VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 06:41:45 .....
Auf dem mittleren der drei Tapestreifen befand sich ein Teilabdruck von Ugurs (Zeige?)Finger.
.....
Hier oben Originalzitat Fränkin u.a. Teilabdruck.

Ich habe selten einen solchen klaren daktyloskopischen Identitätsnachweis gesehen,
wie ihn Gutachterin Dr. Ehrlicher vor der Kammer vorgetragen und auch erklärt hat. Besser gehts es nicht :!:
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

RockyBalboa hat geschrieben: Mittwoch, 21. Mai 2025, 16:24:14 Vermutlich gäbe es ohne das Tape keine Verurteilung.

Das Tape wird hier teilweise völlig absurd erklärt: jemand soll es absichtlich in dem Haus platziert haben.

Wie bitte?

Also da muss derjenige erst mal an ein Tape vom Ugur herankommen und dazu auch noch wissen, dass es Ugurs Fingerabdruck ist. Wie will man das denn bitte erkennen können?

Dann ist doch das unerklärlichste, dass die beiden freiwillig ins Gefängnis gehen. Auch wenn jemand das Recht hat zu schweigen, wer wäre denn so dumm und würde nicht einfach sagen, dass Alexandra lebt, hier und dort ist und gut ist. Man wäre sofort wieder frei. Die Verurteilten mit Wurzeln im ehemaligen osmanischen Reich sollen laut dem Gutmenschen e.V. hier im Forum nur „Fluchthilfe“ geleistet haben. Auf so einen Unsinn muss man erst mal kommen.

Also erst helfen sie ihr und dann schmoren sie für sie im Knast. Genau mein Humor.

Wieso braucht jemand „Fluchthilfe“ von so zwielichten Gestalten / brutalen Mördern? Man kann sich doch auch anonym eine Zugfahrkarte kaufen und bequem bei Kaffee und Kuchen gen Osten, Süden, was immer das Herz begehrt, mit dem Zug fahren. Völlig stressfrei.

Man muss auch kein Handy auf LKWs legen, man hätte es mitnehmen können, gerne auch mit anderer Simkarte.

Leider war die dicke Blindschleiche zu blöd, den Klingelton auszuschalten, sodass es der russischsprachige Ukrainer recht bald entdeckt hat.

Auch das mit dem Autoschlüssel wird immer wieder vorgebracht - ja wie kommt der blos in Alexandras Wohnung. Hallo… wenn man Alexandra hat, hat man auch ihre Wohnungsschlüssel und kann dort ablegen, was immer man will.

Und noch was: es ist absolut kein Problem, weder mit einem Handy noch auf 15 verschiedenen Handys, während der Fahrt SMS / Whatsapp zu schreiben, ohne dass man in den Graben fährt.

Es wurde zu diesem Fall hier sehr viel interessantes im Forum eingebracht und sehr akribisch gearbeitet, das ist schon irre im positiven Sinn. Aber es geht hier meiner Meinung nach bei Einigen nur noch um Rechthaberei bzw. Stolz. Ihr wollt bzw. könnt den Elefanten im Raum nicht sehen, weil Ihr sonst zugeben müsstet, euch geirrt zu haben. Ist es nicht so?
Nein, es ist natürlich nicht so. Du beziehst Deine Informationen weiterhin nur aus dem verdrehten Halbwissen der Zeitungen. Jede einzelne Deiner obigen Behauptungen habe ich schon mindestens drei- bis fünfmal entkräftet. Steht alles im Thread. Ich werde wegen des erneuten Getrolles jetzt nicht noch einmal alles wiederholen.

Interessant ist allerdings der Punkt
Also da muss derjenige erst mal an ein Tape vom Ugur herankommen und dazu auch noch wissen, dass es Ugurs Fingerabdruck ist. Wie will man das denn bitte erkennen können?
Alexandra wusste aus jahrelanger Zusammenarbeit sehr genau, wo Unterlagen und Materialien der Verurteilten gelagert wurden. Auch wo Klebeband lagerte. Ich vermute, es wurde Klebeband platziert, von dem man annahm, es enthalte Fingerabdrücke von Dejan, den man vernichten wollte.

Dass es sich um Band handelte, das eher aus Restbeständen alter Firmen wie Noris o.ä. stammte und irgendwo zwischengelagert war, anstatt um aktuelles Band aus dem operativen Renovierungsgeschäft, wurde m.E. auch vor Gericht gesagt. Eventuell kann das hier noch mal jemand bestätigen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 09:19:04 Hier oben Originalzitat Fränkin u.a. Teilabdruck.

Ich habe selten einen solchen klaren daktyloskopischen Identitätsnachweis gesehen,
wie ihn Gutachterin Dr. Ehrlicher vor der Kammer vorgetragen und auch erklärt hat. Besser gehts es nicht :!:
Hatte ich übersehen, sorry. Danke für die Klarstellung.

Für meine Argumentation ist allerdings unerheblich, ob Teil oder Ganz.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

papaya hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 10:31:01 Alexandra wusste aus jahrelanger Zusammenarbeit sehr genau, wo Unterlagen und Materialien der Verurteilten gelagert wurden. Auch wo Klebeband lagerte. Ich vermute, es wurde Klebeband platziert, von dem man annahm, es enthalte Fingerabdrücke von Dejan, den man vernichten wollte.

Dass es sich um Band handelte, das eher aus Restbeständen alter Firmen wie Noris o.ä. stammte und irgendwo zwischengelagert war, anstatt um aktuelles Band aus dem operativen Renovierungsgeschäft, wurde m.E. auch vor Gericht gesagt. Eventuell kann das hier noch mal jemand bestätigen.
Es wurde im Gericht (an den Tagen, an denen ich anwesend war) nur über alle möglichen gefunden Panzertape-Streifen und -Rollen berichtet und dass keines dieser Tapes bei Dejan, bei Ugur, in Sindersdorf, an verschiedenen Stellen in Wäldern, an Parkplätzen, in Hallen, ... mit dem dreilagigen Panzertape aus der Sudetenstraße übereinstimmt, das tatsächlich "schon" 12 Tage nach Alexandras Verschwinden in einem durchgängig offenen Haus gefunden wurde.

Ich wüsste nicht, dass jemals thematisiert wurde, woher das Panzertape aus der Sudentenstraße gekommen sein könnte. Von irgendwelchen Restbeständen wüsste ich nichts.
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 09:19:04 Ich habe selten einen solchen klaren daktyloskopischen Identitätsnachweis gesehen, wie ihn Gutachterin Dr. Ehrlicher vor der Kammer vorgetragen und auch erklärt hat. Besser gehts es nicht :!:
Exakt!
Man konnte den Abdruck mir bloßem Auge sehen.
Das berichtete Turmfalke immer und immer wieder.

Man möge bitte einen einfachen Versuch machen:

Eine Rolle Panzertape in die Hand nehmen, ein Stück abreißen und sich dann ansehen, welche Abdrücke man auf der Klebefläche des Panzertapes hinterlassen hat, das noch auf der Rolle ist.

Man tappt unweigerlich mit seinen Fingern beim Abreißen eines Stückes Panzertape auf die Klebefläche des verbleibenden Tapes.

Und genau so einen Fingerabdruck auf der Klebefläche kann man wirklich mit bloßem Auge erkennen. Wobei egal gewesen wäre, ob dieser Abdruck von Dejan, von Ugur oder von einem ihrer Arbeiter stammt. Hauptsache ein Abdruck ungleich der Verschwundenen oder ihrer am 09.12.22 nahe stehenden Personen.

Wobei genau dieser Antrag von Ugurs Anwältin auf Untersuchung eines Alternativszenarios zur "Entstehung des dreilagigen Panzertapes mit über 99% DNA- und sonstigen Spuren von Alexandra und unter 1% Spuren von Ugur" natürlich abgelehnt wurde!
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Zum Glück war Turmfalke vor Ort, sonst würde sich diese Falschbehauptung „Teilabdruck“ durch mehrmaliges Wiederholen am End noch zementieren.

Komisch, dass bei Einigen nur auf genaue Details geachtet wird, wenn es um angeblich „entlastente“ Details geht und bei belastenden Fakten alles weichgespült und verdreht wird. Das ist dann leider wenig objektiv…
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

papaya hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 10:32:25 Für meine Argumentation ist allerdings unerheblich, ob Teil oder Ganz.
Für meine Argumentation auch.

Von daher ist es wirklich egal, ob das ein Teilabdruck oder der Abdruck des gesamten Fingers war.

Ich hatte es so verstanden, dass es nicht der gesamte Finger war. Damit ist der Abdruck der Fingerbeere ebenso ein Teilabdruck des Fingers und widerspricht nicht in Gänze Turmfalkes Beobachtung, der den Abdruck schließlich gesehen haben will.

Hier ein kleiner Versuch:

Test_Panzertape mit Abdrücken.jpg
Test_Panzertape mit Abdrücken.jpg (130.37 KiB) 2289 mal betrachtet

Man kann auf der Klebeseite eines Panzertapes auch Fingerabdrücke von ganz und gar nicht staubigen Fingern erkennen. Nur leider lassen sie sich nicht fotografieren.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Das Tape wird auch klein geredet. Mit 15-22 cm Tape kann man jemandem problemlos die Gosch zukleben.

Und mit diesem Wahnsinn, dass jemand genau erkannt hat, dass dort auf dem Tape entweder Ugurs oder Dejans Fingerabdruck ist und es dann im Haus in Schwabach extra platziert hat, damit man die armen beiden Unschuldsengel einsperrt, also sorry, da geh ich nicht mit.

Und die Sache mit dem freiwillig im Knast sitzen könnt ihr auch nicht vernünftig erklären, sondern erwähnt immer nur, dass sie das „Recht dazu hätten“.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 12:31:47 Das Tape wird auch klein geredet. Mit 15-22 cm Tape kann man jemandem problemlos die Gosch zukleben.
Natürlich kann man auch mit einem kürzeren Tape einem anderen Menschen den Mund zukleben.

Die Frage ist nur: Wieso sollte solch ein kurzer Streifen ausreichend gewesen sein, jemandem den Mund zuzukleben, der Person dazu mit diesem kurzen Tape noch Kopf-Haare (nicht Bart-Haare - die hätte von der Länge des Tapes her gepasst) auszureißen, wohl auch einen Ohrring auszureißen und obendrauf soll dieses kurze Tape gereicht haben, auf jemandens Mund verblieben zu sein, obwohl sie sich sicher versuchte zu wehren und dieses kurze Tape daher mit Sicherheit mit der Zunge lösen könnte, wofür auch die Alpha-Amylase spricht, die an dem Tape gefunden wurde.
RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 12:31:47 Und mit diesem Wahnsinn, dass jemand genau erkannt hat, dass dort auf dem Tape entweder Ugurs oder Dejans Fingerabdruck ist und es dann im Haus in Schwabach extra platziert hat, damit man die armen beiden Unschuldsengel einsperrt, also sorry, da geh ich nicht mit.
Das ist auch nicht gefordert.

Es geht erst einmal nur darum: Hätte jemand theoretisch erkennen können, dass auf einer angefangenen Rolle Panzertape ein Fingerabdruck ist?

Wenn ja, wäre es quasi völlig egal gewesen, von wem dieser Abdruck war, wenn man weiter annimmt, dass das Tape aus dem Fundus der Firmen um Dejan stammt.
Dann konnte dieser Abdruck nur von irgendeiner Person ungleich Alexandra (oder wer halt sonst noch so in Betracht kommt) sein. Hier hat es halt Ugur getroffen.

Es geht wirklich erst einmal nur um diesen Fingerabdruck an dem Tape - nicht mehr. Nicht wer wann seit wie lange warum im Knast sitzt.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 11:50:16 Zum Glück war Turmfalke vor Ort, sonst würde sich diese Falschbehauptung „Teilabdruck“ durch mehrmaliges Wiederholen am End noch zementieren.

Komisch, dass bei Einigen nur auf genaue Details geachtet wird, wenn es um angeblich „entlastente“ Details geht und bei belastenden Fakten alles weichgespült und verdreht wird. Das ist dann leider wenig objektiv…
Es gibt auch belastendes z. B. Anzeigenrücknahmeschreiben von 
Alexandra R. an das Gericht. Hier gab es min. 4-5 Fachvorträge von Sachkundigen zu diesem Schreiben. 

1. Große Angstzustände beim Aufsetzen des Schreibens.
2. Formulierungen sowie Fehler entsprechen dem Schreibstil Alexandras.
3. Papiermaterial des Schreibens entspricht exakt dem vorgefundenen Druckerpapier welches in einer
Verpackung im sw. Range Rover von D.B. gefunden wurde.    
4. Der im R-Rover gefundene Kugelschreiber enthält dieselbe Kugelschreiberpaste
    der für das Schreiben an das Gericht benutzt wurde, so ein Sachverständiger.
5. DNA-Material von D.B. und Alexandra R. an dem Schreibwerkzeug (Kugelschreiber).
6. Gefunden in dem R-Rover wurde ein Briefmarkenbogen, aus dem eine Briefmarke fehlt. Genau diese Marke war auf den Umschlag des Anzeigenrücknahmeschreibens aufgeklebt.
7.Nochmal zum DNA-Beweis, insbesondere starke DNA-Materialanhaftungen an den
   Umfaltungen/Falzkante des Schreibens an das Gericht von Angeklagten D.B. dies ebenfalls eine ganz klare Angabe eines Sachverständigen.
8. Ein Dipl.-Ing. beschrieb abschließend das Verfahren, welches den Durchdruck des Kugelschreiber von Alexandras Schreibens auf die genutzte Schreibunterlage sichtbar macht.
Als Schreibunterlage dient ein Pack Kopierpapier, gefunden auf der Rücksitzbank des Range Rovers.
9.Selbst die Verteidiger von D.B. konnten sich den Sachverhalt nicht erklären, wie es sowas gibt.

Für mich besonders verwunderlich, dass die N.N. und Prozessbeobachterinnen nichts darüber berichten.
Sie waren doch angeblich bei jeden Verhandlungstag anwesend ;)
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 Es gibt auch belastendes z. B. Anzeigenrückannahmeschreiben von 
Alexandra R. an das Gericht. Hier gab es min. 4-5 Fachvorträge von Sachkundigen zu diesem Schreiben. 

1. Große Angstzustände beim Aufsetzen des Schreibens.
Oder auch unbequeme Haltung. Wenn wir schon bei Erzählungen aus dem Gericht sind, dann sollte man auch die gesamte Sicht des Gutachters aufzeigen.
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 2. Formulierungen sowie Fehler entsprechen dem Schreibstil Alexandras.
Eben. Sie entsprechen Alexandras Schreibstil. Wen belastet das dann also?
Alexandra hat das Anzeigerücknahmeschreiben geschrieben. Das ist unstrittig.
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 3. Papiermaterial des Schreibens entspricht exakt dem vorgefundenen Druckerpapier welches in einer Verpackung in sw. Range Rover gefunden wurde.
Was auch immer ein "sw. Range Rover" ist, aber nachdem Alexandra und Dejan wohl bis März 22 ihr Einkommen über ihre Firmen aufgebessert haben, ist es nicht ungewöhnlich, dass beide ihr Büromaterial und damit auch ihr Druckerpapier bei der gleichen Firma gekauft haben.
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:074. Der im R-Rover gefundene Kugelschreiber enthält dieselbe Kugelschreiberpaste der für das Schreiben an das Gericht benutzt wurde, so ein Sachverständiger.
Das tut er.
Nur ist weder an der Kugelschreiberpaste, noch an dem Kugelschreiber ein Datumstempel wann er zuletzt benutzt wurde.
Warum muss dieses Anzeigerücknahmeschreiben also zwingend am 09.12.22 verfasst worden sein?
Wer hat das eindeutig belegt?

Es kann nämlich nicht belegt werden. Und das ist das Problem.
Damit ist es halt absolut kein hieb- und stichfester Beweis.
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 5. DNA-Material von D.B. und Alexandra R. an dem Schreibwerkzeug (Kugelschreiber).
Auch hier wieder: Ohne Datumstempel. Nur anhaftende DNA sagt lediglich: Alexandra kam irgendwann mit diesem Kugelschreiber in Kontakt.
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:076. Gefunden in dem R-Rover wurde ein Briefmarkenbogen, aus dem eine Briefmarke fehlt. Genau diese Marke war auf den Umschlag der Anzeigenrückrahmenschreiben aufgeklebt.
... wobei der Umschlag im Gericht vernichtet wurde und es von der Post kein Foto der Briefmarke gab, weil das technisch nicht möglich ist.
Also?
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:077.Nochmal zum DNA-Beweis, insbesondere starke DNA-Materialanhaftungen an den Umfaltungen des Schreibens an das Gericht von Angeklagten D.B. dies ebenfalls eine ganz klare Angabe eines Sachverständigen.
Und auch hier wieder: Wer sagt denn, dass Alexandra dieses Anzeigenrücknahmeschreiben nicht schon vor einer halben Ewigkeit aufgesetzt hat?
Ja, ich weiß - das kann ja nicht sein weil ja ein Datum auf dem Schreiben stand. Und natürlich kann man an keinem anderen Tag im Jahr außer am 09.12.22 das Datum "09.12.22" unten auf einen Brief schreiben.
Ist klar.
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:078.Ein Dipl.-Ing. beschrieb abschließend das Verfahren, welches den Durchdruck des Kugelschreiber von Alexandras Schreibens auf die genutzte Schreibunterlage sichtbar macht.
Als Schreibunterlage dient ein Pack Kopierpapier, gefunden auf der Rücksitzbank des Range Rovers.
Nochmal: Solange an keinem Einzelteil (Papier/Hülle/Kugelschreiber/Kugelschreiberpaste/Brief/...) ein Datumstempel ist, also eineindeutig festgestellt wurde wann genau das Anzeigerücknahmeschreiben entstanden ist, so lange ist es halt leider kein eindeutiger Beweis für einen Mord. Und darum geht es hier. Um Mord.
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:079.Selbst die Verteidiger von D.B. konnten sich den Sachverhalt nicht erklären, wie es sowas gibt.
Das ist jetzt das Hauptindiz für die Schuld?
Nur weil sich die Verteidiger was nicht erklären können?
Und das haben sie wann im Gericht gesagt?

Zusammengefasst sind halt diese ganzen von einigen hier als absolut eineindeutig und hyper hieb- und stichfest bewerteten Indizien auch auf andere Art und Weise interpretierbar.

Dabei sage ich nicht, dass es alles anders war, ich sage nur, dass man sich schon wirklich ganz und gar 100% sicher sein sollte, wenn man zwei Menschen lebenslang ins Gefängnis sperrt.

Und wenn auch nur eine Handvoll Leute in all diesen Indizien tatsächlich Interpretationsspielraum sehen, dann scheint alles eben nicht ganz so eindeutig zu sein.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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@Fränkin

Ich schreibe, was im Gerichtssaal vor der Schwurgerichtskammer berichtet wurde.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass Sachkundige/Sachverständige bei fehlerhaften Angaben
haften und sich evtl. sogar strafbar machen.
Das Gericht benötigt ja die Aussagen von Sachverständigen, weil sie eben nicht über die erforderliche Sachkunde selbst verfügen. Hauptindiz für einen Schuldschuldspruch sind die Aussagen der Sachkundigen schonmal gar nicht,
es wurde auch nicht so behauptet, nur zur Klarstellung.
Ich habe im Verfahren nicht den Eindruck gehabt, dass sie den nötigen Sachverstand NICHT besitzen, insbesondere wenn es um technische Details geht. In Deutschland entscheiden nun mal Gerichte, wenn es um ein mutmaßliches Tötungsdelikt geht. So ist es halt.

Eine Ausnahme war natürlich der Anthropologe als Gutachter.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:44:06 Oder auch unbequeme Haltung. Wenn wir schon bei Erzählungen aus dem Gericht sind, dann sollte man auch die gesamte Sicht des Gutachters aufzeigen.

Eben. Sie entsprechen Alexandras Schreibstil. Wen belastet das dann also?
Alexandra hat das Anzeigerücknahmeschreiben geschrieben. Das ist unstrittig.

Was auch immer ein "sw. Range Rover" ist, aber nachdem Alexandra und Dejan wohl bis März 22 ihr Einkommen über ihre Firmen aufgebessert haben, ist es nicht ungewöhnlich, dass beide ihr Büromaterial und damit auch ihr Druckerpapier bei der gleichen Firma gekauft haben.

Das tut er.
Nur ist weder an der Kugelschreiberpaste, noch an dem Kugelschreiber ein Datumstempel wann er zuletzt benutzt wurde.
Warum muss dieses Anzeigerücknahmeschreiben also zwingend am 09.12.22 verfasst worden sein?
Wer hat das eindeutig belegt?

Es kann nämlich nicht belegt werden. Und das ist das Problem.
Damit ist es halt absolut kein hieb- und stichfester Beweis.

Auch hier wieder: Ohne Datumstempel. Nur anhaftende DNA sagt lediglich: Alexandra kam irgendwann mit diesem Kugelschreiber in Kontakt.

... wobei der Umschlag im Gericht vernichtet wurde und es von der Post kein Foto der Briefmarke gab, weil das technisch nicht möglich ist.
Also?

Und auch hier wieder: Wer sagt denn, dass Alexandra dieses Anzeigenrücknahmeschreiben nicht schon vor einer halben Ewigkeit aufgesetzt hat?
Ja, ich weiß - das kann ja nicht sein weil ja ein Datum auf dem Schreiben stand. Und natürlich kann man an keinem anderen Tag im Jahr außer am 09.12.22 das Datum "09.12.22" unten auf einen Brief schreiben.
Ist klar.

Nochmal: Solange an keinem Einzelteil (Papier/Hülle/Kugelschreiber/Kugelschreiberpaste/Brief/...) ein Datumstempel ist, also eineindeutig festgestellt wurde wann genau das Anzeigerücknahmeschreiben entstanden ist, so lange ist es halt leider kein eindeutiger Beweis für einen Mord. Und darum geht es hier. Um Mord.

Das ist jetzt das Hauptindiz für die Schuld?
Nur weil sich die Verteidiger was nicht erklären können?
Und das haben sie wann im Gericht gesagt?

Zusammengefasst sind halt diese ganzen von einigen hier als absolut eineindeutig und hyper hieb- und stichfest bewerteten Indizien auch auf andere Art und Weise interpretierbar.

Dabei sage ich nicht, dass es alles anders war, ich sage nur, dass man sich schon wirklich ganz und gar 100% sicher sein sollte, wenn man zwei Menschen lebenslang ins Gefängnis sperrt.

Und wenn auch nur eine Handvoll Leute in all diesen Indizien tatsächlich Interpretationsspielraum sehen, dann scheint alles eben nicht ganz so eindeutig zu sein.
Auch ich stimme hier zu, dass vor Gericht Mitgeschriebenes oder Gehörtes vollständig und wiedergegeben werden sollte - unabhängig von der eigenen Überzeugung.

Meine Fragen aus meinem letzten Post wurden weder von @Turmfalke, noch @Rocky oder anderen Forenteilnehmern beantwortet - warum eigentlich nicht?

Was man in diesem ganzen Geflecht, das uns da (vermutlich nicht annähernd vollständig) vorgestellt wurde, nicht vergessen darf: zum Einen hatte Alexandra über die ganze Zeit mit jedem der Beteiligten und auch mit den meisten Zeugen vor Gericht, die irgendwas für eine der Firmen gemacht haben, persönlich zu tun - z.T. waren sie auch privat für sie tätig. Einige davon waren sogar im Haus in Limbach. Dort standen auch Gegenstände von D.B. - da ist doch nicht nur nachvollziehbar, sondern eindeutig, dass Spuren der Angeklagten dran hafteten. Ist es denn wirklich so abwegig, dass sich unter den Gegenständen auch Tape befand, grade in einem Haus, welches gerade renoviert wurde? Und natürlich ist es möglich, dass sich im Haus die Rolle des besagten Klebebands befunden hat, wo auch immer. Und es wäre auch denkbar, dass U.T. diese Rolle oder dieses Stück Klebeband mal in der Hand hatte, schließlich war er ja jahrelang das Mädchen für alles - nicht nur für D.B.

Desweiteren Alexandra kam durch eine arrangierte Scheinehe nach Deutschland, um so die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Das war damals anders nur schwer möglich. Hätte bei Überprüfung einen Straftatbestand darstellen können, ich bin mir sicher, dass sie das wusste und es in Kauf nahm.
Dass sie als Bankangestellte keinen Durch- und Überblick über ihre Finanzen gehabt haben soll, kann ich mir kaum vorstellen - hier ist auch nochmal zwingend zu erwähnen, dass ihr kein Geld von D.B. entwendet wurde, nein, sie hat ihm jegliche Transaktionen persönlich über Handy-TAN freigegeben.

Sie hat es in jungen Jahren geschafft, 5 Jahre neben einem wesentlich älteren Ehepartner auszuhalten, sich nach Ablauf der Frist umgehend scheiden zu lassen und ein Leben in einem anderen Land zu führen. Bei einem so hohen Schuldenbetrag, den sie nie in ihrem ganzen Leben losbekommen hätte (und für den sie selbst verantwortlich gewesen ist), mit einem Kind eines Mannes im Bauch, der nachweislich zum Zeugungszeitpunkt mindestens 3 Frauen gleichzeitig seine Partnerinnen nannte, eine weitere fast gleichzeitig schwängerte, der vielleicht nicht dumm, aber erfolglos ist und neben den drei Frauen auch noch schafft, mit mehreren Dutzend Prostituierten zu chatten - keine Frau will sowas und hat dann noch Verständnis, beim besten Willen.

Wenn man jetzt also verbindet, dass sie hier lebenslang am Hungertuch hätte nagen müssen aufgrund ihrer Verschuldung, vermutlich nie vollständigen Unterhalt fürs Kind erhalten hätte, weil der Vater ja zwei Kinder hätte unterhalten müssen, sie diesen lebenslang des Kindes wegen am Bein gehabt hätte, man sie vielleicht auch noch rechtlich belangen hätte können, weil sie trotz ihres Berufes die Geschäfte verschiedener Firmen unterstützt hat, halte ich es durchaus für möglich, dass sie ihren Weg, dem allen zu entfliehen, gewählt hat, wie sie ihn bereits schonmal beschritt - gehen, woanders ein anderes Leben führen.

Da jetzt mindestens zwei Münder hier gleich wieder schallend aufschreien werden - was spricht denn eurer Meinung nach gegen meinen letzten Absatz? Da auch ihr sie ja nicht persönlich kanntet, würde mich das sehr interessieren.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:10:07 Es gibt auch belastendes z. B. Anzeigenrücknahmeschreiben von 
Alexandra R. an das Gericht. Hier gab es min. 4-5 Fachvorträge von Sachkundigen zu diesem Schreiben. 

1. Große Angstzustände beim Aufsetzen des Schreibens.
2. Formulierungen sowie Fehler entsprechen dem Schreibstil Alexandras.
3. Papiermaterial des Schreibens entspricht exakt dem vorgefundenen Druckerpapier welches in einer
Verpackung im sw. Range Rover von D.B. gefunden wurde.    
4. Der im R-Rover gefundene Kugelschreiber enthält dieselbe Kugelschreiberpaste
    der für das Schreiben an das Gericht benutzt wurde, so ein Sachverständiger.
5. DNA-Material von D.B. und Alexandra R. an dem Schreibwerkzeug (Kugelschreiber).
6. Gefunden in dem R-Rover wurde ein Briefmarkenbogen, aus dem eine Briefmarke fehlt. Genau diese Marke war auf den Umschlag des Anzeigenrücknahmeschreibens aufgeklebt.
7.Nochmal zum DNA-Beweis, insbesondere starke DNA-Materialanhaftungen an den
   Umfaltungen/Falzkante des Schreibens an das Gericht von Angeklagten D.B. dies ebenfalls eine ganz klare Angabe eines Sachverständigen.
8. Ein Dipl.-Ing. beschrieb abschließend das Verfahren, welches den Durchdruck des Kugelschreiber von Alexandras Schreibens auf die genutzte Schreibunterlage sichtbar macht.
Als Schreibunterlage dient ein Pack Kopierpapier, gefunden auf der Rücksitzbank des Range Rovers.
9.Selbst die Verteidiger von D.B. konnten sich den Sachverhalt nicht erklären, wie es sowas gibt.

Für mich besonders verwunderlich, dass die N.N. und Prozessbeobachterinnen nichts darüber berichten.
Sie waren doch angeblich bei jeden Verhandlungstag anwesend ;)
Was Du schreibst stimmt natürlich alles, aber es beweist doch nichts.

Das ist halt wieder die "freie Beweiswürdigung" zu Ungunsten der Verurteilten.

Natürlich hat Alexandra den Brief geschrieben, um Schadensbegrenzung zu ihrer falschen Anzeige zu betreiben.

Natürlich ist die Schrift krakelig, wenn man im Auto schreibt.

Natürlich hat man Stress wenn man abhaut.

Natürlich hat Alexandra die Sprachnachrichten selbst geschrieben.

Das haben wir doch schon xmal erklärt.

Warum fängt denn nicht endlich jemand an, die ganzen Informationen anders zusammenzusetzen, so dass sie ebenfalls ein schlüssiges Bild ergeben?
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 14:44:06
Was auch immer ein "sw. Range Rover" ist, aber nachdem Alexandra und Dejan wohl bis März 22 ihr Einkommen über ihre Firmen aufgebessert haben, ist es nicht ungewöhnlich, dass beide ihr Büromaterial und damit auch ihr Druckerpapier bei der gleichen Firma gekauft haben.
Der Range Rover ist ein SUV der Oberklasse mit den baulichen Gegebenheiten eines Geländewagens.
Das Fahrzeug besitzt eine schwarze Lackierung.

Aus meinen Beitrag:
6. Gefunden in dem R-Rover wurde ein Briefmarkenbogen, aus dem eine Briefmarke fehlt. Genau diese Marke war auf den Umschlag des Anzeigenrücknahmeschreibens aufgeklebt, wie bereits heute schon berichtet.

Fränkin hat geschrieben: Freitag, 28. Juni 2024, 23:57:55 Es war ein Zehnerblock mit Klebebriefmarken. Eine Briefmarke fehlte. Den Ermittlern ist es gelungen über die Postsortierstation in Nürnberg eben diesen Brief ausfindig zu machen (frag' mich bitte nicht wie - aber anscheinend scannt die Post alle Briefe und hat anscheinend ein Bild von dem Kuvert inklusive Marke). Die auf dem Kuvert ans Gericht klebende Briefmarke konnte von den Ermittlern eindeutig dem Bogen mit den ursprünglich 10 Briefmarken zugeordnet werden. Das Originalkuvert wurde nach dem Öffnen des Briefes in der Gerichtspoststelle weggeworfen. Der Brief selber wurde erst im Februar 2023 dem Vermisstenfall zugeordnet.
RockyBalboa
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Dust hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 15:40:40 Wenn man jetzt also verbindet, dass sie hier lebenslang am Hungertuch hätte nagen müssen aufgrund ihrer Verschuldung, vermutlich nie vollständigen Unterhalt fürs Kind erhalten hätte, weil der Vater ja zwei Kinder hätte unterhalten müssen, sie diesen lebenslang des Kindes wegen am Bein gehabt hätte, man sie vielleicht auch noch rechtlich belangen hätte können, weil sie trotz ihres Berufes die Geschäfte verschiedener Firmen unterstützt hat, halte ich es durchaus für möglich, dass sie ihren Weg, dem allen zu entfliehen, gewählt hat, wie sie ihn bereits schonmal beschritt - gehen, woanders ein anderes Leben führen.
Unter anderen Umständen und ohne den Zinnober von Dejan und Ugur, könnte ich mir natürlich vorstellen, dass Sie ein neues Leben in einem anderen Land angefangen haben könnte.

Dann aber alleine, nicht mit Ugur in Italien, nicht mit Handy am LKW usw.

Sie wäre dann wohl eher anders geflüchtet, hätte vielleicht sogar noch ein paar Immobilien verkauft und hätte das Geld mitgenommen.

Denn nun müsste sie doch genauso am Hungertuch nagen, in ihrem neuen Land? Wo wäre sie in einem solchen Fall untergekommen. Rumänien? Moldawien? Was verdient man dort? Und was würde sie dort arbeiten?

Sie hätte hier wohl sogar mit ihren Schulden ein besseres Leben gehabt, selbst wenn sie alles verloren hätte.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

papaya hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 18:47:23
Was Du schreibst stimmt natürlich alles, aber es beweist doch nichts.
Ich berichte, was ich gehört, gesehen und erlebt habe, während meiner 
Anwesenheit beim Landgericht Nbg./Fürth mehr nicht.

Das Gericht hat das Strafverfahren angenommen und muss deshalb zu Ende geführt werden.
Welche Entscheidung mit abschließender Rechtskraft es gibt, ist demnach noch offen.

Wenn die Zahlen der Steuerschuld von Alexandra stimmen, hätte sie ein schwieriges Leben in Deutschland. Steuernachzahlungen sind selbst durch eine Insolvenz nicht gedeckt, wenn Betrug im Spiel war.
Zahlungen für andere zu leisten, die evtl. Mitschuld an ihrer Misere haben, macht auch keinen Spaß.

Ich kenne Alex nur von Sehen, sie hat ja in der Postbank in SC. gearbeitet.
Ich habe mich auch mit ehemaligen Arbeitskollegen von Alex nach dem Schuldspruch der Kammer unterhalten. Zivilrechtlich ist halt auch so gut wie gar nix abgeschlossen.

Viele wollen was, nämlich Geld von U.T. und D.B. sowie von Alex.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 20:42:18 Ich berichte, was ich gehört, gesehen und erlebt habe, während meiner 
Anwesenheit beim Landgericht Nbg./Fürth mehr nicht.
Absolut fair.
Wenn die Zahlen der Steuerschuld von Alexandra stimmen, hätte sie ein schwieriges Leben in Deutschland. Steuernachzahlungen sind selbst durch eine Insolvenz nicht gedeckt, wenn Betrug im Spiel war.
Zahlungen für andere zu leisten, die evtl. Mitschuld an ihrer Misere haben, macht auch keinen Spaß.

Ich kenne Alex nur von Sehen, sie hat ja in der Postbank in SC. gearbeitet.
Ich habe mich auch mit ehemaligen Arbeitskollegen von Alex nach dem Schuldspruch der Kammer unterhalten. Zivilrechtlich ist halt auch so gut wie gar nix abgeschlossen.

Viele wollen was, nämlich Geld von U.T. und D.B. sowie von Alex.
Richtig. Deswegen ist es meiner Meinung nach ein völlig valides Szenario, dass sie deswegen geflohen ist. Und nichts anderes spielen wir hier durch.

Mir ist völlig klar, dass niemand das perfekt plausible Szenario für den 9.12. parat hat. Die Staatsanwaltschaft am allerwenigsten. Daher der Appell an alle, gemeinsam genau danach zu suchen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 22. Mai 2025, 20:30:36 Unter anderen Umständen und ohne den Zinnober von Dejan und Ugur, könnte ich mir natürlich vorstellen, dass Sie ein neues Leben in einem anderen Land angefangen haben könnte.

Dann aber alleine, nicht mit Ugur in Italien, nicht mit Handy am LKW usw.

Sie wäre dann wohl eher anders geflüchtet, hätte vielleicht sogar noch ein paar Immobilien verkauft und hätte das Geld mitgenommen.

Denn nun müsste sie doch genauso am Hungertuch nagen, in ihrem neuen Land? Wo wäre sie in einem solchen Fall untergekommen. Rumänien? Moldawien? Was verdient man dort? Und was würde sie dort arbeiten?

Sie hätte hier wohl sogar mit ihren Schulden ein besseres Leben gehabt, selbst wenn sie alles verloren hätte.
Wurde alles xmal durchgekaut.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Zu den Schulden und dass man damit ein "ach so gutes Leben in Deutschland hätte" noch kurz in Teilen ein bisschen was aus dem Gerichtssaal:

Am 06.06.24 durften wir einer irren Aneinanderreihung von hohen Beträgen lauschen.

Daran erkannte jeder prima, dass Alexandra einfach total pleite war.
Gut, es erkannte jeder, der sich die Zahlen gemerkt hatte, dass Alexandra pleite war.

Hier die Auflistung der Grundschulden:

131.000 € Sparkasse C.
200.000 € Sparkasse C.
123.500 € Sparkasse N.
420.000 € Sparkasse C.
445.000 € unbekanntes Kreditinstitut
70.000 € L.
----------------------
1.389.500 €

Weiter erfuhren wir über 1.732.960,64 € Gesamtdarlehn.

2018 und 2019 hat sich bereits die Steuerfahndung gekümmert, da gab es wohl 40.520 € mehr Einnahmen als deklariert. Aber man ist da irgendwie nicht weiter gekommen, berichtete der Finanzermittler im Gericht.

Zu den Häusern hörten wir: 1.512.890 € Kaufpreis insgesamt für alle Objekte.

Alexandra hat also mehr Kredit aufgenommen als sie eigentlich für die Immobilien ausgeben musste.

Bei der Postbank gab es zum Zeitpunkt des Gerichtsprozesses seit über einem Jahr keine Info über die zwei Konten von Alexandra. 4x hätten die Ermittler wohl versucht an Informationen zu kommen.
Aber natürlich hat auch die Postbank großes Interesse an einer baldigen Aufklärung, deshalb zeigten sie sich so besonders "kooperativ".

Weiter war eine Steuerforderung über 120.000 € in 2022 noch offen.

Es ging am 06.06.24 im Gericht noch um die Vereinbarung, aufgrund derer die Firma von Ugur die fast 800.000 Euro von Alexandra forderte (übrigens nachdem Alexandra ihrerseits tatsächlich völlig unberechtigt fast eine halbe Millionen von Ugurs Firma forderte! Aber da hat nie ein Hahn danach gekräht. Man wurde sofort des Opferbashings beschuldigt, wenn man überhaupt etwas in dieser Richtung über Alexandra gesagt hat). Das Datum der Vereinbarung zwischen der RB und Alexandra war der 21.07.21.

Aber weiter zu einigen Zahlen, die wir im Gericht hören durften:

2020 erhielt Alexandra 829.000 € Verkaufserlös

Es gingen 15.000 € an die RB - hier lautete der Überweisungszweck "laut Vereinbarung"
150.000 € zahlte Alexandra für eine Immobilie in Bad Windsheim.

Im Juli 2021 schließlich wurde die von den Ermittlern gefundene "einzige" Vereinbarung mit der RB geschlossen. Der Finanzgutachter hat sich über die 15.000 "laut Vereinbarung" im Jahr 2020 auch gewundert.

Das heißt: Die Ermittler haben eine Vereinbarung vom 21.07.21 gefunden und gehen davon aus, dass es keine weitere Vereinbarung gibt. Was nicht da ist existiert nicht.
Fast wie bei den Kindern, die sich die Augen zuhalten und denken, dass die gesamte Welt verschwunden ist.

Und darum geht es in dem Computerbetrug:

Nur weil die Ermittler keine weitere Vereinbarung zu der vom 21.07.21 gefunden haben, gehen sie davon aus, dass es keine gab, obwohl 2020 Überweisungen mit dem Betreff "laut Vereinbarung" existieren!
Und weil die RB Provision für vor dem 21.07.21 verkaufte Immobilien fordert, redet die Kammer von Betrug!

Dann ging es um eine Wohnung, die im August 2017 für 130.000 € gekauft wurde.
2020 folgte der Verkauf für 180.000 €, minus den Erwerbsnebenkosten und der Provision an einen uns bekannten Lehrer und Makler ergibt einen Überschuss von 36.000 €, davon gingen 16.000 € an die RB wieder "laut Vereinbarung", 8.500 € ein paar Tage später wieder "laut Vereinbarung".
Wie gesagt im Jahr 2020!


Eigentlich beweisen alleine die Überweisungen "laut Vereinbarung", dass es schon vor dem 21.07.2021 eine Vereinbarung gab!

Aber genau wegen dieser angeblich fehlenden Vereinbarung gibt es überhaupt den "Computerbetrug"!
RockyBalboa
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Man hat doch einen Gegenwert. Man hat doch Immobilien. Man hat doch Mieter. Man spekuliert doch auf die Wertsteigerung. Es ist doch nicht so, als könnte man diese Schulden durch Verkauf nicht wieder loswerden.

Es wird wieder so dargestellt, als wäre Alexandra mit dem Rücken zur Wand gestanden. Dem war aber nicht so. Passt aber in dieses bescheuerte Flucht-Narrativ. (bzw: wird „passend gemacht“)

Entweder wisst Ihr wirklich nicht, dass man eine Immobilie auch vor der kompletten Tilgung verkaufen kann (und meist heutzutage da noch gewinnbringend rausgeht), oder es ist wieder pure Absicht um ein bestimmtes Szenario zu erzeugen.
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