabdruck.
Ich habe selten einen solchen klaren daktyloskopischen Identitätsnachweis gesehen,
wie ihn Gutachterin Dr. Ehrlicher vor der Kammer vorgetragen und auch erklärt hat. Besser gehts es nicht

Hier oben Originalzitat Fränkin u.a. Teilabdruck.
Nein, es ist natürlich nicht so. Du beziehst Deine Informationen weiterhin nur aus dem verdrehten Halbwissen der Zeitungen. Jede einzelne Deiner obigen Behauptungen habe ich schon mindestens drei- bis fünfmal entkräftet. Steht alles im Thread. Ich werde wegen des erneuten Getrolles jetzt nicht noch einmal alles wiederholen.RockyBalboa hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 16:24:14 Vermutlich gäbe es ohne das Tape keine Verurteilung.
Das Tape wird hier teilweise völlig absurd erklärt: jemand soll es absichtlich in dem Haus platziert haben.
Wie bitte?
Also da muss derjenige erst mal an ein Tape vom Ugur herankommen und dazu auch noch wissen, dass es Ugurs Fingerabdruck ist. Wie will man das denn bitte erkennen können?
Dann ist doch das unerklärlichste, dass die beiden freiwillig ins Gefängnis gehen. Auch wenn jemand das Recht hat zu schweigen, wer wäre denn so dumm und würde nicht einfach sagen, dass Alexandra lebt, hier und dort ist und gut ist. Man wäre sofort wieder frei. Die Verurteilten mit Wurzeln im ehemaligen osmanischen Reich sollen laut dem Gutmenschen e.V. hier im Forum nur „Fluchthilfe“ geleistet haben. Auf so einen Unsinn muss man erst mal kommen.
Also erst helfen sie ihr und dann schmoren sie für sie im Knast. Genau mein Humor.
Wieso braucht jemand „Fluchthilfe“ von so zwielichten Gestalten / brutalen Mördern? Man kann sich doch auch anonym eine Zugfahrkarte kaufen und bequem bei Kaffee und Kuchen gen Osten, Süden, was immer das Herz begehrt, mit dem Zug fahren. Völlig stressfrei.
Man muss auch kein Handy auf LKWs legen, man hätte es mitnehmen können, gerne auch mit anderer Simkarte.
Leider war die dicke Blindschleiche zu blöd, den Klingelton auszuschalten, sodass es der russischsprachige Ukrainer recht bald entdeckt hat.
Auch das mit dem Autoschlüssel wird immer wieder vorgebracht - ja wie kommt der blos in Alexandras Wohnung. Hallo… wenn man Alexandra hat, hat man auch ihre Wohnungsschlüssel und kann dort ablegen, was immer man will.
Und noch was: es ist absolut kein Problem, weder mit einem Handy noch auf 15 verschiedenen Handys, während der Fahrt SMS / Whatsapp zu schreiben, ohne dass man in den Graben fährt.
Es wurde zu diesem Fall hier sehr viel interessantes im Forum eingebracht und sehr akribisch gearbeitet, das ist schon irre im positiven Sinn. Aber es geht hier meiner Meinung nach bei Einigen nur noch um Rechthaberei bzw. Stolz. Ihr wollt bzw. könnt den Elefanten im Raum nicht sehen, weil Ihr sonst zugeben müsstet, euch geirrt zu haben. Ist es nicht so?
Alexandra wusste aus jahrelanger Zusammenarbeit sehr genau, wo Unterlagen und Materialien der Verurteilten gelagert wurden. Auch wo Klebeband lagerte. Ich vermute, es wurde Klebeband platziert, von dem man annahm, es enthalte Fingerabdrücke von Dejan, den man vernichten wollte.Also da muss derjenige erst mal an ein Tape vom Ugur herankommen und dazu auch noch wissen, dass es Ugurs Fingerabdruck ist. Wie will man das denn bitte erkennen können?
Hatte ich übersehen, sorry. Danke für die Klarstellung.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 09:19:04 Hier oben Originalzitat Fränkin u.a. Teilabdruck.
Ich habe selten einen solchen klaren daktyloskopischen Identitätsnachweis gesehen,
wie ihn Gutachterin Dr. Ehrlicher vor der Kammer vorgetragen und auch erklärt hat. Besser gehts es nicht![]()
Es wurde im Gericht (an den Tagen, an denen ich anwesend war) nur über alle möglichen gefunden Panzertape-Streifen und -Rollen berichtet und dass keines dieser Tapes bei Dejan, bei Ugur, in Sindersdorf, an verschiedenen Stellen in Wäldern, an Parkplätzen, in Hallen, ... mit dem dreilagigen Panzertape aus der Sudetenstraße übereinstimmt, das tatsächlich "schon" 12 Tage nach Alexandras Verschwinden in einem durchgängig offenen Haus gefunden wurde.papaya hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 10:31:01 Alexandra wusste aus jahrelanger Zusammenarbeit sehr genau, wo Unterlagen und Materialien der Verurteilten gelagert wurden. Auch wo Klebeband lagerte. Ich vermute, es wurde Klebeband platziert, von dem man annahm, es enthalte Fingerabdrücke von Dejan, den man vernichten wollte.
Dass es sich um Band handelte, das eher aus Restbeständen alter Firmen wie Noris o.ä. stammte und irgendwo zwischengelagert war, anstatt um aktuelles Band aus dem operativen Renovierungsgeschäft, wurde m.E. auch vor Gericht gesagt. Eventuell kann das hier noch mal jemand bestätigen.
Exakt!Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 09:19:04 Ich habe selten einen solchen klaren daktyloskopischen Identitätsnachweis gesehen, wie ihn Gutachterin Dr. Ehrlicher vor der Kammer vorgetragen und auch erklärt hat. Besser gehts es nicht![]()
Für meine Argumentation auch.
Natürlich kann man auch mit einem kürzeren Tape einem anderen Menschen den Mund zukleben.RockyBalboa hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 12:31:47 Das Tape wird auch klein geredet. Mit 15-22 cm Tape kann man jemandem problemlos die Gosch zukleben.
Das ist auch nicht gefordert.RockyBalboa hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 12:31:47 Und mit diesem Wahnsinn, dass jemand genau erkannt hat, dass dort auf dem Tape entweder Ugurs oder Dejans Fingerabdruck ist und es dann im Haus in Schwabach extra platziert hat, damit man die armen beiden Unschuldsengel einsperrt, also sorry, da geh ich nicht mit.
Es gibt auch belastendes z. B. Anzeigenrücknahmeschreiben vonRockyBalboa hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 11:50:16 Zum Glück war Turmfalke vor Ort, sonst würde sich diese Falschbehauptung „Teilabdruck“ durch mehrmaliges Wiederholen am End noch zementieren.
Komisch, dass bei Einigen nur auf genaue Details geachtet wird, wenn es um angeblich „entlastente“ Details geht und bei belastenden Fakten alles weichgespült und verdreht wird. Das ist dann leider wenig objektiv…
Oder auch unbequeme Haltung. Wenn wir schon bei Erzählungen aus dem Gericht sind, dann sollte man auch die gesamte Sicht des Gutachters aufzeigen.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 Es gibt auch belastendes z. B. Anzeigenrückannahmeschreiben von
Alexandra R. an das Gericht. Hier gab es min. 4-5 Fachvorträge von Sachkundigen zu diesem Schreiben.
1. Große Angstzustände beim Aufsetzen des Schreibens.
Eben. Sie entsprechen Alexandras Schreibstil. Wen belastet das dann also?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 2. Formulierungen sowie Fehler entsprechen dem Schreibstil Alexandras.
Was auch immer ein "sw. Range Rover" ist, aber nachdem Alexandra und Dejan wohl bis März 22 ihr Einkommen über ihre Firmen aufgebessert haben, ist es nicht ungewöhnlich, dass beide ihr Büromaterial und damit auch ihr Druckerpapier bei der gleichen Firma gekauft haben.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 3. Papiermaterial des Schreibens entspricht exakt dem vorgefundenen Druckerpapier welches in einer Verpackung in sw. Range Rover gefunden wurde.
Das tut er.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:074. Der im R-Rover gefundene Kugelschreiber enthält dieselbe Kugelschreiberpaste der für das Schreiben an das Gericht benutzt wurde, so ein Sachverständiger.
Auch hier wieder: Ohne Datumstempel. Nur anhaftende DNA sagt lediglich: Alexandra kam irgendwann mit diesem Kugelschreiber in Kontakt.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 5. DNA-Material von D.B. und Alexandra R. an dem Schreibwerkzeug (Kugelschreiber).
... wobei der Umschlag im Gericht vernichtet wurde und es von der Post kein Foto der Briefmarke gab, weil das technisch nicht möglich ist.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:076. Gefunden in dem R-Rover wurde ein Briefmarkenbogen, aus dem eine Briefmarke fehlt. Genau diese Marke war auf den Umschlag der Anzeigenrückrahmenschreiben aufgeklebt.
Und auch hier wieder: Wer sagt denn, dass Alexandra dieses Anzeigenrücknahmeschreiben nicht schon vor einer halben Ewigkeit aufgesetzt hat?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:077.Nochmal zum DNA-Beweis, insbesondere starke DNA-Materialanhaftungen an den Umfaltungen des Schreibens an das Gericht von Angeklagten D.B. dies ebenfalls eine ganz klare Angabe eines Sachverständigen.
Nochmal: Solange an keinem Einzelteil (Papier/Hülle/Kugelschreiber/Kugelschreiberpaste/Brief/...) ein Datumstempel ist, also eineindeutig festgestellt wurde wann genau das Anzeigerücknahmeschreiben entstanden ist, so lange ist es halt leider kein eindeutiger Beweis für einen Mord. Und darum geht es hier. Um Mord.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:078.Ein Dipl.-Ing. beschrieb abschließend das Verfahren, welches den Durchdruck des Kugelschreiber von Alexandras Schreibens auf die genutzte Schreibunterlage sichtbar macht.
Als Schreibunterlage dient ein Pack Kopierpapier, gefunden auf der Rücksitzbank des Range Rovers.
Das ist jetzt das Hauptindiz für die Schuld?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:079.Selbst die Verteidiger von D.B. konnten sich den Sachverhalt nicht erklären, wie es sowas gibt.
Auch ich stimme hier zu, dass vor Gericht Mitgeschriebenes oder Gehörtes vollständig und wiedergegeben werden sollte - unabhängig von der eigenen Überzeugung.Fränkin hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:44:06 Oder auch unbequeme Haltung. Wenn wir schon bei Erzählungen aus dem Gericht sind, dann sollte man auch die gesamte Sicht des Gutachters aufzeigen.
Eben. Sie entsprechen Alexandras Schreibstil. Wen belastet das dann also?
Alexandra hat das Anzeigerücknahmeschreiben geschrieben. Das ist unstrittig.
Was auch immer ein "sw. Range Rover" ist, aber nachdem Alexandra und Dejan wohl bis März 22 ihr Einkommen über ihre Firmen aufgebessert haben, ist es nicht ungewöhnlich, dass beide ihr Büromaterial und damit auch ihr Druckerpapier bei der gleichen Firma gekauft haben.
Das tut er.
Nur ist weder an der Kugelschreiberpaste, noch an dem Kugelschreiber ein Datumstempel wann er zuletzt benutzt wurde.
Warum muss dieses Anzeigerücknahmeschreiben also zwingend am 09.12.22 verfasst worden sein?
Wer hat das eindeutig belegt?
Es kann nämlich nicht belegt werden. Und das ist das Problem.
Damit ist es halt absolut kein hieb- und stichfester Beweis.
Auch hier wieder: Ohne Datumstempel. Nur anhaftende DNA sagt lediglich: Alexandra kam irgendwann mit diesem Kugelschreiber in Kontakt.
... wobei der Umschlag im Gericht vernichtet wurde und es von der Post kein Foto der Briefmarke gab, weil das technisch nicht möglich ist.
Also?
Und auch hier wieder: Wer sagt denn, dass Alexandra dieses Anzeigenrücknahmeschreiben nicht schon vor einer halben Ewigkeit aufgesetzt hat?
Ja, ich weiß - das kann ja nicht sein weil ja ein Datum auf dem Schreiben stand. Und natürlich kann man an keinem anderen Tag im Jahr außer am 09.12.22 das Datum "09.12.22" unten auf einen Brief schreiben.
Ist klar.
Nochmal: Solange an keinem Einzelteil (Papier/Hülle/Kugelschreiber/Kugelschreiberpaste/Brief/...) ein Datumstempel ist, also eineindeutig festgestellt wurde wann genau das Anzeigerücknahmeschreiben entstanden ist, so lange ist es halt leider kein eindeutiger Beweis für einen Mord. Und darum geht es hier. Um Mord.
Das ist jetzt das Hauptindiz für die Schuld?
Nur weil sich die Verteidiger was nicht erklären können?
Und das haben sie wann im Gericht gesagt?
Zusammengefasst sind halt diese ganzen von einigen hier als absolut eineindeutig und hyper hieb- und stichfest bewerteten Indizien auch auf andere Art und Weise interpretierbar.
Dabei sage ich nicht, dass es alles anders war, ich sage nur, dass man sich schon wirklich ganz und gar 100% sicher sein sollte, wenn man zwei Menschen lebenslang ins Gefängnis sperrt.
Und wenn auch nur eine Handvoll Leute in all diesen Indizien tatsächlich Interpretationsspielraum sehen, dann scheint alles eben nicht ganz so eindeutig zu sein.
Was Du schreibst stimmt natürlich alles, aber es beweist doch nichts.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 Es gibt auch belastendes z. B. Anzeigenrücknahmeschreiben von
Alexandra R. an das Gericht. Hier gab es min. 4-5 Fachvorträge von Sachkundigen zu diesem Schreiben.
1. Große Angstzustände beim Aufsetzen des Schreibens.
2. Formulierungen sowie Fehler entsprechen dem Schreibstil Alexandras.
3. Papiermaterial des Schreibens entspricht exakt dem vorgefundenen Druckerpapier welches in einer
Verpackung im sw. Range Rover von D.B. gefunden wurde.
4. Der im R-Rover gefundene Kugelschreiber enthält dieselbe Kugelschreiberpaste
der für das Schreiben an das Gericht benutzt wurde, so ein Sachverständiger.
5. DNA-Material von D.B. und Alexandra R. an dem Schreibwerkzeug (Kugelschreiber).
6. Gefunden in dem R-Rover wurde ein Briefmarkenbogen, aus dem eine Briefmarke fehlt. Genau diese Marke war auf den Umschlag des Anzeigenrücknahmeschreibens aufgeklebt.
7.Nochmal zum DNA-Beweis, insbesondere starke DNA-Materialanhaftungen an den
Umfaltungen/Falzkante des Schreibens an das Gericht von Angeklagten D.B. dies ebenfalls eine ganz klare Angabe eines Sachverständigen.
8. Ein Dipl.-Ing. beschrieb abschließend das Verfahren, welches den Durchdruck des Kugelschreiber von Alexandras Schreibens auf die genutzte Schreibunterlage sichtbar macht.
Als Schreibunterlage dient ein Pack Kopierpapier, gefunden auf der Rücksitzbank des Range Rovers.
9.Selbst die Verteidiger von D.B. konnten sich den Sachverhalt nicht erklären, wie es sowas gibt.
Für mich besonders verwunderlich, dass die N.N. und Prozessbeobachterinnen nichts darüber berichten.
Sie waren doch angeblich bei jeden Verhandlungstag anwesend![]()
Der Range Rover ist ein SUV der Oberklasse mit den baulichen Gegebenheiten eines Geländewagens.Fränkin hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:44:06
Was auch immer ein "sw. Range Rover" ist, aber nachdem Alexandra und Dejan wohl bis März 22 ihr Einkommen über ihre Firmen aufgebessert haben, ist es nicht ungewöhnlich, dass beide ihr Büromaterial und damit auch ihr Druckerpapier bei der gleichen Firma gekauft haben.
Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 28. Juni 2024, 23:57:55 Es war ein Zehnerblock mit Klebebriefmarken. Eine Briefmarke fehlte. Den Ermittlern ist es gelungen über die Postsortierstation in Nürnberg eben diesen Brief ausfindig zu machen (frag' mich bitte nicht wie - aber anscheinend scannt die Post alle Briefe und hat anscheinend ein Bild von dem Kuvert inklusive Marke). Die auf dem Kuvert ans Gericht klebende Briefmarke konnte von den Ermittlern eindeutig dem Bogen mit den ursprünglich 10 Briefmarken zugeordnet werden. Das Originalkuvert wurde nach dem Öffnen des Briefes in der Gerichtspoststelle weggeworfen. Der Brief selber wurde erst im Februar 2023 dem Vermisstenfall zugeordnet.
Unter anderen Umständen und ohne den Zinnober von Dejan und Ugur, könnte ich mir natürlich vorstellen, dass Sie ein neues Leben in einem anderen Land angefangen haben könnte.Dust hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 15:40:40 Wenn man jetzt also verbindet, dass sie hier lebenslang am Hungertuch hätte nagen müssen aufgrund ihrer Verschuldung, vermutlich nie vollständigen Unterhalt fürs Kind erhalten hätte, weil der Vater ja zwei Kinder hätte unterhalten müssen, sie diesen lebenslang des Kindes wegen am Bein gehabt hätte, man sie vielleicht auch noch rechtlich belangen hätte können, weil sie trotz ihres Berufes die Geschäfte verschiedener Firmen unterstützt hat, halte ich es durchaus für möglich, dass sie ihren Weg, dem allen zu entfliehen, gewählt hat, wie sie ihn bereits schonmal beschritt - gehen, woanders ein anderes Leben führen.
Ich berichte, was ich gehört, gesehen und erlebt habe, während meiner
Absolut fair.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 20:42:18 Ich berichte, was ich gehört, gesehen und erlebt habe, während meiner
Anwesenheit beim Landgericht Nbg./Fürth mehr nicht.
Richtig. Deswegen ist es meiner Meinung nach ein völlig valides Szenario, dass sie deswegen geflohen ist. Und nichts anderes spielen wir hier durch.Wenn die Zahlen der Steuerschuld von Alexandra stimmen, hätte sie ein schwieriges Leben in Deutschland. Steuernachzahlungen sind selbst durch eine Insolvenz nicht gedeckt, wenn Betrug im Spiel war.
Zahlungen für andere zu leisten, die evtl. Mitschuld an ihrer Misere haben, macht auch keinen Spaß.
Ich kenne Alex nur von Sehen, sie hat ja in der Postbank in SC. gearbeitet.
Ich habe mich auch mit ehemaligen Arbeitskollegen von Alex nach dem Schuldspruch der Kammer unterhalten. Zivilrechtlich ist halt auch so gut wie gar nix abgeschlossen.
Viele wollen was, nämlich Geld von U.T. und D.B. sowie von Alex.
Wurde alles xmal durchgekaut.RockyBalboa hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Mai 2025, 20:30:36 Unter anderen Umständen und ohne den Zinnober von Dejan und Ugur, könnte ich mir natürlich vorstellen, dass Sie ein neues Leben in einem anderen Land angefangen haben könnte.
Dann aber alleine, nicht mit Ugur in Italien, nicht mit Handy am LKW usw.
Sie wäre dann wohl eher anders geflüchtet, hätte vielleicht sogar noch ein paar Immobilien verkauft und hätte das Geld mitgenommen.
Denn nun müsste sie doch genauso am Hungertuch nagen, in ihrem neuen Land? Wo wäre sie in einem solchen Fall untergekommen. Rumänien? Moldawien? Was verdient man dort? Und was würde sie dort arbeiten?
Sie hätte hier wohl sogar mit ihren Schulden ein besseres Leben gehabt, selbst wenn sie alles verloren hätte.